27. Dezember – Aktuelles 2012 II
Zwischen den Jahren und wegen des Stillstandes der Rechtspflege mein Eindruck zu Ihrem nächsten Feind, dem Zweiten Examen. Wenn man durchfällt, hat das seinen Grund in Blindheit aber nicht in falschen Lösungen – meistens nicht. Blind hinsichtlich der Sichtweise der Prüfer: könnte ich das so rausschicken? Und nicht: kann der Kandidat was? Fehlerhafte Formalien, vergessene Anträge, schlampige Tatbestände. Konzentrationsfehler überall und dann nur 11 Seiten abgeben. Die Korrekturen beachten, was bei Gericht angegriffen werden kann und was nicht. Man liest selten „falsch“ sondern „oberflächliche Argumentation, keine überzeugende Begründung, keine Subsumtion“. Wie übt man – abgesehen natürlich vom materiellen Recht? Nehmen Sie sich Vortragsakten von der Homepage des LJPA Düsseldorf. Lesen Sie Originalurteile und nicht NJW- oder JuS-Zusammenfassungen. Inhalieren Sie den Stil, die Ausdrucksweise. Inhaltlich sind die Hauptgründe im Strafrecht, dass wahnsinnig viele Vorschriften übersehen werden – Revisionsgründe – Strafbarkeitsvorschriften (blind eben). Im ÖR wird die einschlägige Ermächtigungsgrundlage nicht gesehen und schlecht argumentiert. Im Zivilrecht sind Rubrum und Tatbestand suboptimal, für die eigentliche Lösung hat man keine Zeit mehr – das notwendige Zeitmanagement fehlt. Einen Guten Rutsch! Es geht ab dem 2.1. auf Aktuelles 2013 I weiter.
Die BGH-Entscheidung zu § 81 h StPO – 3 StR 117/12 – ist ungewöhnlich – angemessen formuliert. Beweisverwertungsverbote sollen nun aus Ermittlersicht – ist er böse und verstößt wissentlich gegen Vorschriften? – festgezurrt werden. Das hat man schon bei der Blutentnahme teilweise (so präzise habe ich die einzelnen Gerichte nun auch nicht parat) gemacht. Welche Ermittlungsmethoden muss die StA denn nun anwenden, um bei einem Treffer beim Massengentest an den Verwandten legal ranzukommen? Es kann ja nun nicht sein, dass man diese Ermittlungsmethode hat aber nicht nutzen darf. Will die Entscheidung den Verwandten oder den Täter schützen? Putin soll Depardieu einen Pass geschickt oder angeboten haben. Darf ein Staat mich ohne meine Zustimmung einverleiben? Und wenn Depardieu das machen würde – wäre das nicht ein Affront gegen la grande nation und vor dem IGH angreifbar bzw. mit der Staatenbeschwerde vor dem EGMR? Als Monsieur Hollandew würde ich Herrn Chodorkowsky – phonetisch – einen Pass nach Sibirien schicken – mit Einschreiben. Die Welt berichtet über Arbeitbedingungen bei Hollister – Nachtarbeit – Kameraüberwachung. Ich würde wegen ganz anderer Dinge klagen – die Beschallung und Beleuchtung. Wie hält man das länger als 5 Minuten aus?
Der BGH VIII ZR 117/12 hat nach der Harley Davidson Entscheidung erneut bestätigt, dass über den Gesetzeswortlaut hinaus nicht nur eine Garantie gewährleistungsausschlussfeindlich ist sondern auch die vereinbarte Beschaffenheit. Sollte man in einer Vermietungsanzeige mit ruhiger Wohnlage werben? BGH VIII ZR 152/12 – eher nicht. Obwohl jeder weiß, dass sich diese Umstände ändern können und dass der Vermieter darauf keinen Einfluss hat. Wie haftet ein Kontoinhaber, der als „Finanzagent“ Transaktionen Dritter über sein Konto laufen lässt? Deliktisch und bereicherungsrechtlich – BGH VIII ZR 302/11. Der VGH in Bayern hält die in NRW vor Jahren abgeschaffte Altersbegrenzung für kommunale Wahlbeamte für rechtmäßig. Müsste nicht dem EuGH vorgelegt werden? Darf der sich in Kommunalrecht einmischen? Warum gibt es keine obere Altersbegrenzung für Kanzler und eine untere für Bundespräsidenten? Wie ist es mit einer Altersbegrenzung für Prüfer(bis 68) und Anwälte (keine)? Das LG Berlin hat „anonymisiert“ das Suhrkamp-Urteil in Schreibmaschinenformat unter 99 O 118/11 ins Netz gestellt. 12 Anträge sind erfolgreich durchgefochten worden. Die EU-Kommission will die Tabakwerbung verschärfen. Hat die EU die Kompetenz? Darf ein Bürger ungesund leben? Entweder ist Rauchen so gefährlich, dass es völlig verboten werden muss oder es ist hinzunehmen? Hoffentlich stimmt das nicht. Ich bin militante Nichtraucherin. Die SZ bespricht das 2nd amendment der US-Verfassung zum Waffenbesitz. Was 1791 im Hinblick auf eine zu befürchtende britische Invasion sinnvoll war, eine effektive Bürgerwehr, könnte heute überholt sein.
Bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zu § 9 VII LPartG haben alle Beteiligten das keyword „Kindeswohl“ vorbereitet. Jeweils im eigenen Sinn. Die FAZ fragt, wie Depardieu 85% Steuern zahlen könne und kommt auf 143% auf sein Einkommen. Das sind Äpfel und Birnen. Es geht ja um unterschiedliche Steuerarten. Die FAZ diskutiert die Rolle des IStGH – wir regen uns über die US-Amerikaner auf, die nicht mitmachen, machen aber auch nicht mit, indem wir über das extra zu diesem Zweck geschaffene Völkerstrafgesetzbuch vermeiden, Beschuldigte nach Den Haag zu schicken. Die FAZ berichtet, dass das Seehandelsrecht im HGB halbiert wurde. Seit der Schuldrechtsreform ist das HGB fast überflüssig geworden – der Kaufmann wird durch den Unternehmer ersetzt. Die Buchhaltungsregeln sind sowieso internationalisiert – die OHG und GbR sind fast nicht mehr zu trennen. Die Handelsgeschäftsvorschriften sind dem BGB angeglichen worden. Lediglich die Prokura und Handlungsvollmacht sowie der Kommissionär und Handelsvertreter werden ab und zu noch gebraucht. Es gibt auch im Gegensatz zu früher fast keine Handelsrechtsexamensfälle mehr. Ein Professor in der FAZ meint aus gegebenem Anlass (Regress der Deutschen Bank gegen Rolf Breuer), Vorstände würden zu streng haften. Seit wann das? Für Fehler hat man eine spezielle Haftpflichtversicherung – für Vorsatz wird man die Herren wohl kaum entlasten müssen. Die business judgement rule tut den Rest. Anlassaufsätze sind immer mit Vorsicht zu verwenden.
Die FAZ druckt Depardieus Brief an den französischen Ministerpräsidenten ab – gut formuliert – und beim letzten Verse stech ich. Es sei fraglich, ob die Belgier ihn nehmen würden – mangels geniune link. Wie wäre das bei uns? Bei Spitzensportlern geht es doch auch recht schnell. Die Welt meint, dass der Präsident des EuGH mehr Contenance beim BVerfG einfordere – ausbrechende Rechtsakte seien im Gärtlein des EuGH zu verorten. Ein Ruf nach mehr Videoüberwachung steht in den Zeitungen. Warum? § 15 a PolG und solange McDonalds eine funktionsfähige Kamera hat, muss man sich doch keine Sorgen machen, oder? Darf ein Schneemann gegen Angriffe verteidigt werden? Notwehr? Die Welt erzählt von einem Fall in Bergisch Gladbach.
Noch ein Prüfungsbericht vom 12.12. – im Zweiten: im Vortrag weigert sich ein Vater, der Polizei das Tatwerkzeug, das frisierte Mofa des Filius, rauszugeben. Im Strafrecht schlägt eine Mutter zwei Mal mit der Axt auf ihren schlafenden Sohn, dem das aber wohl nicht viel ausmacht. Er steht am nächsten Morgen wie gewohnt auf. Im ÖR ein Abschleppfall, im Zivilrecht Haftung des Landes, wenn die Polizei ein verfolgtes Fahrzeug beschädigt. Geschäftsordnungsfragen sind Machtfragen. Die SZ berichtet, dass im Besetzungsstreit beim BGH nun ein Strafsenatsvorsitzender gegen seinen Willen in einen anderen Senat umgesetzt werden soll und der Präsident ins Tagesgeschäft zurück und einen Vorsitz übernehmen will. Herr Fischer blockiert wohl mit seinen mannigfachen Konkurrentenklagen demnächst 3 von 5 Senaten. Das zweite Amendment der amerikanischen Verfassung garantiert den Waffenbesitz zur Selbstverteidigung. Auflagen sind erlaubt. Die Welt berichtet über das Clintongesetz, keine halbautomatischen Waffen, sowie ein Waffenregister. Wie ist das bei uns? Haben wir ein Grundrecht auf Waffen zur Selbstverteidigung? Die Bundesbahn und die Bundespolizei streiten sich darüber, wer die Videokameras auf dem Bonner Hauptbahnhof zu bezahlen hat. Tja, ich würde mal sagen, die Bewachung durch die Polizei bedeutet ja nicht, dass man nicht mehr Eigentümerpflichten hat. Andererseits sind Sprengstoffattentate keine Einbruchsdiebstähle. Depardieu – mein Cyrano – hat hoffentlich nicht an den offenen Brief an den machtlosen Ministerpräsidenten seinen Pass drangetackert. Kann man seine Staatsbürgerschaft einfach so aufgeben oder muss man entlassen werden?
Die Zeitungen fragen nach den akuten Folgen des Berliner Urteilsspruchs in Sachen Suhrkamp-GmbH. Was darf ein Geschäftsführer, der ein nicht rechtskräftiges Urteil mit seiner gerichtlichen Abberufung auf dem Tisch liegen hat? Weiter machen wie bisher? Was darf die GmbH als Komplementärin einer Gmbh&CoKG-Holding? Wie wird ein Verlag liquidiert, verkauft man die Autoren? Wohl kaum. Der NPD-Verbotsantrag soll von allen Ländern außer Hessen unterschrieben werden. Also reicht die Mehrheit im Bundesrat? Herr Neskovic tritt aus der Fraktion aus. Wie geht das, wie beim Vereinsaustritt? Und wie da? Die erste Klausur im Zweiten im ÖR soll VG Düsseldorf 1 K 2401/08 nachgebildet sein.
Nun weiß jeder, dass nur die Videokamera von McDonalds auf dem Bonner Hauptbahnhof funktioniert und dass die Kölner Polizei als Kriminalhauptstelle, als sog. § 4 Behörde, für die StA Bonn ermittelt. Das stelle ich mir unter Effektivität der Gefahrenabwehr vor. Die Bundesanwaltschaft beklagt sich über zu wenige Kompetenzen – sie will wohl bei Mord zuständig sein. Ihr würde nur von den Staatsanwaltschaften zugeliefert oder auch nicht. Das habe ich aber anders gehört. Große Unternehmen und Ministerien verwalten ihre PCs von außen – SAP und andere. Nun hat einer Daten an die Lobby weiter gereicht. § 11 – Amtsträger? Im Fernsehen sagte neulich ein junger Mann, er wäre für die Sicherheit der Kanzlerinnenhandys zuständig. Verrat eines Dienstgeheimnisses? Die Verschärfung der Selbstanzeigeregelung auch im Umsatzsteuerrecht hat die Deutsche Bank erwischt. Die Vorstände können wohl froh sein, nicht verhaftet worden zu sein. Der Fußball wehrt sich gegen Polizeikostenüberwälzungsphantasien der Polizeiträger. Störereigenschaft?
Nur die Pressemitteilung des LG Berlin zu den Suhrkamp-Rechtsstreiten sagt klar, um welche Gesellschaft es überhaupt geht. Die GmbH. Geschäftsführer haben anders als AG-Vorstände bei Fuß zu gehen. Wenn nun die Geschäftsführerin abberufen ist, wer führt dann die Geschäfte? Der Bundestag will am 12.12. die Beschneidungsvorschrift (§ 1631 d plus minus?) erlassen. Die Kirchen haben wieder das Hase-Igel-Spiel mit ver.di betrieben. Die Gewerkschaft erhält Zutritt zu einem Diakonie-Krankenhaus, obwohl weder ein Betriebsrat – Tendenzbetriebsprivileg – noch ein Tarifvertrag kommen wird. Ein BAG-Urteil ist verhindert worden.
Ein Fall im Zweiten Examen: S fordert in einem Laufzettel die Bevölkerung auf, wegen des bevorstehenden Weltuntergangs am 22.12. das Leben zu genießen. Daraufhin steinigen 10 Schüler ihre Lehrerin. Die Ordnungsbehörde möchte die weitere Verteilung verhindern. Ein schönes Urteil des BGH zur Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle bei Eheverträgen – XII ZR 129/10. Die FAZ beschäftigt sich (endlich auch mal) mit Sanktionen gegen Professoren, die bei Plagiaten ihrer Schützlinge nicht genau hingucken – angemessen formuliert. Beamtenrechtliche, dienstrechtliche, disziplinarrechtliche Möglichkeiten? Darf einem Professor die Befugnis, zu prüfen, entzogen werden? Nach OVG Münster 6 B 1607/08 sei das nicht möglich. Wenn Depardieu nicht seine Weinberge mit nach Belgien nimmt und sich weiterhin mehr als 180 Tage in Frankreich aufhält, dürfte er nach deutschen Maßstäben kaum effektiv den mannigfachen Steuern entfliehen können. Boris Becker weiß ein Lied davon zu singen.
Dsa BVerfG beschäftigt sich in Kürze mit § 9 VII LPartG – den versteht man nur, wenn man den nicht in Bezug genommenen § 1742 mit dazu liest. Die Stadt Köln versucht, beim OVG Münster hinsichtlich der Bettensteuer zu retten, was zu retten ist, und wohl mit Erfolg. Die neue Satzung nach den Vorgaben des BVerwGs hat dazu geführt, dass die Verhandlung wieder eröffnet worden ist. Kann also eine nichtige Satzung ex tunc sogar noch in der zweiten Instanz gerettet werden? Es sieht so aus. Die FAZ hält den NPD-Verbotsantrag für Murks. Na dann. Das OLG Düsseldorf I-4 U 141/09 hat sich mit der Frage beschäftigt, ob eine Versicherung für die Falschberatung der die Versicherung verkaufenden Bank haftet, wenn der Kunde die monatliche Prämie nicht stemmen kann. Hier wurde wohl der Falsche verklagt.
Herr Mollath soll seit 6 Jahren in der geschlossenen Abteilung sitzen, weil er angeblich seine Frau geschlagen und Autoreifen zerstochen habe. Außer mir scheint das niemand verwunderlich zu finden. Wo sind wir denn? Hier noch die Prüfung am 30.11. Scheiff/Altenhain/Feldmann – die Noten: 40 zu 82 (9+11), 41 zu 83 (9+11), 45 zu 82 (7+10), 52 zu 94 (9+11). Im Zivilrecht Auskunftsansprüche und ZPO. Im Strafrecht keine Deals sondern Mord und Totschlag und § 28. Im ÖR eine Baumschutzsatzung und erkennungsdienstliche Maßnahmen vor einer Nazikneipe. Die Länge der Vorträge ließ bis auf einen wohl auch sehr zu wünschen übrig. 2010 entwendet jemand den vermeintlichen Störtebeker-Schädel aus einem Hamburger Museum. Aus Jux angeblich. Die Verteidigerin beantragt nun, durch Gutachten festzustellen, ob es sich wirklich um den geköpften Piraten handelt. Würden Sie dem Beweisantrag stattgeben und wenn nein, warum nicht? Der EuGH ist 60 geworden. Gute Urteile? Dassonville, Keck, Cassis, da es leichter wurde, ausländische Produkte ins Land zu bringen. Schlechte Urteile? Tanja Kreil – an unsere Landesverteidigung darf keiner von außen ran. Feryn – darf man im Fernsehen noch nicht mal die Wahrheit sagen über den Ruf von marokkanischen Garagenbauern bei Kunden? Fragwürdige Urteile? § 613 a sei auch in der Insolvenz anwendbar. Das OVG Münster 19 A 2264/10 hat sich am 6.12. mit der Frage beschäftigt, wie man eine deutsche Staagsangehörigkeit unfreiwillig verliert – reicht es, seit 1965 in Israel zu leben? Der Thomas-Mann-Artikel 16 GG ist zu beachten. Kann das Einbuddeln von Kartoffeln in einem fremden Acker Sachbeschädigung oder Nötigung sein? LG Neubrandenburg in der JuS S. 1140.
lAG Hamm 2 Ta 337/11: der Sohn ist Arbeitnehmer im Betrieb seines Vaters. Der wird nun von allen Kindern beerbt, auch durch diesen Sohn. Was ist mit dem Arbeitsverhältnis? Kann eine Erbengemeinschaft Arbeitgeberin sein wie eine GbR auch? Wenn nein, was dann? In türkischen Erbfällen mit Eigentumswohnungen in Deutschland sollte man den Konsularvertrg vom 28.5.1929 kennen – BGH IV ZB 12/12 in der neuen FamRZ S. 1871 f. besprochen. Das könnte eine Frage im Assessmentcenter werden: darf die Gerichtspräsidentin des OLG Karlsruhe Erledigungszahlen vorgeben? Nach der SZ meint das Richterdienstgericht ja. Ist die persönliche und/oder sachliche Unabhängigkeit verletzt und was ist das überhaupt? Der Bundesrat will nun die Federführung in einem NPD-Verbotsverfahren übernehmen – anders als 2001 ff.., da versenkte die Bundesregierung die Sache. Musste der Bundesrat einstimmig entscheiden oder hätte er auch mehrheitlich für den Kreuzzug stimmen dürfen? Der General-Anzeiger berichtet, dass ein Dieb sich den auf dem Beifahrersitz liegenden Rucksack gegriffen hat, in dem allerdings Hörgeräte für 4.000 € waren. Versuch oder Vollendung? Sind die für ihn völlig unbrauchbar?
