27. Dezember 2017
Da wir traditionell zwischen den Jahren eine nachrichtenarme Zeit haben, geht es am 2. Januar 2018 weiter. All das, was Sie sich für 2018 wünschen, möge spätestens 2019 in Erfüllung gehen. Einen guten Rutsch!
Schöne Weihnachten!
Die Bezirksregierung Arnsberg – ganz sicher nicht Rheinland – erlässt nach Bergrecht einen Hauptbetriebsplan für den Hambacher Wald – Zuständigkeit?
Der Vortrag vom 20.12.: ein schriftlicher Kaufvertrag „30 Liter Düngemittel“, der Käufer, alle Kaufleute, sagt, er habe nur 3 bestellt, die Null sei nachträglich reingemalt worden. „Der“ Gesetzgeber soll den Numerus Clausus reformieren. Wer soll das genau sein? Wegen der Ungleichheit der juristischen Prüfungen der Bundesländer sollte man genau hingucken. Der EuGH C-434/15 verhindert Uber und – C-372/16 – den Durchmarsch der Scharia-Scheidung.
Der Vortrag vom 19.12.: Parken im absoluten Halteverbot „gewerblicher Lieferverkehr frei“ durch einen Unternehmer, der seine Alarmanlage abholt. Nach 14 MInuten wird der Abschlepper gerufen, der Kläger fährt den Wagen weg. Widerruf der Klagerücknahme. Die Prüfung Morsbach/Fritsch/Lehmberg: praktische VwGO, Geldwäscheverdacht bei Gewinn im Online-Casino auf Malta, praktische ZPO – Räumungsklage.
Das BVerfG entscheidet heute über die Mangelverwaltung der Medizinstudienplätze. Der Numerus Clausus ist angeblich nur eine subjektive Schranke der Drei-Stufentheorie.
Der Vortrag vom 15.12.: Fahrtenbuchauflage Monate nach einem krassen Rotlichtverstoß – Eilrechtsschutz. In der Prüfung Rüthers/Becker/Bergmann wurde intensiv GroKo, KoKo, Minderheitsregierung, Neuwahlen etc. geprüft (Zweites!), dann eine Klausur, die Ehefrau des Beamten fälscht die Rezepte für die Beihilfe. Im Strafrecht eine Trunkenheitsfahrt plus StPO, im Zivilrecht ZVG, nicht für Anfänger. Der BGH V ZR 311/16 soll in der Verhandlung gefragt haben, ob der verklagte Hauseigentümer Sicherungspflichten verletzt habe, was nicht ganz in § 906 II 2 oder § 1004 BGB unterzubringen ist, oder? Murder by Counseling und ein Fall aus 1816. Der Spiegel berichtet. Der BGH meint, die Aufschrift sei im Sharia Police Fall das Entscheidende. Am 11.1. wissen wir mehr.
Ein Vortrag aus dem Norden an der Ostsee – VG Düsseldorf 19 K 5851/09. Das OLG Hamm – 12 U 111/16 – geht nach einem Widerruf ins Bereicherungsrecht, meint beck.de. Wie das?
Der Vortrag vom 7.12. war schon arg speziell, die Anlasskündigung, BAG 5 AZR 2/01, § 8 EntgfzG. Aus der Prüfung am 7.12. Hausen/Vahrenbrink/Gilberg: BGH III ZR 92/16 und VG Düsseldorf 22 K 6375/04. Der BGH 3 StR 427/17 widmet sich am 14.12. der Strafbarlosigkeit der Sharia Police und zu V ZR 311/16 am 15.12. der Haftung des Bauherrn für seine Handwerker bei Schäden am Nachbargrundstück.
Der beck blog berichtet ausgezeichnet über die Hauptverhandlung in Sachen Love Parade. 13 Richter, Verhandlung in einem anderen Gerichtsbezirk, keine Zeugenliste. Wieviele Nebenkläger darf ein Anwalt vertreten? Was, wenn einer nicht da ist?
Email für mich – ohne Anrede – wörtlichst:
„Schade, ich hätte mehr Tolerenz von einer Juristin erwartet. Natürlich gibt es Richterin und auch Ärztinnen mit Kopftuch in Dubai, iran, türkei, Tunesin, USA, Russland, china… Warum wird in dieser Welt alles toleriert, Schwule unr Lesben.. aber das Kopftuch ist ein Dorn im Auge. Sie wissen überhaupt nichts vom Islam, dann dürfen sie auch nicht darüber urteilen. P.S.: Das Judentum sieht die Frau als zweite Klasse Mensch an, welches nicht einmal den Talmud lesen durfte. Der Islam gab der Frau ihre Rechte und Sklaverei wurde abgeschafft, denn vor dem Islam wurden Mädchen lebendig begraben. Klar wird heute noch viel im Namen der Religion gemacht, was aber nichts mit der Religion zutun hat. Bitte den islam aus richtigen Quellen erforschen und dann was dazu sagen. Ich empfehle den Film von Antony Quinn, der Gesandte Gottes‘, S.P. Dipl. Juristin und angehende Richterin demnächst.“
Wer hätte bei uns zu entscheiden, ob die Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem verlegt wird? Der Außenminister, die Kanzlerin, die Regierung, der Bundestag? Die FAZ berichtet, dass eine Resolution des Sicherheitsrates aus 1980 das ohnehin untersagt. Auswirkung?
Auch die FAZ schreibt nun über den Bäcker in Denver. Das Stichwort zur Loveparade-Hauptverhandlung ist die absolute Verjährung. Die Verteidiger haben obstruktiv zu sein. Kein Art. 100 GG, wenn eine Rechtsverordnung, hier zur bayerischen Mietpreisbremse, LG München I 14 S 10058/17, für zu unpräzise befunden wird.
Die SZ berichtete am 5.12. über den Bäcker in Denver und den Supreme Court. Darf ein Bäcker sich vor dem Hintergrund des AGG weigern, einem homosexuellen Paar eine Hochzeitstorte zu backen? Die Argumente – Denver Post heute – beeindrucken allseitig.
In Sachen Schlecker erklärt die StA, sie verzichte auf die Revision – eine Steilvorlage für die Kinder, oder? Die FAZ macht sich Sorgen um die Überlastung des BGH, weil im Juni 2018 die Streitwertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde fällt. Ob die dort zugelassenen Anwälte für 1,50 € Sachen zu haben sind? In Die Welt meint ein Verfassungsrechtler, eine Bürgerversicherung im Sinn des Aus der privaten Krankenversicherungen würde gegen Art. 74 I Nr. 11 und 12 GG sowie Art. 14 und 12 GG der Versicherer verstoßen. Was ist mit meinem Wahlrecht? Art. 2 II GG, Art. 3 I GG? Der General-Anzeiger berichtet, dass die Stadtwerke Bonn die Stadt Bonn im Klagewege und im einstweiligen Rechtsschutz vor dem VG Köln wegen der Erteilung einer Baugenehmigung eines Appartmenthauses direkt neben dem Heizkraftwerk angehen. Bis zur Liberalisierung des Strommarktes 1990 waren die Stadtwerke ein Eigenbetrieb. Als die private Konkurrenz die Rückgabe der Gewinne an die Kunden statt an den Stadtrat erzwang, wurde ein GmbH-Konzern draus. Der der Stadt gehört. Man hat nicht Angst, dass ich den Anbieter wechsel, aber wenn die großen Unternehmen im Ort wechseln, gehen hier die Lichter aus.
Die Zeitungen machen sich für den Beginn der Love-Parade-Hauptverhandlung am 8.12. geschmeidig. Den Film „Die zwölf Geschworenen“ und BGH 1 StR 272/09 sowie die Entscheidung zum Düsseldorfer Flughafenbrand sollte man kennen. So etwas wie § 830 I 2 BGB gibt es ja nicht. Darf ein solches Großverfahren in die Messehalle verlegt werden?
Die Prüfung Bauer/Lässig/Schenkelberg am 29.11.: der praktische Ablauf des § 34 a PolG – muss ein schriftlicher Wohnungsverweis ausgehändigt werden? Gut, wenn man in der Referendarzeit mal mit der Polizei mitfahren durfte. Dann § 2 POG – die Umorganisation der Zuständigkeiten. Im Zivilrecht die üblichen Verdächtigen der ZPO und ebenso im Strafrecht der StPO. Helle Aufregung über den Plan, die komplette Bevölkerung in die gesetzliche Krankenversicherung umzutopfen. Verbietet das Grundgesetz das? Das OLG Hamm will durch einen Gutachter klären, ob ein Gletscher in Peru schmilzt, weil es RWE gibt. Über Prozesskostenhilfe nehme ich an.
November: Der Vortrag vom 29.11.: VG Aachen 1 K 1032/14. In der FAZ wirbt jemand für eine Minderheitsregierung, die Kanzlerin wäre wegen Art. 67 GG geschützt. Das seh ich anders, es wird geheim abgestimmt. Das Parlament würde gestärkt, das ist dann wie im Sandkasten? Die Opposition würde sowieso immer schon mitregieren. Na dann.
Hat das OVG Münster in Sachen Rodungsverbot Hamacher Tagebau einen Hängebeschluss erlassen? Sieht so aus, oder? Herr Lehrer, ich weiß was. Das Ressortprinzip, die Stimmabgabe im Ministerrat und die gegenteilige Weisung der Kanzlerin. Auswirkungen innen und/oder außen? Die FAZ diskutiert, ob § 265 a – die Nazis – zu einer Ordnungswidrigkeit oder zivilrechtlichen Ahndung herabgestuft werden darf? Parallel kann man das zu § 248 b, c und § 142 StGB diskutieren. Wenn das StGB entnazifiziert würde, wär nix mehr da. Der Vortrag vom 16.11.17: der Busfahrer will einen früher gegen Kollegen aggressiv gewordenen Fahrgast nicht mitnehmen, der steigt trotzdem ein und dann das volle Programm. Die Prüfung Worzalla/Pommer/Bien: StPO, Arbeitsrecht, Bau- und Polzeirecht, nichts aktuelles. Das BVerwG und die Elbvertiefung. Umfasst Art. 28 GG die Tourismusinteressen der Stadt Cuxhaven? Haben Berufsfischer eine Klagebefugnis?
