30. Dezember – Aktuelles II – 2014
Zum Jahresabschluss ein kurzer Blick nach vorne und damit zurück – die Jubiläen 2015: 15.6.1215 – 1815, der Wiener Kongress tanzt, bewegt sich aber nicht – 1945. 2014 – Uber begeht offene Rechtsbrüche mit der Überheblichkeit des reichen Unternehmens und übersieht die Politik und ihre Klientel. Es wird angekündigt, dass in fünf Jahren spätestens alles digitalisiert und verlinkt sein wird. Aber das interessiert Kandidaten weniger. Deshalb ein kurzer Rundgang durch die Küche. Ich bekomme ziemlich viele korrigierte Examensklausuren zu sehen, vor allem im Zweiten Examen, zwecks Analyse für den Verbesserungsversuch und/oder zu den Erfolgsaussichten eines Widerspruchs. Hier ein Danke an die Kollegen Kaiser, die mich empfehlen. Meist geht es um schlechte Klausuren. Woran lag es denn nun? In der Regel nicht am Inhalt, sondern an dem fehlenden Handwerkszeug. Keine oder keine korrekten Obersätze. Die fehlende Präzision, keine Schwerpunktbildung, die Sprache, die Sprache, die Sprache. Das Rubrum, der Einleitungssatz, das Mandantenbegehren, also die Visitenkarten zu Beginn der Klausuren sind schlecht d.h. praxisuntauglich. Und es werden nur 10 – 20 Seiten abgegeben. Die Optik, Bandwürmer, ist unhöflich bis unverschämt. Es korrigieren hochkarätige Juristen! „Sie sind die Erste, die mir das sagt.“ In der Tat. Ich lasse mir auch AG-Klausuren zeigen. Viele Häkchen, was immer zeigt, dass der Inhalt nicht gründlich gelesen wurde. Nur Korrektur am Inhalt vor dem Examen, nur Korrektur an der Sprache im Examen. Erstaunlich ist das unterschiedliche Korrekturniveau in den einzelnen Bundesländern, was nicht heißt, dass die Korrektoren schlechter oder besser wären, aber ein Rubrum mit Spiegelstrichen, Abkürzungen und sonstigen Fehlern bricht einem Kandidaten den Hals und anderswo macht das gar nichts bzw. die Kandidaten müssen die gar nicht fertigen. Das können Sie aber nicht ändern. Machen Sie das Rubrum so, wie es in Ihrem Beritt gemacht wird. Schlechte Klausuren liegen also an dem fehlenden Blick der Kandidaten für das, was gewollt ist. Wie ändert man das? Lesen Sie viele Originalentscheidungen, um die Sprache zu übernehmen. Stellen Sie sich eine Mappe mit Rubrums (Rubra) zusammen (google „pdf urteil landgericht bonn“). Lassen Sie sich hart durchkorrigieren. Hier geht es am 2. Januar in dem neuen Blog weiter. Ein gutes Jahr für Sie!
Die FAZ regt sich über den BGH in der Leihmutterentscheidung auf. Wieso man sich einer fremden Rechtsordnung untertänig machen würde. Nein, tut der BGH nicht, er respektiert eine Gerichtsentscheidung nach § 109 FamFG. Mit der Talaq-Scheidung hat das wenig zu tun. Im IPR ist der ordre public 2009 – Rom I und Rom II – abgeschafft worden, bei der Respektierung ausländischer Gerichtsentscheidung nun wohl auch. Jedenfalls damit ein Kind kein hinkendes Verwandtschaftverhältnis hat. Vor Jahren musste das OVG Münster mal entscheiden, ob ein iranischer Arzt beide Ehefrauen zur Facharztausbildung mitbringen darf. Das wurde letztendlich hingenommen. Bigamie ist bei uns ja nicht strafbar, da die Doppelehe unanständig wäre, sondern weil unser Sozialsystem keine zwei Witwen stemmen kann. Auch die FAZ räsonniert über die großen Strafverfahren diesen Jahres und die 627 lange Anklageschrift sprich „Räuberpistole“ in Sachen Deutsche Bank-Leo Kirch-Verfahren. Wenn ein Anwalt so einen Schriftsatz abgeben würde, weiß man, er will etwas unplausibles verkaufen. Herr Hoeneß und Herr Ecclestone sind gegenüber Herrn Middelhoff unerklärlich gut weggekommen. Herrn Middelhoffs Verhalten halte ich nicht für strafbar. Er hat Flüge in Rechnung gestellt. Wie kann das § 266 StGB erfüllen, wenn er nicht selber die Überweisungen an sich getätigt hat? Unanständigkeit kann kein Maßstab sein. An die eigentlichen strafrechtlichen Dinge – Vorstand bei Arcandor/Quelle und andererseits in Vermieterposition – ist die StA ja gar nicht rangegangen. Die Al Capone Methode – mit Steuerhinterziehung bekommt man einen Serienmörder hinter Gittern.
Schöne Weihnachten!
Die Fundstelle für die letzte Novemberklausur im Ersten: VG Aachen 6 K 1149/06 – jedenfalls die Thematik. Die Prüfung am 17.12. – Feuerstein/Napierala/Stobbe: im ÖR wurde OVG Münster 11 A 2020/12 geprüft und wann die letzte Landtagswahl war, wann die nächste sei und wo das stünde? Art. 34 LV. Im Strafrecht ein normaler Raub mit normaler StPO, im Zivilrecht Regress gegen den Subunternehmer, der ein Dach undicht eindeckt. Das OLG Karlsruhe 9 U 234/12 hatte sich mit einem worthless piece of oily shit zu beschäftigen. Die erste ÖR-Klausur im Ersten soll VG Gelsenkirchen 16 L 1180/14 nachgebildet sein. In einer Prüfung am 16.12. wurde wegen der durch den Kreis angeordneten Kastrationspflicht bei Katzen auf § 13 b TierSchG hingewiesen und dass die Landesregierung bisher von ihrer Weiterleitungsbefugnis noch keinen Gebrauch gemacht habe. Rechtsfolge? Die SZ berichtet über fragwürdige Immobiliengeschäfte eines Osnabrücker Amtsrichter – gewöhnliche Folge bei der Justiz – man wird in die Betreuungsabteilung umgesetzt.
Nehmen Sie mal an, man hat seiner Urgroßmutter eine Konzertkarte eines 80jährigen Künstlers geschenkt, der nun von uns gegangen ist. Bekommt man das Geld wieder? Alles? Die FAZ schreibt, dass das BVerfG ziemlich naive Anfängerfehler bei der Richterbesoldung gemacht habe, indem es blauäugig Vergleichszahlen des Statistischen Bundesamtes übernommen habe, in denen aber beispielsweise die Mitarbeiter der Fischerei fehlen. Zudem habe man geglaubt, dass schottische Richter mit einem hohen Anfangsgehalt mit 27 anfangen könnten. Phhhhh. Wiedereröffnung der Verhandlung?
Ein Fußballer legt bei einer Routinekontrolle einen gefälschten niederländischen Führerschein vor und erhält wegen sechsmaligen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zwischen 2011 und 2014 einen Strafbefehl über 90 Tagessätze bei einem angenommenen Monatsgehalt von 180.000 €. Fällt § 267 jetzt unter den Tisch? Was ist mit den früheren Fahrten in nicht verjährter Zeit? Wieso hier keine Hauptverhandlung? Das OLG Hamm weist die Haftbeschwerde in Sachen Middelhoff zurück – u.a. wegen eines verschwiegenen Reisepasses mit einem Visum für China. Nun weitere Beschwerde gemäß § 310? In der Pressemitteilung des OLG Hamm 5 Ws 442/14 steht, der Beschluss sei rechtskräftig. Wie das? Jedes Argument in der Mitteilung lässt sich widerlegen. Herr Edathy legt dem Untersuchungsausschuss eine gebrauchte eidesstattliche Versicherung vor, welche er schon einer Zeitschrift geliefert hat. § 156 StGB? Er erhofft sich wohl eine Einstellung gemäß § 153 a StPO, welche er dem Gericht angeboten hat. Sein Auftreten dürfte da kontraproduktiv gesehen sein. Davon abgesehen: wenn das Gericht den a anbietet, geht es von der Strafbarkeit aus („lassen Sie sich das wäre in § 153 auf der Zunge zergehen“). Ist das jetzt auch andersrum so? Der EuGH hat Angst, dass der EGMR bei Übernahme der EMRK durch die EU in sein Revier einmarschiert und erklärt in einem Gutachten – Gutachtenverfahren gab es ursprünglich auch beim BVerfG, die wurden dann aber schnell wieder eingemottet, da Adenauer diese nicht schätzte; beim IGH wird mit Gutachtenaufträgen durch die Generalversammlung gearbeitet, wenn mangels Staatsqualität oder Unterwerfung unter das Verfahren ein Rechtsstreit nicht möglich ist – sehr ausführlich, warum.
Das Vortragsthema vom 17.12.: in einem Café wird ein Wettbüro betrieben. Baurechtliche Sanktion? Im Prüfungsgespräch wurde der Kinderwagen der Mieterin im Flur als Kündigungsgrund besprochen, das Abschleppen an einem vergessenen Halteverbotsschild und Rückforderung der Abschleppkosten (die letzte Novemberklausur) und die Fluglaternenverordnung – Kong Ming Laternen. Im Strafrecht nichts außergewöhnliches. Der Vortrag vom 16.12.: BAG 2 AZR 153/11 – Tatkündigung wegen Zigarettendiebstahls aufgrund einer Videoaufzeichnung im Kassenbereich. In der Prüfung Banke/Schüller/? wurde der Abbruch der Ebayauktion geprüft und im ÖR Streitwert und Streitwertkatalog (duje), dann sollte ein Beamter sich die Haare kurz schneiden lassen müssen, im Strafrecht eine alte Klausur: der Ehemann beschädigt beim Ausparken das Auto seiner Frau, die in der Oper ist, und fährt zu seinem Skatabend – jemand hält ihn an und er wehrt sich. Die Entscheidung aus Karlsruhe war die Aufregung nicht wert. Es stellt sich nun die Frage, nach welchen Maßstäben kleine und mittlere Unternehmen erbschaftssteuerlich festzustellen sind. Da es um Arbeitsplätze geht, nach Arbeitsrecht, nach Mitbestimmungsrecht, nach dem HGB? Der Gesetzgeber hat fast 2 Jahre Zeit, zu komponieren. Steuer- und sonstige Rechtsberater müssen prüfen, ob aus größeren kleine Unternehmen gemacht werden sollen und wenn ja wie. Die Schlupflöcher, welche moniert wurden, tun sich von einem anderen Standpunkt aus auf. Herr Edathy wäre schlecht beraten, wenn er heute zur Sache selber etwas im Untersuchungsausschuss etwas sagen würde – § 55 StPO. Aber zu Randtatsachen? Herr Lieberum, in manchen Zeitungen L. genannt, wirft einige Rechtsfragen auf. Befangenheit eines Richters, wenn er selber prüft oder geprüft hat? Das BVerwG meint zu Prüfungsanfechtungsverfahren, das alleine reiche nicht. Wenn man aber mit den Korrektoren zusammengeprüft hat, um deren Korrektur es jetzt geht? Die 6. Kammer in Köln prüft nicht. Erpressung, wenn der Angeklagte von sich aus auf die Kandidaten unter Leidensdruck zukommt? In Niedersachsen gibt es keinen regulären Gnadenversuch wie in NRW – in Hessen wird gerade ins NRW Modell gewechselt. Oder Rechtskreiserweiterung? Wieso vor dem Landgericht Lüneburg? Weil Celle wie Hamm ein OLG und ein Amtsgericht hat aber kein Landgericht. Was ist, wenn ein Kandidat so Richter wurde – sind alle seine Akten neu aufzurollen? Kann ja nicht sein. Rechtsfolgen für die erwischten Kandidaten? Das JAG hat eine Klaviatur von möglichen Sanktionen. Welche würden Sie nehmen?
Der Vortrag am 16.12. im hohen Norden am Ostseestrand: in einer Bar schüttet der Gast in einen „B 52“ Cocktail der rumzukriegenden Dame Rum nach mit dem Ergebnis einer Stichflamme. Geht das mit einem Blonden Engel auch? Den krieg ich ab und zu in meinem Zeitungsladen spendiert. Am 5.12. wurde OLG Hamm 3 RVs 72/12 geprüft (da fasst man sich doch an den Kopf, sind Richter nicht ausgelastet?) und BGH VI ZR 372/12 – die Hundepension sowie die neue Düsseldorfer Tabelle („Was stand heute in der Zeitung zivilrechtlich interessantes drin?“ Sinngemäß). Revision, Haftbefehl, die üblichen Verdächtigen. Am 10.12. in der Prüfung Schwieren/Pommer/Schepers, PKH im Adhäsionsverfahren – LG Bielefeld – empörte Briefe von Wutbürgern, weil der Geschädigte seinen Anwalt letztendlich selber bezahlen muss. Und LG Bielefeld – der ausbrechende Häftling zerschmeisst mittels des Gullydeckels die Freiheitshemmnisse und hüpft auf einen Wagen, der nun eine Delle hat. Wer haftet neben dem insolventen Delinquenten? Die Richterbesoldung beim BVerfG und BGH 4 StR 292/13. Wie wehrt man sich richtig gegen Fehler im Prüfungssachverhalt? VG Gelsenkirchen 7 K 1599/11. Das BVerfG – 2 BvE 2/14 – meint, dass eine Bundesfamilienministerin in einem Interview sich zur NPD äußern dürfe, weil der laufende Landeswahlkampf nichts mit der Frauenquote zu tun habe. Eine seltsame Begründung. Warum wird nicht offen gesagt, dass jede Partei, Religion, Gewerkschaft polarisieren darf und muss, um ihre eigene Klientel zu halten? Einzige Grenze Schmähkritik. Darf man mit 2,3 Promille eine Polizeibeamtin completely crazy nennen? OLG München 5 OLG 13 Ss 535/14.
Die Großmutter fährt das Kind zum Vereinssport und verletzt sich – OLG Celle 5 U 16/14 – durch einen selbstverschuldeten Unfall – Ersatz der Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld? Wird das Prinzip der allgemeinen Wahl in Art. 38 GG durch § 13 Nr. 2 und 3 BWahlG verletzt? Die SZ berichtet, dass eine Verfassungsbeschwerde dieserhalber eingereicht worden ist. Auch in der SZ wird die schon den Bundestag im Oktober passierte Renovierung der Wahl der Verfassungsrichter – Wahl durch das Plenum und nicht durch einen Ausschuss – diskutiert. Da sich wundersamerweise immer noch nur soviel melden, wie Stellen zu vergeben sind, wird nach wie vor vorher gekungelt. Wahlkampf mit Befragung nach illegalen Kinderfrauen wie in den USA? Dann kommt wohl auch ein solches Procedere beim Bundespräsidenten und Ministern. Liegt der notwendige Vermögensschaden vor, wenn ein bestens vernetzter Kunsthändler gerade wegen seiner Nachfrage auf dem Markt für einen Milliardär aus 50 Millionen 80 macht, wobei er aber gegenüber seinem Kunden mit frisierten Rechnungen arbeitet, um höhere und verdeckte Provisionen zu bekommen? Plagiatfelgen analog? Die Entscheidung richtet heftigen Schaden an und ist richtig falsch. Was zivilrechtlich ein Schaden – auch und gerade wegen des subjektiven Fehlerbegriffs – ist, muss auch strafrechtlich einer sein. Aber als Strafrechtler hat man da wohl keinen umfassenden Überblick.
Ist ein Vater-Immobilienunternehmer Unternehmer, wenn er regelmäßig Pferde an- und verkauft, damit seine Tochter Turniere reiten kann? OLG Köln 11 U 46/14. Ist der neue § 940 a II ZPO auch auf Gewerberäume anwendbar? Das OLG Celle 2 W 237/14 meint nein. Die Zeitungen wissen alle, dass das BVerfG am Mittwoch sagen wird, so nicht. Fraglich ist, aber ob und in welchem Umfang Art. 3 I GG erlaubt, Regieanweisungen für einen neuen § 13 a ErbschStG zu erteilen, z.B. wie die SZ formuliert, für eine wasserdichte Arbeitsplatzklausel. Der Anfangsverdacht eines § 258 a StGB durch einen BKA-Mitarbeiter, weil Herr Edathy das Verbindungsglied genannt hat? Es sieht so aus. Wie würden Sie als Staatsanwalt jetzt weiter ermitteln? Was tut der Untersuchungsausschuss, dessen Aufgabe es nicht ist, die Wahrheit herauszufinden? Wie Joschka Fischer mal sagte: er ist erstens ein politisches Kampfinstrument, zweitens ein politisches Kampfinstrument und drittens ein politisches Kampfinstrument. Meist der Opposition gegen die Regierung, in der CDU-Spendenaffäre umgekehrt. Am 19.12. soll im Bundesrat ein neuer Art. 91 b GG duchgewunken werden. Wer bezahlt die Inklusion, das BAFöG – wer die Musik bezahlt, bestellt sie auch. Die Länder wollen vom Bund Geld aber kein Reinregieren. Die SZ schreibt über eine Kommunalverfassungsbeschwerde, weil Gemeinden, die ihren Strom nach Auslaufen der Konzessionsverträge mit den großen Vier nun selber verkaufen wollen, sich an das Vergaberecht halten müssen, sich also bei sich selber bewerben müssen; es wird § 46 II Energiewirtschaftsgesetz zitiert. Das wird schon wegen EU-Recht so sein müssen.
Ist ein zur Aufnahme von Flüchtlingen vorgesehenes Gebäude schon vor deren Einzug zum Wohnen bestimmt, so dass § 306 a eingreift, wenn es angezündet wird, oder wenigstens zum zeitweiligen Aufenthalt von Menschen? Es könnten ja Vorbereitungen im Gange sein. Das BVerfG meint, es sei die falsche Adresse zur Erzwingung der Einvernahme von Mr. Snowden durch den Untersuchungsausschuss, und zeigt auf den BGH. Nach Lektüre der Entscheidung 3 ARs 6/09 wird das aber auch nicht erfolgreich sein. Ein Taxifahrer steht ohne Benzin auf der Autobahnausfahrt, sein Freund, der einen Benzinkanister bringt, wird von einem Dritten angefahren. Zivilrechtlicher und strafrechtlicher Herausforderungsfall für den Taxifahrer? Garantenstellung wegen Ordnungswidrigkeit? In meinem Briefkasten findet sich heute morgen ein raffiniertes,widerliches Flugblatt der Bogida. „Bring die Deutschlandfahne mit!“ So fing das damals auch an. Patriot – ist ja furchtbar.
Die Prüfung am 9.12. Deventer/Wilfinger/Scharpenberg: im Zivilrecht ging es um die Betriebsrente eines wegen Diebstahls entlassenen Arbeitnehmers, im Strafrecht um die Annahmeberufung, §§ 313, 322 a StP, wenn der Nichtannahmebeschluss nach Ablauf der Revisionseinlegungsfrist kommt, § 322 analog. Sowie die Reformbestrebungen zu § 411 II 1 StPO wegen Befehls des EGMR. Ein deutscher Kaufmann soll sich nicht reicher darstellen, als er ist, § 253 HGB, vor allem nicht beim Einkauf. Wenn eine Boutique also Klamotten für 10.000 € einkauft und die für 20.000 € verkaufen will, darf der Gewinn nicht jetzt schon bei den Passiva ausgewiesen werden. Wenn die Telekom eine Sprintbeteiligung kauft, gilt dasselbe. Wobei der Absturz dann wegen der Voicestreamanschaffung erfolgte. Der BGH hat nun zwar einen unrichtigen Prospekt ausgemacht, aber die Kausalität (die Vermutung aufklärungsgerechten Verhaltens) und das Verschulden (grobe Fahrlässigkeit) noch als Steine im Weg gelassen. Die Entscheidung des OLG Frankfurt 23 Kap 2/06 sollte man nur lesen, wenn man mehr als gefühlt 200 Anträge mental verkraften kann. Das Tarifeinheitsgesetz soll kommen. Wenn das nicht verfassungswidrig ist, weiß ich nicht. Die Arbeitgeber freuen sich, unbequeme Weselskys werden weggeräumt und das durch eine SPD-Ministerin. Das Oktoberfestattentat: bisher ging man davon aus, dass die NSU die erste Gruppentat von rechts war und vorher nur Einzeltäter Attentate begingen. Nun aber vielleicht schon damals, deshalb die Bundesanwaltschaft. Keinerlei Rechtskraft bei der Einstellung nach § 170 II StPO. Das BVerfG meint, bei einer Schulschließung in Sachsen müsse die Gemeinde mitreden können. Wäre das in NRW auch so? Die Daseinsvorsorge ist ja 2007 aus dem Selbstverwaltungsrechtskatalog rausgeschnitten worden.
Der Strafrechtsvortrag vom 10. Dezember: der Wash-Wash-Trick (KG Berlin 121 Ss 157/12 – ohne Google bräuchte ich Wochen, um das zu finden) der angebliche Autokäufer will mit schwarzen Scheinen die 5.000 € Kaufpreis zahlen, wobei er diese mittels der 5.000 € des Verkäufers weiß machen will – Nigeria-Masche. In der Abwandlung ruft das Opfer vorher die Polizei, als die Gangster kommen, sitzen die Beamten in der Toilette, ein Gangster geht weg, weil er muss, der andere lässt es dann. Im ÖR Erledigung einer Klage gegen den Bauvorbescheid, wenn die Baugenehmigung erteilt wird? Im Strafrecht – BGH 4 StR 158/14 – stößt der Täter dem Opfer ein Messer in den Rücken und trottet noch 700 Meter zur nächsten Gaststätte hinterher, wo dieser Hilfe bekommt. Ändert sich nach ein paar Metern der beendete Versuch in einen unbeendeten? Korrigierter Rücktrittshorizont? Im Zivilrecht mandatiert ein GmbH-Geschäftsführer trotz Gesamtvertretungsmacht alleine einen Anwalt. Nun hatte neulich der BGH die Ebay-AGBs bei dem Abbruch der Auktion als Rechtsquelle geadelt, wenn dieser aufgrund eines Irrtums erfolgt. Nur ganz Blöde sagen, ich habe anderweitig verkauft, die Lebenstüchtigen haben einen Fehler gefunden. Jetzt, VIII ZR 90/14, soll das nicht gelten, wenn es um die Verbindlichkeitsdauer des Angebotes geht. Wobei ja schon sehr fraglich ist, warum das ein Angebot und nicht nur eine virtuelle Schaufensterauslage sein soll. Wenn die AGBs also auf §§ 119 ff. passen und deshalb den Abbruch rechtfertigen, warum nicht dieselbe Konsequenz, wenn sie mit § 145 kompatibel sind? Der Anbieter verhält sich doch transparent und prognostizierbar aufgrund der Limitierung der Bindungszeit. Man wird wuschig. Herr Ramelow: darf ein Gericht nach § 153 a StPO einstellen, wenn der Angeklagte/Beschuldigte sagt, nur, wenn ihr meine Anwaltskosten übernehmt? Darf jetzt noch mal nach § 153 a StPO eingestellt werden? In der FAZ wird gemeint, dass das geplante Wiedereinreiseverbot gegen die Freizügigkeitsrichtlinie verstoße, denn Art. 15 lange bei Sozialleistungsbetrügen nicht und Art. 35 werde gesperrt und sei zu allgemein formuliert. Wir legen aber nicht nach deutschen Maßstäben aus, sondern nach Maßgabe der EuGH-Entscheidung von neulich. Das VG Köln 10 K 4302/14 entschied zum Passentzug nach §§ 7, 8 PassG „Bestimmte Tatsachen“ – gibt es denn unbestimmte?
In der Prüfung Burghoff/Niekrens/Berger am 9.12. wurde im ÖR die Vorschusszahlung an den dann doch nicht beförderten Beamten thematisiert, im Strafrecht Sportbetrug-Antidopinggesetz und ein Fall unter Fußballfans, im Zivilrecht bestellt ein Anwalt bei einem Kanzleifest in einem Hotel eine Flasche Champagner für 530 €, meint aber, die würde nur 53 € kosten – man hat es ja. Auch der Vortrag vom 2.12. war eine abgespeckte Examensklausur – der Mieter renoviert bei starren Fristen und rechnet mit § 812 auf. In der Prüfung von der Beeck/vom Stein/Müller-Steinhauer wurden gefragt: BGH VIII ZR 234/13, BGH VI ZR 381/13, BGH 4 StR 292/13 und der ZDF-Montagskrimi sowie die Altkleidercontainerproblematik. Der Vortrag vom 9.12., Regress unter zwei Darlehensnehmern, die ein DJ-Pult gekauft haben, welches jetzt nur der eine nutzt. In der Prüfung Schrader/Kamp(OLG-Präsident)/Richter wurde die Toilettensitzerin im Arbeitsrecht geprüft, dann Dügida und Anschwärzen bei der Polizei. Die Bogida, Abkürzung für Patriotische Europäer gegen die Islamisierung Europas, will am nächsten Montag einen Abendspaziergang in Bonn machen und hat den angemeldet. Beraten Sie die Polizeipräsidentin, bitte. Der VGH Münster hantiert mit dem neuen Modewort Schutzlücke zum Konnexitätsprinzip in Art. 78 III LV NRW. Man könne da nicht helfen, das müsse der Gesetzgeber tun. Früher wurde die Analogie als selbstverständliches Vorrecht der Richter eingesetzt, auch im Verfassungsrecht. Professor Thüsing meint in der FAZ unter anderem, da der EuGH die feste Frauenquote für Arbeitnehmer verworfen habe, gelte das auch für Aufsichtsräte. Ein erstaunlicher Hasenhaken, jedenfalls auf den ersten Blick. Werden Aufsichtsräte denn nach fachlicher Eignung ausgewählt, oder weil der Hauptaktionär die Person seines Vertrauens als Obercontroller haben möchte? Ein weiterer Münsteraner Professor räsonniert in der FAZ über das zweckfreie Jurastudium und warum Kenntnisse zum NPD-Verbotsverfahren nicht so nützlich seien. Alles egal, jeder ausgebildete Jurist muss neu angelernt werden, man kann als Berufsanfänger gar nichts, aber wir sind alle doch was geworden, trotz dieser teilweise nun wirklich absurden Ausbildungs- und Prüfungsfälle. Das vermeintlich fehlende Grundverständnis, zu meiner Zeit zum römischen Recht, kommt von alleine und/oder man braucht es nicht. Ganz brutal ausgesprochen, lernen Sie das, was geprüft wird und es wird geprüft, was die Prüfer gelernt haben oder beruflich auf dem Tisch haben. Niemand prüft, was er selber nicht kennt oder nicht kann. Anlesen tut sich da keiner was.
Die Strafrechtsklausur vom 9.12. war BGH 4 StR 551/12 und 2 StR 556/12 nachgebildet. Der Vortrag am 3.12. war wieder mal Resteverwertung einer Examensklausur – die Schöffin legt Schokoladenhasen hin, nur nicht dem Verteidiger, der Zugang zum Gerichtsgebäude geht nur mittels Klingel am Hintereingang wegen Bauarbeiten und Unmittelbarkeitsgrundsatz beim nicht erschienenen Zeugen sowie Rügeverkümmerung. In der Prüfung Kapischke/Lehmler/Jungclaus ging es im Strafrecht um Achenbach, Middelhoff, Edathy und Schwarzfahren mit Schild um den Hals, mittels eines weggeworfenen Tickets und Gewalt beim Zusammentreffen mit dem Kontrolleur – auch dieser wird krawallig. Im Zivilrecht Darlehenskündigung, im ÖR die Verhandlung der Richtergehälter am Prüfungstag durch das BVerfG und Maßnahmen gegen einen Polizeibeamten, der seine türkische Kollegin mit SMS oder Whats App Nachrichten beleidigt. Die SZ wartet heute auf drei BGH-Entscheidungen – X ZR 85/12 u.a. – zu Stornogebühren bei Reiseverträgen in Höhe von 40% aufwärts. Ist das noch pauschalierter Schadensersatz sprich entgangener Gewinn? So eine Gewinnspanne hat niemand. Oder doch eine Vertragsstrafe? 25% beim Küchenkauf? 10 – 15% beim Autokauf? Auch die SZ weist auf Knöllchen-Horst und das OVG Lüneburg 13 LA 144/12 hin. Er sei wieder da. Am letzten Donnerstag soll ein Kandidat erzählt haben, dass er für den Vortrag (ohne-Rechnung-Vertrag, der wohl den Kandidaten nicht geläufig war) null Punkte erhalten haben soll und die Note für das Prüfungsgespräch sei ihm nicht genannt worden. Ich gebe das mal so weiter. Man kann sich ja etwas einschlägiges dazu denken. Es ist immer wieder erstaunlich, welche Prüfungshits auch im Recyclingvorgang völlig unbekannt sind – Ende November wurde in Rheinland-Pfalz der BGH und § 2287 plus § 822 BGB geprüft, beispielsweise. Die Prüfungsämter geben eine Steilvorlage und die Leute kennen diese Entscheidungen nicht. Oder, zweite Möglichkeit, es werden nur die Schlagzeilen des BGH seelenlos als Gedächnisleistung vorgetragen. Weiterdenken ist die intellektuelle Leistung, die erwartet wird. Die Herzenswärme der Prüfer ist damit weg – bei mir auch. Man fragt sich, wie die Examensvorbereitung ausgesehen hat.
Noch ein Prüfungsfall vom 5.12.2104 = BVerwG 6 C 35.13. Ende der anonymisierten Urteilsveröffentlichungen? Der Dezember steht im Zeichen des Steuerrechts – am 17.12. wird das BVerfG Unternehmenserben wohl das Weihnachtsfest verhageln, in NRW steigt ab Januar 2015 die Grunderwerbssteuer auf den Spitzenwert im Bundesgebiet von 6,5%, so dass die Notare rund um die Uhr beurkunden werden müssen, und die Selbstanzeige wird ab Januar schwieriger. „Man spricht Deutsh“ war mal ein amüsanter Kinofilm. Darf ein deutscher Staat, Bund oder Land, die Sprache vorschreiben? Es kommt darauf an, wo. Die Gerichtssprache ist laut GVG Deutsch. Dass Arbeitnehmer in der Pause Deutsch reden sollen, um dieses zu verbessern, hat ein Arbeitsgericht mal für unzulässig befunden. Und zuhause? Ich mein, ich kann selber kein annähernd fehlerfreies Deutsch – Anwälte haben da künstlerische Freiheit, solange der Mandant sich nicht weigert, die Rechnung zu bezahlen. Die FAZ beginnt einen Artikel zum assistierten Suizid mit dem Peterle-Urteil- es gibt keine Pflicht, erlöschendes Leben zu erhalten. Nur, was ist das? Ein jetzt schon unlösbares Problem, was durch den Fortschritt immer unlösbarer wird. In Die Welt wird räsonniert, dass es bis 1972 keine Bettelei auf der Straße gegeben habe, weil diese strafbar war. Ein Professor meinte mal, hier müsste keiner Betteln gehen. Ich kann da nur Korrespondenz mit Jobcentern und Sozialämtern empfehlen, die ist oft ziemlich einseitig – es wird nicht geantwortet, Termine werden aus Angst vor Attentaten nur nach Absprache vergeben und ähnliches mehr.
Der Vortrag vom 4.12. im Zweiten – der ohne-Rechnung-Vertrag, Auffahrtpflastern mit Mängeln und § 91 a ZPO. In der Prüfung Müller/Cremer/Hunke wurde Erbrecht geprüft, ein Juwelierüberfall mit einem eingeweihten Angestellten, der andere aber nicht, und ein Gangster hat eine geladene Waffe dabei, von der die anderen nicht wissen. Im ÖR will die Polizei ganz dringend in eine Wohnung, weil da jemand verdächtiges sein soll. In der Prüfung Bönders pp. am 5.12. der betrunkene Pferdekutscher, die dritte Halbzeit, Betreuungsrecht, ör GoA; die oberen Notenmöglichkeiten wurden augeschöpft, man sollte seine Vorurteile vielleicht revidieren. Der Vortrag vom 5.12. = VG Regensburg RO 8 K 13.1250 nachgebildet. Im ÖR (Kommission Dylla-Krebs, Proyer, Bockey) wurden OVG Münster 1 A 2375/12 geprüft und BVerfG 2 BvR 669/04. Im Zivilrecht will der EV-Käufer einer Stereoanlage diese weiterverkaufen. Was kann der Verkäufer tun? Eigentlich erstes Examen. Im Strafrecht Sal. Oppenheim, Middelhoff und Prozessrecht. Apropos Middelhoff, die Zeitungen schreiben, dass erst jetz die Akte an das OLG geht, weil die Verteidiger einen Befangenheitantrag gegen die Große Strafkammer gestellt habn. Für mich kontraproduktiv zu diesem Zeitpunkt – das Ziel muss doch sein, die Akte so schnell wie möglich da weg und zwar nach oben zu bekommen. Und von vornherein erkennbar aussichtslos. Falls Sie die Zeitungen von dieser Woche noch nicht weggeworfen haben, sehr lesenswert: Die Welt Frederik Wilson II, Wolf Biermann (die FAZ brachte einen Auszug). Dann am 5.12. alle Zeitungen zu dem Personalwechsel beim Spiegel.
Die 91 Landtagsmitglieder in Thüringen wählen heute vielleicht einen Ministerpräsidenten nach Art. 70 III LV im dritten Wahlgang. Wäre er bei 3 Ja-Stimmen und 88 Nein-Stimmen gewählt? Die meisten (Ja-)Stimmen – mehr Ja- als Nein-Stimmen? Wie werden Enthaltungen gezählt? Wie im Bundesrat und bei Personalentscheidungen wie der Kanzlerwahl als Nein-Stimme – alles, was nicht Ja ist, ist Nein. Dürfte zwischen dem zweiten und dritten Wahlgang die Verfassung geändert werden? Analog „was wird dann aus mir“, es sollte die Geschäftsordnung zur Ermöglichung eines weiteren Wahlgangs geändert werden. Der New Yorker Schwitzkasten – chokehold – mit tödlichem Ausgang – Körperverletzung im Amt mit Todesfolge, da der Schwitzkasten amtlich verboten ist? Selbstverständlich. Zum Anreiz, die Weihnachtsfeier zu besuchen, gibt es ein nettes Urteil des Arbeitsgerichts Köln, 3 Ca 1819/13. Die Entscheidung des OVG Niedersachsen 8 ME 125/10 wurde gerade als Vortrag gestellt – Grabplatten und Verwesungsdauer.
Der Vortrag vom 28.11. im Zweiten: der Wagen auf dem Hotelparkplatz wird von Dieben ausgeräumt – PKH. Das BVerfG verhandelte die Richterbesoldung der Berufsanfänger und diskutierte die Gehaltsunterschiede in den Ländern von bis zu 20%. Stichworte: Armenien, das Gericht sei Gewerkschaftsersatz, Unteralimentation, analog Hartz IV. Befangenheit in der Sache ist als erstes zu fragen. Dann ist der Vergleich mit großen Wirtschaftskanzleien wie Äpfel und Birnen. Nach 3 Jahren Aktenberge müssen Sie Umsatz machen. Richter und Beamte wissen nicht, wie gut es ihnen geht. Pension, Beihilfe, absoluter Kündigungsschutz, vor allem müssen Richter überhaupt keine wirtschaftliche Vernunft wie eine schwäbische Hausfrau walten lassen (da krieg ich jetzt ein Schreiben, ich solle doch noch eine Abschrift für den Sachverständigen schicken, duje, warum zieht die Geschäftsstelle den Schriftsatz nicht durch den Kopierer? Gemeinerweise hätte ich den jetzt faxen können, aber ich bin ja nicht so, nicht mehr so) und vieles andere mehr. Nein, ich bin nicht neidisch, die Richter sollten es aber auch nicht sein. Die FAZ diskutiert VG Köln 13 K 4674/13, obwohl die Entscheidung aus dem September ist. Ist die Bundesprüfstelle eine Art Briefmarkenhändler für die Sammler, denen noch ein Schmuddelfilmchen fehlt? Die harten Sachen hat die eh nicht, die gehen an die Staatsanwaltschaft. Das OVG muss entscheiden und daher Sie auch demnächst wahrscheinlich in einer Examensklausur. Das OLG Koblenz 2 U 393/13 und „Nachverhandeln“ durch den ankaufenden Gebrauchtwagenhändler, ist interessant. Nach 13 Jahren wird der Weihnachtsmann des KadeWe in den Ruhestand geschickt. Hätte eine Kündigungsschutzklage, auch wegen Altersdiskriminierung, Aussicht auf Erfolg? Der BGH VIII ZR 224/13 meint, dass ein Mieter nicht nur die Pflicht sondern auch das Recht hat, nach einer Mietvertragsklausel entgeltlich zu renovieren. Der Vermieter kann nicht sagen, Sie brauchen nicht.