Prüfungsthemen im Zweiten in den letzten Wochen: BGH 5 StR 581/10 und Datenhehlerei, da gäbe es eine Strafbarkeitslücke, und BGH VII ZR 136/11. Der BGH XII ZR 40/11 rettet eine unwirksame Autovemieter-AGB-Klausel (die Polizei sei bei einem Unfall zu holen) durch einen Schwenk ins VVG – das ist mehr als geltungserhaltende Reduktion – geltungserhaltende Konservation. Das BVerfG 1 BvR 22/12 hat zu einer baden-württembergischen Dauerobservation eines ehemals Sicherungsverwahrten entschieden. In NRW würde es um § 16 a PolG gehen. Das Gericht verlangt nun eine (solche?) Spezialermächtigungsgrundlage statt der Generalklausel. Ist die Dauerobservation eine Strafe ohne Straftat, wie der EGMR sie für unzulässig hält? Ba-Wü hatte als erstes Land damals versucht, per Landesgesetz diese Leute im Gefängnis zu halten und wurde mangels Kompetenz aufgehoben. Ist die Dauerobservation nun ein minus oder ein aliud dazu?
Die SZ fragt, ob die verhindert wordenen NY-Marathon-Teilnehmer nicht doch Erstattung ihrer Unkosten verlangen können, da der Veranstalter von seiner Versicherung Lloyds Geld bekommen hat. Das OVG Münster hat sich mit Tariflöhnen im Pizzaservice beschäftigt – eine Klage gegen die Allgemeinverbindlichkeitserklärung wurde nach gewonnener erster Instanz abgewiesen.
Ein Zuschauerbericht vom 30.11. zu den Vorträgen – wohl BGH NJW 1997 S. 2234 nachgebildet: 3 von 4 Leuten haben erst mal den SV erzählt und dann die Fragen. Lesen die Leute das Merkblatt nicht? Länge der Vorträge zwischen 4 einhalb und 7 einhalb Minuten. Zur Frage, ob eine Alzheimer-Patientin ein Testament machen könne, also ob sie an Geistesschwäche leider oder nicht, wurde gemeint – ich sag mal nicht von wem, dass Alzheimer bedeute, dass man nicht mehr nach Hause finde, man könne aber noch testieren. Ob Ärzte das auch so sehen? Die Noten vom 14.11. Schilken/Bamberger/Graf: 62 zu 111 (11+9), 24 zu 46 (7+5), 46 zu 96 (11+11), 44 zu 9x (11+9), x zu 43 (2+7). Aha – der Rapper hatte eine Auslobung über 1 Million Dollar für seinen abhandengekommenen PC gestellt. Es geht also nicht um „Finderlohn“. Warum hat der Finder dann in den USA geklagt und nicht hier? Jetzt muss er wahrscheinlich um 30% an seine Anwälte abgeben. Die Zeitungen berichten, dass bei Altehen und der Unterhaltsfrage die Ehedauer nun eine Rolle spielen soll. Die Unterhaltsreform von 2008 hat allerdings den Aufstockungsunterhalt ohnehin nicht beseitigt. Ich hatte bisher nicht den Eindruck, dass bei diesem eine Rolle spielt, ob und welche Kinder man zu versorgen hat.
Der Vortrag vom 30.11.: das Wurzelwerk einer Fichte beschädigt die benachbarte Terrasse. Den Rest kann man sich denken. Die Prüfung am 30.11. Schmöckel/Gehle/Ehlen: im Strafrecht, ob das Betrug ist, wenn Carglass die Selbstbeteiligung bei der Kaskoversicherung ersetzt, wenn man ein Jahr lang mit deren Werbung an der Scheibe rumfährt. Im ÖR wird das Maskottchen des 1. FC Köln beerdigt und bekommt um den Kölner Dom rum eine Veranstaltung – Versammlung? Im Zivilrecht will eine Alzheimerpatientin ein Testament machen. Die FAS meint, das neue Wahlrecht sei verfassungswidrig, da der Wähler die Ausgleichsmandate überhaupt nicht wähle und weil das negative Stimmgewicht immer noch da sei. One man one vote sei die richtige Lösung, also Verhältniswahlrecht. Ja, aber das ist politisch nicht durchsetzbar. Der Express berichtet, dass der Finder eines PCs eines Rappers, den der in Köln „verloren“ hatte, in New York mit Erfolg eine Million Dollar Finderlohn eingeklagt hat. IPR. Wieviel hätte er bei uns maximal bekommen?
November: Die bayerische Justizministerin will die Generalstaatsanwaltschaft veranlasst haben, ein Wiederaufnahme zugunsten von Herrn Mollath einzuleiten. Die StA die unabhängigste Behörde der Welt? Und wenn die das nicht tut? Freiheitsberaubung im Amt, Verfolgung Unschuldiger mit einer Akte der StA gegen den Generalstaatsanwalt? Die UN-Vollversammlung – soft law – erkennt Palästina als Nichtmitgliedstaat an. Statt über Gutachtenaufträge der Vollversammlung an den IGH zu kommen, kann es jetzt als Kläger auftreten. Wohl auch beim IStGH. Isrealischer Siedlungsbau als Delikt? Ist Palästina nach unserer Definition ein Staat, wenn Israel den Zugang – Luft, See, Land – bestimmt? Eher weniger. Das VG Aachen 1 K 1518/12 hat nichts gegen sichtbare Tätowierungen eines Polizeibeamten. Der Karl-Lagerfeld-Zopf wurde vor ein paar Jahren nur mangels Ermächtigungsgrundlage geduldet. Kann es sein, dass wir spießig sind?
Der EuGH will keine Syndikusanwälte bei sich sehen – C-422/11. Die Prüfung am 28.11. Bieber/Verrel/Krämer: im Zivilrecht wurde, da letzte Prüfung, der Fall aus der ersten Prüfung 1992 wiederholt. Im ÖR kam das Bierbyke, eine umgebaute Gaststätte zum Missfallen der Nachbarn und Handwerksordnung plus EU. Im Strafrecht nur StPO anhand eines FAZ-Artikels mit lauter Wortwahlfehlern. Der Vortrag im Zweiten am 28.11.: OLG Düsseldorf NStZ 2012 S. 326 – die Unfallflucht nach dem loslaufenden Einkaufswagen auf dem Lidl-Parkplatz. In der Prüfung Sauer/Wagenitz/Bühler wurde im ÖR ein Abschleppfall – das Halteverbot kommt zum Auto – geprüft; im Strafrecht Nebenklage plus § 33 a StPO; im Zivilrecht BAG 1 AZR 179/11 sowie Übertragung eines Hauses im Wege des Generationenvertrages. Der Vortrag vom 28.11.: der Autoaußenspiegel wird in der automatischen Waschanlage beschädigt – es gibt einen AGB-Haftungsausschluss. In der Prüfung Ey/Diesterheft/Dierke ging es im ÖR um die Befristung einer Aufstiegserlaubnis (BVerwG 4 C 69.82 zum Einlesen), im Strafrecht um Verjährung bei einem Einbruchsdiebstahl, im Zivilrecht § 241 a – Töpfe werden an den B verschickt, der verkauft sie an C, der verschenkt sie an die Freundin F, da die Töpfe doch nicht wertlos sind, wie allseitig angenommen. Aus 31 Vorpunkten kann man 90 Endpunkte machen. Die Noten: 21 zu 51 (6+8), 31 zu 90 (16+14), 28 zu 50, 30 zu 71 (8+11). 1998 entflieht Herr K. aus einem Polizeiauto, zwingt einen Autofahrer mit zugespielter Waffe, ihn nach Meckenheim zu fahren, und das soll weder § 255 noch § 239 a oder b sein, meint jetzt auch das OLG Köln, und daher verjährt. Die Autofahrt sei kein erforderlicher zusätzlicher Vorteil. Auslieferungshaftentschädigung bekäme er aber dennoch nicht. Er hätte sich wegen Verjährung ja stellen können. Das kann einfach nicht richtig sein. § 248 b und § 240 = § 255 und daher auch § 316 a. Plus § 250 und damit sind wir bei 5 Jahren aufwärts wie bei § 239 a und b auch. Nach der SZ geben Eltern eine falsche Adresse an, damit ihre Kinder nicht in eine Grundschule mit hohem Ausländeranteil eingeschult werden – § 1 AO-GS in NRW – angeblich hat man die Auswahlfreiheit – früher musste man in die nächstgelegene Volksschule gehen. Ist das jetzt Betrug? In Bonn hat man den Vorteil, dass Rheinland-Pfalz direkt nebenan ist. Länderübergreifend interessieren Behörden sich nicht. Schalke bekommt nach Die Welt einen eigenen Friedhof. In welcher Form organisiert man den? Nach dem Generalanzeiger regen Mitbürger sich über elektrische Laubbläser auf. Dürfte die Stadt die per Satzung verbieten? LImSchG?
Stellen Fressgeräusche eines Holzbockhauskäfers 3 Jahre nach Übergabe des gekauften Holzhauses einen Mangel bei Gefahrübergang dar? OLG KOblenz 5 U 1224/11 hat alles, was man in Examensklausuren im Zweiten so erwarten kann. Dr. Krombach, der vom Vater des getöteten Mädchens aus Deutschland nach Frankreich entführt worden war, ist laut SZ nun in der Berufungsinstanz. Er beruft sich auf ne bis in idem der Schengener Übereinkommen, da in Deutschland das Verfahren eingestellt worden war. 2001 war der Fall der große Aufreger, da der europäische Haftbefehl zeigte, wie gefährlich er ist. Sowohl der EuGH (zum Adhäsionsverfahren) als auch der EGMR (zum Strafverfahren an sich) meinten, eine Verurteilung ohne rechtliches Gehör in Form einer Art Versäumnisurteil entspreche nicht dem Mindeststandard rechtsstaatlichen Handelns. Gegen die Entführung vor ein paar Jahren hat die französische Justiz aber keine Einwände. Hätten wir auch nicht, solange der Staat keinen Anreiz dazu gibt. In der FAZ liest man Erstaunliches zu der Nicht-Unabhängigkeit von selbständigen Anwälten und den armen, ach so diskriminierten Syndikusanwälten. Meinetwegen können die zugelassen werden. Mir nehmen die keine Fälle weg, aber vielleicht den Großkanzleien.
Der EuGH gibt eine ungewöhnlich lange Pressemitteilung zum irischen Angriff gegen den ESM C-370/12 – heraus. Man merkt, dass aus dem französischen übersetzt wird – ein monotoner Stil ohne Begründung -das sei eben so – meistens. Die ehemalige Tagesschausprechering, welche die Wertschätzung der Mutter im „Dritten Reich“ vermisst und Hitler als „Politiker“ bezeichnet, hatte in der Tradition der Walden/Böll-Entscheidung gehofft, dass der Autor die Lufthoheit über seine Aussagen habe und gegen Falschzitate vorgehen könne – das BVerfG 1 BvR 2720/11 – zelebriert aber die Lüth-Rechtsprechung: Pressefreiheit über alles. Die SZ schreibt zu Art. 101 III der hessischen Verfassung – Angehörige ehemaliger Herrscherhäuser dürfen nicht in der Landesregierung sitzen. War mal Examensklausur. Es gilt: hessische Vorschriften sind immer verfassungswidrig. Problem: 1946 war die Vorschrift sinnvoll, auch 1990 versuchten in einigen osteuropäischen Ländern ehemalige Könige zum Teil erfolgreich an die Regierung zu kommen. 2012 verstößt die Vorschrift aber gegen Art. 3 III GG – nicht Art. 33 II – ein Ministeramt fällt da nicht drunter, sonst könnte man sich einklagen. Gibt es also eine Verfallsdauer von Verfassungsrecht – ein living instrument? Das VG Düsseldorf 14 K 2727/12 meint, dass ein Auto auch abgeschleppt werden darf, wenn das Schild „Feuerwehrzufahrt“ sinnlos ist, weil da keine Zufahrt ist. Die SZ regt sich über § 63 StGB und den Fall Mollath auf. Ich dachte immer, jemand kommt nur in die Psychiatrie, wenn er körperlich gefährlich ist für sich oder andere. Englische Reporter stellen einem österreichischen EU-Parlamentarier eine Falle und bieten ihm viel Geld, wenn er in ihrem Sinne wirkt und nehmen das Gespräch heimlich auf. Strafbarkeit der Beteiligten? Ein Ehemann erstickt seine Ehefrau mit dem Kissen und verbuddelt sie auf der anderen Rheinseite, was die Bonner Polizei überfordert. Die Tat kommt nach langer Zeit heraus. Nun sagt der Gerichtsmediziner, Ersticken sei eine grausame Tötungsart. Man lernt wieder, dass man den Mund halten sollte. Frau Zschäpe sollte zudem aus dem Fall Verena Becker lernen. Nicht dass ich die Damen unterstützen möchte, aber das ist nun mal die Aufgabe eines Anwaltes, einseitig zu sehen und zu denken.
Das LJM teilt durch Newsletter mit, dass man demnächst Biogummibärchen in den Landesfarben online erwerben könne – zudem veranstalte eine JVA einen Weihnachtsmarkt. Dürfen die das? § 107 GO analog? Wie ist der Fall des OLG Hamm I-30 U 80/11 strafrechtlich zu beurteilen? Hell’s Angels analog? Unsere BMJ will die „Gebühren“ der Inkassounternehmen deckeln. Diese Unternehmen verdanken ihre Existenz dem BGH, der die eigene Arbeitskraft nicht als ersatzfähig im Rahmen der §§ 249 ff. einstufte. Wenn das geändert würde, könnte die Telekom 4 Rechtspflegerinnen einstellen und ihre geschätzten 200.000 rückständigen Rechnungen selber bearbeiten statt durch eine Anwaltskanzlei. In der FAZ wird empfohlen, die Beschneidungsvorschrift in § 1631 BGB mit einer Verordnungsermächtigung zu versehen, in welcher die Minima an Moral und Recht festgeschrieben würden. Moral durch einen Oberamtsrat im BMJ? Setzen, sechs. Die Wesentlichkeitstheorie und überhaupt „Moral“ – womit wir wieder bei Kant wären. Das OLG Köln 16 U 80/12 und der Schamane. Auch sehr griffig.
Die Zschäpe-Verteidiger geben in der SZ einen Einblick in ihre Verteidigungstrategie. Eitelkeit ist schädlich in diesem Geschäft. In die „Stadt“ Bad Münstereifel soll ein Factory Outlet Zentrum mitten in die Innenstadt. Erlauben die relativ neuen Vorschriften im BauGB zum Einzelhandelskonzept das? Ist ein Bürgerbegehren gegen die Bonner Oper zulässig, weil diese zu teuer sei? § 26 GO? Die FAZ diskutiert das geplante NPD-Verbotsverfahren auch mit Blick auf Luxemburg. Der EuGH (zuständig?) meine, dass nur bei Terrorismus oder drohender Machtübernahme (da dürfte man dann zu spät kommen) ein Verbot möglich sei. Muss das BVerfG das mit einbeziehen? Nach der SZ soll der EuGH C-139/11 die Frage, welche Verjährung bei verspäteten Flügen gilt, von dem angerufenen Gericht abhängig machen. Ist die Verjährung autonom also als Verfahrensregel auszulegen? „Klageverjährung“ heißt es in der deutschen Pressemitteilung. Da muss ein deutscher Anwalt jetzt schauen, wo es die günstigste Verjährungsregelung gibt und dann notfalls in Schweden klagen. Fein.