Wie kann ein e.K. Untreue zu eigenen Lasten begehen? Warum ist er nicht als die Spinne im Netz stärker bestraft worden als die „nur“ teilnehmenden Kinder? Wieso sind die den Kindern zugewandten Geldbeträge bei ihm anders berechnet worden? „Die Kinder müssen ins Gefängnis“? Das glaube ich nicht. Ich würde empfehlen, er geht nicht in die Revision, aber die Kinder, die nun alles auf ihn schieben. Der General-Anzeiger berichtet über ein im Vorgarten abgestellten Radarfallennachbau. Strafbar, § 132? Nach meiner Erinnerung nein.
Der Vortrag vom 24.11.: Ist ein Vergleich, in dem das Zusammenbauen eines Motorrollers versprochen wird, nach § 888 oder § 887 ZPO zu vollstrecken? Die Prüfung Glomb/Jöhren/Willems: der Matratzenfall des BGH – demnächst EuGH. Im Strafrecht der BGH mit der schwangeren Richterin, die im Mutterschutz arbeiten will. Im Öffentlichen Recht die pöbelnde Referendarin des BVerfG. Auch § 219a StGB ist von den Nazis, lernt man aus der Süddeutschen. Verbotenes „anbieten“ zum eigenen Vermögensvorteil, wenn das Tätigkeitsfeld der Frauenärztin auf der Homepage steht? Das ist doch wohl fairer als hinten rum, durch die Empfehlung des eigenen Frauenarztes. In Sachen Schlecker werden §§ 46 StGB, die Kernvorschrift des StGB, und § 46a StGB diskutiert. § 46 StGB eine „Pizza mit alles“? Nicht meine Diktion, ein Juraprofessor.
Die Prüfung Schambert/Scholz/Borggreve: Helmut Kohl auch mit der erbrechtlichen Söhneproblematik (der Prüfer meinte, die Berufung der Witwe müsse zurückgewiesen werden, der Berufung der Beklagten stattgegeben werden – das seh ich anders), europäische Staatsanwaltschaft (für welche Delikte). Dann unterlässt eine Dolmetscherin es, einen Satz zu übersetzen – § 154 StGB? Im Öffentlichen Recht will eine Behörde gegen einen Sexshop vorgehen, der MInderjährige reinlässt – Vermieterin ist die Kirche. Die Prüfung Banke/Jungermann/Herfort: Zivilrechtlich eine Schlägerei, strafrechtlich Urkundsdelikte anhand OLG Köln 1999, Folie auf Straßenverkehrsschild. Im Öffentlichen Recht ein Infostand einer Partei am Parkrand, in dem eine Gewerkschaft demonstriert. Der Vortrag vom 23.11.: Revision, BGH AnwZ (Brfg) 47/15 – der Verteidiger soll sich eine werbefrei Robe besorgen – sowie polizeiliche Durchsuchung eines Autos wegen Drogenverdachts. Der Vortrag vom 21.11.: PKH-Ablehnung-sofortige Beschwerde – Automietrecht. LG Saarbrücken 4 O 328/17 lässt Til Schweiger gewinnen. Wer den letzten Fehler macht, verliert. „Selbstöffnung“.
Der Vortrag im Ersten am 22.11.: § 316 StGB und Rückrechnung des BAK-Werts sowie § 164 StGB, T zeigt den F fälschlicherweise an, er habe einen § 248 b begangen, T weigert sich aber, einen Strafantrag zu stellen (wegen § 248 b natürlich) . Die Prüfung Mansel/Bamberger/Jürgens: der Fall aus der letzten Prüfung, der US-Kunsthändler kauft ein Raubkunstwerk, OLG Köln. Im Strafrecht ein Überfall. Im Öffenlichen Recht die Werbeplane eaen der Hauswand sowie der Altkleidercontainer. Muss man so schnell sein? Am 21.11. wurden der VerfGH und die 2,5% Klausel geprüft, mit der Eröffnungsfrage, man habe doch sicher in der Pause das Urteil gelesen. Es kam zudem OVG Münster 4 B 891/17. Was sagt uns die Paypal-Entscheidung VIII ZR 83/16? Der BGH muss einen exotischen Weg gehen, weil das alte BGB hier ausnahmsweise mal versagt. Und das Ergebnis zählt, nicht so sehr der Weg. Die FAZ vom 22.11. berichtet über einen Aufreger im drögen Verwaltungsrecht. Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht. Messer, Gabel, Löffel (VA, Vertrag, Planfeststellungsverfahren) bieten die Verwaltungsverfahrensgesetze an – ziemlich armselig und ohne die notwendige Phantasie. Public Private Partnerschaft ist erst der Anfang. Jedenfalls wirft man sich wohl gegenseitig vor, rückwärts zu denken. „Forsthoffs Erben“.
Warum passt die 2,5% Sperrklausel auf Bezirksvertretungen und den Kommunalverband Ruhr, aber weder zu Gemeinderäten noch Kreistagen? VerfGH 9/16.
Die Welt meint, der Bundespräsident verweigere sich Neuwahlen. Braucht man eine Regierung überhaupt? Geht es auch ohne Gesetze? Letzteres kaum, der Haushalt und EU-Produkte. Kann der Bundestag das nicht alleine? Kann der Bundestag sagen, wir lösen uns auf? Die Kraft des Faktischen, wenn alle ihr Mandat niederlegen? Was, wenn die AfD die Kanzlerin wählt?
Und jetzt? Minderheitsregierung, Gesetze mit Hilfe des Bundesrates, Neuwahlen und zwar wie? Art. 63 oder 68 analog? Wie wird der Rechtsstreit Til Schweiger beim LG Saarbrücken ausgehen? Ich hoffe, er gewinnt, glaube aber, dass er verlieren wird. Ein US-General sagt, er würde den Atomwaffenbefehl des Präsidenten nicht umsetzen. Der Prinz von Homburg umgekehrt.
Was ist ein Hauptausschuss, wo ist der geregelt, ist er zulässig, falls nicht, als „Vormerkung“/Platzhalter für die Fachausschüsse? Die Prüfung am 15.11. Dabitz/Eßer/Gärditz: § 216 II und § 218 BGB, der Profikiller, der nur zum Schein töten will, um den Vorschuss zu erhalten und alles zu Untersuchungsausschüssen.
Der Vortrag vom 15.11.: Fitnessstudiovertrag – bei Kündigung wegen Krankheit darf das Attest nicht älter als 2 Wochen sein. Nachdem sich das OLG Hamm mit einem peruanischen Stausee beschäftigt, prüft das OLG Düsseldorf ein Bridgeturnier auf Bali. Gibt es einen Beurteilungsspielraum bei Täuschungsvorwürfen? Muss man sich eines Sachverständigen bedienen, wenn mindestens ein Richter Bridge spielt? Darf ein deutsches Gericht dem deutschen Bridgeverband vorschreiben, wie er sich gegen den Dachverband zu positionieren hat? Fragen über Fragen. Der BGH gibt die online bestellte Matratze an den EuGH weiter.
Am 13.11. wurde VG Neustadt 5 K 1163.11 geprüft. Was lernen Arbeitgeber aus BAG 9 AZR 259/16 – die Kraft des Faktischen. Hätte nicht dem EuGH vorgelegt werden müssen? Das Stichwort Altlasten reicht, um eine verschärfte Verkäuferhaftung auszulösen, BGH V ZR 250/15. Eine Art Anscheinsbeweis, dass das Grundstück immer noch belastet ist. Was lernen Grundstücksverkäufer daraus? Vielleicht sollte man analog zum Pferdekauf ein Ankaufsuntersuchungsgutachten in Auftrag geben.
Zwei Mal LG Essen heute. Tötungsvorsatz eines Apothekers, der Krebsmedikamente verdünnt, um Kosten zu sparen? Versuchte Körperverletzung ist u.a. angeklagt. Dann 2 O 285/17, nun beim OLG Hamm 5 U 15/17 – der Bauer aus Peru gegen RWE. IPR im Umwelthaftungsrecht?
Der Vortrag vom 10.11.: der Räuber erschießt versehentlich auf der Flucht den ihn verfolgenden Juwelier – ohne Beute. Er tötet dann heimtückisch die Ehefrau seines Erpressers auf dessen Anordnung – der Bearbeitervermerk, der Delikte und Personen ausschloss, wurde nicht richtig gelesen. In der Prüfung Mansel/Neubacher/Krämer will ein US-Kunsthändler, der in Köln ein Raubkunstgemälde ersteigert hat, wegen Beschlagnahmegefahr in den USA zurücktreten. Kevin Spacey wird von einer Vorlesung, „Die Marquise von O.“ ausgeladen – er soll sein Honorar bekommen – er möchte aber auftreten. Dann fotografiert jemand am Tag des offenen Denkmals eine Skulptur und veredelt damit Postkarten. Delikt, Bereicherung? Im ÖR ging es um die geplante Fahrraddemo auf der Autobahn zum Weltklimagipfel – OVG NRW 15 B 1370/17. Vor Strafrecht ist die Südkurve dann nach Hause gegangen. Eine neue Variante der Aufwandsteuer sprich Luxussteuer, BVerweG 9 C 7/16. Am 15.11. werden wir erfahren, ob man einen Online-Matratzenkauf widerrufen kann, BGH VIII Z$ 194/16. Das ist doch eine griffige Zeugenbelehrung (Arb Siegen): Als Zeuge haben Sie 3 Pflichten. Die erste haben Sie schon erfüllt, da Sie hier erschienen sind. Die zweite, Sie müssen die Wahrheit sagen und die dritte, Sie müssen Ihre Aussage notfalls beeidigen. Das versteht jeder.
BGH VII ZR 62/17 = iudex calculat und zwar heftig, im Zivilrecht wie im Strafrecht bei der Gesamtstrafe? Die SZ berichtet, dass der EGMR die fehlende Kennzeichnung der bayerischen Polizei gerügt hat. Der Bund muss seinen Kopf dafür hinhalten.
Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht führt zu folgenden Fragen: warum hat der Gesetzgeber des BGB es nicht haben wollen und stimmen die Gründe heute noch? Anerkennung des Rechts auf Selbstmord als Konsequenz, kein Vermögenswert, zu unbestimmt. Warum hat sich das Reichsgericht ihm verweigert? Zu unbestimmt. Warum sieht der BGH es anders? Wegen Art. 1 und 2 I GG. Welche besonderen Persönlichkeitsrechte gibt es? Quick and dirty! „Wie Carl Schmitt einmal sogar sich selbst hereinlegte“, die FAZ vom 8.11., ein kleines Staatsrechtsgeschichtsbuch.