Dürfte bei uns die Ehefrau eines IS-Oberen festgenommen werden? Mittäterschaft durch Ehe, wenn der Ehemann 4 Frauen haben darf? Die FAZ berichtet, dass das BVerfG die Auslieferung eines Hackers an die USA wegen drohender 247 Jahre ablehnt, denn bei uns gäbe es maximal 15 Jahre. Naja, dort wird man dann aber nach zweieinhalb Jahren entlassen und zudem darf ich versichern, dass er in keinem Fall 247 Jahre im Gefängnis verbringen wird. Die Addition von mehrfach Lebenslang war noch Anfang der 80er Jahre möglich, einige RAF-Angeklagte haben sich die damals eingefangen. Im Fall Soering hatte der EGMR 1979 plus minus die Überstellung in die USA bei drohender Todesstrafe abgelehnt, weil es bis zur Vollstreckung so lange dauere. Kein Witz. Das Verbot der Todesstrafe steht nicht in der EMRK sondern nur in einem Vorbehalt/Protokoll, weil Russland sonst nicht ratifiziert hätte. Die USA sagten dann gemeinerweise, wir vollstrecken überhaupt nicht; Lebenslang ist da wirklich Lebenslang, wenn man die Politik ärgert. Die Amerikaner werden wegen dieses juristischen Übergriffes wütend sein. Act of state doctrine – was fällt ausländischen Gerichten ein, die dortigen Strafmaße zu kritisieren? Julian Assange wird jetzt in die Deutsche Botschaft in London umziehen wollen. Der Kapitän Schettino – die Costa Concordia war neulich Examensklausur – kommt eine halbe Stunde zu spät zur Verhandlung und sagt, die Showeinlage sei üblich gewesen. Vorsatz oder Fahrlässigkeit? Muss ein Kapitän als Letzter von Bord? § 35 StGB? Der EuGH untersagt freiwillige Beweismittel wie Videofilme oder detaillierte Fragen zur sexuellen Praktiken bei angegebener Homosexualität als Asylgrund. Die Richter dürfen nach der Verfolgungsgeschichte fragen und den Details einer Beziehung, z.B. der Zahnbürste des Partners. Im Fall Tugce A. entdeckt die erstaunte Staatsanwaltschaft das Video der Überwachungskamera im Fernsehen. Nicht sehr professionell oder? Welche Möglichkeiten hat sie, herauszukriegen, wer diesen Film besorgt hat? Presserecht als Zeugnisverweigerungsgrund? Die zweite Zivilrechtsklausur im Dezember ist OLG Karlsruhe 17 U 8/13 nachgebildet. Die Zeitungen haben Eon abgehakt, Die Welt meint allerdings, dass die jetzt vorhandenen Rückstellungen/Rücklagen für den Rückbau der Atomkraftwerke u.ä. im Moment ausreichen, aber im Jahr 2022, wenn das letzte vom Netz geht, auch noch? Da winkt die andere Eon-Gesellschaft von ferne fröhlich zu. Die Gewinne bei erneuerbaren Energien schützt man so effektiv.
Eine Elefantenhochzeit – Gagfah und Deutsche Annington – und eine Abspaltung/Aufspaltung/Ausgliederung bei EON sind die Aufreger, wobei man Herrn Gabriel ansah, dass er letzteres nicht genau einordnen konnte aber ahnte, dass der Konzern auf seine Kosten Geld sparen möchte. Das Umwandlungsgesetz – für Spezialisten – ist zu untersuchen. Rückstellungen und Konzernschulden sollen günstig verschoben werden, den vorläufigen Schluss darf man wohl jetzt schon ziehen. Bei den anderen Energiescheinriesen könnte das ein Nullsummenspiel werden, weil sie überwiegend den Kommunen gehören. Der General-Anzeiger berichtet, dass das Land NRW beim BVerfG weben der EuGH-Entscheidung C-346/06 klären lassen möchte, dass es Rechtsstreite beim EuGH in eigenen Angelegenheiten selber führen darf. Steht das in Art. 23 GG drin? Müsste das Verfahren nicht eher nach § 50 VwGO zum BVerwG?
Noch ein Prüfungsberiht vom 19.11. Ey/Kubink/Bamberger: im Zivilrecht der BGH und das Reitturnier als Preisausschreiben plus Unfall, das Pferd gehört dem Vater der Teilnehmerin. Im Strafrecht KG Berlin 1999, der Auftragskiller tut so als ob, § 263? Und ein scheinbarer Polizeibeamter nötigt mit seinem Auto „Polente“ auf der Autobahn. Im ÖR ein Bürgerinfostand, die Behörde verbietet Kommunikation mit den Passanten. Der Vortrag: gutgläubiger Erwerb, wenn der Abkäufer weiter veräußert und zusichert, den Brief des Autos zuzuschicken? Es beginnt der Prozess im Fall garage hopping, für den eine deutsche Staatsanwaltschaft nach dem Windhundprinzip gemäß § 12 StPO zuständig ist, nach dem interlokalen Totschlagparagraphen, auf den die Todesstrafe steht. Es geht um Alles. Darf ein Köder für Einbrecher ausgelegt werden? In der Literatur – Dürrenmatt, Es geschah am hellichten Tag – schon, im Film ebenso (Ein Köder für die Bestie – wenn man einen Tiger fangen will, bindet man eine Ziege an einen Baum) in dem Remake mit de Niro – Cape Fear. Rechtlich auch? Wir haben die Bärwurz-Giftfalle-Entscheidung. Und den Prüfungsfall: der von Einbrechern während seines Urlaubs schon mehrfach heimgesuchte Eigentümer lässt unten am Kamin, durch den die Herren kommen, ein Gitter anbringen. Nach dem nächsten Urlaub riecht es streng. Freispruch, jedenfalls im Examen. Wenn Sie Freitags-FAZ noch nicht weggeworfen haben, es gibt einen guten Artikel zur Ethik mit ihren Varianten.
November: Die FAS berichtet über ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung an öffentlichen Gebäuden, weil der Angeklagte Hakenkreuze übersprüht hat. Rechtfertigungsgrund? Auch die FAS schreibt, dass im Fall Ferguson die Staatsanwaltschaft die Geschworenen nicht zutreffend über den § 127 StPO dort aufgeklärt hat. Die aus dem englischen Common Law übernommene Regelung, Verbrecher auf der Flucht (Angriff auf einen Polizeibeamten ist ein Verbrechen) dürften erschossen werden, sei von dem örtlichen Supreme Court relativiert worden. Das haben die Geschworenen aber erst nach der Aussage des Angeklagten erfahren. Die Prüfung Kapischke/Peifer/Lepszy am 28.11.: im Strafrecht Middelhoff und wie die Justizminister die Promillegrenze herunter setzen können sowie Beschlagnahme der Rockerkutten trotz der Entscheidung des LG Bochum II-6 KLs 4/14. Im Zivilrecht der BGH und der Schnäppchenjäger, im ÖR die Israelflagge im Fenster bei der Demo – VG Gelsenkirchen (es ist oft erstaunlich, dass die Kandidaten die Flagge dieses Staates für eine gewöhnliche halten – wir können vielleicht andere aus dem Fenster nehmen aber niemals diese – wenn es um Fälle mit Neonazi-Aussprüchen geht, fall ich auch immer um, wenn gesagt wird, die Juden seien wegen ihrer Religion verfolgt worden). Der Vortrag vom 28.11.: A sticht in Notwehr R nieder, lässt ihn liegen, holt keine Hilfe, R stirbt. In der Abwandlung sticht D den R aus Hass nieder, als dieser den A angreift. In der Prüfung Schmidt/Klatt/Thiel wurde im ÖR der Brüsseler Platz in Köln thematisiert, im Strafrecht die Wahlfeststellung und im Zivilrecht irrt der Teppichkäufer sich über die Nummer des Teppichs – er will einen roten, sagt Nummer 20, das ist aber der gelbe oder andersrum.
Die Prüfung Hammerschlag/Avenarius/Mülheims am 26.11.: im Zivilrecht „normale“ Rechtsgeschichte und ein 16jähriger nimmt ein Bankdarlehen auf, die Mutter ist einverstanden, der Vater nicht. Im ÖR, welche Suchmaschinen gibt es, wie recherchiert man? Durchbrechungen des Gewaltenteilungsprinzips sowie die Entscheidung zur Exhumierung des potentiellen Vaters – Mephisto-Entscheidung? Im Strafrecht verfolgt der Hausherr den Einbrecher mit Notwehrexzess. Die Kandidaten gingen nach den lobenden Äußerungen während der Prüfung von Verbesserungen aus, was sich dann aber als Fehlschluss erwies. Authentizität in der Prüfung ist vielleicht keine schlechte vertrauensbildende Maßnahme oder? Die Prüfung Bönders/Verrel/Müller-Wiedemann am 26.11. – sehr fürsorglich und maximal bemüht, das Beste aus allen Kandidatinnen – eine reine Damengruppe – herauszuholen. Im ÖR wurde die BVerfG-Entscheidung zur hessischen Bestrafung von Homeschooling geprüft. Sperrt § 171 StGB ein Landesgesetz? Im Strafrecht absolute StPO-Basics und ein kleiner Ladendiebstahl. Im Zivilrecht HGB und Abtretung. Strafbarkeit eines Krankenpflegers, der ein lebensgefährliches Medikament spritzt, um als Held der Reanimation dazustehen? Tötungsvorsatz – Mordmerkmal? Besondere Schwere der Schuld? Rechtskraftwirkung eines Urteils, wenn während dieses Verfahrens andere Taten zur Sprache kamen aber nicht einbezogen wurden? Aufregung über die Zweckentfremdung des Soli nun für blühende Landschaften im Westen. Da es sich um eine Steuer und nicht um eine Sonderabgabe handelt, geht die Umwidmung rechtlich in Ordnung. In der SZ meint jemand, dass das BVerwG-Urteil zum Sonntagsarbeitsverbot bei hessischen Callcentern nach einem Bundesgesetz rufe. Geht wohl nicht, einmal weil die Kirchenartikel schon immer nach unserem Führer Landesrecht sind und das Ladenschlussrecht seit der Föderalismusreform auch. Körperverletzung mit Todesfolge, wenn eine helfende Studentin durch eine Ohrfeige letztendlich stirbt? Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs, wenn die Eltern die Geräte bei Hirntod abschalten lassen? Warum kein § 231? OLG Hamm 28 U 98/13 – der Anwalt eines vorzeitig entlassenen Fußballtrainers reicht keine Kündigungsschutzklage (§ 14 KSchG?) ein, woraufhin sein Mandant um die 600.000 € haben will, weil nach seiner Entlassung die Mannschaft gut gespielt hat. Wieso meint der Mandant, er hätte die Kündigungsschutzklage gewinnen müssen? Wieso diese Schadenshöhe? § 251? Die Schadensberechnung ist doch sehr unterschiedlich – mal ganz formal im Strafrecht (Pflegedienstentscheidung des BGH – s. HRR) – dann nach Materialwert – Plagiatsfelgen – dann wieder ganz formal (Kreditbetrug).
In NRW entscheiden Verwaltungsgerichte über Hausverbote im Jobcenter/Sozialamt – SG Heilbronn S 10 AS 3793/14 sieht das anders. Die zweite ÖR-Klausur im November soll BVerwG 6 C 1.12 nachgebildet sein. Der Vortrag vom 26.11. im Ersten: A holt, als ihn B, C und D beschimpfen, ein Küchenmesser aus dem Haus und bringt seine Cousins X, Y und Z mit. Es gibt eine Schlägerei, A muss jemanden erstechen. BGH VI ZR 15/14 – Schadensersatz, wenn ein lügender, nicht förderungswürdiger Darlehensnehmer seine Ratenzahlungspflicht ordnungsgemäß erfüllt? Wie ist der Fall strafrechtlich zu beurteilen? Auch das OLG Hamm hat mal einen schlchten Tag. Der Vortrag vom 24.11. im Zweiten: OLG Hamm I-9 U 124/13. In der Prüfung Kapischke/ Lüblinghoff/Röhr wurde im ÖR die Ausreisehinderung gemäß § 7 PaßG thematisiert. Im Strafrecht zunächst § 96 StPO und die Möglichkeit, auf Akteneinsicht zu klagen. Sowie das Hanseatische OLG und LG Bochum zum Rockerkuttenverbot. Wie soll das Ministerium darauf reagieren? Beschlagnahme der Kutten? Im Zivilrecht ein Verkehrsunfall, weil beide mittig fahren, der eine mit einem Pferdehänger hinten dran. Ein Prüfer sagte mal, wenn Sie im Examen eine hessische Vorschrift bekommen, ist die immer nichtig. Das BVerwG 6 CN 1.13 bemüht die Wesentlichkeitstheorie, die Unbestimmtheit und Unnötigkeit gegen die Sonntagsarbeitzulassung z.b. in Callcentern. Zuständigkeit des Landes? In NRW schützt das Sonn- und Feiertagsgesetz die Kirchen und erst in hinterer Linie die Ruhe und die Arbeitnehmer. Der General-Anzeiger weist auf das OVG Münster 11 B 694/12 zu Koranverteilerständen in der Innenstadt hin, weshalb die Stadt resigniert. In der FAZ wird eine App eines Professors zwecks Erlernen des EU-Rechts besprochen. Das Schwierige ist, in die Fachsprache reinzukommen und zu verstehen, wie das alles funktioniert. Meine Lehrmeister in der 90ern waren Protokolle und Zeitungen. Das dauerte aber etwas länger. Die Frauenquote soll in einem Gleichstellungsgesetz für Aufsichtsräte in mitbestimmten und börsennotierten Unternehmen (dann also keine GmbHs und Stiftungen und Co KGs und Limiteds?) sowie SEs kommen. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite können die notwendigen 30% verrechnen – das wird eine Handelsware werden. Die FAZ schreibt zum Internationalen Schiedsgericht in Washington, das schlecht gemacht werde zwecks Verhinderung eines solchen im TTIP.
Ein Mieter übt mehrfach eine Verlängerungsoption aus, in Kenntnis der Undichtigkeit der Fenster – § 536 b? BGH XII ZR 15/12. Ein Rechtsstaat zeichnet sich u.a. durch mindestens zwei Gerichtsinstanzen aus. In Ferguson scheint die Entscheidung der Grand Jury nicht angreifbar zu sein, wobei der Justizminister aber nun doch Anklage erheben könne. Wir haben das Klageerzwingungsverfahren, welches so aussieht, als ob es ein effektiver Rechtsbehelf wäre. Die formalen Voraussetzungen sind so fies, dass jedes OLG den Antrag daran scheitern lassen kann. Sie müssen den gesamten Akteninhalt wiederholen – keine Bezugnahme! Nehmen wir mal die Sachverhaltsfetzen, die durch die Zeitungen wabern: der im Streifenwagen sitzende Beschuldigte fordert das Opfer auf, gefälligst auf dem Bürgersteig zu gehen, woraufhin dieses handgreiflich wird. Der Polizeibeamte meint nun, es handele sich um einen Ladendieb, steigt aus, rennt hinter ihm her und das Opfer dreht sich um und will ihn mit dem Kopf rammen. In der Situation hat der Beschuldigte § 32, da das Opfer an seine Waffe käme, wenn er zu Fall geriete. Er hat die Eskalation aber verschuldet – wenigstens fahrlässige Notwehrprovokation. Wegen Fahrlässigkeit hätte bei uns angeklagt werden müssen. Der Anwalt des Herrn Gurlitt schreibt in Die Welt, dass dieser sich im Grab umdrehen würde, formuliert also indirekt einen Anfechtungsgrund nach § 2078 II (der nicht greift, es hätte ja eine Testamentsvollstreckung angeordnet werden können), weil das Kunstmuseum mit den Verfolgern paktieren würde. Was ganz im Sinn der Verwandtschaft ist. Parteiverrat zulasten eines toten Mandanten? Jedenfalls tut man so was nicht. Oder zulasten des Kunstmuseums, ist das jetzt nicht der neue Mandant? In der FAZ regt sich ein Juraprofessor über angelerntes Papageiwissen im Jurastudium auf. Sagen wir mal so: Leute, die zu allem und jedem eine andere Meinung haben, sind nicht brauchbar und gehen auf die Nerven. Automatisiertes Handeln ist in jedem Handwerk und jedem Studium unbedingt erforderlich. Ein Arzt kann ja auch nicht jedes Mal nachgucken gehen. Die Frage ist nur, welches „Papageiwissen“ nützlich ist und welches nicht. Die Universitäten scheinen zur letzteren Kategorie zu gehören, da die Studenten mit den Füßen abstimmen. Dann wird beklagt, dass hauptsächlich Fleiß zum Erfolg führen würde. Das wäre schön. In den USA lernen Sie drei Telefonbücher für das bar exam auswendig. Wobei das Wichtigste bei einer Fallbearbeitung allerdings ist, nie zu glauben, man wüsste etwas belastbar. Alles nachgucken, immer. Ich habe zum Beispiel verspätet gemerkt, dass der BGH § 439 II BGB zu einer Anspruchsgrundlage geadelt hat, was in Prüfungen ja anders gesehen wurde. Peinlich.
Ein Schweizer Kunstmuseum nimmt vor laufender Kamera das Erbe Gurlitt an. Unterschied Nicht Ausschlagen und Annahme? § 1943. Die Form dürfte hier aber nicht gewahrt sein – die Frist ergibt sich aus § 1944. Wieso darf sich der Bund über eine Kulturbeauftragte-Staatsministerin hier überhaupt einbringen? Wegen des Kulturgüterschutzgesetzes gegen Auswanderung von Kunstwerken oder kraft Natur der Sache? Die erben wollende Verwandte ist entweder komplett jeck oder hat einen Prozessfinanzierer im Rücken, wenn sie sich bei dem Gegenstandswert im Erbscheinsverfahren wehrt – wobei das FamFG moderatere Werte/Gebühren hat. OLG Düsseldorf I-3 Wx13/11 zu den Kosten nach § 81 FamFG. Sie hat noch die Möglichkeit neben oder nach dem Erbscheinsverfahren eine Feststellungsklage durchzuführen. Vermutlich weiß sie aber nicht, wann Erbschaftssteuern zu zahlen sind, nicht erst, wenn man das Erbe erhält. Die FAZ berichtet, dass eine Schule einer vollverschleierten Mutter eines Schülers Hausverbot erteilt hat. Hat das Schulgesetz Macht und eine Ermächtigungsgrundlage für die Eltern? § 42 IV und § 53 SchulG? Oder eben das gottgegebene Hausrecht des Eigentümers?
In der Prüfung Kassen/Ruhe/Becker am 21.11. wurde die baurechtliche Problematik der Flüchtlingsaufnahme anhand der Gesetzesnovelle vom 21.11. geprüft. Sowie der Abbruch einer Ebayauktion und im Strafrecht die Fälschung von TüV-Plaketten plus Verfahrensrecht. Die Noten: 36 zu 76 (10+10), 32 zu 65 (9+8), 24 zu 55 (7+8<9, 25 zu 65 (8+11), 59 zu 108 (13+12). Da wohl seitens der Bundesregierung die Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit im Rahmen der TTIP-CETA nun mit Bedenken gesehen wird, verteidigt die FAS diese. Untergrabung des Rechtsstaates durch „private“ Gerichte? In der Prüfung am 21.11. Grundewald/Metens/Gehle wurden im Zivilrecht viele kleine Fälle geprüft, im Strafrecht zwei Fällchen plus Wahlfeststellung und wieviele Strafsenate gibt es beim BGH mit wievielen Richtern? Im ÖR wurde die Petition des ehemaligen OVG Münster Präsidenten anlässlich einer Richterernennung thematisiert und Eilrechtsschutz bei der Konkurrentenklage. Sowie die Bestrafung der kommerziellen Sterbehilfe aus Verfassungssicht.
Der Vortrag vom 21.11. im Ersten: BGH XII ZR 76/08 – in welcher Höhe steht die Untermiete nach Kündigung der Mieträume wem zu? Der Vortrag vom 21.11.: Zum einen bescheinigt der Vorsitzende eines Vereins die Ableistung von Sozialstunden der Wahrheit zuwider. Zum anderen wird bei einer Ebay-Versteigerung von Brillantohrringen eine falsche Karatzahl angegeben, sie sind aber ihr Geld wert. Zwei Strafbefehle- soll der Anwalt zum Einspruch raten? Herr Dr. Middelhoff scheint keine Freunde zu haben, die bereit wären, ihm die Kaution nach § 116 II StPO zu stellen. Wenn die Wirtschaftsstrafkammer ausdrücklich angeordnet hat, dass er selber die Kaution zu stellen hat, ist das nachvollziehbar, weil die Gläubiger sich wenigstens über die Rückgewinnungshilfe und der Staat wegen seiner Verfahrenskosten darauf stürzen werden. Auch wenn er brav da bleibt, ist das Geld weg. Darf eine Kaution so (hinterhältig? angeordnet werden oder muss Dritten die Gelegenheit gegeben werden, diese zu stellen? Kann durch eine Vorausabtretung der Zugriff verhindert werden? Mit oder ohne Vollstreckungstitel des Dritten? Es ist für mich erschreckend, wie die Justiz durch eine spezielle Formulierung eine Kautionsstellung torpedieren kann, wobei ich nicht weiß, wie hier formuliert wurde. Ich spekuliere nur. Die FAZ berichtet über die Kündigungswelle bei Bausparverträgen, um der hohen Verzinsung zu entgehen. Nach 10 Jahren sei das zulässig, so LG Mainz 5 O 1/14. Manche Banken wollen Strafzinsen auf Spareinlagen nehmen. Ein Professor meint in der SZ, dass dies bei Privatkunden unzulässig sei. Die Bank dürfe über ihre AGBs nicht aus einem Darlehen eine unregelmäßige Verwahrung machen. Auch die SZ berichtet, dass erstmals eine Scheidung durch Videokonferenz erfolgt ist. Ich muss mir doch wohl Skype anschaffen.
Beim BAG wäre ich heute ja gerne Mäuschen. Es habe bei der Kündigung eines zum zweiten Mal verheirateten Chefarztes gefälligst eine Gesamtwürdigung vorzunehmen, da es keine absoluten Kündigungsgründe gebe, ruft Karlsruhe. Das machen oberste Gerichte ja normalerweise nicht? Eine Frechheit oder? Lesen Sie mal die detaillierte Anweisung, wie man solche Fälle zu prüfen hat, als hätte man Rechtskundeschüler vor sich. Vor allem glaube ich nicht, dass der EGMR und der EuGH, welche die Akte ja wohl noch auf den Tisch bekommen werden, das auch so sehen – Wettbewerbsverzerrung durch Kirchenprivilegien, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Glaubensfreiheit.So, E-Zigaretten darf man bisher nicht verbieten, da das Nichtraucherschutzgesetz in NRW keine entsprechende Definition enthält und Wikipedia auch nicht. E-Zigaretten sind auch keine Funktionsarzneimittel – EG-Richtlinie aus 1983, autonom auszulegen – so das BVerwG 3 C 25.13. Damit dürften verqualmte Kneipen demnächst wieder da sein. Der Koalitionsvertrag in Thüringen hat eine Präambel und da steht, die DDR sei ein Unrechtsstaat gewesen. Juristisch ist das Gegenstück des Rechtsstaates der Justizstaat. Die SZ berichtet über den Aufstand der Mitarbeiter des Europäischen Patentamtes in München. Ein Prüfer fragte mal, diese Institution seit 1972 plus minus mit 38 Mitgliedsstaaten gegründet worden, was sagt einem das? Von der EWG/EG/EU kann es nicht stammen. Es gehört sich selber. Rechtsweg? Das BVerfG meint, wir machen das mit. Der Bundestagshaushaltsausschuss hat 2007 beschlossen, für das künftige Beethovenfestspielhaus Geld zu geben, wenn Land und Gemeinde sich auch angemessen beteiligten. NRW winkt jetzt ab. Was ist dieser Vorbehalt rechtlich? Das Projekt soll privat finanziert gebaut und als Stiftung betrieben werden. Als welche genau, wird nicht gesagt.
Aha – für die PID muss man verheiratet sein, damit die Krankenkasse die zahlt, für den katholischen Arbeitgeber darf man jedenfalls nicht zum zweiten Mal verheiratet sein, um seine Anstellung nicht zu riskieren – als Chefarzt wohlgemerkt – 2 BvR 661/12. Unterschiede? Der Vortrag vom 19.11. im Zweiten: OVG Münster 11 A 2202/09 und BVerwG 9 C 8.11. Weshalb verbietet § 9 FernStrG Werbeschilder, damit man nicht abgelenkt wird? Da musste ich mir heute anhören, dass auf dem neuen Teilstück der A4 nach Aachen extra Schilder angebracht wurden, damit die Fahrer aufwachen – es wird auf Baumarten hingewiesen. Richtig? Wer lesen kann, ist im Vorteil, ich wohl nicht bei §§ 27 I, 27 a I Nr. 3 SGB V – die FAZ berichtet über die Entscheidung des BSG zur gewünschten PID eines unverheirateten Paares wegen eines Gendefektes der künftigen Mutter beim schon gezeugten Kind. Die sollen doch heiraten? Wo steht das denn in § 27? Wobei wir im Bereich der IGEL und der sonstigen Vorsorgemedizin sind. Ist PID vorsorgend oder schon heilend? Schwierig. Auch die FAZ schreibt von dem geplanten Neuen Hochschulgesetz in NRW, keine Teilnahmepflicht an Vorlesungen. Darüber lachen wir Juristen uns kaputt. Schon Goethe ging zum Repetitor. Wir haben schon eine arg spezielle Ausbildung und Prüfung. In manch anderen Studiengängen hat man beispielsweise einen Anspruch darauf, von dem Professor geprüft zu werden, den man in der Vorlesung hatte. Ach wär das schön.
Versicherungen zeigen gern mit dem Finger auf Kollegen, wenn es um eine Regulierung gehen soll. Ist die Autohaftpflicht oder die private Haftpflicht zuständig, wenn der Beifahrer aus dem geparkten Wagen steigt und einem Fußgänger den Arm verletzt? Ist die private Haftpflichtversicherung der Mieter oder die Gebäudeversicherung des Vermieters zuständig,wenn das Mieterkind die Wohnung abfackelt? Erstaunlicherweise bekam die Mieterin Recht – BGH VIII ZR 191/13. Das letzte Mal, als das Landgericht Verden in der Zeitung stand, legte es um 1979 § 211 über Art. 100 GG dem BVerfG vor. Nun wird da Herr Edathy wegen § 24 I GVG verhandelt – man will den Presserummel nicht in zwei Tatsacheninstanzen ertragen müssen. Warum wurde kein Haftbefehl erlassen, obwohl der Angeklagte im Ausland sein soll? Beweisverwertungsverbot durch Verletzung der Immunität durch eine voreilige Durchsuchung? Warum keine Anklage in Berlin, obwohl vom Bundestagsserver gehandelt worden sein soll? Man sieht, die Justiz kann Fälle dahinlotsen, wo sie sie gerne hin haben möchte. Das BAG 9 AZR 584/13 und das Zeugnis, das seltsamerweise in § 109 GewO geregelt ist. Besser als befriedigend muss der Arbeitnehmer beweisen, schlechter der Arbeitgeber. Wie sieht das denn bei turnusmäßigen Richterbewertungen aus, auch so? Wie wäre es denn analog von Schulnoten – das zweite Halbjahr zählt stärker als das erste und Mitarbeit im Mündlichen gleicht Schwächen in Klassenarbeiten aus? Wobei der Todeskuss für künftige Bewerbungen allein die Tatsache ist, dass man wegen des Zeugnisses vor Gericht war. Meistens. Und noch mal BAG 1 AZR 257/13 – § 2 I ArbGG als enumerative Zuständigkeitseröffnung – bei der Gewerkschaft gegen die Stadtwerke als Arbeitgeberin wegen der Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit. Herr Dr. Middelhoff nun beim LG Köln – Falschberatung bei einem global player? Verjährung bei Anlagen zwischen 2004 und 2006? BGH III ZR 203/09.
Der SZ liegt das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln in Sachen Kohl und Buchzitate vor. Spielt es für die Berufung eine Rolle, dass die Urheberrechts- und nicht die Presserechtskammer entschieden hat, die 28.? Nein, es schadet noch nicht mal die völlige örtliche Unzuständigkeit, da der Gesetzgeber davon ausging, dass die Richter in Düsseldorf genauso ausgebildet wurden wie in Köln. Oder ist das anders zu entscheiden, seit es den § 512 a ZPO nicht mehr gibt? Worauf ist bei Zitaten abzustellen, auf die Sichtweise des Zitierten oder des „Täters“? Im Rechtsstreit Walden/Böll – am Wochenende wurde über den 30. Todestag des Journalisten Walden berichtet – ging es beim BVerfG darum, ob anlässlich eines RAF-Attentats in einer Politsendung am Dienstag Abend nach Dallas ein Zitat (der Staat ist ein Müllhaufen, der mit rattenhafter Wut verteidigt wird, so in der Art) aus einem Buch vorgelesen werden darf. Das Gericht meinte, es käme auf die Sicht des Zitierten an. Das VG Hannover stoppt die Aushändigung einer Ernennungsurkunde eines künftigen BFH-Richter – München – durch den Bundespräsidenten. Zuständigkeit? Die SZ weiß, dass das BAG heute über die Zeugnisformulierung „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ – das stets fehlte – entscheiden wird. Nicht die verklausulierten Gemeinheiten „er war immer pünktlich“ sind heute die gängigen Gemeinheiten sondern das Ertränken in Zuckersoße. Lob über Lob, man fragt sich, warum dieser Arbeitnehmer weggelassen wurde. Der Gelobte merkt das nicht. Die Sache Middelhoff – §§ 118 IV, 125 StPO – so muss man das nicht angehen oder? Die Prüfung von Dokumenten kann doch nicht länger als 20 Minuten dauern – nach der Zeitungslage. Es gibt Dinge, die sind zulässig, die tut man aber nicht. Der Anwalt des verstorbenen Herrn Gurlitt äußert sich in der Zeitung positiv über dessen Testierfähigkeit – darf er das? § 203 StGB auch in diesem Fall?
In der Prüfung Napierala/Rasche-Sutmeier/Stephan am 13.11. wurde OLG Braunschweig Ss 64/07 geprüft sowie die E-Zigaretten-Entscheidung. Wie man feststellen würde, was Rauchen wäre. Der Vorsitzende meinte, er würde googlen. Der Vortragsfall ging um ein mangelhaftes Pferd. Noch eine wichtige Ergänzung zum Vortrag am 14.11.: nicht das Opfer, die Nachbarin, hat die Pralinen in die Mülltonne geworfen, sondern die Ehefrau aus Eifersucht. Also der Juwelierfall des BGH von 1981 verfremdet. Die Verwandtschaft von Herrn Gurllitt will weder einen Erbschein beantragen noch die Entscheidung hierüber angreifen, legt aber ein Gutachten zu der gewünschten Testierunfähigkeit vor. Darf das Gericht dieses berücksichtigen? Spielt es eine Rolle, dass auf einen anonymen Antrag hin eine Betreuung eingerichtet wurde? § 1896 im Verhältnis zu § 2229 IV und § 104 Nr. 2. Unterschiede? OLG München 31 Ws 16/07. Heute eine weitere Haftprüfung in Sachen Middelhoff, nachdem der Fahrer – kein Familienmitglied – am Freitag einen abgelaufenen Pass geholt hat. Eine Zeitung schreibt, es sei Revision eingelegt worden, der Fall könne vor dem BGH landen. Wann denn nicht? Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr? Wer stellt die Kaution? Ganz sicher nicht der Angeklagte wegen der Zugriffsmöglichkeit seiner Gläubiger.
Liegt der Haftgrund der Fluchtgefahr bei einem EU-Wohnsitz vor? Der Angeklagte ist sehr groß und bekannt wie ein bunter Hund. Darf argumentiert werden, er lügt, also ist er schuldig und/oder das sei strafschärfend zu berücksichtigen? Ich habe da meine Zweifel. Die Richterin im Pistoriusverfahren hat so beeindruckend argumentiert, wer lüge, müsse nicht schuldig sein. Hat eine Gleichbehandlung mit Herrn Hoeneß oder gar mit Herrn Ecclestone zu erfolgen? Nachvollziehbar sind die unterschiedlichen Ergebnisse weniger, wenn das Kriterium des Schadens zugrundelegt wird, was ja so war. Nach den Zeitungsberichten wurde der Angeklagte in der Urteilsbegründung an der fehlenden Qualität seiner Argumente gemessen. Wobei – die bissige Bemerkung kann ich mir nicht verkneifen – der Hinweis auf die 15jährige Richtererfahrung fehl am Platz ist. Ein Kollege sagte mal, in unserem Beruf braucht man fünf Jahre, um äußerlich nicht rot zu werden, und weitere 5 Jahre, um innerlich nicht rot zu werden. 15 Jahre sind nicht Anfängerniveau aber viel ist das auch nicht. „So was habe ich noch nie erlebt“ ist eine übliche aber deshalb nicht überzeugende Floskel, genau so wie „wir werden nicht aufgehoben“. Bei der Subsumtion fragt man sich, warum das Unternehmen die Rechnungen bezahlt hat. Die Justiz ist normalerweise nicht sehr aufgebracht, wenn Leute auf ihr Geld nicht aufpassen können. Über den Enkeltrick wird in der Zeitung berichtet, wenn man da aber Anzeige erstattet, kommt wenig, ich weiß, wovon ich schreibe. Haben die kein Nein im Vokabular? Die letzte Klausur im Zweiten – Der Mobilfunkmast in Nachbars Garten in Bergisch Gladbach droht auf die Obstbäume zu fallen. Der Vortrag im Zweiten am 14.11.: Brechmittel in die Praline für die Nachbarin gespritzt, welche diese aber in die Mülltonne wirft imd tödliche Spritze u.a. zur Vermeidung der Heimkosten der Ehefrau. In der Prüfung Dylla-Krebs wurde im Strafrecht BGH 2 StR 73/14 geprüft, im Zivilrecht Pflichtverletzung im Pflegeheim, im Öffentlichen Recht der private Altkleider- oder Altglascontainer.
Darf die EU das Wichtigste eines Staates – die Gefahrenabwehr – durch Anwendung der Altersdiskiminierung regeln? EuGH C-416/13 zu einem 30jährigen Polizeibewerber. Halten Sie das für zulässig? Ich nicht. Die erste ÖR-Klausur im Zweiten sieht aus wie VG Köln 1 K 1572/11 und VG Augsburg 5 K 12.1479. Eine Urheberrechtskammer des LGs Köln hat in der Pressesache Kohl/Ghostwriter die zukünftige Veröffentlichung der schon veröffentlichten Zitate untersagt. Kann nun der Gewinn aus den schon verkaufen Exemplaren abgeschöpft werden? Nach der FAZ wollen Jobcenter/Kommunen (es kommt drauf an) ALGII wegen der EuGH-Entscheidung Dona/Jobcenter Leipzig zurückfordern. Die Lektüre der §§ 45, 47 SGB X zeigt, dass diese sehr viel besser formuliert sind als der missratene § 48 VwVfG. Wirkt das Urteil ex tunc? Hätten die Jobcenter sich nicht weigern können? Rechtsgedanke des § 814 BGB? Die Bundestagsdebatte über die Sterbehilfe war kaum juristisch. Angst vor Schmerzen und Einsamkeit und Verlust der Würde. Das sieht man von ferne möglicherweise anders als in der akuten Situation. Die SZ schreibt, dass man statt ins Museum besser in Spielcasinos des Staates gehen solle, um gute Kunst zu sehen. Nach der Warholversteigerung soll es noch andere in Frage stehende Kunstwerke geben. Wenn eine private GmbH in Krisenzeiten das Tafelsilber verscherbelt, kommt normalerweise der Staatsanwalt nach dem Insolvenzverwalter durch die Tür – § 283 plus Minus StGB.
