Juli – Aktuelles 2015 I
Bitte ab 2. Juli umsteigen auf Aktuelles II.
Alle Zeitungen diskutieren komplizierte Szenarien zum Ausstieg aus der Währungsunion, ohne die Rechtsgrundlagen zu nennen. Das Volk zeigt, wie es geht: Lieferung von Waren nur gegen Vorkasse, Einkaufen nur gegen Bares, auch für Touristen entgegen der Weisung des Ministerpräsidenten. Wie lange wird das Bargeld reichen? Und was dann? Das VG Meiningen 2 K 143/15 äußert sich zu Kangalfischen.
Juni: Griechenland veranstaltet einen Tanz der sieben Schleier. Gegen den Grexit wolle die Regierung gemäß Art. 279 AEUV eine einstweilige Anordnung beim EuGH erwirken, was übersieht, dass jeder Mitgliedsstaat dort einen Richter hat. Das Referendum befeuert unsere Phobie gegen Referenden – in Weimar gab es ganze Zwei, die gescheitert sind. Ein Staatsbankrott im Euroraum als Premiere. Griechenland wird eigenes Geld drucken müssen, wenn die Banken keine Euros mehr bei der EZB einkaufen können. Nach juraexamen.info thematisierte die erste ÖR-Klausur im Juni im Ersten die Schockwerbungsentscheidung zu anwaltlichen Teetassen. Im Strafrecht wäre die Kenntnis der beiden Schwitzkastenfälle des BGH hilfreich gewesen.
Gruselig: BGH VI ZR 327/12 – eine Art Herzschrittmacher fängt bei einigen Patienten an zu piepsen – es gibt eine Art Rückruf für diesen Fall. Die Klägerin lässt sich das Teil aber ohne diesen Anlass präventiv explantieren, weil sie nachvollziehbarerweise Angst bekommen hat – § 1 ProdHG – Sowieso-Kosten? Die neuen Überlegungen zu § 211, die auch nicht besser sind als der vorherige Vorschlag, § 211 ersatzlos zu streichen: die Punktstrafe Lebenslang in eine Höchststrafe umzuwandeln. Es gibt heute schon genug Möglichkeiten, das Ergebnis Lebenslang zu unterlaufen – die Rechtsfolgenlösung des § 49, die der BGH allerdings wohl jetzt meidet, die Privilegierung schlägt die Qualifikation, die restriktive Auslegung (am Wochenende in Bonn: der Ehemann hebt Monate vorher das Grab aus und lässt seine Frau in einer Plastiktüte ersticken – nur Totschlag, nicht grausam, nicht heimtückisch, kein niedriger Beweggrund), § 57 a StGB. Dann kann man die Reform auch lassen. Die Fassung bis 1942, wer planvoll tötet, ist Mörder, wäre nicht übel. Wird ein Richter dann noch Lebenslang verhängen, wenn er dies nicht muss? Es könnte ja immer noch einen schlimmeren Fall geben.
Die Prüfung Rohde/Rethemeier/Vogt am 24.6.: im Strafrecht, ob das letzte Wort noch mal erteilt werden muss, wenn der Angeklagte dem Opfer im Gerichtssaal wortlos 5.000 € gibt, Revision. Im ÖR der Fall, wohl aus den NRW-Verwaltungsblättern, wurde neulich schon 1 zu 1 geprüft, zu der Städtepartnerschaft mit Pjöngjang. Im Zivilrecht der Autobahnbrückenfall. Bei der Gelegenheit sei auf BGH VIII ZR 96/12 hingewiesen, der zur Zeit geprüft wird. Der Vortrag vom 24.6.: sind bei der Kündigung die Leiharbeitnehmer mitzuzählen, um über den Schwellenwert des Kündigungsschutzgesetzes zu gelangen? Muss eine Kündigung einen Kündigungsgrund enthalten? Wegerisiko, wenn Busse und Bahnen ausfallen? BGH XII ZR 65/14: haftet der Vermieter eines Restaurants für den Umsatzverlust, wenn das Restaurant wegen Mängelbeseitigungsarbeiten geschlossen werden muss? §§ 3, 14 Markengesetz: bringt ein 6jähriger, ein Doktor jur, ein 25jähriger, der X, einen Schokobären mit Goldfolie mit einem Fruchtgummibären, rot, grün, gelb, mit dem Namen Goldbären gedanklich in Verbindung? Es wird vor Gericht mit bestellten Umfragestatistiken gearbeitet, daher kann man sich selber ja auch mal fragen. Erschlägt der Goldbär alle anderen goldigen Bären im Regal? Der BGH I ZR 105/14 entscheidet am 23.9., genauso wie die Signalrotfarbe der Sparkassen gegen das Rot der Santanderbank – der 6jährige, der Doktor jur, der 25jährige? BgH I ZR 78/14. Verstößt die Entscheidung des BVerwG 7 C 1/14 in Sachen IFG-Guttenberg gegen Art. 38 GG und Art. 40 GG der Abgeordneten und des Bundestages? Ich hätte anders entschieden.
Am 24.6. wurde jedenfalls der Autobahnbrücken-Raststättenfall des BGH – NJW 2015 S. 1174 – geprüft. Mehr demnächst. Der Vortrag vom 24.6. (gestern kam Arbeitsrecht????- alles falsch – Frau Dr. Anders prüfte diesen Mietrechtsvortrag von letzter Woche im Prüfungsgespräch – der gestrige Vortrag kommt, wenn meine Südkurve vom Arbeitsamt zurück ist) war wieder eine geschrumpfte Examensklausur: Der Mieter des 1. und 2. Stocks vermietet einfach das nicht vermietete Dachgeschoss. Vermieter gegen Mieter? Das BVerwG entscheidet am 25.6., ob der wissenschaftliche Dienst des Bundestages verpflichtet ist, Auftragsarbeiten des Doktoranden Guttenberg herauszugeben bzw. darüber nach dem IFG Auskunft zu erteilen. Der BGH – I ZR 105/14 – prüft, ob Goldbären und Lindt-Teddies verwechselbar sind. Was ist der Maßstab, die Ehefrau des Richters, der vernünftige, geschulte Verbraucher oder der Normalverbraucher? Der BGH sagt so, der EuGH anders. Richter sollen jedenfalls die Ehefrauen ab und zu als Testpersonen einsetzen, die kaufen das Produkt dann schnell noch in großer Menge ein, es könnte ja am nächsten Tag nicht mehr im Regal stehen.
Missbrauch des Mahnverfahrens durch ein falsches Kreuzchen an der richtigen Stelle – BGH XI ZR 536/14. Wie ist es, wenn das Mahnverfahren liegen gelassen wird und versehentlich oder absichtlich Klage eingereicht wird? OLG Celle 3 U 244/13. OLG-Präsidenten – heute in der FAZ – haben Sorgen. Elektronische Akte – ich würde erst mal das Telefon einführen. Fast track-Verfahren – schnell terminieren, früher mündlicher Termin tut es auch. Weniger Öffentlichkeit, was für Öffentlichkeit in Zivilsachen? Die Auswahl der Richter nicht nur nach Haushaltslage und Noten – das Assessmentcenter gibt es doch schon. Streitwertattraktive Schiedsverfahren sollen in der staatlichen Justiz bleiben. Wenn der Kunde aber nun mal nicht will? Als ausländischer Investor würde ich auch nicht zu fremden Gerichten gehen wollen – die Pfeile der Eingeborenen erkennt man im fremden Recht ja vielleicht nicht rechtzeitig.
Raffiniert: die Entscheidung des BGH zur Verwirkung bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen fällt aus, weil die Bankkunden die Revision zurückgenommen haben – gekauft wurden, darf man ja wohl sagen. Am Sonntag ist dann ohnehin Schicht im Schacht. Die FAZ scheint Akteneinsicht in die Unterakte Zschäpe/Stahl-Heer-Sturm erhalten zu haben und berichtet detailliert über die Schlammschlacht. Ein Anwalt twittere angeblich, der andere surfe, die dritte sei jung und brauche das Geld. Es stehe vielleicht ein Entpflichtungsantrag der Anwälte im Raum. Sehr geschickt, wenn denn so geplant. § 143 StPO passt leider überhaupt nicht. Eine alte Anwaltsweisheit lautet, der Mandant von heute ist der Feind von morgen – jedenfalls sollte man seine Akten immer auch mit Blick auf diese mögliche Entwicklung der Dinge führen. Die Welt weist darauf hin, dass Widerrufe bei alten, falschen Widerrufsbelehrungen bis spätestens zum 27.6.2015 zugegangen sein müssen. Ob der BGH also heute mit Verwirkung arbeitet oder nicht, ist aber nächster Woche nicht mehr relevant.
Die Prüfung am 10.6. Burghoff/Vogelsang/Wiesmann: im ÖR „die abgesagte Ausstellung, VG Freiburg“ ist mit kompletter Lösung zu googlen. Im Zivilrecht Bestellerprinzip – Umsetzung durch Rechtsverordnung – sowie: der Selbstmörder schenkt dem Bettler sein Bargeld, der bringt ihn vom Selbstmord ab und soll jetzt das Geld wieder hergeben. Im Strafrecht Raub plus StPO. Die Welt weist auf den BFH IX R 22/14 hin – Erststudiumsausgaben als Werbungskosten mit Verlustvortrag – man solle einen Verlustfeststellungsbescheid beantragen, bevor das BMF einen Nichtanwendungserlass rausgebe. Wenn man die Bücherquittungen bisher dem Vater für seine Anwaltskanzlei gegeben hat, geht das leider nicht. Der BGH klärt am 23.6. die Frage der Verwirkung bei falschen Widerrufserklärungen – XI ZR 154/14 – und – XI ZR 536/14, ob ein Mahnantrag mit falscher Angabe, keine Gegenleistung mehr, die Verjährungshemmung auslösen kann. Eine einprägsame Geschichte – OLG Hamm 7 U 30/14.
Sollte eine Kommission sagen, rechnerisch haben Sie eigentlich X Punkte, nach unserem Gesamteindruck aber nicht? Jedes Mini-Gerechtigkeitsgefühl rebelliert hier doch. Eine betrübte Endstimmung ist die Folge. Neulich: sollte ein Vorsitzender vorher sagen, der Punktzahl X steht nichts im Wege, und dann wird das doch nichts? Die Sprache, die Sprache, die Sprache. Die Prüfung Huschens/Bönders/Seifert, zunächst die Noten: 7+7 = 56, 5+8 = 62, 7+6 = 4,97, 7+9 = 9,02 und 11 + 10 = 95. im Zivilrecht wohl ein Durcheinander, im ÖR VG Köln 20 K 5427/13 und die Nachbarklage gegen das Glockenspiel an der anderen Doppehaushälfte. Im Strafrecht der Fall, in dem der Vater die Kinder nach Spanien entführen will, §§ 239a, b. Die Satteldach-Walmdachentscheidung der V1-Klausur soll VGH Mannheim 3 S 1953/07 nachgebildet sein. In der Prüfung am 17.6. Wasser/Vahrenbrink/Lübbert wurde das Tarifeinheitsgesetz und OVG Koblenz 7 A 11277/12 thematisiert. Im Strafrecht „Umtausch“ von KfZ-Kennzeichen plus StPO, im Zivilrecht kaufte ein Museum das Bernsteinzimmer von einem dubiosen Verkäufer. In der Prüfung Frank/Wolters/? vom 17.6. im Ersten wurde im ÖR gegen eine Schreinereibaugenehmigung geklagt, im Strafrecht ein kleiner Körperverletzungsdeliktefall, im Zivilrecht zahlt eine zu gründende GmbH&Co KG nicht, weil sie kein Geld hat.
Cousins haben kein Zeugnisverweigerungsrecht, da vier Geburten gemäß § 1589 BGB. Was denkt der Gesetzgeber sich dabei, dass Ex-Schwiegermütter rechtlich Schwiegermütter bleiben, Vettern und Basen aber nie ein Zeugnisverweigerungsrecht haben? Protokolle lesen, bildet enorm. Von Geschwisterliebe hält das BGB ohnehin nichts – keine Unterhaltspflicht und Erbrecht erst in der hintersten Reihe. Der Vortrag im Zweiten am 17.6.: Anwaltsregress bei Pferdekauf – „glasklarer Fall“, keine verjährungshemmenden Maßnahmen, zu spät erklärter Rücktritt. Der Vortrag vom 17.6. im Ersten: Der Fitnesstudiokunde hat wegen eines Treppensturzes mit 1,8 Promille gesundheitliche Probleme und möchte den Vertrag kündigen, trotz der AGBs, ein Jahr Laufzeit und automatische Verlängerung, wenn nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird, sowie dass das Entgelt auch zu entrichten ist, wenn man nicht kann. Der Untersuchungsausschuss ist erstens ein politisches Kampfinstrument, zweitens ein politisches Kampfinstrument, drittens ein politisches Kampfinstrument (Joschka Fischer). Das PUAG hat die Wahrheitsfindung nicht erleichtert. § 55 StPO bei den heute im Edathy-Ausschuss zu vernehmenden Politikern? Die V2-Klausur sieht nach dem verfremdeten VG Hannover 7 A 498/13 aus – so die Kandidatenmeinung.
Der Vortrag vom 16.6.: B wirft auf der A 45 bei Siegen einen Stein von der Brücke, nur Sachschaden – der Cousin-Zeuge wird nicht richtig belehrt, bei der Telefonüberwachung wird auch das Telefonat mit dem Verteidiger aufgenommen. Gemeingefährlich, heimtückisch, niedriger Beweggrund – doch der Klassiker – leider kandidatenweise mal dieses oder jenes oder gar nicht, aber keiner hat alle Mordmerkmale – einer hat nur versuchten Totschlag – geprüft. Jemand ventilierte die versuchte fahrlässige Tötung – § 315 b wurde gar nicht thematisiert. Das entspricht so ungefähr der Situation bei Herrn Jauch, wenn die Kandidatin an der ersten Frage scheitert. Könnte mir auch passieren: Vornamen der Simpson Family? Das Mündliche ist ein Kampf gegen sich selber. In der Prüfung Lehmberg/Paulußen/RAMüller wurde im Strafrecht Beate Zschäpe mit allem drum und dran durchgesprochen, da in der Zeitung stünde, gegen den zu erwartenden negativen Beschluss des OLG werde sie nur mit der Berufung vorgehen können. Das „Problem“ haben die Kandidaten nicht gesehen. § 305 StPO? Und ob im Deutsche Bank Prozess in München die Staatsanwältin als Zeugin gehört werden dürfe, wie das bei einem Richter sei? Im Zivilrecht eine Klausur – Gabelstapler und Drittwiderspruchsklage plus Zustellung an einen Sohn. Im ÖR Anordnungen des Kreisveterinäramtes wegen Hundehaltung. Die Pressemitteilung des EuGH C-62/14 in Sachen Gauweiler u.a. strotzt von Übersetzungs- und Tippfehlern. Das BVerfG hat meines Erachtens nach ein bißchen Recht bekommen, da der EuGH die EZB an die Kette, wenn auch an seine, legt. Die V2 Klausur beschäftigt sich u.a. mit der Frage, ob eine Sondernutzungserlaubnis zwecks Schutz eines festgesetzten Marktes gemäß § 69 GewO eingeschränkt werden darf. Von 8 Examensklausuren sollen im Juni 4 während der Schreibzeit durch das LJPA nachgebessert worden sein. Peinlich oder?
Ein schönes Problem aus der S1-Klausur: § 362 I Nr. 4 StPO, wenn der Ehemann wegen fahrlässiger Tötung anlässlich des Treppensturzes seiner Frau verurteilt worden war, nun aber bei der polizeilichen Vernehmung einen Tatablauf gesteht, der § 211, § 212 oder § 227 erfüllen könnte? „Freigesprochener“? Dann zu der Z4-Klausur – man fragt sich, was das LJPA umtreibt, einen Urkundenprozess – Berufung – mit zwei Ansprüchen – und einen zweiten Prozess mit weiteren zwei Ansprüchen aus Beklagtensicht als Klausurfall stellen zu müssen. Das hätte ich damals nicht gekonnt. Die armen kranken Kandidaten – zum Beispiel mit MS – tun mir leid. Das LJPA sollte auch mal überlegen, ob eine Schreibverlängerung bei Krankheiten, die müde machen, das richtige ist. Und dann die Erstaunlichkeit, dass bei Anwaltsklausuren nicht wenige Prüfer (Anwälte!) erwarten, dass man richtermäßig prüft (Zulässigkeit und Begründetheit), während das aus Beklagtensicht falsch ist. Ich muss auf der Verteidigungsposition die Klage zerschießen wollen, also fragen, was ich gegen die Klage vorbringen kann. Am 12.6. wurde in einer Prüfung BGH XII ZB 181/13 – XII ZR 46/13 – XII ZR 61/13 thematisiert. Höchstrichterliche Entscheidungen zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass mein kleingeistiges Gehirn zugeben muss, aha, so ist das, da wärst du selber nicht drauf gekommen. Der EuGH hat sich in Sachen Pringle/Irland schon für die EZB positioniert, der Generalanwalt hat kluge Dinge geschrieben, der Präsident hat in einem Interview gesagt, no big deal. Die V1 Klausur war ähnlich wie VG Würzburg W 4 K 09.411 – das Satteldach in der Juristerei.
Der Vortrag am 11.6. – sehr leicht: Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen. In der Prüfung Willems/Gageik/Rubel wurden geprüft: OLG Köln 1 RvS 191/13 und der 2. Strafsenat des BGHs zum agent provocateur, im ÖR OVG Münster 15 A 1523/14, im Zivilrecht klassisches Erbrecht – der Familienvater stirbt. Die Prüfung am 12.6. Augstein/Märten/Rasche-Sutmeier: im ÖR die Wohnungseinweisung von Flüchtlingen durch die Stadt, im Strafrecht die Auswechslung des Strichcodes an der Ware, im Zivilrecht ein Bootskauf auf einer Bootmesse mit einigen Details natürlich. Professor Medicus ist gestorben. Sein Hauptwerk war die Lernbibel in den 70ern, immer noch sehr zu empfehlen, da alles schön durcheinander geht. Wer hat schon mal ein Sachenrechtslehrbuch von vorn bis hinten gelesen? Oder sonst ein Lehrbuch? Andere empfehlenswerte Lernbücher, wenn wir schon mal dabei sind: Diederichsen, die BGB-Klausur, eine gute Mischung aus Wissenswiederholung und Technik. Sowie Lippross, JA-Sonderheft zum Zwangsvollstreckungsrecht, vor allem optisch sehr angenehm. 200 Jahre Waterloo – nach Napoleon gab es fast keine Pferde mehr in Europa und fast keine französischen jungen Männer. Wir haben von ihm die Ziviltrauung, die Laienbeteiligung im Prozess, den Staatsanwalt und bestimmt noch so einiges, was mir jetzt gerade nicht so einfällt. Jede Zeitung schreibt über die magna charta oder carta. Mangels stehender Heere – war zu teuer und gefährlich – waren Kaiser/Könige damals auf die Mitarbeit ihrer Adligen angewiesen. Bei uns wurde durch das Lehenswesen der Gehorsam und das Stellen von Truppen für Kreuzzüge mittels Münzrecht, Gerichtsrecht und anderes – später eigenes Religionsrecht – belohnt – Föderalismus eben. In England machte man das etwas anders. No taxation without representation.
Der Vortrag vom 12.6.: § 766 ZPO – § 811 I Nr. 5 bei einer GmbH, wenn der Gabelstapler als Arbeitsgerät gepfändet wird? § 865 II ZPO? Es gibt Leute, die gucken nicht in den Kommentar wegen angeblichen Zeitmangels. Dann aber das Konzept in Druckbuchstaben. Wie kann man sich so seine Note verdaddeln? Die SZ spricht die Entscheidung des VGH Mannheim 1 S 383/14 zu dem bekannten Thema, im NRW-Bestattungsgesetz gibt es die Vorschrift auch, der Grabsteine aus indischen Kinderhänden an. Darf die Kommune sich in die Wirtschaft drängen und Moralstandards vorgeben, wenigstens für den „eigenen“ Friedhof? Unser BMJ will §§ 31 ff. des Einführungsgesetzes zum GVG abschaffen. Angeblich jubelt die Musikindustrie wegen der Filesharingentscheidungen des BGH – I ZR 19/14. Wohl eher oder vielleicht freuen sich die Abmahnanwälte. Keine Rechtschutz- oder Haftpflichtversicherung deckt die Fälle ab. In diesen Kanzleien werden Posteingänge bearbeitet. Ich habe mehrere Akten, die sich durch nichtreagieren erledigt haben.
Der Vortrag am 10.6. im Zweiten, wieder eine Klausur aus den letzten Monaten: Die Vermieter-Mandanten stellen fest, dass der Mieter das leerstehende, nicht mitvermietete Dachgeschoss an einen Straftäter-Messi vermietet hat. In der Prüfung Jacoby/Dylla-Krebs/Kinold wurde der angekündigte Bilanzselbstmord wegen fehlender Toiletten wie am 3.6. im ÖR geprüft. Im Strafrecht ein Überfall, Bande, § 129, wieviele Personen, und StPO. Im Zivilrecht Arbeitsrecht, ein vor langen Jahren vorbestrafter Mitarbeiter. Der Vortrag am 10.6. im Ersten: eine Joggerin gerät in eine Zwei-Personen-Schneeballschlacht und will Ersatz der fiktiven Schönheits-OP-Kosten wegen der gebrochenen Nase und für den gestohlenen MP-Player haben. In der Prüfung Zieschang/Merschmeier/? wurde im Zivilrecht BGH XII ZR 19/11 geprüft. Im Strafrecht Sterbehilfe und der Klassiker des Rücktritts vom Versuch des § 216, das Opfer landet im § 226 – Strafmaßvergleich; im ÖR ein 80-V-Verfahren. Frau Zschäpe will ihre Verteidigerin gemäß § 143 StPO entpflichten lassen. Einfach so, weil sie ja noch zwei Herren an ihrer Seite hat? Der 2. Strafsenat – 2 StR 97/14 – unterwirft sich bei der agent provocateur Problematik dem EGMR. Darf der Staat so ermitteln? Wird jetzt noch die Axt an V-Leute und verdeckte Ermittler angelegt? Bei Waffen-, Drogendelikten und organisierter Kriminalität kann man schlecht anders ermitteln.
Ein schönes Prüfer-Bonmot zu dem immer falschen Satz „es widerspricht jeglicher Lebenserfahrung…“ „Das Leben ist vielfältig.“ Der Vortrag vom 3.6.: A entwendet auf dem Gelände des Getränkehandels einen Kasten Bier, bereut das einen Tag später und arbeitet als Wiedergutmachung ein bisschen bei dem Inhaber. Ob das Tor verschlossen war, ist unaufklärbar – die Mutter verbaselt den Strafbefehl. In der Prüfung Hammerschlag/Fömpe/Schmitz-Henrich will im ÖR ein Restaurantbetreiber wegen fehlender Toiletten einen Bilanzselbstmord begehen. Was machen Sie als Stadt Köln da? Im Zivilrecht wird ein mangelhaftes Auto verkauft und es wurden „Wohnformen“ ventiliert. Im Strafrecht Kammergericht Berlin aus 1999, der Profikiller nimmt das Geld, hat aber nicht vor, den Auftraggeber zu töten – Schwarzfahren mit Ansage auf dem T-Shirt. Am 16.6., nach dem Geburtstag der magna charta am 15.6., entscheidet der EuGH über das nicht umgesetzte OMT-Programm der EZB 2012. Die FAZ und Die Welt geben ihre Prognose. Das BVerfG wird wohl danach als etwas naiv dastehen – in EU-Dingen hat es keine glückliche Hand. Solange I und Solange II fürchteten, Grundrechtseingriffe durch Brüssel – das Gegenteil war der Fall – unser reglementiertes Berufsleben wurde liberalisiert, was die Reformen der GewO plus und des Baurechts 2005 zeigen. In der Maastricht-Entscheidung wurde eine rechtsstaatliche Bedrohung ausgemacht, die ausgeblieben ist. Euro- und Griechenlandkrise hat in Karlsruhe niemand auf dem Schirm gehabt – wir Juristen sind ziemlich beschränkt, dank unserer Ausbildung. Die FAZ schreibt, dass auf Betreiben der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt eine Durchsuchung bei der Deutschen Bank stattgefunden habe. Wie geht das denn? Nach welchen Kriterien darf eine medizinische Behandlung abgebrochen werden? Weil die Ehefrau das will, gegen die Eltern, weil die Ärzte die Fortsetzung für unsinnig halten? Der EGMR hat in Sachen Lambert eine 9seitige Pressemitteilung veröffentlicht.
Die Welt schreibt über den 200. Todestag von Bismarck, was ja nun kaum sein kann und den ich nur im Wege der Wiederauferstehung erleben werde. Der Bundespräsident hat „die Mautgesetze“ ausgefertigt. Hat er in Bezug auf EU-Recht ein Prüfungsrecht wegen oder trotz des fehlenden Vorlagerechts an den EuGH? Die FAZ schreibt zur Daseinsvorsorge und ihrer Renaissance. Der später wohl bereuende Herr Forsthoff soll sie 1938 erfunden haben. Die Privatisierung der Energieversorgung und Abfallbeseitigung wird nun durch die Rekommunalisierung abgelöst. Der Staat flüchtete aus den Aufgaben (welche Gerichtskantine wird vom Staat betrieben?), um sich den hohen Tariflöhnen zu entziehen. Die Kommunalreform 2007 entfernte die Daseinsvorsorge aus dem Kern des kommunalen Selbstverwaltungsrechts, um das Heimrecht durchgreifender regeln zu können. Wenn der Staat sich im Wirtschaftsleben tummelt, nimmt er privaten Konkurrenten das Betätigungsfeld. Soll er sich also nur da betätigen dürfen, wo kein Privater ran will? Kann ja auch nicht sein.
Normalerweise wird der BGH angerufen, wenn sich ein Flug verspätet. Wie ist es, wenn vorverlegt wird? BGH X ZR 59/14. Rechtfertigung, wenn die Polizei rechtswidrigerweise abschieben will, in der Form, dass das Opfer ein Messer einsetzt? BGH 1 StR 606/14. Die Universität zu Köln ist so beliebt, dass sie für jedes Fach einen Numerus Clausus einführt. Nur die Besten der Besten, den Abiturnoten nach zu urteilen. Ist das zulässig? Das VG Köln wird für die Kapazitätsauslastungsklagen eine neue Kammer einrichten müssen. Im Mündlichen wurde mal gefragt, warum die Uni Köln nach Albertus Magnus benannt wurde und die Uni Bonn Friedrich-Wilhelm-Universität heißt.
Anhand der Sache 1 BvR 1849/11 erahnt man die privilegierte Stellung der Rechtspfleger – es wird seitens der richterlichen Aufsicht offen gesagt, wir haben keine. Rechtspfleger sind unabhängiger als Richter. Ich mach in Bonn keine Beratungshilfesachen mehr, Pflicht hin oder her. Das ist eine Zumutung. Die Prüfung vom 13.5. v.Schwerin/v.Hasselbach/Odenthal: im Strafrecht BGH 4 StR 158/14. Im ÖR ob eine alte Spielhallensperrenstundenerlaubnis für 5 Uhr noch gilt, nachdem die neue SpielhallenVO 1 Uhr vorsieht, und was man jetzt machen soll. Im Zivilrecht ein Verkehrsunfall. Der EuGH gibt in Sachen Faber C-497/13 eine Gebrauchsanweisung, welche § 476 BGB und § 292 ZPO entsprechen dürfte. Die Kronzeugenregelung, § 46 b, könnte in Sachen Blatter interessant sein. Eine Stereovorlage an den EuGH C-5/14 über Art. 267 AEUV und an das BVerfG über Art. 100 GG wegen der Brennelementesteuer. Da nun der EuGH die Vereinbarkeit mit EU-Recht festgestellt hat, ist fraglich, ob das BVerfG mit dem nachrangigen deutschen Verfassungsrecht die Regelung noch kippen darf. Oder sind das Äpfel und Birnen?
Der Vortrag vom 2.6. – schwer und komplex: die Mandanten, Vermieter, haben dem Mitbewohner wegen Nichtzahlung der Miete (das Jobcenter hatte nicht überwiesen) gekündigt, auf Räumung geklagt und nun noch mal gekündigt, weil sich herausstellte, dass er mit Drogen dealte. In der Wohnung sind aber noch die Freundin plus zwei Kinder. In der Prüfung Meise /Vahrenbrink/Brückner wurde im Zivilrecht gefragt, ob eine Mietvertragsklausel „Schlüssel erst, wenn Kaution da ist“ zulässig sei. Und ein Kaufvertrag über ein kontaminiertes Grundstück plus Haftungsausschluss. Im Strafrecht der Tankkartenfall und die Mutter des U-Häftlings möchte ihn anstelle des Pflichtverteidigers engagieren. Warum ist eine Vollmacht vorzulegen? Im ÖR der Vortrag, §§ 53, 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz, der Unternehmer, der schon in anderen Gemeinden sammelt, will hier auch. Könnte man ein Führungszeugnis des Prüfers beantragen? Alles aus Behördensicht. Herr Blatter war wohl so naiv, zu meinen, die StA in New York habe ihn verschont, weil sie nichts in der Hand habe. Vielleicht war das sogar mal so – aber die Truppe, die in Auslieferungshaft sitzt, hat genug Zeit, zu überlegen, ob es sinnvoll ist, sich als Kronzeugen ins Spiel zu bringen. Sich aus der Schweiz wegzubewegen, geht jetzt gar nicht mehr. Strafbarkeit des Lehrbeauftragten nach § 348 StGB, wenn die Klausuren auf dem Postweg wohl verloren gegangen sind, und aus dem Gedächtnis die Noten rekonstruiert werden, mit dem Ergebnis, dass ein weißes Blatt eine gute Note erhalten hat und Kandidaten, die gar nicht geschrieben hatten, auch? Macht es einen Unterschied, dass die Hochschule, Fach- oder nicht, das ex tunc genehmigt hat? Wobei die wohl diese Merkwürdigkeiten nicht kannte. Sonstige Delikte?