Wie kann man die Regierung zwingen, transparent zu sein, durch Organstreitverfahren, die 7 Jahre dauern? Untersuchungsausschüsse, Petitionsausschuss, Parlamentarische Staatssekretäre, Informationsfreiheitsgesetze, Pressefreiheit. Ein schwaches Urteil, da so spät.
Die russische Revolution hat zur Präsidialverfassung in Weimar geführt. Kommunisten kommen ja nicht durch eine Karriere im Ministerium an die Macht, sondern durch das Parlament, meinte man. Die FAZ spekuliert über Neuwahlen, unechte Vertrauensfrage einer geschäftsführenden Kanzlerin? Art. 63 GG? Was, wenn sie sich gar nicht zur Wahl stellt, weil sie weiß, sie wird nicht gewählt? Die SZ berichtet über den EGMR, der am 7.11. über die anlasslose Geheimdienstüberwachung verhandelt.
Die Prüfung am 3.11. Ketterle/Koranyi/Thiel: Die Kohl-Peter-Alexander-Demjanjuk-Problematik (war keinem der 5 bekannt), der abgebrochene Abschleppvorgang und im Strafrecht eine Klausur aus dem Zweiten: der Betreiber einer Plagiatfindungsplattform (ich hab grad eine Wortfindungsstörung) erpresst die Plagiatoren. Der Vortrag vom 3.11. = VG Ansbach AN 9 K 13.01327 Boardinghouse im Wohngebiet. In der Prüfung Kubink/Eumann/Brinkmann wurden BVerfG 2 BvF 1/02 geprüft, eine Alkoholfahrt und ein Fall zur Drittwiderspruchsklage.
Ist die sexuelle Übergriffigkeit eines Künstlers ein rechtlicher Grund, seine Meisterwerke nicht mehr zu zeigen, mit allen rechtlich-teuren Konsequenzen? Oder ist das die falsche Frage, weil es auf das Bekanntwerden ankommt? Ich mag Kevin Spacey’s Filme immer noch ganz doll. Margin Call ganz vorne.
Wären die sexuellen Übergriffe à la Weinstein bei uns nach altem Recht strafbar gewesen? Nein, der BGH meinte, § 185 StGB sei durch die Sexualdelikte gesperrt, zudem sei Anbaggern doch ein Zeichen der Wertschätzung. Und Schmerzensgeld? § 253 II BGB sieht seit August 2000 die sexuelle Selbstbestimmung als schmerzensgeldfähiges Rechtsgut vor.
Oktober: Der Vortrag vom 27.10., eine Auflassungsvormerkung und dann die Eintragung der Zwangshypothek, Abwandlung BGH V ZR 202/14. Die Prüfung Dumke/Koranyi/Schafranek: § 323 c II, § 315 d StGB, ein erbrechtlichre Protokollfall, im ÖR verpflichtet sich eine Gemeinde, nachts eine Ampel abzuschalten, vergisst das dann aber irgendwie. Lektüre zu aktuellen Examensklausuren und der causa Kohl: BVerfG 1 BvR 1314/12, OVG Lüneburg 10 ME 4/17, VG Osnasbrück 6 B 72/15, BGH VI ZR 246/12 und 261/16. Die SPD möchte Neuwahlen, wenn Jamaika nicht kommen sollte? Wohl über Art. 63 GG? Guten Appetit.
Wohnt eine Studentin bei ihrer Untermieterin und Mutter? Das BVerwG 5 C 11.16 muss das zum BAFöG klären. Das LAG Hamm 3 Ca 1053/16 hatte einen interessanten Fall der Verdachtskündigung in einer Sparkasse zu klären. Wie hätten Sie entschieden?
Die Welt beklagt sich über das vermeintlich unanständige Verhalten der NSU-Verteidiger, die den Prozess zum Platzen bringen wollen. Das müssen sie wollen. Verantwortlich für den monströsen zeitlichen und inhaltlichen Umfang ist zudem die Vielzahl der Straftaten und Beteiligten, bei Realkonkurrenz. Die Anklage ist verantwortlich. Man würde selber konstruktiv mitarbeiten? Dann ist ein Berufswechsel das richtige.
Juristen überprüfen mittels juristischer Logik Statistiker im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle des Zensusgesetzes 2011. Man hat sich reichlich Zeit gelassen. Ein Mann aus Kreta sagt, alle Leute aus Kreta lügen. Passt nicht?
Der 30. Tag nach der Wahl ist nun da. Vizepräsident, Vizekanzler, Ämter ohne nennenswerte Funktionen, aber beeindruckend. Auch die FAZ berichtet heute, dass der Europarat am 25.10. den Stecker Aserbeidschans ziehen werden können soll kann, vielleicht. „Das Gericht streicht 3 Anklagepunkte“ in Sachen Schlecker, heißt juristisch übersetzt was? Auch in einer Prüfung am 9.10. wurden die Neuerungen im StGB und in der StPO dieses Jahres extensiv behandelt. Keine Schwere der Schuld, keine Sicherungsverwahrung bei dem freien Herrn Wolfgang. Warum nicht?
Die Welt berichtet, über die Veröffentlichung einer gefälschten Nachwahlbefragung am Wahltag. Auswirkungen, wahl- und strafrechtlich?
Geschichte wiederholt sich: der Preußenschlag 1932, Madrid entmachtet Barcelona.
Die SZ berichtet über den durch den Europarat angedrohten Rauswurf Aserbeidschans. Vielleicht nicht ganz geschickt. Der/die Datenschutzbeauftragte hat mehrere Pfeile im Köcher, verwaltungsrechtlich – die SZ berichtet über OVG Münster 16 A 770/12 – und ordnungswidrigkeitenmäßig, AG München 1112 OWi 300 Js 1221012/17. Die Bildzeitung weiß, warum der Siegauenvergewaltiger nicht die Höchststrafe bekommen hat. Deshalb macht Zeitung lesen Freude: Britisches Armageddon in der FAZ vom 19. Oktober.
Der 2. Senat – 2 BvR 859/15 – bat den EuGH um ein beschleunigtes Verfahren, will wegen Vorwegnahme der Hauptsache aber keine einstweilige Anordnung erlassen, um die EZB zu stoppen. Das ist Jura. § 60 StGB, wenn die eigenen Kinder durch einen dilettantischen Eigenbau im Gartenhaus sterben?
In der FAZ ätzt eine Richterin gegen Laienrichter/Schöffen. Die könnten oftmals kein Deutsch. Ich kann auch kein richtiges Deutsch, immer noch nicht, mit 63. Sie hielten Untreue für einen Angriff auf die Ehe. Die Funktion der Schöffen liegt in der sprachlichen Disziplinierung der Berufsrichter. Keine verquasten Schlagworte, Theorien, Latein. Das haben wir alle bitter nötig. Und diese verschwurbelten Sätze. „Die Klage ist zulässig und begründet. Die Klage ist zulässig.“ Da will man doch nur noch sterben.
Der Vortrag vom 12.10.: Der Autoeigentümer vereinbart bei 6monatiger Bindung mit einem Gebrauchtwagenhändler, versteckt in den AGBs, eine erfolgsunabhängige Verkaufsprovision. Er verkauft selber. BGH VIII ZR 32/16: ein Reiter merkt bei zweimaligem Probereiten nicht, dass das Pferd unrittig ist, der Röntgenbefund ist nach dem Gutachter keine ausreichende Grundlage, trotzdem haben die Vorinstanzen den Rücktritt durchgehen lassen. Am 18.10. wird man weitersehen.
Der Vortrag am 13.10.: kaufmännisches Bestätigungsschreiben, Anscheinsvollmacht – jemand bestellt aus Frackigkeit für eine oHG x Feuerlöscher. In der Prüfung Gehle/Oehme/Schermaier: 15 Minuten Rechtsgeschichte im Zivilrecht, Rechtsgeschichte im Strafrecht und gezinkte Spielkarten. Im öffentlichen Recht ging es um Außengastronomie. Als eine Rechtsgeschichtsprüfung begann, sagte ein Prüfer, „das ist doch Schwachsinn… Entschuldigung Herr Kollege“, als dieser ihn anschaute.
Der Vortrag vom 9.10.= § 161 II VwGO – Erledigung nach Antragstellung im 123er Verfahren durch Einigung der Beteiligten: Abwehr eines Fahrradstellplatzes unter Verletzung des Abstandsgebotes. Wieso ist der EuGH C-278/16 für die Frage zuständig, ob Strafbefehle übersetzt werden müssen? In Bonn macht man das ohnehin schon. Unser Leib- und Magengericht, das OLG Hamm 5 U 104/16: ein Bauunternehmer ist ein Erfüllungsgehilfe im Verhältnis zum Grundstücksnachbarn?
Die Prüfung Bönders/Jox/? am 11.10: Der Jauchegrubenfall – Examensklausur neulich wieder mal – Baurecht und BGH V ZR 52/16 und BGH VIII ZR 49/16. Der Vortrag vom 11.10.: der teuerste Schlüsseldienst vor Ort (§ 312 g II Nr. 11 und § 138 I, II) wird von der Bordeaux-Dogge, einem Hütehund, gebissen. In der Prüfung Hake/Avenarius/Siegmund kam im öffentlichen Recht die Septemberklausur (Gaffer – BKHG) dran, im Strafrecht das illegale Autorennen (doch, die Herren, § 315 d ist schon in Kraft) und nun Zivilrecht: Ein erbrechtlicher Fall mit einer Art Jastrowschen Strafklausel und Rechtsgeschichte: Kritik am 1. Entwurf des BGB? Warum war das Familienrecht reaktionär geregelt? Wegen der Güterstände. Warum das Mietrecht? Weil der Mieter keine Besitzschutzrechte hatte. Ich muss schon bitten – Prüfungen sollten nicht der Selbstverwirklichung der Prüfer dienen. Die Besprechung der am 24.8. in Kraft getretenen StPO-Reform in Heft 37 der NJW sei hiermit dringend als Lektüre empfohlen. Warum wird die Leverkusener Rheinbrücke durch Planfeststellungsbeschluss und nicht durch Baugenehmigung errichtet? Gegen eine Baugenehmigung kann man nur juristisch – hohes Kostenrisiko, langwierig – vorgehen. Unterschriften sammeln im Vorfeld kann politisch effektiver sein und ist jedenfalls preiswerter. Effektiver Rechtsschutz eben nicht durch die Justiz. Zu der kann man immer noch.