Aus einer aktuellen mündlichen Prüfung aus dem Süden: VG Ansbach 4 K 13.01194. Die Feuerwehr holt für 13.000 € einen Terrier aus einem Dachsbau. Wenn der Fall in NRW gespielt hätte, Ersatzpflicht nach § 41 I Nr. 3, IV FSHG? Kann die Stadt übers Zivilrecht gehen, hier § 833? Typische Tiergefahr? Darunter stellt man sich eigentlich eine andere Situation vor. GoA? Man einigte sich beim VG Berlin auf 10.000 € – es wird wohl eine private Haftpflichtversicherung ausgleichen. Im Bundestag wird in einer Orientierungsdebatte außerhalb eines Gesetzgebungsverfahrens über die Sterbehilfe diskutiert. Strafbarkeit, wenn ein amtierender Bundeskanzler von einem heimischen Unternehmer einen Riesenvorschuss auf seine Memoiren erhält? Vorteilsannahme? Die FAZ berichtete gestern, dass ein Wahlkandidat in zwei Wahlkreisen antreten dürfe. Auch in mehr? Ist das verfassungsmäßig? Das LG Bonn meint, dass eine Privatschule sich das Kopftuch der Schülerin verbeten könne. In der Parfümerieabteilung des Kaufhauses sieht das anders aus – Unterschied?
Der Vortrag vom 11.11. im Zweiten: Drittwiderspruchsklage wegen Pfändung eines sicherungsübereigneten Bildes mit automatischem Eigentumsrückfall – ein schöner Klassiker. Beißen sich nun die Entscheidungen des BGH zum Schnäppchenjäger – VIII ZR 42/14 – zu dem Fall des OLG Hamm neulich zum Abbruchjäger? Lesen Sie die Entscheidung nur, wenn Sie einen starken Magen haben – BGH 5 StR 380/14 – das Schwurgericht hat nur dolus eventualis angenommen. Unverzüglich heißt nicht sofort, auch nicht bei Mord, BGH 5 StR 176/14. Ich kann keine klare Linie bei Beweisverwertungsverboten erkennen, außer vielleicht der, dass Fehler der Kollegen anders behandelt werden als vermeintliche Fehler von Verteidigern. Der EuGH musste sich in Sachen Dano/Jobcenter Leipzig – C-333/13 so ausdrücken, dass die Entscheidung für 28 Mitgliedsstaaten passt – social assistance – social benefits. Unsere Differenzierungen ALG II und Sozialhilfe sowie § 7 I SGB II wurden natürlich nicht durchkonjungiert. Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe, Wohngeld. Wie sieht es damit jetzt aus? Steine statt Brot. Die Argumente gegen die geplante Änderung des § 201 a StGB zeigen die typische juristische Taktik – es werden absurde Beispiele gebracht, da könnte einem ja ein Nackter durchs Bild laufen. Wie oft passiert das denn? Dann sollen Fotoverbreitungen von beispielsweise geprügelten Opfern strafbar sein. Das ist bisher straflos? Das wird keinen Deut besser als bisher. Das Anti-Doping-Gesetz ist gleichermaßen interessant-skurril. Ob das Internationale Olympische Komitee sich daran halten wird? In dubio pro reo hält Einzug – Frau Pechstein hat ja die Verbandsgerichtsbarkeit durch das LG München/OLG München in seine Schranken verwiesen. Der Sportbetrug soll nun noch extra geregelt werden. Die Sterbehilfe in all ihren Schlagworten – aktiv/passiv/direkt/indirekt/zum/beim wird heute im Bundestag diskutiert. Das wird auch nicht besser als bisher. Im § 216 StGB hilft die Peterle-Rechtsprechung, im Zivilrecht §§ 1901 ff. BGB und im Öffentlichen Recht kann mittels Vereinsverbotes und Ordnungsverfügung vorgegangen werden. Die Welt schreibt, dass eine Volksbank Kunden kündige, die nach Maßgabe des BGH-Urteils von neulich Kreditbearbeitungsgebühren zurück haben möchten. Darf wegen Ausübung eines Rechts ein Dauerschuldverhältnis gekündigt werden?
Noch die Noten vom 23.10. Zieschang/Morawitz/Dierke: 45 zu 90 (6+13), X zu 64 (6+9), 23 zu x (11+6), x zu 100 (7+14) und 39 zu 80 (11+10). Im Bundestag wird am 12.11. die gewerbliche Sterbehilfevorschrift „gelesen“. Der BMJ ändert die geplante Änderung des § 201 a StGB nach der FAZ. Das Problem liegt wieder im Beweis und zwar, wann die Fotos gemacht wurden – Verjährung. Zudem steht das Alter des kindlichen Opfers da nicht drauf. Auch nach der FAZ beschließen Gemeinderäte, wir sind gegen TTIP. Verbandskompetenz oder sperrt die Außen- und Wirtschaftskompetenz der Bundesregierung? Die Welt berichtet, dass am 12.11. der Zivilprozess einer Aldi-Witwe gegen einen Kunsthändler beginnt. Unstreitig ist, dass dieser unrichtige Rechnungen vorgelegt hat. Seine Verteidigung, dies sei zwecks Täuschung der Ehefrau abgesprochen gewesen. Was weniger erklärt, dass das wohl kein Einzelfall war. Zudem dürfte er in der Beweislast stehen. Aber hat sie einen Schadensersatzanspruch, obwohl sie von einem vertraglich vorgesehenen Rücktrittsrecht keinen Gebrauch gemacht hat? Schadensersatz trotz der Leistung?
Die erste Strafrechtsklausur im November war mal nicht überfrachtet – die Plagiatsfelgen und Safebag-Münzen – BGH 2 StR 79/12 und 2 StR 190/12. Die Prüfung Banke/Dierke/Rolfs am 7.11.: im Zivilrecht und im Strafrecht zwei ältere Examensklausuren, im ÖR die Klage gegen ein Halteverbotsschild zugunsten des benachbarten Unternehmers. Ein Tierazt will Fundtiere nicht umsonst behandeln – VG Regensburg 4 K 13.1268. Und mehre Spielsüchtige klagen auf Aufhebung der Spielsperre, auch VG Regensburg 5 K 13.1698. Ist eine Verfassungsbeschwerde gegen ein angebliches Teilunterlassen des Gesetzgebers, z.B. bei der Pflege, zulässig? Das wäre neu – das Gericht würde zur Bundesregierung. Nehmen wir mal an, eine große Zeitung veröffentlicht die private Telefnonnummer eines bekannten Streikführers (sicherlich, damit sachliche Anrufe gemäß § 241 und § 185 StGB erfolgen), dieser Streikführer lässt durch seine Sekretärin eine Rufumleitung zum Arbeitgebervorstand schalten. Strafbarkeit aller Beteiligter außer des Opfers? Ein „Verbraucherstreitbeilegungsgesetz“ ist eine schlechte Übersetzung von alternative dispute resolution, einer EU-Richtlinie, die bis Juli 2015 umgesetzt werden soll. In kleinen Dingen hat der Staat nichts gegen Schiedsgerichte. Da die Teilnahme freiwillig ist und den Unternehmer Geld kostet, dürfte das etwas für die Schublade sein. Ein Porsche beendet auf der Autobahn seinen Überholvorgang und fährt auf ein stehendes Fahrzeug am Rand ohne Standstreifen auf. Wie würden Sie regulieren? Das spanisches Verfassungsgericht untersagt ein katalanisches Referendum, die Landesregierung veranstaltet eine unverbindliche Meinungsumfrage. Was wäre bei uns die Folge?
Der Vortrag vom 7.11.: die Flashmob-Rechtsprechung des BAG. Kann sich die Gewerkschaft auf Art. 9 III GG berufen? In der Prüfung Ketterle/Böse/Fleischfresser kamen Steilvorlagen sprich Protokollfälle, allerdings manchmal ältere. Die Zulassung zum Weihnachtsmarkt – Glühweinstand. Autosurfen als Straftat und die rüberwachsenden Wurzeln, so dass der Gast auf der Terrasse hinfällt.
Nehmen wir mal an, ein Vermieter verwertet sein Vermieterpfandrecht unorthodox – die Geräte des Fitnessstudios werden nicht versteigert sondern an den Nachfolgemieter vermietet. Hat der Mieter Anspruch auf Erstattung dieser Miete über § 816 I1, § 812 oder GoA oder gar nicht – § 242? BGH XII ZR 140/12. Eine Schwurgerichtskammer (?) des LG Trier hat eine Falschfahrerin wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, obwohl die Opfer,wenn sie denn angeschnallt gewesen wären, höchstwahrscheinlich überlebt hätten. Ihre Meinung? Was haben Sie am 9.11.1989 gedacht, wenn Sie so was damals schon konnten? Die Leute wollen alle wieder nach Hause, die DDR macht die Grenze aber wieder zu. Die GdL hat beim Arbeitsgericht Frankfurt, welches über § 54 VI ArbGG gehen wollte, obsiegt. Dieser Streik soll rechtmäßig sein? Bisher war das Arbeitsgericht in Arbeitskampfdingen eher arbeitgeberfreundlich, wurde vom LAG dann aber aufgehoben. Berufung geht jetzt noch, Revision nicht in Eilsachen. Die Anwälte werden nicht geschlafen haben. Die FAZ schreibt zur juristischen Aufarbeitung der Wiedervereinigung. Wir haben zunächst unsere Gesetze wie eine Käseglocke über die DDR drübergestülpt. Anders als 1945 wurden dann aber nicht zuerst die Obersten angeklagt, sondern von unten nach oben. Bei den Mauerschützen sollte vorab geklärt werden, ob unser StGB Anwendung findet, Kausalitätszweifel vorliegen und ein Befehlsnotstand rechtfertigen kann. Für die Leitungsebene sollte dann nur das Beweisproblem des papertrails übrig bleiben. Herr Mielke hatte seinen Tresor nicht ausgeräumt, der Schießbefehl, der verniedlichend von vernichten sprach, wurde gefunden. Der BGH hielt Egon Krenz Gustav Radbruch entgegen, Rechtsphilosophie im Strafrecht, relativ selten. Die FAZ berichtet auch über die manchmal fehlerhaften Widerrufsbelehrungen der Banken und den neuen Aspekt des Kartellrechts, weil es nach einer Absprache aussieht, keine Anschlussfinanzierung zu geben zum Schutz der „Kollegen“. Die Verteidigungsstrategie der Banken sieht zur Zeit wie folgt aus: wir haben nur die amtliche Formulierung abgeschrieben, kleine Abweichungen schaden nicht, OLG Frankfurt. Verwirkung und der Ombudsmann hat schon für uns entschieden. Rechtschutzversicherungen weigern sich meist wegen der Baurisikoklausel abzudecken – auch hier hilft der kostenlose, flotte Gang zum Ombudsmann nicht immer. Eine Landesjustizministerin hat vorgeschlagen, dass § 177 StGB schon bei „kein ja ist ein nein“ greifen soll. Der BMJ will nun seltsame Dinge reinschreiben: zwei Jahre aufwärts bei der Androhung beruflicher Nachteile und bei überraschendem Übergriff. Das Problem ist ein anderes. Es ist keiner dabei. Das Opfer muss eigentlich sofort in das nächste Krankenhaus, ohne zu duschen, damit da ein übernächtigter Assistenzarzt das Sperma aus ihr rausklaubt (Verzeihung, geht nicht anders) und wenn sie keine Verletzungen hat, d.h. sie hat sich nicht gewehrt, wird der Beweis schwer – nicht nur in Kachelmannfällen.
Der Vortrag am 5.11. ein Strafrechtsklassiker: Der Räuber erschießt versehentlich das Juweliersopfer und geht ohne Beute. In der Prüfung Jacoby/Zieschang/Kämpfer wurde die Landtagssitzung zur Vermeidung eines weiteren Köln-Hooligan-Vorfalles geprüft und die Aufforderung an einen Pitbullherrchen ohne Landeshundegesetzerlaubnis, den Hund im Tierheim abzugeben. Im Strafrecht Trunkenheitsfahrt mit totem Reh und beschädigtem Tatauto, welches der Ehefrau gehört. Im Zivilrecht Autokauf mit Haftungsausschluss und Streit um das Auto des Erblassers mit Beweisproblemen. Greift eine Bürgschaft mit Besserungsschein, wenn der Bürge eine Zugewinnzahlung erhält? BGH XI ZR 210/13. Herr Weselsky ist in der SZ in einer ganzseitigen Anzeige „der Mitarbeiter des Monats“ bei Sixt. Bei der GdL scheint das Führerprinzip zu gelten. Er entscheidet alles selber oder? Es gab schon einige Rechtsstreite von Politikern – Fischer – Lafontaine, BGH I ZR 182/04 – zu dieser Ausbeutung des Prominentenstatus. Wie würden Sie hier entscheiden? Anspruchsgrundlagen? Auch die SZ bringt die juristischen keywords zu dem Streik. Unzulässiges Streikziel, unzulässiger Solidaritätsstreik zwecks Abjagens von Mitgliedern der Konkurrenz, § 826 BGB. Die Bahn traut sich wirklich nicht, einstweiligen Rechtsschutz zu erwirken, ver.di auch nicht. Allmählich dürften sie den auch verwirkt haben. Dürfte analog 1923 – Verbot durch Notverordnung nach Art. 48 WRV – nun durch eine Ordnungsverfügung z.B. in Frankfurt der Streik verboten werden, da rechtswidrig? Darf der Deutsche Beamtenbund die Kriegskasse der GdL auffüllen? Das OLG Stuttgart verhandelt § 89 a StGB bei ausreisenden Dschihadisten mit schwerem Gepäck. Die Bundesregierung meint, Schulbuchkarikaturen fielen unter die Grundrechte. Geht gar nicht. Die Bundesanwaltschaft geht noch mal an den Buback-Mord ran, obwohl einer seiner Nachfolger dekretiert hatte, dass RAF-Terroristen, die schon mal lebenslang bekommen haben, nicht mehr zu behellligen seien. Das hat ein Geschmäckle.
Herr Erdogan und das baden-württembergische Schulbuch mit einer Karikatur: ich finde die übel – der Staat darf sich nicht auf Kunstfreiheit berufen und auf Karikaturfreiheit schon mal gar nicht. Das OVG „für das Land Nordrhein-Westfalen“ muss Rauchen definieren, weil der Gesetzgeber dies im Nichtraucherschutzgesetz nicht getan hat (in § 2 wird alles mögliche andere definiert, der Hauptbegriff fehlt) – 4 A 775/14 – die E-Zigarette. Wird am Wortlaut – Brockhaus – oder am chemischen Vorgang angesetzt – verbrennen oder verdampfen – oder am Ergebnis oder Grund – ersatzrauchen/Gesundheitsschädigung? Darf das Gericht ein schlechtes Gesetz ergänzend auslegend verbessern? Ja, endlich – ein feiner, kleiner Artikel in der FAZ zur parataxe – einfache Hauptsätze. Richtig in Blogs – furchtbar in Klausuren. Wie Dominosteine hintereinander – keine fließenden Sätze. Ohne Nebensatz kann doch keine Schlussfolgerung kommen. Es muss ja nicht der Hauptsatz mit vier Nebensätzen wie bei Thomas Mann sein, aber auch nicht die Bild-Zeitung-Überschriften. Die SZ berichtet, dass in Baden-Württemberg die Efeu-Pflicht eingeführt wird. In NRW verklagen sich Nachbarn wegen der Dschungelpflanze. Verhältnismäßigkeit, Streik als ultima ratio – mich wundert schon, dass niemand sich traut, die Arbeitsgerichte wegen des angekündigten viertägigen Weselsky-Streiks anzurufen. der General-Anzeiger berichtet: Der Vater tötet die Mutter und mauert sie im Keller ein. Der Sohn, der die Erbschaft ausgeschlagen hat, will nun die Lebensversicherung haben und klagt auf Feststellung der Erbunwürdigkeit. Könnte ein Gläubiger an diese kommen? Darüber muss ich auch erst länger nachdenken.
Die Prüfung Bönders/Keller/Timme am 31.10.: im Strafrecht Pistorius, im ÖR soll eine Pappel gefällt werden, die Baumschutzsatzung verlangt aber die Neupflanzung von vier jungen Bäumen. Im Zivilrecht § 828 II – der Autofahrer, dem der 8jährige ins geparkte Fahrzeug gefahren ist, sitzt beim Anwalt. Dann noch ein Flohmarktfall mit Haftungsausschluss, die verkaufte Uhr geht natürlich kaputt. In der Prüfung Hauck/Kubink/Ziemßen auch am 31.10.: die Ankaufsuntersuchung im Zivilrecht, LG Detmold 4 Nf 162/13 – der Kioskbesitzer verkauft der 15jährigen zwei Flaschen Wodka, die daraufhin ins Koma fällt. Im ÖR ging es um die Bewertung der Richter an den obersten Bundesgerichten durch den Präsidenten – warum, wonach? Wonach denn die Leistung eines Sportlers bewertet werde und ob das auch beim Richter so wäre. Kein anderes Prüfungsthema. Was soll das? Im Norden wurde Ende Oktober eine Aktenzeichen XY Sendung geprüft: es wird über einen Fall aus 2004 berichtet, jemand ist zu Fuß unterwegs, wird angefahren und liegengelassen. Und es ging um OLG Köln 3 U 185/13 sowie den Ohne-Rechnung-Vertrag. Die erste Klausur im Zweiten im November behandelt die Verwertungskündigung und Räumungsklage gegenüber einem nun getrennt lebenden Mieterehepaar. Hat der Bund die Verbandskompetenz für eine Luftverkehrssteuer sprich einen Ticket-am-Boden-Zusatzkosten-Zuschlag? Das Land Rheinland-Pfalz hat geklagt wegen seines Flughafens in der Pampa, das BVerfG entscheidet am 5. November. Der Bundespräsident wird weiter untersucht. Er sei neutral? Ne, nach Art. 58 S. 1 GG hat er politisch eigentlich nach der Pfeife der Regierung zu tanzen. Wie so oft klaffen Theorie und Praxis im Grundgesetz aber weit auseinander. Parlamentarische Demokratie – Kanzlerdemokratie – starke Länder, Lufthoheit des Bundes in allen drei Gewalten. Könnte der Bundespräsident abgeschafft werden, steht er in Art. 79 III GG drin? Die SZ berichtet über das Andenken einer neuen Verfassung in den USA – executive orders des Präsidenten, der heute bei den Kongresswahlen vielleicht zur lame duck im Koma wird. Nach dem Ableben eines Abtes werden Konten mit insgesamt 4 Millionen auf den Namen des Klosters „e.V.“ plus Generalvollmacht eines Anwaltes entdeckt. Rückgewinnungshilfe nach der StPO – Beschlagnahme wegen Geldwäscheverdachts? Zivilrechtlich § 1006 analog zugunsten des Klosters, das selber sagt, von uns kann das Geld nicht sein? Die Zeitungen berichten über den NSU-Prozess, Jubiläum, welches auch immer. Das ist das erste Verfahren gegen eine rechte Organisation. Sonst kamen die immer von links – RAF – die Rechten waren bisher Einzeltäter. Reicht es für die Mittäterschaft, die Eva Braun der zwei Täter zu sein? Es wird wohl so kommen in der ersten Instanz, wird prognostiziert. London will die Freizügigkeit einschränken, wir meckern. 2004 hat London die neuen Mitgliedstaaten mit offenen Armen aufgenommen, wir haben nur die selbständigen polnischen Fliesenleger reingelassen, die Arbeitnehmer mit einer jahrelangen Verzögerung. Aus Schengen kann ein Staat aussteigen, aus der Freizügigkeit zum besseren Handeltreiben wohl weniger. Das Prinzip wäre weg. Wobei die Freizügigkeit in allen Grundfreiheiten außer der Dienstleistungsfreiheit nach Dassonville-Keck-Cassis de Dijon ein Scheunentor ist.
Ein Vortrag Ende Oktober in Baden-Württemberg: ist die erkennungsdienstliche Behandlung gegen ein strafunmündiges Kind, zwar nicht nach § 81 b StPO, aber nach Maßgabe des Polizeigesetzes zulässig? Der Vortrag vom 31.10. – Schadensersatz statt der Leistung bei arglistigem Verschweigen des Dachschadens durch den Sohn als Vertreter plus Haftungsausschluss und Frist zur Nacherfüllung. Zusatzfrage, das zweite Versäumnisurteil. In der Prüfung Gehle/Böse/Pabst wurden die Hooligans in Köln – Versammlungsrecht – geprüft. Dann dürfen Fans nicht mit dem Fanbus anreisen, weil zu befürchten ist, dass die Gegner den umkippen. EU – wieviele Mitglieder hat die Kommission, was macht die so den ganzen Tag? Wieso reisen Frau Merkel und Monsieur Hollande zu den Treffen aber nicht Herr Gauck und ??? Im Zivilrecht die Peter-Alexander-Entscheidung BGH VI ZR 246/12. Im Strafrecht Brandstiftungsdelikte. Der BGH geht vom Handlungsunrecht bei der Freiheitsberaubung zum Erfolgsunrecht – BGH 4 StR 473/13. Der Bundespräsident bringt alle gegen sich auf, weil er sich zu einer akuten Regierungsbildung äußert. Die FAZ meint, an der Links-Partei führe kein Weg vorbei – die hat jahrzehntelang ganz anders geschrieben, Die Nachfolgepartei der SED. Das LG Bonn – 1 O 364/14 – hat zu entscheiden, ob eine Privatschule mit Schüleruniformen Kopftücher verbieten kann.
Oktober: Alle Zeitungen berichten, dass auf öffentlichen Druck (?) das LG München II das Urteil gegen Herrn Hoeneß ins Netz gestellt habe. Wenn man aber die Homepage des OLG findet, steht da was vom Urteil gegen Ulrich H., welches in anonymisierter Form veröffentlicht werde, Anklicken geht im Moment aber nicht. Ich mein, ich bin doch nicht im Kindergarten. Wie kommt das Gericht von 9 Jahren und 2 Monaten zum Endergebnis von 3 Jahren und 6 Monaten? Aber es ist ja nun rechtskräftig. Die Kennzeichenerfassung durch den bayerischen Staat, durch Vergnügungsparks und nun im Rahmen der Autobahn-Maut. Der Staat hat hierdurch, durch das Bewegungsprofils des Handys und durch die Google-Chronik eine komplette Übersicht über den Menschen. Die Welt berichtet, dass zum 1.11. der fliegende Gerichtsstand – § 32 ZPO – bei Urheberrechtsverletzungen nicht mehr gilt. Bei Bildrechtsverletzungen gibt es allerdings eine Gerichtsstandkonzentration, Stichwort Ebay-Foto-Klau. Das BVerwG 2 C 3.13 verortet Beamte unter das AGG bei der am Lebensalter verankerten Besoldung. In der Prüfung am 29.10. Schmitz-Justen/Avenarius/Vogt wurde mal nicht intensiv Rechtsgeschichte geprüft, aber die Auslegungsmethoden. Wir haben nun drei, die klassische, die autonome bei allen Vorschriften aus Brüssel und die des EGMR bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Im ÖR wurde die Haftung des Pferdehalters geprüft, wenn die Polizei die wieder einfangen muss. Im Strafrecht ein Protokollfall und im Zivilrecht ein Erbrechtsklassiker.
Kennen Sie den Film Up in the Air mit George Clooney? Der BGH X ZR 79/13 zur Nichtübertragbarkeit der Bonusmeilen würde in den USA wohl nur auf Unverständnis stoßen. Der Vortrag vom 29.10. – der Münzhändlerfall des BGH aus 1995 – 4 StR 173/94 – die Kommission meinte, das wäre zu schwer gewesen. Es wurden Einzelfragen gestellt. In der Prüfung Ey/Metens/Tillmann-Gehrken ging es im Zivilrecht ins Erbrecht. Hinter einem Kinderbild der Tochter des Erblassers findet sich ein echter Picasso, den diese für sage und schreibe 80.000 € los wird. Der Alleinerbe, der Sohn, will nun Ansprüche geltend machen. Im Strafrecht alle Irrtümer – Fälle dazu – etwas Brandstiftung und Scheinwaffenproblematik. Im ÖR Nebenbestimmungen zu einer Baugenehmigung – Einzelfragen. Examensklausuren – hier die ÖR II im Oktober – bilden: Kong-Ming-Laternen – angelehnt an VG Düsseldorf 6 K 5937/07 – bei einer Hochzeit? Die FAZ meint, die staatliche Gerichtsbarkeit habe die Lufthoheit über Schiedgerichte wegen § 1062 ZPO. Aha, die ist im Verhältnis zu US-Amerikanern anwendbar? Warum nicht die EuGVVO? Könnte ein OLG sagen, das Schiedsgerichtsverfahren sei gar nicht zulässig, wenn dieses in einem völkerrechtlichen Vertrag – zudem mit der EU – und nicht in einem Anwaltspapier geregelt ist? Kann ich mir nicht vorstellen. Noch mal die FAZ zum Ausreiseverbot für Dschihadisten: §§ 7, 8 PassG und § 46 AufenthG. Die Resolution des Sicherheitsrates stünde unter dem Grundgesetz. Stimmt das? Greift dann nicht wenigstens die verfassungsmäßige Ordnung als Schranke des Art. 2 I GG? Wenn schon im Elfes-Urteil das Schlechtmachen im Ausland reicht, dann doch wohl die Beteiligung an einem illegalen Krieg erst recht. Es wird der Vergleich zur DDR gezogen. Mir würden da noch andere historische Ähnlichkeiten einfallen, die noch unangenehmer waren.
Die Bundesarbeitsministerin will tatsächlich die Gewerkschaften zwingen, sich zu vertragen. Das klappt ja schon bei Geschwistern nicht. Und behauptet in einem Atemzug, der Arbeitskampf solle nicht geregelt werden. Das Erstaunlichste an dem ganzen ist, dass eine Regierung sich traut, eine gesetzliche Regelung auf die Beine zu stellen. Bis 1998 drohte die IG Metall bei solchen Vorhaben mit General-Streik. Erst im Angesicht der drohenden Abwahl wurde der Schwellenwert im Kündigungsschutzgesetz abgesenkt. Die neue Regierung hob die dann sofort wieder an und senkte sie im Angesicht ihrer Abwahl wieder ab. Das war es schon. Der Rest kam aus Brüssel. Wie würden Sie entscheiden? Der General-Anzeiger berichtet: man öffnet sein Garagentor mit der Fernbedienung und es rumst, weil der Nachbar, der die Umstände kennt, seinen Wagen kurzfristig davor gestellt hat. Hat er Pech, weil er davor nichts zu suchen hat? Haftet sie, weil da ja ein kleines Kind gestanden haben könnte? Der BGH XI ZR 348/13 zieht den uneinschätzbaren § 199 BGB, was die Rückforderung von unzulässigen Bearbeitungsentgelten der Banken angeht. Bei den Schenkkreisen tat er das nicht, obwohl die Amtsgerichte bis zur BGH-Entscheidung, ca. 2008, gegen die Anleger entschieden hatten. In der FAZ wird auf die Taktik der Banken mit falscher Widerrufsbelehrung – eine gute Übersicht hat die Verbraucherzentrale Hamburg – hingewiesen. Die falsch Belehrten werden mit der Verwirkung verunsichert. Ohne Rechtschutzversicherung – Risikoausschlussklausel – traut man sich dann nicht, wegen der Vorfälligkeitsentschädigung zu klagen. Dürften wir eine Internet-Steuer beschließen? Es gab mal eine Examenshausarbeit: der Staat beschließt eine Atemsteuer. Auch die Sektsteuer zur Finanzierung der Flotte Wilhelms II. gibt es noch. Darf der Staat Lebensnotwendiges besteuern? Wenn er nicht bereit ist, die Neuverlegung von Glasfaserleitungen zu finanzieren?
Die Noten vom 17.10. Ketterle/Christensen/Kessen: 33 zu 76 ( 7+12), 44 zu 77 (6+9), 41 zu 90 (10+13), 25 zu 52 (3+8), 26 zu 52 (5+7). Herr Pistorius analog in Stade – die SZ berichtet ausführlich: der gehbehinderte Rentner wird von einer Gang Jugendlicher zuhause in seiner einsamen Villa überfallen, die Alarmanlage geht los, die Herren wollen durch die Terrassentür nach Hause. Er schießt von seinem Sessel, an den er gefesselt wurde, 3 oder 4 Mal und trifft den Vorletzten tödlich in den Rücken. Erlaubnistatbestandsirrtum – vermeidbarer Verbotsirrtum – intensiver und extensiver Notwehrexzess = Totschlag in einem minderschweren Fall. Im Gerichtssaal kann man das mutig und kühl sehen. In den USA hätte er alle vier erschießen dürfen. Die Ministerin lässt durchblicken, dass das Tarifeinheitsgesetz verschlimmbessern wird. Bei einer Tarifkollision, also wenn beispielsweise die GdL zulasten der EVG übergriffig wird, zählt man die Mitglieder, so dass die kleinere Gewerkschaft zu weichen hat. Oh ne. Die erste ÖR-Klausur im Ersten geht um die Pflicht von Taxifahrern, Kreditkarten/Geldkarten zu akzeptieren. Dürfen sie gesetzlich dazu gezwungen werden?
Was ist der Unterschied zwischen Pussy Riot im Kölner Dom und einem Kabarettisten sowie Monty Python? Die SZ meint, § 166 StGB sei ein Fehler. Die Blasphemie, §§ 166 – 168, gehöre nicht ins StGB. Nun steht sie aber mal drin. Grenzen der Satire? Dr General-Anzeiger meint, im November würde die Erbschaftssteuer auf Unternehmen durch das BVerfG entschieden. Niemand traut sich, eine Prognose abzugeben. Eine Demo in Köln – Hooligans gegen Linke wegen Salafisten, die nicht anwesend sind. Ist eine Demo rechtswidrig, weil Ultras ein allgemeinpolitisches Mandat wahrnehmen, anstatt sich darauf zu beschränken, mit Gesängen, Leute vom Fernseher in die Stadien zu holen? Eher weniger. Noch mal zu Bremen. Gesetzgebungskompetenz wegen Gefahrenabwehr oder fällt die Bundesliga nicht in die Kompetenz kraft Natur der Sache des Bundes?
Die Strafrechtsklausur im Ersten im Oktober ist nach Lektüre des BGH 4 StR 551/12 leichter zu lösen. Die Prüfung am 23.10. Zieschang pp.: im Strafrecht die geplante Regelung der Sterbehilfe. Im ÖR BVerfG und die Bundesversammlung. Im Zivilrecht BGH § 906 II 2 BGB in einer WEG? Am 22.10. in der Parallelprüfung im Strafrecht die Deals und § 227 StGB. Im ÖR die geplante Verschärfung beim Ausreiseverbot, § 46 AufenthG – PassG. Im Zivilrecht, ob § 167 ZPO bei einer AGG-Klage anzuwenden sei. Sowie die Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis im Kündigungsschutzverfahren und in der ZPO, wenn der Anwalt einen Fehler macht. Der Vortrag am 22.10. – wieder der Vertu-BGH-Fall. In der Prüfung Müller/Krämer/Jox wurde im Zivilrecht nach den nichtehelichen Vätern – wie immer – der BGH – Privatgutachtenkosten über § 439 II BGB? geprüft. Im ÖR der OMT-Beschluss, Grundfreiheiten, die PKW-Maut, Gang des Gesetzgebungsverfahrens. Im Strafrecht will/soll wieder der verdeckte Ermittler, um in die Bande aufgenommen zu werden, die alte Dame im Vorraum der Bank reinlegen – sie hätte Falschgeld abgehoben. Was muss der Staatsanwalt beachten, wenn er einen Beamten anklagt? Die Bremer Bürgerschaft hat am 22.10. eine gebührenrechtliche Vorschrift erlassen, welche am 13.12. angewandt werden soll. Die DFL will klagen. Bei welchem Gericht, wogegen und wann? Muss da ein Gesetz her oder liefert die Störerhaftung im Polizeirecht jetzt nicht schon die Rechtsgrundlage? Ist die Veranstaltung von Fußballspielen, jedenfalls von manchen, nun keine sozialadäquate Handlung mehr? Inanspruchnahme als Nichtstörer? Die Störerhaftung und ihre Änderung, damit wir freies W-Lan haben und ich nicht „Holger“ „Holger’s Gast“ „Fritzbox ….“ sehe, wenn ich „verbunden“ kontrolliere, bespricht ein Kölner Richter in der FAZ. Andere haben auch freies W-Lan. Warum soll das bei uns denn nicht funktionieren? Und ist das geschlossene Netz sogar verfassungswidrig? Die FAZ schrieb, die Westspiel sei keine GmbH, wie Frau Kraft meint, sondern eine KG. Die Homepage weist eine GmbH&Co KG aus. Rechtlicher Unterschied? Muss eine GmbH-Leitung das tun, was die Gesellschafter sagen? Ja. Eine KG auch? Die Kommanditisten haben bei der Geschäftsführung nicht reinzureden, es gibt aber nun Ausnahmen. Wenn das Tafelsilber, zwei Warhols, verkauft wird, zum Beispiel? Bei Aktiengesellschaften – Holzmüller- und Gelatine-Entscheidung – ja auch. Nun soll ein Anwalt den Vertrag zwischen der Westspiel und der französischen Niederlassung von Christie’s für eine Versteigerung in New York formulieren. Ein deutscher. Ob der das kann? Welches Recht ist anzuwenden? Welche Rechtswahl würden Sie hier denn treffen? Wird das Auktionshaus eine Rückzugsklausel sprich Rücktrittsoption akzeptieren? Das BVerwG legt eine Art Promille-Grenzen für Rauschgiftkonsumenten am Steuer fest. Ab 1,0 Nanogramm ist die Fahrerlaubnis weg. Muss oder kann der BGH das jetzt für § 316 StGB übernehmen? Die SZ berichtet, dass die IGH-Entscheidung von 2012 (Distomo – Villa Vigoni) vom italienischen Verfassungsgericht nicht akzeptiert wird. Opfer deutscher Verbrechen im Krieg können klagen. Wie geht es jetzt weiter? Ein neues Verfahren Deutschland gegen Italien vor dem EGMR, vor dem EuGH, vor dem IGH. Es ist wohl alles möglich. Die SZ schreibt, dass der EGMR die Anstachelung eines Gastwirtes durch einen Verdeckten Ermittler als Beweisverwertungsverbot wertet. Die Brücke in Leverkusen soll durch ein Rheinbrückengesetz des Bundes geregelt werden, damit nicht jahrelang geklagt werden kann, wenn die abgerissen oder saniert wird.
Der Vortrag vom 23.10. ist der Reisebus, der in Frankfurt-Sachsenhausen abends auf einem Taxiparkplatz stand und abgeschleppt wurde – VG Frankfurt und BVerwG 3 C 5.13. Die Beanstandung des Kölner Oberbürgermeisters vom 6.10.2014 der vom Rat beschlossenen Neuauszählung der Stimmen der Kommunalwahl (§ 54 II GO – § 40 KWahlG) ist im Original im Internet nachzulesen. Das wäre zu teuer und man könnte ja Fehler finden. Unter anderem. Das VG Aachen 1 K 2995/13, nicht Heimathafen der Gorch Fock, hat eine besondere Lebensgefahr gemäß § 63 a Soldatenversorgungsgesetz bei einem tödlichen Über Bord gehen trotz einer für Anfänger gefährlichen Stelle abgelehnt. Welcher Maßstab ist bei einem Schulschiff oder einem Schiff für ausgewachsene Seeleute denn anzulegen? Das BVerwG 6 C 30.13 hat eine Promillegrenze für Waffenbesitzer gesteckt – 0,39 Promille sind zu viel. Heute soll es verhandeln, ob es eine Promillegrenze für Rauschgift gibt. Im Strafrecht haben die Leute im § 316 gute Karten. Ohne Ausfallerscheinung geht da nichts. Im Verwaltungsrecht reicht für § 3 StVG praktisch schon der Geruch im Auto. In der Bonner Südstadt – reines Wohngebiet – sollen in Containern 100 Flüchtlinge untergebracht werden. Ist das baurechtlich zulässig? Eien Gefährdungshaftung, allerdings nicht nach dem Fliesenfall, bei dem Verkauf von verseuchtem Futtermittel, jedoch nicht bei dem bloßen Verdacht? BGH VIII ZR 195/13. Wenn man aus dem Rathaus kommt, ist man immer schlauer als vorher.