Die juristisch immer so gut beratene Landesregierung NRW will wieder eine Sperrklausel für Gemeinderatswahlen einführen. Steht die Rechtskraft des VGH-Urteils um 1999 dem entgegen? Hat sich seither erwiesen, dass Gemeinderäte durch Einzelkämpfer und Kleinstgruppen arbeitsunfähig wurden? Oder meint man, das Tarifeinheitsgesetz als gute Idee analog anwenden zu sollen? Der Generalstaatsanwalt in Niedersachsen hat eine Einstellung nach § 170 II StPO bekommen. Mangels Rechtskraftwirkung kann theoretisch weiter gemacht werden. In NRW ist dieser Posten seit ca. 2000 kein politischer Beamter mehr. Das Parteiausschlussverfahren Edathy ist zu einem Ruhenbeschluss in erster Instanz gekommen, was faktisch auf dasselbe hinauslaufen dürfte. Gefährlicher sind Fraktionsausschlüsse, da es sofort zum BVerfG geht und da weiß man ja nie, was kommt.
Der gegnerische Kollege schreibt meinen Mandanten hinter meinem Rücken an – § 12 BORA – UWG – § 1004? Das OLG Celle 13 U 104/14 meint nein. Ein Drogeninternethändler – silk road – wird zu mehrfach lebenslang – geht bei uns seit den 80ern nicht mehr – verurteilt. Seltsamerweise verurteilt die deutsche Justiz nie wegen Tötungsdelikten, es sei denn, der dealer legt selber Hand an. Bilanzkunde für Arme: ein Pflegeheimkonzern – die Holding ist eine Stiftung – als gGmbH verkauft ihre Immobilien zu preiswert. Links – Aktiva – steht, was ich habe (Anlage- und Umlaufvermögen), rechts – Passiva – wo das herkommt (Eigen- und Fremdkapital). Nun wird den Gästen gesagt, alles wie immer, obwohl statt des Immobilienvermögens nun Forderungsvermögen getreten ist. Wenn man meinen sollte, in Pflegeheimen gäbe es eine Art Mietpreisbremse, hat man sich getäuscht. Es darf mit gesetzlicher Erlaubnis jährlich oder alle zwei Jahre, bitte nachgucken, erhöht werden. Investitionskostenzuschuss. Das wird, wenn nur die Rente Zahlungsbasis ist, sehr schnell sehr eng. Man startet mit 1.700 € für 38 Quadratmeter, ohne jede Pflegestufe, und ist nach 4 Jahren bei 1.900 €.
Mai: In der Bundeshauptstadt wurde am 28.5. BGH 3 StR 263/13 als Vortrag gestellt und Art. 18 der Verfassung von Namibia (Wie würden Sie Ihrer Oma die Vorschrift erklären?) geprüft. Die Berichte zu dem staatsanwaltlichen Plädoyer im Oppenheim-Prozess besagen, dass den Bankmanagern vorgeworfen wird, dem Ding Schickedanz/Arcandor/Quelle wegen wertvoller Immobilien zu viele Kredite gegeben und dadurch die Bank ruiniert zu haben. Also wurde wie bei Iwan D. Herstatt in den 70ern Geld der Kunden verbrannt oder „nur“ das Geld der Bank, die sich selber gehört? Schwere Untreue durch Management nach Gutsherrenart, also Ausschalten der Fachabteilungen? Wieder eine neue Variante der durch unseren Führer in die Unbestimmtheit umformulierten Vorschrift. Eine klassische Geschichte wie zu § 242 gibt es hier nicht. Bis zur CDU-Spendenaffäre fristete § 266 ein Mauerblümchendasein.Ob Herr Blatter in Zukunft noch reisen wird? Die Schweiz liefert wohl Schweizer nicht aus.
Die Prüfung Ahn-Roth/Dierke/H.vonDanwitz am 27.5.: im Zivilrecht AG München 213 C 917/11, im Strafrecht Stalking, im ÖR Plagiat – Entziehung des Doktorgrades. Der Vortrag am 27.5.: A überfällt B mit Elektroschocker, der nicht funktioniert, B aber verunsichert, und einem Schlagring, der deshalb nicht eingesetzt werden muss. Man sollte sich schon penibel an die Fallfragen halten. Erste Frage: Strafbarkeit nach §§ 223 – 226 – ein Kandidat löste den Fall einfach runter, fing mit dem schwersten Delikt, Raub, an und baute die Körperverletzungsdelikte dann ein. Geht gar nicht. Setzen, Sechs. Thema verfehlt. In der Prüfung Zieschang pp. wurde im ÖR die Hundepension im Baurecht geprüft, im Zivilrecht der Unfall bei der Probefahrt des zu kaufenden Autos, im Strafrecht A erschießt B. Was A nicht weiß, B wollte ihn auch gerade erschießen. Ausgerechnet die Schweiz, wo die FIFA ihren Hauptwohnsitz hat, habe – so die SZ – wegen Art. 21 der UN-Konvention gegen Korruption (bei uns über Art. 59 II GG? Man bastelt gerade an der Änderung des § 108 e) keine andere Wahl, als alle Nicht-Schweizer an die US-Behörden auszuliefern. Wir müssten ins IRG §§ 15, 16, 9 schauen und vor allem in § 299 I – III StGB. Ein Ritt auf der Rasierklinge zwischen Vorteil und Erpressung? „Ich hätte gerne eine Rolex mit Diamantensplittern zu meinem Geburtstag nächste Woche, sonst bekommen Sie nicht den Lieferauftrag für die rechten Außenspiegel des Models XXX.“
Herr Mollath wird die neueste Ausgabe des HRR Newsletters gerne lesen: EGMR vom 15.1.2015 – 48144/09 – ein Freispruch zweiter Klasse ist bei ungeschickter Formulierung unzulässig. Der General-Anzeiger berichtet. Gauner entwenden im Zug einen Koffer mit einer Knochenmarkspende. Vollendeter oder versuchter Diebstahl, da sie mit dem Inhalt nichts anfangen können? Das Arbeitsgericht Bonn meint, der „freiwillige“ Einsatz von Beamten als Streikbrecher sei nicht zu beanstanden. Freier Wille? Das kommt auf den Standpunkt des Betrachters an. Die Homoehe – Art. 6 I GG – Institutsgarantie nach Carl Schmitt. 1949 war „Familie“ Großeltern, Mutter als Trümmerfrau, der Vater war noch in Sibirien und 4 – 6 Kinder. Darf eine Grundgesetzvorschrift durch den Zeitgeist verändert werden, ein living instrument?
Der Vortrag am 22.5. im Zweiten: der Beschuldigte entwendet die Kreditkarte seines Mitbewohners und kauft damit Zigaretten an der Tankstelle, er legt die Karte dann wieder zurück. In der Prüfung Reitze/Wenner/Bredschneider kam im Strafrecht die Dritte Halbzeit, im ÖR das Kopftuchverbot und im Zivilrecht protokollfest der GmbH-Geschäftsführer und das BAG.Der Vortrag vom 13.5. im Zweiten: BVerwG DöV 1995 S. 518 – der Rauswurf aus dem Gemeindechor – § 8 II GO umgekehrt. Schön – der BGH 4 StR 607/14 und die falsche Polizeikontrolle. Der BGH XI ZR 154/14 verhandelt, ob ein Widerrufsrecht bei falscher Belehrung wegen Verwirkung erlöschen kann. Widerrufsrechte nach altem Recht müssen bis zum 27.6.2015 ausgeübt werden, sonst sind sie fott, schreibt Die Welt. Auch Die Welt schreibt, dass Reise(rücktritts)versicherungen für ältere Menschen teurer würden (AGG?). Ich kann Ihnen sagen, warum. Der BGH IV ZR 227/09 und LG Köln 24 S 15/13 haben die Rechtsprechung geändert. Wenn der Arzt trotz Krankheit die Reise empfiehlt, spielte das vorher keine Rolle. Jetzt hat man bessere Karten. Dürfen die deutschen Finanzämter heute googeln und die Namen der Steuersünder, welche die Schweiz ins Netz gesetzt haben soll, abgreifen? Beweiserhebungs- und/oder Beweisverwertungsverbot? Muss eine Universität einen Professor, der durch anonyme Blogger angegriffen wird, in Schutz nehmen? Art. 5 III GG als Anspruchsgrundlage und das Beamtenrecht oben drauf?
Der Vortrag am 22.5.: wohl OVG NRW 19 A 2097/14 – §§ 7, 8 PassG – reicht der Besuch einer Moschee aus? Eilverfahren. In der Prüfung Kapischke/Keller/Klein-Blenkers wurde im ÖR gefragt: was versteht man unter einem doppelten Genehmigungsverfahren, die Kollegen hätten das auch nicht gewusst? Dann will der Anwalt die Direktdurchwahl der Richter am Verwaltungsgericht Aachen haben, das Glasverbot im Karneval. Im Strafrecht, ob der GdL-Streik unter § 253 und § 239 zu subsumieren sei. Und ein Fall mit Urkundenfälschung und Meineid. Im Zivilrecht die GbR sowie Ansprüche im Mietverhältnis, wenn der Mieter nebenan Lärm und Schmutz macht.
Der Vortrag vom 20.5. im Zweiten: Erbrecht. In der Prüfung von Bockum/Schulte-Trux/Becker im Zivilrecht Erbrecht, im Strafrecht der Vortragsfall, dass der Wagenkäufer den mangelhaften Wagen für den Sachverständigen manipuliert, um den Prozess zu gewinnen. Im ÖR ein Rasenmonopol in der Friedhofssatzung. Korrektur zum Vortrag im Ersten vom 20.5. – doch BGH 11 S. 66 – das Opfer-der Mittäter überlebt. In der Prüfung Jacoby/Kubink/Thurn wurde die dritte Halbzeit geprüft, im ÖR die Passentziehung bei einem mutmaßlichen Dschihadisten und im Zivilrecht, ob vor notarieller Beurkundung ein Reuegeld zu zahlen ist, wenn der Grundstückskäufer abspringt – Vertragsstrafe, eine beliebte Maklermethode, aber LG Bonn 2009 hat dies verworfen. Hier ging es um einen Architekten, der um sein Bauvorhaben gebracht worden ist. Die Prüfung am 19.5. Bönders/Werner/Becker: Im ÖR der Aufruf des Düsseldorfer Oberbürgermeisters zu Dügida, d.h. dagegen und ein Protokollfall aus dem Baurecht. Im Strafrecht eine Trunkenheitsfahrt mit den bekannten Fragestellungen. Im Zivilrecht § 830 I 2 BGB, wenn eine Skatrunde aus dem Ruder läuft. Der Vortrag im Zweiten am 21.5.: Gemäß § 7 LuftSG wird die Erlaubnis, Wasserspender im Flughafen aufzustellen wegen eines Strafbefehls, Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz, entzogen – § 80 V. In der Prüfung Kubink/Fessler/Behrend wurde im Strafrecht die Dritte Halbzeit geprüft. Im Zivilrecht der Berliner Mietspiegel und der Parkettstäbefall. Im ÖR ein Vortragsfall – der Anwohner will die Birken wegen der Pollen weghaben. Der Minister Varoufakis nimmt in einer Sitzung in Riga das Gespräch heimlich auf – gilt § 201 nur hier oder im EU-Raum? Nehmen wir mal an, in Griechenland ergibt sich die Immunität aus dem Ministeramt und nicht wie hier aus dem Legislativposten, gilt die hier dann auch oder analog zu Diplomaten, vielleicht sogar direkt aus der Wiener Diplomatenkonvention? Wenn die Queen kommt, könnte sie ja sonst wegen Nordirland vielleicht verhaftet werden. Herr Gysi und der „dienstvorgesetzte General“. Es gab zunächst Gysi I – IV als Organstreitverfahren zu dem Untersuchungsausschuss nach § 44 b AbgG. Dann das einstweilige Verfügungsverfahren wohl nach dem Landespressegesetz für die Gegendarstellung mit dem Spiegel. § 146 GVG? Nun unterwirft sich die GdL doch einem Schlichtungsverfahren – die Chancen der Bahn, doch mal vor hessischen Arbeitsgerichten gewinnen zu können, sind wohl gestiegen. Ein fremdfinanzierter, unbefristeter Streik als primera ratio dürfte unverhältnismäßig sein. Frau Künast schreibt in der FAZ zu dem geplanten Strafrecht als Sonderstrafrecht zum Sportbetrug. Sonderstrafrecht gäbe es nur bei Amtsträgern. Och, da würden mir noch andre Leute einfallen. Das geplante Strafrecht führt zu in dubio pro reo, verbessert die Lage der Sportler also erheblich gegenüber dem internationalen Sportrecht, dem englischen Recht, mit strict liability-Prinzip.
Der Vortrag vom 20.5. soll BGHSt 11,66 nachgebildet gewesen sein. Nur mit dem Unterschied, dass der angeschossene Mittäter stirbt. Bis jetzt drei Aufreger heute: im Deutsche Bank-Prozess liefert die Anklage wohl dauernd neue Akten nach. § 246 StPO und BGH 1 StR 484/08 helfen weiter. Dann – SZ – weist im Stadtstaat Hamburg der oberste Staatsanwalt den Sachbearbeiter an, Herrn Gysi § 156 StGB anzuklagen, der will nicht und beschwert sich beim Justizsenator. Die StA ist die unabhängigste Behörde der Welt? Ist eine Anweisung wenigstens auf die Verletzung des § 344 StGB hin überprüfbar? Warum nimmt der Chef ihm die Akte nicht weg? Die SZ schreibt schön falsch, dass ein Oberstaatsanwalt der Vorgesetzte eines Staatsanwaltes wäre. Und der Lokführerstreik und das Tarifeinheitsgesetz, das morgen im Bundestag verabschiedet werden soll. Die FAZ meint, es wäre das erste Mal, dass der Bundestag sehenden Auges (alle außer Herrn Papier halten es für verfassungswidrig) ins Unglück rennen will. Die Welt schreibt erhellend, dass die GdL nur inoffiziell mit Herrn Bepler aber nicht in einem Schlichtungsverfahren verhandeln will, da sie dann nicht streiken darf. Sie verzichtet auf Geld vom Deutschen Beamtenbund und bezahlt den Streik aus ihrer Kriegskasse. Der erste Tarifvertrag wurde mit der Druckergewerkschaft geschlossen, die konnten ja lesen und schreiben. Die wichtigste Aussperrungsentscheidung um 1971 erging witzigerweise zu den streikenden Croupiers in der Spielbank Bad Neuenahr-Ahrweiler. Da heute unter 10% gewerkschaftlich organisiert sind, streiken von 100 Arbeitnehmern vielleicht 3. Die Aussperrung richtet sich gegen die Arbeitenden, die anderen kommen ja sowieso nicht, damit die in die Sozialhilfe gedrängt werden, um Druck zu machen. Arbeitslosengeld wäre ja staatliche Finanzierung. Geld vom Beamtenbund aber nicht? Naja, bei den Arbeitgebern finanziert der Staat auch ein bisschen mit, da die Steuerschuld durch den Umsatzrückgang ja geringer wird.
Das Mündliche ist ein Kampf gegen sich selber: eine Kandidatin kämpfte im Vortrag richtig bei dem Problem, ob eine Kopie des Kfz-Briefes für § 932 reicht und ein anderer Kandidat sagte einfach, das ist nach dem BGH so. Dann kam, dass der Klage (vorangegangenes VU plus Einspruch) stattzugeben sei oder dass „ein Widerspruch eingegeben“ werde. Kandidatenseitig wird die ÖR-2-Klausur dem VG Gelsenkirchen 7 L 776/07 zugeordnet. Im Saarland wurde nun OLG Saarbrücken 1 U 97/12-28 geprüft. Die SZ berichtet über die Verhandlung des BVerfGs zum Organstreitantrag der Grünen, weil in informellen Gesprächsrunden im Gesetzgebungsverfahren spiegelbildlich die Bundestagsverhältnisse beachtet werden müssten. Dann muss aber auch, wenn die Lobby zum Referentenentwurf nachts ins Ministerium kommt, das Spiegelbild beachtet werden, oder passt der Vergleich nicht? Auch die SZ schreibt zu einem racial profiling Verfahren beim VG München. Das OVG Koblenz hatte schon geklärt, dass diese Arbeitsmethode der Bundespolizei in Zügen unzulässig sei, was zu der Frage berechtigt, wie man dann seine Arbeit tun soll. Der EU-Klimagipfel in Berlin ist ziemlich geschickt. Im deutschen Recht sind die Zuständigkeiten leider chaosmäßig verteilt – mal konkurrierend, mal ausschließlich. Die FAZ schreibt zum Asylrecht. Dieses wurde 1949 im alten Art. 16 GG als schrankenloses Grundrecht eingeführt, weil Flüchtlingsströme wegen Stalin befürchtet wurden, also nicht wegen unserer Vergangenheit. Anfang der 80er wurde er dann in Art. 16 a umgetopft und sehr relativiert. Auch die FAZ schreibt zum Sinn der Öffentlichkeit und Berichterstattung in Strafprozessen. Damit wir Juristen uns bemühen, Klartext zu reden und nicht in Theorien und Fachausdrücken rumschwadronieren.
Der Vortrag vom 19.5. im Zweiten: gutgläubiger Erwerb, wenn nur eine Kopie des Kfz-Briefes, heute Zulassungsbescheinigung Teil 2, übergeben wird? Dass die Gebäudesachversicherung des Vermieters der Haftpflichtversicherung des Mieters vorgeht, hat neulich der BGH geklärt – nun das OLG Schleswig 16 U 58/14 zu der Nicht-Arbeitnehmerhaftung beim Brandunfall in der Teeküche gegenüber der Sachversicherung des Vermieters. Rechtsgrundlage für die militärische Bekämpfung der Schleuser im Mittelmeer durch eine Sicherheitsratsresolution nach Kapitel VII der UN-Charta, welche die EU dann umsetzen will? Eigentlich wollte die Charta militärische Konflikte zwischen Staaten regeln. Wieso wird die Zustimmung des failed state Libyen gebraucht? Hugo Grotius, die Meere sind frei, aber doch nicht so ganz, 12+12+200? Der Notwehrgedanke im Völkerrecht? Das ist alles juristische Folklore hier, ich hab keine Ahnung. Einer der Rechtsanwälte von Thomas Middelhoff soll eine asset protection durchführen. Gefährlich gefährlich gefährlich. Der Bundestag soll diese Woche das wohl ziemlich verfassungswidrige Tarifeinheitsgesetz beschließen. Die Welt fordert ein neues Streikrecht. Wieso neu? Wir haben doch kein gesetzlich geregeltes. Berlin hat einen neuen Mietspiegel.
Im hohen Norden wurde BGH 4 StR 509/13 geprüft. Reicht eine 60%ige Einschränkung des Knies für § 226? Abschleppen und Leerfahrt – ähnlich VG Aachen 7 K 2213/09 – war Thema der ersten öffentlich-rechtlichen Klausur im Mai. Das OVG Berlin-Brandenburg 1 S 96.14 geht bei UBER über die Gewerbeordnung. Gilt die Entscheidung bundesweit? In zwei Sonntagszeitungen wird der unqualifizierte Berliner Mietspiegel besprochen. Fast 2 Millionen Mietwohnungen, 100.000 Fragebogen mit einem Rücklauf von 10.000. Der EuGH-Präsident sagt in einem Interview, die Mitte Juni kommende OMT-Entscheidung solle man etwas tiefer hängen. Die Luft wäre raus. Das BVerfG wird sich schon mal auf die angedrohte Folge seiner Niederlage vorbereiten müssen. Man will Widerworte geben.
Eine Fortsetzungsfeststellungsklage bei § 767 ZPO und die Wiederaufstehung außerhalb der Bibel bei einer Grundschuld – BGH V ZR 296/13. § 558 d III BGB, das AG Berlin-Charlottenburg 35 C 133/13, der qualifizierte Mietspiegel und die Mietpreisbremse. Der BGH hatte zu Berliner Mietspiegeln schon mal Bedenken – VIII ZR 346/12. Was ist, wenn eine gesetzliche Vermutung nicht greift, darf dann dem Mieterhöhungsverlangen der Vermieterin, soweit nicht wucherisch, stattgegeben werden bzw. muss das so sein? Ergänzende Vertragsauslegung des Mietvertrages? Das VG Münster 1 K 94/14 trägt zur Aufhellung des § 107 GO bei. Passfotos dürfe die Kommune kostenlos anbieten. OLG Hamm – Gelsengrün 1998, BGH – Elektroarbeitenentscheidung 2001, OVG Münster – Schilderprägerentscheidung 2005. Gemeinden sind zu dumm für wirtschaftliche Fragen, wie die SWAP-Geschäfte wieder mal zeigen. Da nur derjenige ein guter Unternehmer ist, der Leidensdruck und Existenzangst hat, diese aber bei fehlenden betriebsbedingten Kündigungen im öffentlichen Dienst nicht existieren, soll § 107 eigentlich nur die Gemeinde schützen. Eigentlich. Ganz schräg wird es, wenn die Kommune als Mitbewerber auftritt, wie bei der Altpapier- und Altkleiderentsorgung. Oder wenn der Staat im Glücksspielrecht auftritt und durch die eigenen Staatsanwälte und Richter über § 284 StGB die Konkurrenz wegbeißen will – der EuGH hält die Vorschrift für EU-widrig. Kursiv gedruckt wird sie aber immer noch nicht.
Ein Prüfer schreibt in der FAZ zu dem permanenten Ruf nach Entlastung des BVerfGs. Keine akademischen Abhandlungen mehr – richtig. Lösen nicht lehren. Mehr Richter? Falsch. Mehr wissenschaftliche Mitarbeiter? Dann geht es vielleicht schneller. Noch höhere Anforderungen an die Antragsteller? Geht eigentlich gar nicht mehr. Der supreme court nimmt in der Saison vom ersten Montag im Oktober bis Julei 150 Sachen. Der EuGH hat das Gutachten des Generalanwaltes. Arbeitstechnik ist hier gefragt – das Gericht darf sich die Finanzen ja selber zubilligen. Haushaltsautonomie. Auch in der FAZ wird berichtet, dass Brüssel Zweifel an der Notwendigkeit unserer gesetzlicher Gebührenordnungen bei Tierärzten, Steuerberatern und vielleicht auch Anwälten hat.
Gilt der Grundsatz ohne Ausnahme „Geisteskrankheit über Alles“ nicht mehr? BGH III ZA 19/14. Am 8.5. wurde im Zweiten der Beschluss des OLG Hamm 1 RVs 15/15 geprüft. Aha – wenn man nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses die Tankkarte missbraucht, ist das straflos, und wenn nach dem Tod des Erblassers die Kreditkarte eingesetzt wird, auch. In einer Prüfung im Zweiten letzte Woche wurde den Kandidaten der Stärkungspakt ausgeteilt. Es gibt manchmal Dinge, die kann man vor der Prüfung nicht anwenden und nachher auch nicht. In der FAZ wird mit einer seltsamen Überschrift, die DDR sei zu pauschal als Unrechtsstaat beurteilt worden, zur Wiedervereinigung geschrieben, die 25 Jahre her ist, demnächst. Wie war das 1990? Damit es schnell ging, wurde die Beitrittslösung analog der Saarlandvorschrift des alten Art. 23 GG genommen. Richter und Rechtspfleger zogen in den Osten, um die Gerichtsbarkeit aufzubauen. Glücklicherweise hatte Honnecker vergessen, die Grundbuchunterlagen, die in Speichern und Kellern akkurat wenn auch verstaubt, lagen, zu vernichten. Unsere Gesetze hat man wie eine Käseglocke übergestülpt. Auch das StGB mit den Umweltvorschriften, die eigentlich ins BImSchG etc. gehören. Das gab dann ein Problem, weil Umweltschutz nicht so das Ding gewesen war. Die Infrastruktur – neue Autobahnen und Eisenbahnstrecken – mussten flott, d.h. mittels Legalenteignung und nicht Administrativenteignung nach Vorgabe des Hamburger Deichurteils aus dem Boden gestampft werden. DM und DDR-Mark wurden 1 zu 1 umgetauscht – das gesamte DDR-Staatsvermögen war verschwunden und blieb es bis heute. Die Mauerschützendelikte wurden nicht wie nach 1948 von oben nach unten abgearbeitet, sondern zuerst die Mauerschützen, dann die mittlere Ebene und dann Honnecker/Krenz/Mielke etc., um hier nur noch das Problem des paper trails aufklären zu müssen. Der Schießbefehl fand sich dann im Tresor des zuständigen Ministers. Ob Befehlsnotstand gegeben war und welches StGB anzuwenden war, sollte bei den Verhandlungen gegen die Täter vor Ort vorab geklärt werden. Die Länder wurden nicht wie 1945 von unten nach oben aufgebaut, zuerst die Gemeinden, dann die Länder, dann die Bundesrepublik, sondern alles sofort und zusammen. Man hatte ja keine Zeit, einige Landesfürsten wollten die Wiedervereinigung nicht. Sonst hätten die Leute mit den Füßen abgestimmt. Ach ja, der Einigungsvertrag und Wirtschafts- und Währungsunion sowie 2+4 Vertrag wurden in Rekordzeit durchgehauen. So sehen die auch aus.
Der Vortrag vom 8.5. im Ersten: ein Anbau ist nicht brandsicher, Vollstreckung, ohne Einbeziehung des Mieters – so ungefähr. In der prüfung Kindhäuser pp. ging es um Streikrecht, ob ein Streikrecht für Beamte eingeführt werden könnte. Im Zivilrecht sind Wursthüllen mangelhaft. Im Strafrecht ein Überfall, mit dem Ziel, einen Tresorschlüssel herauszubekommen – es scheitert aber jede erdenkliche Variante des frustrierten Täters. BVerwG 3 C 8.14 beschäftigt sich mit dem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch in der Insolvenz des Schuldners, BVerwG 3 C 28.13 ob private Krankentransporte mit Blaulicht fahren dürfen. Die Noten vom 7.5. Murmann-Suchan/Zaczyk/Orth: 26 zu 42 (4+4), 24 zu 43 (4+5), 54 zu 90 (9+9), 45 zu 83 (6+10) und 48 zu 88 (7+11). Kann sich ein Anwalt gegen die Schließung des Amtsgerichts vor Ort wehren? In Mecklenburg-Vorpommern jedenfalls nicht mit einer Verfassungsbeschwerde, die sei schon unzulässig, VGH 7/14. Wie wäre das in NRW? Änderung des Justizgesetzes? Die Radfahrer und der Radweg – das VG Köln meint, dass bei 100 km/h als Richtgeschwindigkeit eine Benutzungspflicht in Ordnung gehe.
Der Vortrag vom 8.5. im Zweiten: § 767 ZPO – der Gerichtsvollzieher hat das Geld verbaselt – § 815 III ZPO analog – und Aufrechnung mit einer abgetretenen Forderung. In der Prüfung Borggreve/Schnabel/Bender wurde im ÖR die Medizinstudienplatzkapazitätsauslastungsklage thematisiert sowie die von einem Teil der Verwandtschaft gewünschte Beisetzung der Urne auf einer Südseeinsel. Im Strafrecht ging es um SS-Massaker in den Niederlanden. Im Zivilrecht wird vom Karnevalswagen die Prinzenrolle ins Auge geworfen. Und BGH III ZR 403/12.
Die Prüfung am 7.5. Murmann-Suchan/Orth/? befasste sich im ÖR mit der Neonazi-Demo am Volkstrauertag. Im Zivilrecht will der DFB vom 1. FC Köln eine Vertragsstrafe wegen Bengalowerfern. Im Strafrecht reißt der beschuldigte Student die BAK-Werte aus der Ermittlungsakte, welche der Stagenreferendar ins Seminar mitgenommen und rumliegen lässt – der kriegt massiven Ärger. Der Vortrag vom 6.5. war BGH 4 StR 344/11 nachgebildet – drei Thesen – fällt eine Kaffeemaschine unter § 306? In der Prüfung Jacoby pp. wurde VG Köln 20 K 5427/13 abgeprüft. Im Zivilrecht die Schenkung eines Grundstücks an einen Minderjährigen, im Strafrecht fährt ein Autofahrer einen Radfahrer, der ihm aus Ärger aber unabsichtlich die Seitenscheibe eingeschlagen hat und dann wegradelt, um, um an die Personalien zu kommen. In der Prüfung Kubink pp. am 7.5. wurde der zweite Schwitzkastenfall des BGH – alter Vortrag – abgeprüft und die geplante Neufassung des § 211. Im Zivilrecht Vormerkung bei Rücktritt des Verkäufers wegen Zahlungsverzuges – § 894 – nicht § 886. Im ÖR die Altkleidercontainer. Der Vortrag am 7.5. = BGH V ZR 18/11 nachgebildet worden. Die FAZ berichtet von der Dachtheorie – das Deutsche Reich habe nach dem 8.5.1945 fortbestanden. Die DDR meinte, sie habe mit dem Ding vor ihr nichts mehr zu tun. Der Iran mit Khomeini wollte mit dem Schahregime nichts gemein haben, um aus dem Atomwaffensperrvertrag rauszukommen. Serbien wollte unter Milosevic der Nachfolger Jugoslawiens sein, um den UN-Sitz behalten zu können. Die UN sagte aber, bewerbt euch mal schön neu. Man macht es, wie es passt. Unsere Friedensverträge waren faktisch der Vertrag von Paris 1955 und die Ostverträge in den 60ern und formell dann der 2+4 Vertrag in der Wiedervereinigung. Friedensverträge dienen der Reparationsregelung. Manche Staaten nehmen ihre einfach mit, andere wollen keine und wieder andere nach 70 Jahren.