Wonach darf das Foto eines zweijährigen Opfers veröffentlicht werden? § 131 b II StPO? Ist das Kindchen noch so klein, kann es doch schon Zeuge (Bote) sein? Zeuge, wenn man nicht aussagen kann? Muss analog § 81 c StPO die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts eingeholt werden? In der FAZ machen Gerichtspräsidenten Vorschläge zur Beschleunigung wegen der Asylverfahren. Mein Vorschlag: keine Zulässigkeitsprüfung, da wird ja doch alles doppelt geprüft, was in der Begründetheit zu untersuchen ist. Ein früher Termin wie beim Arbeitsgericht. Ein Gladbecker Geiselgangster kommt frei. 1988 wurden die Täter in Fußnähe zur GSG9 in Hangelar und in Sichtweite von Rheinland-Pfalz, dort gab es schon den finalen Rettungsschuss ausdrücklich im Gesetz, auf der A3 festgenommen – von der NRW-Polizei. Die landespolitischen Verhältnisse und im Bund dürfen sie raten.
Die Prüfung am 6.10. Panitza/Weckerling-Wilhelm/Kubink: die Haftung der Sozietät für den unterschlagenden Anwalt, der Verkäufer der Waffe im Darknet, mit der ein Amoklauf verübt wird, die Wahl mit Nachwirkungen und das BVerwG-Urteil zum Suizid – Arzneimittelausgabe – hätte nicht nach Art. 100 GG vorgelegt werden müssen? Die Prüfung Zieschang/Preuß/? § 323 c II n.F. StGB und Rettungsgassen, § 147 VII StPO, Grundschuldrecht, das Kopftuch der Referendarin. Der Vortrag vom 5.10. = verfremdet VGH Mannheim 10 S 30/16: Helmpflicht des Turbanträgers, wie bei Narbe am Kopf? Der Vortrag vom 6.10.: ein fünfjähriger fällt, obwohl er schon seit 3 Jahren im Mietshaus lebt, eine defekte Stufe runter. Die Prüfung Ketterle/Jürgens/Bamberger: Die Pythonhalterin bittet eine Kaninchenzüchterin, ihr Exemplare für den Schulunterricht vorübergehend zu überlassen – the smile of the lady is now on the tiger. StPO und eine ältere BGH-Entscheidung: der Bundeswehrsoldat auf Patrouille klaut bewaffnet ein Eis aus der Kühltruhe der Kantine. Und der 7jährige Dieb auf der Kölner Domplatte; die missbräuchliche Subventionsverwendung und zeitliche Verwirkung, § 48 IV VwfG. Die Prüfung am 5.10. Huschens/Lenz/Kreß: die Partymeile am Brüsseler Platz – der Pfau im Garten der Studentenverbindung, im Strafrecht eine Examensklausur (Polizeibeamter lässt Angetrunkenen weiter fahren), die Heiratsvermittlung und die Betrügerin. die geöffnete Fahrradtür – die Radfahrerin ohne Helm.
Haftet ein Mediator für eine rechtliche Falschberatung? BGH IX ZR 34/17 – also bitte die Haftpflichtversicherung überprüfen. Nicht zum ersten Mal verwenden LJPAs Klausuren, die schon vor Monaten in NRW gelaufen sind. Nicht ganz fein, oder? Die Z1 soll LG Hamburg 318 S 33/15 nachgebildet sein.
Die SZ meint wohl, dass der Numerus Clausus ein Konflikt zwischen Hochschulen und Medizinstudenten in spe. Dürfen Eignungstests durch private Anbieter durchgeführt werden? Sie werden es.
Eine Erklärung in eigener Sache. Der Hinweis auf der Startseite auf Cookies erstaunt mich genauso wie Sie. Mein Computerguru sagt, ohne geht es bei WordPress nicht. Wenn ich die Ansage entferne, könnte ich mir eine Abmahnung einfangen.
Das BVerfG wird am 4.10. hoffentlich klären, dass der Numerus Clausus eine objektive Berufszulassungsschranke ist und keine subjektive. Die Verhandlungsgliederung hat das Keyword Quote in Variationen. Der NC soll das Studium verhindern und nicht ermöglichen, die Kapazität der Universitäten und der Ausbildungsbedarf sind die entscheidenden Kriterien, oder sind Mediziner mit einem Abinotenschnitt von 1,0 intelligenter als Juristen mit sagen wir mal 2,3 wie ich?
Der Vortrag vom 26.9.: Strafbarkeit, wenn ein Anwalt weder das EB unterschreibt noch das Schriftstück rausrückt? Die Prüfung Hackert/Istel/Seger: BGH GSSt 1/17 (wie hat der Große Senat Art. 103 GG umschifft?), BGH 3 StR 453/16; Bürgschaft; ein Schild auf einem Privatparkplatz „80 € pro angefangener Stunde“; muss ein Noch-Ehemann die Bestattungskosten tragen? Warum darf ein BMF gleichzeitig Abgeordneter sein, aber nicht Bundestagspräsident?
September: Erpresst man Lebensmittelproduzenten nach § 255 oder nur § 253? Tote Kunden könnten für ein juristisches Konstrukt ja vielleicht nur ein empfindliches Übel darstellen. Liegt eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr vor, wenn eine Frist gesetzt wird? Ist die Kausalität zu bejahen, wenn auf Anraten der Polizei gezahlt wird, um ihn bei der Übergabe schnappen zu können?
Die Prüfung Huff/Lüblinghoff/Dylla-Krebs: BVerG 1 BvR 3362/14 aus Sicht der Anwaltskammer; OLG Hamm 4 RvS 103/17 und das Berliner Autorennen. Dann stiehlt nach einem Verkehrsunfall ein Gaffer die Jacke eines Ersthelfers. Der Vortrag vom 27.9. = LAG Hamm 3 Sa 644/12. In der Prüfung Schwieren/Kubink/Szepanski wurde Erbrecht und ZPO geprüft. Dann wurde ein Flüchtling ohne Dolmetscher gemäß § 136 StPO belehrt. Strafbarkeit einer freefight-Veranstaltung. Und der Widerruf eines Waffenscheins wegen Facebookkommentaren, freiwillige Rückgabe der Karte, dann doch nicht – hü und hott. Der BGH VIII ZR 243/16 fällt in die Sprachwährung der 70er Jahre zurück, Überbetonung, ätzend, ins Grundsätzliche-Demütigende gehend: „grundlegende Verkennung, oberflächliche und pauschale Betrachtungsweise“. Wenn ein US-Präsident als u bum bezeichnet wird und der mit sons of bitches kommt, scheint das wieder angesagt zu sein. In der FAZ regen Richter an, das Strafverfahren zu straffen. Ganz einfach meine Damen und Herren, sprechen Sie Termine telefonisch ab. Die ehemalige Oberbürgermeisterin aus und in Bonn muss sich mit §§ 384 Nr. 1, 387 III ZPO beschäftigen. Ätzend-demütigend: die Kommunen können keine Wirtschaft. Das nächste Desaster bahnt sich an. Die Renovierung der Oper wird länger und teurer als der BER.
Die SZ weist auf den Verhandlungstermin des BGH VIII ZR 243/16 hin. Die Basis des BMJV sinniert in der FAZ über einen Videobeweis der Hauptverhandlung. Der 1. FC Köln hätte da einiges zu zu sagen.
Fristen, Fristen, Fristen: findet sich eine für den ersten Wahlgang der Bundeskanzlerinnenwahl in Art. 63 GG? Hat man Zeit bis Weihnachten? Eine Minderheitsregierung mit Gesetzgebungsnotstand, Art. 81 GG, hatten wir noch nicht. Alles wird gut. Die SZ berichtet über OLG Celle 12 W 8/16.
Der Vortrag vom 14.9.: Die Mutter gestattet dem Sohn, Bäume zu fallen, unentgeltlich, widerruft, er holt die trotzdem ab, gibt ihr dann aber den Schlüssel für sein Grundstück. Feststellungsklage, wer Eigentümer ist. Die Prüfung Moormann/Lenz/Jungermann: BGH XI ZR 219/16 – Herr Juncker will, dass jeder Haushalt bis 2020 Highspeedzugang zum Internet hat – es soll ein Amt für Kultur und Bildung mit 3 Beigeordneten eingerichtet werden. Im Strafrecht ein JuS-Fall aus 2016 – der Rucksack im Auto und Revisionsrecht. Im Fernsehen sagte gestern abend doch tatsächlich ein Moderator, die große Koalition könne doch weiter machen, bis sie abgewählt werde. Eine ewige Regierung gibt es in Berlin Stadtstaat, aber nicht in Berlin Hauptstadt.
Die Welt berichtet, dass der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages die in der Kalkarentscheidung erfundene Wesentlichkeitstheorie zur Grenzöffnung 2015 bemüht. Durfte die Regierung das nach § 18 IV Nr. 2 i.V. mit II AsylG aus humanitären Gründen?
Die Prüfung am 20.9. Ketterle/Mertens/Skischally: intensivst § 844 III BGB, im Strafrecht der Münzhändlerfall des BGH, das BVerwG und LIchter-Aus gegen Dügida sowie der Lehrer, der mit Holzschuhen unterrichten will – wird wohl gerade in Aachen entschieden. Die Prüfung Hammerschlag/Jox/?: ein Schulmädchen fährt nachts schwarz, weil Portemonnaie und Handy in der Turnhalle sind. Ehe für alle und der BGH, ob ein Widerruf als Rücktritt ausgelegt werden könne sowie VwGO. Von wann § 265 a StGBsei? Natürlich von den Nazis, woraufhin gelacht wurde, nein. Doch! Dazu der Großre Senat 2009 – die Bahnsteige sahen 1933 anders aus als heute. Der Vortrag vom 20.9. erinnert an den Scheunenmordfall BGH 4 StR 223/15. Die Frankfurter Galopprennbahn war neulich Klausur, OLG Frankfurt 2 U 174/16, BGH XII ZR 76/17.
Der Vortrag vom 7.9.2017, Catch and Release, OVG Münster, 20 B 209/15. Es wurde zudem das OVG 2 A 182/11 geprüft, die Neufassung des § 244 StPO und das Protokoll in der ZPO. Die Prüfung Lehmberg/Hausen/Wolters.
Die Fortsetzung zum Lacknebelfall BAG 8 AZR 518/99 nun LAG Düsseldorf 9 Sa 42/17. Die SZ berichtet, dass eine Expertengruppe NS-Recht ins Jurastudium integrieren will. Dafür Europarecht raus? § 323 c ist übrigens auch von unserem Führer, der BGH adelt ihn zum Schutzgesetz in § 823 II – neben der Geldstrafe noch Beerdigungskosten oder wenigstens die des Rettungseinsatzes? Die SZ schreibt, dass die bis zum Sonntag noch im Amt seiende Familienministerin eine Reform des Scheidungsrechts plant. Meine Vorschläge, Scheidung für alle auf dem Standesamt, Abschaffung der antiquierten §§ 1357, 1365 – 1369 BGB.