Wieviel hätte Herr Pistorius bei uns gemäß §§ 222, 16 I 2 StGB erhalten, da die Höchststrafe fünf Jahre ist? War das der denkbar schlimmste Fall der fahrlässigen Tötung unter Berücksichtigung der §§ 60, 46 StGB? Wie lange müsste er bei uns absitzen? Die Westspiel GmbH, sie gehört der Landesbank NRW, welche dem Land NRW gehört, will zwei Warhol Bilder in New York versteigern lassen, um den Haushalt zu sanieren. Könnte das Kulturgüterschutzgesetz, §§ 1, 4, 5, hier helfen? Warhol als deutsches Kulturgut und dazu unentbehrlich für das Abendland? Nicht justiziabler Beurteilungsspielraum? Der Bundessicherheitsrat, in Art. 26 II GG verankert, muss die Grünen nicht vorher informieren – 2 BvE 5/11. Die FAZ ist darüber erstaunt, dass hier die Rechte der Rüstungsindustrie, also Grundrechte, mit auf den Tisch gelegt wurden. Nach Suhrkamp hat auch die IVG, bzw. deren Anteilseigner, in Bonn ein verfassungsrechtliches Problem mit dem Insolvenzrecht, welches eine Umwandlung erlaubt. Den Gläubigern können Gesellschaftsanteile angeboten werden. Der BGH fand damals in der Lemmerz-Entscheidung, dass so was überhaupt nicht geht. Wenn ein später insolventes Unternehmen Anteile verkaufe und der Käufer rechne mit Altforderungen gegen den Kaufpreisanspruch auf, müsse er die Altforderungen, da Insolvenz, abschreiben und den Kaufpreis einzahlen. So ändern sich die Zeiten. Der Express berichtete am 21.10. über ein vertauschtes Grab – Oma Trude liegt falsch. Zivilrechtlich (§ 1004?), öffentlich-rechtlich (Folgenbeseitigungsanspruch, die Gemeinde sagt aber, wir können doch nicht ohne den Grabpächter umbetten) und strafrechtlich (AG Blomberg), der Bestatter etikettiert die Urnen um, damit seine Unordnung nicht auffällt, ist das alles interessant und war schon Examenssstoff.
Die Prüfung in Düsseldorf am 17.10. Hauck/Feuerborn/Koewius: im Zivilrecht das BAG 2 AZR 1071/12 – Recht auf Lüge bei gelöschten Vorstrafen eines Bewerbers für den Justizvollzugsdienst. Im Strafrecht der Vortrag der zwei Mädchen, welche einen Mitschüler totprügeln. Im ÖR, ob ein Häftling dulden muss, dass die Bewacher bei einem Krankenhaustermin mit zur Toilette kommen. Welche Schadensersatzansprüche kennen Sie in der VwGO und in der ZPO? Was macht das unzuständige Gericht mit der Klage? Die Prüfung am 17.10. Ketterle/Christensen/Kessen: im ÖR „destroy the spirit of Dresden“ BVerfG 1 BvR 980/13 und BVerfG, Beobachtung eines MdB durch den Verfassungsschutz – Septemberklausur. Im Zivilrecht OLG Hamm und der im Eingang schlafende Schäferhund. Dann noch die teure Zahnreparatur beim Sohn, § 1357 – GoA zulasten des Vaters? Im Strafrecht Manipulation am Geldspielautomaten mit abgeschliffenen Münzen und Gewalt gegen den Sicherheitsmitarbeiter. Der Autobahnschütze aus der Nähe von Euskirchen soll für vier versuchte Morde 12 Jahre erhalten. Wie geht das? Das Gesetz zur Tarifeinheit soll den kleinen Gewerkschaften das Streikrecht nehmen, also in die Friedenspflicht zwingen. Es ist ziemlich schwierig, aus Art. 9 III GG überhaupt etwas außer der positiven, negativen, individuellen und kollektiven Koalitionsfreiheit herauszulesen. Herr Blüm aus der Bonner Südstadt meint im General-Anzeiger, Richter müssten zurücktreten dürfen sollen. Wie Politiker, die ja sofort zurücktreten, wenn was ist; vor allem seit Clinton vorgemacht hat, wie man es nicht tut. Außerdem würden Ehen zu schnell geschieden und ein Einzelrichter wäre da auch nicht passend. Bis 1977 schied das Landgericht. 9 Uhr Bausache – 9 Uhr 30 Versöhnungsversuch.
Die Prüfung am 17.10. Dabitz/Volkhausen/Krebs: Brainstorming im Zivilrecht und im ÖR: können und sollten §§ 107, 108 ff. auf sechsjährige angewandt werden, die immer am Kiosk einkaufen? Formvorschriften im BGB, Missbrauch der Prokura wird durch die Gesamtprokura verhindert. Gibt es die Analogie im ÖR? Rückwirkungsverbot. Gerichtszuständigkeit, wenn das nach dem Verwaltungsvollstreckungsrecht versteigerte Fahrzeug mangelhaft ist? In der Prüfung Thole/Thom-Eben/Willems wurde OLG Hamm-Juni-Klausur-Playboyheft im Strafrecht geprüft. Im Zivilrecht hinterlegt der Vergleichsschuldner den Betrag, da beim Gläubiger gepfändet wird, der pfändet nun beim Schuldner. Verletzung einer Joggerin durch zwei Reiter, man weiß nicht, wer es war. Im ÖR will ein moslemisches Mädchen am Unterricht nicht teilnehmen. Die Welt schreibt über Lösegelder für gekidnappte Touristen. Seit der Hanns-Martin-Schleyer-Entscheidung 1977 zahlt die Bundesregierung inoffiziell Lösegeld. Die Amerikaner zahlen an anerkannte Verhandlungspartner aber nicht an Terroristen. Würde Hanns-Martin-Schleyer heute auch noch so entschieden? Die RAF wollte ja nicht nur Geld. Die GdL streikt, um ihren Rechtskreis zu erweitern. Legitimes Arbeitskampfziel, über den eigenen Namen hinaus auch noch Bordkellner u.a. vertreten zu dürfen? Würde ein Gesetz mit Pflicht zur Tarifeinheit da schützen? Darf der Beamtenbund als Dachverband der GdL finanzielle Streikhilfe gewähren? Mittelbare staatliche Finanzierung und somit wegen Art. 9 III GG unzulässig? Oder unzulässig, weil Beamten nicht streiken dürfen und somit auch keine Streiks finanzieren sollten? Zu meiner Studienzeit wurde das Streikrecht nur aus der EMRK abgeleitet, seit den 80ern liest man es aus der Koalitionsfreiheit raus.
Der Vortrag vom 17.10. im Zweiten = VG Düsseldorf 26 L 2480/13. In der Prüfung Benesch/Bühler/Brahm wurde Erbrecht und der gekaufte Wagen verbraucht mehr Benzin als im Vorfeld angegeben, BGH, geprüft. Im Strafrecht Schwarzfahren und Schubsen des Kontrolleurs, als der die Täterin der Bundespolizei zur Verfügung stellen will, im ÖR Sponsoring im gemeindlichen Bereich plus Verfahrensgesetze. Die Noten: 68 zu 118 (11+13), 45 zu 96 (12+13), 31 zu 68 (10+9), 31 zu 60 (5+8), 49 zu 81 (5+9) und ein Uboot. In der Prüfung am 16.10. Schmidt-Eichhorn/Diesterheft/Paffrath wurde im ÖR der Vortragsfall und Entscheidung Feuerwerk am Waldrand? geprüft. Im Strafrecht Überfall auf einen Taxifahrer, der in seinen eigenen Kofferraum gesperrt wird. Im Zivilrecht Bürgschaft, Grundschuld mit vielen Details. Der Vortrag vom 17.10. ist die Rail&Fly-Entscheidung des BGH Xa 46/10, mit der albernen Zusatzfrage, was man gegen einen Vollstreckungsbescheid prozessual unternehmen kann. Der erste Teil eine Fünf-Stunden-Klausur und dann noch ein völlig unnötiger Anhang auf dem Niveau eines juristischen Kleinkindes. Im Aufgabentext wurde vorsichtshalber darauf hingewiesen, dass Rio de Janeiro in Brasilien liegt. Dass „A“ eine Frau ist, kam erst mitten im Text zu Tage.
Die erste ÖR-Klausur im Oktober im Norden rechts = OVG Hamburg 1 Bs 44/12 und in NRW OVG Münster 8 A 809/12. Der arbeitsrechtliche Vortrag vom 16.10. im Ersten: Kündigung wegen geplanter aber noch nicht sicherer Betriebsstillegung mit Fristenberechnung zur Klagefrist (ist seit ein paar Jahren in der Zulässigkeit zu prüfen, nicht mehr in der Begründetheit) und zur Kündigungsfrist. In der Prüfung Hammerschlag/Klein-Blenkers/Fleischfresser wurde im Zivilrecht der BGH und das Pferd geprüft, welche das teure Dingsbums der Tierärzte zerbissen hat, als die im Hals nachguckten sowie eine AGB-Prüfung für ein Umtauschrecht innerhalb von einer Woche ohne Nachbesserung, der Fernseher geht nach zwei Wochen kaputt. Im Strafrecht ein wüster Fall aus dem Rotlichtmilieu. Im ÖR schreitet die Polizei bei einer Veranstaltung ein, in der durch einen Beamer Runen an die Wand geworfen werden, Thema die germanische Götterwelt, die Teilnehmer haben Gürtelschnallen mit Hakenkreuzen – die esoterische Irrläuferin will das gerichtlich geklärt haben. Der BGH XII ZB 202/13 und das richterlich anzuordnende Sterben. Es käme nicht darauf an, ob die akute Sterbephase vorliege oder nicht. In Strafsachen hatte der BGH das 1995 im Teefall anders gesehen und dem Arzt nur über einen unvermeidbaren Verbotsirrtum aus der Strafbarkeit herausgeholfen. §§ 1901 a, 1904 gab es damals aber noch nicht. Die Patientenverfügung ist so eine Sache. Bloß keine Formulare, handschriftlich und regelmäßig erneuern. Was schreibt man da rein? Es gibt einmal eine allgemeine Form, „bitte keine Schmerzen“ oder konkrete Anweisungen. Ich habe einen Altenheimbetreiber gefragt, was nach seiner Meinung die Probleme wären. Zum einen die Magensonde, wenn sie nicht nur kurzfristig angebracht wird. Zum anderen, wenn der Herzschrittmacher eine neue Batterie braucht, wird der Patient ins Krankenhaus verlegt und erhält einen neuen. Der Bundestag will nun über die Strafbarkeit der gewerblichen Sterbehilfe – verniedlichend für Töten – befinden. Und zeitgleich berichtet Die Welt darüber, dass der belgische Häftling nun 15 weitere Anträge von „Kollegen“ generiert hat, die auch sterben wollen. Was ist mit der 29jährigen Amerkanerin, die wegen eines Gehirmtumors am 1. November getötet werden will? Ein Dammbruch? Die Haltung des Strafrechts ist klar. Solange man das selber macht, ist niemand strafbar. Durch andere – § 216 – nicht. So schlecht ist die Regelung nicht.
Das wollte ich immer schon mal wissen: to declare the decision provisionally enforceable. Der Vortrag vom 15.10. im Zweiten: Vorladung gemäß § 81 b StPO nach 73 Ermittlungsverfahren mit einer einzigen Verurteilung. Zwei Tage vor dem D-Day wird das letzte auch noch eingestellt. Nicht schwer. Dann mal aus gutem Grund ein anonymisierter Prüfungsbericht von gestern: Sie haben doch die Wahlstage in den USA gemacht, was heißt vorläufige Vollstreckbarkeit auf Englisch? Welche vier Voraussetzungen hat der Haftbefehl? Vier? Ja, der Beschleunigungsgrundsatz sollte genannt werden. Sind nur Kaufleute Unternehmer? Nein, beispielsweise die Hobbykatzenzüchterin. Woher haben Sie das? Aus dem Repetitorium. Der BGH hat unser Landgericht in dem Fall aufgehoben – reiner Zufall. Ein Kuriosum zum Flitzer-Kunst-Vortrag am 14.10: in einer Kommission wurde gesagt, der Vortrag wäre vom Thema her Mist, höflicher ausgedrückt, in der anderen soll sich deswegen der Vorsitzende geweigert haben, den zu stellen. Über 300.000 Asylberechtigte – letztes Jahr kamen etwa 100.000, jetzt sind es schon mehr, wobei Kriegsflüchtlinge und Asylbewerber nicht dasselbe sind. Dürfen wir eine Quotenregelung in der EU vereinbaren, da die armen Leute wohl alle mit einem Proviantbeutel und One-Way-Ticket zu uns in den Zug gesetzt werden? Verkommt Art. 16 a GG dadurch zu einem Nichtasylrecht? BGH VI ZR 76/14 wurde am 14.10. verhandelt: ist eine Zeitschrift nach einer Verdachtsberichtserstattung verpflichtet, den Freispruch oder sonstige Entlastung mitzuteilen und zwar mit Ansage in der „Gliederung“ vorne? In der FAZ ist ein erstaunlicher Aufsatz zur Irrtumsproblematik im Fall Pistorius. Es geht nicht um Kriminologie (Kriminalistik ist was anderes) und nicht nur um den error und die aberatio ictus sondern vor allem um einen „vermeidbaren“ Erlaubnistatbestandsirrtum (§ 16 I 2), wenn man denn die Version des Angeklagten zugrundelegt. Es ist auch keineswegs so, dass eine aberratio immer beachtlich ist. Der Grad der Individualisierung ist entscheidend. Wer auf eine voll besetzte Kneipe schießt und trifft versehentlich ein falsches Opfer, wollte dieses Risiko sehenden Auges eingehen. Das BVerwG 9 C 6.13 und die Zweitwohnungssteuer. Was, wenn die Wohnung im Sommer an Touristen vermietet wird und im Winter leer steht oder selber genutzt wird? Darf der Staat hier vier Mal zugreifen? Einkommenssteuer, Zweitwohnungssteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer? Social Freezing – man glaubt es ja nicht. Der neue Arbeitnehmer bekommt einen Dienstwagen, die neue Arbeitnehmerin darf ihre Eizellen auf Kosten des Arbeitgebers einfrieren lassen. Ist das zulässig? Was, wenn sie nun doch ein Kind kriegt? Was, wenn ihr gekündigt wird? Bekommt sie die Kühlkanne dann in die Hand gedrückt? Das BVerwG 9 C 8.13 und die Kampfhundesteuer von 2.000 € für Rottweiler. Erdrosselungssteuer, wenn ein gebrauchter Hund für 50 Euro Schutzgebühr im Tierheim abgeholt werden kann? In der Prüfung Weigend/Orth/Bamberger am 14.10. wurde der BGH-Ohne-Rechnung-Vertrag-Gewährleistung geprüft, viele Einzelfragen aus der VwGO sowie die Altkleidercontainerproblematik, Versicherungsbetrug mit Tiefenschärfe und Eindringtiefe.
Noch ein Prüfungsbericht vom 17.9. – Kapischke/Rohde/Weber: darf eine Gemeinde vor Neonazis warnen, wenn der Bundespräsident es vermag? OVG Berlin-Brandenburg 1 S 127.12. Im Strafrecht wurde der IS-Prozess beim OLG Frankfurt thematisisert – Deals bei solchen Leuten und dann noch bei Jugendlichen? Im Zivilrecht zahlt der Mieter nicht. Der Vortrag vom 14.10. im Zweiten: die Beschuldigte erfindet eine Forderung, weil sie weiß, dass es in einer Firma chaotisch zugeht und erreicht einen Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und PfÜB. In der Prüfung Scharpenberg/Istel/Linke wurden Schönheitsreparaturklauseln ausgeteilt – zwei lebenslange Mieter-Raucher sollen renovieren – BGH VIII ZR 37/07. Im ÖR Abschleppen vom Behindertenparkplatz an einem Feiertag, der Fahrer erscheint gerade noch rechtzeitig, Fahrtenbuchauflage bei Zwillingen als möglichen Fahrern (VG Minden 2 K 1957/12) und VwGO-Fragen. Im Strafrecht Basic-Fragen zur StPO. Der Vortrag vom 14.10.: kann ein Flitzer sich auf Kunstfreiheit berufen? Die Verfahrensbeteiligten versuchten mit einem rhetorischen Feuerwerk hüben und drüben zu beeindrucken – Bankraub – Feuerwehreinsatz – Ausnahmesituation 2012. Die Fragen der Richter sind interessanter. Ist die Ankündigung einer Kompetenzüberschreitung eine Kompetenzüberschreitung oder eine Art des zulässigen Gefährderanschreibens? Darf die EZB dem Grunde nach die Märkte beruhigen, damit die dahinter stehenden Staaten davon profitieren? Darf die EZB ohne begrenztes Volumen einkaufen gehen? Was sie wohl gestern für sich in Anspruch genommen hat. Sie müsse intransparent und immer intra vires sein dürfen, wegen der Logik der Märkte. Welche Logik haben die denn? Eine dauerhafte? Lieschen Müller aus Bonn. Der Generanwalt liefert nun doch ein Gutachten ab – zum 14. Januar. In der FAZ wird anlässlich der Lokführerstreiks auf den durch das BAG erteilten Blankoscheck zulasten der Kunden hingewiesen. Die Politik der tausend Nadelstiche, Warnstreiks als Kampfstreiks, Flashmob, Die neue Beweglichkeit.
Gauweiler u.a. – C-62/14 wird heute verhandelt. Ohne Gutachten eines Generalanwaltes. Verstößt die EZB gegen Art. 119, 127 AEUV? Die Entscheidung kommt wohl erst Anfang 2015. Hat die EZB einen Freibrief, steht sie über dem Recht? Was Gelddinge angeht ja, was Staatenfinanzierung betrifft, nicht; was ist aber nun was? Ist die Beruhigung der Finanzmärkte („whatever it takes“) das Versuchsstadium zum bail-out oder erlaubte Vorbereitungshandlung oder ein aliud? So denkt der EuGH aber nicht, er konstruiert autonom. Die FAZ berichtet über den singenden Richter auf Probe in Bayern, Die Welt meint, in der bayerischen Justiz würde man handeln wollen. §§ 5, 9, 12, 19, 22, 31 und 35 Deutsches Richtergesetz passen. Erstaunlicherweise könnte ich nach § 5 kein Richter werden, weil ich keinen Schwerpunkt habe. Der Radikalenerlass – Extremistenbeschluss – BVerfG 2 BvL 13/73 hilft weiter.
Der General-Anzeiger schreibt, dass das LG Köln den Antrag der Anwälte des Altbundeskanzlers für zu unbestimmt gehalten habe – es seien bestimmte Sätze im Buch zu benennen. In Pressedingen sollte man nur Anwälte nehmen, die sich da auskennen, das sind maximal 5 im Bundesgebiet. Nun ist ein neuer Antrag gestellt worden. Klageverbrauch? Die Welt schreibt, dass Herr Reichensperger das Wort Unrechtsstaat erfunden habe, 1853. In der Prüfung Thurn/Juhnke/Scharpenberg, in der ersten Oktoberwoche wohl, wurde das Unternehmensstafrecht, der Vorwurf des versuchten Prozessbetruges thematisiert, dann Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung, der Geschäftsverteilungsplan, Gewerberecht.
Die FAS erklärt drei Mal die Welt. Im Bundesrat ist alles anders: keine Redezeitbeschränkung, kein Applaus, keine Zwischenrufe, es wird vorher alles festgezurrt in den Dienstags- und Donnerstagsabendessen/runden. Im Bundesrat 6 – 3 Stimmen pro Land, in den Ausschüssen nur je eine. Die Länder sitzen alphabetisch. Kritik: es wird alles entschieden, bevor freitags abgestimmt wird. Dann der Erfolg der Genossenschaften Edeka und Rewe, während die Händlerfamilien Aldi und Lidl in der dritten Reihe stehen. Und die Kapazitätsauslastungsklagen. Meine Erfahrung dazu. In den alten Bundesländern haben die wenig Sinn, da jedes Jahr die Verwaltungsgerichte das seit Jahrzehnten jedes Mal neu durchgerechnet haben. An relativ neuen Universitäten kann es klappen. Ich hab mich mal durch Verwaltungsgerichte durchtelefoniert – mir hat keiner gesagt, was fällt Ihnen ein, anzurufen. Ein Anruf bei den Fachschaften ist wenig hilfreich, die wurden pampig, man hat wohl kein Interesse, Konkurrenten an Bord zu helfen. Klagen für Computerautotexte – 10 Unis, immer derselbe Text – bekommen keinen Rabatt bei einigen Anwälten. Der Leidensdruck wird ausgenutzt. Der 14. Oktober steht vor der Tür. Die Zeitungen lassen durchblicken, dass eine Vorlage des Bundesverfassungsgerichts mit einem Bestellwunsch, „well done“, doch gegenüber dem EuGH ziemlich anmaßend ist. Darf ein Gericht gegen ein OMT-Programm, das noch gar nicht praktiziert wird, vorlegen und sagen, wir halten uns nur an ein Ergebnis, das uns passt? Ist es fair, dass die Kläger keine Replik schreiben dürfen und ihre Seitenzahl ansonsten begrenzt wurde, während die Kommission und die EZB, die seit dem Vertrag von Lissabon beteiligtenfähig ist, schreiben dürfen, bis der Arzt kommt? Wir sind im französischen Recht.
Darf ein Richter auf Probe durch den Verfassungsschutz überprüft werden? In Bayern soll man nach der Einstellung gemerkt haben, dass er Frontmann einer rechtsradikalen Band war. Analog zur Nichtüberprüfung von MdBs, die beim BVerfG durchgesetzt wurde und im September Klausurthema war? Aus dem Interview eines Völkerrechtlers im General-Anzeiger am 11.10. lernt man einiges über das Freihandelsabkommen, das kurioserweise so intensiv geprüft wird. Produzenten sollen nicht doppelt durch den TüV müssen, in den USA und hier. Investorenschutzabkommen plus Schiedsgericht – wir hätten das 1959 erfunden. Die Schiedsgerichtsbarkeit, das von der EU-Kommission gewünschte Referendum der EU-Bürger (neu) und der neue italienische Vorschlag, erst mal ein Abkommen light abzuschließen. Geht das denn nach anderen Regeln? Man hat also Angst vor Diskriminierungen ausländischer Produkte bis hin zu Enteignungen – die Hull Doktrin (jeder Staat darf enteignen, muss aber effektiv, also schnell und angemessen, entschädigen) reicht nicht. Die Gefährlichkeit der Zuständigkeit der staatlichen Justiz liegt ja erkennbar darin, dass sie vielleicht mehr die Interessen des Staates im Sinn hat, der die Richtergehälter bezahlt, als ihrer Aufgabe, fair zu urteilen, nach zu gehen. Auch bei uns.
Der Vortrag vom 9.10., Doping des Sportlers durch den Arzt nach anwaltlicher Beratung als Körperverletzung und Überlegungen de lege ferenda zum Sportbetrug. In der Prüfung Ey/Oehme/Eumanns ging es im ÖR um 6 Bienenvölker im reinen Wohngebiet, im Strafrecht will jemand in ein Wohngebäude einsteigen, landet aber versehentlich im Bürogebäude. Im Zivilrecht verletzt sich die Mietertochter im Treppenhaus, auch die Eltern sind ein bisschen schuld. Der Vortrag vom 6.10. im Zweiten: Der gebuchte Djerba-Urlaub in der ersten Januarwoche wird durch den Reiseveranstalter mangels Flugmöglichkeit storniert – ihr wird ein anderer Urlaub die Woche drauf angeboten – kann sie natürlich nicht und bucht selber schlechter bei anderen und woanders. In der Prüfung KapischkeNagel/? wurde der Tatort vom Vorabend thematisiert: der Kommissar platziert ein Handy im Auto des Verdächtigen. Dann der belgische JVA-Häftling, der umgebracht werden will. Der streikende Lokführer bleibt mit dem besetzten Zug auf offener Strecke einfach stehen. Im ÖR ging es um das feindliche Grün. Amtshaftung und im ÖR um einen Zirkus, dem die Stadt den üblichen Platz nicht mehr zur Verfügung stellen möchte. Ein Stellvertreterkrieg zwischen Kurden und IS-Sympathisanten in Demos auf hiesigen Straßen. Ein Prüfer meinte mal, das Versammlungsgesetz basiere nicht auf Art. 8 GG, da es ja auch für Ausländer gilt, welche nur über Art. 5 I GG demonstrieren dürfen. Es gibt einen anderen Grund, da es unpraktisch wäre, bei einer Demo über Megaphon die Deutschen gemäß § 15 VersG nach Hause zu schicken und die Ausländer über den polizeilichen Platzverweis. Das Versammlungsgesetz ist seltsam, denn es hört auf, wenn es spannend wird. Sobald die Demo für aufgelöst erklärt wird, endet es thematisch und man muss ins Polizeigesetz. Die Medien berichten wirr über den Misserfolg des Kohlschen Versuches, das Ghostwriterbuch per einstweiliger Verfügung zu verhindern. Seine Beschwerde, sein Einspruch seien erfolglos geblieben. Wie muss das angerufene Gericht reagieren, wenn der Antragsteller dezidiert eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung haben will? Darf es dann trotzdem eine anberaumen? Wie, wenn die Verhandlung hilfsweise beantragt wird? Was ist denn jetzt die belastbare Begründung für die Abweisung? Unmöglichkeit, weil das Buch schon da ist? Oder weil die Voraussetzungen der §§ 1004, 823 I, 823 II (?) nicht vorliegen? Angeblich soll schon Beschwerde beim OLG eingelegt worden sein. Die Soraya-Entscheidung des LG Köln 2 O 534/13 ist ein schönes Lehrbuch für IPR und Erbrecht.
Die Prüfung Bönders/Kreße/Zazcyk am 8.10.: im ÖR was es aktuelles in Bremen gibt – keine Polizei bei Fußballspielen, deshalb keine Fußballspiele. Im Zivilrecht will die Kindesmutter wissen, was sie machen soll, wenn der getrennt lebende Vater dem Kind Horrorgeschichten über den Kühlschrank und den neuen Freund erzählt? Sowie BGH zu den privaten Gutachterkosten bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache. Im Strafrecht das Kammergericht 1999 und der Profikiller, der nur zum Schein den Vorschuss annimmt – ein Fall für ein Bundesverdienstkreuz oder Betrug zulasten des Auftraggebers, obwohl er zumindest vorläufig das Leben des Kindes gerettet hat? Dann der BGH-Vorgängerfall zum Münzhändlerfall 1995, nämlich 1994, auf Anraten der Polizei macht der Miträuber M4 nun doch mit und alle werden an der Haustür geschnappt. Unmittelbares Ansetzen bei scheinbarer Mittäterschaft? Der Vortrag vom 8.10.: eine Fraktion will einen Rathaussaal haben. Ist § 56 III GO eine Anspruchsgrundlage? Die Zusatzfrage erwartete die Erläuterung des Kommunalverfassungsstreites. In der Prüfung Kapischke/vonCoelln/Brenner wurde die Pflicht des Staates, den Menschen vor sich selber zu schützen, thematisiert – Anschnallpflicht, Suizidverhinderung. Bürgerinitiative nach dem AEUV. Im Strafrecht § 263 – § 265 – Versicherungsbetrug andere Straftat? Plus StPO. Im Zivilrecht Bürgschaftsform, GoA und ZPO. Schleswig-Holstein schafft den Gottesbezug in seiner Verfassung ab. Die Welt weist darauf hin, dass weder 1848 noch 1871 oder 1919 Gott in der Verfassung stand. Die Leitmotive an der Wand waren damals andere. Schaffung eines Bundesstaates bzw. 1919 keine russischen Verhältnisse, daher Präsidialdemokratie. Sperrt das Homogenitätsprinzip in Art. 28 GG die Änderung? Ist Gott Teil des Naturrechts, so dass seine Erwähnung sowieso überflüssig ist bzw. gerade nicht? Was ist der Sinn des Gottesbezuges? Jedenfalls sieht man, dass es uns zu gut geht – wir scheinen keine existentiellen Sorgen zu haben. Die Zeit der „seasonal greetings“ steht wieder vor der Tür – vielleicht genieren wir uns auch nur und befürchten, andere durch die Erwähnung zu beleidigen. Alles albern/abstrus. Der Supreme Court hat zu entscheiden, ob Sicherheitschecks von Arbeitnehmern, bei Amazon/Apple beispielsweise, zur Arbeitszeit zählen und daher entlohnt werden müssen. Im Mündlichen wurde mal gefragt, ob das Duschen des Müllmannes nach der Schicht, er war auf einem Stück Seife ausgerutscht, noch zur Arbeit gehört oder nicht. Es kommt wohl darauf an mit der Folge, dass die Berufsgenossenschaft zuständig ist oder eben nicht. Wann ist Dienstbeginn – mit Anziehen, mit dem Hochfahren des PC oder muss Punkt 8 der Finger über der Tastatur kreisen? Der Supreme Court mahnt in Sachen Homo-Ehe wohl eine Art Rechtswegerschöpfung an, bevor er tätig werden will. Die Spartengewerkschaft der Lokführer nimmt uns in Geiselhaft, kann man lesen. Tarifeinheit durch Gesetz zum Schutz der großen Gewerkschaften? Die Arbeitgeber müssten über englische Zustände eigentlich zufrieden sein.
OLG Stuttgart 3 U 170/13 – eine Entscheidung, die auf den ersten Blick arg speziell aussieht. Eine gefährliche Falle für Kapitalanleger, die Schadensersatz von den Vermittlern mit drei Großbuchstaben haben wollen und die Verjährung naht, man will aber den Anwalt sparen und stellt selber den Mahnbescheidsantrag. Geht nicht, da der Fondsanteil im Wege des Vorteilsausgleichs anzubieten ist. Ich habe mal beim LG Hannover warten und daher zugucken müssen – die aus dem Mahnverfahren kommenden Schadensersatzklagen wurden reihenweise abgewiesen, weil in den Formularen nur stand „Schadensersatz“, ohne nähere Bezeichnung. Jetzt ist dieser Weg ganz zu. Dürfen wir Ausländern den Pass abnehmen und sie gegen ihren Willen hier halten? § 46 II AufenthG – erstaunlicherweise ja – der Kurzvortrag aus 2011 Nr. 793 ist ganz erhellend, wobei die Verfassungsmäßigkeit nicht zu problematisieren ist. Trotz unserer Geschichte. Die SZ meint, die Buchveröffentlichung der Zitate des Altkanzlers seien eine Vertragsverletzung, Die Welt weiß, dass der Autor nur einen Vertrag mit dem Verlag hat und dass hier wohl die Juristen des Opfers nicht aufgepasst haben. Also nur Deliktshaftung, das besondere Persönlichkeitsrecht am gesprochenen Wort einer Person der Zeitgeschichte analog Kunsturhebergesetz? In der SZ will das BMJ lesbarere Gesetze machen. Ich hätte da ein paar Vorschläge. Nicht mehr als drei Absätze mit nicht mehr als drei Sätzen und nicht mehr als ein Mal drei Unternummerierungen – also wie die Schlagzeilen der Bildzeitung – angeblich: nur drei Worte, die nicht mehr als vier Buchstaben haben. Und kein Wegweiserprinzip wie in der Schuldrechtsreform. Vor allem sollte eine Auslegungsanleitung beigelegt werden – hier autonome Auslegung, hier klassische römisch-rechtliche und hier die des EGMR. In der FAZ beklagt sich eine Kanzlei über die fehlende Sorgfalt in der postvertraglichen Phase eines Unternehmenskaufs. Es gäbe ausreichend Munition für Schadensersatzansprüche. Das seh ich anders. Unternehmenskäufe sind auch bei rein innerdeutschen Fällen nach englischem Recht abzuschließen. Vor der Schuldrechtsreform ließ der BGH nur die zugesicherte Eigenschaft als Haftungsgrund zu, seit der Schuldrechtsreform ist es die vereinbarte Beschaffenheit, da es übliche oder erwartete bei Unternehmen nicht gibt. Strenge Auslegung am Wortlaut also wie bei Shakespeare’s Der Kaufmann von Venedig. Due Diligence Fehler sind also Post Merger Blunders. Der Artikel hat also doch Recht – Munition für Regressansprüche gegen die Due Diligence-Anwälte waren aber wohl nicht gemeint. In der FAZ wird anlässlich einer Doktorarbeit die Nichtbeachtung der EMRK in Strafsachen beklagt. In der Tat kann man den Eindruck haben, dass erst nach dem Spruch des EGMR die deutschen Gerichte das auch so sehen. Da ist was dran. Das Informationsfreiheitsrecht gibt einem Pornofilmsammler Anspruch auf Herausgabe eines indizierten Films? So das VG Köln 13 K 4674/13, wobei man wissen muss, dass die schlimmen Sachen nicht bei der Bundesprüfstelle landen sondern bei der Staatsanwaltschaft. Ein Landwirt klagt einen Radfahrerstreifen auf dem platten Land weg – Respekt – VG Köln 18 K 6983/13.
Eine Kautelarklausur wieder mal im Zweiten am 7.10. – AGBs für ein Fitnessstudio anlässlich eines Kunden, der wegen Krankheit bei zweijähriger Bindung kündigt. OLG Koblenz 3 U 1272/13: ob jemand eine auf den Todesfall des Erblassers zugewandte Kapitallebensversicherung im Innenverhältnis zu den Erben behalten darf oder nicht, richtet sich nicht nach § 2301/§ 516/§ 518, sondern nach § 159 VVG. Wie lange darf ein Verein die Mitglieder festhalten? Gilt § 39 II BGB für alle Vereine? BGH II ZR 243/13 – nein, wenn Art. 9 III GG dahinter steht. Die erste Klausur im Oktober im Zweiten: Gewährleistung beim Ohne-Rechnung-Vertrag mit dem Bauunternehmer und gegen den die Bauaufsicht ausübenden Architekten, der meint, ihm würde nun ein Regress genommen (gestörte Gesamtschuld?). Aus mehreren Zeitungen zusammengeklaubt: die Bertelsmann SE&Co KGaA erwirbt gegen eine Geldsumme die 25,1% Anteile der Familie Jahr an der Holding (GmbH?) und hat jetzt 100%. Übersetzen Sie mal. Der Supreme Court entscheidet zu Vollbärten in JVAs. Wiegt die Religion schwerer als angebliche Sicherheitsaspekte?
Nachdem nun die mittleren Verwaltungsgerichte tätowierte Polizeibewerber für ungeeignet halten, stellt sich die Frage, was ist, wenn ein mittelalter Polizeibeamter mit einem frischen Tattoo auftaucht. Ist das ein Entlassungsgrund? Die Welt berichtet über „die vom Bundesjustizminister Maas berufene“ neue BGH-Präsidentin, die über 130 Richter herrsche. Die SZ schreibt über Studienplatzklagen und dass die Universitäten sich neuerdings durch Anwaltskanzleien vertreten lassen. Früher wurden nur 20 € Postunkosten zum Kostenausgleich angemeldet. Bedarf die Bundeswehr bei einem angeblich nicht robusten Einsatz in der Ukraine oder dem Einsatz von Drohnen, wenn die denn vom Boden hochkommen, eines Bundestagsmandates nach Art. 87 a II GG? Der Altkanzler Kohl hat die § 985er Klage beim LG/OLG Köln gewonnen – über § 950 BGB. Durch Besprechen der Tonbänder gehörten die ihm. Hat nun ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen ein Buch auf der Grundlage dieser Bänder Aussicht auf Erfolg? Rechtskrafterstreckung – erst-recht? Oder sind das Äpfel und Birnen? Muss ein Politiker sich Zitate gefallen lassen, die er in seinem Hobbykeller gemacht hat?
Der Vortrag am 1.10. Im Zweiten: ein Vergleich nach § 278 VI ZPO – der Beklagte findet die Quittung. Wie geht es prozessual weiter? Leichte Überforderung der Kandidaten. In der Prüfung Bender/Berger/Hoffmann war im ÖR einem Jäger die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen worden, weil er mit 0,6 Promille am Steuer auffällig geworden war. Im Strafrecht war das Zahngold im Krematorium Thema. Im Zivilrecht Abschleppen als Geschäftsmodell – BGH. In der Parallelprüfung wurde im ÖR Passentziehung bei Salafisten geprüft. Im Zivilrecht der Orthopäde des BGH mit Konkurrenzschutzklausel im Mietvertrag – Vortrag neulich. Im Strafrecht eine ältere Klausur – Fesselspiele – die Geldbörse wird entwendet. Ausnutzen der Hilflosigkeit nah § 243 I Nr. 6? Kommt es auf den Grund der Hilflosigkeit an? Raub durch Unterlassen?