Der Ramelow-Ruhestand beschäftigte das VG Gera und Kandidaten in Thüringen – ein politischer Beamter will sich in den Ruhestand über § 30 Beamtenstatusgesetz reinklagen, weil er mit der neuen Regierung nicht kann. Und die Sürmeli-Entscheidung vom 8.6.2006 des EGMR 75529/01 bezogen auf Beamte – §§ 198, 173 GVG. Wenn ein Schiff untergeht, darf Karneades einen anderen Passagier, der an einer Planke hängt und daher eine Anwartschaft aufs Überleben hat, runterschubsen. Der Kapitän darf Karneades aber nicht so helfen, es sei denn, er ist mit ihm verwandt. Wenn die Richtlinien der Bundesärztekammer zu Transplantationen nichtig sind, darf ein Arzt noch lange nicht die Liste manipulieren, um einen eigenen Patienten zu bevorzugen. Freispruch in Göttingen. Fehlende juristische Regelungen sind doch kein Freibrief für die Götter in Weiß. Die Nachtwölfe dürfen nach dem VG Berlin 10 L192.15 einreisen – §§ 4, 6 Aufenthaltsgesetz – kein Ermessen, wenn Italien das Visum ausgestellt hat?
Die Prüfung Bönders/Hensen/Brand am 5.5.: im Zivilrecht der Streik der Lokführer, e.V.. und eine Vertragsstrafen-AGB-Klausel in einem Arbeitsvertrag. Im Strafrecht wieder die Schlagzeile „Führerschein wegen Steuerbetruges weg“ und zwei Fällchen. Im ÖR Regress gegen eine Bundespolizistin, die bei der Verfolgung eines Verbrechers den Dienstwagen zerlegt, weil sie über eine rote Ampel fährt – BND – BKA – Bundespolizei. Der Vortrag vom 5.5. im Zweiten: Ein Karussellunfall, auch weil der Benutzer aufgestanden ist, plus Versäumnisurteil und Wiedereinsetzung. In der Prüfung Dr. Anders pp.. ging es im Zivilrecht um Banken, ob die auf Sparguthaben nun per AGB Negativzinsen nehmen dürfen, sowie zu welchem Gericht ein entlassender GmbH-Geschäftsführer gehen muss, um seine Vergütung zu erhalten – neuerdings zum Arbeitsgericht, so BAG. Im Strafrecht StPO und ein Wohnungseinbruch. Im ÖR um Staatsrecht rauf und runter anlässlich irgendeiner neuen Regelung zu Patientenvermittlungsprovisionen – ich weiß nicht, ob ich das richtig mitbekommen habe, jedenfalls habe ich keine Ahnung. Maßstab der Richterbesoldung sei Art. 33 V GG – die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, übersetzt, hat es das in Weimar schon gegeben? Nun hat das BVerfG eine Drei-Stufen-Theorie plus Berechnungsformel entwickelt, nach welcher die Richter/Beamte und andere – der öffentliche Dienst könnte ja auch Krankenschwestern in einem kirchlichen Krankenhaus erfassen – an den Tariflöhnen hängen. War das in Weimar schon so? Karlsruhe wird als Gesetzgeber tätig und ändert sogar das Grundgesetz – irgendwelche Bedenken, dass andere Leute streiken oder eine Bank überfallen müssen, um ihr Einkommen positiv zu beeinflussen, hat man nicht. Selbstbedienung plus Spezialwunsch an die Küche ist noch bescheiden dagegen. Im Deutsche Bank Strafprozess in München geht es um die Frage, ob eine Staatsanwältin als Zeugin und Sitzungsvertreterin auftreten darf – BGH 5 StR 465/06 sagt, ein bisschen. Der 15. Presserechtssenat des OLG Köln sei in der causa Kohl/Schwan über das Urteil des Landgerichts hinausgegangen. Anschlussberufung? Wie wirkt eine Schweigeverpflichtung zwischen Verlag und Ghostwriter in Bezug auf den streitgegenständlichen Politikermund? Die Herausgabe der Tonbänder war vom Urheberrechtssenat simpel nach§ 985 und § 950 BGB gelöst worden und ist jetzt beim BGH.
Interessant – BGH 2 StR 379/14: ein vermeintlicher Drogendealer entpuppt sich als Polizeibeamter beim Überfall. Wir haben damals noch gelernt, dass ein Streik nur ultima ratio zwecks Abschluss eines Tarifvertrages sein dürfe. Die GdL will ihr Klientel auf Rangierführer und Zugbegleiter erweitern, damit sie nach dem zu befürchtenden Tarifeinheitsgesetz noch existiert. Also ein politischer, rechtlicher Streik über 6 Tage. Keine Schlichtung. Erstaunlich, dass sich die Bahn nicht mehr zu den (hessischen) Arbeitsgerichten traut. Im Fall des Organtransplantationsarztes soll morgen das Urteil fallen. Strafbarkeit der Manipulation von Patientenakten, damit das Kriterium der Dringlichkeit erfüllt wird? Auch hier hat die Bundesärztekammer wieder die Deutungshoheit. Für die PID gehen gerade die Ethikkommissionen an die Arbeit. Die Wesentlichkeitstheorie hat wohl momentan Urlaub. Die FAZ schreibt, dass die Middelhoff-Kaution aus seinem Umfeld zusammengekrabbelt worden sei. Muss ja, denn wenn er sie stellen würde, läge sie pfändungsbereit auf dem Teller. Darf ein Anwalt, Verteidiger, sich daran beteiligen? Man sollte ja immer Abstand wahren und die Mandantensache nie zu seiner eigenen machen – theoretisch.
Noch die Noten vom 24.4. DoleischvDolsperg/Greiner/Skischally: 50 zu 106 (14+14), 29 zu 61 (8+8), 67 zu 119 (13+13) und 59 zu 115 (14+14). Die Prüfung Gehle/v.Danwitz/Grau am 24.4.: im Zivilrecht BGH XII ZR 7/91 Raumsicherungsübereignungsvertrag gegen Vermieterpfandrecht und Grundstücksübereignung, nachdem der Heizungsbauer gearbeitet hat. Wer haftet auf Zahlung? BGH VII ZR 139/13. Im ÖR, ob Kandidaten wegen Herrn Lieberum gegen ihre eigene Note vorgehen können sowie VG Düsseldorf, die Gastro-Ampel. Im Strafrecht eine BGH-Entscheidung aus 1962 – damit ein wertvolles Kirchengemälde zurückkommt, bietet der Beschuldigte per Zeitungsanzeige dem Dieb Geld und Verschwiegenheit. Der Vortrag vom 24.4. soll OVG NRW 15 B 1139/14 nahgebildet sein. Darf einem in thailändischer Haft sitzenden Deutschen der Pass entzogen werden, damit er ganz sicher nach hier zurückkommt? BVerwG 6 B 3/15 zu § 8 PassG. In UK wird am Donnerstag das Unterhaus gewählt. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Wahlperiode, der Prime Minister macht das nach Gefühl – vor allem bei Bedrohungen wie BSE oder IS – zwischen 3 und 5 Jahren. Reines Mehrheitswahlrecht wie bei uns 1871.
Die Strafbarkeit des bombenbauenden Ehepaars in Oberursel dürfte sich nach der BGH-Entscheidung 3 StR 243/13 richten. Der Vortrag vom 22.4.. der Münzhändler fährt nachts auf einen Parkplatz, weil ein telefonischer Kunde dort für 20.000 € Münzen kaufen will. Er hat nur einen Teil dabei, es kommt zu einem § 316 a – Widerruf des Geständnisses un § 136a? Noch die Noten aus der Prüfung vom 22.4.: 38 zu 72 (9+9), 37 zu 68 (7+10), 24 zu 55 (10+7) und 57 zu 107. Der Vortrag vom 30.4.: A, B und C wollen einen Wohnungseinbruch veranstalten, der abzubrechen ist, wenn das Opfer sich wehrt. Das kippt nun doch alles in einen schweren Raub um – A stand Schmiere, ist nicht begeistert, verwertet die geraubten Uhren aber doch. In der Prüfung Schmidt-Eichhorn/Legerlotz/Bätge am 30.4. wurde im ÖR die Zuständigkeit des Gemeinderates zur Einrichtung einer Suchtberatungsstelle – wie neulich im Zweiten – geprüft. Im Zivilrecht arbeitsrechtliche Einzelfragen, im Strafrecht Middelhoff-Haftbefehl und ein Diebstahlsfall mit Erbfall. Ich seh gerade, der § 110 JustizG ist ja schon wieder geändert worden. In der Prüfung Burghoff/Klövekorn/Lehmler am 22.4. wurde im ÖR geprüft, wie eine Mutter gegen die Inobhutnahme durch das Jugendamt vorgehen kann. Im Strafrecht ein Eskalation auf der Autobahn, einer der beiden Söhne der Halterin hat den Wagen gefahren. Im Zivilrecht läuft von der ETW im fünften Stock Wasser in die im vierten – Sie vertreten die Mandantin im vierten. In dem nun lieberumfreien Prüfungsbezirk kam das niedersächsische OVG 11 LB 267/11 als Vortrag.
April: Der Vortrag vom 29.4.: Kostenbescheid gegen die Installateurin einer Wärmepumpe im Garten des Bauherrn, da Verunreinigungen festgestellt wurden – § 100 WHG. Die Prüfung am 29.4. Hammerschlag/Thurn/Berger: im ÖR die movingboards, im Strafrecht die letzte Prüfung reloaded, im Zivilrecht will eine getrennt lebende Frau ihr (!) Auto verkaufen und macht sich Sorgen, weil ihr soon to be Ex damit immer gefahren ist. Man glaubt es ja nicht. Der EuGH C-528/13 äußert sich zu Blutspenden durch Männer, die mit Männern Sex haben. Wir haben § 5 des Transfusionsgesetzes, welches die Bundesärztekammer und deren Richtlinie zum Gesetzgeber in dieser Frage macht. Geht das? Wesentlichkeitstheorie? Berufskammern sollen berufsrechtliche Fragen unter Kollegen regeln, wobei wegen Art. 12 I 2 GG die Grundlagendinge durch gewählte Abgeordnete in Bundes- und Landtag festzuzurren sind, so die Facharztentscheidung des BVerfG von 1972. Am 16.6.2015 wird der EuGH über das OMT-Programm der EZB entscheiden. Die FAZ macht sich für die Entscheidung der Richteranfängerbesoldung geschmeidig. Werden hier Äpfel und Birnen verglichen, wenn Richter mit Anwälten oder Fischern oder schottischen Richtern verglichen werden? Ganz sicher. Richter haben wenig Ahnung, was den Berufsalltag der Anwälte angeht, das muss man leider so offen sagen. Sieben konkrete Normenkontrollen durch Richter für Richter über eine Richterfrage. Die FAZ berichtet, dass der Vorsitzende des Zweiten Strafsenates beim BGH sich unter das Niveau eines ehemaligen Bundesarbeitsministers begibt, was einiger Anstrengung bedarf. Das passt aber zu der Fck Cps Entscheidung. Ein Button mit Fck JPA wäre also in Ordnung? Man darf doch nicht durch die Gegend laufen und eine Berufsgruppe generell und in ordinärer Weise schlecht machen. Wo sind wir denn? Soldaten sind Mörder als Sticker auf dem Auto war der Anfang. Die Briefmarke ist 175 geworden. Es handelt sich rechtlich um die Quittung für die Bezahlung des Beförderungsentgeltes.
Aha – BGH VIII ZR 197/14 – § 22 I a BImSchG ist ein allgemeines Prinzip und der Mieter kann nur das verlangen, was der Vermieter nicht gemäß § 906 BGB vom Nachbarn hinnehmen muss. Der Vortrag vom 28.4. = BAG 2 AZR 546/12. In der Prüfung Schwieren/Weber/Lehmler wurde gefragt, was das BVerfG nächste Woche entscheidet. Die Richterbesoldung. Im Zivilrecht ein Verkehrsunfall, im Strafrecht die falsch codierte Cognacflasche. In einem aktuellen Protokoll steht folgendes: „Der Kandidat sollte Justinian benennen, sagte aber Justizian, quelle faux-pas.“ Die Deutsche Bank sitzt mit auf der Anklagebank, schreibt jede Zeitung – § 436 StPO. Es sei die Anklageschrift von 110 Seiten verlesen worden, du je. In Sachen Ennepetal Swap-Geschäfte wundert nach der Pressemitteilung des BGH XI ZR 378/13, dass zurückverwiesen wurde, als ob das OLG seine Hausaufgaben nicht gemacht habe. Ultra-vires-Lehre, Überschreiten der Verbandskompetenz der Gemeinde, wo steht das Spekulationsverbot in der Gemeindeordnung? Worauf haftet eine falsch beratende Bank? Als ob man das Geschäft nie gesehen hätte, oder als ob es geklappt hätte? Die Stadt hätte über den „negativen Marktwert“ aufgeklärt werden müssen. Da kann ich auch nur intelligent gucken. Die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens ist ein weiteres Stichwort. Mal im Straßendeutsch: wenn ein Stadtkämmerer, der Finanzminister der Gemeinde, der sich da nun auskennen oder schlau machen sollte, in diesen Dimensionen neuartige Finanzierungsprodukte „kauft“, ist er doch selber schuld. Die armen Lehman-Brothers-Anleger wurden verhauen, wenn sie schon vorher Zertifikate gekauft hatten. Das BVerfG als strafrechtliches Fachgericht mal wieder: Fck Cps als Anstecker – straflose Kollektivbeleidigung? 1 BvR 1036/14. Kann jetzt der wegen ACAB von OLGs letztinstanzlich Verurteilte in die Wiederaufnahme gehen? Unser Betreuungsrecht soll gegen die (nicht umgesetzte?) Behindertenkonvention der UN verstoßen. Allerdings nicht aus den Gründen, die man als Anwalt so mitkriegt. Es gab Zeiten, da sind Rechtspfleger aus dem Amt gegangen, um hauptberuflich Betreuungen zu machen. Es gab auch Fälle, in den Anwälte 28 Stunden Arbeit pro Tag abgerechnet haben. Aber das ist ja alles geändert worden und jetzt alles in Ordnung, oder?
Die Prüfung Morgenstern, Gathen, Ewelt am 24.4.: im ÖR der EGMR in Sachen Ostendorf/Deutschland 15598/08. Im Strafrecht unter anderem eine Zeitungsmeldung „Führerschein weg wegen Steuerbetruges“. Im Zivilrecht Mietrecht und ZPO. Die Noten vom 22.4. Weigend/Krämer/Noethen: 35 zu 72 (10+9), 24 zu 52 (4+8) 42 zu 80 (8+10), 26 zu 52 (2+8) und 28 zu 65 (10+9). Die Noten vom 21.4. Schmidt-Eichhorn/Avenarius/Siegmund: 24 zu 44 (5+5), 27 zu 42 (3+4), 53 zu 87 (8+9), 52 zu 81 (6+8) und 14 + 7 = 70 irgendwas. Der Vortrag vom 24.4. im Ersten war OVG Münster 15 B 279/13 nachgebildet. In der Prüfung im Zweiten am 24.4. Banke/Birk/vonderBeeck gab es folgende Noten: 6+6 = 502, 8+8 = 5,45, 10+12 = 970, 15+9 = 8,32 und 13+12 = 10,22. Im ÖR ging es um Flurbereinigung und einen unbekannten Eigentümer- Art. 233 § 2 III 1 EGBGB, das wollte ich immer schon mal wissen. Im Zivilrecht um eine Beleidigung innerhalb einer WEG – dass man da zum Schiedsmann muss, bevor geklagt werden kann, wurde nicht thematisiert. Und die Räumung des Mieters plus Freundin aufgrund eines Titels. Im Strafrecht § 100 h und g StPO sowie eine Alkoholfahrt.
Die Prüfung Greiner/Skischally/DoleischvDolsperg am 24.4.: im Strafrecht Mr. Ecclestone, im ÖR das Betreuungsgeld, im Zivilrecht die letzte BGH-Entscheidung zur Fristsetzung „entweder das Pferd wird umgetauscht oder die Sache geht zu Gericht.“ Der Vortrag vom 24.4. im Zweiten war BGH IV ZR 54/13 nachgebildet. In der Prüfung am 23.4. Berger/Proyer/Kossmann wurde der neue Tankkartenfall des OLG Koblenz 3 Ss 170/14 geprüft, sowie BVerwG 6 C 30.13 und Drittwiderspruchsklage. Herr Piech mit zwei Pünktchen auf dem e ist als Aufsichtsratsvorsitzender der Porsche Holding SE zurückgetreten und hat seine Frau nicht alleine zurückgelassen. Das SEG sagt dazu rein gar nichts. Das Aktiengesetz in § 103 AktG geht selbstverständlich davon aus, dass man Reisende nicht aufhalten soll, wobei er ja Großaktionär mit 13% bleibt. Im Kaufrecht – Unternehmenskauf – gilt der Käufer als Großaktionär erst über 50%, damit kein assetdeal anzunehmen ist. Der BGH verhandelt am 28.4., ob ein benachbarter Bolzplatz den Mieter zur Minderung berechtigt. Gilt § 22a BImSchG als allgemeiner Rechtsgedanke? Mangel, obwohl der Vermieter nichts dafür kann und Gebietserhaltungsanspruch, den das BVerwG um 1993 frei erfunden hat, im Mietrecht? Wie immer, wenn der BGH zu mieterfreundlich entscheidet, fürchtet man, dass es keinen privaten Wohnungsmarkt mehr gibt. Am 29.4. wird Ennepetal gegen WestLB – Swap-Geschäfte – verhandelt. Falschberatung, wenn die Kommune eine Wette abschließt und weiß, dass sie Euro gegen Franken wettet und sie ist sich bewusst, keine Ahnung von dem allen zu haben? Der Fall interessiert wohl noch einige andere Gemeinden in NRW. Die Heulerei, wir haben kein Geld, ist schon erstaunlich, wenn man diese riskanten Hochfinanzgeschäfte ansieht – crossborderleasing war ja schon ein Ding. Ein Referendar, der bei einer solchen Beratung dabei war, hat mir mal erzählt, dass man dem Bürgermeister bzw. Stadtkämmerer genau angesehen hat, dass er das alles nicht verstanden hat. Ist die Gemeinde als Formkaufmann und Unternehmer schutzwürdig? Kreditgeschäfte bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde – Wetten nicht?
In der Prüfung vonCoelln/Scheiff/Krämer am 23.4. wurde die Vorratsdatenspeicherung extensiv geprüft (Nennen Sie die Leitsätze) und der Abiturient, der vorher seine Klausurtexte haben möchte sowie die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplanes. Im Zivilrecht ein älterer Vortrags-OLG-Fall: die Mieterin fällt hin, weil der Schneeräumer nicht da war – ist er ein § 278er? Im Strafrecht die Dezemberklausur. Die Prüfung Zeppenfeld/Kindhäuser/Tillmann-Gerken. Im ÖR wurde ein Zeitungsartikel zu einem trojanischen Schiff in Köln (?) ausgeteilt und wieder eingesammelt. Brad Pitt und Achilles halfen weiter. Im Zivilrecht ein Abschleppfall, im Strafrecht zunächst StPO und dann ein einfacher Betrugsfall. Der Vortrag im Ersten am 23.4. – OVG Münster 15 A 2360/02: ein fraktionsloser Ratsherr will etwas auf die Tagesordnung setzen lassen, weil die Geschäftsordnung das erlaubt. Der Oberbürgermeister lehnt es unter Hinweis auf § 48 GO ab. Der Vortrag im Zweiten am 23.4. – ähnlich VG Köln 14 L 1046/14: Eilverfahren, damit beim Rockfestival ein Feuerwerk abgebrannt werden kann. Die Bonner Verwaltung beruft sich darauf, dass dies nur ein Mal im Jahr und dann den Bonner Bierfreunden genehmigt werde. Anwohner eines Shisha-Cafés beschweren sich beim Ordnungsamt über den nächtlichen Lärm. Das fordert sie auf, Handyaufnahmen zu fertigen und einzureichen. Ist das zulässig oder strafbar? Ausgerechnet wir meinen, etwas zum Völkermord in Armenien vor 100 Jahren sagen zu müssen. War der 11. September ein Völkermord oder ein Massaker an einem muslimischen Dort mit nur 30 Einwohnern im Kosovo-Konflikt? Volk als Staat? Völkerrecht ist der falsche Ausdruck. Wir haben uns der Zuständigkeit des IStGH geschickter als die Amerikaner entzogen. Die haben erst paraphiert und sind dann noch ausgeschert. Wir haben ein Völkerstrafgesetzbuch geschaffen und wollen selber aburteilen. Der Kölner Dombaumeister hat seinen Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht Köln gewonnen. Ist er nicht Leitender Angestellter und fällt der Kölner Dom, der sich selber gehört, nicht unter das Kirchenprivileg? Ist § 118 BetrVG – Tendenzbetrieb – analog im Individualarbeitsrecht anwendbar? Nach der FAZ soll laut Vertrag eine fristlose Kündigung möglich sein, nun meint das Arbeitsgericht, eine außerordentliche mit Auslaufzeit zum Jahresende, wie sie wohl ausgesprochen wurde, sei nicht vorgesehen. Minusmaßnahme? Der Weiterbeschäftigungsanspruch soll trotz Obsiegens in der Kündigungsfrage abgewiesen worden sein.
Die Prüfung Morlok/Stöckl/Mues am 22.4.: Im ÖR der Abiturient, der vorab seine Klausuren haben möchte. Im Zivilrecht Erbrecht, im Strafrecht Vorratsdatenspeicherung – welche Vorschrift soll geändert werden? § 100 g StPO. Warum will man die? Wegen der Kontakte der „Verbrecher“. Dann fälscht jemand eine alte Eintrittskarte für das nächste Fußballspiel. Die Prüfung Weigend/Noethen/Krämer am 22.4.: Ein Vater setzt bei ice bucket challenge einen Text hin „wenn nicht bis nächste Woche 5.000 € gespendet werden, kriegt meine Tochter einen Eimer mit Eiswasser über den Kopf.“ Warum ist der Versuch strafbar? Im Zivilrecht veröffentlicht eine Boulevardzeitung SMS zwischen dem Angeklagten und dem Opfer eines Vergewaltungsprozesses. Im ÖR Gastättenrecht und Kiosk, der Mitarbeiter hat mit Drogen zu tun. Der Vortrag vom 22.4. = BGH VI ZR 155/14. In der Prüfung Schmitz-Justen/Vogt/Kreße wurde im ÖR die Überplakatierung mit Wahlkampfplakaten als Anlass genommen, nicht bis zur Begründetheit zu kommen. Vom Hölzchen aufs Stöckchen, meine Methode. Im Strafrecht ging es um die Masernparty, das Kind stirbt – Strafbarkeit der Eltern. Im Zivilrecht hätte ein Arzt, der einer 9jährigen eine Warze am Zeh entfernt, nicht nur die Einwilligung der Eltern einholen sollen, sondern auch die des Kindes. Das ist jetzt 18 und will Schadensersatz wegen der amputierten Zehe. Leider wurde immer von rechts nach links geprüft, sehr unflexibel, so dass nicht alle Kandidaten gleich häufig dran kamen und eben gar nicht, wenn es um den Start ging. Am 24.4. beginnt der Strafprozess in Darmstadt in Sachen Tugce. Vor welchem Spruchkörper, wenn der Angeklagte 18 ist und es um § 227 geht? Strafbarkeit, wenn der Tod eingetreten ist, weil die Eltern die Geräte haben abschalten lassen? Herausforderungsfall im Strafrecht und speziell bei § 227 – „Unmittelbarkeit“, welche der BGH propagiert aber nie für relevant hält? Der Hochsitzfall, der Fenstersturzfall, der Algerier in Guben, die senegalesische Tänzerin, der 120 Kilo-Mann, der Magensondenfall sind zu kennen. Eine Zeitung berichtet, dass der Vorsitzende Richter zuerst den Vater des Opfers als Nebenkläger sprechen lassen will. Erlaubt die StPO das? Psychologisch sehr einfühlsam und geschickt. Bei Gericht hat man oft den Eindruck, dass Richter den Verhandlungstermin als ihre Gelegenheit sehen, ihren Standpunkt mitzuteilen und dass Äußerungen der Beteiligten lästig sind, was die Atmosphäre aufheizt. Jeder Anwalt muss seine Arbeit tun, vor allem, wenn ihm der Wind ins Gesicht weht. Letztes Jahr hatte ich beim VG Arnsberg eine schöne Erfahrung. Der Vorsitzende Richter, der Eisenbahnfan ist und in seine Urteile beispielsweise reinschreibt „das Grundstück liegt neben der Eisenbahnstrecke Hagen-Siegen“, sagte, ich bitte ausdrücklich darum, dass alle Beteiligten alles sagen, damit wir nichts übersehen. Der Termin, der eigentlich für Mord und Totschlag geeignet war, war so was von friedlich und entspannt. Und es wurde wenig gesagt.
Der Vortrag vom 21.4. war an BGH 4 StR 158/14 – November-JuS – angelehnt, etwas verfremdet. In der Prüfung Schmidt-Eichhorn/Avenarius/? wurde im ÖR VGH Mannheim (braucht ein Fitnessstudio im ersten Stock einen teuren Aufzug für Behinderte? Ich glaube § 55 BauO) geprüft. Im Strafrecht ein Brandstiftungsdelikt, im Zivilrecht Erbrecht und nur ganz zum Schluss minimal Rechtsgeschichte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf legt ein Nachversicherungsproblem dem EuGH vor. Ich war von 1/77 bis 7/79 Referendarin als Beamtin und bin nachversichert worden. Das Versorgungswerk sagt, es nimmt die Beträge nicht, weil ich diese nicht innerhalb eines Jahres angemeldet hätte. Das Versorgungswerk existiert erst seit November 1985. Nun habe ich einen Antrag gestellt, wie beim LSG Berlin-Brandenburg L 31 R 28/08 dargestellt, da ich schon eine Rente vom Versorgungswerk bekomme. Mal sehen, ich glaub, da muss ich noch jemanden verklagen. Die zwei öffentlich-rechtlichen Klausuren in Rheinland-Pfalz im Zweiten waren dem OVG Koblenz 1 A 10294/14.OVG und VG Neustadt 5 K 1163/11.NW nachgebildet. Gegen einen ehemaligen Staatsanwalt wird in der Angelegenheit des Krankenpflegers Niels H. wegen Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung wegen Unterlassens ermittelt. Kann ein Staatsanwalt Rechtsbeugung begehen? Wenn er falsch anklagt, nicht, wenn er falsch nicht anklagt, dann schon? Wenn er einstellt, entscheidet er richterähnlich. Der Nachweis des Vorsatzes – reicht für § 258a dolus eventualis, obwohl Verteidiger für § 258 einen dolus directus brauchen – dürfte kaum gelingen. Die SZ meint, Marco Reus habe Pech, dass der BGH 1993 die Erfindung der Rechtsprechung des Fortsetzungszusammenhangs beerdigt habe. Das hat er nur partiell getan. Anlass war damals sexueller Missbrauch über Jahre und Steuerhinterziehung. Warum sollen diese Leute das Privileg des Beseneffekts bekommen?
BGH VIII ZR 176/14: reicht für die notwendige Fristsetzung im Gewährleistungsrecht der Satz, entweder das Pferd wird ausgetauscht oder wir gehen rechtlich gegen euch vor? Ob die Verwaltung von Geld Mord sein kann, muss das Schwurgericht in Lüneburg entscheiden – das Wohnsitzgericht. Frau Zschäpe muss da hin gucken. Sozial adäquate Tätigkeit für einen Soldaten im Krieg, Mörder oder Gehilfe? Mit der Tatherrschaftslehre oder einem animus kommt man hier nicht weit. Und die Sanktion bei einem straffreien Leben seit 1944? Liegt ein Verfahrenshindernis vor, der Angeklagte hat sich ja nicht versteckt? „Es geht nicht um Strafe“ steht in der Zeitung. Doch. Vielleicht auch noch um anderes, aber nicht nur.