Die Prüfung Limpens/Rehbein/Morawitz am 21.11.: Deals – überlange Verfahrensdauer – Ausschluss aus Gemeinderatsfraktion – im Zivilrecht eine Examensklausur, ein Gemälde gerät auf den Sperrmüll. Der Vortrag am 21.11. im Ersten: die Studentin mit Pistolenattrappe verrammelt die Tür zum Lager der Boutique, als der Inhaber da hinten rumkruschpelt und nimmt eine Lederjacke sowie eine Armbanduhr mit. Nur ein Kandidat hat überhaupt den Raub gesehen. In der Prüfung Ketterle/Esser/Huschens wurde gefragt, wer am 21.11. 134 Jahre alt geworden wäre und wie die Radbruchsche Formel lauten würde. Dann doch lieber eine Mutprobe für Shrek, die Prinzessin aus der Gewalt des Drachen zu befreien oder die Frage nach dem kundigen Thebaner. Und viel ZPO und der KfZ-Reparateur will wegen des bei einer Probefahrt unverschuldeten Unfalls Ersatz vom Gegner. Warum man früher immer § 7 StVG mit/und § 823 geprüft hätte? Im ÖR alles um das Bierbyke. Im Strafrecht fährt auf der Autobahn jemand mit 2,9 Promille und 180 km/h 500 Meter mit einem Abstand von 5 Metern hinter jemandem her. Die Noten: 69 zu 111, 31 zu 61, 30 zu 53 und unter 30 zu 54. Im Zweiten wurde diese Woche BayVGH 11 Bv 08.1301 vom 10.5.2010 geprüft: Pferdekutschen in der Innenstadt. In den Vorträgen ging es um eine Nachbarin, die mit der EC-Karte der kranken Kollegin zuviel Geld abhebt sowie einen Polizeibeamten, der aufgrund einer falschen Analyse des LKA von einem gefälschten Pass ausgeht und den Inhaber festnimmt. Das neue Mediationsrecht sowie gelaufene Klausuren wurden eingeflochten. Bisher war eine Unfallflucht ein sicherer Grund für den Verlust des Kaskoversicherungsschutzes – jetzt nicht mehr – BGH IV ZR 97/11. Das ist ja eigentlich doll – ein Anreiz, Unfallflucht zu begehen und den eigenen Schaden noch ersetzt zu erhalten. Am 23.11. beschäftigt sich der Bundestag mit dem Steuerflüchtlingsabkommen mit der Schweiz. Warum? Art. 59 II direkt oder analog? NRW will das Hochschulgesetz wieder wirtschaftunfreundlicher machen – die Manager sollen aus dem Hochschulrat raus, Frauen und Parteien- und Kirchenvertreter u.ä. rein. Die Frauenquote wo man hinguckt, ob sie passt oder nicht.
Ein raffiniertes Urteil aus Erfurt. Die Kirchen haben formal verloren, inhaltlich aber gewonnen. Die Gewerkschaft Ver.di hat formal gewonnen und kann deshalb nicht zum BVerfG. Die Erfindung „verkündigungsnahe und -ferne“ MItarbeiter des LAG Hamm ist abgelehnt worden. Der Mann im Heizungskeller ist wichtiger für das kirchliche Krankenhaus als der Krankenhausseelsorger. Die Gewerkschaften haben auf einen Ansturm neuer Mitglieder gehofft. Der wird wohl ausbleiben. Die Kirchen werden nun auf gar keinen Fall das tun, was Herr Bsirske möchte – Tarifverträge abschließen. Steine statt Brot. Wie hat das Gericht, welches mit einem Anwaltsregress befasst ist, den zugrundeliegenden Fall zu beurteilen? BGH IX ZR 207/11 Rdnr. 26 ff.. – keine Präjudizialität des Vorprozesses. Das ist ein Geschenk an unseren Berufsstand.
Warum wollen manche Eltern ihre Kinder lebensuntüchtig lassen, indem sie nicht lernen sollen, zu schwimmen? VG Köln 10 L 1400/12 mal zu einem Jungen. Die Gewerkschaften haben sich einen Sitz am Verhandlungstisch der Kirchen erkämpft – BAG 1 AZR 179/1. Den EuGH wird das nicht interessieren, da er für Arbeitskampfrecht eigentlich nicht zuständig ist. Über den Seitenschritt der Dienstleistungsfreiheit – viking line – entscheidet er trotzdem. Auf dem EU-Gipfel am 22.11. soll nach Art. 312 AEUV ein Finanzrahmen ohne die Briten beschlossen werden. Gibt die Vorschrift das her? Müsste Großbritannien dann nicht austreten? Nach dem Generalanzeiger hat das VG Köln eine Imbissbude für den Weihnachtsmarkt in Bonn im Eilverfahren für zu unattraktiv erklärt, nachdem per Los entschieden worden war.
In der dritten Prüfung am 16.11. – Ey pp. – wurde der BGH – der Ast fällt im Wald auf die Spaziergängerin – geprüft, die Änderung einer Hausnummer durch die Stadt und Strafrecht-Basics. In der Bieberprüfung wurde neben Donna Leon auch Rechtsgeschichte gefragt – 20 Minuten mindestens. Die Prüfung Zimmermann/Verrell/Weingarten am 16.11.: im ÖR musste ein Kandidat also Bandidomitglied zum Anwalt – dann Verwaltungsrecht AT wie in den Protokollen. Im Strafrecht Deals bis zum Anschlag und gekreuzte Mordmerkmale. Im Zivilrecht Mahnverfahren, Produkthaftungsrecht – ein gekauftes Ölfass wird nichtz richtig zugemacht und verschmutzt den geleasten LKW – 6.000 € Reinigungskosten. Die Prüfung im Zweiten am 14.11. Schwieren/Roitzheim/Berger – der Vortrag, ein Mops mit falscher Ringelung der Rute – BGH VIII ZR 281/04 nachgebildet. Die Hundezüchterin – seit 1990 18 Würfe – wurde nicht als Unternehmerin angesehen – man hat „gewerblich“ in § 14 nicht EU-konform gelesen – Dusty vom Zoo-BGH sieht das anders. Im Strafrecht Parfümumetikettierung und Festnahme in Augsburg mit Bielefelder Haftbefehl. Sowie BVerfG 2 BvR 610/12. Im ÖR versorgt ein Landwirt seine Tiere nicht richtig. Im Zivilrecht Drittwiderspruchsklage gegen Steuerbescheide. Die FAZ weist auf das BAG am 20.11. und das Vielleicht-Streikrecht von evangelischen Diakoniemitarbeitern hin. Das Streikrecht sei gesetzlich nicht geregelt. Das haben wir aber anders gelernt – in den 70ern EMRK und danach Art. 9 III GG. Kirchen segeln juristisch in den Untergang. Früher gewannen sie alle Fälle außer Bonifatius und das war eine Fehlentscheidung des RG und dazu noch in einem evangelischen Fall. Aber nicht wegen des Heiligen Geistes, sondern weil die Kirche nur zu Gericht ging, wenn sie sicher war, zu gewinnen. Seit 2000 – Kommission Giscard d’Estaing – hat sie in der EU die Unterstützung verloren. Die deutschen Privilegien – Eintreiben der Kirchensteuer durch das Finanzamt z.B. – wird auf absehbare Zeit angegriffen werden. Auch der EGMR guckt kritisch – s. geschiedener Chefarzt oder Chorleiter.
Die Welt und die SZ rühmen sich, die Anklageschrift gegen Frau Zschäpe zu lesen bekommen zu haben, was immer das auch heißen mag, und zitieren als Nachweis die Fußnotenanzahl und Seitenzahl. Diese Zeitungen lassen sich instrumentalisieren – nicht ein kritisches Wort – die FAZ hat wohl ihren Teller nicht leer gegessen. Fußnoten in einer Anklageschrift? Präzisere Dinge als bisher bekannt, gibt es aber nicht. Sie habe „legendiert“ – schon das Wort verursacht Sodbrennen. Wie sollen Straftäter denn leben? Interessant ist jedoch der Antrag auf Sicherungsverwahrung. Falls sie Mittäterin sein sollte, dürfte der Antrag wegen der besonderen Schwere der Schuld überflüssig sein. Reichen Brandstiftung/Begünstigung/Geldwäsche/Beihilfe/§ 129 a für eine Sicherungsverwahrung? Die Verteidiger werden zur Mittäterschaft (erstmals subjektive Theorie zu Lasten des Angeklagten) sicherlich wissen wollen, wie die Anklage den Schluss erklärt, wenn sie die Patin gewesen sein soll.
Der Vortrag vom 16.11.: ein männliches Möchtegernmodel will einen Vertrag mit einer Castingphotofirma übers Internet schließen und drückt aus Versehen auf „Absenden“ und widerruft dann. In der Prüfung Roth/Bieber/Pabst wurden im Zivilrecht BGH VI ZR 114/11 und X ZR 154/11 geprüft. Im Strafrecht zum wiederholten Mal der Commissario Brunettifall, in welchem die Dirigentenarztfrau ihm das Gehör nimmt, damit er sich umbringt, weil er wen aus der Familie mißbraucht hat. Im ÖR „CSU verletzt ZDF in Pressefreiheit“ – was ist falsch daran? Der negative Verbotsantrag der NPD und Auslieferung von Petra (?) nach Thailand (?). Die Vermeidung von Überhangmandanten und ein Abschleppfall. Eine Prüfung im Zweiten am 16.11.: im Strafrecht der Schwitzkastenfall des BGH, im ÖR der Bezirksschornsteinfeger mti dem Hitlerbärtchen, im Zivilrecht eine BGH-Entscheidung – ein Betriebsrat hat eine Unternehmensberatung beauftragt. Muss ich noch nachgucken – sagt mir so nichts. Aha – BGH III ZR 266/11 – wie peinlich – ganz aktuell. Und haftet der Waldeigentümer für einen runtergefallenen Ast auf eine Sparziergängerin? Das kennt man wenigstens – BGH VI ZR 311/11. Das OLG Nürnberg 1 Ss 258/12 meint, dass die Wegnahme von Fahnen oder Fanjacken eines Fußballfans auch dann Raub sei, wenn diese nur zerstört werden sollen. Das ist diskussionswürdig.
Die Zeitungen stellen jetzt die Folgefragen zu dem Chefarzt mit dem 13jährigen Gewohnheitstäter als Sohn. Als wenn der nicht gewusst hätte, dass das illegal ist. Was ist, wenn schon mal eine Abmahnung kam? Reicht Kürzung des Taschengeldes als Sanktion oder dass das erste Auto in weite Ferne rückt? Problematisch ist auch, dass die Abmahnanwälte 1.200 Titel auflaufen lassen und dann angreifen. Mitverschulden? Weder die Rechtsschutz noch die Haftpflichtversicherung sind in diesen Fällen eintrittspflichtig. Die SZ meinte gestern, Streaming sei legal. Frankreich will eine Nutella-Steuer einführen – man braucht nicht nur Geld sondern will die Bürger auch noch schlanker machen. Um 7 Uhr morgens ein Strom-Blackout in München. Keine doppelte Sicherung, fragt die SZ? Schadensersatzansprüche dürften wegen den üblichen Haftungsausschlüssen nicht zu realisieren sein. Facebookfahndung durch die Polizei – ein virtuelles Großraumrevier im Web 2.0? Gibt die StPO das her?
Die letzte Klausur im Zweiten – Kinderkarrussellverdrängungskonkurrentenklage – OVG Lüneburg 7 ME 116/09. Aha; als angeblich abfangsicheres virtuelles Liebesnest legt man ein Gmail-account unter einem Pseudonym mit Zugang für ihn und sie an und schreibt seine billets doux als Entwürfe. Der BGH sieht die Aufsichtspflichten von Chefarzteltern gegenüber uploadenden Harry Potters mit 13 nicht so wie das LG Köln und das OLG Köln – I ZR 74/12. Das wird wohl auch daran liegen, dass die Eltern noch nicht mit Computern aufgewachsen sind. Die Kommission Avenarius/Kapischke/? am 14.11.: im ÖR ging es um ein Gehege mit 5 Ozelots im reinen Wohngebiet und Basics im Europarecht. Im Strafrecht Brandstiftung und Unfallflucht mit dem Einkaufswagen auf dem Supermarktparkplatz, im Zivilrecht Erbrecht und eine komplizierte AGB-Frage im Bankenrecht. Die Prüfung Schilken/Bamberger/Graf am 14.11.: 47 zu 90, 46 zu 96, 25 zu 46, x zu 40, 67 zu 110. Im Strafrecht wurde das Beschneidungsurteil und eine alte Raubklausur besprochen. Im Zivilrecht BGH VI ZR 114/11. Im ÖR will eine Partei zu einem TV-Fernsehduell eingeladen werden. Die Prüfung Wackerbarth/Kallenberg/Heusch: 23 zu 48 (7+6), 32 zu 71 (4+10), 41 zu 75 (11+19) und x zu 82 (12+19). Im Zivilrecht GbR – § 128 HGB analog – im Strafrecht kauft eine Angestellte Jeans mit Angestelltenrabatt ein und veräußert die bei Ebay weiter. Im ÖR die Unterschiede MdB-Ratsherr und das Glasverbot im Karneval. Die Noten vom 14.11. Zieschang/Ziemßen/Habermehl: 35 zu 70 (5+10), 37 zu 61 (3+7), 41 zu 63 (7+5) und 33 zu 74 (11+10). Es wurden Vormerkung, Ausländerrecht/OBG und Versuch des erfolgsqualifizierten Delikts abgefragt. Der BGH verhandelt am 15.11., ob ein Chefarztvater für seinen illegal uploadenden 13jährigen Sohn haftet. Das OLG Köln verlangt vertiefte Computerkenntnisse der Eltern. Bitte unterscheiden, ob es um die Störerhaftung für § 1004 und die Zukunft geht oder um die Schadensersatzhaftung wegen Urheberrechtsverletzung. Die SZ bezeichnet den NPD-Antrag beim BVerfG u.a. als Frechheit und hält ihn mangels Rechtswegerschöpfung für unzulässig. Muss es nicht wegen der Waffengleichheit ein spiegelbildliches Verfahrensrecht zum Verbotsantrag geben oder hat eine Partei die Wolke über sich jahrelang und gerade im Wahlkampfjahr auszuhalten? Ich finde das nicht verwerflich. Problematisch ist, ob das Enumerativzugangsprinzip zum BVerfG einen seitlichen Wiegeschritt in die Verfassungsbeschwerde bzw. den Organstreit zulässt. Herr Gottschalk verkauft sein 2004 erworbenes Schloß am Rhein. Fällt das in die Spekulationsfrist? Laut FAZ will die NRW-Landesregierung in Orten, die man noch nicht mal von Radiostaumeldungen kennt wie Hörstel-Dreierwald forensische Kliniken hinsetzen. Haben die empörten Kommunen bzw. Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz einen Anspruch zu erfahren, welche anderen Grundstücke in die Auswahl gezogen wurden? Der Generalanzeiger schreibt bettlakenseitenmäßig über die Dispokredite = Kassenkredite der Gemeinden, die wegen Basel III ab 2013 zu Ende sein dürften. Es gäbe eine Haftungsgemeinschaft Bund/Länder/Gemeinden. Es ist manchmal intellektuell sehr mühsam, sich zu überlegen, wo dazu was stehen könnte. Ich glaub, ich googel das gleich.
Der Vortrag vom 14.11.: Der Rat schließt ein Ratsmitglied von der B-Plan-Beratung aus, da er ein Grundstück in der Gegend hat. Er setzt sich in den Zuschauerraum – jetzt weist ihn der Bürgermeister raus. Zweite Frage: Zulässigkeit der Klage gegen den Ratsbeschluss? Ist ein NPD-Antrag beim BVerfG auf Feststellung, dass sie nicht zu verbieten sei, zulässig? Beim LG Karlsruhe verklagt eine Frau, welche 2007 (vor Rom I,II – s. hinten im EGBGB Art. 229 ff..) französische Brustimplantate bekam, die mit Bausilikon befüllt waren, ihren Arzt („die nehmen Sie mit ins Grab“), den TüV aus Amtshaftung sowie die Teillieferfirma und die französische Haftpflichtversicherung. Der Arzt konnte das nicht wissen, der TüV ist nicht verantwortlich, da Zertifizierungsverfahren hier in diesem Bereich über Gutachterfirmen erfolgen, die Teillieferfirma hat das Teil gar nicht geliefert, in Deutschland gibt es keine Direkthaftung der Haftpflichtversicherung in diesen Fällen (muss das Gericht jetzt französisches Recht anwenden?). Man hat nicht den Eindruck, dass die Anwälte sich im IPR auskennen noch sonst gründlich recherchiert haben – sag ich jetzt mal so nach den Zeitungsberichten. In Rheinland-Pfalz wurde am 13.11. die kommende Rechtsmittelbelehrung im Zivilprozess in Verfahren ohne Anwaltszwang geprüft. Der Seegerichtshof in Hamburg bekommt vielleicht etwas zu tun. Argentinien will ein in Ghana gepfändetes Schiff frei bekommen. Ein Filmregisseur wird in Brandenburg Richter am Verfassungsgerichtshof oder Staatsgerichtshof. Ginge das in NRW? Dürfte ein staatlicher Friedhof einen Grabstein mit dem BVB-Logo ablehnen? Die erste ÖR-Klausur im Zweiten soll sich mit VG Gelsenkirchen 7 K 6895/04 – OVG Münster 4 A 830/07 beschäftigt haben. Nach der FAZ sollen demnächst Schriftsätze nur noch bei Mail an die Gerichte gehen dürfen. Bei den Verwaltungsgerichten wird schon zur Zeit praktisch alles eingescannt und gefaxt. Macht das weniger Arbeit als mit Briefmarke? Das glaube ich weniger.