Eine Frage aus dem Zweiten letzte Woche: warum hat der Anwalt im Fall der Kanzleimorde gesagt, der Angeklagte habe Glück gehabt, nur die besondere Schwere der Schuld bekommen zu haben? In der Prüfung Zimmermann/Schmieczek/Lenz am 25.9. wurde gegen den BND aufgrund eines (privatrechtlichen?!) Spionagevertrags geklagt. Der Afghane erhielt Drohungen und möchte herkommen. Dann hätte man doch mitbekommen, dass die alten Urteile wegen Homosexualität aufgehoben werden sollten. Ob das ginge. Im Strafrecht der klassische Spendenbetrug. Im Zivilrecht der Kurzvortragsfall mit dem Dobermann und dem Dackel auf der anderen Straßenseite – die Spaziergängerin fällt vor Schreck um, als der Dobermann hinter dem Zaun den nichtsahnenden Dackel anbellt und verstirbt letztendlich.
Der Vortrag vom 1.10.: Tanken ohne zu Bezahlen im Strafrecht mit zivilrechtlichem Schwerpunkt, ob und wie man Eigentum erwirbt. Beck.de berichtet, dass die Frage des Quorums für Anträge der Opposition in Zeiten der XXL-Koalition nun dem Verfassungsgericht vorliegt. Welche Verfahrensart und gegen ein Unterlassen? Wohl ja. Reicht die Geschäftsordnung für die Stärkung der Oppositionsrechte? Die SZ berichtet über § 19 III AtomG und die über § 32 ZPO eingereichte Amtshaftungsklage von EON gegen eine vorläufige Betriebseinstellung 2011 nach Fukushima, die eine endlose und daher faktisch endgültige wurde. Es muss eine Schiedsgerichtsvereinbarung geben, da Vattenfall ein Schiedsgericht in Washington angerufen hat. Amtshaftung – Enteignung – enteignender oder enteignungsgleicher Eingriff? Wurden Atomkraftwerke nach Japan zu tollwütigen Hunden also zu störendem Eigentum oder wurden vergleichsweise ihre natürliche Lebenserwartung ohne Grund abgekürzt? Ein Prüfer schmeisst sich in der FAZ vor den Ethikrat in Sachen Inzeststrafbarkeit unter Geschwistern. Wenn die nicht gerechtfertigt ist, wieso dann die unter auf- und absteigenden Verwandten? Das Problem liegt in der Artikulation der Strafwürdigkeit. Warum also soll dieses Verhalten strafbar sein? Strenggenommen muss noch nicht mal der Mord bestraft werden – das Blutgeldmodell könnte ja eine gangbare Alternative sein. Darf ein Goldfisch auf einer Kunstmesse in einem Wasserglas „zur Schau gestellt werden“? § 11 TierSchG – fragt die FAZ. Lebenslange Sperre für einen 21jährigen Amateurfußballer durch ein Kreisfußballgericht des DFB, also durch eine nicht staatliche Gerichtsbarkeit? Das kann nicht zulässig sein. Die UN-Resolution 2178 verlangt die Verhinderung von Ein- und Ausreisen von Salafisten und ihren ziemlich besten Freunden. Schlägt die unmittelbar als ius cogens durch? Elfes-Urteil reloaded? Und die Wiedereinreise? Art. 11 GG. Der dritte Oktober – die Wiedervereinigung durch einen Beitritt der DDR-Länder, die durch die Volkskammer vertreten wurden. Analog der Saarlandvorschrift des Art. 23 GG a.F. Es gab nationale und internationale Verträge – 2+4 – Wirtschafts- und Währungsunion etc.., welche schnell durchgepeitscht werden mussten, weil die Leute sonst mit den Füßen abgestimmt hätten. Es gab Ministerpräsidenten, die für den Wiederaufbau der Mauer waren. Der Einigungsvertrag ist kurz und unjuristisch formuliert. Unser einfaches Recht haben wir der DDR wie eine Käseglocke übergestülpt.
Der Themenvortrag im Ersten am 30.9.: Art. 31 IStGH – Absatz 1 a wie unser § 20 – Absatz 1 b die alic. Vergleichen Sie die Vorschrift mit unserer Rechtsprechung. Werden deren Bedenken dadurch ausgeräumt? Würden Sie Art. 31 ins deutsche Recht umtopfen und wenn ja, mit welchen Änderungen? In der Prüfung Mazciozek(er mag mir die Schreibweise nachsehen)/Dabitz/Jürgens: im Zivilrecht der Deutsche Juristentag und die Schiedsgerichtsbarkeit – Unterschiede zum Rechtsstreit. Wie ist es mit der objektiven Wahrheitsfindung in der ZPO bestellt? Ich würde sagen, gar nicht. Wenn beide Parteien sagen, die Ampel war rot und da war keine, ist der unstreitige Sachverhalt zugrundezulegen. Das erhöhte Beförderungsentgelt auf dem Anschlag in der Bahn sei eine Vertragsstrafe. Ein 16jähriger Schwarzfahrer. Dann der BGH und die Vorverlagerung des Gutgläubigkeitszeitpunkts beim Erbschein analog § 892 II. Im Strafrecht ein Protokollfall 1 zu 1, so dass eine Doktorarbeit abgeliefert wurde. Darf die Verjährung bei Sexualdelikten rückwirkend geändert werden? Im ÖR: wie heißt die Beweislast bei den Verwaltungsgerichten? Objektive Feststellungslast (da wär ich beinah dumm gestorben), Behandlung der Klage bei Gericht, der Vergleich und die Rechtskraft. Ich glaube, der Prüfer meinte, er wäre im Dritten Examen. BGH XI ZR 168/13: der Kunde kauft für 6.389 € bei null Prozent Finanzierung, die Bank überweist 5.973 € an den Händler. Ein entgeltliches Darlehen oder nicht? Jeder sieht, dass die Bank eine Provision erhalten hat und jeder merkt, dass der Händler so seinen Absatz bei bestimmten Produkten ankurbeln möchte. Und wenn man nicht ganz lebensuntüchtig ist, weiß man, dass das eingepreist ist und dass ein Runterhandeln – Rabatt – nicht möglich ist. Nur Gebühren und Zinsen guckt der BGH sich an – aber nicht Sicherungsmittel wie Versicherungen. Das liest sich oberflächlich und naiv, muss ich mal so hart nach 3 Minuten googlen zu den Tücken der Null Prozent Finanzierung sagen. Oder trifft das auf mich zu? Das BAG und die Pilotenmütze – 1 AZR 1083/12. Interessant ist die Betriebsvereinbarung. Betriebsräte dürfen nur Ordnungs- aber nicht Arbeitsverhalten nach § 87 BetrVG mitregeln. Hier hat der Tarifvertrag über § 117 BetrVG eine Öffnungsklausel. Dürfte das Beziehungsverbot von Walmart also so geregelt werden? Halten Sie die Mützenentscheidung für richtig? Die FAZ fragt, ob bei der Verwendung unwirksamer AGBs ein Folgenbeseitigungsanspruch dergestalt besteht, dass z.B. eine Lebensversicherung eine Bringschuld hat, also aktiv seine Kunden informieren muss? Es sind zu vergleichen § 1 UKlaG und § 8 I UWG – nach dem BGH I ZR 45/11 löst eine unwirksame AGB wegen § 4 Nr. 11 UWG nicht nur das UKlaG aus!
September: Bedarf die Umnutzung einer Gaststätte oder eines Sexshops in eine Wettannahmestelle einer Baugenehmigung? Vortrag letzte Woche im Zweiten und ähnlich VG Freiburg 4 K 330/12. Das OLG Köln 11 W 64/13 hat zu der Quizsendung des „Fernsehsenders X“ entschieden: was macht der Tribun, der sich hinsetzt? Almosen verteilen, Recht sprechen etc.? Hat der Kandidat einen Anspruch auf eine neue Teilnahme, weil es eine Auslobung ist? Alle haben freies W-Lan, nur wir nicht. Die Welt berichtet, dass nun die Störerhaftung von Hoteliers und Wirten abgeschafft werden soll. Die FAZ schreibt zu Bedenken über den kommenden Mindestlohn – Ausnahme für Langzeitarbeitslose, gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Keine kurzen Ausschlussfristen mehr sondern die 3jährige Regelverjährung. Wie berechnet man die 8,50 € durchschnittlich, mit Weihnachtsgeld oder ohne? In meiner Bäckerei werden 8 € gezahlt. Die FAZ schreibt, dass der Sportbetrug nun doch kommt, aber nicht, wie bisher geplant als Quasi-Vermögensdelikt sondern der Besitz von Dopingmitteln wird strafrechtlich sanktioniert. Auch der fahrlässige? Damit kommt in dubio pro reo, genau das, was die bisher erwischen Sportler wollen. Im Sportrecht – englisches Recht – gilt strict liability. Kann denn Besitz angenommen werden, wenn die Dopingkontrolle positiv ist? Ach ne, der Murks zeichnet sich jetzt schon ab. Private Wachmänner malträtieren Flüchtlinge – § 340 StGB? Das OVG Münster 6 B 1064/14 mag keine Tattoos mit den Vornamen der Töchter bei Polizeibeamten. Auf französisch oder nich, spielt keine Rolle. Dürfen Piloten gezwungen werden, Mützen zu tragen, wenn Sie durch den Terminal marschieren, Pilotinnen aber nicht? Arbeitsgericht Köln, LAG Köln und nun muss das BAG entscheiden. Geschlechterdiskriminierung?
Die Prüfung Ahn-Roth/Kempen/Quarch am 26.9.: der Deutsche Juristentag – ZPO-Abteilung – Vor- und Nachteile der Schiedsgerichtsverfahren. Dann die Haftung eines Architekten für eine Falschberatung aus Gefälligkeit bei einem Grundstückskauf. Im Strafrecht klassisches StPO-Wissen und dann wird eine junge Frau mit Prügel dazu gezwungen, einen Handyvertrag für den Täter in ihrem Namen abzuschließen. Im ÖR ISIS und ein Vereinsverbot. EU-Recht und keine Normenkontrolle gegen eine StVO-Vorschrift: telefonieren bei laufendem Motor in der Parktasche. Die WamS läuft sich als erste Zeitung für den 14. Oktober warm. Französisches Verfahrensrecht, Plädoyer, nie Beweisaufnahme, kurze Urteile, wir haben Euch ja in der Verhandlung gesagt, worum es geht und der Generalanwalt auch. Jede der Parteien darf nur 30 Seiten einreichen und nur 12 Minuten reden. Die Vorlagefrage könnte unzulässig sein, weil das vorlegende Gericht meint, es würde die Entscheidung über die Anleihenkäufe der EZB – OMT-Programm, die bisher nicht praktiziert wurden, nicht anerkennen, wenn man das Problem nicht Auge in Auge sähe. Italien und Spanien halten das für unzulässig. Das wäre auch hier herrschende Meinung, wenn ein Gericht nach Art. 100 GG vorlegen würde. Die Allmacht der EZB – noch nicht mal durch Gerichte kontrollierbar? Art. 88 GG mit § 12 BBankG – jetzt hat die sowieso nichts mehr zu sagen – lautete ja nun vorher auch so. Notenbanken sollen ihr eigenes Ding durchziehen, um nicht zur Notenpresse einer hilflosen Regierung zu werden. Für uns stellt sich immer die Frage, ob Art. 23 I 3 GG nur eine Katzenklappe oder ein Scheunentor ist (mein Kater schafft allerdings durch die Katzenklappe ganze Umzüge). Wer vorlegt, unterwirft sich. Deshalb ist das ja die allererste Vorlage überhaupt ever. Noch die Noten vom 3.9. Schmidt-Eichhorn/Haferkamp/Krämer: 49 zu 101 (13+13), 30 zu 56 (5+7), 32 zu 62 (6+8), 46 zu 101 (13+14), 33 zu 61 (7+7) und 35 zu 53 (3+5). Ist ein Antrag gegen die Bundesregierung und die Untersuchungsausschussmehrheit auf Vernehmung von Mr. Snowden im Wege des Organstreites zulässig? Art. 44 GG mit § 96 StPO? Das BVerfG hat in etlichen Gysi-Verfahren geklärt, dass es nicht in die laufende Untersuchungsausschussarbeit eingreifen darf.
Das OVG Lüneburg 11 ME 228/14 und das VG Hannover 11 B 11675/11 meinen, dass ein Hundeflüsterer eine Erlaubnis nach § 11 TierschG für seinen Bühnenauftritt von anderthalb Stunden bräuchte. Und – 8 LC 163/13 – dass auch 9jährige ihre eigene Abschiebung bezahlen müssen. Ok, aber Verjährung, wenn die Abschiebung 2002 war? Und Art. 6 GG, wenn sie jetzt mit einem Deutschen verheiratet ist?
Der Vortrag vom 26.9.: das Löwengehege des Nachbarn – § 34 III a BauGB – Beiladung – Dorfgebiet – der klagende Nachbar macht auch was illegales. In der Prüfung Kresse/Kapischke/Hoffmann wurde im Zivilrecht das BAG und die Sitzerinnen – Toilettenfrauen und ihr Trinkgeld – geprüft. Die haben sich ja gerade auf 1.000 € plus minus geeinigt. Auch im Hinblick auf die Benutzer, die das zurückhaben möchten. Im Strafrecht Brandstiftung an einem Sonnenstudio mit Wohnungen obendrüber. Dann die Zeitungsmeldung, dass ein Skifahrer ein Kind umgefahren hat, das keinen Helm getragen hat. Und das Video, der Isil-Isis-IS-Kämpfer schwingt vor der Kamera einen Dolch über dem Haupt des Opfers – nicht Staatsschutzdelikte. Im ÖR klagt ein niederländischer Motorradfahrer gegen ein fiktives Mautgesetz. Verstoß gegen Nicht-EU-Vorschriften? Die Noten: 36 zu 71 (9+8), 23 zu 47 (5+6), 33 zu 80 (13+8), 33 zu 61 (6+4) und 27 zu 52 (7+4). Frau Kraft und ihr angebliches Funkloch. § 323 c, wenn eine Ministerpräsident am Pfingstmontag nach dem Ruhrgebietsunwetter nicht erreichbar sein will?
Die Prüfung Schrader/Dylla-Krebs/Pommer am 24.9.: Was ist der Dax? Und eine Anlagenfalschberatung. Im Strafrecht Revisionsrecht. Im ÖR ein Examensfall – die Gaststätte macht nicht dicht, obwohl die Konzession entzogen wurde. Die Noten: 27 zu 70 (7+12), 30 zu 63 (9+8), 34 zu 67 (7+8), 27 zu 60 (6+9) und 37 zu 82 (12+11). Ach, die neun Kakadus waren auch schon bei Gericht – OVG Münster 2 B 1196/13. Die Fundstelle zum Vortrag am 24.9.: BGH XII ZR 117/10. Geschwister stehen nicht aufeinander, Vertrautheit ist ein Liebestöter (SZ); warum also gibt es § 173 II 2 StGB und warum haben einige andere zivilisierte Staaten keine Strafvorschrift? Moral und Recht oder gibt es gute Gründe? Die SZ schreibt, dass zum Beispiel Göttingen nachts Tempo 30 vorschreibt – §§ 45 I c StVO und § 39 Ia StVO. Göttingen muss also eine kreisfreie Stadt sein. Herr Esch war Oppenheim, soll der Zeuge, der nun doch in Köln aussagte, meinen. Ein erfahrener Strafverteidiger sagte mal, ich glaube niemandem irgendetwas in Strafverfahren. Die FAZ schreibt zu dem Islamischen Staat oder ISIL oder anders und dem Selbstverteidigungsrecht der Amerikaner im Irak und in Syrien. Da die Südgrenze der NATO betroffen ist, könnte das für uns zutreffen. Ein Bündnisfall?
Die Meere sind frei, der Strand aber nicht? VG Oldenburg 1 A 1314/14 – die Pressemitteilung liest sich nicht ganz verständlich, was die Rechtswegeröffnung angeht. Die Prüfung Jacoby/Zazcyk/Klein-Blenkers am 24.9.: nicht mehr als zwei Kakadus in einer Volière im Wohngebiet oder dürfen es neun sein? Dann ging es um eine GmbH-Gründung. Im Strafrecht wird der Schlüssel aus dem Mantel in der Kneipe entwendet und folglich das Gemälde zuhause, was dann in einer Alternative zurückverkauft wurde. Der Vortrag vom 24.9. im Ersten: Konkurrentenschutzklausel in einem Mietvertrag eines Orthopäden – es kommt, wie es zu kommen hat, sonst hätten wir keinen Fall. Die Prüfung Röwer/Wasser/Schönwitz am 24.9.: warum es der 70. Deutsche Juristentag war, wenn es den seit 1860 gibt? Vorher: warum war ich letzte Woche in Hannover? Im Strafrecht Kuttenverbot durch „die Polizei“. Im Zivilrecht ZPO-Wissensfragen zum Mahnverfahren und einstweiligen Rechtsschutz.Im ÖR dsa Verwaltungsgericht Düsseldorf und Freiburg zum Abbruch einer Palästinenserausstellung in der Stadtbibliothek 2011. Die Prüfung vom 12.9. Bönders/Timme/Christensen: die Nullrunde, im Zivilrecht Pflicht zur Mängelbeseitigung, wenn das gekaufte Auto in Spanien im Urlaub ist? Im Strafrecht ein Brandstiftungsfall mit den üblichen Komplikationen – error, jemand stirbt, aber nicht unmittelbar durch den Brand. Der Vortrag am 24.9. im Zweiten war OLG Hamm I-6 U 178/12 nachgebildet – mit PKH-Einkleidung. Das BAG und das Kopftuch in der Parfümabteilung des Kaufhauses sowie im evangelischen Krankenhaus – 5 AZR 611/12. Schon die rechtliche Fragestellung im Rahmen des Annahmeverzuges ist interessant – § 615 BGB ist seltsam formuliert – Satz 1 und 2 bleiben im Dienstvertrag, Satz 3 wechselt ins Arbeitsrecht. Eher ein Fall der zeitlichen Unmöglichkeit? Fixgeschäft? Dann: macht Art. 137 III WRV den Unterschied? Die Welt fragt, ob ein Krankenhaus rechtlich eine kirchliche Einrichtung sei, schließlich wird nach ärztlichem Standard behandelt. Doch, für das Betriebsverfassungsrecht gab es mal die Frage, ob die Brauerei des Klosters als Einnahmenbringer unter das Privileg des Tendenzbetriebes fällt. Ja, denn Finanzierungsfragen gehen ans Eingemachte. Das Urteil zur Parfümabteilung war falsch – erst, wenn ein Umsatzrückgang zu spüren sei, dürfe umgesetzt werden. Erstens ist es dann zu spät, die Kunden sind schon weg, und zweitens kaufen Musliminnen auch Parfüms. Das Urteil gestern redet von der corporate identity der evangelischen Kirche – frei übersetzt, meint aber eigentlich, den diskriminierten Frauen helfen zu müssen. Kopftuch gleich kein Sport, Geschlechtertrennung, Putzarbeiten. Geht das die Kirche etwas an? Sind unsere etablierten Kirchen auf die Gleichberechtigung der Frauen erpicht? Das wär mir neu. Die Kirchen segeln in die untergehende Sonne – bei der Schaffung der EU-Grundrechtscharta 2000 in Nizza hat die Kommission sich trotz Bitten des damaligen Papstes geweigert, einen Gottesbezug aufzunehmen. Wettbewerbsverzerrung durch unsere Kirchenprivilegien? Vor allem, weil der Staat die Kirchensteuer eintreibt? Die SZ schreibt über das Anliegen, die Fragestunde im Bundestag – Art. 43 GG – aufpeppen zu wollen. Dürfte da eine Pflicht der Kanzlerin, sich analog dem englischen Vorbild Fragen stellen zu müssen, reingeschrieben werden? Wer die Frage stellt, hat die Macht. Haftet eine Minderjährige für Abschiebekosten und zwar jetzt nach etlichen Jahren nach ihrer Wiedereinreise als Ehefrau eines Deutschen? §§ 66, 70 AufenthG, die SZ berichtet, dass das OVG Schleswig heute entscheidet. Minderjährigenschutz im Öffentlichen Recht? Die FAZ erklärt ausführlich, dass NRW überschuldet ist und eigentlich ein Fall für den Insolvenzverwalter.
Die Prüfung Weigend/Bamberger/Klein am 12.9.: Im Strafrecht wurden die Zeitungsäußerungen der Staatsanwaltschaft durchgeprüft: bei Notwehr sei die Tat nicht rechtswidrig, die Notwehr müsse aber verhältnismäßig ausgeübt werden – die Polizei hatte auf jemanden geschossen, der mit einer täuschend echt aussehenden Gaspistole rumschoss und eine Trunkenheitsfahrt mit dem Auto des Bruders, einem beschädigten Poller und der Freundin/Beifahrerin, die sagt, es sei nichts passiert. Im Zivilrecht: was nächste Woche los sei (Dt. Juristentag) und Arbeitsrecht, im ÖR wird einer Partei verboten, von ihrem Stand in der Fußgängerzone aus, Passanten aktiv anzusprechen. Kaum ist die Anklageschrift in Sachen Fitschen pp. durch das Landgericht zugestellt worden, äußert sich die Staatsanwaltschaft – erst jetzt wegen § 353 d? Die FAZ meint, Herrn Fitschen würde ein Unterlassen vorgeworfen, weil er der Vorabmoderation der Aussagen nicht Einhalt geboten habe. Jedenfalls wird nicht gemäß § 130 OWiG „angeklagt“, sondern wegen eines Betruges in einem schweren Fall. Eine Bemerkung ist besonders interessant: die StA will die Deutsche Bank als Nebenbeteiligte im Saal haben – Aha, § 472 b StPO – es geht um Verfall und Einziehung? Haben wir also das Unternehmensstrafrecht schon? Die Welt überlegt, ob Herr Fitschen jetzt einen Deal eingehen soll, weil er wegen Präsenz im Gerichtssaal sonst zurücktreten müsse. Ist der Deal „vorher“ geregelt? Ja, bitte selber nachgucken. Ist die Vorbereitung auf die Verhandlung per se strafbar? BGH 4 StR 78/14 – bei Polizeibeamten jedenfalls nicht. Die Mietpreisbremse kommt – darf der Bund den Ländern einen Blankoscheck ausstellen, wo, in welchen Städten die eingeführt wird? Art. 80 GG? Die Maklerprovision – wer bestellt, bezahlt, das Bestellerprinzip soll kommen. Wo steht das? In § 164 II, schon die Römer hatten das Problem, dass die Hausfrau auf dem Markt für die Nachbarin miteinkaufte. Die allgemeine Fortbildungspflicht für Anwälte soll gesetzlich verankert werden. Was würden Sie da denn reinschreiben? Darf der Gesetzgeber das? Nein, denn es gibt gute Anwälte, die weder Gesetz noch Rechtsprechung nachhalten, aber ausgebuffte Taktiker sind. Zudem kann man ja wohl keine Fortbildungspflicht in allen Rechtsgebieten verlangen. Der BGH VI ZR 358/13 meint, man müsse die Bewertung in Internetportalen grundsätzlich aushalten müssen. Solange keine Richter bewertet werden – auch das wird kommen. Die SZ schreibt zu dem Recht der USA die IS über syrischem Gebiet zu bekämpfen. Humanitäre Intervention, die offizielle Bitte der irakischen Staatsregierung? Wir sind froh, dass die das machen und die USA freuen sich über die Gelegenheit, Russland zu zeigen, dass man seine Erlaubnis nicht braucht. Das ist Völkerrecht – Tischmanieren.
Zeitunglesen erweitert den juristischen Horizont. Die SZ berichtet über unlauteren Schleichbezug – BGH I ZR 74/06 – sowie die AGBs der Fußballvereine – Abtretungsverbot nach § 399 BGB – und die Umgehung, indem bei Ebay Büroklammern, angeblich, verkauft werden. Die halten die Tickets natürlich zusammen. Der geneigte Leser wird sich an die Entscheidung des LG Hamburg aus 2013 erinnern. Die SZ zitiert den Haakjöringsködfall des Reichsgerichts von 1920 – eine Halbschwedin sagte mir mal, den Ausdruck gäbe es gar nicht. Der Fall passt nun nicht, es geht um eine wissentliche Falschbezeichnung. Wobei der Fall für eine andere Frage wichtiger war. Ist ein gelieferter Hai, der 1916 für die Soldaten wegbeschlagnahmt werden durfte, ein fehlerhafter Wal, der als Säugetier beschlagnahmefrei war, wenn es sich um eine Speziesschuld auf dem Dampfer Jessica handelte? Falls ja, war der Anspruch verjährt. Wenn es stattdessen um eine Falschlieferung ging, hätte der Käufer 30 Jahre lang Zeit gehabt plus Krieg als Stillstand der Rechtspflege. Das OVG Münster 4 A 2948/11 verpflichtet uns, somalische Piraten her zu bringen. Da das Verteidigungsministerium seinen Sitz immer noch in Bonn hat, fangen die Fälle alle beim VG Köln an. Zum Informationsfreiheitsgesetz und Journalisten und das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln OVG Münster 5 B 226/14.
Die FAZ badet in den Nachwehen der Schottlandentscheidung. Mehr Respekt vor den Bundesländern? Das GG verortet theoretisch die Judikative, Legislative und Exekutive schwerpunktmäßig bei den Ländern. Die Musik spielt aber bei den Bundesrichtern, in Brüssel und Berlin, was Rechtssetzung angeht und die Exekutive ist uninteressant, da Gesetzesausführung, und teuer. Der Föderalismus wird neu beschworen, mit neuem Schwung aus der Goldenen Bulle von 1356? Der Klimagipfel startet – wir könnten erst mal unser Durcheinander zuhause beseitigen. Im Abfallrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Bodenrecht etc. wirken die Kompetenzen durcheinander. Zuckerbrot und Peitsche sind ganz gute Ideen, wenn der Staat nicht mit auf dem Spielfeld wäre – im Abfallrecht. Altpapier und Altkleider sind begehrte Einnahmenbringer.
Die FAS berichtet, dass die Uberfahrer einen Vertrag mit einer niederländischen Tochter der amerikanischen Mutter haben „wir sind keine Arbeitnehmer“. Ist das jetzt ein Auftragsverhältnis nach niederländischem Recht? Ordre public – gibt es den noch? Analog zu den Piloten, die beispielsweise innerdeutsch für Singapore Airlines fliegen? Mit nicht gezahlten Sozialabgaben kann man punkten – s. Ryan Air und der Flughafen von Marseille vor einigen Jahren. Auch die FAS schreibt, dass Samenspender in Deutschland eine Aufwandsentschädigung – hübsch ausdgedrückt – erhalten, Blutspender gar nichts, nur den kostenlosen Aidstest, während die Krankenhäuser, die dem Roten Kreuz die Beutel abkaufen, den Gewinn machen, indem sie die überzähligen unter sich weiter veräußern. Der Muttermilchmarkt sei unreguliert. Das Organspendeverteilungsproblem ist ja schon ohnehin virulent. Die WamS schreibt, dass der BFH – IX R 31/13 – demnächst entscheiden wird, ob § 238 AO – 6% Zinsen nach 15 Monaten – angemessen ist. Betrug, wenn ein Unternehmer eine positive Geschäftsentwicklung meldet, so dass die Vorauszahlungen erhöht werden, um die dann mit 6% abzüglich Abgeltungssteuer, ca. 4,5% unter dem Strich, dann zurück zu bekommen? Die gleiche Frage stellt sich bei § 288 BGB – 5 oder 8% Prozentpunkte über dem Basisszinssatz sind auch beim Minusbereich wie im Moment nicht das, was man sich vorstellte, als die Vorschrift geändert wurde. AliBaba – eine Holding auf den Cayman Islands und ein CEO nach chinesischem Recht, der im Fernsehen sagt, man solle ihm vertrauen.
Noch Resteessen zur Prüfung am 20.8. im Zweiten: der Vortrag basierte auf dem VG Köln 4 K 2489/11 – Bürgerbegehren gegen die Schließung des Bürgerbüros. Die ersten beiden Klausuren im September im Ersten sollen auf OLG Hamm 12 U 178/12 und BGH XI ZR 243/12 basieren. Sie können das Examen mit dem Fachanwalt für Pferderecht verbinden. Ein Prüfungsfall am 16.9. war OLG Hamm I-6 U 80/13. Nach Kücükdeveci und § 622 II 2 BGB war nun § 622 II 1 BGB beim BAG – 6 AZR 636/13 Thema. Längere Kündigungsfristen in einem Kleinbetrieb ohne Sozialauswahl für länger Beschäftigte, während die Aushilfe im Golfclub nur vier Wochen hat? Die FAZ berichtet über den Baumstreit beim Landgericht Münster. Das Land NRW verkauft einem österreichischen Holzunternehmer nach dem Sturm Kyrill für Jahrzehnte eine Menge Bäume und hat gar nicht so viele. Er klagt auf Schadensersatz. Einwand des Landes, welches ja eigentlich einen Betrug begangen hat, der Vertrag sei nichtig, § 134, wegen Nichtnotifizierung der Beihilfe in Form eines günstigen Vertrages. Man erinnere sich an das Kölner Messegelände. Kommt also ein reuiger und pflichtverletzender Vertragspartner mit dem Hinweis auf EU-Recht elegant aus der Sache raus? Eine Denksportaufgabe wie „Ein Mann aus Kreta sagt, alle Männer aus Kreta lügen“. Auch die FAZ schreibt über die Aufnahme von Flüchtlingen, Asylbewerbern und der Aufnahme aus humanitären Gründen. Der alte Art. 16 GG, heute Art. 16 a GG, war nach dem Krieg nicht wegen Hitler sondern wegen Stalin gemacht worden. Man rechnete mit Millionen flüchtiger und vertriebener Russen. Der Deutsche Juristentag hat doch wirklich ernsthaft überlegt, eine Fortbildungspflicht für Richter zu fordern. Deshalb ist das immer ein großer Hype, wenn er tagt, aber rauskommen tut da nie was. Es soll auch die Überlegung gegeben haben, Klageschriften und Klageerwiderungen zahlenmäßig zu begrenzen. Ich kenn eine bessere Methode – die österreichische: es gibt nur Anwaltsgebühren für Klage, Klageerwiderung und Replik. Der General-Anzeiger und andere Zeitungen befürchten, dass das BVerfG demnächst die gemeindliche Grundsteuer kippen wird, weil die seit 1964 unveränderte Einheitswerte hat. Was soll das für ein juristisches Kriterium sein? Denn jede Änderung, da natürlich Erhöhung, geht zulasten der Mieter und Eigentümer. Art. 3 I GG kann sich doch nicht zugunsten des Staates auswirken. Folgt Bayern Schottland, fragt die FAZ heute, in Unkenntnis des Ergebnisses. Dürfte Bayern gehen? Ist das Grundgesetz ein analog § 314 BGB kündbarer Vertrag? Absurd bis zum Anschlag.
Der Vortrag vom 17.9. Darf die Abfallbehörde ein Führungszeugnis nach § 60, 53 KrWG anfordern oder wegen § 18 II KrWG nicht? § 80 VI VwGO war zu finden wegen der Gebührenauflage. In der Prüfung Rethemeier, Hunke/Fessler ging es um die Berliner Räumung, die Räumung gegen die Lebensgefährtin des Mieters. Wenn man die separat veklagen muss, bei welchem Gericht? Sie zieht nach dem VU aus und legt Einspruch ein. Im Strafrecht musste gerechnet werden. Der Sohn und Geschäftsführer einer GmbH&CoKG entwendet 5 Millionen – einige Verwandte stellen rechtzeitig Strafantrag, andere nicht. Es ging nur um die Schadenshöhe. Im ÖR soll ein Pferdestall in eine Garage umfunktioniert werden und eine Imkerei am Haus betrieben werden. Die FAZ weist darauf hin, dass ab jetzt in § 252 StPO nicht mehr reinzulesen ist, es sei denn, der Ermittlungsrichter vernimmt – BGH 2 StR 656/12. Das BAG ist 60 geworden. Was würden Sie zu dem Geburtstag lobendes und anderes sagen? Ist dsa BAG nur treuer Vasall des EuGH? In den 80ern durfte ich in einem Buch, in welchem durch einen Anwalt-Professor behauptet wurde, das BAG sei viel zu arbeitgeberfreundlich, die Kommata sowie Fußnoten kontrollieren. Das Buch wurde totgeschwiegen, weil ein Vergleich mit 1933 gezogen wurde.
Darf man im Vorzimmer der Insolvenz noch eine Geldstrafe bezahlen und darf der Staat die noch annehmen? BGH IX ZR 280/13, oder muss man die Ersatzhaft antreten? Seltsam. Der Vortrag vom 16.9. im Zweiten: entweder hat der ALGII-Bezieher den Verrechnungsscheck des Jobcenters erhalten und eingelöst/unterschlagen, nachdem er wahrheitsgemäß gemeldet hatte, er habe ihn nicht bekommen, oder er hat von vornherein gelogen, um eine Barauszahlung auch noch dazu zu kriegen. Wahlfeststellung (Wieso eigentlich? § 263, wenn er den Scheck schon hatte, ok, aber er hat doch in allen Alternativen Eigentum an dem Scheck erhalten und an dem Bargeld auch). In der Prüfung Vahrenbrink/Werner/Liebermann wurden der Zeugenbeistand, § 68 b StPO, BGH 3 StR 261/13 und LG Tübingen 5 T 81/14 geprüft. Sowie ob die Bundesrepublik Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sei. Dann noch ein Verkehrsunfall mit einem Leasingfahrzeug, lesbar OLG Karlsruhe 1 U 27/13. In der FAZ wird über den Deutschen Juristentag berichtet. Es geht bei der Flucht in die Schiedsgerichtsbarkeit ums Geld. Der Staat lebt von Großprozessen. Man muss sich das in der Tat so vorstellen, dass der Justizminister diese Windfallprofits wie bei Mr. Ecclestone schon einpreist in seine Kostenkalkulation, sobald der Fall am Horizont auftaucht. Weiß ich, weil es neulich auf einer Pressekonferenz der Justiz thematisiert wurde. Kinderfotos sollte man in Zukunft nicht mehr machen – unser BMJ will das nackte Kind mit dem Schäufelchen am Strand auf dem Foto unter Strafe stellen. Denn, wenn mal eine Akte auf Sie angelegt ist, wird es schwierig. In der FAZ fuchtelt ein ehemaliger BVerf-Richter wie Don Quichote – Verzeihung – mit den Armen gegen das Internet. Das wird wenig nützen. Die crowd ist der Gesetzgeber. Parallelstrukturen – die Repetitoren schon zu Goethes Zeiten – wie Uber – Amazon – Netflix – werden sich durchsetzen bzw. haben das doch schon. Wie die Kerzenmacher damals bei der Erfindung des Stroms muss jeder mit der Zeit gehen. Die Sänger haben das schon vorgeführt. Goldene Schallplatten gibt es kaum noch – man kauft ja nicht mehr bei Saturn. Also verdient der Künstler Geld mit Tourneen – die Säle vollzukriegen schaffen aber nur Mick Jagger und ein zwei andere. Es besteht gerade die Gelegenheit, zeitgleich eine sehr große Lebensumstellung bewusst wahrzunehmen. Meist merke ich erst nach drei Wochen, dass der Krieg Israel-Gazastreifen vorbei ist.
BGH V ZR 181/13 – darf ein Grundstückseigentümer fremde Leitungen aus dem Boden holen, wenn sein Anspruch aus § 1004 I verjährt ist? OLG Koblenz 5 U 1460/13: der Dachdeckertrick – „wir arbeiten bei Ihren Nachbarn und haben gesehen….“ Aus den vereinbarten 2.200 € wurden weit über 20.000 €. Nun wollen die alten Leutchen ihr Geld wieder haben. Beweislast im Rahmen des § 812 für die Wertigkeit der Leistung? Durch Uber lernt man dazu: § 12 II UWG – das LG Frankfurt meint, dringlich sei die Angelegenheit im August gewesen, im September aber nicht mehr. Der General-Anzeiger berichtet: ein Behinderter möchte von der Stadtwerke-Tochter (die Stadtwerke sind heute ein GmbH-Konzern und vor der Stromliberalisierung Anfang der 90er ein Eigenbetrieb)) Energie und Wasser = EnW eingestellt werden und wird noch nicht mal zum Vorstellungespräch durch die SWB-Holding im Personalauswahlverfahren eingeladen. Das Arbeitsgericht Bonn soll nun meinen, dass der falsche verklagt wurde (§ 19 AGG? Aber dann vor dem Arbeitsgericht?) und dass nur öffentlich-rechtliche Arbeitgeber Behinderte zu Vorstellungsgesprächen einladen müssen. Stimmt das? Das LG Bonn hat sich mit der Vereitelung eines Kündigungszugangs bezüglich einer verpachteten Gaststätte auf der Insel Grafenwerth zu beschäftigen. Haarscharf an der Gerichtsgrenze zu Koblenz und weist auf die Entscheidung des OLG Hamburg 8 U 41/12 sowie BGHZ 137 S. 205 ff. hin.