Die Prüfung am 15.9. Bönders/EßerdaSilva/Bartmeier: die Reichsbürger staats- und verwaltungsrechtlich; intensiv Erbrecht und ein Ebay-Fall mit dem Rübendingsbums, im Strafrecht u.a. die Risikoerhöhungstheorie. Der Vortrag vom 15.9.: Der Verteidiger-Verlobte der Schwester des Angeklagten verbrennt die Ermittlungsakte und zahlt die Geldstrafe. Zusatzfrage zu § 105 StPO: der Richter braucht 2 Stunden, Gefahr im Verzug? Die Prüfung Schitz-JUsten, Verrel, Thomer. Das Bremische Gesetz, dass Fußballveranstalter den Polizeieinsatz zu zahlen haben sowie die Zuschauerin und Kopftuchträgerin und Mutter des Angeklagten soll gehen oder ablegen. Im Strafrecht Denksportaufgaben zur Rechtswidrigkeit. Im Zivilrecht der Vortrag der falsch abgelieferten Kamera. Adenauer wurde vor 100 Jahren zum ersten Mal Oberbürgermeister von Köln und sorgte für die Neugründung der Universität, die aus einem naheliegenden Grund nicht nach einem preußischen König wie in Bonn, sondern nach einem Erzbischof benannt wurde. Das wurde mal gefragt. Eine Wählerumfrage jagt die nächste. Dürfte wie in Frankreich das für den letzten Monat verboten werden? Selbst wenn, kämen sie übers Internet doch. Eine Partei soll gezielt Mob zu Wahlveranstaltungen einer Spitzenkandidatin schicken. Strafbar?
Der Vortrag vom 13.9. im Ersten: der Pizzadienst-Auslieferungsradfahrer fährt über einen privaten Radfahrer drüber. Ansprüche des Opfers gegen den Arbeitnehmer und dieser gegen den Chef? EuGH C-372/16: eine Scharia-Scheidung in Syrien bei deutscher und syrischer Staatsangehörigkeit und Anerkennung hier – Art. 5 und 12 Rom III und § 107 FamFG. Der ordre public ist verletzt, wenn sie bei der Scheidung mitgewirkt hat? Diskriminierender ist bie uns die Kegelsche Leiter in Art. 14 EGBGB, deutsches Recht, wenn nur einer die hiesige Staatsangehörigkeit hat. Warum hat das GG die Kanzlerschaft nicht wie beim Bundespräsidenten auf 2 folgende Legislaturperioden begrenzt? Weil man sich 1949 nicht vorstellen konnte, dass der Amtsinhaber dem Stress so lange stand hält. Adenauer hat sofort das Gegenteil bewiesen.
Das BVerfG 1 BvR 1741/17 entscheidet wieder mal über das Grundrecht der Presse im Gerichtssaal vor der Verhandlung. Im Präzedenzfall Honnecker-ntv und zdf merkte man zum Erstaunen der Juristenwelt, dass es keinen einfachgesetzlichen Rechtsbehelf gibt – § 23 EGGVG – § 304 StPO – § 123 VwGO – nix! Das BVerfG im Eilverfahren als erste und einzige Adresse. Die Anti-Dügida-Aktion mit Hilfe der Elektrizität in Düsseldorf – das BVerwG 10 C 6.16 meint richtig. Jetzt müsste eigentlich noch ein Strafverfahren gegen den Oberbürgermeister folgen, § 357 StGB mit Nötigung im Amt und Behinderung von Versammlungen.
Das tut weh: die FAZ „besondere Schuldschwere und Sicherheitsverwahrung“. Die Bundesanwaltschaft sieht in dem Anzünden der letzten Wohnung einen Mordversuch zu Lasten der gerade nicht anwesenden Handwerker. Das hat man noch nicht mal beim 11. September so gesehen. 3.000 Tote, 5.000 im Gebäude, es hätten, wenn später am Vormittag, wesentlich mehr sein können. Auf die letzteren bezog sich der Vorsatz nicht. Die SZ berichtet, dass das BVerwG über § 59 BNaturSchG verhandelt. Freien Zutritt zum Nordseestrand?
Rechtsfortbildend – BGH III ZR 71/17 – § 253 II BGB gilt auch im Aufopferungsanspruch. Dann doch auch im § 39 OBG? Nutzen Punktehändler eine Gesetzeslücke aus, nicht, wenn der Fahrzeughalter den „Käufer“ beschuldigt, § 164 II, so neulich OLG Stuttgart.
Die Prüfung Dinkelbach/Pabst/Klösgen am 8.9: eine Zivilrechtsklausur, der Fraktionswechsel der Grünen in Niedersachsen, übertragen auf den Bund – Bundeskanzlerrücktritt. Im Strafrecht auch eine Klausur. Der Vortrag am 8.9 im Ersten, absurd: die Mutter gibt einen 6jährigen in der Kindertagesstätte ab, obwohl wegen des Tages der offenen Tür keine Aufsicht da ist, was ihr hätte auffallen müssen, da der Sprößling sonst immer eine Menge Bücher mitnimmt. Eine Gruppe Kinder beschmeißt nun ein Auto mit Steinen. Die Abwandlung noch schräger: sie wohnt in Köln, die Kita ist in Düsseldorf, gerichtliche Zuständigkeit. Die Prüfung Kinold/Schnabel/Thesling: BGH VIII ZR 49/16, dann lässt der Hausverkäufer den Notartermin platzen sowie eine Kündigung über WhatsApp im Arbeitsrecht. Und die Räumung einer Notunterkunft (= Clearingstelle) im öffenlichen Recht, im Strafrecht ein bereuender Auftragskiller der auf das falsche Opfer trifft und nur in die Decke schießt, warum auch immer. Der Vortrag am 8.9. im Zweiten: die Disco-Türsteher helfen dem Opfer zwar, lassen den Täter aber laufen. Der Betreiber soll jetzt haften, weil die Personalien nicht festgestellt wurden. In der Prüfung Bank/Quarch/Surmann wurde der Arzt und das Bewertungsportal geprüft, ein Abschleppfall, Straßenverkehrsdelikte und StPO. Darüber hab ich noch nie nachgedacht. Die SZ erklärt, dass der Schönfelder mit der Ordnungsnummer 20 anfängt, da der Herausgeber wie Herr Palandt auch ein Obernazi war und das Parteiprogramm und Rassengesetze unter 1 – 19 verortete. Herr Palandt soll etwas gegen Frauen in der Juristerei gehabt haben. Heute hat er was gegen ältere Leser. Die Schriftgröße ist eine Zumutung, ohne Lupe.
Das LG Tübingen scheint den Rundfunkbeitrag für eine Beihilfe zu halten und legt in mehreren Zwangsvollstreckungsverfahren dem EuGH vor – 5 T 121/17. Die FAZ berichtet über § 64 IIa HochschulG NRW – eine Anwesenheitspflicht in Vorlesungen, zu dokumentieren anhand des Studienbuchs, das vom Professor zu Beginn und am Ende des Semesters abzuzeichnen war, gab es schon in den 70ern Jahren nicht mehr – in Lausanne schon noch. Die SZ will Aart. 7 EU – die Jörg-Haider-Vorschrift – gegen Ungarn diskutieren, die FAZ eine Aufrechnung von Zwangsgeldern, obwohl diese Vollstreckungsmöglichkeit nicht im Primärrecht steht. Darf eine Gerichtspräsidentin einem Richter die Arbeitsweise vorschreiben, oder nur die ZPO? Die FAZ meint, das Verfahren sei offen und liegt damit nicht richtig, wie die Pressemitteilung vom Abend zeigt.
Der Vortrag vom 6.9. Abtretungsverbot bei Eintrittskarten AGB-Kontrolle, Teil 2 befreiende Wirkung, wenn der falsche reingelassen wird. In der Prüfung Haferkamp/Fassbender/Hillgruber wurde der neue § 244 StGB geprüft, die Entscheidung zur Tachomanipulation und die Kündigung der Halle, die durch die AfD angemietet worden war. § 26 DRiG und Art. 97 GG. Wer bestimmt und nach welchen Maßstäben, ob ein Richter ein underperformer ist? Die Gerichtspräsidentin? Unsere Kanzlerin meint, der Entwurf des BMJV zur Musterfeststellungsklage sei zu bürokratisch, übersetzt, zu viel Schreibkram/Formulare. Verbandsklage, Sammelklage, Musterklage, Streitgenossen. Wo gibt es was und wo was nicht?
Am 8.9. wird erstmals ein Bundesverfassungsrichter durch das Plenum gewählt – juris meint, das wäre schon am 5.9. passiert – egal. Bei einem einzigen Kandidaten ist eine krawallige Kampfabstimmung zu erwarten. Abstimmungen im Vorfeld sind leider nicht effektiv verhinderbar. Der EuGH entscheidet am 6.9. wieder zur Flüchtlingskrise 2015 – Supranationalität sprich Mehrheitsprinzip bei dem Thema oder völkerrechtliches Konsensprinzip?
40 Jahre RAF „Jubiläum“ – § 129 a StGB und § 138 a StPO, der Otto-Schily-Paragraph stammen daher. Die Befreiung der Landshut in Mogadischu hatte im Bundesgrenzschutzgesetz keine Rechtsgrundlage, was examenshausarbeitsmäßig herausgefunden wurde. Den organisierten Terrorismus von rechts hat man juristisch erst seit der NSU auf dem Schirm.
Das LG Braunschweig und § 19 II 2 StVZO – 3 O 1483/16. Das BVerwG und Art. 17 GG im Internetzeitalter – 6 C 16/16. In einer Prüfung im Norden wurde die strafrechtliche Verantwortung von Architekten bei einem drohenden Tribüneneinsturz geprüft, die Verteilung von Flyern durch eine Sekte, § 58 a AufhG und ein Autokauf. Dann sollten die Kandidaten ihre Meinung sagen, ob die Prüfung nach dem ersten Prüfungsgespräch, ÖR, abgebrochen werden solle, da Zivilrecht und Strafrecht unwichtig seien. Naja.