Die Noten vom 31.10. Scholten/Habermehl/Zieschang: 43 zu 82 (9+10), 40 zu 69 (5+8), 39 zu 78 (4+11), 27 zu 45 (3+5) – Gefangene und Geschenke werden nicht gemacht. Die SZ berichtet über die Bauchschmerzen des BFH II R 9/11 zur Cash-GmbH. Die Eltern zahlen kurz vor ihrem Ableben ihr Vermögen in eine GmbH ein (man stelle sich das mal praktisch vor) und vererben ihren Kindern diese, so dass das Betriebsvermögen erbschaftssteuerfrei übertragen wird. Naja, erst mal kann das nur für Leute interessant sein, welche die schon hohen Freibeträge übersteigen. Zudem gibt es ja nun Pflichten bei GmbHs und Gründungs- und Folgekosten. Die Sache soll beim BVerfG liegen. Die zweite Strafrechtsklausur im Zweiten soll LG Siegen – BGH 4 StR 71/11 – Bauhofmobbing – nachgebildet sein. Wieviele Pflichtverteidiger bekommt Frau Zschäpe zwecks Abwehr der subjektiven Theorie gegen die Angeklagte? Drei? Aus Köln, aus München? Oder nur einen?
BGH V ZR 230/11: ist ein effektives Mittel gegen Garagenzuparker ein Anwaltsschreiben gegen den Halter oder doch besser abschleppen lassen? Leider wird der in der Anwaltsrechnung angegebene Gegenstandswert nicht mitgeteilt – vielleicht ist Abschleppen sogar preiswerter. Zahlt die Autohaftpflichtversicherung private Abschleppkosten? Das AG Frankfurt – 33 C 3082/12 – Blindzitat – soll die Makleranzeigenangabe zur Größe der Wohnung als nicht verbindlich für den Vermieter angesehen haben. § 166 I analog bei einer invitatio? Warum nicht? Herr Steinbrück soll bei den Bochumer Stadtwerken 25.000 € erhalten haben, ohne eine Rede halten zu müssen. Ob er noch eine Spesenzulage erhalten hat, wird nicht gesagt. Sagen wir mal nein. Ist das nicht schon eine Schenkung zumindestens eine gemischte Schenkung? Leider dann aber bewirkt. Jetzt habe ich das im Fernsehen auch gesehen. Der Generalbundesanwalt reduziert 500 Seiten Anklage auf die Feststellung, dass Frau Z. der Terrorzelle den Anschein der Normalität gegeben habe (und das Geld verwaltet habe – ich bin mir nicht sicher) und deshalb der hinreichende Verdacht der Mittäterschaft bestehe. Wenn Sie das im Examen schreiben würden, gäbe es maximal einen Punkt. Und zwar zu Recht. Man traut sich nicht, nicht gemäß § 25 II anzuklagen.
Das OVG Münster hat laut Generalanzeiger der Stadt Köln mitgeteilt, dass die Bettensteuersatzung weder für wirksam gehalten werde noch rückwirkend durch eine wirksame ersetzt werden könne. Da bleibt nur noch die Frage nach dem Warum zu der zweiten Aussage. Unser Generalbundesanwalt soll im Fernsehen die subjektive Theorie bei Frau Z. propagiert haben. Ob er seine Definition in BGH 3 StR 446/11 Randnummer 2 nicht gelesen hat? Seit wann ist jemals die Ehefrau eines Mörders/Drogendealers/Paten als Mittäterin oder überhaupt bestraft worden? Was hätte man denn strafrechtlich mit Eva Braun gemacht, wenn sie nicht von ihrem Mann in der Hochzeitsnacht umgebracht worden wäre? Und Anschein der Normalität – als wenn Massenmörder nicht leben würden wie andere Leute. Gangsterliebchen als Mittäterinnen!
Die Essenz von 700 Aktenordnern (SZ), ist eine 500 Seiten dicke Anklageschrift (Die Welt): Mittäterschaft zu 15 Banküberfällen und 10 Morden durch Verwaltung des Geldes, Anschein der Normalität und Beschaffung falscher Identitäten. Ne, tut mir leid, das reicht nicht. Die „Organisationsmacht“, welche die SZ ausmachen will, dürfte bei der Konstellation ja kaum bei ihr gelegen haben. Die Bundesanwaltschaft verhebt sich hier auch im Verfahren. Es ist absehbar, dass man sich bei mindestens 25 getrennten Vorwürfen plus § 129 a StGB und Sprengstoffdelilkt/Brandstiftung verheddert und endlos verhandeln wird. Es gibt zudem noch ein paar andere Angeklagte. Es ist nun nicht das erste Mal, dass solche Verfahren im Nichts enden. In Düsseldorf gab es vor langen Jahren mal ein Verfahren gegen mindestens 10 PKK-Anhänger mit je drei Verteidigern und zwei Dolmetschern (Kurdisch ins Türkische und Türkisch ins Deutsche). Zum Schluss sind die einfach nicht mehr erschienen. Allein die Feststellung, wer da ist, hat ja schon eine gefühlte Stunde gekostet. Ein spanisches Gericht verhängt ein anderthalbjähriges Fahrverbot gegen Michael Ballack. Bei uns gehen maximal 3 Monate. Wirkt die Entscheidung jetzt auch hier? Act of state doctrine – müssen deutsche Behörden spanische „übertriebene“ Justizakte beachten. Dazu brauche ich Bedenkzeit. Die letzten Zivilrechsklausur im Zweiten: BGH XI ZR 220/03 und ob ein Koi-Karpfen sowie die einzige weiße Anwaltskrawatte und das ipad der Anwaltsehefrau in rosa Schutzhülle pfändbar ist sowie ob eine Zustimmung zur Pfändung widerrufbar ist.
In der Prüfung Ey/Zieschang/Keller am 7.11. wurde der Glasverbotsfall im Karneval gestellt, man kam aber nur bis zur Klagebefugnis. Im Strafrecht Diebstahl, man kam aber nur bis zur Wegnahme. Im Zivilrecht § 894. Zeitung lesen ist da völlige Zeitverschwendung gewesen. Die Vortragspunkte 2 – 16. Der Vortrag vom 7.11.: ein Blumenhändler will seinen Konkurrenten durch vergiftetes Essen in der Imbissbude töten – der Imbissbudenbetreiber soll aber nur von einem nicht tödlichen Gift ausgehen – im Grunde der Juwelierfall von 1981 – BGHSt 30 S. 363 – § 22 bei mittelbarer Täterschaft. In der Abwandlung generelle Anfrage beim Kleinkriminellen, ob der gegen Geld jemand töten wolle, der verneint. In der Prüfung Dabitz/Boden/Jox kam im ÖR die erste Augustklausur – Friedhofssatzung gegen Kinderarbeit, im Strafrecht die Zeitungsmeldung von dem vertauschten Preisetikett an der Lederjacke im Kaufhaus mit § 252 Erweiterung. Im Zivilrecht nimmt ein minderjähriger Patient den vereinbarten Arzttermin nicht wahr – der Arzt will ene Art Entschädigung haben. Der EGMR hat am 7.11. das Gewerkschaftsrecht von rumänischen Priestern verhandelt. Die SZ meint, das Verfahren sei für Diakoniemitarbeiter bei uns wichtig. Sind diese so weit vom kirchlichen Auftrag weg, dass sie kollektive Arbeitnehmerrechte haben müssen? Gilt das Privileg des Tendenzbetriebes im BetrVG auch für das Tarifrecht oder im Individualarbeitsrecht? Zu den Deals werden alle in Betracht kommenden Vorschriften eingesammelt – § 261 StPO, § 46 StGB, Art. 3 GG – wir haben also eine Superrevisionsinstanz – der BGH scheint seine Arbeit nicht ordentlich zu machen. Da die jetzige Regelung und Handhabung wohl nicht gehalten wird, ist fraglich, ob und wie sie in Zukunft auszusehen hat. Wieso eigentlich der 2. Senat? Ist der nicht ausgelastet? Ein untergetauchter Hedgefondsinhaber meldet sich nun, nachdem über youtube ein most wanted-Aufruf mit einer Belohnung von 1,5 Million erschienen ist. Stellt das ein Verfahrenshindernis dar? Ist das ein Mordaufruf? § 111 StGB?
Elegant begründet – BVerwG 8 C 28.11: der NPD-Schornsteinfeger muss nicht wegen dieser Partei gehen sondern wegen der Teilnahme an einer Veranstaltung für die Walther-Rathenau-Mörder. Frau Zschäpe wird zum OLG München angeklagt. Die Zeitungen wissen jetzt schon, dass der Saal 136 Zuschauer fasst. Der dürfte schon wegen der Familienangehörigen der Opfer zu klein sein. Rechtsfolge? Reicht ein Zusammenleben mit zwei Männern und zwei oder drei Katzen für eine Zurechnung von 10 Morden der Männer? Mehr wird man wohl nicht in der Hand haben. In der Verhandlung zur Antiterrordatei wurde der Verfassungsschutz gefragt, ob er Informationen ausländischer Geheimdienste, die möglicherweise per Folter gewonnenw wurden, verwende. Das wurde natürlich strikt verneint. Dürfte man das denn, wenn es um einen neuen 11. September in zwei Wochen geht? Oder müsste sogar? In der Angelegenheit der früh pensionierten ungarischen Richter des EuGH C-286/12 erfährt man, dass diese bis 70 arbeiten dürfen bzw. müssen. Haben wir also auch eine unzulässige Altersdiskriminierung, weil Richter mit 65 aufhören müssen? Die beamtenrechtliche Regelung zur Verlängerung bis 67 ist ja nicht analog anwendbar.
Die Noten vom 24.10.: Traumann/Zwiehoff/Stobbe: 26 zu 54 (10+6), 33 zu 58 (4+7), 23 zu 40 (2+5), 27 zu 48 (3+6) und 34 zu 59 (7+6). Der EuGH sagt, dass eine Frühpensionierung von Richtern eine Altersdiskriminierung sei. Er meint etwas anderes: die ungarische Regierung entledigt sich unbequemer Richter. Darf Luxemburg ans Eingemachte eines Staates, die Justiz, ran bzw. rein? Nehmen wir mal an, ein Handwerker verspricht, Wasserleitungen mit einer Dicke von 20 mm zu legen, verwendet aber Rohre mit 13 mm. Das Rausrupfen und Neuverlegen würde 44.000 € kosten, der Minderwert jedoch nur 1.000 €. Wieviel bekommt der Besteller? BGH VII ZR 180/11. Wären 1.000 € nicht der Anreiz zum Betrug? Vor 14 Jahren entkommt ein Festgenommener mit einer Polizeiwaffe aus einem Polizeiauto, zwingt den erstbesten Autofahrer mit vorgehaltener Waffe ihn nach Meckenheim zu fahren, und eine Große Strafkammer in Bonn weigert sich nun, zu eröffnen. Das sei kein § 239 a oder b. Wie wäre es denn mit §§ 255, 250 und § 316 a? § 248 b plus Nötigung mit Waffe gibt fünf Jahre aufwärts – mehrfach. Die SZ fragt, ob es Deals gäbe, wenn die verboten wären. Ja, es geht nicht ohne. Bielefelder Fußballfans nehmen Werder Bremens Leuten die Fahne mit Gewalt ab. Raub oder § 255 oder ein Brauchtum wie das Maibaumklauen zum 1. Mai? Regelt unser Bundeswahlgesetz den Fall, dass am Wahltag wegen eines Sturms die Wetterverhältnisse zu schlecht sind? Ich hab nichts gefunden. Die zweite Klausur im Zweiten soll BGH VII ZR 135/10 und LG Düsseldorf 19 S 8/10 nachgebildet sein. Der New York Marathon wurde wegen Sandy abgesagt – die Teilnehmer bekommen ihr Startgeld von immerhin 347 € nicht zurück – die Reise- und Aufenthaltskosten ohnehin nicht. Wie wäre das nach deutschem Recht?
Die Noten vom 24.10. Bernsmann/Frank/Panizza: 5+8 zu 59. 4+7 zu 55, 4+6 zu 51, 5+9 zu 77 und 4+7 zu 51. Also alle noch mal rein. Auch wenn nicht ganz frisch, so doch interessant: OVG Münster vom 8.5.2009 16 A 3375/07: darf im juristischen Seminar per Kamera Bücherdiebstahl verhindert werden? Die Noten vom 26.10. Rolfs/Mertens/Müller: 28 zu 55 (6+7), 40 zu 75 (8+9), 61 zu 109 (12+12), 40 zu 87 (11+12), 36 zu 62 (7+7) und 45 zu 79 (10+8). Die FAZ berichtet über die Honorarkämpfe zwischen Großkanzleien und Großmandanten sowie in den Kanzleien. Dazu habe ich kein Jura studiert. Es gäbe nur 900 fähige Examenskandidaten für diese Kanleien. Meinetwegen. Gute Noten haben nur zwei Vorteile. Zum einen findet man die erste Stelle leichter. Zum zweiten kann man promovieren. Je länger die Berufserfahrung, desto geringer der Stellenwert der Examina.
Die FAZ und FAS machen sich für die Antiterrordateienverhandlung auf die Verfassungsbeschwerde eines pensionierten Oldenburger Richters geschmeidig. Die Trennung von Polizei und Geheimdienst (wikipedia – §§ 2, 3 BVerfSchG) würde durch Verbindung über Fahndungssoftware aufgehoben. Bei der Zwickauer Terrorzelle wurde doch gerade die fehlende Kommunikation beklagt oder habe ich das falsch in Erinnerung? Ähnliches kennt man schon vom EuGH – Möllendorf/Al Aqusa/Yusuf – zu den Kontosperrlisten von Terrorverdächtigen – auch der EGMR – Bosporus – hat sich schon damit beschäftigt – aber immer mit dem Ergebnis, wir sind nicht zuständig – das kommt von der UNO aus New York – Sicherheitsratsresolutionen sind ius cogens. Nur zum IGH kann ein einfacher Mensch nicht gehen. Als Notlösung hat der EuGH angeboten, dass der dringende Tatverdacht zu prüfen und rechtliches Gehör zu gewähren sei. Die Stadtwerke Bochum (Eigenbetrieb – GmbH-Konzern?) zahlen das höchste Steinbrückvortragshonorar. Ist das nicht Sache für den Staatsanwalt und die Kommunalaufsicht? Und er kommt ja noch wenigstens aus der Politik. Die anderen angeblichen Vortragenden können das von sich nicht behaupten.
Das Finanzgericht Köln meint, dass Pokergewinne zu versteuerndes Einkommen sind – über das Steuerrecht bewegt man sich vom Glücks- zum Geschicklichkeitsspiel. Hat das Auswirkungen auf die Pokerturnierproblematik? Das OLG Karlsruhe sieht A.C.A.B. Banner in Fußballstadien als strafbare Polizeibeamtenbeleidigung an – 1 (8) Ss 64/12 – oder könnte man das als bloße Satire ansehen? In einer Examensklausur war mal zu problematisieren, ob T-Shirt-Aufdrucke „macht die Bullen klein wie Stullen“ und „Bullenblut schmeckt gut“ strafbar oder witzig bzw. nur geschmacklos ist. Ich glaube, Polizeibeamten sind beim Fußball schlimmere Dinge gewöhnt.
Man meint, man wäre Ostfriese – das LJPA recycelt Klausuren – die erste Novemberklausur im Zweiten wieder mal die Videokamera gegen Nachbars Garten – BGH VI ZR 176/09 – sowie streunende Katzen LG Bonn 11 C 553/08 – und bellende Hunde OLG Berlin-Brandenburg 5 U 152/05 – letzeres Blindzitat. Als Katerhalterin weiß ich, dass Katzen Leuten, die sie nicht mögen, extra ein Häufchen in den Garten mitten auf den Rasen machen. Endlich etwas präziseres zu der zweiten ÖR-Klausur im August: im ersten Teil klagt eine niederländische Gemeinde gegen die Produkte des Handwerkskurses einer deutschen Grenzgemeinde, welche mit Gewinn verkauft werden. Im zweiten Teil will sich jemand in den Handwerkskurs 2012 reinklagen, obwohl der voll sein soll. Die SZ sieht die Beweislast bei Kachelmann in seinem Schadensersatzprozess gegen die behauptende Vergewaltigte. Das glaube ich kaum. Zum einen kann man schlecht beweisen, dass man nicht vergewaltigt hat. Zum zweiten musste Gerhard Schröder auch nicht beweisen, dass er seine Haare nicht färbt, sondern die Gala, dass er es tut. Hier haben wir aber die Besonderheit, dass es um Behauptungen in einem Strafprozess geht. In Zivilprozessen können Sie sehr viel sagen, ohne dass das monetäre Konsequenzen hat. Und der Schadensposten, die Gutachten? Schließlich hat das Gericht die doch angefordert und letztendlich bezahlt – auch die der Verteidigung? § 244 IV, V StPO? Das Gutachten von Professor Altenhain für den 7.11. in der BVerfG-Verhandlung zu den Deals liegt der SZ nach eigener Angabe vor. Richter hätten bei einer Befragung angegeben, dass sie nicht mit der Sanktionsschere drohen würden. Das hätte mich auch gewundert. Die gelegentlichen, konkludenten und ausdrücklichen Drohungen im Gerichtssaal (Sie müssen doch sehen, dass wir, die wir es besser wissen, den hinreichenden Tatverdacht bejaht haben – wir werden nie von oben aufgehoben – von der Körpersprache ganz zu schweigen) benötigen so was gar nicht. Das BVerG soll sich demnächst mit dem Streikrecht oder auch nicht von Beamten beschäftigen. Müsste da zwischen Polizei, Gefängnis, Finanzamt unterschieden werden? Die beste Vortragsnote am 31.10. in der Böndersprüfung waren 5 Punkte, in den anderen zweien 9 Punkte. Lieber kein Kommentar.