Die Prüfung am 17.4. Hammerschlag/Frau Schmitt/Thomer – die Noten: 49 zu 90 (8+11), 39 zu 84 (12+11), 41 zu 76 (8+9), 54 zu 100 (10+12) und 80 zu 141 (16 +). Im Zivilrecht der Ohne-Rechnungsvertrag in der Konstellation der Examensklausur von neulich im Zweiten. Im Strafrecht der Vorschlag der Polizei, Bagatellkriminalität woanders hin zu verlagern. Dann entweder der Neffe aus der Vitrine, in der der Schlüssel steckt, Schmuck und veräußert ihn an den Juwelier A, der weiß, woher der ist und ihn zurückgibt. Im ÖR der Vorschlag, Polizeibeamte mit bodycameras auszurüsten, das Betreuungsgeld und der Kakaobohnenfall, der seit 2005 schon 40 Mal geprüft wurde und leider nicht allen Kandidaten geläufig war. Der Vortrag vom 17.4. = BVerwG 6 C 12.12. In der Prüfung am 16.4. im Zweiten Kapischke/Glomb/Vossen wurde im Öffentlichen Recht das BAG und die Weigerung des moslemischen Einsortierers, Alkoholflaschen in die Regale zu stellen, geprüft. Und BAG 2 AZR 984/06. Im Zivilrecht zapft der Mieter die Stromleitung des Vermieters an. Im Strafrecht wurde der Fall dann aufgegriffen, die falsche Cousine bei germanwings und Vorratsdatenspeicherung. In der Prüfung am 17.4.15 Kapischke/Timme/Kessen wurde die Strafrechtsprüfung quasi wiederholt plus eine Zeitungsmeldung – Strafbarkeit von Deutschen in den Niederlanden. Im Zivilrecht Sachenrecht, im ÖR erlässt der Bürgermeister für das Rathaus ein Kopftuchverbot und Verbot politischer Symbole an der Kleidung. In der Prüfung am 16.4. Zaczyk/Rolfs/Bönders wurde im Zivilrecht klassische Rechtsgeschichte abgefragt. Im Strafrecht schießt jemand mit Platzpatronen auf Polizeibeamte, die denken, das wär ein echter Angriff und schießen ihn an. Im ÖR ging es um die Fachhochschule des Bundes. Warum darf der Bund die betreiben – wer hat die Ernennungsurkunde des Präsidenten unterschrieben? Warum brauche der Bundespräsident die Gegenzeichnung der Kanzlerin? Gewünschte Antwort: weil er „nur“ durch die Bundesversammlung gewählt sei – naja, die wird aber durch Landtage beschickt und da sitzt der komplette Bundestag. Zudem ist er nicht abwählbar. Die Kanzlerin wird nur vom Bundestag gewählt, die Minister von niemandem, das BVerfG – noch – von einem kleinen Ausschuss. Ich würde eher sagen, der Bundespräsident soll keine Nebenpolitik machen. Hat das Bundesverfassungsgericht zu viel Macht? Ich würde vorschlagen, bei Verfassungsbeschwerden das Quorum zu ändern – bei einer Pattsitutaion verliert der Beschwerdeführer – das ist nicht in Ordnung. Wenn die Hohen Richter sich nicht einigen können, muss im Zweifel für die Freiheit entschieden werden. Und in Staatsorganisationsrechtsdingen? Der Bundestag hat einen nur durch Art. 79 III GG begrenzten Spielraum – worüber beschwert Herr Lammert sich also? Kritik muss man aushalten können.
Der Vortrag vom 16.4. im Ersten: Schalldichte Fenster der Mietwohnung verlieren ihre Eigenschaft in 4 Jahren. Verjährung? Die Prüfung Bank/Paffrath/Kubink – ich hab zum ersten Mal Protokolle mit Photos bekommen: 1 BvR 2135/09 – Ein Betrunkener beim Autocorso nach der Fußball-WM – ein kleiner Kaufrechtsfall. Eine 65jährige lässt sich in der Ukraine per Eizellenspende künstlich befruchten. Strafbarkeit? § 11 Embryonenschutzgesetz – § 9 II 2 StGB – notwendige Teilnahme? Ist die Strafbarkeit der Eizellenspende gegenüber der Straflosigkeit der Spermaspende nicht verfassungswidrig? Wie wirkt sich die Entscheidung des EGMR aus, nach welcher entweder alles oder gar nichts erlaubt sein muss? Der Vortrag vom 16.4. im Zweiten war an BGH IX ZR 56/11 angelehnt. Präklusion bei § 767 ZPO und Einspruch, wenn der Erfüllungseinwand mangels unverschuldeter Unkenntnis nicht rechtzeitig geltend gemacht werden konnte? In der Prüfung Waldhausen/Lässig/Bätge ging es um Wahlfeststellung, eine Ratssitzung zur Einrichtung einer Suchtberatungsstelle in einem Nebengebäude einer Grundschule, und ein Bankdarlehen für eine Reithalle – Pferde als Sicherungsmittel? Eher weniger. In der Prüfung Kempen/Ey/Graf am 15.4. wurde die Bardepotentscheidung des BVerfGs geprüft, dann BGH 2 StR 375/11 und zwei andere kleine Fällchen im Strafrecht sowie die Schädigung des Eigentums der Untermieterin durch Partygäste der Mieterin. Die Noten der Prüfung: 47 zu 91 (11+11), 49 zu 93 (11+11) und 35 zu 73 (5+11).
Der Vortrag vom 14.4. im Ersten: BGH V ZR 115/11. Der Vortrag vom 15.4.: Der Ehemann will seine Ex und ihren Neuen töten. Er sticht auf N ein, lässt von dem aber ab, um ganz sicher die X zu töten. Er hält sie für tot, wirft sie in einen See, sie stirbt, wäre an den Stichen aber auch zugrundegegangen.Die Prüfung Bender/Schepers/Keller am 14.4: im Zivilrecht der Abschleppfall, Nichtkunde steht auf dem Supermarktparkplatz. Im ÖR Löschung aus der Handwerksrolle, im Strafrecht, ob eine Trunkenheitsfahrt vorliegt, wenn zwar nicht der Frontmann aber ein Pedaletreter beim Partybike angetrunken ist. Der Rollsplittfall des BVerfG abgewandelt und Erzwingen der Freigabe der Parklücke, welche die Ehefrau freihalten will. Die Nachberichterstattung zum Betreuungsgeld zeigt die Kardinalfrage des Senates auf: wollen Sie – Bayern – wirklich, dass der Bund diese Verbandskompetenz erhält? Ich hätt gesagt, ja, da der dann ja zahlt. Wobei zu sehen ist, dass im Wahlkampf das ja kein schlechtes Angebot ist – hier gibt es Betreuungsgeld, in SPD-regierten Ländern nicht. In der SZ vom 15.4. war ein schöner Artikel zu der Entschädigungsklage von RWE wegen des nach Fukushima über § 19 AtomG ohne Gewährung rechtlichen Gehörs angeordneten Moratoriums. Kann ein vom BVerwG attestierter Verfahrensfehler Geldansprüche auslösen oder muss die Sachentscheidung noch falsch sein? Darf der Bund – Auftragsverwaltung – Atomkraftwerke „plötzlich“ als störendes Eigentum ansehen, wenn in Japan ein Unglück geschieht? Einschätzungsprärogative im Gefahrenabwehrrecht? Wobei das Leitmotiv eher der Blick auf den Wähler gewesen sein dürfte. Die EU legt sich mit Google an. 2001 verhinderte der Wettbewerbskommissar die Fusion General Electric und Honeywell – das Erstaunliche war, dass das ein rein innerer US-amerikanischer Vorgang war. Aus der Entscheidung BGH VIII ZR 80/14 lernt man, dass der Rücktritt hilfsweise erklärt werden sollte. Kann ein Verkäufer sagen, ich hab die TüV-Plakette doch bekommen, trotz Rostes?
Der Vortrag vom 14.4.: Der Fliesenleger legt die Fliesen auf dem Estrich, den der Ex-Lebensgefährte im Bad schon gelegt hat. „Ob das gut geht?“ Natürlich nicht. Er will seine Vergütung haben. In der Prüfung Vogt/Deventer/Pommer ging es im Zivilrecht um die Toilettensitzerin des BAG und ihr Trinkgeld, der Fall war unbekannt. Im ÖR um den 17jährigen Abiturienten, der sein Abitur vermasseln will, indem er vorab über das IFG die Aufgabentexte haben will. Und Impfpflicht bei Masern. Im Strafrecht ein klassisches Einbruchsfällchen. Doch kein Selbstläufer des Betreuungsgeldes für den Verfahrensbevollmächtigten der „Beklagtenseite“, der jetzt vielleicht auch eher was mit Blumen machen sollte. Die Subsidaritätsklausel – der Papst soll nichts tun, was der Bischof erledigen kann – im Art. 72 GG war bis zur ersten Föderalismusreform eine nicht justiziable Einschätzungsprärogative, ist nun aber ein gerichtlich überprüfbarer unbestimmter Rechtsbegriff, wie Art. 93 Nr. 2 a GG ausweist. Die FAZ schreibt zwei Mal zum Sterben – Sterbehilfe und ars moriendi. Kriminalisiert der geplante § 217 StGB zu Unrecht? Montaigne schreibt ganz wunderbar zum Umgang mit dem eigenen Tod. Seine essais bewirken beim Leser die Anhebung der Grundstimmung. Sie werden sehen.
Die Verhandlung zum Betreuungsgeld geht vordergründig um die Kompetenzfrage – Steuer oder öffentliche Fürsorge nach Art. 74 Nr. 7 GG – und Art. 3 I, III GG. Eigentlich aber um die Frage, ob der Staat Frauen in die Berufssituation hineinzwingen darf, indem die Abgabe in der Kita konkurrenzlos preiswert ist. Gibt Art 6 I GG – eine Institutsgarantie nach Carl Schmitt – dem Bund die Macht, in Familien hineinzuregieren? Da das BVerfG kein besonderes Tempo an den Tag gelegt hat und kein Eilantrag gestellt wurde, kann die Regierung das wohl gelassen sehen. Eine fiese Anmerkung von mir: jede Diktatur versucht als erstes, die Lufthoheit über die Kinderbetten zu bekommen. Die Nazis haben in dem Zusammenhang Privatschulen und Studentenverbindungen verboten und Gruppenerlebnisse wie Hitlerjugend und Pimpfe angeboten. Meines Erachtens nach muss der Staat sogar eine Alternative zur staatlichen Kleinkinderbetreuung anbieten. Der General-Anzeiger weist auf eine erbrechtliche Entscheidung des OLG Hamm 15 W 503/14 hin. Die SZ berichtet, dass ein Senat des Finanzgerichts Köln in der Akte vor der Verhandlung schon ein völlig fertiges Urteil liegen hat. Der Befangenheitsantrag wurde dennoch abgewiesen.
Man sieht sich immer zwei Mal im Leben. Die Welt erzählt anschaulich: der Konsortialvertrag (ein Konsortium ist eine GbR) der Familien VW-Familien zwecks Verwaltung der Porsche Holding SE hindert den Großaktionär Ferdinand P., den Vorstandssprecher der VW-AG abzuberufen. Wobei das erste Mal in der Verantwortung der Politik lag. Der EuGH kassierte das VW-Gesetz, Porsche dachte, jetzt übernehmen wir VW, das neue VW-Gesetz enthielt aber gleichermaßen effektive Übernahmehindernisse und der EuGH hatte nichts dagegen. Die Politik hatte man übersehen. Dumm gelaufen. Der Vortrag vom 10.4.: erste Aufgabe – drei Thesen zum BGH 3 StR 331/00 – dem Schrotflintenfall. Ist die Annahme der Notwehr zutreffend? Warum hat der BGH aus § 222 bestraft? Was ist mit der Versuchsstrafbarkeit? Zweite Aufgabe: die Situation des Nothelfers bei der Absichtsprovokation. In der Prüfung Kapischke/Rolfs/? wurde im Strafrecht die falsche Cousine beim Germanwingsabsturz geprüft. Als zweiter Fall dann der absichtliche Verkehrsunfall mit einem geliehenen Fahrzeug sowie Beweisverwertungsverbote. Im Zivilrecht natürlich erst mal Arbeitsrecht: ein Verein, der einen Zuschuss nur für die Beschäftigung von 30 Frauen bekommt, aber 40 hat, muss 10 loswerden. Dann ein klassischer Sachenrechtsfall. Eigentumsvorbehalt – Sicherungsübereignung – Vermieterpfandrecht. Im ÖR Asyl – Art. 16 a GG, von wann der sei. Sichere Drittstaaten – der Kosovo? Dann Petition eines Ausländers, der ausreisen soll, um die zu verhindern. Richter, die zum Bundesverfassungsgericht kommen, werden extra nicht in Themen eingesetzt, in denen sie vorher tätig waren. Vielleicht sollte man das in Prüfungen auch noch einführen. Noch eine kleine alte Geschichte aus meiner Anwaltstätigkeit. Ein Ausländer mandatierte mich, damit er hier bleiben konnte. Ich sagte ihm, es täte mir leid, da wär nichts zu machen. Nach zwei Jahren hab ich ihn auf dem Markt getroffen. Was machen Sie denn noch hier? Er habe dem Bundespräsidenten geschrieben. Was ich damals nicht wusste, der lässt sich die Akte des Ausländeramtes kommen und dieses macht dann nichts mehr. Das ist Jura und Verwaltungslehre im Gegensatz zum Verwaltungsrecht.
Die Prüfung Weismann/Thiel/Krämer am 8.4.: im ÖR Tötung männlicher Küken, im Strafrecht ein Überfall auf eine alte Dame mit allem Drum und Dran. Im Zivilrecht leiht der 8jährige eine wertvolle Münze dem 20jährigen Studenten, der sie verkauft. Die Prüfung GräfinSchwerin/Neubacher/Fleischfresser am 8.4.: im ÖR bringt ein Gastwirt, da Heizpilze nicht zulässig sind, Heizstrahler ob an was weiß ich an. Im Strafrecht der Amoklauf von Winnenden, Strafbarkeit des Vaters, und ein erfolgloser Überfall auf ein Geschäft, der Chef hatte das Geld justament vorher zur Bank gebracht. Im Zivilrecht bestellen die Angestellten wie jedes Jahr im Namen des Chefs Getränke für die Weihnachtsfeier – der Chef lässt die aber ausfallen – Anscheinsvollmacht? Der Strafrechtsvortrag vom 8.4.: damit er keinem Schwarzen Schaf in der Schlüsseldienstbranche zum Opfer fällt, lässt A, der sich ausgeschlossen hat, sein Diktiergerät heimlich mitlaufen, als er den ordert. Er spielt die Aufnahme dann dem Techniker vor. Zweiter Teil: P gibt sich als Polizist aus und beschlagnahmt einen PC wegen des angeblichen Verdachts der Kinderpornographie. Dritter Teil: der Freund F verkauft den PC weiter, nimmt aber keine Provision. Die erste Klausur im Zivilrecht im April = OLG Naumburg 10 U 54/12. Worum geht es bei der Vorlage des BGH zur TüV-Haftung bei fehlerhaften französischen Brustimplantaten? Zwei Geschichten aus meiner kleinen Praxis. Besorgen Sie mir bitte die CE-Zertifizierung für ein Ding im Fitnessstudiobereich, kam mir mal auf den Tisch. Wozu brauchen Sie das denn, wollen Sie exportieren? Nein, aber wenn ein Konkurrent bei mir turnt und sieht, dass ich keins habe, hab ich ein UWG-Verfahren am Hals. Dann ein Ding aus dem medizinischen Bereich. Die, auch in diesem BGH-Verfahren zitierten Vorschriften von 1993 greifen nicht beim Export ins Nicht-EU-Ausland ein. Sollen sie also Patienten schützen oder, Stichwort Herkunftslandprinzip, den Wettbewerb innerhalb der EU im medizinisch-technischen Bereich? Bei Autos ist der BGH mit einer TüV- bzw. Landeshaftung schnell dabei – BGH III ZR 261/99. Der EuGH hantiert nun mit heißen Kohlen. Verbraucherschutz gegen Herkunftslandprinzip. Es könnte ja TüVs geben, welche den Import ausländischer Produkte aus Gefährdungsgründen verhindern – müsste die Keck-Formel umgeschrieben werden? Außerdem ist fraglich, ob dann nicht auch beispielsweise indische Geschädigte Ansprüche haben. Also ein weltweiter Verbraucherschutz durch die Amtshaftung?
Ein Abiturient in Münster bringt die Schulministerin ins Schwitzen. Er beruft sich auf das IFG, das UIG (beides NRW) und das VIG des Bundes, um die kommenden Abiturklausuren zu erhalten. In www.fragdenstaat.de – am besten über den Link des Kölner Stadtanzeigers zu finden. Strafrechtliche Beurteilung des Bengalowerfers bei einem Spiel des 1. FC Köln, der vom Landgericht Köln zur Zahlung von 30.000 € verurteilt wurde, weil der Verein eine Vereinsstrafe von 80.000 € leisten muss? Versuchter Mord? Warum nicht?
Die Welt schreibt zur alten Krönungsstadt Frankfurt (seit 1562, schon seit der Goldenen Bulle, die man da noch im Original besichtigen kann, 1356, wurden dort die Kaiser gewählt). In einer Prüfung vor langer Zeit wurde gefragt, wo außer in Aachen noch in Deutschland Kaiser gewählt/gekrönt wurden. Als Hilfestellung „ein großer Eisenbahnverkehrsknotenpunkt“, der Kandidat: „Rheda-Wiedenbrück“. Die Zeitungen berichten über die Bedingungen der Untersuchungshaft von Dr. Middelhoff – als gesetzliche Grundlage findet sich nur der aufgebrezelte § 119 StPO. Die Strafgefangenenentscheidung von 1972 führte zum Strafvollzugsgesetz 1976. Die Entscheidung 2006 zur notwendigen gesetzlichen Grundlage bei Jugendlichen zu Anstrengungen der Länder in dem Punkt. Ein eigenes Gesetz für die Untersuchungshaft hielt man wohl nicht für nötig. Richterliche Anordnung der Überwachung rund um die Uhr? Ein eigenes Gesetz für Sicherungsverwahrte fehlt auch noch. Und Untergebrachte. Die FAZ schreibt zu Bürgermeistern. In NRW bis 1994 nach englischem Muster, einer macht Politik und andere den Alltagskram, die laufende Verwaltung. Durch den Wechsel ins süddeutsche sprich französische Besatzungsmodell wurde er aufgewertet – unmittelbare Wahl durchs Volk, aber immer noch auf die laufende Verwaltung beschränkt. Er kann aber sein Personal aussuchen, nur sein Stellvertreter in der Verwaltung, ein Beigeordneter, falls er im Urlaub ist, wird vom Rat mitbestimmt.
Das BVerfG verhandelt Mitte April über die „Klage“ Hamburgs gegen das Betreuungsgeld. Abstrakte Normenkontrolle oder verfassungsgerichtlicher Bund-Länder-Streit? Subsidiarität – das sei Ländersache? Inhaltlich dürfte es um die Lufthoheit über die Kinderbetten gehen. Seit dem 5.4.1815 ist Bonn preußisch. Bis 1946 – unser Führer hat es in der Gleichschaltung 1934 verschont, da Hermann Göring sprich Meier in der Tradition Bismarcks preußischer Ministerpräsident sein wollte. Zwischen 1794 und 1815 waren wir französisch besetzt, Napoleon hat auf der Poppelsdorfer Allee höchstpersönlich seine Truppen exerzisieren lassen, bevor es nach Russland ging.
In einer Prüfung Ende März fragte ein Professor, warum Bereicherungsansprüche vor vertraglichen Ansprüchen zu prüfen seien. Wegen „Gläubigerfreundlichkeit“. Naja. Seien Sie erstens vorsichtig mit solchen neumodischen Dingen, die müssen sich auch bei Prüfern erst mal rumsprechen. Ich bin sicher nicht maßgeblich, aber das ist mir neu. Zweitens eher wegen Beweislastvorteilen, BGH X ZR 150/11. Die Kandidatensturheit, immer vertragliche Ansprüche zuerst prüfen zu wollen, nimmt manchmal groteske Züge an. Sogar bei einem Verkehrsunfall meint man, die abklappern zu müssen: „Vertragliche Ansprüche sind nicht ersichtlich.“ Gefährdungshaftungen sind zuerst zu untersuchen – § 1 ProdHG, § 7 StVG, § 701 BGB, § 833 BGB beispielsweise. Unsere BMV kündigt Schadensersatzansprüche wegen des Gewehrs G36 an. Ein Kandidat mit familiärer Erfahrung an dieser Waffe meinte gestern, das Gerät würde schon heißlaufen, wenn mehrere Schuss hintereinander abgegeben würden. Ich gebe das mal als unbestätigtes Gerücht so weiter. Aber § 377 HGB – gilt auch für Körperschaften, oder? Darf ein Käufer, der keine Käuferrechte mehr hat, Druck über die Presse machen, nach der Methode, ich erfinde als Familienministerin den Runden Tisch, da ich keine Gesetzgebungskompetenz habe? Die Faz schreibt rund um die Uhr zum Kopftuchverbot, heute nun auch zum Kreuz im Klassenzimmer. Die damalige Entscheidung aus Karlsruhe war aufsehenerregend, weil Flüchtigkeitsfehler im Leitsatz passiert waren. Und es war das erste richtig kontroverse Urteil. Seither traut man sich, zu kritisieren.
Sturm Niklas und gestrandete Arbeitnehmer. § 615 Satz 3 ist in der Schuldrechtsreform einfach drangeklatscht worden. Satz 1 spricht noch von Dienstvertrag – unmöglich. Wer trägt denn nun das Wegerisiko, wenn gar niemand zur Arbeit kommen kann, ohne einen Baum als Todesursache zu riskieren? Herrn Gauweilers juristische Meriten finden sich in § 34 a III BVerfGG – er hat es mal geschafft, dass das BVerfG in einer EU-Angelegenheit wegen seiner schönen Vorarbeit sagte, reiche eine Rechnung ein. Soweit ich mich erinnere, war der angesetzte Streitwert aber jenseits von Gut und Böse. Der Supreme Court meint, dass Schüler am Nationalfeiertag nicht in T-Shirts mit Flagge erscheinen dürfen, wenn die Schule das nicht will. In NRW müsste man § 45 SchulG lesen und fragen, ob seit der Kopftuchentscheidung nicht argumentiert werden kann: wenn es einer Lehrerin nicht zuzumuten ist, sich im Berufsleben zurückzuhalten, dann werden Schüler doch ein Mal im Jahr zum entsprechenden Anlass buchstäblich Flagge zeigen dürfen. Da könnte was dran sein. Frau von der Leyen muss sich wohl mit Gewährleistungsrecht beschäftigen. Das Gewehr G36 wäre für einen Russlandfeldzug wohl geeignet, aber im Wüstensand träfe das nicht genau. Abweichung von einer vereinbarten Beschaffenheit und vor allem die Pflicht, Gelegenheit zur Nachbesserung/Nacherfüllung zu geben? Darf ein Käufer statt dessen an die Presse gehen? Herr Dr. Middelhoff soll pleite sein, weil er Insolvenz beantragt hat. Im Gegenteil, dann muss noch einiges da sein.
März Die Zeitungen diskutieren, ob ein Arzt gegen § 203 StGB verstößt, wenn er über einen Patienten petzt – § 34? Die Frage dürfte eher sein, ob er das tun muss – §§ 138, 139 StGB. Die Entscheidung des OVG Münster zur Beschneidungsfeier am Karfreitag ist da – 4 B 135/15. Darf ein Bürgermeister Vorzensur bei einer Petition ausüben? Auch OVG Münster 15 E 94/15 – bisher kannte man das Problem von TOPs der Opposition.
Die Welt berichtet, dass Herr Schäuble wohl Angst vor der kommenden BVerfG-Entscheidung 2 BvL 24/14 zu Werbungskosten der Studenten in Form ihrer Erstausbildungskosten hat. Die Finanzämtern würden ab jetzt nur vorläufige Steuerbescheide erteilen. Da Studenten während des Studiums in der Regel nicht oder nicht genug verdienen, ist der Verlustvortrag nach § 10d EStG hier interessant. Es sei denn, der Vater hat die Lehrbuch- und Skriptenrechnungen bisher für seine Anwaltskanzlei eingesetzt oder man wählt die Variante der Sonderausgaben. Das Vier-Augen-Prinzip: Gesamtprokura – gemischte Gesamtprokura – das Genossenschaftsgesetz. Darf oder muss ein Arzt den amtlichen Stellen Bescheid sagen, wenn er meint, ein Pilot sei nicht mehr flugtauglich? § 203 StGB – § 34 StGB? In der FAZ wird zum geplanten Unternehmensstrafrecht geschrieben. Das gäbe es bisher in StGB/StPO nicht. Aber im OWiG.
Die SZ schreibt zu den Haftungs- und Versicherungsfallfragen des erweiterten Suizids sprich Massenmordes. § 81 VVG für die Kaskoversicherung hinsichtlich der Schäden an dem Flugzeug, Art. 17 und 21 des Montrealer Abkommens. Die Eltern werden jetzt erst mal die Erbschaft ausschlagen. Was ist mit der typisch deutschen Rechtsprechung, dass Schockschäden beim Schock über Medien nicht ersetzt werden sondern nur bei Präsenz? Dazu kriege ich gerade Protestschreiben unter Hinweis auf BGH VI ZR 548/12. Das Nachlassgericht München hat in Sachen Gurlitt nach Meinung der gesetzlichen Erbin §§ 29, 30 FamFG verletzt, weil es kein eigenes Gutachten zur Testierfähigkeit eingeholt habe. Um einem Missverständnis vorzubeugen: Sie sollen nicht den Vortrag beginnen mit „ich begrüße Sie zu meinem Vortrag“, auch wenn die Vortrags-AG das nicht moniert. Duje. Die FAZ weist auf die Entscheidung des OLG Hamm 24 U 64/13 hin.
Der Vortrag im Ersten am 25.3. = OLG Hamm das Playboyheft in der Selbstscannerkasse. In der Prüfung Kapischke/Haferkamp/Harperath wurde im Strafrecht die Tankkartenmissbrauchsproblematik geprüft, im Zivilrecht ein Autokauf mit zugesicherter Unfallfreiheit, im ÖR Meldeauflage an einen Fußballhooligan. Der Zivilrechtsfall in der Prüfung am 25.3. = OLG Saarbrücken 2 U 172/13 = NJW 2015 S. 879. Im ÖR wurde VG Aachen 6 K 1149/06 geprüft. Der Vortrag drehte sich um den Widerspruch gegen eine Beihilfeablehnung für den Teil einer Zahnarztrechnung eines Richters. Die Prüfung am 20.3. Timme/Banke/Weckerling: im ÖR BVerwG 6 C 1.13 und ob ein behindertes Kind unter Berufung auf die Behindertenrechtkonvention der UNO verlangen kann, in die Regelschule gehen zu dürfen. Im Strafrecht wird ein noch nicht zugelassenes Medikament heimlich an Kinderpatienten einer Klinik getestet. Im Zivilrecht ein E-B-V-Fall. Der Vortrag vom 24.3. im Zweiten: Eine GmbH will von einer UG die verleaste Auffahrrampe am Ende der Laufzeit zurück, nachdem die GmbH zum Andienungsrecht 2.000 € gefordert hatte, obwohl 900 € vereinbart waren und die UG die überwiesen hat. Auch die FAZ schreibt zum Safe Harbor-Verfahren – nun ohne u. Kann in einem Vorabentscheidungsverfahren der EuGH der Kommission aufgeben, das Abkommen auszusetzen? Beim EuGH ist alles anders als bei uns. Der BGH VIII ZR 243/13 muss autonom auslegen, ob eine WEG Verbraucherin ist oder nicht. Wenn nun lauter selbständige Anwälte die Wohnungen gekauft haben? Schwierig. Karfreitag naht und das OVG Münster 4 B 135/15 entscheidet, dass fröhliche Beschneidungsfeiern in Gaststätten an dem Tag nicht stattzufinden haben. Ist das Gericht ein bisschen hinter der Zeit geblieben, wenn man die Kopftuch-in-der-Schule-Entscheidung ansieht? Eine private Party darf man da doch feiern oder?
Die FAZ weist auf den griffigen Fall des BGH IX ZR 167/13 hin. Haftet der Steuerberater, der einer Mutter die Übertragung ihrer Friedhofsgärtnerei durch Kaufvertrag rät, wenn der entstehende aber vermeidbare (bei vorweggenommener Erbfolge) steuerliche Veräußerungsgewinn geringer ist als die steuerliche „Guthaben“position des Sohnes in Form der Anschaffungskosten? Die Familie hat unter dem Strich Gewinn gemacht, die Mandantin aber nicht. Die SZ berichtet über die Verhandlung des EuGH in Sachen Schrems-Facebook-Safe Harbour-Abkommen nach Vorlage des irischen Gerichtshofes. Eine Grundrechtsposition eines EU-Bürgers mischt ein völkerrechtliches oder jedenfalls außenpolitisches Abkommen der EU auf. Haben wir schon mal so was gehabt? Ich kann mich nicht erinnern. Ein Prüfer sagte neulich in der Pause zu den Zuschauern, das Schlimmste an dem Tag wäre, dass die Kommission sich fünf Mal denselben Vortrag anhören müsse. Vielleicht sollte man das bedenken, wenn man als Fünfter dran ist oder sagt „ich begrüße Sie hiermit zu meinem Vortrag“.