Wie kann ein Sohn vor dem Tod des Vaters die erbrechtliche Problematik klären? Die geheimnisvolle Ansage aus der Familie eines Altbundeskanzlers kann nur so gemeint sein, dass ein Betreuungsantrag gestellt wurde, oder? Denn die ungewisse Reihenfolge, wer vor wem stirbt, hindert die Befassung der Gerichte, wenn beide noch leben. Der Köln Zoo soll über eine Stiftung viel Geld nach dem Tod einer älteren Dame bekommen. Man habe diese Form gewählt, damit die Stadt ihren Zuschuss nicht kürze. Aha?
August: Das zweite Examen sei länderunterschiedlich schwer und daher unfair, meint in der FAZ eine Studie. Meine unmaßgebliche Meinung dazu: in NRW werden Sie korrigiert wie im OLG- oder OVG Senat, die Revisionsklausuren kann man klausurmäßig gar nicht praxisgerecht lösen. Vor allem in südlichen Bundesländern wird sehr viel mehr auf den Berufsanfänger maßgeschneidert korrigiert. Aber: es gibt hier in NRW 3 reguläre Versuche bei nur 28 Punkten als Zulassungsschranke. Woanders müssen Sei ein totes Kind vorweisen, um den Gnadenversuch zu erhalten. Wohlwollend sind Prüfer überaell, wenn man nicht nur runter prüft, sondern sich argumentativ reinhängt, statt den Fall klein zu schrumpfen und wie eine Mathematikaufgabe anzugehen. Die Sprachlosigkeit ist das notenhemmende Kriterium. Das Teilzeitbefristungsgesetz, TV-Serienkommissare und die Kunstfreiheit der staatsfreien öffentlich-rechtlichen Fernsehsender – BAG 7 AZR 864/15. Das hätte ich den Klägern vorher sagen können. Interessant ist, dass es sich ohne wenn und aber um Arbeitnehmer und nicht um freie Mitarbeiter handelt.
Die Prüfung am 25.8. Jungclaus/Pommer/Krause: Der Wahl-O-Mat, der Dieselskandal, die Entwendung einer EC-Karte und das Geldabheben. Enthält Art. 91 b GG ein Kooperationsverbot im Schulwesen? Doch wohl nicht. Enthält eine Kompetenzzuweisung in Art. 70 GG ein Verbot der finanziellen Unterstützung? Wenn mit Bedingungen verknüpft, vielleicht schon.
Eine geneigte Leserin hat mir die Fundstelle des zivilrechtlichen Falls am Freitag mitgeteilt: BGH V ZR 268/15. Aus einer Prüfung im Norden, danke an die Kaiserseminare: Bedarf eine Sammelstation für MIeträder einer Sondernutzungserlaubnis? Muss ein Diplomjurist zum Referendardienst trotz Vorstrafen und Zugehörigkeit zu einem rechten, nicht verbotenen Verein zugelassen werden? Und racial profiling. Betrug beim Autoverkauf, wenn nur die Tankanzeige nicht funktioniert? § 315 b, wenn ein Auto mangels Kraftstoff mitten auf der Straße liegen bleibt?
Der Vortrag vom 25.8.: die Stadt ordnet die Entfernung und Nichtwiederaufstellung des Arbeitsplatzes der Prostituierten – Wohnmobil-Lovemobil – am Straßenrand an. In der Prüfung Holthausen/Jöhren/Rüthers vergibt die Stadt ein Darlehen zwecks Bau einer Tiefgarage. Sollte das gelingen, zinslos nach 20 Jahren zur Rückzahlung fällig, sonst mit Zinsen. Im Strafrecht die Examensklausur falsches Führungszeugnis bei Bewerbung und Verteidiger mit Berufsverbot. Im Zivilrecht § 771 ZPO Problematik.
Der Vortrag vom 22.8.: Der Ehemann verklagt während der Scheidung seine Ex vor dem Familiengericht auf hälftige Beteiligung an der gezahlten Maklerprovision für den Verkauf des Hauses. Sonst leider nichts interessantes heute bisher.
Eine schwedische Journalistin kommt auf einem privaten dänischen U-Boot zu Tode. Das hat uns zu interessieren, wenn § 4 StGB EU-konform auszulegen ist. Die FAZ meint, dass ein NRW-Medienminister fehl am Platz ist, wenn er selber an Medienunternehmen beteiligt ist. Art. 64 LV NRW im Abgleich mit § 5 BMinisterG.
Der BGH verhandelt heute und morgen zwei Klausurthemen: Widerrufbarkeit des Matratzenkaufs – VIII ZR 194/16 – und die Baumwurzeln im Kanal – III ZR 574/16.
Ein bisschen französich muss man schon können, um Art. 3 des Statuts von Interpol, abgekürzt OIPC, zu verstehen. Rechtsschutz vor deutschen Gerichten, weil man kein spanisch kann? Wie wirft man einen Staat aus einer internationalen Organisation? Die SZ berichtet aus unerfindlichen Gründen heute über BGH VI ZR 467/15.
Der Vortrag vom 17.8.: eine GmbH und ein Eventmanager wollen bei preisgleichem Angebot den Zuschlag für eine Diskothek – im Rat sitzen die geschiedene Ehefrau des Managers und der Geschäftsführer und der Anwalt der GmbH. § 31 GO. In der Prüfung Wenner/Webler/Pleuger ging es um einen Schöffen, der einen Dolmetscher braucht sowie eine Schlägerei unter Männern wegen einer Frau. Dann ausführlich um die Zulassung der Berufung – VwGO und einen Tierschutzverein. Im Zivilrecht Erbrecht. „Schäferhund darf mit ins Büro“, so das ArbG Bonn. Wegen des AGG müsse das Land diesem Forstamtsmitarbeiter erlauben, seinen Hütehund mitzubringen, da das in anderen Forstämtern möglich sei. Einige Verwaltungsgerichte treibt § 11 I Nr. 8 (f) TierschG um – Darmstadt, Mainz z.B. Seit 2014 braucht ein Hundetrainer eine Erlaubnis, es gibt aber keine Durchführungsverordnung.
Der Bundespräsident führt das Prüfungsrecht ad absurdum, indem er trotzdem ausfertigt. Seine Begründung überzeugt nicht: hopp oder topp, sonst könne das Unterhaltsvorschussgesetz in dem Paket ja auch nicht in Kraft treten. Der General-Anzeiger berichtet, dass eine Lasertaghalle eröffnet, man lernt, Piloten zu blenden. 1994 gab es beim Laserdrome einen Riesenbohei bis zum EuGH. regionale Unterschiede in der Moral, bei Spielen als Ausnahme zum Ziel, gemeinsame Spielregeln beim Handel?
Die Prüfung am 11.8. Kathstede/Kubink/Laschet: BGH XII ZR 19/11 und Dembélé. Im Strafrecht entzündet sich das Tatoo. Schächten und Verbandsklage im Abgasskandal. Der General-Anzeiger hat heute ein schönes Piktogramm für Erwachsene zum Gang des Gesetzgebungsverfahrens. Das Unterhaltsvorschussgesetz gilt nun bis zum 18. Geburtstag. Das BVerfG will den EuGH an der eigenen Nase packen und Konsequenz zu den vorherigen Entscheidungen zur EZB einfordern. Diese Strategie hat bei Gerichten noch nie funktioniert. Der EuGH lässt sich nicht instrumentalisieren. Er instrumentalisiert.
Der Vortrag vom 15.8.: Werbeaufdruck auf Pkw des Tierheims – Mietvertrag/Werkvertrag? – die Prüfung Dylla-Krebs/Röhl/?: im Strafrecht BGH und § 247 StGB – die Ex-Schiegermutter als Opfer; die 9 Kakadus des VG Düsseldorf, im Zivilrecht praktische ZPO – was ist der Eingangsstempel, wenn der Anwalt sagt, der sei falsch? Und Dembélé. Das BVerfG 2 BvR 859/15 meint nun ganz plötzlich, es brenne an und verlangt nach Jahren der Befassung mit dem Problem ein Eilverfahren in Luxemburg. In der Begründung taucht Art. 123 I AEUV nicht auf, oder hab ich nicht richtig hingeschaut? Public Sector Purchase Program. Die Bundesregierung soll Air Berlin mit einem „Überbrückungskredit“ bzw. einer Bürgschaft aushelfen. Darf sie das? Art. 115 I GG plus was?
Die Pressemitteilung des Bundespräsidialamtes vom 14.8. zu den „erheblichen Zweifeln“ bei Autobahnen. Er unterschreibt aber dennoch. Darf er das?
Die Prüfung am 9.8. Murmann-Suchan/Jürgens/Ullmer: Intensiv ZPO und StPO – dann ein VG: die Ehefrau eines Beamten betrügt die Beihilfestelle um 250.000 Euro, die will von ihm das Geld wieder haben, sowie Wahlgrundsätze wegen der abtrünnigen Grünen-Abgeordneten in Niedersachsen. Die Prüfung am 11.8. Dylla-Krebs/Mühlheims/Sloota-Haaf: im ÖR eine Frage ans Publikum und Otto Maier. Im Zivilrecht der 182 Millionen Mann des LG Frankfurt, im Strafrecht eine Klausur. Der Vortrag vom 11.8.: Die Stadt sagt die Halle für eine Parteiveranstaltung – Thema Flüchtlingsobergrenze – zu und dann wieder aus den bekannten Gründen ab. Die SZ berichtet über das Reichsgericht 1911 und das LG Saarbrücken 1 Ks 29 Js 1/17 – Betrug in Höhe von 180.000 € zu Lasten des IS durch einen scheinbaren Attentäter? Das Kammergericht 1999 – ein Profikiller nimmt den Vorschuss, hat aber gar nicht vor, zu leisten – und der 2. Senat – Drogen sind kein schutzwürdiges Eigentum – waren wohl wissenschaftlich noch nicht recherchierbar. Schützt § 263 denn ausländische Organisationen im Ausland, die sich als Staat sehen, ist doch wohl eher die Frage.
Die private Abwrackprämie, die sicherlich eingepreist ist: was ist das rechtlich und ist sie einklagbar, wenn sich z.B. zu viele interessenten melden?