Die Prüfung Bönders/Fleischfresser/Klein-Blenkers am 31.10.: im Zivilrecht OLG Karlsruhe 12 U 143/11, im ÖR die Rentnerwarnung vor der Radarkontrolle und das Abschleppen des Autos wegen Regengefahr in die offene Seitenscheibe. Im Strafrecht §§ 331 ff… Der Vortrag vom 31.10.: der Galerist sieht, wie der Künstler K an seiner eigenen Skulptur das Namensschild „René Margritte“ befestigt, so dass das Ding mit einem Wert von 400 € nun 7.000 € kosten soll. Er verkauft es für 7.500 und behält 30% Provision. In der Prüfung Ahn-Roth/Kubink/Weingarten die Noten: 29 zu 54 (4+7), 35 zu 74 (9+10), 31 zu 59 (4+8), x zu 116 (6+13) und 42 zu 78 (6+10). Es wurde im Zivilrecht OLG Düsseldorf I-U 105/09 plus ZPO geprüft. Im Strafrecht BGHStt 11 S. 66 ff.. – Der Räuber schießt auf seinen Kumpel als vermeintlichen Verfolger. Im ÖR Einzelfragen zum Aufsichtsrecht, zu Polizei und Ordnungsbehörden – Basics. In der Prüfung Zieschang/Habermehl/Scholten wurden die Fälle nur als Aufhänger für das Abgrasen von Verständnis- und Wissensdingen benutzt. Im Strafrecht findet der Taxipassagier ein vergessenes Handy und steckt es ein. Im ÖR soll ein Schwarzafrikaner abgeschoben werden. Im Zivilrecht wird einem Bankkunden, der Zertifikate Nr. 2 kaufen will, Nr. 3 aufgeschwatzt.
Oktober: Bevor Sie Ihre Widerspruchsbegründung im Ersten oder Zweiten Examen selber stricken, wäre eine Lektüre des OVG Berlin-Brandenburg 10 B 5.11, insbesondere Randnummer 15, sinnvoll. „Wirkungsvolle Hinweise“ müssen es sein. Das OVG Münster hat die Oberhausener personenbezogene Sexsteuer gekippt. Darf jetzt rückwirkend eine Quadratmetersexsteuer erhoben werden? Das OVG Koblenz 7 A 10532/12.OVG hält eine Polizeibahnkontrolle wegen der Hautfarbe für unzulässig. Im Straßenverkehr darf die Polizei willkürlich kontrollieren – ohne jede Gefahr – im Seuchenrecht bei ein bißchen Gefahr und bei der Bahn? Liegt nicht ein Passvergehen nahe? Bitte kein Geschrei, ich wär rechtsradikal – ich frage ja nur. Die Haftbefehlsvoraussetzungen werden hinsichtlich der Prügelei mit Todesfolge am Alexanderplatz in Berlin kontrovers diskutiert. Eine Zeitung interviewt den Hauptverdächtigen in Istanbul und gibt ihm eine Plattform – § 257? Die Pressemitteilung zu der BVerfG-Verhandlung zu den Deals am 7.11. zeigt, dass die Richtermannschaft in Überzahl auf den Platz geschickt wird. Anwaltlicherseits kommen gerade mal zwei Organisationen zu Wort. Wahrscheinlich kurz vor dem Mittagessen, wenn alle schon müde sind.
Die SZ berichtet über den Sachverhalt, mit dem sich das BVerfG wegen den Deals beschäftigen wird. Zwei bewaffnete Polizeibeamte nehmen vietnamesischen Zigarettenschmugglern Zigarettenstangen weg und behalten zwei für sich. Raub mit Waffen, obwohl die Wegnahme ja wohl eine rechtmäßige Beschlagnahme sein dürfte? Wie wirkt sich aus, dass der Vorsitzende Richter 4 Jahre angekündigt hat, wenn kein Geständnis käme und der Anwalt auf dem Flur eine Verhaftung in Aussicht stellt? Das BVerwG entscheidet Anfang November den NPD-Bezirksschornsteinfeger. Sowie – 5 C 19.11 – die Morgan/Bucher-Problematik (BaföG bei Studium im EU-Inland) für Liechtenstein. Hilft hier die neue Formel? Ist ein Vormerkungsinhaber ohne Grundstücksbesitz beim Verwaltungsgericht klagebefugt? Auch BVerwG 9 C 14.11. Wie bekommt man Minderjährige in die Disco? OLG Nürnberg 2 St OLG Ss 108/06. OVG Berlin-Brandenburg 6 S 16.12 ist auch nett: Konkurrentenklage einer Kletterhalle gegen die günstige Vermietung durch die Stadt, so dass zwei Kletterhallen neben einander liegen? Das VG meinte, das sei eine unzulässige Beihilfe, das OVG hält dagegen.
In der Prüfung am 24.10. Traumann/Zwiehoff/Stobbe wurde BGH 1 StR 134/11 sowie der Gartenzwerg mit dem Stinkefinger nach AG Grünstadt 2 a C 334/93 geprüft und wieder mal die Abschleppproblematik im Zivilrecht. Im ÖR ein Katzensteuerbescheid. Die SZ berichtet, dass der BGH-Senatsvorsitzendenstreit nun ins Dreidimensionale geht. Herr Fischer klagt wegen zwei Senatsvorsitzen vor dem VG Karlsruhe sowie vor dem Richterdienstgericht und werde wohl wegen eines weiteren frei werdenden Vorsitzes auch noch klagen. Gibt es eine Triple-Konkurrentenklage oder fehlt Nummer 2 und 3 das Rechtschutzbedürfnis, vor allem, wenn man bei Nummer 1 schon einen Etappensieg verbuchen konnte? Das Niveau dürfte in jedem Fall eher in die Südkurve Hansa Rostock / St. Pauli gehören. Wieder mal Jens Soering – der EGMR hatte 1990 entschieden, dass die drohende Todesstrafe kein Auslieferungshindernis an die USA sei aber die lange Wartezeit darauf. Die Amerikaner haben daraufhin unverzüglich bekräftigt, er werde ganz sicher nicht hingerichtet werden, sondern habe die Haftstrafe dem Wortlaut nach lebenslang abzusitzen. Die SZ behauptet nun vollmundig, der Prozess sei voller extremer Fehler gewesen. Ohne Zitate. Anlass der Berichterstattung ist die abgelehnte Überstellung in eine deutsche JVA. Was hätten wir mit ihm gemacht – lebenslang verwahrt?
Der Vortrag vom 26.10.: das vom Dieb verkaufte Bild wird vom Käufer einem Versteigerer gegeben, der seine Arbeit tut. E gegen den Ersteigerer auf Herausgabe und E gegen den Käufer auf Herausgabe des Ersteigerungserlöses. In der Prüfung Rolfs/Müller/Mertens wurde im ÖR der deutsche Steuerberater, der seine Approbation verloren hat und nun von Belgien aus seine deutschen Mandanten betreut, geprüft, sowie der Abschleppfall, in welchem man gerade noch erscheint, als der Wagen schon auf dem Haken ist. Im Zivilrecht eine uralte Examensklausur zur gestörten Gesamtschuld: der Kaiman Samy entweicht in den Baggersee und zwickt ein Kind, das der Vater trotzdem ins Wasser gelassen hat. Im Strafrecht eine Messerstecherei wegen einer zu lauten Drogenparty – Rechtfertigungsgründe wurden durchgeplaudert.
Noch vor dem Wochenende die Noten vom 17.10. Schilken/Orth/Lehmler: 26 zu 65 (12+9), 25 zu 59 (7+9), 58 zu 100 (9+11), 36 zu 68 (8+8) und 22 zu 45 (5+6) sowie vom 10.10. Kapischke/Horst/Strothmann-Schiprowski: 37 zu 68 (7+8), 45 zu 105 (16+x), 26 zu 65 (9+10), 55 zu 105 (13+12), 26 zu 40 (4+4). Hoffentlich der Schlusspunkt zu dem Glaubenskrieg der Gaspreiserhöhungen in Euskirchen und Köln und anderswo seit 2005 – BGH VIII ZR 279/11 – es geht um geringe Beträge aber schwierige Sachverhalte und lange Zeiträume. Das VG Gießen 4 K 987/12 GI hält das Karfreitagsverbot für eine Tanzdemo. Das AG München 222 C 7196/11 meint, der Nacherfüllungsanspruch bei gekauften, fehlerhaften Sommerreifen sei trotz Verkaufs des Autos noch gegeben bzw. der Käufer kann nicht zurücktreten. Der VGH Ba-Wü 1 S 36/12 sieht die Gehsteigberatung wie die Vorinstanz. Die FAZ schreibt zu der Allmacht von Amazon/Google/Facebook und Konsorten – das digital rights management lässt zu wünschen übrig. Was macht man, wenn wegen angeblichen Betruges die digitale Bibliothek verschwindet? Man sollte sich wie bei Billig-Airlines nicht bei denen beschweren (suchen Sie mal deren Homepage und darauf eine Adresse außer einer Mailadresse, bei der nie eine Antwort kommt) sondern bei einer EU-Stelle. Das wirkt effektiv. Ein Erfahrungsbericht. Die Autoindustrie kriselt. Abwrackprämie, Steuernachlass, Kurzarbeitergeld, Goldene Aktie – was ist beihilfefest?
Die Noten vom 17.10. Rüthers/Schäfer/Theißen: 11+12 = 935, 5+5 = 447, 7+6 = 565, 10+10 = 79 und 10+9 = 857. Ich bin leider nicht im Stande, die Ausgangspunkte zurückzurechnen. Im Abitur habe ich in Mathe abgeschrieben. Die Prüfung Panitza/Frank/Bernsmann am 24.1.0: im Zivilrecht ZPO und AG München – das tätowierte koptische Kreuz. Im Strafrecht Einzelfragen zur StPO, im ÖR Einzelfragen zur VwGO und zum VwVfG. Zum Vortrag wurde prüferseits gesagt, dass die Prüflinge lediglich die Begründetheit hätten prüfen sollen, dass aber der Bearbeitervermerk das nicht klar gesagt hätte. Dagegen könne man nichts machen. Schön, wirklich angenehm. Die Prüfungsthemen am 24.10. Dabitz/Thomer/Schmidt: BayVGH 7 ZB 11.1569 – kann ein getrenntlebender Vater gegen die Taufe seines Kindes klagen? BGH VIII ZR 129/09 – der Bauzeichner mit der Regenterrasse – Augustklausur. Die starre und flexible Frauenquote – im Strafrecht ein kleiner Mord und Tanken ohne zu bezahlen mit gestohlenem Kfz-Schild. Der Wahltermin – sieh an, § 16 BWahlG, schon wieder der Bundespräsident – soll nach der SPD nicht in die Herbstferien fallen. Könnte gegen den doch favorisierten Termin am 29.9.2013 gerichtlicher Rechtschutz erreicht werden? Wäre ein Bezahlzwang-Bestellerprinzip bei Wohnungsmaklern verfassungsmäßig? Hiervon abgesehen, gäbe es dann in der Zeitung und im Internet nur noch Chiffreanzeigen „Bewerbung über Makler erwünscht“. Der Vortrag am 19.10. im Zweiten: der Gastwirt will einen Aschenbecher angeblich nur als Dekoding da stehen haben und der bei einer Kontrolle angetroffene Rauchergast sei aufgefordert worden, aufzuhören. Im ÖR wollte ein Nachbar im reinen Wohngebiet, dass das Bauamt gegen die Teichfrösche des Nachbarn vorgeht. Ist bestimmt eine Entscheidung (ne, sogar zwei – zivilrechtlich kann man nichts machen – BGH V ZR 82/91 – verwaltungsgerichtlich aber schon – BVerwG 6 B 133/98). Frankreich will militärisch in Mali intervenieren. Die Gründe müssen uns erst sehr intensiv dargelegt werden. Dennoch wird überlegt, ob die Bundeswehr da in irgendeiner Form hin soll. Gibt Art. 87 a II GG das her?
Der Vortrag vom 24.10. – die Krabatentscheidung – muss ein Schulkind mit in die Kinovorstellung, wenn die Religion das nicht so gerne sieht? OVG Münster 19 A 610/10. Mord mit Aussicht: die Kommissarin wird wegen 1,1 Promille Trunkenheitsfahrt suspendiert. Das wird nach Intervention ihres Vaters rückgängig gemacht, weil die Blutprobe ohne richterlichen Beschluss erfolgte. Was sagt man als trainierter Zuschauer dazu? Beim Vortrag vom 19.1. könnte OVG Berlin-Brandenburg 1 S 48.12 hilfreich sein. Nach der SZ hat am 23.10. der EuGH im Plenum und beschleunigten Verfahren Pringle/Irland verhandelt. Art. 125 und 136 AEUV und die EZB wurden wegen des ESM hinterfragt. Herr Draghi soll am 24.10. im Bundestag befragt werden. Gibt das GG das her? Art. 43 GG analog? Ein 7-jähriger erhält nach dem Bonner General-Anzeiger gemäß §§ 53 – 55 SchulG Hausverbot. Wie macht man das formal korrekt? Zudem muss der Junge zur Schule gehen. Der Landtag NRW hat auf den letzten Drücker § 110 JustizG verlängert sowie z.B. die Gemeindeordnung. Die Homepage teilt mit, dass seit 2004 alle Gesetze unter einem Befristungsvorbehalt stehen. Was, wenn man vergißt, eines zu verlängern? Ist das ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren, wenn in 3 Minuten mehrere Gesetze verlängert werden? Lesungen können da nicht stattgefunden haben. Auch hier glaubt man, man sei in China. NRW will einige neue forensische Kliniken – Maßregelvollzug – bauen. Interessanterweise taucht der Begriff oder z.B. JVA in Bauvorschriften nicht auf. Wenn man in Dortmund-Applerbeck wohnt, wird man nicht nach einer Vergewaltigung in einer Klink liegen wollen, aus der man eine tolle Aussicht auf die geschlossene Abteilung des LKH hat. Der ehemalige für den Nürburgring zuständige und jetzt wegen § 266 angeklagte Minister in Rheinland-Pfalz belegt wieder den Satz, dass jemand, der sich selber verteidigt, einen Idioten zum Mandanten hat. 200 Seiten mit so Sprüchen wie, als Aufsichtsvorsitzender einer GmbH dürfe er nicht ins operative Geschäft eingreifen.
Der Vortrag vom 19.10.: ein Spielhallenbetreiber erhält eine Ordnungsverfügung zwecks Anbringung von undurchsichtigen Trennwänden. Die Problematik erschließt sich mir nicht. Professor Jox prüfte wie immer Familienrecht von Straßburg aus und eine aktuelle BGH-Entscheidung: der Käufer wird nach Abgabe des Kaufangebotes bösgläubig. Dann sind die Ultras nach Hause gegangen. Bundestagsabgeordnete möchten das in Paris eingelagerte Bundesbankgold besuchen. Die Banque de France verweigert den Zutritt. Wie ist die Rechtslage? Bei Maklern soll das Bestellerprinzip eingeführt werden sprich, der Vermieter/Verkäufer soll bezahlen, wenn er neue Käufer/Mieter über einen Makler suchen will. Hätte der Makler denn dann Pflichten gegenüber dem Käufer/Mieter? Sind Erdbebenexperten wegen fahrlässiger Tötung – L’Aquila – strafbar, wenn sie ein Erdbeben nicht vorhergesehen haben?
Heute abend ist wieder Ausbildungsfernsehen angesagt: ZDF – eine Ärztin übernimmt nach Dienstschluss trotz Übermüdung einen Patienten und schickt ihn nach Hause. Er stirbt. Das Krankenhaus weigert sich, Schadensersatz zu zahlen – sie muss das tun. Wieso? Dann dringt sie in ein Bestattungsinstitut ein und entnimmt Gewebe- und Blutproben, weil sie den Verdacht hat, dieser Patient sei umgebracht worden, womit sie richtig liegt. Das Schavan-Gutachten soll in Papierform enwendet worden sein. Dann lasset uns mal alle unter § 242 bzw. § 274 subsumieren. Kann die Zeitungslandschaft zivilrechtlich auf Unterlassen der Verwendung in Anspruch genommen werden? Beweisverwertungsverbot im Zivilrecht? Die SZ berichtet von Missionierungsversuchen einer südkoreanischen Sekte an Universitäten mit Spontantaufe. Darf die Universität Konsequenzen ziehen? Jesus ist ja auch zu den Menschen gekommen, oder? Professor Isensee spricht sich in der FAZ im Zweifel gegen eine humanitäre Intervention und zugunsten des Friedens aus. Die Menschen in Syrien werden das kopfnickend zur Kenntnis nehmen. Vielleicht sollten Juristen mal zu ihrer Beschränktheit aufgrund ihrer Ausbildung stehen und sich nicht zu jedem Thema äußern. Die zweite ÖR-Klausur soll nach juraexamen.info dem Hanseatischen OVG vom 16.5.2012 3 Bs 5/12 nachgebildet worden sein.