Ab jetzt wird jeder Arzt eine Darmspiegelung bei familiärer Vorbelastung empfehlen: OLG Köln 5 U 137/13 – das wurde teuer. Die Ecclestone-Wirtschaftsstrafkammer beim LG München hat den Deutsche Bank Managern die Anklage mit über 600 Seiten zugestellt. Bei Herrn Fitschen soll nur § 130 OWiG in Betracht kommen. Darf das angerufene Gericht als Minusmaßnahme statt als Strafverfahren als Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnen? Meiner Erinnerung nach gehören die vors Amtsgericht. Hilft hier § 81 OWiG umgekehrt? Der Deutsche Juristentag fängt an. Die FAZ berichtet über die Einzelthemen, die dann niemals in Gesetze umgesetzt werden. Inoffiziell mehr Europa? Juristisch geht kaum mehr – außer im materiellen Strafrecht sagt Brüssel in allem, da alles mit Verbraucherschutz und Handeltreiben sowie Diskriminierung irgendeiner Art zusammenhängt, wo es lang geht. Flucht vor Zivilprozessen? Seit wann beschweren sich die Gerichte über zu wenig Arbeit? Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit hat auch den Sinn, nicht so öffentlich tätig zu sein. Das Strafrecht – Beschneidungen – Ehrenmorde. Gilt das Herkunftslandprinzip in § 46 StGB? In Frankfurt hat das Gericht dem ersten angeklagten IS-Kämpfer (§ 89 a – § 129 b) einen Deal angeboten, mit Jugendstrafe. Geht § 257 c bei Jugendstrafverfahren? Ist das eines, es wird doch öffentlich verhandelt. Gibt es das in Staatsschutzssachen? Was spricht dafür und was dagegen? Im JGG gibt es schon genug Möglichkeiten der informellen Beilegung. Die Nichtwähler – nun wird überlegt, statt der Pflicht, die politisch nicht durchzusetzen wäre, eine schwedische Wahlwoche einzurichten mit Wahlurnen vor Rewe. Wäre das zulässig? Dann doch direkt über Facebook. Schottland – der traditionelle Donnerstag-Wahltag. Rechtsfolgen, wenn Schottland geht? Sezession – Vom Winde verweht – Die Südstaaten wollten gehen. Die Rheinbundfürsten 1803 mussten fort. Muss sich dann auch England rechtlich neu erfinden? Bis Ende der 90er war eine Abspaltung rechtlich einhellig nicht möglich. Im Jugoslawien-Konflikt waren wir dann mit die Ersten, die das anders sahen. Jetzt hat man den Salat.
Kennen Sie das Informationsverwendungsgesetz? Dann wird es aber wegen BVerwG 7 C 13.13 Zeit. Das Bundesverfassungsgericht hatte in dem Verfahren verloren. Der Vortrag vom 12.9.: der Käufer ficht an und tritt hilfsweise zurück (was wird geprüft – Rücktritt und dann Anfechtung – nicht alle), weil die verkaufte Schnapsbrennerei eine Baulast hat hinsichtlichd der Erhaltung der denkmalgeschützten Fassade. Er hätte aber sowieso gekauft – Haftungsausschluss. In der Prüfung Dahm/Verrel/Baxpehler kam im ÖR die Halloween-Tanzerei-Klausur. Im Strafrecht Pistorius – Schwurgericht. Im Zivilrecht der Vortrag plus BGH 1995, das ausgeliehene Pony wirft nach Gerteneinsatz die Freundin ab. Sie sollten allmählich mal Reitstunden nehmen. Die SZ berichtet über den Ben Alya-Entscheidung des EuGH C-491/13. Wir haben die Lufthoheit über die Studienzulassung verloren, was Ausländer angeht, egal, wo sie herkommen. Brüssel bestimmt, wer hier unter welchen Voraussetzungen studieren darf. Rückkehr der „IS-Kämpfer“, das OLG Frankfurt verhandelt einen Fall. Der BGH AK 13/14 hat § 129 a, b StGB schon bejaht. Am Dienstag beginnt der Deutsche Juristentag. Ein Prüfer wollte mal wissen, was der rechtlich sei. Nähnadeln in Hackfleisch. Ein Fall für die vorläufige Unterbringung? Mordvorsatz? W-Lan ist überall offen, nur bei uns nicht wegen den drohenden Urheberrechtsverletzungen, meint eine Sonntagszeitung. Wie machen die anderen das denn?
Die letzte ÖR-Klausur im Zweiten: Abrissverfügung gegen einen ungenehmigten Carport. BGH 2 StR 658/13: ein „Heiratsschwindler“, ein angeblich reicher Russe, nistet sich bei einer Frau ein und bestellt über ihre Kreditkarte, deren Daten er sich irgendwie verschafft hat, Waren, die dann von ihrem Konto abgebucht werden. § 263? Das Landgericht wird sich über die Entscheidung gewundert haben. Der Vortrag im Zweiten am 11. September soll OLG Düsseldorf I-19 U 6/11 und dann BGH VI ZR 255/11 nachgebildet gewesen sein. Doch kein Geschworenenprozess bei Herrn Pistorius? Es sieht so aus. Eine Einzelrichterin bei einer Mordanklage; wäre es zulässig, das bei uns so zu regeln? Die SZ berichtet, dass die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen nicht weniger Banken im letzten Jahrzehnt nicht mehr die Brechstange gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung sind, wenn man eine Anschlussfinanzierung braucht. Die Banken würden zusammenhalten. Ist das ein Kartell?
Die erste öffentlich-rechtliche Klausur ist in etwa VG Berlin 1 L 118/11 – ein Anwohner wehrt sich gegen einen Wochenmarkt/Stoffmarkt/Orientalischen Markt. Der arbeitsrechtliche Vortrag am 10.9: jahrelange Urlaubsgewährung zur Prime Time über Ostern durch einen unzuständigen Personalchef. Es kommt, wie es kommen muss. Eigenmächtiger Urlaubsantritt und Kündigung. Der zweite Senat und eine Vorschrift unseres Führers – BGH 2 StR 73/14 – nämlich § 248 b. Wenn man eine Wohnung nicht pünktlich zurückgibt, ist das straflos. Hier hat der Angeklagte in dem Auto wegen vorübergehender Obdachlosigkeit – zwischen zwei Frauen – angeblich übernachten müssen. Ingebrauch nehmen durch Schlafen? Die Rückfahrt gegen den Willen? Wie kommt diese Sache zum BGH? Der Vortrag am 10.9. basierte auf BGH 1 StR 300/03 und verlangte die Stellungnahme zu Thesen. Also kein Gesamtkunstwerk einer Falllösung. Das OLG Hamburg 3 U 31/10 hatte über die Vinkulierung von Fußballeintrittskarten zu entscheiden. Aus welchen Gründen darf die freie Veräußerbarkeit (ein Kaufvertrag ist das ja rechtlich nicht) ausgeschlossen werden? Aus finanziellen, zur Verhinderung von Hooligans? Verstoß gegen § 399 BGB? Sowohl in Bonn als auch in Sylt werden für die nächste Oberbürgermeisterwahl Personen ins Spiel gebracht, die nicht von hier kommen. § 65 II GO ist seltsam formuliert – nicht, wer seinen ersten Wohnsitz gemeldet hat, sondern wer in dem Ort eine Wohnung innehat. Aha – die aktiven Wähler müssen hier ihren Lebensmittelpunkt haben, der Ministerpräsident muss jedenfalls zur Zeit noch Mitglied des Landtages sein und der Oberbürgermeister darf einschweben und sich auf dem Briefkasten eines Parteifreundes verewigen, um gewählt werden zu dürfen? Pistorius – das Urteil – Geschworenensystem. Tötungsvorsatz, wenn er durch die verschlossene Toilettentür schießt? Wäre er gerechtfertigt, wenn da wirklich ein Einbrecher drin gewesen wäre, unter Berücksichtigung der südafrikanischen Gefährdungslage, aber in dieser gated community/compound oder ähnlichem?
Ich guck berufsmäßig zu wenig Serien. Sons of energy (? nein – sons of anarchy) – das übergriffig gewordene Club Member wird mittels einer Kreissäge seinesTattoos entledigt – so steht das in deren AGBs – und OUT wird in den Handrücken tätowiert – der zweite Teil der Strafrechtsexamensklausur am 9.9. im Zweiten. In der Prüfung vomStein/Theisen/Weber am 9.9. bekam eine schwarzfahrende Azubi, die den Kontrolleur mit einer falschen Beschuldigung wegen sexueller Nötigung beeindrucken wollte, einen Strafbefehl. Im Öffentlichen Recht wurde eine Beamtin, die sich über Mobbing beschwert hatte, vom Bauamt ins Straßenverkehrsamt umgesetzt oder ähnliches. Dann soll das Ordnungsamt gegen „Visitenkarten“ des Moulin Rouge an geparkten Autos auf städtischen Parkplätzen vorgehen. Im Zivilrecht ein Autokauf. Im Norden wurde Anfang September der Parkbuchtfall BGH III ZR 550/13 geprüft. Am 9.9.2014 in Düsseldorf die Shariah-Police. Lag ja nahe. Das Handelsblatt berichtet: ein Unternehmerehepaar hat durch Berliner Testament die Belegschaft zum Schlusserben eingesetzt. Nach seinem Tod adoptiert sie ihren Banksachbearbeiter, obwohl dessen Arbeitsvertrag/Tarifvertrag die Annahme von Zuwendungen der Kunden untersagen. Hindert das über § 134 BGB eine Adoption? Wohl weniger oder ist das ein Umgehungsgeschäft? Das Berliner Testament dürfte schon effektiver sein. Die FAZ schreibt zu der Erstattung von Geldstrafen u.ä. durch eine Aktiengesellschaft – BGH II ZR 174/13. Darf der Aufsichtsrat das entscheiden oder muss wegen § 93 IV AktG die Hauptversammlung entscheiden? Früher nahm der BGH an, dass die Zusage, die spätere Geldstrafe zu zahlen, Vollstreckungsvereitelung sei, die Zahlung selber jedoch nicht. Da die Leute dann rumlügen, ist das nun alles straflos. Der Gesetzgeber hätte ja regeln können, dass der Angeklagte höchstpersönlich zahlen muss, was aber praktisch kaum kontrollierbar sein dürfte.
Der Vortrag am 9.9. im Zweiten: OLG Hamm 12 U 130/12. Reitstunden für Zweijährige und Fünfjährige? Ist das nicht schon ein Übernahmeverschulden an sich? Es gibt nicht nur eine Kultusministerkonferenz u.ä. sondern auch eine Konferenz der Gerichtspräsidenten. In der Arbeitsgerichtsbarkeit haben die eine Kommission eingesetzt, welche einen bundesweiten Streitwertkatalog geschrieben hat. Benötigt der eine Rechtsgrundlage und wenn ja, warum und welche? Angeblich soll § 42 GKG hier helfen. Lesen Sie mal selber. Herr Ackermann versucht, aus dem Vorwurf der vorsätzlichen Falschaussage in eine fahrlässige reinzukommen. Das dürfte schwierig werden. Vor dem OLG Düsseldorf sagt ein Verteidiger, sein Mandant habe kein Interesse, mit dem Gericht zu kommunizieren. Weniger unverschämt formuliert, wäre mehr gewesen. Darf die Tarifeinheit (Tarifpluralität – Tarifkonkurrenz) gesetzlich festgeschrieben werden oder ist das englische System, 100 Arbeitnehmer 100 Gewerkschaften in einem Betrieb, von Art. 9 III GG geschützt?
Darf ein Bayer im Hessischen Staatsgerichtshof als gewähltes, nichtrichterliches Mitglied sitzen? Der Gerichtshof meint nein, berichtet die SZ. Ein interessantes Kriterium für die Befähigung zu diesem höchsten Richteramt – § des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof in NRW. Gilt Art. 36 GG hier nicht? Muss er Deutscher sein? Die Fragen könnten sich auch für NRW stellen. Herr Middelhoff soll bei seiner eidesstattlichen Versicherung eine Hypothek auf der Villa in Südfrankreich verschwiegen haben. Schützt § 156 StGB nicht nur vor dem Verschweigen von Vermögenswerten sondern auch von Vermögensbelastungen? Darf eine wertvolle Uhr im Wege der Taschenpfändung gepfändet werden, ohne dass er eine billige im Austausch bekommt? Handy als Uhrersatz? Wieder mal Uber. Der Widerspruch hat weder Suspensiveffekt, noch richtet sich die e.V. gegen die Fahrer selber. Dreist und bisher effektiv. Man sollte die Justiz aber nicht unterschätzen. Im heute startenden Prozess beim OLG Düsseldorf wegen des Bonner Bombenattentats soll Pro NRW beantragt haben, als Nebenklägerin zugelassen zu werden. Noch frecher. Die Shariah Police – unsere Minister bringen einen falschen Zungenschlag in die Sache. Es geht nicht um den guten Namen der Polizei. Die Westen wolle man verbieten und wenn es keine Rechtsgrundlage gäbe, würde man eine schaffen. Laut General-Anzeiger will der Landesinnenminister das Tragen der Westen bestrafen. Warum keine Minusmaßnahme zum Platzverweis bzw. Sicherstellung? In der Rashnee-Osho-Entscheidung von 1997 hat das BVerwG zur Sondernutzungserlaubnis für Werbung in der Fußgängerzone Stellung genommen. Stehen Art. 136, 137 WRV entgegen? Wobei die Aufgabe der Polizei, für die allgemeine Wohlfahrt und die Sitten zu sorgen, bis zu den Kreuzbergentscheidungen des Preußischen Obertribunals herrschende Meinung war. Wenn da jemand vierspännig fuhr, der nicht adelig war, griff sie ein. Das Zimmermädchen, das mit einem geerbten Pelzmantel spazieren ging, wurde von der Straße geholt.
In der Tat, das Rheinische Ärzteblatt Heft 9 druckt von Seite 55 bis Seite 78 das Urteil 6t A 1843/10.T des OVG Münster als Landesberufsgericht mit voller Namens- und Adressenangabe des Beschuldigten ab. Was wohl den Sinn hat, dass keine Krankenkasse seine Rechnung mehr sofort bezahlt. Nach § 60 III HeilBerG NRW müsse die Ärztekammer Nordrhein die Entscheidung nicht anonymisiert veröffentlichen. Mehrere Prüfer sind in diesem Senat.
Die Shariah Police in Wuppertal und Solingen – quasi Uniformierte laufen Patrouille und wollen Leute davon abhalten, in eine Diskothek zu gehen – verbal – noch. Sowohl die Stadt als auch die Polizei und die zuständige Staatsanwaltschaft meinen, nach dem Strafgesetzbuch könnten sie nicht vorgehen. Eventuell nach dem Versammlungsgesetz. Was? Betteln durch Ansprechen geht nicht aber das? Das soll nur religiöse Werbung sein analog den Zeugen Jehova, die sich mit einem Wachturm an eine Straßenecke stellen? Rentner mit Schildern gegen Radarfallen bekommt man von der Straße. Wie wäre es mit §§ 132, 132 a StGB und einer straßenrechtlichen Sondernutzung? Die Westen dürften nicht sichergestellt werden – aber die Kutten der Bandidos schon. Der General-Anzeiger berichtet, dass das Gericht für Heilberufe – VG Köln – eine Entscheidung mit vollem Namen des Arztes in einem Ärzteblatt hat veröffentlichen lassen. Er soll Termine abgerechnet haben, die es nicht gegeben hat. Ein Pranger im Gesundheitswesen? Das BVerfG habe das schon abgesegnet. Dann gucken wir mal am besten nach.
Um die Z2 Klausur lösen zu können, müssen Sie richtig gute Anwaltskenntnisse haben oder Weltmeister im Nachgucken sein – Gebühren im Strafrecht, Gebühren im Sozialrecht, Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung unter anderem – darf man als Pflichtverteidiger dem Mandanten noch Wahlverteidigergebühren in Rechnung stellen? Das hat mir mal ein Kollege auf der Treppe erzählt, daher weiß ich das; ich hielt das für unanständig. Ein Bürovorsteher hätte diese Klausur im Stehen lösen können. In der Z3 Klausur ging es um mehrere Rechtsstreite plus Aufrechnungen durcheinander – wenn man gut Schubladen aufräumen kann und blitzschnell im Kommentar googeln kann, ist das hilfreich. Die Z4 ging um zwei Pferde – die Varianten der Ankaufsuntersuchungen – mit Haftungsausschluss. Im hohen Norden wurde im Mündlichen BGH V ZR 30/13 geprüft. Der Vortrag vom 4.9. – ein Klassiker: der Rentner warnt vor Radarfallen mit dem Schild „Ich liebe RADARFALLEN.“ In der Prüfung Doleischv.Dolsperg/Legerlotz/XY wurde Herr Gauck und die Spinner geprüft (der ursprüngliche Prüfer war unpässlich) sowie die Erstellung einer Fußballeintrittskarte mit Farbkopierer (in der Parallelprüfung auch und vor zwei Wochen ebenfalls) und Kaufrecht plus Fliesenfall. In der Parallelprüfung Brinkmann u.a. ging es um einen Anspruch eines türkischen Vereins und Moscheebetreibers auf Verbot einer NeoNazi-Demo mit Mohammedkarikaturen an der Moschee vorbei. Im Strafrecht Hehlerei. Im Zivilrecht Inzahlungnahme – Gebrauchtwagenkauf. Die FAZ schreibt zu den Deals, der Rüge des BVerfGs an der fehlerhaften Protokollierung und ob sich die Gerichte daran nun in einer sogenannten verfassungsorientierten Auslegung halten. Geht es denn wirklich darum? Die Anstiftung zum Deal kommt doch nicht selten von Verteidigerseite. Dann ist im Vorfeld der Verfassungsgerichtsentscheidung das Problem der Sanktionsschere und des Weges ohne Wiederkehr hochgekocht wurden, der Teller blieb dann aber leer. Der Angeklagte soll mehr als ein schlankes Geständnis ablegen, das tut er und bekommt als Belohnung die angekündigte Höchststrafe. Ich bin unschuldig, geht auch nicht mehr. Ab Montag wird das Bonner Hauptbahnhof Bombenattentat, welches dank McDonald und ihrer Videokamera aufgeklärt werden konnte, beim OLG Düsseldorf verhandelt. Untauglicher Versuch, wenn es sich um eine Fehlkonstruktion handelte, und was, wenn das nicht aufklärbar ist? Netflix rollt an und soll nach der FAZ unsere Fernsehwelt umkrempeln. Die Länderzuständigkeit für den Inhalt der Programme ist faktisch weg bei video on demand. Ich nehm gar nichts mehr auf, alles wird alle drei Monate wiederholt und mehr als fünf Mal will ich einen Tatort auch nicht gucken. Länger als eine Stunde am Stück kann ich auch nur noch George Clooney oder Matthias Brandt bei der Arbeit zusehen. Laut SZ hat die Stadt Köln ein Hotel, indem Christoph Daum mal gewohnt haben soll, aufgekauft, um Flüchtlinge unterzubringen. Fallen die 32 Hotelmitarbeiter unter § 613 a BGB? Eher weniger. Erteilt die Stadt Köln sich für die Nutzungsänderung jetzt selber eine Baugenehmigung?
Die autonome Auslegung der tatsächlichen Ankunftszeit durch den EuGH C-452/13 lässt befürchten, dass German Wings die Türen nun schon im Anflug öffnen wird. Der Vortrag vom 3.9. = OLG Köln NJW 1999 S. 1240 – der geblitzte Autofahrer beklebt das Schild mit einer Folie und legt das Selfie des Schildes dann dem Gericht vor, woraufhin er freigesprochen wird. In der Prüfung Schmidt-Eichhorn, Krämer, Haferkamp wurde im Strafrecht nach der einstweiligen Verfügung in Sachen Uber gefragt sowie nach der Anfrage von Herrn Fischer beim Großen Senat wegen der Wahlfeststellung. Der am Feierabend legitim angetrunkene Nierenspezialist fährt dann zwar auf den Notruf doch zu seiner Patientin, rettet aber den angefahrenen Passanten und kommt bei ihr zu spät. Muss er juristisch durchprüfen, wem er zuerst helfen muss? Im Zivilrecht stellt jemand sein Auto auf einem Bezahlparkplatz ab, mit einem Schild, kostenfreies Parken sei ein studentisches Menschenrecht. Im ÖR die typischen Gastwirtsdelikte mit ihren behördlichen Folgen. Die Noten: 49 zu 101 (13+13), 30 zu 56 (5+7), 32 zu 62 (6+8), 46 zu 101 (13+14), 33 zu 61 (7+7) und 35 zu 53 (3+5). Sind Kita-Vereine auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gemäß §§ 21, 22 BGB ausgerichtet? Die FAZ hinterfragt das wegen einiger Gerichtsentscheidungen. Bei Fußballvereinen oder dem ADAC und Konsorten ist das unproblematisch zu verneinen? Professor Papier meint in der SZ, dass Art. 10 GG plus G10-Gesetz das Abhören durch den BND von Ausländern im Inland nicht erlaube. Der Wortlaut hilft jedenfalls nicht weiter. Kann auch gar nicht sein oder? Das Handelsblatt meint, Uber, es wurde Widerspruch eingelegt, spekuliere auf den Schadensersatz nach § 945 ZPO. Nun, wenn sie den Geschäftsbetrieb einstellen würden, wäre das logisch, aber so? Im Landtag in NRW soll eine Passwortausspähsoftware auf einem PC entdeckt worden sein. Schon § 202 c StGB? Man lernt noch den Ausdruck Zombie-Bügeleisen. Wie würden Sie jetzt als Staatsanwalt ermitteln?
Es war einmal: der EuGH kassierte das VW-Gesetz, da es sich um eine unzulässige Goldene Aktie des Landes Niedersachsen handelte. Porsche mit ca. 20.000 Mitarbeitern – nageln Sie mich da jetzt bitte nicht fest – wollte nun VW – ca. 300.000 Leute aufwärts – übernehmen. Unsere Autokanzlerin machte jedoch ein neues VW-Gesetz, welches der EuGH dann für in Ordnung befand. Letztendlich schluckte VW dann Porsche. Nun wollen Hedgefonds Geld und das OLG Stuttgart lässt entgegen dem Landgericht die Anklage wegen Marktmanipulation zu – man lese die Pressemitteilung. Geht eine Nachtragsanklage dergestalt, dass auch die damaligen Aufsichtsratsmitglieder auf die Anklagebank gesetzt werden? Die Anlegeranwälte haben bisher keine Akteneinsicht nach § 406 a ff. StPO bekommen. Uber will die e.V. des Landgerichts Frankfurt nicht respektieren. Nun denn, § 890 ZPO – wie wird nach fristgebundenen Zustellung der e.V. im Parteibetrieb hier vollstreckt? Da werden Referendare als Testkunden losgeschickt werden. Vereitelung der Zwangsvollstreckung nach § 288 StGB? Passt eigentlich nicht. Unser BMF will die BFH-Entscheidung zur großzügigen Auslegung des Begriffes Zweitausbildung bei Studenten nicht durch einen Nichtanwendungserlass ahnden sondern durch Gesetz. Sieh an – im Steuerrecht ist zwar alles anders als sonst, aber die Bedenken, dass die Exekutive nicht analog Uber ein Urteil einfach und offen ignorieren darf, scheinen doch zu wirken. Die Welt berichtet über die Verteilung von Geldstrafen – Mr. Ecclestone – durch die Richter. Die dürfen da machen, was sie wollen. Im Rhein-Sieg-Kreis gab es mal eine Richterin, die Geldauflagen an den Verein zur Rettung Schiffbrüchiger verteilte. Raten Sie mal, wo sie her kam und wohin sie nach ihrer Pensionierung wieder zurück ging?
Herr Daschner hat in dem Film zwar von morgens bis morgens staatstragend und mit Blick auf seine eigene Ermittlungsakte formuliert, aber das ist nun mal Fernsehen. Interessant ist schon, dass Magnus Gäfgen sich nicht analog der Lebachentscheidung gegen den Film und vor allem die fehlende Verfremdung seines Aussehens nicht gerichtlich angegriffen hat. Die erste Klausur im Zweiten im September war BGH V ZR 198/11 nachgebildet. Verwaltungsgerichte verbieten den Taxi-Konkurrenten Uber wohl nicht, dafür aber das Landgericht Frankfurt. Alles, was gegen andere Gesetze verstößt, ist unlauterer Wettbewerb? Das Personenbeförderungsrecht schützt die Konkurrenten? Die Partei der Nichtwähler stellt wieder die Frage in den Raum, ob eine bußgeldbewehrte Wahlpflicht wie in Griechenland und Belgien oder eine faktische wie in der DDR, um 12 Uhr mittags wurde man abgeholt und in der Stasi-Akte war als erstes vermerkt „Nichtwähler“, eingeführt werden sollte. Beinhaltet Art. 38 GG nur die Auswahlfreiheit oder auch die Freiheit, zuhause zu bleiben? Politisch kommt die Wahlpflicht aus naheliegenden Gründen natürlich nicht.
Eine wunderliche Entscheidung – LG Köln 2 O 212/13 – man darf Dienststellen bei der Polizei gegen Geld tauschen und kann den vereinbarten Betrag sogar einklagen? Dann gibt es demnächst Dienststellenscout24. Vertragsarztsitze werden informell veräußert, indem angeblich die Praxis übertragen wird. Taxikonzessionen nehmen Banken sogar als Sicherheiten. Aber bei der Polizei? Ikea räumt ein lebenslanges Umtauschrecht ein – Aha – aber man erhält sein Geld nicht zurück. So bekommt man die Leute in den Laden, die Rohstoffe zurück und macht noch effektiv Werbung. Ist das unlauterer Wettbewerb? Selber zurückbringen muss man das Billy-Regal schon noch oder? Ist eine Wahl „in den Ferien“ anfechtbar? Eine Wahl im Winter? Dann müsste auch der beliebte Herbsttermin angreifbar sein – es geht immer nach dem Wetter. Die Magnus-Gäfgen-Daschner-Angelegenheit wird im ZDF wiederholt – sehr eng an der Akte und nicht so Arnold-Schwarzenegger-mäßig. Eine der seltenen, juristisch korrekten Fernsehstücke. Vielleicht finden Sie ja doch noch Fehler.
August: Es gibt ein Bundesrohrleitungsgesetz, welches in §§ 27 – 29 auf das Eisenbahnenteignungsgesetz Bezug nimmt. Der VGH in Münster (nein – falsch – das OVG Münster) legt dieses nun wegen der Pipeline des Champion Leagues Teilnehmer Bayer Leverkusen dem BVerfG vor. Wohl nach Maßgabe der Boxberg-Entscheidung. Suspensiveffekt? Art. 100 GG ist richtig anstrengend, da Karlsruhe eine verfassungsrechtliche Vorprüfung dergestalt erwartet, dass es selber da nur noch drüber schauen muss. Mrs. Jolie-Pitt hat Art. 13 III EGBGB intensiv studiert, als sie in Frankreich den Mann von Jennifer Aniston mittels eines eingeflogenen kalifornischen Richters geheiratet hat. Die Amerikaner interessiert unsere Sichtweite nicht, da sie IPR für Mumpitz halten. Wer ein amerikanisches Gericht anrufe, wolle amerikanisches Recht bekommen. Deutsche Richter könnten zudem kein IPR, sie würden nur übersetzte Gesetze wörtlich nehmen und die Pfeile der Eingeborenen nicht sehen. Da ist was dran. Wobei wir bei Cruise/Holmes und Boris und Barbara Becker gesehen haben, dass es sinnvoll sein kann, sich vorher oder später den Wohnsitz so auszusuchen, dass das Scheidungsrecht genehm ist. Eine Prüfungsbegebenheit: die Kandidatin „A könnte gemäß § 929 BGB gutgläubig Eigentum vom Nichtberechtigten erworben haben.“ Wie sollte ein Prüfer darauf reagieren? Es kann ja nun nicht sein, dass man im zweiten Examen ernsthaft meint, das passe. Ein Freudscher Fehler. „Gucken Sie doch ins Gesetz“. Jetzt macht sie aber den letzten Fehler „nein, das stimmt schon.“ Es hört sich unsagbar arrogant und dumm an. Aber nur auf den ersten Blick. Das Mündliche ist nicht nur ein Kampf gegen sich selber, sondern ein Lehrstück für Gebrauchspsychologie. Beispiel: ein Kind fällt hin und brüllt wie am Spieß. Falsch „hast Du Dir weh getan?“ – richtig „da hast Du Dich aber erschrocken!“ – das Beispiel ist nicht von mir. Ein Krieg ohne Kriegserklärung in der Ukraine analog 1939? Wikipedia erklärt, wo die Verpflichtung dazu steht – in einem der vielen Haager Abkommen, 1910 von uns als Reichsgesetz übernommen.
Eine Entscheidung zum momentan in Prüfungen unterrepräsentierten Entschädigungsrecht: LG Braunschweig 7 O 372/12 – 2011 wird vor Sprossen wegen EHEC gewarnt. Ein unschuldiges Unternehmen verkauft nichts mehr. Dann möchte eine junge Frau einen Totenkopf mit einer Ranke von roten Blumen dauerhaft am Oberarm tragen, überlegt es sich während des Tätowierens aber noch anders. § 649? LG Flensburg 1 T 7/14 formuliert pointiert. Wann verjähren File-Sharing-Ansprüche? AG Kassel 410 C 625/14 – völlig normal in drei Jahren, selbst wenn man den Abmahnanwälten ein Vertragsstrafeversprechen unterschrieben haben sollte. Frau Nahles denkt im Sommerloch über ein Anti-Stress-Gesetz nach. Wie ist die jetzige Rechtslage? Mailbereitschaft bis 22 Uhr? Ich würde sagen, es kommt darauf an – in der Leitungsebene rund um die Uhr.
Berlin hat die Besonderheit der ewigen Regierung – eine Wahl führt nicht automatisch zu deren Beendigung, was manche Regierende Bürgermeister schon angenehm erfahren haben. Die FAZ meint, dass die Regelung der Sterbehilfe die Sterbewilligen von Sterbehilfevereinen im Ausland in deutsche Praxen umlenkt, was natürlich einen Anreiz für Umsatz setzen könnte. Die SZ ist der Auffassung, dass eine solche Regelung Ärzte eher beschränken könnte. Man hat ja schon den Vorläufer des § 218 StGB. Eine niedrige Strafe, kaum die Gefahr, entdeckt zu werden, wenn die Einnahmen versteuert werden. Reichen §§ 1904 a ff.. BGB denn nicht? Die Gefahr dürfte auch von Angehörigen ausgehen, die ziemlich fix damit argumentieren könnten, dass der Onkel so nicht leben wollte. „Gibt es denn nicht preiswertere Pflegeheime?“ Ein Pferd zerbeißt dem Tierarzt ein Gerät, schlägt § 833 BGB das Berufsrisiko? LG Münster 08 O 504/12. Jeder Anwalt will – heute – in das reiche Anwaltsversorgungswerk – auch Syndikusanwälte und angestellte, statt in die Deutsche Rentenversicherung Bund. Einige ältere Kollegen, die 1985 von der Opt-out-Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, haben das bitter bereut. Wo kriegt man schon mit 60 eine Rente? Nirgends. Die arme Stadt Bonn, die beste Kuh im Stall, die Gewerbesteuer gibt weniger Milch, denkt eine Bürgerabgabe an. Das Kommunalabgabengesetz erlaubt eine Art Sonderabgabe? Hoffentlich nicht.
Die Staatsanwaltschaft München stellt das Ermittlungsverfahren wegen Durchstechens der Hoeneß-Akte ein, weil es zwischen 1.100 und 3.000 mögliche Verdächtige gäbe – die Akte scheint auf den Dienst-PCs frei zugänglich gewesen zu sein. Wie wäre es denn mit § 357 StGB? Hiervon abgesehen, ist die Anzahl der Verdächtigen doch kein Argument – man könnte ja mal am anderen Ende der Veröffentlichungskette ermitteln. Die bayerische Justiz scheint rundum speziell zu sein. Das OVG Münster verhandelt am 28.8. die Pipeline-Klage der Anwohner. Der interessierte Leser wird durch die Entscheidung des VG Düsseldorf 3 K 1599/07 zu § 75 I a Satz 2 VwVfG bestens informiert. Eltern zahlen das Lösegeld für ihren von Islamisten entführten Sohn. GoA für den Bund? Argumentum e contrario aus § 5 KonsularG?
Die FAZ berichtet, dass die Stadt München eine „Verfügung“ gegen aggressives Betteln erlassen habe. Erstens ist das sowieso unzulässig, da strafbar, zudem ist ein Zwangsmittel unpraktikabel. Was ist denn nun aggressives und was stilles Betteln? Sie fahren in der leeren U-Bahn, da setzt sich ein 1,90 Meter-Mann neben Sie und erzählt, dass er gerade wegen Raubmordes 15 Jahre abgesessen habe und bittet um einen Euro. NRW beschließt nun auch für höhere Beamte eine Gehaltserhöhung, jedoch unter Ausschluss von Richtern und Staatsanwälten. Da werden sich ja nun Kläger finden. Darf ein NRW-Richter darüber entscheiden oder ist er befangen? Die Welt schreibt, dass Chaos bei der Kfz-Steuer herrsche. Diese stehe seit dem 1.7.2009 dem Bund zu und seit dem 1.2.2014 komme der Steuerbescheid nun vom Zoll. August 1914 – Barbara Tuchman hat über diesen Monat ein lesenswertes Buch geschrieben. So weit ich mich erinnere, wäre der Große Krieg ziemlich flott vorbeigewesen, wenn der schon pensionierte Feldmarschall Hindenburg nicht die Schlacht bei Tannenberg gewonnen hätte.
Herr Mollath hat – ohne Verteidiger? – Revision eingelegt. Wo steht das eigentlich mit der Beschwer sprich Rechtsmittelbefugnis genau? In § 400 StPO, § 313 I 2 StPO ist das mal so angedeutet. Meine Vermutung ist, er will zum BVerfG und dann zum EGMR mit der Frage, ob die StPO nicht dahingehend geändert werden muss, dass das Wiederaufnahmegericht eine volle Aufklärung schuldet und nicht nur ohne Beinfreiheit am ehemaligen Anklagevorwurf kleben bleibt. Oder, was meinen Sie?
Gilt der Grundsatz des Parlamentsheeres nach Art. 87 a II GG auch für deutsche Waffenlieferungen an Kurden, die nach dem Sieg über die IS diese ja ganz sicher zurückgeben werden? Die Welt berichtet, dass zu dem inoffiziellen Gesetzgebungsverfahren vor der Gesetzesinitiative nach Art. 76 GG nun neben dem Referenentwurf, dem Anwaltsentwurf das Eckpunkte-Papier in Mode gekommen ist. Frau von der Leyen hatte es als Ministerin für Gedöns erfunden – die runden Tische, wenn man weder die Kompetenz noch ein interessantes Ministerium hatte. Herr Middelhoff und Herr Berger. Ein notarielles Schuldanerkenntnis gemäß § 800 ZPO, weil Herr Berger einen Deutsche-Bank-Kredit über 20 Millionen zwecks Beteiligung an der Gründung einer Beteiligungsgesellschaft aufnehmen wollte und Herr M. sollte im Innenverhältnis 6,5 Millionen finanzieren. Man fragt sich natürlich, warum so verschwurbelt und nicht ganz anders d.h. offen und transparent? Jedenfalls gibt es jetzt eine Vollstreckungsgegenklage mit Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 7,5 Millionen. Die Ice Bucket Challenge – ähnlich den Kettenbriefen. Ist das Nötigung? Entweder Eiswasser-Attacke auf Video oder Spende oder beides? Ja.