Der Vortrag vom 9.8.: die drangsalierte Ehefrau sticht den Haustyrannen nieder und lässt ihn dann in seinem Blut sterben, im Krankenhaus hätte er noch gerettet werden können. Die Prüfung Hammerschlag/Paffrath/Henzler: § 315 b bei absichtlichem Drauffahren aus Verärgerung über Hupen. Stadionverbot für Ultras, die gekaufte Kamera gibt der faule LIeferservice im Parterre ab, statt sie in den fünften Stock zu schleppen, sie kommt weg. Die Welt berichtet über 17.000 (neue?) Asylverfahren beim VG Köln. Man „ziehe Zivilrichter ab“, sagt die Pressestelle. Aha, muss ein Richter das mitmachen, welche Unterschiede muss er beachten? Neulich in einem Prüfungsanfechtungstermin arbeitete die Kammer an einem (privaten?) Laptop, um die Computer des Gerichts zu schonen – Land unter. § 57 a und Magnus Gäfgen – die SZ kann EGMR und EuGH nicht auseinanderhalten. Wer bestimmt über die Schwere der Schuld als Hindernis für die Entlassung auf Bewährung, das erkennende Gericht oder die Vollstreckungskammer?
VG Düsseldorf 2 K 7427/17: darf der Zugang zum Polizeidienst – Körpermindestgröße – durch einen Erlass geregelt werden – Wesentlichkeitstheorie? Beißt sich die Eignung in Art. 33 II GG mit Geschlechterdiskriminierung? Beißt sich der Vereinszweck bei Schützen- und Karnevalsvereinen mit dem Begriff der Gemeinnützigkeit? Parteien, Religionen dürfen und sollen polarisieren. Ein Verein, der jeden nehmen will, zeigen Sie mir den mal. Die FAZ belehrt die Landeswahlleiterin in Niedersachsen, dass ihre Rechtsauffassung, der Bundestagswahltermin sei zu früh, unrichtig sei. Entfällt jetzt die Geschäftsgrundlage für den beschlossenen Termin im Oktober? Das Europäische Patentamt – hat nix mit der EU zu tun, es gehört sich selber – wird 40. Das BVerfG musste mal in erster Instanz über eine Patentklage entscheiden, weil kein Rechtsweg zuständig war.
Die Prüfung am 28.7. Rasche-Sutmeier/Ewelt/Becker: OVG Münster 6 B 1109/16, im Strafrecht erhält der Verteidiger in der Revisionsfrist ein Berufsverbot; im Zivilrecht verlängern die Parteien die Widerrufsfrist eines Prozessvergleichs ohne Einbindung des Gerichts. Ein Bundesland mit einem Selbstauflösungsrecht des Landtages streitet um den Wahltermin. Man weiß schon, wer welchen Wahltermin warum nicht haben will bzw. doch.
Der Vortrag vom 4.8.: Opa leiht seinem minderjährigem Enkel mit Zustimmung der Eltern eine Lampe, der tauscht die gegen eine BVB-Karte, der Tauscher schenkt die Lampe seiner Oma. Vertragliche Ansprüche des Opa gegen den Enkel. In der Prüfung Gehle/Sachs/Oehme wurde BGH 5 StR 98/16 thematisiert, ein Kaufvertrag im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht, ob ein Strafgericht an eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung gebunden ist (Rechtswidrigkeit einer Versammlungsauflösung – § 26 VersG). In der Prüfung Kubink/Laschet/Strothmann-Schiprowski nimmt ein vierjähriges Kind im Supermarkt einen Schokoriegel, den der Vater nicht bezahlen will. Und der Bundesfinanzhof zur Gemeinnnützigkeit von geschlechterdiskriminierenden Vereinen. Im Strafrecht eine Trunkenheitsfahrt. Die Z2 = BGH VIII ZR 349/13. Die Prüfung am 27.7. Borgschulze/Brünger/Schmerfeld-Tophof: § 323 c II StGB – Reform – und das Raubopfer ist stärker, es lässt den nieder geschlagenen Täter liegen, der wird vom Auto überfahren. Erbrecht bei überschuldetem Nachlass. Verliert eine UG ihre Wochenstandgenehmigung, wenn der Gesellschafter wechselt?
Die Z1 in NRW = OLG Schleswig 17 U 66/15 – danke an Herrn Kaiser. Die Zeitungen mutmaßen, womit die Verteidiger in ihren Plädoyers kommen werden. Ich würde sagen, wie können Sie annehmen, dass jemand, der nur eine Waffe besorgt, einen Jahre umspannenden Vorsatz für Morde hat, die in der Rechtsgeschichte bisher einmalig waren? Sagen Sie mir eine einzige tatgebundene Tatsache zur Hauptangeklagten. Gangsterliebchen sind keine Mittäterinnen.
Der Vortrag vom 2.8. = LG Detmold 10 S 27/15. In der Prüfung Bönders/Schmöckel/? wurde im Strafrecht der Tankstellenfall des BGH, § 246 subsidiär auch zu versuchtem Betrug, geprüft. Im Zivilrecht will ein Restaurantinhaber Pegida-Teilnehmer nicht bedienen – im ÖR genauso plus Schild an der Tür. BVerfG 1 BvR 1106/13 – wieder mal die Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht in der IHK auf dem Prüfstand. Anwaltskammern sind meines Erachtens nach überflüssig.
Der Dieselgipfel – der Luftreinhalteplan, das VG Stuttgart und auch, so heute die FAZ, das VG Düsseldorf 3 K 7695/15. Nachrüsten und Fahrverbot meint die Produzenten trifft aber die Dieselfahrzeuge fahrenden Wähler. Was nun?
BGH VI ZR 261/16 – die Peter-Alexander-Entscheidung wird fortgesetzt. Die Witwe eines Altbundeskanzlers wird nicht erfreut sein. Die Pressemitteilung des VG Stuttgart 13 K 5412/15 entspricht einem Urteil und Lehrbuch zu § 47 BImSchG. Der Vortrag vom 28.7.: Die Kundin einer Partnervermittlung wechselt mit ihrem dort gefundenen Partner zu einer anderen, weil er bei der alten gekündigt hat. Beide Agenturen wollen jetzt von ihr Honorar.
Juli: Das Zweikammersystem in den USA, der Senat auf Augenhöhe mit dem Präsidenten? Wir hatten in Bayern mal einen Senat. Der kostete aber zuviel. Ein Zweikammersystem noch nie. Die Zeitungen berichten über Strafverfolgungen wegen Kirchenasyl nach § 95 I Nr. 2 AufHG.
Das DatenSG als Verbotsgesetz und Beweisverwertungsverbot beim BAG 2 AZR 681/16 im Keylogger-Fall. Dann guckt man sich eben die google Chronik auf dem im Eigentum des Arbeitgebers stehenden PC an, oder? Eine interessante Prüfungsreihenfolge in BVerfG 2 BvR 1487/17 – erst der PKH-Antrag, dann die Verfassungsbeschwerde und dann – nicht mehr – der eigentliche Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung. Den PKH-Antrag also in Zukunft weglassen?
Das VG Köln hat die erste Klage gegen einen Bürgerentscheid auf dem Tisch. Gibt § 26 GO das her? Muss doch bei schlimmen Verfahrensfehlern, oder? Die Prüfung Waldhausen/Wenner/Börgre am 25.7.:Zivilrecht angelehnt an BGH VIII ZR 70/13; im öffentlichen Recht der Altkleidercontainer auf privatem Grundstück, im Strafrecht ein Überfall in der Straßenbahn. Das Stichwort in allen 3 Gesprächen, was macht man praktisch? Der Vortrag vom 25.7.: A verkauft seinen gebrauchten Traktor übers Internet. Sein Mitarbeiter lädt Fotos aus der Jugend hoch. Der Käufer will nicht mehr, als er den Traktor sieht. Der NSU-Prozess: die Bundesanwaltschaft sammelt akribisch Fakten zur Tarnkappenfunktion der Angeklagten. Muss eine Eva Braun nicht bei jeder konkreten Tat vorher oder während involviert sein, um MIttäterin an diesen Delikten zu sein?
Der Konfllikt um die Tonbandaufnahme des staatsanwaltlichen Plädoyers im NSU-Prozess: zum Beispiel im Mannesmann-Vodafone-Verfahren hat eine bekannte Politzeitschrift Stenographen ins Publikum gesetzt und die Wortprotokolle der gesamten Verhandlung dann ins Internet gestellt. Es geht hier um etwas anderes, Geld für Stenographen ist ja offensichtlich da, wie man an der Zahl der Verteidiger sieht, die nicht alle vom Staat bezahlt werden. Ein Revisionsgrund ist zu provozieren. Das Gericht kann nicht entgegen kommen, weil sonst jeder Verteidiger in jedem Verfahren mit dem Antrag kommen wird. Der General-Anzeiger berichtet anlässlich der Entscheidungen OVG Münster 4 B 307/17 und BVerfG 1 BvR 1314/12 von dem bevorstehenden Massensterben der Spielhallen. Man wird sehen. Der Generalanwalt beim EuGh wird heute sein Gutachten zu der durch Ungarn und die Slowakei angegriffene Verpflichtung, ein jährliches Flüchtlingskontingent aufzunehmen, veröffentlichen. Auch der General-Anzeiger berichtet über den Punktehandel – § 164 II StGB – OLG Stuttgarat neulich.
Schadensersatzansprüche von Käufern der Kartellfahrzeuge? § 33 GWB, § 823 II BGB mit § 263 StGB, § 826 BGB – ist das GWB auch Schutzgesetz oder vorrangiges lex specialis? Irgendwas davon passt, aber die Schadenshöhe? Anspruch auf Rückabwicklung? Rechtsmangel?
Der Vortrag vom 12.7.: Der geisteskranke V, Kläger, veräußert das Hausgrundstück an K, der an den Beklagten vermietet. Dessen Besucherin richtet mit High Heels Schäden an. V und sein Betreuer klagen ein Jahr nach Auszug des Beklagten. In der Prüfung Wenner/Lässig/Jasper ging es um die Aktenbearbeitung beim Verwaltungsgericht, das OLG Hamm und das Playboyheft (verfremdet: bei IKEA und eine Zeitschrift, die 15 € kostet!?!), dann die Neufassungen §§ 73, 74 StGB seit dem 1.7.2017, sowie schlecht machen unter Arbeitskollegen. § 303 b StGB beim Hackerangriff (angeblich wurde mein Router angegriffen, um die Telekom Liberia zu ärgern) im November nur als Versuch? Wieso? Unwesentliche Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf,
In Köln wird der Hackerangriff auf die speedports/Router der Kunden der Telekom über den Wartungsport an einem Sonntag im November verhandelt. Strafbarkeit? Zuständigkeit?