Das BVerfG steigt eigentlich nie in die Niederungen der Beweisaufnahme hinunter. Nun – § 26 BVerfGG – forscht es im NPD-Verbotsverfahren doch nach. Die SZ berichtet, dass die StA Duisburg sich bezüglich der Love Parade – 5 Jahre ist das her – wohl einen unfähigen Gutachter eingefangen hat. Da muss ich eine gemeine Geschichte erzählen: ein bei einer Großkanzlei arbeitender Referendar erzählte mal, dass Gutachtenaufträge immer erst an die englischen Kollegen gingen, welche dann eine Art Besinnungsaufsatz abgäben, ohne das Wesentliche der Juristerei im Blick zu haben: die Fragestellung. Was macht man denn jetzt als Gericht? Der EGMR wird ohnehin allmählich mit einer überlangen Verfahrensdauer kommen. Es geht ja „nur“ um fahrlässige Tötung.
Es gibt eine neue Tankkartenmissbrauchsentscheidung: OLG Koblenz 2 OLG 3 Ss 170/14. Eine Collage an der Wand der Bibliothek fällt unter gemeinschädliche Sachbeschädigung – OLG Hamm 5 RvS 7/15 – man fragt sich nach Lektüre des Sachverhaltes, ob das Strafverfahren wirklich sein musste, zumal die Angeklagte persönliche Schwierigkeiten zu haben scheint. Der Vortrag vom 20.3. erster Teil: vergleichen Sie die Entscheidung des BGH VIII ZR 100/04 mit der abweichenden Meinung von Professor Lorenz (meine Hilfestellung am Barren, wobei der Professor namentlich genannt wurde). Was ist das denn? Da sollen sich Kandidaten ohne Examen als Ringrichter zwischen dem BGH und einem tollen Professor betätigen? Zweiter Teil: Gleichen Sie Art. 3 V der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie mit § 437 Nr. 2 i.V. mit § 323 BGB ab. In der Prüfung Gehle/Hoffmann/HannevonDanwitz kam es zu folgenden Noten: 26 zu 41 (3+4), 43 zu 84 (8+11), 26 zu 55 (5+8), 29 zu 50 (6+5) und ein U-Boot. Im Zivilrecht ein Kaufrechts- und ein Mietrechtsfall plus § 167 ZPO. Im Strafrecht Strafbarkeit des Anwaltes, der ein Erfolgshonorar vereinbart – BGH 4 StR 586/13. Der Vermieter will den Mieter durch Mobbing – Gangster schließen ihn im Bad ein und nehmen Uhren mit – vertreiben. Im ÖR ging es um E-Zigaretten – OVG NRW 13 A 2541/12. Alle Zeitungen berichten, Herr und Frau Wulff hätten gemeinsam die Scheidung eingereicht, was ja nun so nicht sein kann. Aber was, wenn doch, was machen Sie als Richter damit? Der BGH wird am 25.3. eine Denksportaufgabe zu lösen haben. Kann der Autokäufer die Versicherungsleistung verlangen, wenn der Wagen während seines Annahmeverzuges abgebrannt ist – Zug-um-Zug, auch wenn diese nicht abtretbar ist, § 399 BGB?
In einer Repetenten-AG werden Originalurteile des Leiters als Lehrmaterial zur Verfügung gestellt. Endlich! Diese furchtbaren Lösungsskizzen zeigen ja das Wesentliche nicht, nämlich, wie zu formulieren ist. Ein schönes Urteil des BVerwGs zur Fortsetzungsfeststellungsklage und der Abwahl eines Ratsmitgliedes in Rheinland-Pfalz, das sich mit Plakatabreißern angelegt hat. In NRW gibt es § 66 GO, der nicht ganz passt. Der BGH I ZR 94/13 meint, dass ein Hotelbewertungsportal keine Vorzensur auszuüben hat („Bettwanzen“). Es reiche, wenn die Negativbewertung zügig rausgenommen werde. Da braucht man bald eine neue Fachanwaltschaft für Bewertungen. Da Waffenrecht beliebtes Prüfungsthema ist, liest sich das BVerwG 6 C 1.14 informativ.
Die Prüfung am 18.3. Hammerschlag/Muckel/Schmidt – die männlichen Zuschauer waren begeistert – jung, blond, hübsch, nett. Das hört man als alte Hexe gerne. Im Strafrecht wurde schon wieder die Januarklausur aus dem Zweiten mit dem Aneurysmatod des Fußballfans besprochen. Im Zivilrecht Rückerwerb des Nichtberechtigten und ZPO. Im ÖR ein Fall aus dem Lehrbuch des Prüfers zum Polizeirecht. Die Kandidaten wurden durch die Prüfung getragen. Auch diese Entscheidung 1 BvR 472/14 aus Karlsruhe ist für mich nicht nachvollziehbar. Das Kind hat zwar einen Anspruch gegen eine Samenbank auf Auskunft, aber der Scheinvater, der eine gesetzliche Regressvorschrift gegen den richtigen Vater hat (§ 1607 III 2 BGB), keinen Anspruch gegen die Kindesmutter auf Mitteilung dieser Person, weil dafür eine spezielle Vorschrift her müsse? Wie wäre es denn mit § 823 II i.V. mit § 263 StGB und § 826, wenn sie ihm das Kind unterschiebt? Was ist mit der ständigen Rechtsprechung zu § 242 als Auskunftsanspruchsgrundlage? Müsste jetzt nicht die logische Folge sein, dass die Kindesmutter den Unterhalt erstatten muss? Wobei das rein theoretisch sein wird, sie wird ja nichts haben. Seit wann haben wir im Zivilrecht die Spielregel der speziell geregelten Anspruchsgrundlage? Will man sich hier dem englischen Recht annähern, Respekt des Richters vor dem unterlassen habenden Gesetzgeber? Das stimmt einfach von vorne bis hinten nicht. Der Vortrag vom 18.3. scheint OLG Hamm 28 U 42/09 entnommen zu sein. Hilfreich wird auch die kommende BGH-Verhandlung VIII ZR 80/14 sein – muss ein Gebrauchtwagenhändler eine Sichtprüfung auf Rost an Bremsleitungen vornehmen? In der Prüfung Klein-Blenkers/Klösgen/Dabitz war zu erörtern, ob und wie einer verkaufenden OHG die Kenntnis eines OHGisten zuzurechnen ist. Im Strafrecht ging es um einen Banküberfall, bei dem ein Angestellter mitmacht – heimlich natürlich. Im ÖR sollte ein Verwaltungsakt einer GmbH zugestellt werden, der Geschäftsführer meint, er wäre keiner mehr. Was jetzt? Der BGH hat am 18.3. nicht nur bei den Schönheitsreparaturen mieterfreundlich nachgelegt, er hat sich quasi für seine alte Rechtsprechung entschuldigt, da diese eine verdeckte geltungserhaltende Reduktion gewesen sei. Schwerer Landfriedensbruch in Frankfurt, § 125 a StGB bei der Einweihung des EZB-Gebäudes.
Die letzte Klausur im Zweiten: was kann eine Behörde gegen eine schlechte Zucht von anatolischen Hütehunden – Kangal – tun? Zu Kangal-Fischen beim Frisör ist VG Gelsenkirchen 16 K 5116/12 lesenswert. Herrn Middelhoffs erneute Haftbeschwerde war wieder erfolglos. Ich kann zu meiner Schande nicht erklären, warum hier eine weitere nach § 310 StPO gegen den Haftbefehl der Großen Strafkammer nach § 125 II StPO zum BGH nicht möglich sein soll. Die FAZ hat sich im Kopftuchstreit komplett gedreht. Die SZ berichtet, dass die USA wegen Montesquieus Reiseberichten über Deutschland nicht nur die horizontale Gewaltenaufteilung in Judikative, Exekutive, Legislative zu schätzen lernten, sondern auch die vertikale des Föderalismusses, falls in einem Staat Anarchie ausbrechen sollten, könnten die anderen einschreiten. Ein Dreifachmörder arbeitet an einem Dokumentarfernsehspiel über sich selber mit, vergisst, dass das Mikrofon an seinem Kragen noch an ist und gesteht sich selber auf der Toilette seine Taten. Verwertbar? Wie beim nicht aufgelegten Autotelefon des BGH?
Der Vortrag vom 11.3.: ein einzelner MdB bringt einen Gesetzesentwurf zur Abänderung des Art. 38 II GG (Höchstalter für MdBs 70 Jahre) ein, der wird verabschiedet, mit einem Abstimmungsfehler des Landes NRW im Bundesrat. In der Prüfung Scholten/Kallenberg/Krüper kam ein Fall mit § 906 II BGB analog, das defekte Kühlgerät läuft aufs Nachbargrundstück. Im Strafrecht entwendet eine Putzfrau aus dem verschlossenen Schrank, an dem der Schlüssel steckt, ein Buch und veräußert es an einen bösgläubigen Antiquar. Im ÖR Brainstorming, Lüth – Wunsiedel – Baurecht – Gebetsraum im Mischgebiet einer Gemeinde. Der BGH X ZR 35/14 muss heute die Fluggastrechteverordnung autonom auslegen und prüfen, ob eine Zweijährige, die umsonst mit den Eltern mitbefördert wurde, kostenlos im EU-Sinn geflogen ist. Wer sich mit Minderjährigen einlässt, ist selber schuld plus Verbraucherschutz gegen § 253 I BGB? Das OVG Thüringen 1 EO 128/15 meint, dass die Justiz keinen rechtskräftigen Strafbefehl eines Prominenten „anonymisiert“ oder überhaupt der Presse zur Verfügung stellen müsse. Die SZ schreibt zum „Berliner Tunnelraub“ vor 2 Jahren. Schwer arbeitende Männer haben sich ein Jahr lang in den Schließfachraum einer Bank durchgebuddelt und einige Dinge mitgenommen. Großmutters Brosche. Haftet die Bank ohne Verschulden? Die SZ schreibt zur Magna Charta, die im Juni 800 Jahre alt wird, insbesondere zur Habeas Corpus Garantie in Art. 39, heute in Art. 104 GG. No taxation without representation.
Die heutige Klausur aus der Bundeshauptstadt = VG Berlin 23 L 410.14. Die Welt am Sonntag berichtete über die Verfassungsbeschwerde aus 2011 gegen den vor Fukushima beschlossenen Atomausstieg, gegen die außer EnBW – in staatlicher Hand – die anderen drei Großen klagen. Hauptargument, die Junktimklausel sei entgegen Art. 14 III GG missachtet worden. Es dürfte auf die Frage ankommen, wer die Deutungshoheit hat, ob und warum ein Ding plötzlich störendes Eigentum sein soll, vor allem, wenn es so gefährlich und politisch kontrovers ist wie Atomkraftwerke. Darf ein Bundesverfassungsgericht sich über die Einschätzungsprärogative des Bundestages und der Bundesregierung positionieren? Es geht hier ja nicht nur um die Tötung eines tollwütigen Hundes. Die Prüfung am 12.3. Zimmermann/Hartung/Schmitz-Justen: im Zivilrecht unerlaubte Untervermietung, im ÖR das BVerfG zum thüringischen Samstagsarbeitsverbot, im Strafrecht wird der Stellerin des Fluchtwagens eine niedrigere Strafe angeboten, wenn sie als Art Kronzeugin fungiert. In der FAZ kommen zaghafte zwei Gegenmeinungen gegen die Kopftuchentscheidung. Ist dieses ein Zeichen des politischen Islam? Ein Beweis staatlicher Neutralität oder ein Nachweis der Intoleranz dieser Lehrerinnen gegenüber ihren Schülerinnen, einer Erwachsenen gegenüber Kindern, die nicht bereit ist, sich zurückzunehmen? Meine Meinung dazu ist bekannt. Das VG Aachen 1 K 1032/14 äußert sich zu Nebentätigkeiten von Beamten im Reality-Fernsehen. Was ist der Sinn der Regulierung von Nebentätigkeiten der Beamten? Erstens sollen diese nicht übermüdet zum Dienst erscheinen, zweitens sollen sie anderen Leuten nicht die Arbeitsplätze wegnehmen und drittens soll nicht der Eindruck der Käuflichkeit und der zu niedrigen Besoldung entstehen.
Die Stadt Düsseldorf gibt (Gastro-Ampel) ihre Ergebnisse an die Verbraucherzentrale weiter. Liefert das überschaubare Verbraucherinformationsgesetz mit 7 Paragraphen in dem unübersichtlichen § 2 eine Ermächtigungsgrundlage? Das VG Düsseldorf 26 K 4876/13 meint nein. Das scharfe Schwert der Information der Öffentlichkeit bedarf einer scharf formulierten Ermächtigungsgrundlage. Der Staat mischt sich ins Wirtschaftsleben ein, obwohl es schon private Bewertungsportale gibt. Die BVerfG-Entscheidung zum Kopftuchverbot in staatlichen d.h. städtischen Schulen wird freudig kommentiert. Das war es dann mit dem Glauben als Privatsache. Wie sieht es nun mit Richtern, Referendaren, Staatsanwälten aus? Bzw. -Innen?
Die Strafrechtsklausur in Berlin: das Geschäftsmodell Sapina-Hoyzer-Fußballwettbetrug. Auch wenn jemand nur als Trittbrettfahrer wettet? Plus Kopieren eines Behindertenausweises zum stressfreien Parken, alles im Strafbefehl. Die zweite Strafrechtsklausur in NRW: ein Erpresser gibt sich als Plagiatsjäger aus und verlangt von dem Chef der Commerzbank die Einstellung als Direktor, ansonsten werde er veröffentlichen. Der Bedrohte trifft sich, selber verkabelt, mit dem Täter und stellt danach der Polizei das Tonband zur Verfügung. Das Opfer schlägt er dann aus Gemeinheit mit einem Glas auf der Kö nieder. Ach ja, der Täter hatte noch eine emailbezeichnung gewählt, die der eines MItarbeiters ähnlich war. martina-schröder statt martin-schröder. Nett. Der Vortrag vom 11.3. ähnlich OLG München 23 U 434/11: Der Motorradreparateur fälscht die Fahrzeugpapiere und veräußert das Krad mit den täuschend echt aussehenden Bescheinigungen. Wer trägt das Fäschungsrisiko? In der Prüfung Lichtinghagen/Stallknecht/Berger wurde BVerwG 6 C 30.13 geprüft, dann der Abbruch einer Ebay-Auktion und eine Zeitungsmeldung: ein wütender Rollstuhlfahrer-Rentner gießt Benzin im Bettenlager des Krankenhauses aus, das ihn angeblich schlecht behandelt hat. Und viel Verfahrensrecht. Der Vortrag vom 12.3.: § 767 ZPO, weil der Gläubiger sich weigert, eine freiwillige Kontozahlung zu ermöglichen, sondern aus Frackigkeit den Gerichtsvollzieher schickt. Und Aufrechnung gegen die titulierte Forderung vom 4.7.2014 mit einer Gegenforderung vom 16.6.2014, die am 15.8.2014 fällig wird. Das Landgericht Ravensburg hat sich mit einer Auslobung beschäftigt. Wie beweist man die Existenz von Masern-Viren? Der Kläger hatte einfach veröffentlichte Aufsätze zusammengekrabbelt. Der Beklagte – Biologe – verlangte wohl, dass man die Viren auf den Tisch liegt plus was-weiß-ich. Auslegung: wollte er 100.000 € für so was bezahlen? Das Landgericht hat da keine Zweifel. Das BVerfG wird heute zu § 57 IV SchulG NRW eine Kopftuchverbotsentscheidung verkünden. Die Zeitungen wissen jetzt schon, dass es gekippt wird. Meine unmaßgebliche Meinung: furchtbar – genauso wie damals Lehrer, die mit Ansteckbuttons für Willi-Brandts Ostpolitik in die Schule kamen. Lehrer haben nicht zu indoktrinieren. Der beim BGH obsiegt habende Raucher aus Düsseldorf soll nun dennoch aufgrund des amtsgerichtlichen Urteils rausgeräumt werden. Der Anwalt hat einen Räumungsschutzantrag beim Amtsgericht gestellt, das sich nicht für zuständig hält. § 719 II ZPO? Dann müsste der Antrag beim BGH gestellt werden. Die Zeitungen melden aber, dass der Anwalt den Antrag nun beim Landgericht eingereicht hat. § 719 I mit § 707 ZPO? Ich bin da völlig überfordert, ich mach so selten Revisionen in Zivilsachen.
Distomo ist wieder akut. Wir berufen uns auf den 2+4 Vertrag, in dessen 10 Artikeln aber nichts einschlägiges steht. In der Präambel ist von der abschließenden Regelung in Bezug auf Deutschland die Rede. Naja. Ein kurzer Rückblick: das Amtsgericht Distomo verurteilte die Bundesrepublik zu Entschädigungsleistungen, woraufhin das Goethe-Institut in Athen versteigert werden sollte. Der Aeropag machte dann aber einen Rückzieher. Daraufhin wurde die Villa Vigoni in Italien, welche im Auswärtigen Amt vom jeweiligen Stagenreferendar in der Kulturabteilung verwaltet werden muss, gepfändet. Wir verklagten Italien vor dem IGH (umgegründet aus dem IStGH des Völkerbundes und nicht mit der Staatenbeschwerde beim EGMR) und gewannen. Italien freute sich, weil es ja auch zu den Kriegsverlierern gehört. Beim IGH haben wir selten zu tun, LaGrand – Kabeljaukrieg – Nottebohm. Beim EGMR haben wir den Status eines Schurkenstaates (Magnus Gäfgen – überlange Verfahrensdauer – nachträgliche Sicherungsverwahrung – Brechmitteleinsatz – nichteheliche Väter). Dann begann ein Instanzendurchgang beim LG Bonn, da die BMV ihren ersten Dienstsitz in Bonn hat. Der Anspruch sei verjährt, was ein Geschmäckle hat, und eben abschließend geregelt. Wenn Athen nun doch noch „beschlagnahmt“, könnte das ein völkerrechtliches Delikt sein. Repressalie – Retorsion? Der SZ liegt der Referentenentwurf zur Strafbarkeit des Selbstdopings bei Berufssportlern vor. Wenn die im Ausland trainieren und sich vorbereitend dopen, sei das hier nicht verfolgbar. Hiervon mal abgesehen, in dubio pro reo wird ohnehin wegen der vielfältigen Ausreden die Bestrafung effektiv behindern. Der EuGH C-628/13 entschied zu den Ad-hoc-Veröffentlichungspflichten nach § 15 WpHG. Muss ein börsennotierter Fußballclub den Fortgang der Krebserkrankung eines Leistungsträgers mitteilen? Sie erinnern sich vielleicht.
Ein arbeitsrechtlicher Vortrag von gestern in Hessen: LAG Niedersachsen 1 Sa 497/12 und: eine befristete Teilzeitstelle wird in eine Vollzeitstelle umgewandelt. Im frischen Arbeitsvertrag steht „weiterbeschäftigt“. Ist das nun weiter eine befristete Stelle? Vorbeschäftigungsverbot nach § 14 II TeilzBefrG? Im hohen Norden wurde letzte Woche geprüft, ob der Kauf einer gebrauchen Tageskarte der Bundesbahn strafbar ist und ob die Bundespolizei deswegen vorläufig festnehmen dürfe. In der FAZ wird über die Erneuerung der EuGVVO berichtet. Der italienische Torpedo soll nicht mehr möglich sein. Das hat man bisher schon mit § 242 hinbekommen. Ich kaufe für meinen Bonner Schuhladen Schuhe in Italien und zahle nicht. Der Verkäufer droht an, mich vor dem LG Bonn zu verklagen. Ich reiche flugs beim LG Mailand eine negative Feststellungsklage ein – dort wird nach 6 Jahren terminiert. Einrede der Rechtshängigkeit in Bonn? Die EuGVVO ist im März 2002 als Verordnung gekommen, damit sie wie eine Käseglocke über alle Mitgliedsstaaten drübergestülpt werden konnte. Der Vorgänger, die EuGVÜ war eine Richtlinie. Fährt mir ein Schweizer ins Auto, gilt das Luganer Übereinkommen. Ein US-Amerikaner, dann die ZPO analog. Auch die FAZ schreibt, dass es in Niedersachsen einen Kinderfeuerwehrverband gibt, darauf wäre ich nie gekommen. Dieser erhält nun die 5.000 € von Herrn Edathy.
Eine aktuelle Examensklausur aus Berlin: VG Hamburg 4 E 174/12 und OVG Hamburg 1 Bs 44/12 – älter als 60 und bei der Feuerwehr? Die FAZ schreibt zum Hammelsprung und zur Abschaffung der Verjährung bei Mord, was letztendlich 1979 kam, da wegen des Stillstandes der Rechtspflege 1933 – 1949 da die dreißigjährige Verjährung einzutreten drohte. Die dritte Klausur war netterweise nur 13 Seiten lang – Vollstreckungsgegenklage mit einem feuchten Keller im gekauften Haus und einem Brett vor der entscheidenden Stelle. Die SZ berichtete am 9.3., dass eine Gutachterin – nicht das Gericht – zu Schmerzensgeld verurteilt worden ist, weil ein Pflegevater aufgrund ihres Gutachtens wegen sexuellen Missbrauches verurteilt worden war. Wie wäre das strafrechtlich – schwere Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft?
Die Welt wie auch andere Zeitungen scheuchen künftige Erblasser mit Auslandsvermögen auf. Bisher galt bei uns das Recht der Staatsangehörigkeit bei beweglichen Sachen und Konten, analog zu beweglichen Sachen, und bei Grundstücken – Nachlassspaltung – das Recht der Belegenheit. Ab dem 17.8. wird alles anders, es sei denn Großbritannien, England oder Dänemark sind involviert. Das Berliner Testament ginge so nicht mehr, wobei es aber einen Bestandsschutz gäbe. Auf zum Anwalt. Alle Zeitungen berichten über den 200. Geburtstag des Städel Museums in Frankfurt, manche über den Städel Paragraphen § 84 BGB.
Der Vortrag vom 6.3. = LG Köln 2 O 212/13. In der Prüfung Bönders/Jox/Krämer statt Keller wurde im Zivilrecht wie immer ein nichtehelicher Vaterfall geprüft und der BGH mit dem Abbruch einer Ebay-Auktion. Im ÖR Hamburg-Harvestehude, die Flüchtlingsunterkunft, und ein Gaststättenfall mit Baurechtsbezug. Im Strafrecht ging es um einen Picassodiebstahl und Rückverkauf an den Geschädigten. In einer aktuellen Strafrechtsprüfung im hohen Norden meinte der Prüfer, das Landgericht Lüneburg habe bei Herrn Lieberum übersehen, dass die versuchte schwere sexuelle Nötigung als Amtsträger begangen worden sei. Noch der Vortrag vom 20.2. im Zweiten: T und O wollen ihre Handynummern austauschen, T will angeblich seine in das Handy des Opfers eintippen, steckt dann aber das Dings ein und bedroht im Anschluss den O mit einem Klappmesser.
Mein Beileid: die erste Klausur im Zweiten hatte 19 Seiten, die zweite von heute 21. Die neue Unart, die Klausur und sogar das Konzept in Druckschrift zu schreiben, sogar bei Vorträgen seh ich das, ist nun endgültig schädlicher Luxus. In der ersten ging es um die Schenkkreisproblematik in verfremdeter Gestalt – haftet der Vertrieb in Schneeballmanier auf Ersatz der Stornokosten plus verschiedener Schuldbeitritte – was dem komplizierten Fall allerdings nicht gerecht wird. In der zweiten Klausur okkupiert ein Hausmieter den nicht vermieteten Dachstuhl und vermietet ihn an einen Messie. Wie bekommt man alle Bewohner urteilsmäßig raus? Der EuGH C-503/13 prüft erstaunlicherweise medizinische Geräte wie Herzschrittmacher nach Maßgabe der Richtlinie, welche unserem Produkthaftungsgesetz zugrundeliegt. Stents werden nicht danach hergestellt und überwacht. Nun denn, der Verdacht als Fehler? Würde das § 434 hergeben? Die Makeltheorie ist im EU-Recht angekommen. In der Prüfung DoleischvDolsperg/Hein/? am 4.3. wurde im ÖR das Äußerungsrecht des Bundespräsidenten im Ausland diskutiert. Muss er sich mit der Kanzlerin vorher absprechen, wenn er ein erhöhtes Engagement im Ausland anmahnt? Dann – man lernt immer wieder dazu – gibt es eine Sonderrechtstheorie zur Rechtfertigung der Bestrafung naziverherrlichender Äußerungen. Im Zivilrecht ein Verkehrsunfall plus ZPO. Im Strafrecht Mittäterschaft und Wahlfeststellung. Juristen kennen sich allenfalls in ihrem Fachgebiet etwas aus: eine Ex-BMJ sagt doch wirklich, sie habe nach einer mehrstündigen Trinkpause noch 0,8 Promille gehabt, und zwar als Entschuldigung-Erklärung. Sie hat ein Problem und zwar kein juristisches. In der FAZ wird über Gerichtsstandortschließungen in Mecklenburg-Vorpommern berichtet. Wird hier die richterliche Unabhängigkeit beschnitten? In NRW müsste das Justizgesetz geändert werden. Wie angenehm ist das Justizzentrum in Aachen – alles unter einem Dach und unten noch eine schöne Kaffeebar. In Bonn hetzt man durch die Stadt vom Arbeitsgericht zum Landgericht, nichts ist am Bahnhof. Parkplätze gibt es ohnehin nicht. Die Welt berichtet, dass bei uns schon 1848 die Prügelstrafe in Preußen abgeschafft wurde. In Singapur bekanntlich nicht. Graffiti – § 303 II, eine schlecht gemachte Neuerung. Besteht die Funktion eines ICE nur darin, von A nach B zu fahren, oder auch hübsch auszusehen? Noch mal zum Blockiersystem. Gut, dass es Kandidaten mit Waffenerfahrung gibt. Die Gewehre würden durch das Blockiersystem kaputt gehen.
Wozu habe ich eigentlich studiert? Am 2.3. fällt das Stichwort in der Prüfung geerbte Waffe und Blockiersystem – OVG Münster 20 A 1853/12 – Waffenrecht, aus einem mir unerfindlichen Grund wird das dauernd geprüft. Die Prüfung am 4.3. Endriss/Trunk/Heusch: im Zivilrecht die misslungene Tätowierung bei der 17jährigen – AG München NJW 2012 S. 2452. Im Strafrecht Drängeln auf der Autobahn und der bestechliche Justizmitarbeiter will bei einem pfuschenden Jurakandidaten etwas aus der Akte verschwinden lassen, gegen Geld natürlich. Im ÖR der Stand in der Fußgängerzone. Der Vortrag vom 4.3. – drei Tatkomplexe – drei Beschuldigte – hätte als Klausur auch gepasst. A beraubt mittels Schlagring das Opfer um sein Handy plus Platzwunde am Kopf. Dann veräußert er das für einen Sonderpreis an seinen Kumpel B, der ahnen kann, was da los ist. Im dritten Teil bekommt die ahnungsvolle Freundin noch ein Geburtstagsgeschenk. In der Prüfung Zimmermann/Böse/Klümper kam im ÖR die Entscheidung zum Kuttenverbot auf der Cranger Kirmes in Herne. Im Zivilrecht beschädigt der vom Ordnungsamt gerufene Abschleppunternehmer den Wagen. Im Strafrecht verbeissen sich zwei Hunde einer Frau, deren Freund, Förster, einen nun erschießen muss. Die streiten sich jetzt wirklich darum, ob der Mischlingshund oder Rassehund zu opfern ist. Die werden sich in jedem Fall trennen. In eigentlich jeder Strafrechtsprüfung wird Edathy durchdekliniert. Die FAZ schreibt aus dem Anlass zu § 153 a StPO und dass bei einem Ladendiebstahl eines Labello, wobei die Täterin eine Nagelpfeile dabei hat und deshalb einen Diebstahl mit Waffen begehen würde, danach eingestellt würde. Erstens dürfte das nicht stimmen und zweitens gibt es Delikte, bei denen die Justiz gerne verurteilt. Im hohen Norden wurde VG Aachen 2 K 893/12 geprüft und ob das Töten männlicher Küken über die Generalklausel des § 16 a TierSchG i.V. mit § 1 verboten werden könne. Laut FAZ will SAT1 einen Film über Uli Hoeneß drehen. Die Lebach-Entscheidung des BVerfGes: wird hier die Resozialisierung gestört? Die damaligen Gangster, welche ein Bundeswehrmunitionsdepot nächtens überfallen hatten, um an Waffen zu kommen, wurden berühmt, weil die Wachpatrouille im Schlaf erschossen wurde. Sind wir nicht verteidigungsbereit, wenn der Russe kommt? Helle Aufregung. Der Soli soll abgeschmolzen werden. Es handelt sich nicht um eine Sonderabgabe sondern um eine Steuer, für die der Staat keinen Rechtfertigungsgrund braucht. Ob eine Atmungssteuer zulässig wäre, war mal Examensthema.