Aha – das BAG meint, dass der Arbeitgeber einen Schadensersatzanspruch hat, wenn seine Arbeitnehmer Kundendinge entwenden, allerdings geht der Anspruch nach § 613 a mit über auf den Betriebserwerber. Wie das? Dazu ist die Vorschrift nicht gemacht worden. § 130 OWiG- die Deutsche Bank soll selber mit auf die „Anklagebank“. Der BGH 5 StR 46/14 hat nun geklärt, dass Betreuer gemäß § 77 III StGB Strafanträge stellen dürfen. Endlich – die Schutzlosigkeit der durch die Verwandten bestohlenen alten Herrschaften war nicht erträglich. Die SZ berichtet, dass das BAG am 21.8. entscheidet, ob der Krematoriumsmitarbeiter, welcher das Gold, das Asche im Sinn des § 168 StGB ist, entwendet hat, 273.000 € zahlen muss. § 667 unter anderem? Aber: dem Betreiber steht das doch auch nicht zu sondern den Angehörigen. Oder? Nun hat aber der BGH neulich für Schadensersatzansprüche des Haupt- gegen den Subunternehmer wegen mangelhafter Leistung gemeint, es käme nicht darauf an, ob der Bauherrn den Hauptunternehmer in Regress nehme oder nicht. Normative Schadensbewertung? Darf der Betreiber Vorteil aus den Delikten seiner Mitarbeiter ziehen, die er hätte verhindern können bzw. sogar müssen? Ist das jetzt nicht Geldwäsche? Herr Neskovic schließt sich einem Professor an und meint, Herr Ecclestone hätte zuviel gezahlt, da höchstens eine Geldstrafe – § 40 I StGB – von 21,6 Millionen hätte verhängt werden dürfen. Nun ja, aber doch verbunden mit ein paar anderen Unannehmlichkeiten wie der Kostenlast des Verfahrens, § 41 StGB und nicht zuletzt einer erheblichen Freiheitsstrafe. Wobei ich nicht annehme, dass Mr. E. das nicht genau durchgerechnet hat – wir dürften in finanziellen Kalkulationen ihm nicht das Wasser reichen dürfen. Im Landgericht Bonn hängen Flatscreens auf jeder Etage. Wie im Bahnhof oder auf dem Flughafen kann jeder sehen, welche Namen bei jedem Saal angezeigt werden. Ist das zulässig? Jedenfalls unmöglich. Bisher haben die Leute sich doch auch nicht verlaufen. Der Vortrag vom 20.8. im Zweiten: es ging um ein Bürgerbegehren. Im ÖR wurden die Grabsteine aus indischen Kinderhänden – u.a. OVG Koblenz – geprüft sowie die Zuwendung der Stadt Bad Honnef an einen Schwimmverein zwecks Sanierung des Kinderschwimmbeckens für 20 Jahre. Nun wird das aber nach einigen Jahren dicht gemacht. Nachdem das BVerwG 2010 entschieden hat, dass Radfahrer den Radweg benutzen können aber mangels StVO-Regelung nicht benutzen müssen, schwappt die Klagewelle heran – VG Köln 18 K 4458/13.
Der Vortrag vom 19.8. im Zweiten: der abgesprungene Autokäufer soll den per AGB vereinbarten pauschalierten Schadensersatz von 15% zahlen – VU, Zustellung an Freund der Tochter, die beide nur zu Besuch sind. In der Prüfung van der Grinten/Müller/Brahm ging es um eine Landratsverfügung wegen des Zustandes einer Pferdekoppel. Im Zivilrecht um ein von der verstorbenen Mutter verkauftes aber wohl nur teilweise bezahltes Grundstück. Die BRAK-Mitteilungen weisen auf BAG 10 AZR 286/13 hin. Wechselt ein angestellter Anwalt von einer Sozietät in eine andere, dann verstößt eine Mandantenübernahmeklausel gegen § 75 d Satz 2 HGB (?), wenn er an die alte Kanzlei noch Honorar abführen muss. Die FAZ berichtet über eine Justiz-Vertrauensumfrage in der Bevölkerung, welche mit dem milden Urteil in Sachen Ecclestone nicht einverstanden wäre. Was für ein Urteil? Die Gerichtsverfahren würden zu lange dauern. Das bestreite ich in Zivilsachen entschieden. In Strafsachen kann man froh sein, wenn und dass die länger dauern. Die Empörung über eine Straftat nimmt bekanntlich bis zum demenzartigen Vergessen ab. Im Verwaltungsrecht ist eine längere Verfahrensdauer wegen des Suspensiveffekts auch nicht verkehrt. Ausnahme die Überdenkungsverfahren. Was hindert die Prüfungsämter, die Akte den Prüfern stereo in Kopie zu schicken? Wohl der dann gesetzte Anreiz, in den Widerspruch zu gehen. Die FAZ berichtet über stilles und aggressives Betteln, das wegen der Armutsmigration zugenommen habe. Der Österreichische BGH sehe dies als Menschenrecht. Ein Professor meinte hier mal, niemand müsse bei uns betteln, deshalb sei das eine Sondernutzung der Straße. Das BVerwG 1 C.1.14 legt die Wohnsitzpflicht von Flüchtlingen dem EuGH vor – die Pressemitteilung hält sich wegen unserer Vorschriften bedeckt – wohl §§ 12, 60 AufenthG. Darf der EuGH einen Verstoß gegen einen Internationalen Pakt für Bürgerrechte etc.. prüfen? Man fragt sich, was die Behandlung der Flüchtlinge aus Nicht-EU-Ländern mit besser Handeltreiben und Grundfreiheiten zu tun hat. Das ist dem EuGH egal. Die Überschreitung seiner Kompetenzen hat ihm noch nie den Schlaf geraubt. Die Flüchtlingskonventionen regeln im übrigen nur, wie Flüchtlinge, denen es gelungen ist, anzulanden, zu behandeln ist. Australien hat mal ein Boot aus Vietnam auf einer Insel vor dem Festland geparkt, um dies zu vermeiden.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in dem von Uber angestrengten 80 Ver Verfahren dem Antrag stattgegeben, nachdem die Antragsgegnerin zugesichert hat, erst mal nicht aus der Untersagungsverfügung vom 14.8. zu vollstrecken. Etwas ungewöhnlich. Vor 2000 Jahren ist Augustus gestorben. Leider kann ich keinerlei juristische Verbindung dazu beitragen. Ansonsten auch nichts, was Sie nicht schon wissen. Ist ein Wasserversorgungsvertrag von 1930 auf immer und ewig geschlossen? OLG Oldenburg 14 U 30/14 – es sieht so aus. Welches Recht ist heute anzuwenden, das von 1930? Das EGBGB regelt solche Fragen auch. Wer muss aufpassen, dass dem Lohnmäher auf dem zu mähenden Feld kein Bolzen in seine Maschine gerät – er selber? OLG Oldenburg 13 U 118/12.
Noch ein Vortrag vom 15.8. – fragen Sie mich nicht, wieso: A und B nehmen mit Gewalt einen Videorecorder plus an sich, damit C seine Schulden von 700 € bezahlt. Er langt denen eine, sie hauen zurück. In der Prüfung Augstein/Jacoby wurde die dashcam geprüft und dass die Sondererlaubnis der Stadt, am Weinblütenfest sonntags die Läden offen zu halten, vom Landrat einkassiert wird. Im Strafrecht: was gibt es gerade aktuelles? Im Zivilrecht: was gibt es gerade aktuelles? Gewünschte Antwort: der 7.6.2014 – der Weltuntergang in Düsseldorf – eine morsche Eiche fällt auf eine Garage. Die UNO und die Terrormiliz IS oder ISIS – die UN-Charta ist für Staaten gegen Staaten gemacht. Nach dem 11. September wurde den Taliban in Afghanistan das Attentat von Al Quaida angehängt, damit ein Kriegsgrund geschaffen werden konnte. Was eigentlich ein Witz war, denn diese Kämpfer hatten gerade mal selber eine Handvoll uralter Flugzeuge und wollten ins Mittelalter zurück. Kein Staat, dem ein solches Attentat widerfährt, kann sich das bieten lassen, ohne irgendjemandem den Krieg zu erklären. Der Irak wird aber selber von IS bekämpft. Also eine andere Situation. Herr Maschmeyer soll bei der StA Köln Strafanzeige wegen Betruges in einem schweren Fall erstattet haben, weil er sich mit einem hohen Millionenbetrag an einem Fonds beteiligt haben soll, der von Cum-Ex-Geschäften leben wollte. Ist das Ausnutzen einer Gesetzeslücke bis zur BFH-Entscheidung oder dem Erlass des BMF Betrug oder zumindest eine Verletzung der Aufklärungspflicht? Gegenüber jedem anderen, aber gegenüber diesem Anleger kaum.
Der Vortrag vom 15.8. im Zweiten: über § 56 III GO beschließt der Rat, fraktionslosen Ratsherren Zuwendungen zu geben, wenn sie keine Familienangehörigen beschäftigen. Das macht natürlich einer doch. In der Prüfung Bühler/Dylla-Krebs/Schrade wurde das geprüft, was beruflich auf dem Tisch liegt: Abschmelzen der Überstunden bei einer Fachhochschule, Aufrechnung gegen Arbeitslohnforderung, Gefängnisausbruch eines rechtskräftig unschuldig Verurteilten. Im General-Anzeiger wird über § 46 StVO berichtet. Die Stadt Bonn weigert sich, Apotheken in der Fußgängerzone zu gestatten, Lieferverkehr nach 12 Uhr durchzuführen. Deren Kunden könnten ja zu den Apotheken woanders gehen. Das hält man ja nicht für möglich.
Der Vortrag vom 13.8. im Zweiten: Hundehaltungsverbot per AGB in der Mietwohnung mit einem ärztlich verschriebenen Hund für ein verhaltensauffälliges Kind. Die erste Klausur im ÖR = BVerwG 8 C 7.12 – Gewerbliche Tätigkeit des Anwalt-Betreuers? Wie ist es mit Insolvenzverwaltern und Repetitoren und Testamentsvollstreckern und Nachlassverwaltern? Ich musste vor Jahren mal der Bezirksregierung einen Wochenplan vorlegen und bin seitdem als Privatschule anerkannt. Das eigentliche Problem ist nicht die Anmeldepflicht sondern die daran hängende Gewerbesteuer. Durch Zeitunglesen erfährt man, dass die Hinterziehung von Kirchensteuern nicht strafbar ist. Die Bezirksregierung weist den Oberbürgermeister in Bonn (§ 122 GO) an, die Zweckentfremdungssatzung (§ 172 BauGB) zu beanstanden, weil eine Tischvorlage (§ 48 I GO) nicht zulässig ist. Wenn das Bauunternehmen beim Nachbarn Risse in der Wand verursacht, haftet der Bauherr nach § 906 BGB analog – OLG Düsseldorf I-9 U 100/13. Eine schulmäßige Lösung der Haftung der Bank bei einem Swap-Geschäft mit Kommunen hat dsa OLG Köln 21 U 472/11.
Dürfen Dashcamaufzeichnungen im Zivilprozess verwendet werden? AG München 345 C 5551/14 – wenn das anders entschieden hätte, würde ich mir heute nachmittag noch eine besorgen. In Moskau soll die ja jeder im Wagen haben. Googlen Sie mal BGH NJW 2006, 1198 – der erste Anschlag (Professor Lorenz) wurde so in Berlin geprüft. Das ist Pädagogik: bei den Seniorenmeisterschaften schlägt der Favorit zwei Bälle nacheinander ins Wasser – sein Konkurrent aber/und Freund im selben Flight sagt „den Schlag kannst du jetzt, mach mal einen anderen“. Der Strafrechtsvortrag diese Woche in der Hauptstadt im Zweiten: der Beschuldigte wartet auf der Autobahnbrücke extra bis ein Wagen unten drunter durchfährt und schmeisst den Stein – Hörfalle und Zeugnisverweigerungsrecht eines Cousins 4. Grades? Mütterrente nicht für Beamtinnen? Eu-rechtlich sind Beamtinnen Arbeitnehmerinnen – autonom ausgelegt – EuGH Lawrie-Blum. Dürfen nun einige Frauen schlechter behandelt werden als andere? Die einen bekommen ihre Pension aus der Steckdose, die anderen zahlen lange ein – hier aber nicht. Und verfassungsrechtlich? Art. 3 GG – alte Formel – neue Formel? Was ist mit Anwältinnen? Neulich erzählte mir eine noch ältere Kollegin (das 1985 gegründete Versorgungswerk hat Altfällen freigestellt, einzutreten) freudestrahlend, sie würde die Mütterrente nun bekommen. Obwohl man Lebensversicherungen etc. als Altersvorsorge bedient hat? In Bad Münstereifel ist ab heute die Innenstadt ein einziges Outletzentrum. Rechtsgrundlage §§ 11 – 13 a BauGB. Man lese beispielhaft mal auch den § 9 BauGB. Monsterparagraphen – das Preußische Allgemeine Landrecht hatte pro Paragraph einen Satz. Die rechtsethische Empörungswelle über den genialen Mr. Ecclestone in München röhrt in allen Zeitungen ans Ufer – die StA München gibt Zeitungsinterviews. Des Kaisers neue Kleider – Jura ist beliebig, wie schon Professor Karneades im alten Rom bewies. Am Montag argumentierte er in seiner Juravorlesung brillant dafür, dass ein Schiffbrüchiger einen anderen von der Planke schubsen dürfe, wenn es um Tod oder Leben gehe, und am Dienstag mit ebenso brillanten Argumenten dagegen. Der hat dann keine Interviews gegeben. Die FAZ schreibt wieder über den Landgerichtsarzt – wikipedia kennt den – eine bayerische Spezialität.
Die Welt berichtet, dass Airlines ihre miles&more Programme verkaufen wollen. Dazu eine kleine Geschichte, dass das Berufsleben nicht planbar ist. Ich spiele ein paar Löcher mit einem ca. 45 jährigen Herrn, man kommt ins Gespräch, er kennt mich, Jurist. Was machen Sie so? Gar nichts. Ich war in den 90ern bei einer Airline im miles&more Programm, dann kam das BGH-Urteil I ZR 117/96, das sei eine verbotene Zugabe. Die Airline sagte, machen Sie das selbständig auf eigene Rechnung. Dann fiel das Zugabenverbot und er hat für viel Geld als junger Mann sein Unternehmen zurück verkauft. Ich mache was falsch. Nachdem die Rockerkutten den BGH in Strafsachen beschäftigten und im Vereinsrecht problematisch waren (Verbot bei Nichtverbot gegen den Verein? Rechtsgrundlage?) nun die Cranger Kirmes in Herne – VG Gelsenkirchen 16 L 1180/14. Darf eine Rechtsschutzversicherung nach Deckungssage an den Anwalt dessen Honorar auf das Konto des Mandanten zwecks Weiterleitung überweisen? BGH IV ZR 88/13. Heute geht es zunächst mal um das Auffinden unbekannter Vorschriften: Einreiseverbot – § 11 I 1 AufenthG – und Einziehung des Passes – §§ 11, 12 PassG – bei Islamisten? VG Ansbach 4 K 13.01634: Verbot der Dashcam aber nicht der Actioncam – § 38 V, 2 IV, 6 b, 27 BDSG? Nehmen wir mal an, ein Ebola-Patient liegt im Hamburger Spezialkrankenhaus und es gibt ein noch nicht zugelassenes Medikament, das bisher nur an Tieren getestet wurde – eine einzige Ampulle für einen Arzt und einen Kranken. Was jetzt? Infektionsschutzgesetz, Arzneimittelgesetz, Bundesseuchengesetz? Ich finde da nichts einschlägiges außer Quarantäne. Nach den Zeitungen trifft die WHO die „ethische“ Entscheidung, wer in das Rettungsboot der Titanic, das noch nicht TüV-abgenommen ist, darf. In der FAZ meint der neue BVerwG-Präsident, dass sich niemand im rechtsfreien Raum bewege. Das stimmt so nicht – z.B. Prüfer haben einen rechtsfreien Beurteilungsspielraum, dessen Größe von dem jeweiligen Bundesland abhängt. Die FAZ weiß, dass nur in NRW der Ministerpräsident aus den Reihen des Landtages kommen muss. Es soll die erste Reform dieser Verfassung von 1946 geben. Auschwitz war gerade entdeckt und NRW hat sich keinerlei Grundrechte gegeben und später nur so Programmsätze wie Recht auf Arbeit oder Datenschutz. Wiedereinführung einer Sperrklausel für Kommunalwahlen? Die vorzeitige Auflösung des Landtages – ich dachte, das ginge da. Die Zeitungen berichten über französische Bauarbeiter, die in dem Keller, den sie ausbuddeln sollten, Goldbarren u.ä. aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden und für sich behalten haben. Ist das ein Schatzfund? Bekommt jetzt die Bank, bei welcher die Werte angelegt werden sollte, und der es zu verdanken ist, dass alles rauskam, Finderlohn? Wenigstens analog? GoA analog Erbensucher?
Während deutsche Großkanzleien, in denen Jurastudenten so gerne arbeiten möchten, Schiedsgerichtsabteilungen für das wohl kommende Freihandelsabkommen mit den USA einrichten, berichtet die SZ über den erbitterten Widerstand dagegen. Man befürchte bei Klagen von Unternehmen gegen Staaten – bisher dürfen ja nur Staaten oder die UN/EU u.ä. vor internationalen Gerichten klagen (vor deutschen Gerichten geht das schon, nur nicht gegen das immune Botschaftspersonal) – missbräuchliche Klagen. Es soll der taugliche Kläger und die Enteignung gesetzlich definiert werden – in Brüssel. Im Fall Yukos hat man sich ja gewundert, wieso Russland sich dem Verfahren überhaupt unterworfen hat. Man hat wohl erwartet, dass der ins Rennen geschickte Schiedsmann, ein hochrangiger Ex-IGH-Richter, im Sinne Russlands votieren werde, was dann aber nicht der Fall war. Die SZ schreibt zu Whistleblowern unter Beamten und deren Schweigepflicht. Der Arbeitnehmer, der zur Staatsanwaltschaft geht, darf bleiben, EGMR. Dem Arbeitnehmer, der übers Internet pfeift, darf deshalb nicht per se gekündigt werden, BAG neulich. Und Beamte? Die Zeitungen wissen schon, dass die Anklage gegen Vorstandsmitglieder der Deutschen Bank unterwegs ist, obwohl die von der StA ans Landgericht muss und von da aus zugestellt wird. Haftbefehl, wenn in zwei Tiefkühlfächern von zwei Wohnungen zwei tote Babys gefunden werden? Meine Bank fragt wegen der Kirchensteuer nach meiner Steueridentifikationsnummer. Die Kirchen regen sich über angebliche Bankenempfehlungen aus, auszutreten. Dürfen Banken das? In Weimar sollen Haftvergünstigungen im Fall des Kirchenaustritts versprochen worden sein. Unterschied? 169 Anklagepunkte, nach der SZ nur 150, gegen einen schießenden LKW-Fahrer. Wie er an die Waffen gekommen ist, dürfte verjährt sein. Wie konkret muss das Wissen und Wollen beim Tötungsvorsatz sein? Reicht ein Schuss in einen dunklen Wald? Das Reichsgericht hatte das zu entscheiden. Ich weiß aber nicht mehr aus dem Kopf mit welchem Ergebnis. Muss ja auch nicht richtig sein.
In Hessen wurde Ende Juli geprüft, ob veschuldensunabhängige Verbandsstrafen auf die Übeltäter übertragen werden dürfen – OLG Rostock 8 O 78/12. Und wie zu ermitteln ist, wenn ein Polizist erschossen wird. Der Ehemann von Frau Haderthauser ist „Landgerichtsarzt“. Was soll das denn sein? Die BayernLB hat aktenkundig ein sehr gutes Geschäft gemacht, als sie die Formel1-Anteile aus der Leo-Kirch-Pfandverwertung in Richtung Ecclestone veräußert hat. Kann sie nun 44 Millionen US Dollar zurückverlangen, welche dieser als Provision erhalten, aber an Herrn Gribkowsky weiter gereicht hat, und was mit eingepreist war? Die Bank hat das Vergleichsangebot abgelehnt. Was würden Sie empfehlen? In der FAZ wird empfohlen, die EU-Kommission und auch den EuGH zu demokratisieren, damit diese von den Bürgern besser akzeptiert würden. Denken Bürger so? Die EU hat uns Grundfreiheiten gebracht – der EuGH und der EGMR des Europarates schützen unsere Freiheiten mehr als das BVerfG – vor allem im Strafprozessrecht. Der einzige Nachteil im Moment sind die niedrigen Zinsen. Was abe sein gutes hat – man wird gezwungen, unternehmerischer zu denken, wenn es um die Altersvorsorge geht. Ich hab natürlich eine große Klappe, da ich insoweit kurz vor dem Zieleinlauf bin.
In der FAS regt sich Frau Bubrowski, der neue juristische Star bei der FAZ, völlig zu recht, über die Macht der Richter auf, denen unserer Führer die festen Dienstzeiten genommen hat. Sie könnten ihre Urteile in Versen absetzen und wie Ronald Barnabas Schill in Ordnungshaft genommene Zuschauer mehrere Tage in der Zelle schmoren lassen. Der Gesetzgeber hat wegen ihm aber § 181 GVG geändert – es entscheidet das OLG. Und Richter, die sich nicht an die Formalien halten, machen das immer zugunsten ihrer Kunden. Ich hoffe, es kommt noch ein Artikel über die richterliche Unabhängigkeit der Rechtspfleger. Die ist nämlich noch viel umfassender als die der Richter.
Luftangriff der USA im Irak – Einmischen in innere Angelegenheiten? Ändern das Flüchtlingsströme? Ohne UN-Mandat? Der Irak oder die Isis-Terroristen werden bzw. können ihn nicht beim IGH verklagen. Es ist wieder soweit. Die Kommunen haben in den 60ern Erlebnisbäder gebaut, dann Fußgängerzonen, sie haben sich mit cross border leasing und swap Geschäften entsetzlich verhoben. Bonn und Hamburg haben sich mit dem Weltkonferenzzentrum und der Elbphilarmonie besonders hervorgetan. In einer noch anderen Liga spielt Berlin mit dem neuen Flughafen. Nun kommt die Strafe für den Einstieg in die Stromerzeugung durch 300 von 900 Stadtwerken, nachdem 1990 der Strommarkt freigegeben wurde. Eigenbetrieb – GmbH-Konzern? § 107 GO – Gelsengrün 1998 OLG Hamm – Elektroarbeitenentscheidung 2001 BGH – Schilderprägerfall 2005 OVG Münster. Kommunen können es nicht, da es noch nie betriebsbedingte Kündigungen im Öffentlichen Dienst außer mal im Erzbistum Mainz für Kirchenmusiker gegeben hat. Wenn man keine Existenzangst, keinen Leidensdruck hat, funktioniert das nicht. Die FAZ schreibt zur Leihmutterproblematik. Das BGB meint immer noch, dass die Frau rechtliche Mutter aus, aus der das Kind raus kommt. Muss ja auch so sein.
Die SZ berichtet, dass die Leo-Kirch-Seite, deren Formel1-Anteile im Wert der Pfandverwertung an Mr. E. veräußert worden waren, einen Deal mit der BayernLB für einen unzulässigen Vertrag zu Lasten Dritter sowie eine sittenwidrige Schädigung hält. Wegen eines „Besserungsscheines“. Die FAZ schreibt, dass die Deutsche Bank einen Experten für versuchten Prozessbetrug in Sachen Interview Rolf Breuer – Leo Kirch sucht, denn die Anklage sei fertig. Zuständig sei die Eccelstone-Wirtschaftsstrafkammer. Dann zücke man schon mal das Portemonnaie. Das Verwaltungsgericht Aachen macht einen Ortstermin auf der Gorch Fock wegen des Unfalles einer Matrosin um 2008. Ist Aachen der Heimathafen oder woraus ergibt sich die Zuständigkeit? § 52 VwGO, §§ 41, 87 Soldatenversorgungsgesetz? Die SZ gibt bekannt, dass den kleinen Sondertribunalen für Kambodscha/Jugoslawien etc. der Geldhahn zugedreht wird, so dass der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag eine zentrale Zuständigkeit erhält. In deutschen Dingen haben wir uns diesem entzogen, indem das Völkerstrafgesetzbuch mit einer deutschen Zuständigkeit geschaffen wurde. Lautsprecherverbot bei einer Demo, weil „Bulle“ gerufen wurde? BVerfG 1 BvR 2135/09 – die SZ meint, Bulle sei ja noch harmlos gegen das moderne a.c.a.b.
BGH III ZR 441/13 – wer haftet im Innenverhältnis für die Polizeikosten, wenn die Werkstatt mit dem Fahrzeug eine Probefahrt macht und dabei ein Ölbächlein hinterlässt? BGH VII ZR 67/13: Rechtslage, wenn ein Bauunternehmer in Verzug kommt und nun statt 16% MWSt den neuen Satz von 19% in Rechnung stellt und zwar dem Land als Besteller, welches deswegen sprudelnde Steuereinnahmequellen hat. Der General-Anzeiger berichtet, dass die Landesverfassung NRW – Art. 52 – dahingehend geändert werden soll, dass der zu wählende Ministerpräsident nicht dem Landtag angehören muss. Warum ist das im Bundestag anders und welche Gründe gibt es pro und contra? Der General-Anzeiger und der Express berichten. Ein Schwarzfahrer hat auf seiner Wollmütze einen Zettel „ich fahre schwarz“ sinngemäß wenigstens und will sich in der Berufung von einem berufserfahrenen Kollegen anstatt durch einen Anwalt verteidigen lassen. Versammlungen auf Friedhöfen? Anspruch auf eine Wohlfühlatmosphäre? BVerfG 1 BvR 980/13. Was macht Herr Gribkowsky nun? Ich würde erst mal § 359 Nr. 3, 5 und 6 StPO lesen und dann überlegen, ob die passen. Der General-Anzeiger gibt anlässlich der Lieberum-Affäre die Meinung eines Kandidaten wieder, der noch nicht mal das erste Examen hat. Es wäre doch angenehmer im Staatsdienst oder in einer großen Kanzlei zu arbeiten statt in einer kleinen Kanzlei auf dem Land. Mehr als diese Optionen kennt er nicht. Genau, als Arbeitssklave 70 Stunden die Woche arbeiten und meinen, man sei wichtig. Zum Staatsdienst sage ich als Beamtenkind nichts, es könnte missverstanden werden. Gute Examina haben nur zwei Vorteile: man kann promovieren und bekommt die erste Stelle eher. Ein muslimischer Schützenkönig und das AGG? Passt § 2? Geht Vereinsrecht vor? Drittwirkung der Grundrechte, kann er nicht einen eigenen Schützenverein gründen? UWG? Darf eine Gemeinde in der Pfalz ihren Wald gegen ein Geschäftsgrundstück in erster Lauflage in Bonn eintauschen? Verbandskompetenz nur im örtlichen Bereich? Ja, sonst machen die auch noch ein Büro in New York auf.
Das OLG Köln 6 U 20/14 hat die komplette Entscheidung schon ins Internet gestellt. Jetzt wird ein Schuh daraus – das OLG Köln ist für den Streit um die von Helmut Kohl besprochenen Tonbänder zuständig, weil Herr Kohl klagt, also der Beklagte seinen Wohnsitz im Gerichtssprengel Köln hat. Während die FAZ meint, dass das zu erwartende heutige Eintüten des Deals in Sachen Ecclestone obszön sei, wendet die SZ sich der zivilrechtlichen Seite zu. Muss die BayernLB sich die Schadensersatzleistung ihres Mitarbeiters Gribkowsky gemäß §§ 422, 830 BGB anrechnen lassen? Ich würde sagen, sie muss sich sogar mehr anrechnen lassen, nämlich die fehlende Überwachung, Voraussetzung, wir sind im deutschen Recht, was ja zu hinterfragen wäre. Aber: gilt § 254 bei Opfern vorsätzlicher Delikte? Eigentlich weniger, hier aber könnte das nun anders sein. Sie war es selber schuld. Weniger Polizeipräsenz in NRW-Fußballstadien, weil die Vereine so viel verdienen. Jetzt wird es offen ausgesprochen. Ist das ein zulässiger rechtlicher Ansatzpunkt? Ich wüsste nicht, wo das steht. Dann könnte ein Millionär wegen seiner diebstahlsgefährdeten Kunstsammlung oder seiner entführungstauglichen Kinder ja auch darauf verwiesen werden, sich selber zu schützen. Oder ist das sogar so? Man wird ganz wuschig.
Die SZ meint, dass der Verrat illegaler Staatsgeheimnisse – Snowden, von Ossietzky – nicht strafbar sein könne und erzählt das so, als ob das Reichsgericht keine Ahnung gehabt habe. § 97 a StGB und das ist richtig so. Die USA würden sich an das Reichsgericht dran hängen. Das glaube ich aus mehreren Gründen nun weniger. Beispielsweise: der Supreme Court verbietetet rechtsvergleichende Urteilssuche, da die bei 194 Staaten beliebig sei. Für seine Meinung finde man immer wieder was. Die FAZ weiß, dass der Deal Ecclestone – Staatsanwaltschaft, der kein Deal ist, in trockenen Tüchern sei. 75 Millionen Euro. Eltern engagieren eine Leihmutter und nehmen nur den gesunden Zwilling ab. Was würden wir tun? Sowohl der Leihmutter als auch den Käufern die Kinder abnehmen, § 1666 BGB. Der General-Anzeiger berichtet, dass ein Leichtathlet, Teilnehmer an der EM nächste Woche, sich nicht gemäß § 90 a StGB strafbar mache, wenn er sein T-Shirt mit dem Bundesadler zerreiße. Dann subsumieren wir mal. Auch in der FAZ im Sportteil: Bremen und die Polizeieinsatzkosten bei Fußballspielen. Stört man unmittelbar und nicht mehr sozialadäquat, weil Hooligans ihrem Beruf nachgehen? Der eigentliche Aufreger ist, dass die Vereine zwar Idealvereine sind (gut, manche mit Aktienanhängen wie Bayern oder der BVB) und manche die Stadien für einen Appel und ein Ei bekommen, dafür aber ein Büro in New York eröffnen. Der eigentliche, ursprüngliche Sinn der Förderung der Kinder aus ärmeren Familien, die nicht Tennis, Reiten, Golf anfangen können, könnte entgegen stehen, oder? Ich hab ja keine Ahnung von Fußball.
Am 10.7. in der Prüfung Willems/Ewelt/Börger wurde der Fall „Zahngold ist rechtlich Asche“ ebenfalls geprüft. Im ÖR eine GoA, wenn eine Hauseigentümer den Wasserschaden, den die Gemeinde verursacht hat, selber beseitigt? Wie ist es in dem Zusammenhang mit den diese Woche wieder voll gelaufenen Kellern? Im Zivilrecht wurde ein Porsche mit Wasserschaden aber angeblich völlig trocken gekauft, der nun doch noch 30 Zentimer Wasser stehen hatte. Der trockene § 950 BGB soll die Rechtsfrage, wem besprochene Tonbänder im Rahmen einer Ghostwritertätigkeit zwecks Erstellung von Memoiren gehören, lösen, OLG Köln 6 U 20/14 (die Zuständigkeit kann ich Ihnen nicht erklären – doch, kann ich – für Urheberrechtsverletzungen gibt es eine spezielle Zuständigkeit, z.B. wenn Sie Ebay-Fotos „klauen“). Wer ist Hersteller? Mr. Ecclestone bietet 100 Millionen an – die StA will Euro, er meint Dollars. Bei der bayerischen Justiz knallen die Champagnerkorken, da dieser windfallprofit die Personalkosten erheblich sanieren dürfte. Mr. Ecclestone bietet der Bayerischen LB um die 30 Millionen (Dollar) an. So die SZ. Dann soll nach § 153 a StPO eingestellt werden. Herr Gribkowsky muss aber eine langjährige Haftstrafe absitzen, obwohl er „sein“ Geld hergegeben hat. Erklären Sie das mal im Bekanntenkreis.
Ein Strafrechtsvortrag aus einem anderen Bundesland: Hanseatisches OLG Hamburg 2 Ws 123/11 = NJW 2012 S. 1601 ff.. – nein, nicht Hamburg. Was kann die Behörde bei zu erwartenden judenfeindlichen Äußerungen einer Pro Palästinenserdemo im Vorfeld tun und warum das so schwierig sei. Einer von zwei zum Verwechseln ähnlich aussehenden Hunden beisst – der eine gehört der Halterin, der andere ihrem Bruder. Was kann die Behörde hier tun? Die FAZ schreibt anlässlich der causa Mollath zu Gerichtsgutachten nach Aktenlage. § 244 IV StPO, wenn es denn keine besseren Forschungsmittel gibt. Ich hatte neulich einen Termin, da hieß es, den Gutachter nehme ich immer, wenn die Leute tot sind und nach Aktenlage zu entscheiden ist. Meine Vorschläge für Gutachter: kein Gutachter darf mehr als 10 Gutachten im Jahr für Gerichte machen. Jedes Gericht muss im Turnusverfahren Gutachter aus Köln, Aachen, Bonn und Düsseldorf nehmen. Jeder Gutachter muss alle 5 Jahre ein Sabbatjahr einlegen. Die SZ schreibt zum BAG 2 AZR 505/13 – öffentliches Whistleblowing übers Internet über angebliche Missstände – § 626 BGB, weil man einen Wahlbewerber für die Betriebsratswahlen (immer im Jahr der Fußball-WM) sonst nicht los wird? Im Strafrecht – § 186 – muss der Autor seine Behauptung beweisen. Im Arbeitsrecht darf er seinen Betrieb schädigen? Zeigen Sie mir ein Unternehmen inklusive Justiz, indem es nicht Dinge gibt, die nicht ganz korrekt sind. Das VG Darmstadt 1 L 528/14.DA beschäftigt sich, wie wir wissen, gerne mit Tätowierungen von Polizeibewerbern – hier einer Architektin, die unbedingt zur Polizei will. Das OLG Celle 4 U 24/14 hat sich zum Zustandekommen des Ebay-Kaufvertrages Gedanken gemacht.
Juli: Das gibt es auch: ein Prüfer hat während der Vorträge gegähnt, ist unruhig auf seinem Stuhl rumgerutscht, hat den Kopf in die Hände gelegt, hat nach dem Vortrag laut gelacht. Im Prüfungsgespräch, freundlich, strukturiert, wohlwollend in den Noten. Mr. Ecclestones Anwälte sollen Dealverhandlungen angeboten haben – Täter-Opfer-Ausgleich 25 Millionen – und die StA sagt, verhandeln wir mal. § 257 c StPO – die Formalisierung – Protokollinhalt, Belehrung – sind in der Praxis interessant anzuschauen. Das Gericht liest nach dem Wiedereintritt in die Verhandlung eine anhand der BGH-Rechtsprechung vorbereitete Erklärung vor. Was macht man mit einer Hebamme, die versucht, ihre Kundinnen um die Ecke zu bringen? § 80 a StPO. Haftet der ehemalige Arbeitgeber wegen des Zeugnisses? Kann man eine Nachlassverwaltung erben und Urheberrechte für die Tagebücher von Goebbels geltend machen wollen? Das LG München verhandelt, schreibt die SZ. Die FAZ erzählt über den Bundesrat, der im Preußischen Herrenhaus in Berlin sitzt. Ein Relikt aus dem Norddeutschen Bund wie der Bundeskanzler, die GewO und das StGB und das Auswärtige Amt. Eine Enthaltung ist eine Nein-Stimme. Er hat nicht die Funktion einer weiteren Volksbeteiligung, ist also kein Senat, sondern eine Art. TüV für Bundesgesetze, da von den Länderregierungen beschickt. Keine zweite Kammer, er soll nur blockieren. Soll, tut es aber doch und gestaltet noch mehr.