Die philosophische Fakultät der Uni Düsseldorf meint in der SZ, ihr sei das kontroverse Gutachten zu Frau Professor Schavan gestohlen worden. Aha. Ist das § 242, wenn ein Dokument elektronisch oder in Papierform entwendet wird, um einer Politikerin zu schaden? § 274? Macht sich der Spiegel strafbar, wenn er das nimmt? Vorsatz? §§ 259, 257? Könnte die StA deren Redaktion online oder zu Fuß durchsuchen? Eine ÖR-Klausur in NRW soll sowohl BVerfG 1 BvR 126/85 = NJW 1992 S. 2409 als auch 2 BvF 1/02 nachgebildet sein. Die Arbeit am Sachverhalt ist da mal wichtig. Was ist die Stimmabgabe im Bundesrat, wenn der Präsident zwei Mal nachfragt? Rechtsfolge nach Art. 51 GG? Gibt es eine Stimmführerschaft des Ministerpräsidenten? Unser BMF möchte ein Durchgriffsrecht durch den Brüsseler Sparkommissar auf nationale Haushalte und zu diesem Zwecke eine präventive Vorlagepflicht. Das kommt ausgerechnet aus unserer Ecke, derweil wir das Königsrecht des Parlaments doch immer in dem Bollwerk Karlsruhe verbarrikadieren wollen.
Die Prüfung Scherf/Löwer/Brenner am 18.10.: der entführte Tourist, ein ehemaliger DDR-Trainer will die Mannschaft von Sadam trainieren, das Auswärtige Amt hat was dagegen. Ein Sektenführer will einreisen. Rückreise aus Terrorcamp. Sehr hilfreich für den späteren Beruf. Im Zivilrecht Grundbuch und § 1365. Im Strafrecht wird das Handy aus der Hand geschlagen. Ist eine Mauer gefährliches Werkzeug nach § 224? Der Vortrag vom 18.10.: Verpfändung eines in einer Disco weggekommenen, zu lockeren Siegelrings plus späterer Versteigerung. In der Prüfung Jacoby/Hammerschlag/Wiesner wurde im Zivilrecht eine ältere BAG-Entscheidung/Examensklausur geprüft. Rückabwicklung bei einem falschen Krankenhausarzt ohne Approbation. Dann noch die Druckereikonstellation – Verkauf eines Fahrzeuges, welches eigentlich nicht dem Unternehmen dient. § 476? Im ÖR ein JuS-Fall – die Polizei rettet eine vermeintliche Selbstmörderin. Im Strafrecht brennt es. Die Retterin sagt, wirf erst das Diamantenkollier runter, dann kommt die Leiter. Das Kollier fliegt, die Leiter steht aber nicht. Die Frau ist tot. Michael Ballack soll in Spanien 211 statt 120 Kilometer gefahren sein und wohl für 2 Jahre plus seine Fahrerlaubnis verlieren. Darf er hier dann auch nur auf dem Beifahrersitz mitfahren? Die Welt berichtet, dass es von 1965 – 1980 gar keine Überhangmandate gegeben habe. Ansonsten habe die CDU 52, die SPD 34 und die CSU 3 erschlagen. Seit 1949 bis heute. Da fragt man sich, was die Aufregung sollte. Der Bund der Steuerzähler hält 500 MdBs, von denen jeder, ohne die Umbaumaßnahmen mitzuzählen, eine halbe Million kostet. Der neue chinesische Volkskongress wird im Jahr 40 Millionen teuer sein. Und das vor unser aller Augen. Plagiat sei Betrug schreibt ein Autor. Wenn dem so wäre, würde sich die Frage nach der strafrechtlichen Verjährung stellen. Herr Gauck hat Karlsruhe besucht und einen Vergleich zwischen seinem und dem dortigen Amt angestellt. Was hätte man ihm als Redenschreiber da vorgeschlagen?
Der Vortrag am 17.10. im Ersten: der Ladendieb wird ruppig, der Eigentümer wirft eine Weinflasche hinterher. In der Prüfung Schilken/Orth/Lehmler wurden ZPO und StPO – Basics – abgefragt. Das Beschneidungsurteil, Frau Schavan (§ 353 b und Betrug an der Wissenschaft), dann ob Bayern austreten kann. Im Zivilrecht die 17jährige, die ein koptisches Kreuz schief auf die Hand tätowiert bekam – AG München 213 C 917/11. Der Vortrag im Zweiten am 17.10.: Strafbarkeit der Polizei, wenn sie einen Selbstmörder hindert, von der Brücke zu springen? § 340? In der Prüfung Rüthers/Schäfers/Theißen wurde im ÖR konkrete Normenkontrolle und § 37 II EEG abgefragt (im Zweiten), im Strafrecht die Deals und § 113 StGB, im Zivilrecht der moderne Abschleppfall des BGH. Was werden der chinesische Volkskongress und der Bundestag demnächst gemein haben? Zuviele Abgeordnete. Alle Überhangmandate sollen ausgeglichen werden. Die Parteien freut es – eine Einkommensbeschaffungsmaßnahme in Selbstbedienung. Fragen aus dem Mündlichen: wieviele Abgeordnete gibt es auf Landes- und Bundesebene insgesamt ungefähr – ohne Gemeinderäte? Wie klein bzw. wie groß darf ein Parlament sein? Da wird die FDP demnächst ihre Zweitstimmenkampagne um die Bitte ergänzen, ihr bloß keine Erststimme zu geben, sondern dem Überhangmandatsabräumer Nr. 1, der CDU. Die FAZ schreibt, das BVerfG sei das beliebteste Verfassungsorgan – der zweite Senat bei mir nicht. Herr Lammert verlangt, dass die Verfassungsrichter durch den kompletten Bundestag in einem über jeden Zweifel erhabenes Verfahren (nämlich? Wenn Parteien im Spiel sind, ist das nie auf dieser Ebene) gewählt werden. Eigentlich hat er da Recht. Nach der SZ verhandelt der BGH am 18.10. über die Zulässigkeit von Massenscreenings, um per Wattestäbchen den Vergewaltiger zu finden. Die Fruit of the poisonous tree-doctrine wird auch thematisiert. Kann Frau Prof. Dr. Schavan gegen die Uni Düsseldorf wegen der erfolgten Veröffentlichung vorgehen? § 44 a VwGO – § 46 VwVfG? Albernerweise standen bei der Ausschussitzung Bodyguards vor der Tür. Ob man den Teilnehmern ihre IPhones abgenommen hat?
Wir haben einen neuen Granulatfall – BGH VIII ZR 226/11 – die Fliesenfallspielregeln gelten nicht unter Unternehmern. Wie dann? Im Schavan-Fall tritt das zutage, was bei Guttenberg noch erfolgreich an die Seite gedrängt wurde. Das eigentliche Problem sind die Doktorväter. Wenn sie so offensichtlich gepfuscht haben soll, wieso hat das niemand gemerkt? In der Juristerei sind Liegezeiten der fertigen Arbeiten von 3 Jahren nicht selten (ne, das ist jetzt übertrieben – ich meine, kommen ganz ab und zu vor). Ein Kandidat hat mir mal erzählt, dass die Sekretärin ihn nach 3 Jahren vertröstete. Sie hätte dem Herrn Professor die Arbeit in seinen Urlaubsaktenkoffer gepackt – der Fall ist schon etwas her. Die Uni Düsseldorf, die in einer Zeitung als verantwortungslose Institution bezeichnet wird, hat nun Strafanzeige wegen Indiskretion erstattet. Niemand sagt, nach welcher Vorschrift. Alles muss man selber machen. § 203 II Nr. 5 und/oder § 353 b StGB? Der Bonner Oberbürgermeister – SPD – weigert sich, einem leitenden Mitarbeiter – SPD – zu kündigen. Darf die Aufsichtsbehörde dieses Unterlassen gemäß § 122 II GO konterkarieren? Ist ein OB überhaupt für diese Grundsatzangelegenheit noch zuständig oder ist entscheidend, dass es sich um einen Angestellten handelt? Zu welchem Gericht geht der Betroffene, wenn die Bezirksregierung im Wege der Ersatzvornahme die Kündigung ausspricht? Angestellte NRW-Lehrer haben Grund zur Freude. Das BAG hat die unverständliche Ungleichbehandlung bei Reisekosten von Klassenfahrten beerdigt. Fracking – Bohren nach Gas in Schiefergestein. Erlaubt § 905 BGB das? Es gibt einen Anwaltsgerichtshof NRW. In 2 AGH 24/11 hat er nun geklärt, dass örtliche Anwaltsvereine nicht die Azubiverhältnisse für die Anwaltskammer überwachen dürfen.
Die erste Strafrechtsklausur im Oktober – BGH 3 StR 137/03 (über Gardinenstange und Spielkonsole plus Urteil zu googlen – das ist Jura). Die Prüfung am 5.10. im Zweiten – Schaumburg/Kossmann/Krause: durchgehend Verfahrensrecht – Basics und vor allem vom Praxisstandort aus. Materiellrechtlich OVG Hamburg – die Videoaufnahme vor der Haustür – Kündigung wegen Eigenbedarfs für die alte Mutter. Ein neuer Abschleppfall zu Filmaufnahmen am Quatermarkt (???) in Köln – VG Köln 20 K 5570/10. Wie würden Sie entscheiden? VG Münster 1 K 2840/10: da besorgte Nachbarn die Polizei alarmieren, brechen die die Wohnung auf und finden ihn schlafend mit einem nicht geladenen Gewehr neben dem Bett. Er hat seine Waffenbesitzkarte verloren. Ein schöner Herausforderungsfall – OLG Hamm I-9 W 37/12: haftet ein volltrunkener Festzunehmender, wenn der Polizeibeamter sich den Daumen verknackst, als er ihn vor dem Hinfallen bewahren will? Die Bonner Uni hat anscheinend anlässlich der Guttenberg-Affäre ihre Promotionsordnung geändert. In Absatz VI des § 27 wird § 48 VwvfG für „im übrigen“ entsprechend anwendbar erklärt. Bezieht sich das auf die Verjährungsregelung? Die Philosophische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf hat in § 18 nur eine Zuständigkeitsregelung. Über ob und wie steht da nichts. Professor Löwer spricht sich für eine Verjährungswirkung aus. Das nützt ihr nichts. Ist der Ruf erstmal ruiniert…. Die Gänsefüsschen sollten also sehr viel mehr verwendet werden als bisher. Hilft § 106 UrhG? Gilt der nur für Romane und ähnliches? Die Naturwissenschaftler sind natürlich fein raus. Eine Doktorarbeit mit 39 Seiten, davon 15 Seiten Röntgenbilder und einer Versuchsreihe kann kaum durch Plagiatssoftware enttarnt werden. Ich versteh die Empörung nicht. Sie hat alle verwendeten Autoren benannt. Dass Fußnoten mal verrutschen bzw. ja nun nicht an jedem Satz der gleiche Verweis stehen muss, müsste doch verzeihlich sein. Im übrigen dürfte ein Judaistik-Professor keine Ahnung von der Bedeutung einer Täuschungsabsicht haben – im juristischen Sinn. Er sollte sich auf die objektiven Fakten beschränken. Hat ihm jemand den Prüfungsmaßstab nach § 18 genannt oder denkt er sich das selber so? Ich hätte nicht gewusst, was außer § 106 UrhG in § 18 eventuell reinzulesen ist. Der Unterschied zu Guttenberg dürfte sein, dass die Promotion gleich Diplom ist. Das VwVfG lässt z.B. keine Wiederaufnahme in Prüfungssachen zu. Muss das nicht auch hier beachtet werden?
Der BGH neigt wieder der Lüth-Rechtsprechung zu: über die Erkrankung einer bekannten Komödiantin darf berichtet werden – VI ZR 291/10. Ob der EGMR das auch so sehen wird? Die Prüfung am 12.10. in Düsseldorf – Preuß pp.: kann Bayern austreten? Und Entzug der Gaststättenkonzession wegen Vorstrafen und drum herum. Im Zivilrecht wird ein Auto durch einen Betrüger unter falscher Namensnennung und ungedecktem Scheck gekauft und angeblich im Namen des Voreigentümers an einen Händler weiter verkauft, der wiederum weiter veräußert. Im Strafrecht krabbelt in einer Bäckerei ein Kunde einen fallen gelassenen Fünf-Euro-Schein eines anderen Kunden ein. Die Verkäuferin ersetzt dem Verlierer aus ihrem Portemonnaie das Geld und täuscht dem anderen am nächsten Tag vor, der Verlierer wolle Anzeige erstatten, wenn er nicht den Schein ersetze. Die Vornoten 48 – 62 – die Endnoten, keine schlechter als 98 Punkte. Geht doch. Die Prüfung am 5.10. Kempen/Quarch/GräfinSchwerin: im ÖR die Staatsqualität der BRD und aber auch alles zum Bundespräsidenten. Dann wurde noch die geplante Präambel einer geplanten Grundordnung der Universität Köln vorgelesen und durchgesprochen. Im Strafrecht verwendet ein Inkassomitarbeiter das eingenommene Geld für sich selber plus StPO. Im Zivilrecht Mahnverfahren und Sachenrecht. Obwohl der Ausschuss der Universität Düsseldorf sich erst demnächst mit dem Gutachten zur Doktorarbeit von Frau Dr. Schavan beschäftigen will, hat jemand dieses schon der Presse gegeben. Da mag sie jemand nicht. Liegt hier ein Verfahrenshindernis vor? Der Gutachter arbeitet mit Begriffen wie „Befundstelle“ und „leitender Täuschungsabsicht“. NIchtjuristen eben. Verjährt so was nicht auch mal? Nach 30 Jahren sollte doch der Deckel auf allem sein – oder? Das Staatsexamen kann Ihnen nach 5 Jahren nicht mehr genommen werden, obwohl Sie vergleichbar mit Frau Dr. damit auch aktuell und durchgehend arbeiten. Vergleichen Sie mal die wohl wegen Guttenberg geänderte Promotionsordnung der Bonner Fakultät 2009 zu März 2012. Die Energiewende wird wegen der Quersubventionierung der erneuerbaren Energien durch die privaten Stromrechnungen so teuer. Im Fall Preußen-Elektra hat der EuGH geklärt, dass das keine Beihilfe ist. Wenn man eine Indexmiete zahlt, kostet das dreifach – bei den Nebenkosten – der Grundmiete – und eben der eigenen Stromrechnung. Dagegen müsste man doch was machen können.
Unser bzw. der Bundestagspräsident wird in der WamS zum potentiellen Wahltermin am 29.9.2013 befragt. Warum gerade er? Rhetorische Frage. Es wird wieder mal die Bündelung aller Wahltermine und die Wahl in den Schulferien thematisiert. Zur Transparenz des Kanzlerkandidaten aus Bad Godesberg tut er unwissend – es ginge um den gläsernen Bürger. Dass die Selbstbedienung durch Abgeordnete das Transparenzgebot erzwingen muss, mangels braucherbarer Alternative, sagt er nicht. Die EU erhält den Friedensnobelpreis. Richtiger wäre es, erst mal den Europarat damit zu schmücken. Denn er wurde nicht gegründet, um besser Handel treiben zu können oder weil die Sowjetunion sich zerlegt hat, sondern um in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg wieder rechtsstaatliche Zustände einzuführen. Das muss man sich mal vorstellen: zwischen 1945 und 1949 sollen so viele Todesurteile durch Strafgerichte ausgesprochen worden sein wie nie zuvor. Sagte mal eine Zeitung. Zudem ist der Europarat die Kita der EU. Am 14.10.1962 begann die Kubakrise. Sogar Kennedy hatte Respekt vor Hugo Grotius und wollte – jedenfalls nach dem Film Thirteen Days – das Wort Blockade vermeiden und wählte Quarantäne (die amerikanischen Zeitungen und die Russen haben diese Feinheit aber nicht verstanden bzw. nicht richtig übersetzt). Damals war die Rechtslage nach Völkergewohnheitsrecht – die Meere sind frei bis auf die englischen Küsten (Britannia rules the Waves) – zu beurteilen. Heute nach der oder den Seerechtskonventionen.