Die FAZ meint, dass das LG München – Wirtschaftsstrafkammer – die Anklage gegen die Deutsche Bank Manager zugelassen habe, bedeute nur, dass die Vorwürfe nun gründlich geprüft würden. Ein häufiger Fehler der Laien, die glauben, in der Verhandlung würden die Uhren auf Null zurückgestellt. Man ist zu 3/4 schon verurteilt, weil ja der hinreichende Tatverdacht bejaht wurde. Darf eine „Räuberpistole“ zugelassen werden? Der Vorwurf ist nach Zeitungsfaktenlage, dass die Deutsche Bank im Zivilprozess taktisch vorbereitet hat. Aus einer großen Kanzlei wurde mir mal erzählt, dass die jungen Anwälte lernen müssen, wie man Mandanten befragt. Nicht, wie ist der Unfall passiert, sondern, wenn die Ampel rot war, sieht es nicht so gut aus. Das muss man als Anwalt dürfen. Die SZ berichtet, dass das Landgericht Duisburg – große Strafkammer – schon seit einem Jahr auf der Love Parade Anklage sitzt und dem Gutachter die Hölle heiß macht. Die Problematik wie in der zusammengefallenen Bad Reichenhaller Eissporthalle oder bei dem Brand des Düsseldorfer Flughafens: jeder zeigt auf den anderen. § 830 I 2 BGB gilt hier nicht, aber der Film „Die zwölf Geschworenen“. Wenn der Schweißer vor 30 Jahren beim Bau des Terminals die Leitungen nicht isoliert hat, dann muss das der Kollege, der nun renovieren soll, überprüfen. Nicht, hätte der damals, dann wäre heute nicht …. Der Kinderschutzbund will das Geld von Herrn Edathy nicht. Ich würde sagen, hinterlegen.
Die Zeitungen beginnen über die safe-harbour-Verhandlung (oder safe harbor? Egal) des EuGH am 24.3. zu schreiben. Es ginge um juristisches Neuland, nämlich ob die Grundrechtscharta, hier Art. 8, eine „Schutzpflicht“ entfalte. Versteh ich so ehrlich gesagt nicht, Grundrechte haben doch immer eine Schutzpflichtfunktion oder? Aber man kann ja googeln. Das irische Facebook – die wissen schon, warum sie hier nicht ansässig sein wollen – gibt die Daten ihrer europäischen Nutzer an die US-Mutter weiter und die an die NSA laut Mr. Snowden. Nun gibt es ein Abkommen von 2000, safe harbor, das wäre so in Ordnung. Ich würde hier eher fragen, ob ein völkerrechtliches Abkommen schwerer wiegt als ein Grundrecht bzw. zum procedere, ob die Kündigung eingeklagt werden kann, obwohl Menschen im Völkerrecht nur in der zweiten Reihe hinter den Staaten stehen und sich durch diese vertreten lassen müssen. Der irische oberste Gerichtshof hat vorgelegt. Herrn Edathys Anwalt meint, er habe als unschuldig zu gelten. Er sollte sich das wäre in § 153 ohne a auf der Zunge zergehen lassen. Er ist nicht verurteilt aber schuldig. Die Zeitungen wissen, dass die Anklage gegen die Deutschen Bank Manager durch ist. Versuchter schwerer Prozessbetrug in Sachen Kirch. Das wär ja doll, wenn in jedem Zivilprozess in dem vielleicht gelogen wird, ein Prozessbetrug vorliegen würde. Ich darf an den Vortrag erinnern, in welchem der klagende Autokäufer den Wagen für den Gutachter zusätzlich manipuliert hat, nur um auf der sicheren Seite zu sein. Zudem kommt hier doch ein freiwilliger Rücktritt in Betracht durch den hohen Vergleich oder?
Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelte im November eine Hunderettung aus einem Dachsbau für 13.000 €. Nun hatte das VG Gießen 4 K 409/14 GI. zu entscheiden, ob der Heimbetreiber Störer ist, wenn eine Seniorin abhanden kommt und mit Hilfe der Feuerwehr wieder gefunden wird. In NRW geht es um § 41 FSHG. In der Prüfung am 24.2. Roitzheim/Hausen/Paulußen wurde der Edathy-Prozess geprüft – § 184 v IV StGB und warum beim Landgericht Verden angeklagt wurde. Wahlfeststellung sowie § 469 StPO bei einer Strafanzeige, in der vergessen wird, wichtige entlastende Details zu erzählen, hier der andere mögliche Verdächtige, und in diesem Zusammenhang § 823 BGB. Im ÖR ging es um eine wilde Müllkippe und heiteres Begrifferaten. Im Zivilrecht die Einforderung einer Nebenkostenabrechnungsnachzahlung sowie ein Anwaltsregress. Am Wochenende wies eine Zeitung schon auf den 200. Geburtstag von Bismarck Anfang April hin. Was bleibt juristisch noch aus seiner Zeit? Der Bundeskanzler, der Bundesrat, das Auswärtige Amt, das StGB, die Gewerbeordnung, die Reichsjustizgesetze, die Sozialversicherung. Die Lückentheorie – wenn das Parlament die Finanzen nicht regelt, darf die Regierung die Lücke füllen. Darf der Staat Imamen vorschreiben, auf Deutsch zu predigen? Man hat wohl vergessen, dass es noch nicht allzulange her ist, dass im Gottesdienst Latein die Amtssprache war. Nein, natürlich nicht.
Februar: Der Vortrag vom 26.2. beschäftigte sich mit einem individuell vereinbarten Katzen- und Hundeverbot im Mietvertrag. In der Prüfung Riedel/Haas/Beusch fragte der Vorsitzende, ob es für ihn jetzt im Ruhestand (OLG-Köln-Präsident bis November 2014 für die Kandidaten, die nicht von hier sind) empfehlenswert sei, den Vorsitz in einem Schiedsgericht anzunehmen? Aber klar, Vorkasse, sicher nicht gesetzliche Gebühren, nur schriftliches Verfahren und es dauert, man hat endlos Zeit. Im ÖR ging es um den Passentzug eines Djihadisten und das in-camera-Verfahren. Im Strafrecht Revision. Der BGH beschäftigt sich heute mit dem Schallschutz bei WEG-Wohnungen – V ZR 73/14. Herr Lieberum schaffte es auf die erste Seite der FAZ – 50.000 € für eine (?) Klausur, für Freunde oder Geliebte nur 20.000? Er habe angeblich bereut – vielleicht verwechselt man das mit sich-selber-leid-tun. Ich seh seine Zukunft so: nach 6 Monaten spätestens offener Vollzug, Arbeit in einem Repetitorium, Entlassung nach der Hälfte unter Anrechnung der U-Haft und Auslieferungshaft. Die Pressesprecherin des LG (OLG?) München meint, der Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer entscheide, ob die Anklage in Sachen Fitschen u.a. zugelassen werde. Tatsächlich er allein?
Die Prüfung Hammerschlag pp. am 25.2.: im Strafrecht wieder die Januarklausur mit dem Aneurysma. Im ÖR will ein Bürgermeister das Bauordnungsamt einmotten oder auslagern oder mit einer anderen Gemeinde kooperieren, weil er nicht genug geeignete Leute hat. Und bei einem Spaziergang sieht er einen baufälligen Balkon. Im Zivilrecht wurde der Mappus-Anwaltsregress-LG Stuttgart geprüft. Der Vortrag vom 25.2. spielte in Münster. Der mit seiner Gitarre Straßenmusik produzierende Student bekommt eine Art erhöhtes Sondernutzungsentgelt per Bescheid auferlegt wegen ungenehmigter Sondernutzung – anwaltliche Beratung. In der Prüfung Burghoff/Stech/Thole ging es im ÖR um eine noch nicht veröffentlichte Entscheidung: an dem ehemaligen China-Restaurant hängt nun ein Schild des Vereins zur Förderung kultureller und gesellschaftlicher Zusammenkünfte, es werden von der sich beschwerenden Nachbarschaft leicht bekleidete Damen gesichtet. Was machen Sie als Behörde nun? Im Strafrecht wird im Baumarkt ein Inbusschlüssel – jetzt weiß ich, was das ist – mit einer Preisauszeichnung von 80 €, ein Versehen, er kostet nur 9 €, entwendet. Plus dann Wahlfeststellung. Und warum der Bund den NSU-Prozess in München bezahle? Im Zivilrecht einstweilige Verfügung bei einem Autokauf plus etwas Berufung. Der Gesetzesentwurf zur Dämpfung des Miet(zins)anstieges in angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips ist über google beim BMJ zu finden, welcher angibt, dieser sei alternativlos. Die Flöhe dieser zwei Hunde – §§ 556 d. n.F. BGB und § 2 Wohnungsvermittlungsgesetz – springen jedem ins Auge. Kann der Mieter wirklich die Maklerprovision zurückverlangen, wenn als Sanktion ein Bußgeld als Kannvorschrift ausgewiesen ist? Was heißt „ausschließlich“? Eine (echte/unechte) Rückwirkung (Rückbewirkung oder Rückanknüpfung?) zum 1.10.2014. Die Commerzbank meint anlässlich der staatsanwaltlichen Durchsuchungen, es handele sich um Altfälle, die 10 Jahre oder länger her seien. Das kann eigentlich wegen der absoluten Verjährung nicht sein. Wie blöd muss man sein, um über die hiesige Bankenfiliale sein Geld in deren Schwester nach Luxemburg und von da in einen Briefkasten auf den Cayman Islands zu bringen? Die Welt berichtet, dass die UEFA die break-even-rule zum financial fair play bei Fußballvereinen einrichten will – eine Art Schuldenbremse. Der Bosman-Anwalt sieht darin ein revival seines alten Falles von 1995. Behinderung des Transfers von Spielern. Nur eben jetzt aus der Sicht des Vereins. Ist ein New Yorker Gericht für eine Klage gegen eine Entscheidung einer deutschen Kommission hier nach dem Kulturschutzgesetz zum Welfenschatz zuständig? Ich vermute, die Kläger holen den alien tort claims act von 1789 hervor, der gegen Piratendelikte erfunden wurde. Österreich plant ein Islamgesetz – keine Finanzierung von Moscheen aus dem Ausland. Das verwundert, da die Weimarer Verfassung nach dem Krieg übernommen wurde und diese ja nun mal spezielle Religionsgesetze untersagt. Die FAZ schreibt zur allerdings nicht abgeschickten „Solidaritätsadresse“ von zwei Gerichtspräsidenten in Schleswig-Holstein. Das sei ein Rechtsbruch. Leider wird nicht gesagt, wonach. Neutralitätspflicht – Deutsches Richtergesetz? Irgendsowas.
Der Vortrag vom 24.2. war BAG 2 AZR 1071/12 nachgebildet. Auf die Idee muss man erst mal kommen – schulische Fehlzeiten dürfen wegen des Datenschutzes nicht in einem Abschlusszeugnis auftauchen, jedenfalls nicht in Hamburg, VG Hamburg 2 K 1369/14. Die FAZ schreibt wieder mal zu dem angedachten Schiedsgericht im TTIP und der Alternatividee unseres BMWI, einen Internationalen Handelsgerichtshof zu gründen. Wir haben derer mindestens schon zwei, den dispute settlement body der WTO und den EuGH, zudem hat die EFTA einen Gerichtshof. Sämtliche betroffenen Staaten sind mindestens in zwei Organisationen drin.
Ein freundlicher Kollege machte mich darauf aufmerksam, dass Göttingen nicht zum OLG Celle-Sprengelt gehört. Der Generalstaatsanwalt von dort hat also mit der StA von da nichts zu tun. Die nordischen Bundesländer scheinen gerade die Vorträge, die schon in NRW gelaufen sind, einzusetzen. So am 20.2. in Berlin den Vortrag vom 17.9.2014 – Herausgabe der verliehenen Musikanlage, die angeblich schon an einen Dritten zurückgegeben wurde. Es wurde auch BVerwG 1 C 13.14 geprüft, ein Fall des Prüfers. Die Impfpflicht – darf der Staat Menschen gegen ihren Willen gesünder machen, als sie sein wollen? Dürfte beispielsweise dem Trinkwasser Fluor beigefügt werden, wie wohl in der Schweiz? Art. 2 II GG? Edathy – § 153 a StPO. Die Staatsanwaltschaft will ein Geständnis hören. Das Gericht will keinen Deal, vielleicht wegen der Unsicherheit, was das BVerfG da noch so entscheiden wird. Also ein § 153 a nach den Regeln des deals?
Ist ein an der Autobahn ausgesetzter Hund herrenlos oder ein Fundtier und welche Behörde ist zuständig, wenn der nette Tierfreund aus GoA Aufwendungsersatz haben möchte? Die letzte Klausur im Zweiten im Februar, ähnlich OVG Niedersachsen 11 LB 267/11. Die erste ÖR-Klausur drehte sich um einen Carport, einen Wintergarten und somit Nachbarbaurecht. Die StA Göttingen ermittelt gegen den eigenen Generalstaatsanwalt. Befangenheit, zwar nicht nach der StPO aber nach dem Beamtenrecht? § 353 Nr. 3 StGB, der erstaunlicherweise auch den Angeschuldigten bestraft, der vorzeitig die Presse einschaltet. Verfahrenshindernis für die wohl heute startende Hauptverhandlung in Sachen Edathy?
Ein Prüfer wollte mal wissen, wie völkerrechtliche Verträge geschlossen werden. Die gewünschte Anwort: durch Angebot und Annahme. Wohl kaum. Wie wird nun das griechische Antragsschreiben ausgelegt, nach welcher Methode, nach der römischen, 1500 Jahre alt, nach der englischen sprich völkerrechtlichen, 400 Jahre alt, streng am Wortlaut oder eben nach der EU-Methode, also autonom? Hilft alles nicht weiter. Was steht nun genau in dem umstrittenen Halbsatz drin? Verschwurbelt formulieren mit unsinnigem Inhalt konnte schon Herr von Jhering, wenn er mal einen schlechten Tag hatte, wie wir nun wissen, wohl weil er gerade von der Erfindung der cic erschöpft war, welche einige Prüfer aber nun Herrn Canaris zuschreiben. Das BAG hat in der Detektiv-Videoüberwachungsrevision der krankgeschriebenen Assistentin der Geschäftsleitung – 8 AZR 1007/13 – nach einer Zeitung geäußert, man sei nicht der BGH und könne nicht selber über die Höhe des beantragten Schmerzensgeldes (etwas über 10.000 € – das LAG hat 1.000 zugesprochen) entscheiden. § 71 V ArbGG verweist auf die Revisionsvorschriften der ZPO. Ein interessanter Falleinstieg – § 253 II BGB bei nicht bemerkten Videoaufnahmen auf der Straße und im Waschsalon? Die FAZ berichtet, dass wir ein Deutsches Institut für Menschenrechte haben, welches aber entgegen der Pariser Prinzipien der UNO von 1992 keinerlei gesetzliche Grundlage habe. Was ist der Gedanke hinter diesem Vorbehalt des Gesetzes? Die UNO hat eine Menschenrechtsagentur/kommission und ein Gremium nach der Resolution 1503 (nageln Sie mich hier bitte nicht fest), von denen man so gut wie nichts liest, weil Schurkenstaaten, die da gerne einen Sitz haben möchten und auch bekommen, nicht auf offener Bühne zum Nachgeben gezwungen werden können. Der „Todespfleger“ in Oldenburg wirft weitere rechtliche Fragen auf. Strafbarkeit, wenn das Herzmittel per „Blankoscheck“ – der bestellungsberechtigte Arzt hatte vorher unterschrieben, oder mittels des bekannten Passwortes, damit dieser nicht auf die Station kommen musste – bestellt wurde. Strafbarkeit bei gutem Arbeitszeugnis trotz Verdacht? Tötungsvorsatz, wenn er nur renommieren wollte? Wenn man ihm das mal glauben sollte.
Der BGH VI ZR 548/12 hebt das OLG Hamm auf. Der Ehemann, der von dem Unfallverursacher fast selber getötet wird und mit ansehen muss, wie seine Frau den Unfall nicht überlebt, kann einen Schockschaden geltend machen. Es soll aber differenziert werden, ob der Schock durch den Polizeibeamten an der Tür ausgelöst wird oder durch Mitansehen. Naja. Bei der Labradorhündin, welche vor den Augen ihrer Halterin absichtlich traktormäßig getötet wurde, gab es beim BGH nichts, trotz dolus directus und damit § 826 BGB. Darf eine OLG Präsidentin – Karlsruhe – dienstaufsichtlich rügen, dass ein OLG-Richter nur 50 statt 70 Fälle im Jahr erledigt? Die Welt berichtet. Dürfen zwei hochrangige Richter eine Solidaritätsadresse an die Landesjustizministerin (die einzige, die keine Juristin ist) richten, um einer JVA-Leiterin anlässlich einer Meuterei Unterstützung zukommen zu lassen? Die FAZ schreibt dazu. Also die richterliche Unabhängigkeit steht wieder in Frage. Über die aus Brüssel per Richtlinie angeordnete aber wie immer durch uns nicht oder viel zu spät umgesetzte Alternative Streitschlichtung – AS – schreibt der Ombudsmann der Versicherungen, Professor Hirsch. Gegen Paralleljustiz hat man nur was, wenn es um hohe Streitwerte geht. Auch Kleinvieh macht Mist. Peinlich, wenn ein Landgericht dem BGH per Zulassungsrevision einen Mieter-Raucher-Flurfall zukommen lässt und dieser meint, man solle die Kirche im Dorf lassen, da es nur um den Flur geht. Und verweist zurück an eine andere Kammer – diese Demütigung kennt man eigentlich nur aus Strafverfahren. Die Welt weist wegen des nächste Woche anstehenden Edathy-Hauptverhandlungstermins darauf hin, dass die Neufassung des § 184 StGB am 27.1.2015 in Kraft getreten ist. Der General-Anzeiger berichtet über einen Schwarzfahrerfall mit einem Zettel an der Mütze, ich fahre Schwarz, in einen Kleinen Strafkammer in Bonn. § 265 a und damit unser Führer hatte 1933 noch ganz andere Bahnsteige vor Augen – man musste einen Pfennig oder meinetwegen zwei zahlen, um da überhaupt rauf zu dürfen. Die Ahndung zivilrechtlicher Pflichtverletzung – damals allerdings der öffentlichen Hand – könnte zu hinterfragen sein. Der Große Senat hat das geschichtlich im Februar 2009 plus minus aufgearbeitet. Bei dem Bericht über das Vermögen des Erzbistums Köln wird viel durcheinander geworfen. Bilanz – Gewinn- und Verlustrechnung – Vermögen. Das Erzbistum soll Fondsanteile im Wert von 2,4 Milliarden halten. Übertriebenes Sparen für schlechte Zeiten?
Eine geneigte Leserin aus Miami meint, das könne es gewesen sein.
„Die Blütezeit der Freiheit ist zugleich die Periode der peinlichsten Strenge in der Form. Die Form ist die geschworene Feindin der Willkür, die Zwillingsschwester der Freiheit. Denn die Form hält der Verlockung der Freiheit zur Zügellosigkeit das Gegengewicht, sie lenkt die Freiheitssubstanz in feste Bahnen, daß sie sich nicht zerstreue, verlaufe, sie kräftigt sie nach innen, schützt sie nach außen. Feste Formen sind die Schule der Zucht und Ordnung und damit der Freiheit selber und eine Schutzwehr gegen äußere Angriffe, – sie lassen sich nur brechen, nicht biegen.“
Rudolf von Jhering
Geist des Römischen Rechts Teil 2, S. 471 f.
Eine schöne Lernerfahrung fürs Mündliche: Sie erinnern sich an die Frage „Die Form ist die Schwester der Freiheit, haben Sie das schon mal gelesen?“ Eine einzige pfiffige Kandidatin sagte, ich hab was dazu gelesen und mir meine eigenen Gedanken gemacht. Und sie hat dann – wohl – improvisiert. Chapeau! Die anderen waren in Schockstarre verfallen. Der Prüfer war von ihren Gedanken sehr angetan. Auch eine Lernerfahrung: wenn man schon in hohen Schuhen in die Prüfung kommt, sollte man darin gehen können. Die Welt berichtet, dass das ZVG reformiert werden soll. In welche Richtung? Eine Zwangsversteigerung dauert ungefähr ein Jahr. Der Schuldner legt gegen alles einen Rechtsbehelf ein, weil er so lange noch mietfrei in seiner Immobilie wohnen kann. Interessenten haben kein erzwingbares Recht der Besichtigung. Wenn dann nach dem Zuschlag geräumt wird, ist alles inklusive Wasserhähnen und Türzargen mitgenommen worden. Das Verfahren ist extrem formalisiert. Schreiben alleine reicht meist nicht – man muss persönlich im Termin erscheinen. Als Normalanwalt darf man da als Begleitung des Interessenten nie mit hin, viel zu gefährlich. Die Rechtspfleger sind Top-Spezialisten, denen kein Richter hier das Wasser reichen kann. Die FAZ berichtet über die noch nicht umgesetzte EU-Richtlinie zu Schlichtungsstellen und die Bankenverbands-Ombudsfrau. Ich mag Ombudsverfahren bei Versicherungen. Ein Antrag, eine Erwiderung, schnelle Entscheidung und kostet nichts.
Der BGH verwirft eine Revision, die auf § 243 IV 2 StPO gestützt wird, weil der Angeklagte ohnehin kein Geständnis ablegen wollte, so dass es auf die Informierung des Publikums im Saal über den angedachten Deal nicht ankäme. Nun meint das BVerfG 2 BvR 878/14, dass diese Vorschrift die Öffentlichkeit schütze. Dann müsste die Verfassungsbeschwerde doch unbegründet, wenn nicht sogar unzulässig sein. Oder wo liegt mein Denkfehler? Macht das BVerfG den absoluten Revisionsgrund der fehlenden Öffentlichkeit daraus? Sieht so aus. Was die Gerichte bei deals leider wenig interessiert, ist die Sanktionsschere plus Nötigungswirkung und der Weg ohne Wiederkehr. Wenn der Angeklagte einmal gestanden hat und bekommt dennoch die in Aussicht gestellte Höchststrafe, regt sich niemand auf. Die FAZ berichtet, dass beim OLG Hamm nun Kandidaten mit einem Befriedigend eingestellt würden. Der Haushalt gibt es zur Zeit wie zuletzt in den 60ern, als jeder genommen wurde, der lesen und schreiben konnte, wohl her. Durch einen Autounfall verpasst man ein Fußballspiel. Haftet der Unfallverursacher? AG Mönchengladbach 10 C 88/14. Wäre das anders, wenn der Ticketinhaber verletzt worden wäre?
Die SZ berichtet, dass ein § 9a Verfassungsschutzgesetz geplant sei, eine Legaldefinition zu V-Leuten und verdeckten Ermittlern und deren Einsatz bei Geheimdiensten (BND – MAD – Verfassungsschutzdienste Bund und Land). Warum arbeitet der Gesetzgeber mit Legaldefinitionen? Entweder, weil der Begriff streitig ist oder, damit weder die Rechtsprechung noch die Politik da ran darf. Das BVerfG hat am 10.2. das Auskunftsrecht der Linken Fraktion gegen die Regierung hinsichtlich der „unterstützenden Einsätze“ der Bundespolizei verhandelt. Amtshilfe – Vollzugshilfe – Art. 35 GG – § 11 BPolG. Wird hier der falsche Baum angebellt? Muss nicht das anfordernde Land befragt werden? Warum steht die Amtshilfe im Grundgesetz, wollte mal ein Prüfer wissen. Das hab ich noch nie gewusst, und ich werde es auch nie brauchen können. Ich weiß es nicht. Ähnlich wie bei der Aussage am Mittwoch, die Form sei die Schwester der Freiheit. Das sagt mir gar nichts, mir erschließt sich der Satz auch nicht. Die neue Manie bei Gerichten, dass Anwälte mit amtlichen Formularen zu arbeiten haben und dann noch online – nicht unter 9 Seiten manchmal – fördert bestimmt nicht die Freiheit. Im Strafrecht wird alles über der ersten Instanz mit Formalien abgebügelt. Vielleicht erinnern Sie sich an den Glaubenskrieg zu eingescannten Unterschriften unter Schriftsätzen? Formalien sind Feindinnen der Freiheit. Auch der EGMR arbeitet seit 2014 mit einem furchtbaren Formular. Das ist Arbeit für einen Schimpansen. Muss das auch ein Antragsteller in einem sibirischen Gulag ausfüllen, würde ich ja gerne mal wissen. Aber das sind eben mündliche Prüfungen. Noch mal das BVerfG zur Rechtsfolge bei dem Einsatz von agents provocateurs anlässlich der EGMR-Einstellung dazu, wenn aus einem kleinen ein großer Dealer gemacht wird. Wie ist es mit der Strafbarkeit dieser Anstifter? Im Bereich der Drogendelikte, Waffendelikte, Terrorismus ist Versuch eigentlich immer schon Vollendung. Die Vollendung der Tat wollen die. Also Straflosigkeit über die Rechtfertigung?
Die zweite Strafrechtsklausur solll BGH 3 StR 503/12 entnommen worden seien, sagen die Kandidaten. In der Prüfung Hammerschlag/Schmoeckel/Thiel am 11.2. wurde im Strafrecht eine Januarklausur aus dem Zweiten geprüft – Fußballfan stirbt an Aneurysma während einer Auseinandersetzung mit Vorgeschichte. Im ÖR eine Nutzungsuntersagung gegen einen Schwarzbau. Im Zivilrecht, warum die Form die Schwester der Freiheit sei und Zulassungsbeschränkungen bei Notaren. Der Vortrag vom 11.2. im Ersten: Eine Stadt-OBG-VO gegen Betteln – die Punker A und B fangen sich vom Ordnungsamtmitarbeiter wegen aggressiven Bettelns vor der Sparkasse eine Verbotsansprache ein. In der Prüfung Ey/Reuter/Gärditz wurde im Zivilrecht der Erbensucherfall thematisiert. Im Strafrecht akute Gesetzgebungsvorhaben, u.a. soll § 299 einen a bekommen für Ärzte, die sich von der Pharmaindustrie bezahlen lassen. Dann die Lehrerin, welche für die Weihnachtsbeschenkung in Form einer Skulptur von 200 € letztlich 4.000 € bezahlen musste. Die neuere Meldung dazu: jemand sammelt übers Internet die 4.000 € als Spendenaktion ein. Ist das strafbar? § 140 – § 257? § 258? Im ÖR soll ein Afghane wegen Terrorverdachts an die USA ausgeliefert werden. Die Prüfung am 10.2. Napierala/Okonek/Jacoby: im ÖR BVerwG 6 C 30.13 – im Strafrecht zunächst der rasende Notarzt und die seltsame Meldung, die StA habe den Strafbefehl zurückgenommen. Dann § 69 StGB bei einem alkoholisierten Verkehrsunfall. Im Zivilrecht macht der Mieter aus der Wohnung eine Art Tages-WEG. Die Noten: 6+11 = 80, 6+9 = 56, 5+9 = 59, 7+9 = 75, 8+12 = 81 und 4 + x = 49. Der BGH IV ZR 213/14 bestätigt den alten Buchhaltungsgrundsatz des § 253 I HGB – Gewinne sind erst dann auszuweisen (und zu verteilen), wenn sie wirklich angefallen sind und nicht nur als Kursgewinne in den Büchern stehen. Witzig, dass die Neuregelung des § 153 VVG durch das BVerfG erzwungen wurde, dann aber wieder weggeregelt wurde. Wirtschaft ist nicht die Kernkompetenz in Karlsruhe. Capitano Schettino hat 16 Jahre bekommen. Wäre das bei uns möglich oder sogar mehr? § 38 II und § 54 StGB sowie BGH 1 StR 279/97 – wenn man mehrere einzelne Gesamtstrafen hat, geht wohl mehr, oder? In der FAZ bemerkt die Präsidentin des BAG, dass der Bundestag die EU-widrigen Vorschriften wie § 622 II 2 BGB und § 7 IV BUrlG immer noch nicht getilgt habe. Warum, ist teuer und die Gerichte wenden sie sowieso nicht mehr an. Bayern will die Volksbefragung durch die Regierung, also die Möglichkeit des faktischen Referendums, einführen. Homogenitätsprinzip – geht das? Wer die Frage stellt, hat die Macht sprich Deutungshoheit.
Der Vortrag vom 10.2.: Einspruch als Widerspruch bezeichnet gegen einen Vollstreckungsbescheid durch den Beklagten selber – 12.000 € Schadensersatz wegen eines Gutachtens, bei dem der Gutachter über sein Mandat hinaus Mängel gesehen aber nicht gemeldet hat. Ziemlich verschachtelt. In der Prüfung vomStein/Budelmann-vogel/? wurde der Kletterunfall des OLG Hamm geprüft plus ZPO. Im Strafrecht die Anweisung des Landesjustizministers an die StA, das Strafverfahren Marco Reus noch mal in Angriff zu nehmen und ein Protokollfall. Im ÖR befristete Verträge mit Arbeitnehmern des Landes und der Drei-Jahres-Abstinenz-Rechtsprechung des BAG. Die FAZ berichtet über die wohl bei den Griechen abgeschaute Methode, die Verwaltung aufzublähen. NRW will den RVR – Regionalverband Ruhr – aufhübschen. Leider findet man nur zur Landesverwaltung Brandenburg – unmittelbare und mittelbare Verwaltung – im Netz ein schönes Organigramm – dort aber ohne die Bezirksregierung, weil sie nur Geld kostet und überflüssig ist. In NRW heißt das nun „Ausdifferenzierung“. Marco Reus will ohne Ausstiegsklausel bei dem Fußballverein bleiben, den er zu Fuß erreichen kann, welcher aber vielleicht absteigt. Er ist rechtlich ein gewöhnlicher Arbeitnehmer. Wie würden Sie den Vertrag formulieren? Die FAZ und die SZ berichten über die Grapscher-Entscheidung des BAG 2 AZR 651/13. Im Strafrecht meint der BGH, die Sexualdelikte seien abschließend und es läge ja keine Kundgabe der Missachtung sondern des Gefallens vor. Kein Scherz, oder ich bin da nicht mehr ganz auf der Höhe der aktuellen Rechtsprechung. Die vertauschten Babys im Krankenhaus – die Eltern wollten 12 Millionen und haben 1,88 bekommen. Wie wäre das bei uns zu entscheiden – vor allem, wer ist hier der richtige Kläger? Die vertauschte Tochter oder ihre Eltern oder beide? Was für ein Schaden unter Beachtung des § 253 I BGB? Und hypothetischer Kausalverlauf – Unterhalt hätte jede Familie sowieso leisten müssen. Wrongful childsupport?