Was halten Sie von einem Hausverbot für das Rathaus, weil bei der Wahlparty am Wahlabend die Fäuste geflogen sind? VG Gelsenkirchen15 L 890/14. Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage, wenn die Fahrtenbuchauflage sich wegen Zeitablaufs während Rechtshängigkeit in Luft auflöst? VG Gelsenkirchen 14 K 5518/12. VG Köln 2 L 1212/14 war neulich Vortragsthema. In Hessen wurde am 29.7. VGH Kassel 8 A 2421/11 geprüft, sowie Frau Schwesig und die NPD. Der Vorsitzende kündigte an, während der Vortragsvorbereitungszeit die FAZ zu lesen und thematisierte dann die Schiedsgerichtsbarkeit (Freihandelsabkommen und Yukos-Entscheidung). Die Welt: ein Zirkuselefant büchst aus, stellt sich hinter den Rentner, der einem Pétanque Spiel zusieht und tippt ihm mit dem Rüssel auf die Schulter. Der macht das, was er nicht machen soll, er erschrickt sich, stürzt und hat was behandlungsbedürftiges. Typische Tiergefahr nach § 833? Die FAZ schreibt über die durch den EuGH schleichend erfolgende Eliminierung der Klagebefugnis. Nach französischem Recht interessieren die Dehnungsübungen in der Zulässigkeit nicht. Richtig, sie machen nur doppelte Arbeit in diesem Prozess und generieren vielleicht einen zweiten Prozess, bevor man zu der wünschenswerten Problemlösung kommt. Der Vorreiter ist das Umweltrecht mit Verbandsklagen. In der SZ macht man sich wegen der Yukos-Entscheidung des Internationalen Den Haager Schiedsgerichts unverständliche Sorgen wegen einer Paralleljustiz.
Darf man erwarten, dass ein Mountainbyke Stoppies, Wheelies, Slides und Treppenfahren aushält? OLG Nürnberg 4 J 206/14. Was macht der Dienstherr, wenn der entlassene Beamte sein Dienstzimmer nicht ausräumt, mit den 62 Umzugskartons? VG Göttingen 1 A 18/12. Die SZ berichtet, dass die Eingriffsrechte des Jugendamtes gemäß § 42 SGB VIII nach Karlsruhe gebracht werden sollen. Das Handelsblatt schreibt, dass die Deutsche Bank den Pflichtregress gegen Herrn Breuer dergestalt angehen will, dass sie sich dessen Ansprüche gegen die d&o Versicherung abtreten lässt und mit dieser dann gewichtiger verhandeln kann als er. Herr Mollath: der Verteidiger tut so, als ob er aus altruistischen Motiven für diesen kämpfen würde. Wie ist es mit 30 Beweisanträgen, die ein Angeklagter gegen den Willen seines Verteidigers stellt? Darf Art. 87 a II GG geändert werden? Damit die ausländischen Kollegen Planungssicherheit haben, soll das Parlamentsheer kein solches mehr sein. Zulässig?
Vermögensauskunft – eidesstattliche Versicherung – § 802 c III ZPO – ein bisher imponierender Manager flüchtet wie eine Katze übers Dach – nachher. Die Bundeswehr will Tätowierungen über einen Erlass regeln – Wesentlichkeitstheorie? Schon beim Lagerfeldzopf ging das nicht. Der Vortrag vom 24.7.: ein Taxigast hat sein Geld vergessen – der Taxifahrer macht die Knöpfchen runter, der Gast setzt ihm ein Messer an den Hals. In der Prüfung Röwer/Schepers/Lehmler ging es im ÖR um die Anwaltskosten eines BND-Beamten, der die Korrektur einer Beurteilung außerhalb des Widerspruchsverfahrens erreicht hat. Im Strafrecht bekommt die StA einen anonymen Hinweis auf Täter von Einbruchsdiebstählen. Was ist zu veranlassen? Im Zivilrecht ging es um einen Verkehrsunfall und die praktische Abwicklung.
Der Vortrag am 23.7. im Zweiten: ein dreimonatiger Platzverweis gegen einen mutmaßlichen Wiederholungstäter im sexuellen Bereich, weil er eine 10jährige angesprochen hat. Im ÖR kam die Nullrunde bei den Beamten, wie die Sache zum VGH gekommen sei? Im Zivilrecht die den Nachbarn störende Eßkastanie an der Grundstücksgrenze. Im Strafrecht lässt die Ehefrau ihren Lover mit dem Code in die Wohnung, er nutzt das aus, um das Geld des Ehemannes zu stehlen – eine ältere Klausur. Die FAZ weiß vor allen andern, was genau in dem BGH-Beschluss zur Suhrkamp-Umwandlung in Eigeninsolvenz steht. Gesellschaftsrecht hat zwei Themenkreise: Schutz der Gläubiger und Schutz der Minderheiten. Bei der GbR ist das durch das Prinzip der Einstimmigkeit in §§ 709, 714 eigentlich perfekt geregelt, wird aber natürlich abbedungen nach Maßgabe des § 119 HGB. In einer GmbH können dem Minderheitsgesellschafter alle Knochen gebrochen werden – man lässt das Konto, für das Banken üblicherweise eine Bürgschaft verlangen, lustvoll ins Minus laufen. Bei der AG geht dem Minderheitsgesellschafter bei einer Kapitalerhöhung die Luft aus. Aber über Insolvenzrecht auszubooten, geht nun wohl eher weniger. Der General-Anzeiger weist auf BGH I ZR 242/12 hin. Wenn ein GmbH-Geschäftsführer ein Kind umfährt, nützt ihm die Gesellschaftsform nichts. Wenn er Sachen unter EV vertragswidrig veräußert auch nicht. Gleichermaßen bei UWG-Verstößen, obwohl das ja nun typische Papierdelikte im Geschäftsbereich sind. Delikt ist Delikt. Bremen will der Deutschen Fußballliga die Polizeieinsatzkosten bei Fußballspielen auferlegen. Zweckveranlasser – spezieller Störerbegriff im Fußballrecht? Herr Neskovic schrieb am 24.7. in der FAZ zum VG Köln und dem Cannabisanbau auf dem Balkon. Die jüngeren Leser sollten wissen, dass er als Landesrichter damals erreichte, dass geringe Mengen unter §§ 153 ff.. StPO fallen können. Man war beim BGH empört und noch mehr, als er BGH-Richter wurde. Einmaligerweise wehrten die Kollegen sich öffentlich gegen den Neuzugang. „Legalize it“ diskutiert Die Welt in diesem Zusammenhang. Arme Leute, die noch schulpflichtige Kinder haben. Die SZ schreibt über einen Mietshaushäuslebauer, der per handschriftlichem Zusatz den Mietern abverlangen will, nicht zu rauchen. Zulässig? Der Anteil des inhaftierten Kunsthändlers Achenbach an einer Kunstsammlung soll „arrestiert“ worden sein. Wie macht man das? Im Kommentar sieht das relativ leicht aus, aber machen Sie das mal in der Praxis. Bei einem 1/6 Anteil werden Sie sich erst mal einige zusätzliche vollstreckbare Ausfertigungen besorgen müssen.
Der Glücksspielstaatsvertrag ist seit zwei Jahren in Kraft, das federführende hessische Ministerium hat aber noch keine einzige Konzession erteilt und verhindert bisher so die gerichtliche Überprüfung. Das ist Verwaltungslehre – man ändert die Vorschriften, führt eine Konsultationsphase ein, dies und das und jenes. Das Handelsblatt schrieb am 23.7. dazu. Auch Herr Mollath ist seine Anwälte vorübergehend los geworden. Zankapfel sind die zu ladenden Zeugen – § 244 und § 220 StPO. Frau Zschäpe soll gar keinen Antrag auf Entpflichtung gestellt haben – ein Wachtmeister hat ihren Smalltalk dem Senat in Protokollform weiter gereicht. Die FAZ schreibt zweifach über die Sterbehilfe – wegen des geplanten § 217 n.F. und Frau Schneider. Biopolitik heißt das. Der Vergleich zu § 218 wird gezogen. Die Strafbarkeit der Schwangeren nach Absatz 3 ist ob des Strafmaßes ein Witz. Zudem kommt die Tat ja selten ans Tageslicht. Gibt es nun einen wesentlichen Unterschied zwischen dem Anfang und dem Ende des Lebens? Die FAZ schreibt zu der anstehenden Lösung wegen des Wegfalls der ungeschriebenen Wahlfeststellung. Entweder eine Spezialregelung für Diebstahl und Hehlerei oder eine Vorschrift wie § 2 b StGB unseres Führers, die große Lösung, quasi ein Analogiegebot. In Die Welt meint der wissenschaftliche Dienst des Bundestages, dass die geplante Maut keiner Zustimmung des Bundesrates bedürfe, obwohl ja sämtliche Straßen jedenfalls offiziell ihr unterfallen sollen. Auch hier möchte man zur Umgehung der Zustimmungspflichtigkeit in zwei Gesetze aufspalten.
Die SZ schreibt eindrucksvoll zum größten Nachlass in der Geschichte der Bundesrepublik, an dem der Staat keine Erbschaftssteuer verdienen wird – das Doppelstiftungsmodell im Hause Aldi. BGH VIII ZR 313/13: obwohl die Ex nur den Hausmietvertrag unterschrieben hat und weder sie noch ihr Freund, der dort wohnte, je einen Vertrag mit dem Energielieferanten abschlossen, haftet sie auch nach der Trennung für dessen Energierechnungen. Neulich meinte der BGH, bei der Verpachtung durch den Eigentümer-Vater an den Pächter-Sohn, würde letzterer haften. Unterschied? Der Aufreger ist heute das VG Köln 7 K 4447/11 zum Cannabisanbau auf dem eigenen Balkon – plötzlich hat man viele neue Freunde. Es ist unter § 3 BTMG zu subsumieren. Wieso ist Köln zuständig? Auswirkung auf das Mietrecht? Muss man als Vermieter so etwas dulden? Wie ist es baurechtlich – Nutzungsänderung? Im Fall Suhrkamp sagt der BGH, wer lesen kann, sei im Vorteil und meint, das AG Berlin sowie LG Berlin könnten das Gesetz nicht lesen. Die effektivsten Waffen sind Formalien. Wie auch der Fall Zschäp-Pflichtverteidiger zeigt. Versuchen Sie mal, einen Klageerzwingungsantrag durchzubringen. Trotz paste© ein Ding der Unmöglichkeit. Lesen Sie bitte den Prozessbericht zu Mollath bei beck.de online. Selbst wenn jemand in einer Zwangsjacke vorgeführt wird, erinnert sich die Richterin daran nicht. Hauptsache, der BGH entdeckt keine handwerklichen Fehler. Irgendwelche Überlegungen oder gar Gefühle, man könne jemandem schweres Leid zufügen, kommen überhaupt nicht vor. Im Prüfungsrecht ist das jedenfalls in einem Bundesland südlicher ähnlich. Die Widerspruchsbegründungen in Überdenkungsverfahren werden den Korrektoren vorzensiert – auseinander geschnitten und geklebt – ohne Anwaltsbriefkopf vorgelegt.
Alle Zeitungen wissen schon, dass Frau Zschäpe mit ihren alten Anwälten weiter machen muss. Die Welt weiß, dass ein Anwalt aus München bei der Formulierung ihrer Begründung geholfen habe. Ist das Vertrauen zerstört, wenn der Verteidiger sich weigert, eine bestimmte Frage zu stellen? Macht sich der Verteidiger strafbar, wenn er den aussagewilligen Mandanten an der Aussage hindert? Nach Die Welt ja. Das würde mich wundern. Nach der Sommerpause soll über das Nichtkommen des Unternehmensstrafrechtes entschieden werden. Das Ziel eines Strafverfahrens wäre die Auflösung des Unternehmens, also die Vernichtung von Arbeitsplätzen.
Die Nebenklage bekommt die Stellungnahme von Frau Zschäpe nicht zu sehen, §§ 397, 401 StPO? Darf ihr jetzt noch ein vierter Verteidiger zur Seite gestellt werden? § 137 StPO. Ein zurückgetretener EKD-Vorsitzender und seine Frau erklären öffentlich, gegebenenfalls gewerbliche Sterbehilfe in der Schweiz in Anspruch nehmen zu wollen – § 9 II 2 StGB. Was hat ein Zeitung lesender, zuständiger Staatsanwalt zu veranlassen? Noch nichts oder Beschlagnahme des Passes? Strafbarkeit nach § 111 StGB? In der FAZ ist ein Landgericht über Anlegeranwälte wütend, die aggressiv Mandanten werben und mit Textbausteinen arbeiten. Das Anschreiben von Anlegern hat nun mal der BGH erlaubt. Mit Textbausteinen arbeiten vor allem Gerichte gerne – zum Beispiel in Kapazitätsauslastungsklagen in Medizin. Das ist keine Entschuldigung dieser „Kollegen“. Müssen wir eine Akte wegen des abgeschossenen Passagierflugzeuges anlegen, auch wenn kein Deutscher an Bord gewesen sein sollte? Ja, Weltstrafprinzip.
Die Fundstellen zu den letzten ÖR-Klausuren im Ersten im Juni: BVerwG 6 C 30.11 und Bayerischer VGH 10 B 11.1530. Im Zweiten wurde diese Woche gefragt, wie die Bedenken der EU-Kommission und Österreich z.B. gegen die geplante PKW-Maut beseitigt werden könnten? Man solle kreativ sein. Durch Benennung des Vignette-Gesetzes sinngemäß als Öko-Steuerungsgesetz und/oder Aufspaltung in zwei Gesetze, die zufällig zusammen in Kraft treten. Das sind so die Überlegungen in einer Staatskanzlei. Dafür bezahle ich Steuern?
Die Prüfung am 16.7. Rolfs/Schmidt/Sigmund: wer hat seine Habilitationsschrift über Vertrauenshaftung geschrieben? Und dann in die betriebliche Übung rein. Im Strafrecht mehraktiger Mordversuch des Ehemannes an seiner Frau. StPO praxisbezogen. Im ÖR die Kampfhundeproblematik wegen des anderen Endes der Leine. Das war keine gute Prüfungswoche, auch ohne Gaius: ein Mädel bekam mit 30 Vorpunkten im Verbesserungsversuch 4,9 Punkte als Endergebnis und weinte bitterlich. Ein Vorsitzender sagte im Schlussgespräch, es gäbe gerade Frauen, die Jura studieren und dann sagen, ich wollte eigentlich etwas mit Blumen machen (z.B. seine eigene) und hier wären Kandidatinnen, auf die das auch zuträfe. Sie könnten nicht logisch denken und sollten lieber etwas anderes tun, zum Beispiel mit Blumen. So etwas unverschämtes habe ich noch nie gehört. Ob seine Frau weiß, wie er über sie redet? Ein Kandidat bekam bei 10 Minuten Vortragszeit Null Punkte. Man sollte wissen, dass in Klausuren null Punkte nicht vergeben werden dürfen, wenn keine weißen Blätter abgegeben werden. Die Prüfungen waren unstrukturiert, was die Auswahl der Fragen an die Kandidaten anging, die Fragen selber und überhaupt. Es war wohl zu heiß. Das OLG München kann froh sein, dass Frau Zschäpe einen Verlängerungsantrag gestellt hat. Schon die zackige Frist zur Begründung ihres Entpflichtungsantrages ist kritisch gewesen. Wie soll man in der Untersuchungshaft in so kurzer Zeit einen solchen Antrag vom juristischen Hochreck stellen, dass er wenigstens in der Revision Aussicht auf Erfolg hat? Kann die Sache dann noch im Wege der Beschwerde zum BGH gehen? Laien wissen oft gar nicht, wie gefährlich ihre Anträge für das Gericht sind. Die SZ berichtet, dass ein Generalanwalt beim EuGH das Blutspendeverbot für Homosexuelle, da Hochrisikogruppe, für eine unzulässige Diskriminierung hält. Das könnte man auch anders sehen. Die FAZ schreibt, dass London überlegt, aus der EMRK oder gar ganz aus dem Europarat auszusteigen. Da der Europarat eine altmodische völkerrechtliche Organisation ist, werden deren Konventionen nur über Art. 59 II GG bei uns geltendes Recht. Spiegelbildlich müsste man dann doch so auch wieder da raus kommen können. Das Problem ist aber, dass die EMRK jetzt auch „Mitglied“ der EU ist – wie entscheidet gerade der EuGH.
Die Südkurve berichtet von einer gestrigen Prüfung, dass der ÖRler sagte, ich habe mich auf die Prüfung nicht vorbereitet (Respekt, darauf kann man stolz sein), ich knüpfe an die Strafrechtsprüfung an (noch mal Respekt – kein einziges Fällchen so aus der la main parat wie z.B. den unterschreibenden Bundespräsidenten?) und dann ging es in die Begrifflichkeiten. Die Kandidaten wurden an ihren eigenen Definitionen festgenagelt. Ob des entdeckten Unverständnisses wurden die Prüfer sauer – im letzten Teil der Prüfung gab es Lachen auf der Prüferbank. Ich war nicht dabei, ziehen Sie die Hälfte ab, dann muss man trotzdem noch darüber nachdenken. Jura kommt von Rhetorik! Der Rechtsrat an Frau Zschäpe: meine Verteidiger und ich sind nicht kompatibel, da ich aussagen will, sie mir aber abraten. Dann ist dieses Verfahren erst mal zu Ende. Noch aus der Prüfung im Zweiten am 16.7.: BGH IX 236/99 – analog § 17 AnfG, wenn die GbR insolvent wird, verklagt wird aber der Gesellschafter. Und im Ersten OLG Karlsruhe 11 Wx 61/11. Der Vortrag vom 16.7. im Ersten: der bestohlene Motorradeigentümer findet sein KRad mittels Detektei in der Garage des Diebes und holt es mit Gewalt selber raus, obwohl er die Polizei eingeschaltet hatte. In der Prüfung Ey/Jürgens/Sachs kam die Gaucho-Angelegenheit – Beleidigung? Und sonst ging es um juristische Personen sowie die GbR und § 899 a BGB. Der Vortrag im Zweiten am 16.7.: Der Buddha-Fall des BGH, verfremdet mit dem Pferd Speedy, Ohrausfluss, Gewährleistungsausschluss ohne Einschränkung für Körperschäden des Käufers. Im ÖR kam die BVB-Fahne in Nachbars Garten. Am 14.7. soll OLG Hamm mit dem Playboyheft Vortragsthema gewesen sein. BGH IV ZR 73/13: der 1998 geschlossene Versicherungsvertrag wird 2004 gekündigt. Der Versicherungsnehmer erklärt 2011 den Widerruf gemäß § 5 a VVG a.F., da er meint, dadurch noch ca. 4.000 € über § 812 bekommen zu können. Die Doppelwirkung im Recht? Im Radarwarngerätfall meinte die Rechtsprechung, ein nichtiger Vertrag könne aus Verbraucherschutzgründen noch widerrufen werden. Dann doch erst recht ein gekündigter oder? Verwirkung vor Verjährungseintritt? Verwirkung, wenn der EuGH schon seine Pfote auf den Fall gelegt hatte? C-209/12? Wie sollte der Versicherungsnehmer 2004 denn ahnen, dass der EuGH 8 Jahre später die Vorschrift kippt? Die Welt berichtet, dass der BGH fürchtet, dass die Versicherungen sich auf die Unwirksamkeit berufen könnten, um von diesen ungünstigen Altverträgen mit hohen Garantiezinsen und Bewertungsreserven runter kommen zu können. Ich meine, der Fall beisst sich erheblich mit der Endress-Entscheidung des EuGH, basierend auf dem klassischen Heiningerfall. Frau Zschäpe möchte ihre Verteidiger los werden. Wo steht was dazu? §§ 138a, 145 StPO? Passen alle nicht. Gehen wir mal von hinten dran. Müssen alle drei notwendigen Verteidiger gehen? Sollen die das unter sich ausmachen? Auswirkungen auf das Verfahren? Was, wenn sie sagt, ich zahle die neuen Verteidiger selber? S. OLG Hamm 2 Ws 52/06. Sie wird meines Erachtens nach von vierter Seite her beraten und will den Lauf des Gerichts stören.
Die Wahl von Jean-Claude Juncker sei der größte Sieg des EU-Parlaments überhaupt, meint die FAZ. Naja, als die damalige Oppositionsführerin im Bundestag über das EU-Parlament den Wunschkandidaten des Kanzlers, van Rompuy, über das EU-Parlament verhinderte, war das eigentlich noch spektakulärer, oder? In der FAZ wird diskutiert, ob es für Leute wie mich, 60+, eigenes Recht, zum Beispiel Strafrecht, geben solle. Es gibt für Jugendliche auch kein eigenes materielles Strafrecht. Es ist wohl zu heiß. In Wirklichkeit will man alte Leute mit zusätzlichen Verboten einschränken. Die Welt berichtet, dass Verfassungsbeschwerde gegen § 12 BWahlG wegen des Mindestwahlalters von 18 Jahren im Bund eingereicht worden sei. Ist da die Jahresfrist noch einzuhalten? Muss nicht ein Rechtsweg beschritten werden? Die SZ schreibt, dass das BAG heute zu entscheiden hat, ob ein Sprengmeister die Tarifzulage für Bombenentschärfung nur erhält, wenn er den Zünder entfernt oder auch, wenn er die Bombe sprengt. Er hat die vorherigen Instanzen verloren. Wie würden Sie entscheiden oder Gaius?
Und noch eine Klausur aus dem Zweiten: VG Trier 1 K 610/11 – 3 Tage Sonderurlaub für Schieß-WM in Australien? Die letzte Klausur im Zweiten im Juli = BVerwG 6 C 30.11 – nach Pferden sind Waffen die beliebtesten keywords. Die Prüfung am 11.7. Avenarius/Esser/Dabitz: den Kandidaten wurden Digesten in die Hand gedrückt und sie wurden nach Gaius gefragt. „Was verbinden wir mit Gaius?“ Ich geb da lieber keine Antwort – könnte ich auch nicht ansatzweise – googlen Sie mal Gaius (Jurist) wikipedia und Institutiones wikipedia – das glaubt man jetzt nicht. Ich weigere mich, mich zu schämen. Zudem seien Depressive nicht testierfähig. Aha, und die bekannte Altersdepression? Im Strafrecht eine Unfallflucht und die Strafbarkeit des Anwaltes eines AGG-Hoppers. Betrug? Im ÖR VwGO und der Vortragsfall mit dem Bordell im allgemeinen Wohngebiet wurde fortgestrickt. Das Unterarmtattoo des VGH Hessen 1 B 1006/14 müsste heißen: s’il te plait, apprivoise moi, sagt u.a. der Fuchs zum Kleinen Prinzen. Dafür dürfte der ganze Arm kaum reichen. Die erste ÖR-Klausur im Zweiten = OVG Greifswald 1 L 94/08, verlegt in einen Naturpark Eifel. In der Prüfung am 9.7. im Zweiten kam der Krabatfall, dann der Verkehrsunfall zweier gleichzeitig rückwärts Ausparkender – ähnlich LG Saarbrücken 13 S 122/12, allerdings stand da einer bei der Kollision. Im Strafrecht StPO: kann ein Volljurist Schöffe sein? Der Vortrag: ein Mitarbeiter findet vergessene 30.000 € – Privatgeld – seines Chefs im Lieferwagen. Das Geld kommt weg, bevor er es, wie vorgehabt, ihm geben kann. § 280 einer GoA.
Eine Vormerkung schützt vor allem, nur nicht vor der Vermietung, der Umwandlung einer Eigentümer- in eine Fremdgrundschuld und vor der Konfusion. Nun kommt noch die Zwangsversteigerung hinzu – BGH V ZB 123/13. Der BGH XI ZR 147/12 betätigt sich als Gesetzgeber: ab dem 1.8. haben Banken über Innenprovisionen aufzuklären. In einer zivilrechtlichen Einkleidung hat der BGH VIII ZR 169/13 die EEG-Umlage nach § 37 II EEG geprüft – fast 10.000 Euro in einem Monat. Verliert ein MdB, der selber einräumt, Crystal Meth zu konsumieren, sein Mandat? Sein Parteifreund meint, nein. § 46 BWahlG, § 45 StGB. Sollte es ein Wahlrecht für 16 Millionen Menschen unter 18 geben? Man habe das BVerfG angerufen. Das wäre ja legitim, wenn diese 16 Millionen dann selber wählen würden, tun sie aber nicht. Die SZ berichtet, dass jemand eine Unterwasserdrohne der Bundeswehr am Ostseestrand gefunden habe und nun Finderlohn haben wolle. Sind solche Dinge fundfähig? Was, wenn er die Drohne über Ebay verkaufen würde? Strafbar?
Der EGMR 48311/10 meint, dass Zeitungen Fremdzitate über Altkanzler bringen dürfen. Er entscheidet nach Völkerrecht – Völkerrecht ist englisches Recht – englisches Recht gibt Zeitungen das Recht, fremdzuzitieren, was man daran sieht, dass Meldungen über die Königsfamilie, die niemals klagt, erst in Australien veröffentlicht werden. Man fragt sich, ob die Entscheidung zu Gala und den angeblich getönten Haaren in Straßburg Bestand gehabt hätte. Das BVerfG versteht die Welt nicht mehr – unsere Lüth-Rechtsprechung wurde 2004 in der Caroline-Entscheidung für nicht richtig befunden, und jetzt das. Der Vortrag vom 11. Juli: die Baubehörde geht nach 7 Jahren gegen ein Bordell im allgemeinen Wohngebiet vor – 80 V. In der Prüfung Zimmermann/Michael/Lichtinghagen wurde die Ohne-Rechnung-Problematik abgeändert: nur ein Teil der Vergütung wird schwarz bezahlt. Im Strafrecht eine Meldung aus der WAZ – ein JVA-Häftling zersägt die Gitterstäbe und flieht. Materiell-rechtlich und was man jetzt so macht, um ihn wieder nach Hause zu holen. Im ÖR Rückwirkung bei Steuergesetzen sowie die Verfassungsmäßigkeit des § 130 IV StGB. Die Noten: 61 zu 115, 58 zu 108, 57 zu 108, 56 zu 107 und 40 zu 80. Das ist ja kurios. Das VG Darmstadt 1 L 528.14.DA hielt das Unterarmtattoo der Polizeibewerberin für zu groß. Nun soll der VGH Kassel etwas gegen den Inhalt haben, angeblich „bezwinge mich bitte“ auf französisch. Da der Anwalt meinte, das sei ein Zitat aus le petit prince, habe ich mal geguckt. Alles, was mit apprivoiser zu tun hat, passt so nicht, wobei sich das ja nun eigentlich aus einem anderen Milieu liest, oder? „Verhau mich“ auf einem Polizistinnenenunterarm?
Die OLG Hamm Entscheidung zum Playboyheft und Strichcode macht die Tour durch die Examensklausuren. Nun auch in Niedersachsen im Zweiten. „Richter kippen Sprachtests“. Wir sind ja alle so entsetzt, dass Frau Dogan überhaupt kein Deutsch kann. Lernen wir die Landessprache für Südkorea? Nicht thematisiert wird, dass der EuGH über die Grundfreiheiten unsere Regelung zu Nicht-EU-Ausländern verwirft. Der EuGH wird übergriffig. Zweites Problem: gilt denn so eine Stillhaltevereinbarung die nächsten tausend Jahre, kann sie nur durch ein neues Abkommen geändert werden? Großbritannien möchte entgegen der EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung diese einführen. Das Mutterland der Grundrechte. Nun ja, man befindet sich ja quasi im Kriegszustand als Hauptangriffsziel islamisch orientierter Terroristen.
Der BGH IX ZR 88/08 hatte in dem Wunderkerzenfall zu klären, ob eine falsche Anwaltsauskunft einen Schmerzensgeldanspruch auslösen kann. beck.de berichtet nun über BGH VI ZR 381/13: kann eine wahre aber nicht gewollte Information Schmerzensgeldforderungen begründen? Der EuGH C-138/13 korrigiert das BVerfG 2 BvR 1413/10 hinsichtlich der Pflicht zum Integrationskurs. Sieh an. Der Strafrechtsvortrag vom 9.7.: nach einem Streit in der Disco mit seiner Ex will A diese überfahren, der ins Lenkrad greifende Beifahrer verhindert das Schlimmste. In Hamm wurde im ÖR die Nullrunde bei den Beamten – VGH NRW – thematisiert. Dann ein älterer Vortrag: das Gepardengehege im Wohngebiet. Im Zivilrecht lässt sich eine 16jährige ihre Nase schöner operieren, die Mutter ist einverstanden, der Vater nicht. Vergütungsanspruch? StPO: muss die StA bei einem nicht unterschriebenen Strafantrag ermitteln? Und ein Überfall auf ein Juweliergeschäft. Der BGH IX ZR 267/12 beharrt auf der Differenzierung zwischen Anlageberaterhaftung (Beweislastumkehr wegen Vermutung) und Anwaltshaftung (Anscheinsgefahr). Praktischer Unterschied? Man lese zunächst § 154 BauGB und dann die Pressemitteilung des OVG Münster 14 A 1512/11. Wie würden Sie auslegen? Die SZ berichtet, dass der EuGH am 10. Juli entscheidet, ob § 44 a AufenthaltsG – Pflicht zur Teilnahme am Integrationskurs – gegen ein EU-Abkommen mit der Türkei verstößt. Wer die Innenkompetenz hat, hat auch die Außenkompetenz, also die EU bzw. früher die EG – ALCATEL-Entscheidung nach meiner Erinnerung. Aber bei Zuzugsdingen geht es an das Eingemachte eines Staates – der IGH hatte im Fall Nottebohm entschieden, dass nur bei einem fehlenden genuine link die Eingruppierung in Staatsangehörige oder Ausländer angreifbar wäre. Act of state doctrine. Der BGH VIII ZR 376/13 meint, dass die Wohnung plus Hypnosepraxis das Mietverhältnis in das Wohnraummietrecht schiebt. Was man schon wegen des Aktenzeichens ahnen konnte. Die „Manager“ sprich Vorstände der HSH Nordbank sind vom Vorwurf des § 266 StGB wegen des BVerfGs 126 S. 170 f. freigesprochen worden. Nur evidente, klare und schwere Pflichtverletzungen seien strafbar. Auch hier kommt unser Führer wieder ins Spiel. Der 1872 präziser formulierte Paragraph war 1938 plus minus entpräzisiert worden. Bis zu der Spendenaffäre Kohls war das ein Mauerblümchen ohne volksnahe Identifikation wie zum Beispiel beim Diebstahl mit einer bestimmten Verhaltensweise. § 93 I AktG – business judgement rule – macht die Sache nicht einfacher. In der FAZ schreibt ein Bonner Professor – bei der Gelegenheit, wer von denen prüft eigentlich noch? Die Namen in den Zeitungen tauchen in Protokollen nicht auf, die Anschaffung von Drohnen sei an der EMRK zu messen. Vielleicht doch auch an Art. 26 GG?
„Geld für die Oma statt für Sinti und Roma“ – OVG Saarlouis 1 D 272/14 – wer ist da antragsbefugt? Das BVerfG scheint zunächst die Argumente des vorgelegt habenden BFH zu übernehmen: keine Einzelfallprüfung, ob tatsächlich Arbeitsplätze durch Betriebsfortführung im Erbfall gerettet werden oder nicht; Privilegierung durch legale und illegale Gestaltungsmöglichkeiten (zeitweise die Cash-GmbH). Es kommt hinzu, dass auch Aktiengesellschaften privilegiert würden und es keine Obergrenze gäbe. Zudem – Kohärenz – muss beachtet werden, dass im Ausland diese Erbfälle steuerlich nett behandelt würden. Nun, wenn denn eine Obergrenze kommen sollte, werden die Unternehmen so aufgespalten, dass diese unterlaufen wird. Ob nun tatsächlich Arbeitsplätze verloren gehen, weil an eine Heuschrecke verkauft wird oder weil die Wirtschaftslage das einfordert, auch das wird wegerklärt werden können. Eine individuelle Prüfung durch den Betriebsprüfer oder wie? Man sollte vielleicht sehen, dass zum einen der Staat hier auf schon mehrfach versteuertes Geld zugreift und Menschen bestraft werden, die gespart haben, um dem Staat nicht auf der Tasche liegen zu müssen. Zudem muss sich unser Berufsstand mal vor Augen führen, was für ein Risiko jemand schon eingeht, wenn er einen teuren LKW auf Kredit kauft, geschweige denn Leute beschäftigt. Nicht ohne Grund sehen Menschen gerade bei der Erbschaftssteuer überhaupt nicht ein, dass der Staat diese auch noch haben will. Man hat ja nicht gespart, weil der Staat das ermöglicht hat, sondern weil man sich eingeschränkt hat. Wobei einige Eltern sich im Grab umdrehen würden, wenn sie wüssten, was ihre Kinder mit dem Geld anstellen – das Verhältnis zu selber erarbeitetem Vermögen ist bekanntlich ein wesentlich anderes als zu geschenktem. Die FAZ weist auf die anwaltsfreundliche BGH-Entscheidung zum Erfolgshonorar hin – BGH IX ZR 137/12. Eine win win Situation für den Anwalt. Die gesetzlichen Gebühren bekommt er in jedem Fall.
Den Schaukampf am ersten Verhandlungstag in Sachen Mollath hat der Verteidiger schon zuvor wissenschaftlich aufbereitet und auf seiner Homepage veröffentlicht – strate.net.de. Zu lesen sind §§ 74, 24 StPO, §§ 246 a, 256 StPO. Gibt es eine Anwesenheitspflicht des Sachverständigen bei einer im Raum stehenen Unterbringung nach § 63 StGB? Bisher wohl nur nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts und des BGH 2001 und 2002. Nun aber aus § 246 a StPO und ohne jede Ausnahme? Die dritte Zivilrechtsklausur im Zweiten entsprach der Thematik des AG Duisburg 50 C 779/12 bzw. OLG Düsseldorf I-1 U 149/11.
Gebührenschinderei zu googlen besser unter rechtsmißbräuchliche Rechtsverfolgung war letzte Woche im Norden Prüfungsthema – ähnlich BGH VI ZB 1/12. Zu der Verhandlung über die Unternehmenserbschaftssteuer am 8. Juli könnte man vorbereitend § 13 a Absatz I ErbStG lesen. Zwecks verständiger Würdigung der neuen 17tägig angesetzten Hauptverhandlung in Sachen Mollath § 373 und § 246 a I StPO (seit 2013) und § 63 StGB. In der ersten Hauptverhandlung ist das ärztliche Attest nur verlesen worden. Wie kann das denn sein bei einer Unterbringung? Wie kann zudem eine Unterbringung wegen der im Raum stehenden Delikte gemäß § 63 StGB ausgesprochen werden? Der Trick, mit dem das OLG die Wiederaufnahme ermöglicht hat, liegt in § 277 StGB. Blamabel, dass das so passiert. Nicht richtig meiner Meinung nach ebenfalls, dass die Unterbringung praktisch nur eine Urteilsvariante ist anstatt eine eigene Verfahrensart.
Die zweite Examensklausur im Zweiten soll OLG Hamm I-12 U 151/13 nachgebildet worden sein. Der Mieter zahlt die Nebenkostenabrechnung und stellt dann Fehler fest – ist jetzt alles zu spät, vor allem, wenn er Gewerberäume angemietet hat? BGH XII ZR 6/13. Nehmen wir mal an, über Pfingsten geht in Düsseldorf die Welt fast unter – der Fernsehwetterdienst hatte nicht rechtzeitig gewarnt, weil Herr Kachelmann nicht mehr zuständig war. Die Halteverbotsschilder kamen zu den Autos, damit die Bäume gefällt werden konnten. Die Autos werden dann sehr kurzfristig abgeschleppt und die Baumunternehmen wollen Geld, weil sie angeblich Verdienstausfall gehabt hätten – BGH VI ZR 385/02. Der Angeklagte schoß dem nicht revidierenden Mitangeklagten vor die Füße – BGH 5 StR 176/14 – Strafbarkeit, wenn jemand so zu Ladendiebstählen gezwungen wird? Es gibt Spielfilme, in denen das Kind des Bankeinbrechers, der eigentlich in den Ruhestand wollte, entführt wird, damit er noch einmal ein Rififi hinlegt. Unmittelbares Ansetzen im Sinn der Pfeffertütenentscheidung und § 22 – BGH 3 StR 424/13. Die erste Klausur im Zweiten war wohl an OLG Frankfurt 19 U 34/08 angelegt. In der FAZ schreibt ein Jurist über mein Recht an meinen Daten im Internet. Meine Daten? Google kann anhand meiner Chronik und den googlemails alles über mich erfahren. Die gestrige Entscheidung zur Nichthaftung des Verpächters bei „vertragslosen“ Stromlieferungen halte ich nicht für richtig. Der Energielieferant hat nur das Grundbuch zur Nachprüfung, der Eigentümer hat Möglichkeiten, zu manipulieren, z.B. durch rückdatierte Verträge auf einen nun insolventen Pächter.