Der Vortrag vom 12.10. – ein Klassiker, nicht bekannt: der entkommene Bankräuber will der Tochter des angeklagten Mittäters suggerieren, dass sie dem Vater ein Alibi gibt. Er hält sie für gutgläubig. Sie durchschaut das, sagt aber dennoch in dem Sinn aus – §§ 157, 160. In der Prüfung Gehle/Kubink/Skischally wurden im Strafrecht Revision, JGG und der BGH-Machete-Fall behandelt. Im Zivilrecht tötet ein angestellter Falke die 2.000 Euro Taube des mietenden Taubenvereins des Chemieunternehmens plus BGH: haftet ein Mieter für die falsche Auskunft des Mietervereins? Im ÖR eine alte Klausur aus dem Zweiten: bei der Wohnwagendurchsuchung sagt der 8jährige Sprössling, schauen Sie doch mal in das Handschuhfach – da ist dann das verbotene Radarwarngerät drin. Und der albanische Schulunterricht wird wegen Lehrermangels on 5 auf 2 Stunden reduziert. Was ist ein Schulerlass?
Die Prüfung am 11.10. Müller/Kleine-Blenkers/Weingarten: im Zivilrecht eine mangelhafte Stuckdecke des verkauften Hauses. Im Strafrecht alles über V-Leute und ein ellenlanger Brandstiftungsfall, der dann nur ansatzweise gelöst werden konnte – aus Zeitgründen. Im ÖR noch mal das Turboabitur. Eine Aufwärmfrage: darf der Prüfer nach den Fotos an der Wand (Bundespräsidenten) fragen? Ist das tauglicher Prüfungsgegenstand? Der Vortrag vom 11.10.: 2 Bundespolizeibeamte beobachten auf dem Bahnhof einen vermeintichen Drogendeal und nehmen eine Identitätsfeststellung sowie einen Platzverweis vor. IN der Prüfung Banke/Kreße/Jorasch die Noten: 68 zu 119 (9+14), 65 zu 118 (11+14), 36 zu 73 (7+10), 50 zu 106 (14+14) und 65 zu 115 (11+13). Im Strafrecht kam der Vortragsfall, dass der Ehemann den Lover so haut, dass der vor einen Bus fällt – kann man an einer Leiche zwei Tötungsdelikte begehen? Im ÖR OVG Münster 5 A 1701/1 (man sollte dem Prüfer vielleicht nicht sofort mit der Kenntnis der Entscheidung ins Gesicht springen, so dass dessen Zeitmanagement kollabiert), Zivilrecht IPR und Protokollfälle. Hat die unschuldige Leasinggeberin trotz Unfallmanipulation durch den Leasingnehmer Schadensersatzansprüche gegen den „Unfallverursacher“? OLG Düsseldorf I-1 U 190/09 und I-1 U 209/07 sollen Thema der letzten Zivilrechtsklausur im Zweiten gewesen sein. Wann schlägt die Bevorzugung von Minderheiten in eine Benachteiligung von Mehrheiten um, wollte der Supreme Court am 10.10. in der Verhandlung Abigail Fisher gegen eine texanische Universität wissen. Frauenquoten – ethnische Quoten – Bevorzugung Schwerbehinderter haben wir schon. Muss das Auswärtige Amt zum Beispiel auch Landpomeranzen vom Bodensee einstellen? Art. 36 GG. Gilt das analog auch für den BGH oder ist das ein Sammelbecken von baden-württembergischen Richtern?
Die Kommission Kapischke/Horst/Strothmann-Schiprowski am 10.10.: im Strafrecht StPO – deals – ein beleidigender Schal bei einem Fußballspiel und Trunkenheitsfahrt. Im ÖR § 5 KonsularG – muss eine Geisel die Lösegeldsumme ersetzen? Im Zivilrecht Mahnverfahren sowie Vermietung des Hauses der Minderjährigen durch die Eltern. Noch die Noten vom 14.9. Schmitz-Justen/Pera/Roitzheim: 40 plus 2 + 6. 32 plus 4 + 8. 30 plus 6 + 7. 40 + 10+10 und 26 plus 6+6. Der Vortrag vom 10.12.: Um seine Fangprämie zu verdienen, manipuliert der Kaufhausdetektiv die Ware in die Tasche der Kundin, welche dann auch noch eingesperrt wird durch ihn und den Hausherrn, bis die Polizei kommt. Vortragsnoten in der Prüfung Ketterle/vonCoeln/vonDanwitz: 9,2,3,4,7,7. Im ÖR wurde das Bierbyke – BVerwG 3 B 8.12. thematisiert sowie Herr Steinbrück und die eingeforderte Transparenz. Im Strafrecht wurde die Mitnahme von Lebensmitteln aus dem Abfallcontainer des Lebensmittelmarktes abgefragt. Die Prüfung glitt ins Zivilrecht ab – Derelektion, so dass der Vorsitzende einen Zettel rüberschob „STRAFRECHT“. Im Zivilrecht ZPO und der Internetkauf des Radarwarngerätes.
Den wichtigsten Fall liefern heute Express und Bild: bizarrer Domina-Prozess in Köln. Die Dame hat nicht nur die Peitsche eingesetzt sondern ihm ihren Stöckelschuh ins Gesicht gehauen. Strafbarkeit? Der Vortrag im Zweiten am 2.10.: eine Lebensversicherung zahlt die Summe aufs falsche Konto und will nun den Betrag wieder haben. BVerfG 2 BvR 2500/09 wurde im Strafrecht thematisiert. Die EuGH-Richter wählen ihren Präsidenten selber. Dieser darf die Akten verteilen. Wäre das dem BVerfG auch zu empfehlen? Der Kirch-Deutsche-Bank-Prozess geht in zweiter Instanz dem Ende entgegen. Nach der SZ wird das Gericht wohl eine vorsätzliche Pflichtverletzung (wie schon der BGH allein durch die Mitteilung, dass Kirch Kunde war) annehmen, so dass die Managerhaftpflichtversicherung sich freut. Sie ist nur bis grober Fahrlässigkeit eintrittspflichtig. Muss die Deutsche Bank Regress nehmen oder ist andernfalls ein Verfahren gemäß § 266 StGB einzuleiten? Die letzte Zivilrechtsklausur im Zweiten ist zwar nicht OLG Saarbrücken 4 U 112/11-34 – der Fall ist aber trotzdem interessant. Während der Reparatur stellt sich heraus, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Wer trägt das Risiko? Über eine Strafrechtsprüfung am 5.10. wurde berichtet, dass 5 Kandidaten auf die selbe Frage die identische Antwort gegeben hätten, woraufhin der Prüfer sauer wurde. Zu Recht. Man sollte sich seinem Vorredner nicht anschließen, sondern selber denken. Oder ist das so abwegig?
Die Noten vom 27.9. – Ahn-Roth/Lenz/Bätge: 44 zu 69 (4+7), 36 zu 54 (3+6), 69 zu 116 (11+12), 60 zu 97 (7+10) und 28 zu 61 (6+9). Vielleicht sollte man doch mal intensiver Vorträge üben. Am 5.10. hat ein Kandidat erreicht, dass die Öffentlickeit komplett ausgeschlossen wurde – mit einem ärztlichen Attest. Zu meiner Zeit fielen die Leute mit Prüfungsangst durch. Eine Denksportaufgabe vom 5.10.: warum heißt es Vorprüfung beim Versuch und nicht negatives Tatbestandsmerkmal bei der Untersuchung der fehlenden Vollendung und was ist der praktische Unterschied? Das wollte ich immer schon mal wissen. Der Aufreger der Zeitungen sind die Veröffentlichungsforderungen des SPD-Kanzlerkandidaten, welche unter das Motto „Haltet den Dieb“ fallen. Vielleicht geht es gar nicht so sehr um die Höhe aber um die Auftraggeber – man meint, er habe sich für das Amt des Bundesbankpräsidenten in Position bringen wollen – das war jetzt gemein und neben der Sache. Die bisherigen Rechtsgrundlagen sind erstaunlich, da sie ihren Namen nicht verdienen: § 44 b Nr. 2 AbgG i.V. mit § 18 GeschOBT und der Anlage 1 „Verhaltensregeln“. Wird hier nicht die Wesentlichkeitstheorie verletzt? Zwei Mal eine dynamische Verweisung auf die hinterste Besenkammer bei einer Selbstbedienungsregelung? Wird das dem in Art. 48 GG hineingelesenen Transparenzgebot gerecht? Das OLG Hamm I-10 U 68/12 meint, ein Verpächter dürfe nach Pachtende den Acker nicht einfach weiter bewirtschaften sondern müsse auf Herausgabe klagen. Sonst droht ihm eine einstweilige Verfügung wegen verbotener Eigenmacht. Wenn er aber den Acker nun sofort an einen Dritten weiter verpachtet, der das Land bewirtschaftet? Eine e.V. kann nicht auf etwas unmögliches gerichtet sein.
Die Noten vom 5.10. Wolters/Hegmann/Stobbe: 36 zu 73 (10+9), 31 zu 67 (9+9), 22 zu 41 (4+5), 48 zu 90 (12+10), 26 zu 54 (7+7). Im Strafrecht wurde die Examensklausur mit der Machete geprüft, im Zivilrecht ein Notarfall und ein Deliktsfall – im ÖR wurde Fraktionszwang thematisiert. Der Vortrag vom 5.10.: Pferdekauf – das in Zahlung gegebene Pferd ist nachher weiterverkauft – das gekaufte Pferd mangelhaft. In der Kommission Zimmermann/Kubink/Klümper wurde im Zivilrecht der Porto/Bordeauxfall geprüft plus ZPO. Im Strafrecht StPO und JGG sowie ein Bierkrugattentat. Im ÖR wurde ein Text ausgeteilt, ohne Rand an den Seiten oder oben/unten – die Justiz hat wohl kein Geld mehr. Es ging um die Versetzung einer Lehrerin. Nach der WamS fallen die EU-Prämien für die Eifelbauern am Jahresanfang weg, die seit den 70er Jahren gezahlt werden. Das wird für die Kleinbauern ein Desaster und die Großbauern sind auch nicht erfreut. Gilt hier Vertrauensschutz und wenn ja, wie? Die EU will z.B. Köln zwingen, das Vergaberecht bei dem Wassereinkauf anzuwenden. Dann bekommen die Kölner kein Rheinwasser mehr sondern aus Bulgarien (beispielsweise). Der ESM tritt am 8.10. in Kraft. Was ist nun mit ARt. 122 – 125 AEUV? Schlägt Art. 122 den 125 – so die Kommissarin Reding – oder umgekehrt? Die zweite Klausur im ÖR im Zweiten basiert wohl auf BVerwG vom 12.1.2012 – 7 C 5.11. Herr Steinbrück wollte erst gar nicht weiter veröffentlichen, nun sollen es alle tun. Verstoß gegen das freie Mandat des Art. 38 GG?
Schulkinder haben Brechdurchfall, weil das Cateringunternehmen der Schule als Vertragspartei verdorbene chinesische Erdbeeren geliefert hat. Rechtslage? Vertrag mit Schutzwirkung oder Drittschadensliquidation? Die Superstute Danedream wollte beim Großen Preis von Frankreich am Sonntag ihren Titel verteidigen. Das geht nun nicht, weil das Nachbarpferd die ansteckende Blutarmut hat. § 833? Typische Tiergefahr? § 252, wenn seit 1920 nur 5 Pferde ihren Titel erfolgreich verteidigen konnten?
Das VG Göttingen hält ein universitäres Hausverbot gegenüber Repetitoren – 4 A 258/09. Das Erstaunliche ist nicht das Ergebnis sondern die Begründung: es geht nicht wie früher um weggeworfene Flyer. Vielmehr würden die Repetitorien zu Unrecht den Eindruck erwecken, die Universität bereite nicht ausreichend auf das Examen vor. Schon Goethe ging zum Repetitor. Aus welchem Grund wohl? Diese Begründung müsste den Staatsanwalt wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Badenbetruges auf den Plan rufen. Also ne. Die Welt öffnet die Augen über die Indexmietverträge, die immer üblicher werden. Die steigenden Energiekosten erhöhen auch die Grundmiete und zwar mitunter jährlich. Die erste ÖR-Klausur im Zweiten im Oktober in NRW dreht sich um ein Verkaufsmobil für KfZ-Schilder auf einem Parkplatz – VG Minden 9 L 113/09 vom 3.4.2009. Der EuGH hat wieder mal den BGH bei Flugverspätungen korrigiert – Streiks sind keine höhere Gewalt – C-321/11. Dürfen Länder City-Mauts wie London einführen oder ist das Gemeinde- bzw. Bundesangelegenheit? Die FAZ spricht schon die angekündigte Verhandlung des BVerfG zu den Deals – § 257 c StPO – an. Für den Angeklagten ist das ein Weg ohne Wiederkehr – er kann es sich ja nicht noch mal überlegen und sagen, ich war es nicht. Man begibt sich in die Hand des Gerichts und weiß nicht, was man dafür bekommt.
Eine Strafrechtsklausur im Zweiten soll BGH 3 StR 66/11 nachgebildet sein. Die Frau kann einem ja leid tun. Was hätte sie denn sonst machen sollen? Und dann noch bis zum BGH und zurück – ohne Rechtschutzversicherung. Die bisherige Rundfunkgebühr, die auch schon ein Beitrag war, ist auch bei Anwälten ok, so BVerfG 1 BvR 199/11. Die Prüfung zeigt, dass sich Grundrechtsprüfungen auf zwei wichtige Punkte reduzieren, wie mal ein Spiegelartikel treffend sagte: wozu soll das gut sein und ist das nicht übertrieben? Also die Fragen nach einem guten Grund für die Einschränkung der Bürgerrechte und nach der Verhältnismäßigkeit. Ist ein Betttuch in einer Fußballarena „ACAB“ eine strafbare Kollektivbeleidigung oder eben die in diesem Umfeld zu erwartende Ausdrucksweise? Die HRR schreibt dazu.
Die Feier zur Wiedervereinigung steht wieder an. Man überlegte damals, ob man über die Saarlandsbeitrittsvorschrift des alten Art. 23 GG oder über Art. 146 GG gehen solle. Für letzteren hätte man aber Zeit gebraucht und einige Landesfürsten, zwischen die damals kein Blatt Papier passte, sprachen sich gegen die Wiedervereinigung aus. Damit die Leute nicht mit den Füßen abstimmten, trat die Volkskammer als vollmachtlose Vertreterin der als leere Hülle existierenden Länder bei. Mit den Alliierten wurde der 2+4 Vertrag geschlossen, ein Friedensvertrag nach dem 2. Weltkrieg. Unser Recht haben wir wie eine Käseglocke über die DDR drübergestülpt. Es gab zwei Problemfelder. Zum einen das Umweltstrafrecht, das exotischerweise nicht wie sonst hinten im BImSchG steht sondern in §§ 324 ff. StGB, was natürlich bei der nicht umweltbewussten Ostzone nicht ging. Zum anderen das Sachenrecht. Glücklicherweise hatte Honecker vergessen, dass die alten Grundbücher noch auf Speichern und in Kellern rumlagen. Die westdeutschen Rechtspfleger leisteten Amtshilfe und schwuppdiwupp war man auf westdeutschem Stand. Die SZ berichtet, dass der EGMR sich mit einem der letzten zwei Hindernisse der Homoehe beschäftigt – dem österreichischen Adoptionsverbot. Das BVerfG werde sich demnächst mit unserem Verbot, adoptierte Kinder des Lebenspartners zu adoptieren, beschäftigen.
In der Prüfung Wolters pp. am 28.9. brachte der Zivilrechtler das Gewerbeauskunft-Zentralregister-Schreiben mit. Die Gerichte einigen sich allmählich darauf, dass das gezielte Ausnutzen der Unaufmerksamkeit des Lesers speziell der Mitarbeiter Betrug ist. Welche Register es im Zivilrecht gebe? Der Strafrechtler fragte dann nach Registern im Strafrecht. Im Strafrecht geht ein Hotelgast in ein unverschlossenes Zimmer eines anderen Gastes, ruft von dort in der Rezeption an, er habe die PIN für den Tresor vergessen. Der Manager kommt hoch und nennt die Nummer etc.. Im ÖR: was ist eine Verfassung? War bzw. ist das GG eine? Ein Volksentscheid dazu im Licht des Art. 146 GG. Das braucht man später in der Praxis ganz doll. Der Vortrag vom 28.9. – der Thor-Steinar-Fall des BGH – Anfechtungsrecht des Vermieters? Die Prüfung Zimmermann/Michael/Stöckl: im Zivilrecht wurde die Juniklausur im Zweiten geprüft – Taxifahrt von zwei depressiven Patientinnen – eine hat dann einen gequetschten Daumen. Im Strafrecht auch der Hell’s Angels Fall, der nicht bekannt war. Und: der Zuhälter bedroht eine nicht in seinen Diensten stehende Prostituierte mit einer ungeladenen Gaspistole am Kopf, damit sie ihren Platz für eine Kollegin räume. Im ÖR das Nichtrauchergesetz – Subsumtion unter die §§ 2, 4. Was versteht man unter Folgerichtigkeit? Die WamS berichtet über das Charette-Verfahren – eine Art Abholschuld der Gemeinden bei Bürgerbegehren – die Bürger werden nach Ideen gefragt. Und dass der bisher notwendige Kostenvorschlag seit 2011 entfallen sei – das Baurecht ist auch nicht mehr ganz tabu. Der Supreme Court beginnt seine Wintersitzung immer am ersten Montag am Oktober. Nach der FAZ beschäftigt er sich mit Shell als Beklagten und der nigerianischen Regierung auf die Klage einer Nigerianerin – Alien Tort Act von 1789 – Anstiftung zum Völkermord. Das ist schon kurios. IPR lehnen die USA ab – wer ein amerikanisches Gericht anrufe, wolle amerikanisches Recht haben. Ein Blick in Verfassungsgerichtsurteile anderer Staaten ist verboten, da das beliebig sei und niemand über 200 Jahre Tradition aufweisen könne wie man selber. Dem IStGH-Statut ist man nicht beigetreten. Könnte die Nigerianerin bei uns klagen? § 32 ZPO analog oder gilt hier sogar die EuGVVO, weil Shell ein britisches Unternehmen ist? Am 10.10. prüft der Supreme Court die umgekehrte Diskriminierung – Studienplätze für ethnische Gruppen? Das LG Köln ist der Auffassung, dass der böse Glaube des Einlieferers dem Auktionshaus bei § 123 zuzurechnen sei, wenn behauptet werde, das Gemälde sei echt. Es ist schon mutig, als Käufer über Anfechtung zu gehen statt über Gewährleistungsrecht und Arglist. Schadet es, dass die Auktion im November 2006 war? Ein Bonner Ehepaar liest in der Zeitung, dass es vor 2 Jahren beinahe mit dem Flugzeug abgestürzt wäre, weil die Piloten fast bewusstlos waren. Gibt es jetzt Schmerzensgeld ex post?