Die SZ diskutiert, ob in dem kommenden Hauptverfahren Deutsche Bank Manager in Sachen Leo Kirch das Strafgericht an den Prozessvergleich über roundabout 925 Millionen Euro inhaltlich gebunden ist oder ob es die zivilrechtlichen Vorfragen selber noch mal prüfen muss. Die Verteidiger beziehen sich auf eine Entscheidung von 1989 des aus Kostengründen vor einigen Jahren eingemotteten Bayerischen Obersten Landesgerichts, das ursprünglich gegründet worden war, weil man dem BGH im SPD-regierten Baden-Württemberg zutiefst misstraute. „Staatsanwaltschaft zieht Strafbefehl gegen den rasenden Notarzt, der einem Kind mit Schnellkleber im Hals das Leben retten wollte, zurück“, liest man bei beck.de online. Auch die SZ formuliert so. Wie geht das denn rechtlich? § 156 StPO? Welche Art der Pflichtenkollision liegt hier denn vor? Die Welt weist auf die Verhandlung des BGH am 11.2. zu Bewertungsreserven – § 153 VVG – bei Lebensversicherungen hin. Das seien stille Reserven. Tatsächlich? Das HGB hat – § 253 IV – nichts gegen die Bildung stiller Reserven, den Gläubiger freut es ja, wenn mehr da ist, als es nach außen scheint. Aber stille Reserven werden auch still aufgelöst. Der Firmenwagen wird also verkauft, wenn kein normaler Umsatz mehr gemacht wird, der Kaufpreis geht aufs Konto und die Bank hat den Eindruck, es sei alles im grünen Bereich. Die FAZ berichtet, dass ein Bankmitarbeiter ein Strafverfahren wegen § 266 zu stemmen hat, weil er der Stadt Pforzheim swaps verkauft hat. Pforzheim zeichnet sich dadurch aus, dass der Führer bei seinem einzigen Besuch nicht so freundlich empfangen wurde – er hatte dann auch immer anderes zu tun, wenn man ihn wieder einlud. Athen und die wieder auf den Tisch gelegten Reparationsforderungen. Im Fall Distomo haben aber auch alle Gerichte befunden, dass es zu spät sei und Griechenland repariert worden sei, natürlich bis auf das Amtsgericht in Distomo, das anders entschieden hatte.
BGH V ZR 82/13 schön zum Anlernen und Lesen für die jeden Monat in den Klausuren kommende Vollstreckungsgegenklage. Ich tu jetzt so, als ob ich die Titelgegenklage anlaog § 767 ZPO schon immer gekannt hätte. Die Prüfung am 5.2. Röwer/Vinkeloe/Ruhe: Der Zeitungsfall, dass Autoknacker im Rucksack ein totes Baby finden und geschockt zur Polizei gehen. Wie würden Sie jetzt ermitteln? Im Zivilrecht – das Mündliche ist ein Kampf gegen sich selber – wurde nach dem Unterschied zwischen Leihe und Darlehen gefragt. Leihe ginge nur bei einer Sache. Sachdarlehen gemäß § 607 waren nicht bekannt. Dann die Verwirkung bei fehlender Widerrufsbelehrung bei Kreditvergabe oder fehlerhafter. Im ÖR zunächst die Klausur der Überweisung in die Parallelklasse, weil ein Schüler immer mit „sei still Du Missgeburt“ bedacht wird, wenn er aufzeigt. Sowie ähnlich wie VG Hannover 3 A 4605/12 – in allen Rechtsgebieten viel Prozessrecht. Der Strafrechtsvortrag vom 6.2. im Zweiten: Der Autofahrer fährt zu schnell an einer Bushaltestelle vorbei und beschädigt nur sein eigenes Fahrzeug durch ein falsches Lenkmanöver. Er fährt weiter. Dann fährt er einen Mercedes an, gibt falsche Personalien an und ab. In der Prüfung Waldhausen/Hinne/van der Grinten wurde der Überfall auf einen im Auto sitzenden Restaurantbesucher geprüft, im Zivilrecht ging es um eine Eigenbedarfskündigung gegenüber einer 92jährigen Dame im Erdgeschoss wegen Nachwuchses des Vermieters. Im ÖR dann der gelaufene Vortrag plus Entscheidung zu der abgelehnten Beihilfeleistung einer zahnärztlichen Rechnung. Die Zeitungen berichten, dass die Leipziger Polizei eine Legida-Demo wegen Personalproblemen verboten habe. Eine landesrechtliche Besonderheit bei uns, die Trennung Polizei und Ordnungsbehörden – von den Engländern als Besatzern wie auch die blauen Roben der Verwaltungsrichter, das OVG in Münster, die bis 1994 geltende Gemeindeordnung nach englischem Vorbild. Die Polizei ist in NRW zuständig für Waffenrecht, Versammlungsrecht, den fließenden und ruhenden Straßenverkehr, die Strafverfolgung und alles nach 17 Uhr, es sei denn, die Ordnungsbehörde hat Nachtdienst. In Bonn bis 22 Uhr. Der Tipp bei Lärmbelästigungen im Karneval, rufen Sie um 22 Uhr 3 bei der Polizei an. Die SZ berichtet über das vom VG Hamburg abgelehnte Flüchtlingsprojekt in Harvestehude, welches nun dem OVG vorliegt, unter Hinweis auf die örtliche Baupolizeiverordnung und „besonders geschützte Wohngebiete“. Darf denn ein Land planerisch so tätig werden? § 246 X BauGB? Argumentum e contrario? Die vierte Zivilrechtsklausur soll BGH VI ZR 190/87 nachgebildet sein.
Der Vortrag vom 6.2.: Nachdem der Vermieter wegen Mietrückstandes von Juni – September fristlos gekündigt hat und die Räumungsklage am 25.10.2014 zugestellt wurde, will der Mieter die Rückstände von Juno – Oktober zahlen plus 1.000 € Zinsen (man sollte davon ausgehen, dass der Zinsanspruch bestünde). Der Vermieter lehnt ab. Wie ist am 31.10. zu entscheiden? In der Prüfung Schermeaier/DoleischvonDolsperg/Schafranek wurde im Zivilrecht ein Pandektentext zu § 994 vorgelegt und ein 9jähriger auf Inlineskates trägt zwar Helm aber keine Schutzkleidung – ein Autounfall – der Vater ist dabei. Im Strafrecht Charlie Hebdo – Karikatur zu Madonna (nein, die andere) und Frau Merkel. § 166 – § 185? Im ÖR will Pegida eine Veranstaltung in einer Landesbibliothek abhalten. Widerruf durch Zeitungsartikel?
Ein Haftrichter weigert sich, die notwendige Anhörung im Polizeipräsidium durchzuführen, die Kunden hätten zu ihm zu kommen und nicht er zu ihnen – BGH RiZ (R) 2/14 – darf der Direktor/Präsident des Amtsgerichtes eine Dienstanweisung geben? Die Prüfung Anders/Herlt/Lübbert am 4.2.: im Strafrecht OWiG – z.B. Sanktionen – und Bemalen von Wahlkampfplakaten mit Clownsnasen. Im ÖR, wieviel kosten Windenergieanlagen und wie hoch sind die? Der Regionalplan. Im Zivilrecht die Kündigung eines Kontoführungsvertrages. Herr Hartmann, wieder mit Zeugenbeistand gemäß § 69 StPO (Wer bezahlt den?) im Untersuchungsausschuss. Hier gibt es ja keine Beschuldigten im eigentlich Sinn. § 55 StPO bei „Vorermittlungen“? Die EZB ringt Griechenland einarmig nieder – ELA ist ein neues Stichwort. Wilmersdorfer Witwen – eine Gewerkschaft schlägt tatsächlich vor, ihnen ein Angebot zu machen, was sie nicht abschlagen können, damit ihre angeblich überdimensionierten Wohnungen für Familien frei werden. Der Staat soll 5.000 € anbieten. Darf er das? 100 Peitschenhiebe oder Pranger – USA letzterer – statt 3 Monate Gefängnis für Ladendiebstahl? Das darf er nicht. Auch bei den Witwen nicht. Die SZ schreibt zu dem BGH und der Eigenbedarfskündigung nach kurzer Mietdauer. Man weiß eigentlich nicht so richtig, wann der VIII. Zivilsenat mieter- oder eben vermieterfreundlich entscheidet. Die Urteile zum Schadensersatz bei verweigerter Untermieterlaubnis und zu spät mitgeteiltem Vorkaufsfall sowie alles um Schönheitsreparaturen sind an der Grenze zum Verständlichen – für mich. Da hätte man auch zwischen alten und neuen Verträgen – Wohnungen und Gewerberäumen unterscheiden können. Wer kann schon ahnen, wenn er 1986 einen Mietvertrag vom Mieterverein benutzt, dass der BGH im September 2007 von Deck geht?
Der Vortrag vom 4.2. im Ersten: drei Fragen – die Bauaufsichtsbehörde kündigt eine Abrissverfügung gegen einen Schwarzbau-Wochenendhaus wegen Verstoßes gegen den Flächennutzungsplan an und ordnet die sofortige Vollziehung an. In der Prüfung Schmidt/Kremer/Höfling wurde im Strafrecht OLG Celle – der Tankkartenmissbrauch, die zivilrechtliche Seite vor allem – sowie StPO abgefragt.Im Öffentlichen Recht das Gesetzgebungsverfahren und die Möglichkeit eines gesetzlichen Burkaverbotes wie in Frankreich/Belgien. Im Zivilrecht will der Handwerker vom Mieter/Vermieter für die vom Mieter bestellte Heizungsreparatur seine Vergütung haben. Plus viel ZPO. Der Vortrag vom 4.2.: die Nichte der vorverstorbenen Ehefrau – Schlusserbin – will von der neuen Freundin des zuletzt verstorbenen Ehemannes die 50.000 €, welcher dieser ihr zu Lebzeiten geschenkt hat, weil ein Anwalt ihm sagte, dass erbrechtlich hier nichts mehr ginge. In der Prüfung Jungclaus/Ciskel/Prof. Bühler wurde im ÖR die Altersdiskriminierung des zur Wahl stehenden Beigeordneten thematisiert – VG Düsseldorf 26 L 2480/13. Im Strafrecht §§ 112 ff. in allen Details und ein Revisionsfall. Im Zivilrecht ein bisschen Erbrecht und was ein Gericht macht, wenn es vergessen hatte, einen Antrag zu bescheiden, nach Rechtskraft und jetzt meldet sich die Anwältin. Ein älterer Prüfungsfall, das Kirchenasyl, taucht wieder in den Zeitungen auf, da unser Innenminister diese Menschen als abgetaucht-flüchtig einstufen will, so dass die Kirche diese nicht nur 6 sondern 18 Monate versorgen muss, bevor der Staat verantwortlich ist. Es wurde mal gefragt, in welchem Werk der Weltliteratur das Kirchenasyl auftaucht. Sagen Sie nicht, der Film mit Jean Reno „Die Besucher“, sondern Victor Hugo „Notre Dame de Paris“ – die Zigeunerin Esmeralda flüchtet vom Scheiterhaufen in die Kirche, flüchtet dann aber vor dem Hausmeister zum Buchende doch lieber ins Feuer zurück. Wesentlichkeitstheorie – darf die Exekutive so den Flüchtlingsstatus festlegen? Das LG Essen verhandelt am 12.2. eine 875 Millionen Euro Klage eines Oligarchen gegen RWE, weil man beschlossen hatte, ein Unternehmen zu kaufen, RWE sich dann aber aus dem Staub gemacht habe. Rechtskraft des abweisenden Schiedsspruches in London – Auswirkung auf die Zulässigkeit der Klage? Sagt § 1061 ZPO etwas dazu? In der FAZ schreiben zwei Professoren zu dem EMRK-Beitrittsgutachten des EuGH. Da alle Mitgliedsstaaten der EU im Europarat sind – 28 in 47 – müssen sie die übernommene EMRK (über Art. 59 II GG – der Europarat ist eine altmodische völkerrechtliche Organisation – wenn der Sicherheitsrat eine Resolution verabschiedet, gilt die sofort bei uns) sowieso beachten. Die modern übersetzten Essais von Montaigne – nach flüchtigem Lesen – keine philosophischen Aufsätze sondern Blogs – lustig in gesprochener Sprache formuliert – mit Anekdötchen auch über Macken von Caesar, Augustus, Platon etc. unterhaltsam geschrieben. Dionysos oder eher Diogenes mit der Tonne und der frechen Lippe zu X „wenn Du wüsstest, wie man Kohlköpfe anpflanzt, müsstest Du keinem Tyrannen dienen.“ X „Wenn Du wüsstest, wie man Tyrannen dient, müsstest Du keine Kohlköpfe anpflanzen.“ Slapstick vom feinsten. Eine Meldung aus dem General-Anzeiger – das Opfer eines Hundeangriffes hat die Halterin, welche falsche Personalien angegeben hatte – eine Juristin, der Ehemann ist Anwalt und hat sie verteidigt – übers Internt herausbekommen, weil er den Namen des Hundes gehört hat. Lassen Sie mich raten, über Facebook.
Juristische Gassenhauer wie „Geld hat man zu haben“ liest man selten in BGH-Entscheidungen – nun aber in VIII ZR 175/14. Wo steht dieser Grundsatz? Welche Ausnahmen hat er? Und was bedeutet er? Kann eine Beihilfe im Unterlassen bestehen, nämlich, indem die vor Fukushima 2011 beschlossene Kernbrennstoffsteuer nur AKW-Betreibern aber nicht anderen Energieproduzenten durch den Bund abverlangt wird? Der Generalanwalt meint im Verfahren C-5/14, Vorlage durch das Finanzgericht Hamburg, nein. Als die französischen Polizeibeamten zusahen, wie französische Bauern spanische Erdbeeren in den Straßengraben warfen, hat der EuGH das beim Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit anders gesehen. Äpfel und Birnen? Das Bundeskabinett will die Ausreise in Staaten mit Terroristenausbildungscamps über § 89 a StGB hinaus unter Strafe stellen. Die SZ hat Schaum vorm Mund. Das VG Düsseldorf 22 K 5865/13 lässt keine Fortsetzungsfeststellungsklage bei einem aufgehobenen Ausreiseverbot zu. Das hätte man auch anders entscheiden können. Der Staat bezahlt dem Ministerpräsidenten Getränkelieferungen – man hat ja Gäste – und dessen Ehefrau bringt die Pfandflaschen in den Laden, woraufhin sie die 900 Euro einsteckt und behält. Strafbarkeit? Ein Abstinenzgebot mal nicht für verliebte Heilberufler sondern für Politiker, die in die Wirtschaft wechseln wollen. Art. 12 I GG – geht es um die Berufswahl oder die Berufsausübung?
Muss ein prominenter Friseur es hinnehmen, als Aufmacher einer Zeitungsmeldung herhalten zu müssen, wenn ein Mitarbeiter straffällig wird? BGH VI ZR 386/13 – ja. Das Landgericht Leipzig 7 O 1455/14 hat in einem Amtshaftungsprozess den Eltern des anspruchsberechtigten Kindes auf einen Kitaplatz nach § 24 II, III, V SGB VIII Schadensersatz zugebilligt. Sind die aktivlegitimiert? In welcher Höhe? Nur der Monatslohn einer Nanny oder der Verdienstausfall der Mutter, die Architektin ist? Dulde und liquidiere? Die erste Klausur im Februar dreht sich um einen kostenlos abgegebenen uralten Opel an einen Bastler, der bei der ersten Ausfahrt mit seiner Freundin merkt, dass die meisten Bolzen fehlen und es kommt zum Unfall. Zeitungen öffnen Türen. Die Meldung, dass ein älterer Herr in Bonn gestorben sei, der nach seiner Pensionierung studiert hat und dabei an Michel de Montaigne geraten ist und für alles andere dann verloren war, führt zu seiner Übersetzung der Essais – Bestsellern des 16. Jahrhunderts. Von der Kunst, das Leben zu lieben. Ein einmaliges Erlebnis – ich habe mit dem letzten Kapitel angefangen. Sie werden begeistert sein. Er, Jurist, hat auch kluge Dinge zur Juristenausbildung zu sagen, aber das ist nicht so wichtig. Der Übersetzer nennt sich Hans Stilett.
Noch ein exotischer Prüfungsfall vom 28.1. vomStein/Esser/Waltermann: OLG München 4 c Ws 1/13 und die viele Verwaltungsgerichte beschäftigende Frage, ob ein Ratsmitglied (Opposition) Kopien von Verträgen der Stadt verlangen kann. Der BGH beschäftigt sich wieder mit dem Internet-Vertrag – VII ZR 6/14, d.h. mit der vorzeitigen Beendigung und Abwicklung. Zu dem Tode eines Ex-Bundespräsidenten sei der Aufsatz in der NJW 1994 S. 1329 empfohlen, der eine Woche nach dem Ende der zweiten Amtszeit erschien, sonst hätte der Autor, der gerne aus dem Alten Testament zitiert, ein Verfahren wegen Bundespräsidentenbeleidigung am Hals gehabt. Die SZ zeigt den Verstorbenen beim Kraulen. In seiner letzten Zeit in Bonn, das Bundespräsidialamt zog als Erstes nach Berlin aus eigener Machtvollkommenheit, ging Schwimmen im Kanzlerbungalow nicht mehr, da der Hausherr diesen aus irgendeinem Grund nur noch für Mitarbeiter aber nicht mehr für Nachbarn, die ihre Hecke um eine Lücke füllten, damit man nicht mehr hinten rum durch den Garten zu Besuch kommen konnte, genutzt sehen wollte. Kindergarten auf höchster Ebene. Die neuen AGBs von Facebook – wie geht man dagegen an, wenn das Unternehmen überall einen Sitz hat, nur nicht hier? Schon bei der Fahndung haben sich Amtsrichter die Zähne daran ausgebissen. Die FAZ schreibt doppelt zu Herrn Edathy – § 96 StPO und der Staatsgerichtshof Bückeburg, der die Verhandlung wegen Erledigung abgesagt hat. Hätte man die auch durchziehen können? Und zur angeblichen medialen Vorverurteilung eines die Öffentlichkeit suchenden Politikers. Seit der Cicero-Entscheidung seien §§ 353 b – d StGB pressefreundlich umgestaltet worden.
Januar: Noch ein Kuriosum zu dem Aktenvortragsfall mit dem Traktor, der eine Stunde Umweg fahren musste wegen eines falsch geparkten Autos, so dass die Ernte feucht wurde. Der Fall war als Anwaltsfall aus Beklagtensicht gestellt. Ein häufiger Berufsanfängerfehler – als Anwalt darf man die Akte zivilrechtlich erst mal nicht anfassen, da die Haftpflichtversicherung entscheiden muss, ob sie reguliern will oder nicht. Hier war ja nun § 7 StVG zu diskutieren. Tja, welche Note hätte man denn bekommen, wenn man gesagt hätte, ich beschränke mich auf die Anfrage bei der Haftpflichtversicherung? Welche dann ihre Listenanwälten nimmt und nicht ihn. Der Vortrag vom 30.1. – BGH – die fünfte Alternative – der Kofferraumfall = BGH NJW 2002 S. 1057 – ein Klassiker. In der Prüfung Morlok/Lichtinghagen/Wietz wurde im Zivilrecht gefragt, ob ein Vermieter seinen Mietern das Rauchen verbieten kann. Im Strafrecht ein Wohnungseinbruch, von dem vorzeitig wegen Knurrens hinter der Tür abgelassen wird. Im ÖR der Bundespräsident und die „Spinner.“
Die FAZ berichtet, dass Griechenland analog zur Bundesrepublik nach dem letzten Krieg seine Schulden verhandeln will. Wir hatten Glück – zum einen wurde der Wechselkurs zum Dollar schon zum Kriegsende auf 1 zu 4 (DM) festgelegt, da ja sowieso niemand was von den Deutschen kaufen würde, deren Exportartikel auch noch mit made in germany zu kennzeichnen waren. Dann fielen keine Reparationen an, wegen Stalin wollte man kein leeres Aufmarschgebiet als Agrarstaat – Morgenthauplan – schaffen. Die Engländer hatten länger Lebensmittelmarken als wir. Die Bonner Feuerwehrleute haben unter Hinweis auf den VGH Mannheim – 4 S 94/12 – Nachzahlungen ohne Gang zum Gericht ausverhandelt. Im Oppenheim-Verfahren hat das Gericht einen Deal in Aussicht gestellt. Oft preschen die Verteidiger zu Beginn der Verhandlung mit dem Vorschlag nach vorne. Das Amtsgericht Osterode meint, wenn RTL 400 € für eine Beleidigung des Knöllchen-Horst durch eine Mitarbeiterin in einer Sendung zahle, dann sei das genug. § 422?
Der Vortrag vom 28.1. im Zweiten: der Landwirt, der wegen eines falsch parkenden Autos einen langen Umweg fahren muss und in ein Gewitter kommt, will Schadensersatz für die feuchte Ernte. In der Prüfung Napierala/Wiesmann/Meise wurde im ÖR der E-Zigarettenfall geprüft, im Strafrecht die Toyota-Methode (der Verkäufer holt mit dem Zweitschlüssel einfach den Wagen weg, als der Käufer in Verzug gerät), Im Zivilrecht beschwert sich ein Grundstücksinteressent, dass der Verkäufer nun an einen Dritten verkauft. Der Vortrag vom 28.1. zu §§ 1368, 1369 – der Ehemann übereignet seinen Wagen, der von der Familie benutzt wird, an die Bank. In der Prüfung Waltermann pp. wurde im Strafrecht der Zahngold-Asche-Krematoriumsfall geprüft, der vollständig unbekannt war, wie § 168 auch. Im Zivilrecht und im ÖR gab es Einzelfragen – zum BGB AT und zur VwGO – Rechtsmitteln u.a.. Man hat immer den Eindruck, dass es in Zeitungen verboten ist, Normen zu nennen. Die Berichte über die Verhandlung 2 BvE 6/11 zur Evakuierung von Deutschen aus Libyen am 26.2.2011 zum Beispiel. Die Pressemitteilung des BVerfGs sagt wenigstens, dass der Knackpunkt die Anwesenheit von bewaffneten Soldaten – ein paar Tage vorher wurden schon mal Deutsche evakuiert, es waren aber wohl nur unbewaffnete Soldaten dabei – gewesen sei. Parlamentsvorbehalt nach Art. 87 a II GG – Katastrophenfall nach Art. 35 GG, wenigstens analog? Garantenstellung aus Art. 2 II GG? Das Gericht soll einen großen Wurf angekündigt haben – man wolle Maßstäbe setzen. Die armen Auslandsdeutschen, das kann ja nur heißen, dass sich dann keiner mehr traut. Der BGH und der Auskunftsanspruch zu samenspendenden Vätern – in jedem Alter könne dieser erfragt werden. Die FAZ meint, es ginge um den ordre public. Naja – zur anonymen Geburt in Frankreich schrieb eine Zeitung mal, es gäbe ungefähr 500.000 und die würden so ziemlich alle im Großraum Paris passieren. Dann verliebt sich die Tochter in den eigenen Vater? Die Inzestgefahr ist mehr als ordre public. So jung ist das Problem nicht. Früher wurden die leiblichen Eltern von adoptierten Kindern rechtlich und tatsächlich eliminiert, d.h. namensmäßig. Wenn Sie als Nachlassverwalter die leiblichen Erben eines 1915 geborenen und adoptierten Erblassers suchen müssen, viel Vergnügen!
Der Vortrag vom 27.1. war als Revision dem bekannten Prüfungsfall nachgebildet: der Autokäufer klagt wegen eines Mangels. Damit der Sachverständige ganz sicher was findet, manipuliert er den Wagen zusätzlich. In der Prüfung Burghoff/Hunke/Jurgeleit wurden BGH 2 StR 105/14 sowie die Geschichte des § 316 a geprüft und die Vereinzelungstheorie, wenn der Taxifahrer in den Wald gelockt wird. § 316 a wurde von unserem Führer wegen zwei Brüdern in Berlin geschaffen, welche Stahlseile über die Straße spannten – so ähnlich. Eine einzige Kandidatin hatte das vorbereitet, obwohl die Protokolle mit dem Zaunpfahl darauf hinwiesen. Im ÖR kam VG Köln 18 K 5128/11 und Werbeflyer in Wahlkampfzeiten. Im Zivilrecht der Widerruf eines Testamentes eines geschiedenen und wieder verheirateten Mannes – ähnlich OLG Hamm neulich – sowie Werkvertragsrecht. Die Welt berichtet, dass der BGH heute entscheidet, ab welchem Alter ein Kind von dem Samenbankbetreiber erfahren kann, wer sein Vater ist – 12 Jahre, 17 Jahre? Die FAZ schreibt zu EuGH C-110/13. Darf ein Mitgliedsstaat außerhalb des Umweltrechts, hier im Baurecht (ist das außerhalb?) strengere Produktvorschriften machen als die EU mit ihrer CE-Prüfung? Die Keck-Entscheidung reloaded.
Die Prüfung am 22.1. Fessler/Heinrich/Schepers: im Strafrecht ging es um einen Zutrag (ich bin fast 61 und habe den Ausdruck noch nie gehört), der Prüfer zeigte einen großen Briefumschlag, was da drin sei und wieso er den denn habe. Der Brief des U-Häftlings an seine Freundin, der berichtet, der Verteidiger habe ihm geraten, sich über die Wirkung von Amphetaminen schlau zu machen. Durchsuchung der Zelle und Strafbarkeit des Verteidigers? Im ÖR will ein Lehrer gemäß § 71 LBG Urlaub, um mit seiner Verlobten und deren Kind, das nicht von ihm ist, um ein halbes Jahr in Norwegen zu leben. Im Zivilrecht hat das verkaufte Pferd Zahnprobleme und muss eingeschläfert werden. Die Noten: 37 zu 65 (5+8), 72 zu 129 (15+14), 33 zu 65 (8+8), 26 zu 44 (3+5) und 46 zu 78 (8+8). Und ein U-Boot. Kann man sich den Fachanwaltslehrgang ab jetzt sparen? BGH I ZR 53/13. Entweder Griechenland einigt sich bis Ende Februar mit der EU und dem IWF über die Verlängerung des Hilfsprogramms oder nicht. Dann heben alle Griechen ihr Geld ab und die Banken, die sich bei der EZB Geld – Sichteinlagen – beschaffen müssen, haben dann weder Sicherheiten, die sie bei dieser Kreditaufnahme anbieten können noch Vermögenswerte, die sie verkaufen/eintauschen können. Wenn die Banken zahlungsunfähig sind, geht Griechenland pleite mit oder ohne Grexit, ein Schuldenerlass sprich Schuldenschnitt kommt dann durch die Kraft des Faktischen. Die EZB und der IWF werden also einen Staat retten so oder anders. Dagegen klagt niemand mit der Argumentation, die EZB sei nur für Geldpolitik zuständig. Auch die neue Haftbeschwerde von Herrn Middelhoff blieb erfolglos. Woran liegt es denn nun? Keine ausreichenden Vermögenswerte als Sicherheit gegen Fluchtgefahr? Wohl ja.
Der Vortrag vom 16.1. im Zweiten: Amtshaftung in der Berufung mit Fristversäumnis und Wiedereinsetzung wegen ausgewaschener Treppenstufen. Warnt die Treppe vor sich selber? In der Prüfung Kapischke/Bredscheider/Schmitz geben die Protokollanten die Empfehlung, die Rheinische Post zu lesen. Achenbach – wie wirkt sich aus, dass ein Geschädigter sagt, er wäre entschädigt worden und hätte jetzt kein Interresse an der Strafverfolgung mehr? Nach dem Abitur bekommt die Lehrerin als Dank einen „Fresskorb“. Strafbarkeit? Der Fall soll am 21.1. auch im Ersten geprüft worden sein und in der Boulevardpresse besprochen worden sein. 2.500 € und § 153 a? Ist an mir vorbeigegangen. Und Ziercke/Edathy. Im ÖR soll ein neuer Beigeordneter gefunden werden. Wie geht das? Im Zivilrecht Ausübung des Vermieterpfandrechts. Das VG Hamburg 9 E 4775/14 erlässt einen „Baustopp“ hinsichtlich der geplanten Flüchtlingsunterkunft in Hamburg-Harvestehude und begründet diesen mit einem Gebietserhaltungsanspruch. Ist das nicht ein bisschen zynisch? Sollten nicht alle Stadtteile ein Opfer bringen müssen? Art. 14 GG höherrangiger als die Menschenwürde der Flüchtlinge? In der FAZ schreibt ein Bonner Völkerrechtler zu § 166 StGB. Darf das Gesetz wegen des Zeitgeistes unangewandt bleiben oder eingeschränkt werden? Theodor Heuss hat damals, als man ihm eine dritte Amtszeit durch Grundgesetzänderung antrug, sinngemäß gesagt, dass das Gesetz seine Autorität verliert, wenn es infolge politischer Wünsche umgepustet werden kann. Am 22.1. wurde in Hamburg als Vortrag die Abwehr eines Kinderspielplatzes geprüft. In Düsseldorf kam als Vortrag ein VU – fragwürdige Zustellung – und wieder ein mangelhafter Porsche dran. In der Prüfung Glomb/Borggreve/van den Hövel/ im ÖR Pegida – Versammlungsrecht und das in-camera-Verfahren in §§ 99, 10 VwGO. Im Strafrecht ein JVA-Ausbruch plus StPO. Im Zivilrecht Feinheiten zu Rechtschutzversicherungen im Prozess.