Müssen die Plädoyers auf Antrag tonbandmäßig aufgenommen werden, hilfsweise durch Wortprotokoll? Nachgucken konnte ich schon immer: „Musterantrag zur Aufnahme von Zeugenvernehmungen“ hat die Vorschriften und Argumente, die auch hier passen. Die Gefahr des EGMR! Und sehr gefährlich als Revisionsgrund – Behinderung der Verteidigung – in letzter Minute. Die SZ brachte am 19.7. einen schönen Artikel zum strafrechtlichen Verständnis von Bestechung in den USA und hier. Der General-Anzeiger berichtet: ein Strafgericht, das kein Golf spielt, lässt einen Golfspieler vom Vorsatz runter, weil er beim Üben am Rhein außerhalb einer Anlage nur aus Versehen in Richtung eines Kanufahrers geschlagen habe. Da fasst man sich nur an den Kopf. Einzelheiten können Sie bei jedem Hobbygolfer erfahren. Der EuGH, die unternehmerische Mitbestimmung unterliegt nicht dem Herkunftslandprinzip.
Außer „Boris verpfändete Haus der Mutter“ im Zeitungskasten, leider noch nichts berichtenswertes. Ein Neonazi-Konzert: die Zeitungen meinen, Art. 8 GG sei das Problem. Nein, Art. 5 III GG.
Die Prüfung am 13.7. Napierala/Gathen/Weber: Stadionverbot und der Oldtimer aus dem Ausland in der SIS-Fahndung. Waffenrecht, der Reichsbürger, der dann doch keiner ist. Im Strafrecht hilft jemand einem Beschuldigten, sich der Festnahme zu entziehen. Der Vortrag vom 13.7.: Ein Ratsmitglied schaltet den Landtag durch Petition in eigener Bauangelegenheit ein und fängt sich ein Bußgeld wegen der Nichtöffentlichkeit der Sitzung ein. Der Zschäpe-Prozess soll vor dem Ende der Beweisaufnahme stehen. Die Welt lobt die Arbeit des Senats. Naja, nur 3 selber gewählte Pflichtverteidiger bei einem jahrelangen Verfahren an die Seite zu setzen, hätte man besser machen können. Die FAZ vergleicht Weimar mit Bonn-Berlin. Staatsrechtlich, Präsidialdemokratie (gegen Kommunisten) gegen Kanzlerdemokratie. Unter dem Strich haben wir nur Glück gehabt. RAF, die Wende, Weimar hatte nur Pech: Reparationen, Arbeitslosigkeit, Inflation, Kommunisten gegen Nazis. Am 18.7.1815 ist Jane Austen gestorben. Lassen Sie sich durch die verquasten Analysen nicht von dem großen Lesevergnügen abhalten, obwohl in den Büchern außer Besuchen eigentlich nichts passiert. Juristisch ist das Entailment und das gesellschaftliche Verbot, zu arbeiten, schuld an der interessanten Frauensituation.
Der Vortrag vom 12.7.: Anscheinsvollmacht, ein Mitarbeiter bestellt zwei Mal. In der Prüfung Wilfinger/Wagner/Thole ging es um einen Raub im Drogenmilieu und StPO; um Einziehung der Waffenbesitzkarte und VwGO; um privates Baurecht und ZPO. Ein Darlehensgeber klagt über 40 Millionen Schweizer Franken ein, ohne gekündigt zu haben. Ist die Klage mangeles Fälligkeit als unzulässig oder zur Zeit unbegründet abzuweisen? Kann er das in der Berufung noch reparieren? Sonst war das ein teurer Spaß. Die Lösung bitte nach dem Kantonsrecht in Zug.
Kann ein Friseur in der IG Metall sein? Wenn er den Vorstand bei ThyssenKrupp frisiert. Spartengewerkschaften sind eigentlich unüblich. Was bringt das Tarifeinheitsgesetz? Praktisch bisher doch nichts sichtbares. Die goldenen Zeiten der Gewerkschaften sind wegen der Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreiheit schon länger vorbei. Dumpinglöhne werden durch Mindestlohn und Allgemeinverbindlichkeitserklärung verhindert, jedenfalls theoretisch. Viel Lärm um nichts.
Der „Künstler“ hält Liegestützen auf einem Altar für Kunst, das LG Saarbrücken 12 Ns 54/17 meint, das dürfe der Staat nicht hinterfragen. Beim Flitzer von Freiburg wurde aber genau das getan. Der Staat muss Kunst definieren, schon um das Grundrecht zu schützen. Einstweiliger Rechtsschutz, um am Mannschaftstraining in Köln teilnehmen zu dürfen? Kann der wechselwillige Spieler nicht allein durch den Wald laufen?
Der dem Grevenbroicher Volksfreund entsprechende General-Anzeiger in Bonn berichtet über § 13 BWahlG und ein Verfahren vor dem BVerfG. Die FAZ bereitet auf die 2018 kommende wesentliche Änderung des Reisevertragsrecht vor: zweijährige Gewährleistung sprich Anzeigemöglichkeit. 1986 wurden §§ 651 a ff. als eine der ersten Umsetzungen einer EG-Richtlinie geschaffen, damit die Reiseveranstalter, die Vorkasse nehmen, sich nicht mehr mit „wir haben das Hotel nur vermittelt, klagen Sie in Kreta“ herausreden können.
Da Herr Schäuble keine Bedenken habe, werde entschädigt, meint die Kanzlerin. Verbandskompetenz für den Bund? Ohne Parlament? Auch die Kasko- und Vandalismusversicherungen? Man darf gespannt sein.
Die Prüfung Schepers/Moormann/Thurn am 27.6.: OLG Hamm 3 Ws 10/08 sowie die nicht geladene Schusswaffe. Der Brexit, der Grevenbroicher Volksfreund zu der Rekordverschuldung einiger Kommunen und der Bauvorbescheid. Im Zivilrecht lässt das unschuldige Verkehrsunfallopfer den Wagen reparieren, die gegnerische Versicherung zahlt nicht. Die FAZ am 6.7., „Plötzlich Multimillionär durch einen Bankirrtum“! Der BGH 4 StR 415/16 tut im Raserprozess das, was auch die Prüfer tun. „Sie haben nicht genau hingeguckt, nicht genug aus dem Klausurfall fallbezogen herausgeholt.“ Meine ziemlich erste Frage bei Klausuranalysen ist immer, „woran hat es Ihrer Meinung nach denn gelegen?“ Die stereotype Antwort, „zu wenig materielles Recht“. Das ist es so gut wie nie. Meinen Sie, ich würde die Probleme alle kennen? Ich erkenne die Fragestellungen und bin in Recherchetechnik und Judiz etwas weiter als Sie.
Die Peter-Alexander-Entscheidung – VI ZR 246/12 – wird aus gegebenem Anlass diskutiert. Ein Kita-KInd bringt ein im Wald gefundenes Bömbchen mit zur Arbeit. An wen geht der Kostenbescheid des Kampfmittelräumdienstes, oder ist das Sache des Steuerzahlers? Berufspiloten und die gesetzliche Altersgrenze für Personen- und Frachtflüge EU-rechtlich, EuGH C-190/16. Die FAZ berichtet über eine Fehlbuchung einer Bank über 163 Millionen und BGH 5 StR 433/00.
Aus einer Prüfung im hohen Norden: BVerfG 1 BvR 666/17, VG Düsseldorf 23 K 7240/12 und BVerwG 7 BN 5/07 – die letzten beiden als Vortragsfall. Ein Welfensohn lässt eine Rückauflassungsvormerkung seines Vaters löschen, ohne diesen zu fragen, berichtet die FAZ. Geht das? Nach dem BGB, nach der Grundbuchordnung, die leider Gottes nicht gleich laufen? Materielles und formelles Konsensprinzip. Das BAG 8 AZR 189/15 bezweifelt die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte im Regress einer GmbH gegen ihren Geschäftsführer und hebt das LAG wegen eines unzulässigen Teilurteils auf. Ein Kopftuchverbot für den Sitzungsdienst bringt die Rechercheintelligenz eines Juristen zum Sieden. Gibt es eine Ermächtigungsgrundlage, braucht man eine? Das BVerfG will da jedenfalls nicht als erstes ran.
Noch die Prüfungen Szczepanski/Banke vom 28.6.: BGH 1 StR 623/11 – dann kippt eine Gastwirtin Rockern, die sie umbringen wollen, aber erst noch ein Bier trinken möchten, ein Schlafmittel in den Tee. Und die Dashcam. Im Öffentlichen Recht soll sich das Ordnungsamt um einen Mieter-Messie mit 2 Hunden kümmern. Niedlich, das VG Berlin 27 L 295.17 stellt den „anonymisierten“ Beschluss zur Veröffentlichungspflicht der Kanzlerin, was berufliche Gäste angeht, ins Netz. „Klage“ gegen „Ehe für alle“? (Groß oder klein geschrieben?) Ein Prüfer meinte mal, so was Profanes gäbe es in Karlsruhe nicht, von Kandidaten sei die korrekte Bezeichnung zu erwarten. Also was? Abstrakte Normenkontrolle, Verfassungsbeschwerde – Antragsbefugnis? Durch zusammenlebende Geschwister?
Der Vortrag vom 28.6. im Zweiten: Urkundsprozess auaf Beklagten-/Mieterseite – Mietzahlung, verspätete Schlüsselübergabe. Ist die schriftliche Zeugenaussage eine Urkunde? Im Zivilrecht wurde AG München 142 C 12436/16 geprüft. Die Prüfer vom 27.6. im Zweiten waren Jurgeleit, Becker, Lenz. Der BGH, die Gemeinde und § 64 GO – BGH VII ZR 49/16. Nehmen wir mal an, der Anwaltsbrief der enterbten Söhne kommt, mit der Aufforderung, ein notarielles Bestandsverzeichnis erstellen zu lassen. Wie kann man so was vermeiden? Die Kinder bekommen ein Vermächtnis, einen Tick höher als den Pflichtteil. Die Prüfung am 21.6. GräfinSchwerin/Thom-Eben/Witte: VG Köln 20 K 3551/14 – OLG Stuttgart 1 Ws 42/17 und die armen Mieterkatzen, die keinen Freigang haben – jetzt bekommen die noch 2 Aquarien vor die Nase gesetzt und es müffelt. Kein Freigang ist Tierquälerei! Die Prüfung am 27.6. Dylla-Krebs, Borggreve, Hoffmann: BGH 3 StR 453/16. Dann will jemand ohne Einladung an der Totenmesse für einen Politiker teilnehmen, weil er Mitglied der Kirchengemeinde ist. Das Stadionverbot und die Verbandsstrafe wegen Bengalowerfens.