Auch ich muss mich mit dem Mindestlohn beschäftigen. Meine Steuerberaterin schickt mir eine amtliche Aufforderung, dass für Januar 2015 für jeden Tag die Arbeitszeit meiner Putzkraft zu dokumentieren sei. Was macht der Zoll dann? Ein Kollege hat es mir erklärt. Über das OWiG in §§ 73 ff. StGB, dann § 111 b StPO, der mit der ZPO vollstreckt wird – Gewinnabschöpfung – und zwar in Bayern wohl der Bruttolohn – alles. Also nicht Bußgeld – ein Geschäftsmodell des Staates! Wenn ein portugiesischer Fernfahrer 8 Stunden durch die Bundesrepublik fährt, muss dessen Arbeitgeber nachweisen, dass der in dieser Zeit 8,50 € die Stunde bekommt. Man bekam einige juristische Folklore zu § 129 StGB anlässlich der Hooligan-Entscheidung des BGH 3 StR 233/14 in den Medien präsentiert. Beispielsweise gäbe es zwar gesellschaftlich von manchen als Sport anerkannte Boxkämpfe, aber eben keine Massenboxkämpfe. Die Vorschrift ist problematisch, da anders als bei der Bande schon das Palaver am Küchentisch strafbar ist, ohne dass etwas ernsthaftes geschehen ist. Die Strafbarkeit wird also in den häuslichen Bereich vorverlagert. In die Bande kommt der Täter erst über die Qualifikation einer Vorschrift. Nun verlangt der Wortlaut eine „Gründung“ und keine untergeordnete Tätigkeit. Leitbild ist eigentlich die Mafia, hier aber nicht die italienische – der Pate I, II, III, da die Mitglieder hineingeboren werden. Die Hooligans gehen bis auf auf den Samstagnachmittag ja einer anderen Tätigkeit nach. Die Pressemitteilung zeigt deutlich,dass eine Lücke im § 231 aufgefüllt werden soll. Der ist für bayerische Wirtshausschlägereien gemacht worden, da ex post nicht mehr eruierbar ist, woher der Bierkrug geflogen kam. Also § 129 um Kausalitätszweifel aufzufangen? Reicht da nicht § 25 II? Man hätte das auch anders entscheiden können. Damit Sie das Feeling für Fußballfans bekommen, sei „Fever Pitch“ von Nick Hornby hiermit empfohlen. Liest sich flott weg. Gerade für Nichtfußballer.
Der Vortrag am 21.1. im Ersten – Brandschutz über Bestandsschutz – ein Hotelbetreiber bekommt wegen § 17 III BauO die Anweisung, eine Treppe ans Obergeschoss anzubauen, wohl OVG Münster 2 B 666/14. In der Prüfung Kapischke/Klein-Blenkers/Landsberg: „was verstehen Sie unter dem Kooperationsverbot?“ Die GG-Änderung im Hochschulrecht. Pegida tagt in einem Hotel – Versammlungsrecht oder Generalklausel? Im Zivilrecht § 550 rauf und runter. Im Strafrecht Edathy-Immunität, Aachenbach-Delikte und StPO. Die Prüfung Scharpenberg/Schmidt/Pera am 21.1. – im Zivilrecht BGH VIII ZR 273/12 und IPR – Brüssel Ia – EugVVO, in der aktuellen JuS. Im ÖR ein bekannter Protokollfall, im Strafrecht ein alter Vortragsfall – der Anwalt stellt in seinem Schlussplädoyer den Antrag, einen Zeugen für ein Alibi zu laden, falls das Gericht ansonsten verurteilen wolle. Plus deals. Der Vortrag vom 21.1. = OLG Celle 1 Ws 277/10. In der Prüfung Huschens/Schwieren/Behrend wurde BGH Lottogewinn als Zugewinn geprüft sowie die Nachbarhühner picken die Wintergerste weg. Im Strafrecht der BGH mit dem Betrug im automatisierten Mahnverfahren, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, PfÜB. Im ÖR wehrt sich der Nachbar nicht gegen die BVB-Fahne sondern gegen ein Kreuz im Garten des Nachbarn, der einer Seherin verfallen ist (VG Düsseldorf 9 K 4675/06?). Kann ein Rat ein Ratsmitglied loswerden? In Rheinland-Pfalz unter gewissen Voraussetzungen – BVerwG 10 C 11.14. In NRW haben wir § 37 KWahlG mit § 12 II. Nur mit der Hilfe von Strafgerichten. Der Vermieter, der nicht nachweisbar dem Mieter die Gelegenheit gibt, sein Vorkaufsrecht auszuüben, hat nun die Sanktion des Schadensersatzes am Hals, BGH VIII ZR 51/14. Wie schon bei der Versagung der Erlaubnis zur Untervermietung geht das Eigentumsrecht des Vermieters auf der Waage der Justitia in die Schale des Mieters über. Die FAZ legt in Sachen Edathy nach. Man lernt, dass ein Ertränken des Laptops nicht den erhofften Erfolg zeitigt, wenn er im Bundestag immer online ging. Dumm gelaufen.
Ein interessanter Täuschungsversuch im Examen: VG Stuttgart 12 K 3675/14 – der Kandidat nimmt die falschen vorbereiteten Definitionen mit. Das VG Trier 6 L 1605/14.TR hält streetbranding im Wahlkampf für legal. Etwas verwirrend: die CDU-Landtagsfraktion klagt gegen die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen auf Kopien des laufenden Strafverfahrens in Sachen Edathy. Sie nimmt ihren Antrag nun zurück, die Landesregierung – § 96 StPO – hat die Unterlagen zur Verfügung gestellt. Verhandelt der Staatsgerichtshof nun trotzdem am Freitag? Die FAZ erzählt, sie habe die „Ermittlungsunterlagen“. Auch die FAZ berichtet von einem Betrugsverfahren wegen AGG-Hopping. Stellt der Kläger eine falsche Tatsachenbehauptung oder nur eine solche Rechtsansicht in den Raum? Die SZ meint, dass die US-Amerikaner das Geschworenensystem wegen schlechter Bezahlung und Pflicht und schlimmen Eindrücken nicht mehr mögen.
BGH VI ZR 39/14: die Bauhandwerkersicherungshypothek bei Veräußerung des im Bau befindlichen Objekts. Wie würden Sie entscheiden? Die FAZ berichtet, dass in NRW überlegt wird, bei den Kommunalwahlen wieder eine Sperrklausel einzuführen, da eine Bonner Kanzlei meint, der VGH habe 1999 Unmögliches verlangt, indem er die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit durch die fehlende Klausel nachgewiesen haben möchte. Der Nachweis ist doch seit 16 Jahren erbracht worden. Welche Gemeinde ist in die Anarchie abgeglitten? Professoren äußern sich in den Medien zum Demonstrationsverbot in Dresden wegen einer konkreten Morddrohung. Das Unbehagen liegt auf der Hand; darf der Staat den Demonstrationsgegnern, die solche Meldungen lancieren können, beispringen? Was das zweite Unbehagen auslöst: ausgerechnet diese Demonstranten sollen geschützt werden? Wobei die Zeitungen anfangs durchaus respektvoll zur Pegida schrieben und dann plötzlich wegkippten. In der Situation kann man als zuständige Versammlungsbehörde eigentlich nur alles falsch machen.
Der Vortrag am 16.1. in Hamburg entsprach wohl VG Berlin 11 K 279.12. Mal Feuerschutz und Abschleppen. In der Strafrechtsprüfung „Wer von Ihnen fährt Fahrrad?“ „Ich“ „Sie fangen an.“ BGH VI ZR 39/14: Kunden eines Unternehmens werden „als Opfer eines Betruges“ gezielt angeschrieben, es wird auf Schwindel und Scharlatanerie hingewiesen. Darf man bei uns alles sagen? Im Wirtschaftsleben wohl schon. Die Unterinstanz wird nicht schlecht geguckt haben. Gemeinden haben Schweizer Kredite aufgenommen und haben wie auch beim cross border leasing oder den swap Geschäften die falsche Entscheidung getroffen. Musste die Aufsichtsbehörde nach § 86 III GO genehmigen? Ist das ein Kondominium? Laut SZ meint ein Verfassungsrechtler, dass durch die Schiedsgerichtsbarkeit im TTIP unbefugt Souveränität an Private abgegeben werde. Naja, meist ist der Staat froh, wenn er mit Gerichtsverfahren nicht belästigt wird. Hier geht es aber um hohe Streitwerte. Man sollte doch ehrlich sagen, worum es eigentlich geht. Nun wird als Fundstelle für die letzte ÖR-Klausur noch der EuGH C-184/10 – Grasser – mitgeteilt.
Der Vortrag vom 15.1. beschäftigte sich auch mit dem fehlenden zweiten Rettungsweg – ein illegaler, vermieteter Anbau, 80 V. In der Prüfung Schenkelberg/Vogt/Schmitz-Henrich wird bei der HoGeSa-Demo in Köln im Oktober Gegendemonstranten auf einem Balkon aufgegeben, diesen zu verlassen, weil zu befürchten ist, dass die Demonstranten das Haus stürmen. Im Zivilrecht Beratung über einen abzufassenden Hausverkaufsvertrag und mangelhafte Dachdeckerarbeiten bei einer WEG. Im Strafrecht ein Haftbefehl gegen einen Franzosen, der wegen Einbruchsdiebstahls und fehlendem Wohnitz auffällig wurde. Die zweite ÖR-Klausur im Januar soll OVG Münster 16 A 1292/10 nachgebildet sein. Die Prüfung am 14.1. Anders-Gehle/Morsbach/Sauer: im Strafrecht nimmt der Krematoriumsmitarbeiter das Zahngold aus der Asche plus StPO. Im Zivilrecht wird ein Darlehen notleidend plus einfache Vollstreckungsdinge. Im ÖR eine Nachbarklage gegen ein zum religiösen Gemeindezentrum umgebautes Wohnhaus mit Fristenproblemen. Alles klassisch. Frau Pechstein, die Presse und das OLG München. Der Vergleich der Pressemitteilung U 1110/14 Kart. mit den Zeitungsberichten ist doch interessant. Das ist nur ein Zwischenurteil zum ordre public, § 1061 ZPO und der Einrede der Rechtskraft. In einem Nebensatz wird gemeint, vor deutschen Gerichten habe der Sportrechtsgrundsatz – englisches Recht – der strict liability Verantwortung keinen Bestand. Das wird sich noch erweisen müssen. Es geht nicht um Strafrecht, sondern um Schadensersatz von angeblich 4,4 Millionen. Es ist ja nicht so, als ob wir verschuldensunabhängige Haftung außerhalb von Autos und anderen Geräten nicht auch hätten. Wir sind in den Augen des EGMR doch wohl ein Unrechtsstaat – schon wieder eine Verurteilung wegen Väterbenachteiligung – 62198/11 – mit einer Entschädigung von 15.000 €. Die erste ÖR-Klausur beschäftigt sich mit Brandschutz gegen Bestandsschutz – § 87 BauONW. Aufstellplätze für die Feuerwehr und der zweite Rettungsweg bei einer Wohnungseigentumsanlage. Man kann es mit „Zeigen Sie, dass Sie mit unbekannten Vorschriften umgehen können“ auch übertreiben. Wie soll denn ein angstgeplagter Examenskandidat das Judiz haben können, dass kein Richter in der Zeitung stehen will, weil er Brandschutzvorschriften hinten angestellt hat? OVG Saarlouis 2 B 318/14.
Der Vortrag vom 14.1.: A verkauft eine vermeintliche Kinderzeichnung auf dem Flohmarkt für 2 €, es handelt sich aber um einen billigen Picasso mit einem Wert von 100.000 plus minus. Lebensnahe Fälle, nich? Auch der Fall kam schon im Mündlichen in Prüfungsgesprächen. In der Prüfung Schmidt/Kubink/Kessen ging es um die Strafbarkeit des Friedensrichters, der dem Delinquenten aufgibt, sich bei dem Opfer zu entschuldigen – § 258 StGB? Dann das Prüfungsrecht der Kanzlerin – die Dezemberklausur – und im Zivilrecht um Vertragsarten, wenn der Vermieter am Umsatz beteiligt werden soll plus ZPO, StPO, allgemeines Verwaltungsrecht. Vor allem ist in der Pressemitteilung C-62/14 Gauweiler/Dt. Bundestag die fettgedruckte Aussage spannend zu lesen, das Bundesverfassungsgericht habe sich mangels genügender Erfahrung und Spezialisierung in diesen Dingen zurückzuhalten. Die EZB habe die Deutungshoheit, müsse das dem Volk aber dann plausibel machen, z.B. wenn am 22. Januar beschlossen wird, Staatsanleihen sämtlicher Staaten aufkaufen zu dürfen/sollen. Entweder war das BVerfG sehr naiv, als es die Vorlage startete oder es wollte die Fehdehandschuhsituation damit provozieren. Die FAZ berichtet wieder mal, dass nun die Bausparkassen wegen der hohen Verzinsung die Verträge kündigen. Wonach? § 490 III – § 314 BGB? § 489 passt doch nicht? Leider ist das immer wieder zitierte Urteil des LG Mainz 5 O 1/14 i Netz nicht im Original zu finden, oder ich bin zu blöd dazu.
Der Vortrag vom 13.1. – die Leasinggeberin klagt auf Zahlung der restlichen Raten für den Porsche, die Leasingnehmerin erhebt Widerklage auf Rückzahlung der schon geleisteten Beträge wegen Rücktritts, der Gaszug ist krank. Im Strafrecht – die Südkurve wusste leider die Namen der Prüfer nicht – kam der BGH-Vortrag, die Lügen im automatisierten Mahnverfahren beim Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, PfÜB. Im Zivilrecht VOB und § 632 a rauf und runter, im ÖR ein Wohnungsverweis plus § 80 V. Das OVG Münster 15 B 45/15 entscheidet am 13.1., dass es zu einer Dügida-Gegenaktion am 12.1. nicht entscheidet, nachdem das VG Düsseldorf 1 L 54/15 dem Oberbürgermeister untersagt hatte, analog zum Köln Dom eine Beleuchtungsaktion und Gegenveranstaltung ins Leben zu rufen. Darf das Gericht denn einen Tag später überhaupt noch etwas zu der Sache sagen oder hat sich jedenfalls das Eilverfahren erledigt? Unser BMJ will nach der FAZ den Syndikusanwälten, die nach dem BSG in das Anwaltsversorgungswerk einzahlen dürfen und in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen sollen, helfen. Allerdings dürfen diese dann nicht bei den Arbeitsgerichten, im Strafrecht sowie im Zivilrecht bei Anwaltszwang auftreten. Was, wenn doch? Ein Mal oder aus Versehen drei Mal? Die SZ erwartet durch den Kartellsenat des OLG München am 15.1. eine Revolution, da der CAS danach die Eigenschaft eines zulässigen Schiedsgerichts nicht mehr haben dürfte. Nicht unabhängig genug, Monopolcharakter – eben Kartellrecht. Das VG Köln 20 L 1916/14 stellt am Karfreitag die evangelische Religion höher als andere, da auch Beschneidungsfeiern – zu fröhlich – unzulässig sein sollen. Aber private Geburtstagspartys gehen schon noch, oder? In der FAZ wird nach den geeigneten Fahndungsmitteln zwecks Verhinderung von künftigen Attentaten gefragt – Rasterfahndung – Onlinedurchsuchung/Telefonabhören – Terroristenlisten. Der Sinn ist ja eigentlich, den potentiellen Terroristen wege drohender Erfolglosigkeit den Mut zu nehmen, das Attentat durchzuführen und die Bürger nicht noch weiterem bei diesen bürokratischen Unsinn zu unterziehen. m oder n? Egal.
Der Generalanwalt wird in Sachen EZB und Ankündigung der Aufkäufe von Staatsanleihen am 14.1. sein Gutachten veröffentlichen – man darf gespannt sein. Die zweite Strafrechtsklausur soll OLG Koblenz 2 Ss 160/12 und OLG Düsseldorf 5 Ss 231/88-195/88 = NJW 1989 S. 115 nachgebildet sein. Halten Sie BGH 1 StR 31/14 für richtig? Der bestechliche Straßenverkehrsamtmitarbeiter trägt in Kfz-Briefe wildfremde Privatpersonen ein, die mit dem Wagen nie etwas zu tun hatten und macht sich nicht gemäß § 348 StGB strafbar? Die Noten in der Prüfung Hirtz/Weigend/Lehmler vom 9.1.: 9 + 11 = 99, 4+5 = 45 und 9 + 10 = 75. Der zuständige Staatsanwalt liest in der Zeitung, dass eine Organentnahme bei nicht ordnungsgemäßer Feststellung des Hirntodes (§ 3 II Nr. 2 TPG formuliert das etwas umständlicher) begonnen und deshalb wieder abgebrochen wurde. Strafbarkeit? Schwierig – geht man in dubio pro reo vom Tod aus, nur § 168 StGB, wenn überhaupt, oder strafbar nach dem TPG (steht da hinten was?). Geht man wegen der Legalvoraussetzung vom lebenden Menschen aus, versuchter Totschlag mit Rücktritt und Körperverletzung plus Qualifikation? In Die Welt wird § 166 StGB und die Notwendigkeit bzw. der Sinn dieser Vorschrift angesprochen. Die erste Strafrechtsklausur: Schlag mit der Bierflasche in Notwehrsituation im Bahnhof, das Opfer stirbt wegen eines Aneurysmas, Videoaufzeichnung der Bahn, Hintergrund ist eine Fußballfanauseinandersetzung im Vorfeld.
Die Prüfung am 9.1. Hirtz/Weigend/Lehmler – im ÖR VG Köln 10 K 3402/13 – Passentziehung bei Djihadisten, im Zivilrecht fällt die besuchende Hundehalterin über den gastgebenden Hund und schmeisst noch eine Vase um, im Strafrecht schreitet das Herrchen bei einem Kampf zwischen Schäferhund und Husky mit Pfefferspray ein, den auch noch das andere Herrchen abkriegt. BGH VI ZR 155/14: die Autobahn wird aufgrund eines Unfalls gesperrt. Kann die einnahmslose Autobahnraststätte nun aus § 7 I StVG gegen den Unfallverursacher und die hinter ihm stehende Haftpflichtversicherung vorgehen? Oder aus § 823 I? Der Schleusenfall? Die FAZ berichtet über Konkurrentenklagen beim BFH. Die Welt schreibt zur steuerlichen Absetzbarkeit von Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen – § 33 EStG – und zwar zum einen zum FG Rheinland-Pfalz 4 K 1978/14, welches die neue Regelung weichspült, und zum BFH XI R 66/14, bei dem die Frage hängt. In der FAZ am Samstag wurden BAG 2 AZR 546/12 und 8 AZR 1026/12 besprochen. Arbeitsrechtliche Vorträge im Zweiten werden überwiegend BAG-Entscheidungen, halb abgehangen, entnommen.
Der Vortrag vom 9.1. im Strafrecht: Der Student nimmt einem vermeintlich schlafenden Rentner im Park, der aber gestürzt war, einen Ring weg. Zusatzfrage: Tateinheit, Tatmehrheit, Gesetzeskonkurrenz. In der Prüfung Ketterle/Ehlen/Hobe im ÖR die Äußerung des Bundespräsidenten zu den Spinnern, die Äußerung der Ministerin Schwesig zur NPD vergleichend. Im Zivilrecht der normale Abschleppfall und § 495 a ZPO – darf bei Bagatellsachen gegen den Willen der Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden werden? Im Strafrecht schickt die Freundin ihrem Freund Gift, welches die Mutter trinkt. Und die alte Klausur: der spielsüchtige Bankkassierer, der 10.000 € entwendet hatte, nimmt auf den Rat seines Anwaltes noch mal 10.000 € und bietet diese im Vergleichswege der Bank an.
Wie nach dem 11. September wird zu beobachten sein, in welcher Geschwindigkeit in den Zeitungen das Attentat von Seite 1 nach hinten wandert. Der 11. September hält den einsamen Rekord von einer Woche. Jeder will die Deutungshoheit erobern und macht Vorschläge, die das Leben des kleinen Bürgers erschweren. Mehr Geld für mehr Polizeibeamte sagt aber niemand. Eine schöne Entscheidung zu Altkleidersammlungen durch Private des VG Düsseldorf 17 L 2471/14. Nachdem die Verwaltungsgerichte zunächst in einer Welle sagten, Kommunen, stellt euch nicht so an, wenn ihr nach Jahrzehnten neben Altpapier Altkleider als Einkommensquelle entdeckt, könnt ihr jetzt nicht so tun, als ob die Privaten unzuverlässig wären. Dann hat das OVG das anders gesehen. Das VG Düsseldorf hält in dem Eilverfahren dagegen. Auch die Besonderheit der staatlichen Konkurrenz – wie beim Glücksspielproblem auch – wird angesprochen. Eine klassische Examensthematik wird in VG Münster 1 L 902/14 behandelt – die Entziehung des Jagdscheins. Das BVerG 2 BvE 2/12 stützt das ungewöhnliche Wahlsystem des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung ohne Aussprache. Der Bundespräsident kann ja auch nicht abgewählt werden. Als seltsames Ding zwischen Exekutive und Legislative soll er den täglichen Politikstürmen nicht ausgesetzt sein.
BGH 4 StR 92/14 – der Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz telefoniert mit seinem Handy oder ist angetrunken – führt er das Fahrzeug? Wie kommt so eine Ordnungswidrigkeit zum BGH? Ein Bonner Professor bespricht in der FAZ ein krudes Buch von Herrn Blüm. Ob Richter nur nach Noten und nicht auch nach der Persönlichkeit eingestellt würden. Falsche Frage. Ist genug Haushaltsgeld da? Wobei der Punkt des Buches, das ich nicht lesen werde, natürlich ist, dass die Laien die Guten und die Juristen die Bösen sind. Auch in der FAZ hält ein Bonner Professor, der nicht prüft, den Bundeswehreinsatz im Irak gegen IS für verfassungswidrig, da Art. 24 II GG oder eine Einladung der irakischen Regierung keine ausreichende Rechtsgrundlage seien. Ein Kölner Professor, der prüft, hält dagegen. Darf ein Strafgefangener – Anders Brejvik – im Vollzug studieren – mit online-Zugang – und eine Partei gründen? Ein Blick ins örtliche Strafvollzugsgesetz muss weiter helfen – § 39 – Recht auf Selbstbeschäftigung? Das Parteiengesetz sagt rein gar nichts zur Gründung – also dann BGB – der nichtrechtsfähige Verein – nur die CSU ist eingetragen. Aber Überlagerung durch Grundrechte?
Von der Prüfung Banke/Schüller/Van der Grinten am 16.12. ist noch eine Fundstelle nachzutragen: BVerwG 1 WRB 2.12. Hier kommt noch die Fundstelle zu der gestrigen Klausur: OLG Celle 7 U 202/13. Die FAZ berichtet über das kalkulierte Geständnis von Herrn Lieberum. Um aus der Nötigung rauszukommen, wollte man „nur“ helfen, den Rechtskreis erweitern. Die Androhung, ggfs. Anzeige wegen Verleumdung zu stellen, sei nur nebenbei erfolgt. Die geforderte Summe sei Verhandlungsbasis gewesen. 11 Taten sind angeklagt, jedoch werden 15 Prüfungsverfahren wieder aufgegriffen. Der Mann tut sich nur selber leid. Die Angabe, speziell Kandidaten mit Migrationshintergrund helfen gehabt zu wollen, ist eine beleidigende Frechheit. Auch in der FAZ wird über ZPO-Reformen berichtet, die sicherlich nur angedacht werden, aber mehr nicht. Fortbildungspflicht für Richter. Ginge das überhaupt? Ich hätte da ein paar Vorschläge – wie bedient man ein Telefon, Grundkurs für EU-Recht und wie findet man die Homepage des BGH mit der Maus? Herr Maas überlegt, die Verhandlung im Zivilrecht nicht öffentlich zu gestalten. Ist nicht nötig, die Zuschauer verstehen meist sowieso nicht, worum es geht. Und zum dritten in der FAZ der dritte lesenswerte Aufsatz zur Juristenausbildung. Die Rechtsprechungsmasse erdrückt die Gesetze. Textanalyse werde kaum gekonnt. Ich würde sagen, Sprechen, Reden wird nicht gekonnt, weil man im Studium höchstens vier Sätze gesagt hat und die noch nicht mal am Stück und dann galt man schon als Streber. Argumentieren – nicht nur mit dem Wortlaut – der Kampf um das Ergebnis, Diskutieren, Verhandeln muss gelernt werden. Selber denken wird abtrainiert.
Aha – bei den Katholiken im Rheinland soll der Probst mit b geschrieben werden. Die zweite Klausur im Januar dreht sich um die Kündigung eines Jagdpachtvertrages – zum Anlesen LG Bonn 2 O 572/02. In der ersten wird ein 57.000 km altes Auto mit einem 70.000 alten Austauschmotor verkauft, der aber angeblich nur 9.000 gelaufen haben soll – Klagerücknahme nach Zahlung zwischen An- und Rechtshängigkeit, Streitverkündungswirkung und andere fiese Kleinigkeiten, die man alle im Kommentar nachgucken kann. Die Lektüre von Examensfällen erweitert die Allgemeinbildung: Streetbranding im Wahlkampf „Leer braucht Leer“ – das musste ich erst mal googeln. Zulässig? Die Zeitungen sind sich nicht einig, wie Dompropst/Domprobst geschrieben wird. Man weiß auch nicht, ob Griechenland die Eurozone, ohne aus der EU auszutreten, verlassen darf bzw. gebeten werden kann, zu gehen. Die FAZ zitiert Art. 140 III AEUV, den ich nicht verstehe. Auf welchem Vertrag beruht die Eurozone denn? Dem Europäischen Fiskalpakt? Geht eine Änderung durch ein Zusatzprotokoll, EU ja, Eurozone nein? Der Rauswurf ist damals anlässlich der drohenden Jörg-Haider-Regierung in Wien in den EU-Vertrag aufgenommen worden. Der Austritt ist seit dem Vertrag von Lissabon möglich, Art. 50 plus minus. Nur, bekommen dann die Banken von Griechenland ihr Geld oder ist das der beste Weg zu dem gewünschten Schuldenschnitt einer Regierung in Athen? In Frankreich soll ein Bürgermeister die Bestattung eines Romababys verweigert haben – soll, er bestreitet. § 8 I Satz 2 Bestattungsgesetz NRW vermeidet das Problem.
Der Kölner Dom gehört sich selber, so dass dessen Domprobst heute abend Strom sparen will. Ist das eine grobe Störung gemäß § 21 VersG? Das BVerfG lässt „Präsenz zeigen“ am Straßenrand zu. In der FAZ schreibt ein Professor der Rechtsphilosophie über den Rechtsstaat und zitiert mal dieses und mal jenes, nachher ist man nicht schlauer als vorher. Wenn unter Rechtsstaat Fairness seitens des Staates zu verstehen ist, ist im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht nichts zu beanstanden. Im Strafverfahrensrecht zeigt nicht nur der EGMR, dass bei uns einiges im argen liegt. Die Formalisierung als Selbstzweck und zur Verhinderung der Angriffe auf gesprochene Urteile in der Rechtsmittelinstanz geht über alles weit hinaus, was in den anderen Rechtsgebieten erträglich ist. Ich hab mein erstes Verfahren beim EGMR gestartet – § 329 StPO – trotz Anwesenheit der Pflichtverteidigerin, der Angeklagte war nicht erschienen, da er die Ladung nicht erhalten hatte, sagt er, wurde die Berufung verworfen. Die Entscheidung des EGMR Neziraj/ Deutschland aus 2012 aus dem Gerichtssprengel Köln wird ignoriert. Mal gucken. Natürlich nach Ausschöpfung des Rechtsweges inklusive Karlsruhe.
Palästina will dem Internationalen Strafgerichtshof beitreten. Nach Durchsicht der 80 interessanten Artikel (Art. 32 wurde den Kandidaten mal vorgelegt zwecks Abgleich mit unseren Irrtumsregeln) stößt man auf Art. 14. Will man so durch die kalte Küche die Anerkennung als Staat erreichen? Könnte sein. Der BGH 1 StR 359/13 erklärt wortreich die übertriebene Werbung von Immobilienverkäufern zu Betrügern. Wann fängt die Unwahrheit an?