September: In der Prüfung Morgenstern/Behrend/Schönwitz am 26.9. wurde im Zivilrecht der Emmely-Fall, im Strafrecht das Beschneidungsurteil und im ÖR ein gemeindliches Totalhausverbot geprüft. Die Prüfung Ahn-Roth/Bätge/Lenz am 27.9. – im Zivilrecht das Gastättenrauchverbot als Sachmangel oder auch nicht und die Zweijahreshaltedauer im Fitnessstudiovertrag. Im ÖR ein Fall aus dem Lehrbuch des Prüfers zum Kommunalrecht, im Strafrecht Aussagedelikte und Stromdiebstahl. Der Vortrag vom 27.9.: Der Ehemann A schlägt den Lover seiner Frau, der taumelt auf die Straße, der Nachtbus kommt, A lässt zu, dass der über L drüber fährt. In der Prüfung Limpens pp. war der Zivilrechtsprüfer beim Deutschen Juristentag und erzählte einen Fall aus der Mittagspause. In einem teuren Restaurant (sieh an) bestellt ein Gast (vielleicht der Prüfer selber?) eine Flasche Rotwein für 120 €. Die Kellnerin sagt direkt, wenn der korkig sei, gebe es nur den Einkaufspreis zurück. Es kommt wie es kommen muss. Im ÖR wurde ESM – Gesetzgebungsverfahren und Verfahrensart geprüft und ein VG-Fall: die Fraktionsgelder im Kreistag werden geändert. Im Strafrecht Dreieckserpressung und Taxifahrerfall des BGH: § 248 b plus § 240 = § 255. Die Strafrechtsklausur im September basiert auf der Entscheidung der Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts (535) 234 Js 4622/11 (13/11), auch bekannt als U-Bahn-Hetzjagd sowie einem alten Prüfungsfall: der Kommissar lässt einen gesuchten Straftäter durch den Hotelportier im Zimmer einsperren. Bürger dürfen nicht als Hilfssheriffs eingesetzt werden – das ist zu gefährlich, deshalb sieht die StPO das nicht vor. Der Bundestag behandelt die von der SPD gewünschte Ergänzung des Art. 20 a GG im Hinblick auf Kultur und Sport. Die SZ meint, das GG habe nicht die Funktion, Sympathieträger zu sein. Richtig. Zumal beide schon im Grundrechtsteil verankert sein dürften. Die Grenzen zwischen Fernsehen und Zeitungen drohen zu verschwimmen – die Zeitungen gehen online, die Tagesschau will Applications bringen. Das LG Köln hält die Apps aus naheliegenden Gründen für rechtswidrig, was Gelegenheit zu einem Lob auf die Zeitungen gibt. Durchs Fernsehen bekommt man kein Verständnis für Romneys Aussagen zu Transferleistungen oder auslaufende Patente der Pharmaindustrie. Die Feierabendlektüre nach der morgendlichen Hetze nach juristischen Themen macht einfach Freude.
Der Vortrag am 26.9. im Ersten: der die Oma besuchende Enkel wird durch die Pferde des Vermieters verletzt – sehr abgekürzt. In der Prüfung Waltermann/Krämer/Müller wurde im Zivilrecht ein Erbrechtsfall gestellt – Behindertentestament – Pflichtteil – BGH vom Jahresanfang (?) sowie Arbeitsrecht – § 112 BGB. Im Strafrecht eine Schlägerei. Im ÖR das Turboabitur i.V. mit der Bund-Länder-Vereinbarung dazu. Im aktuellen Anwaltsblatt wird das Mediationsgesetz mit seiner Auswirkung auf Gerichtsverfahren dargestellt – §§ 159 II, 278 V ZPO – der Spruchrichter ist Güterichter und damit auch Mediator – ein anderer Richter, weder ein ersuchter, also eines anderen Gerichts, oder einer aus dem eigenen Hause dürfe es aber nicht sein. Deshalb gebe es keine gerichtsinterne Mediation nach dem 1.8.2013 mehr. Ich bin nicht sicher, das verstanden zu haben. Die Prüfung im Zweiten am 26.9. – Kapischke/Müller/Paulußen – der Vortrag: BGH VIII ZR 171/10 vom 4.5.2011. Im Strafrecht wurden die Daschner-Problematik angesprochen. Wie Sie diesen Vermerk für die Akte geschrieben hätten. Wie kann ein Anwalt das Ermittlungsverfahren beschleunigen? (Will ich das überhaupt? Eigentlich so gut wie nie). § 160 b StPO war zu finden – Substitution – § 145 GVG, Nerven des Staatsanwaltes, Dienstaufsichtsbeschwerde zu nennen. Ich weiß nicht – die gewünschte Beschleunigung könnte anders aussehen, als wie mein Mandant sich das vorstellt – tolles Deutsch – meinem Onkel sein Hund. Im ÖR Untersagung der Vorführung des Mohamed-Videos und die Entscheidung zur Einstellung in den Polizeivollzugsdienst. Im Zivilrecht Deliktsrecht. Die Noten: 62 zu 115 (14+13), 46 zu 86 (5+11), 52 zu 97 (10+11), 60 zu 106 (10+12) – ohne Gewähr. „Wären Sie so freundlich, Körperschaft des öffentlichen Rechts hinzuzufügen?“ sagt der emeritierte Kirchenrechtsprofessor, der erst nach seiner Pensionierung entdeckt, dass er mit der Katholischen Kirche nichts zu tun haben will, zu der Standesbeamtin. Das Bistum klagt gegen diesen Zusatz – BVerwG 6 C 7.12. Fehlendes Erklärungsbewusstsein im Verwaltungsrecht? Muss eine Wohnnutzung einer freiberuflichen weichen? Jedenfalls im Mietrecht – BGH VIII ZR 330/11 – trotz Hund und schulpflichtigen Kindern muss die Wohnung zwecks Einrichtung einer Anwaltskanzlei freigemacht werden.
Die Beschneidungsregelung soll nun ins BGB – § 1631 d – de lege artis ist erlaubt, es sei denn, das Kindeswohl wird gefährdet. Da ist man genauso schlau wie vorher auch. Der EuGH hatte im Fall Mesquer C 188-07 zu entscheiden, wer der für den durch den auf hoher See havarierten maltesischen Tanker Erika haftet – der Reeder oder auch derjenige, der sein Öl auf diesem Wrack transportierte? Der Cour de Cassation hat sich nach der SZ nun mit der Gerichtszuständigkeit beschäftigt. Die Lotus-Entscheidung aus 1927 des StIGH des Völkerbundes ist hilfreich (Wikipedia). Die FAZ berichtet über das Buch zu Lasten Dritter und den BGH-Fall I ZR 69/11 zu § 52 b UrhG. Dürfen Unibibliotheken ihren Studenten das runterladen von Büchern gestatten oder haben die ein E-Book zu kaufen? Interessant ist auch, wie man ein E-Book juristisch überhaupt ins Internet bringt. Die Musikindustrie geht am Stock, weil niemand außer mir mehr CDs bei Saturn kauft, sondern im Netz runterlädt. Samsung kämpft gegen Apple und umgekehrt um Patente, wobei nach den Zeitungen die Besonderheit ist, dass jedes Handy aus X Patenten besteht. Viele wichtige Patente der Pharmaindustrie laufen aus – die Stunde der Generika schlägt. Das LG Düsseldorf soll der Papst in Patentangelegenheiten sein. Das Problem ist, dass bei der Anmeldung das Patent offen gelegt werden muss und deshalb zum Diebstahl geradezu einlädt. Man wäre ja lebensuntüchtig, wenn nicht.
Ein gut gemachter Film – man hat mal nicht an der Besetzung der Richterbank gespart. Allerdings dürfte die Idee der Nötigung „im Amt“ statt der Aussageerpressung eine ex-tunc-Idee der StA gewesen sein, um Daschner zu helfen. Im Film hat er sich von Anfang an von § 343 StGB wegsubsumiert. Ich bewundere seinen Mut, sich diesen persönlichen Folgen auszusetzen. Hätte ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Nichtausstrahlung Erfolg gehabt? Lebach I und II des BVerfGs. Da war ja nichts verfremdet. In den Septemberklausuren ist wohl die Entscheidung des BAG vom 21.3.2012 – 5 A ZR 651/10 – verwertet worden und das Sonnenbankverbot für Minderjährige. Die Welt berichtet über die Tricks des Einzelhandels, sich um Gewährleistungspflichten zu drücken. Es wird behauptet, „die“ Reklamationsfrist sei abgelaufen. Zudem solle man doch den Hersteller in Anspruch nehmen. Das ist schon Betrug oder doch nicht? Täuschung über die Rechtslage?
In Heft 10 der JuS ist auf den Seiten LIV und LV ein schöner Artikel zum juristischen Schreibstil mit nützlichen Tipps, von denen der wichtigste sein dürfte, seinen Stil bewusst zu wählen. Der Conseil Constitutionel hält Stierkämpfe wegen lokaler Traditionen nach wie vor für zulässig. Wie wäre bei uns zu entscheiden? Sport soll in Art. 20 a GG. Wenn man ihm damit stärken will, wäre das der falsche Weg. Für Hochleistungssportler sind Art. 12 und 5 III GG – Kunst – einschlägig. Für den Hobbysport Art. 2 I und II GG. Die Welt berichtet, dass eine Polizeistreife eine Leergutsammlerin zwingen wollte, den Kofferraum zu öffnen. Sie hat sich rabiat gewehrt. Dürfen die das? Ist Leergut sammeln illegal? Der Bundesrat, der sich ein Mal im Monat freitags trifft, will bei der Frauenquote dem Bundestag zeigen, wer Koch und wer Kellner ist. Man will den Vermittlungsausschuss erzwingen und da dann punkten. Schau’n mer mal. Die Zeitungen berichten über den Magnus-Gäfgen-Wolfgang-Daschner-Fall heute abend im ZDF. Ob da die EGMR-Sicht – was würde Russland aus einer Folterdrohungserlaubnis machen – berücksichtigt wird? Die deutsche Justiz hat das auf ihre eigene, unnachahmliche Weise gelöst: Herr Daschner wurde nicht wegen §§ 357, 343 angeklagt (Mindeststrafe 1 Jahr, da würde er automatisch seine Beamtenstellung verlieren – die Aussage sei nicht repressiv sondern präventiv erzwungen worden) sondern §§ 357, 240 mit Regelbeispiel, um dann mit einer Verwarnung mit Strafvorbehalt (kommt in der Praxis nicht so häufig vor) und allseitigem Rechtsmittelverzicht den Sack zuzumachen.
Das LG Bonn 5 S 43/12 meint im Gegensatz zum AG Bonn, wer im Bus ein Buch liest statt sich festzuhalten, sei selber schuld. Im WDR 2 – der Sender mit den Live-Berichten von der Fußball-Bundesliga samstags nachmittags – äußerte sich gestern ein Kölner Professor zu der Mohamed-Video-Problematik. Das Kino sei nicht so schlimm – begrenzter Zuschauerkreis und draußen kriegt das keiner mit (naja, an der Wand wird das da schon irgendwo stehen, was im Kino gerade läuft). Aber das Internet sei der Brandbeschleuniger. Die deutsche Strafgewalt kriegt ja noch nicht mal Facebook dazu, Daten herauszugeben. Hat jemand eine gute Idee? Ein Weihnachtsmarktbewerber in Bonn wird abgelehnt, weil sein Imbissstand nicht weihnachtlich genug aussehe. Allerdings ist er bei einem Losentscheid unterlegen. Hat ein Eilantrag beim VG Köln schon wegen der unzutreffenden Begründung Erfolg? Der Bundesrat will eine gesetzliche Frauenquote im Vorstand durchsetzen – ohne Bundestag geht das kaum. Verstoß gegen Art. 14 I GG der Aktiengesellschaft? Muss die Leitungsebene nicht von unsinnigen Unisextarifen freigehalten werden? Im Zweiten diese Woche wurde für einen Vortrag – Strafrecht – Mangelhaft gegeben. Es war der übliche Fehler begangen worden: der Sachverhalt wurde 1 zu 1 erzählt, was natürlich zur Zeitnot führt. Jeder noch so komplizierte Sachverhalt ist reduziert auf seinen relevanten Inhalt zu präsentieren: der Rentner zündet Zeitungen an und löscht die dann wieder. So ungefähr.
In der Prüfung Pabst pp. in Düsseldorf wurde das Mohamed-Video thematisiert, ansonsten im Zivilrecht und Strafrecht Einzelfrägelchen. Der Vortrag vom 19.9: BVerfG – Sonnenbankverbot für Minderjährige. In der Prüfung Schilken pp. wurde im Zivilrecht BGH-Vertu-Handy-Fall geprüft. Im Strafrecht Diebstahl durch Dienstwaffenträger und Ladendiebstahl. Im ÖR ESM 20 Minuten und die Maiklausur – Heilpraktikerkammer. Die SZ meint, dass § 166 StGB legislatorischer Unsinn sei, da das Merkmal der Gefährdung des öffentlichen Friedens die Situation in die Hand der Täter gebe. Streichen dürfe man das aber auch nicht. Aha. Die FAZ rät zur Gelassenheit in dieser Frage. Von meinem Schreibtisch aus sehe ich das auch so. Wenn man aber an der Botschaft im Jemen arbeitet oder der Liebe wegen dort wohnt, könnte man etwas anderes wollen. Die Welt schreibt, dass der Bund in die Hochschuldomäne der Länder endgültig einmarschieren will. Die befristete Exzellenzinitiative und die Förderung außeruniversitärer Forschung als Ausnahmekompetenzen des Bundes sollen durch eine Änderung des Art. 91 b GG von der Ausnahme zur Regel und mehr werden. Auch das Kooperationsverbot im Schulbereich (nämlich wo?) solle fallen. Dann bliebe den Ländern nur noch die Gefahrenabwehr und der Haushalt. Das Video über eine Wahlveranstaltung Romneys im Mai wird jetzt publik gemacht. Durch wen und zu welchem Preis und gerade jetzt, wird weniger diskutiert. Wäre die Veröffentlichung hier strafbar? § 201 a – ein gegen Einblicke geschützter Raum? Bei Filmen von Innen? Wie ist das bei den Oben-ohne-Fotos von Kate of England? Gehört der Swimmingpool zur Wohnung? Fällt Fotografieren von 400 Meter Entfernung darunter? Waren die Wahlkämpfe in den USA immer schon auf persönliche Demontage des Konkurrenten gerichtet? Jedenfalls ist mir das bisher nicht bewusst gewesen.
Die Prüfung am 18.9. Oellers/Neumann/Brüggemann im Zweiten: im ÖR will jemand wissen, wer im Ministerium die falsche Abituraufgabe verbockt hat – Zeitung plus Entscheidung. Im Zivilrecht Wohnrecht plus Veräußerungsverbot zugunsten der alten Dame. Im Strafrecht BGH und Examensklausur: der Verdeckte Ermittler schleicht sich in das Vertrauen der Mutter über einen Chatroom und bringt sie dazu, die Morde an den Kindern zu gestehen. Der Vortrag im Zweiten am 18.9.: ein Rentner zündet im Keller Zeitschriften an, weil er nicht ins Altenheim will (fragen Sie mich bitte nicht nach der Logik). Er löscht das Feuer sofort wieder -die Enkelin stellt Strafantrag, die Tochter nimmt ihn zurück. In der Prüfung Zimmermann/Weber/Bartels wurde im Zivilrecht ein „Verkehrsunfall“ geprüft: (Juni-Klausur) eine Taxibenutzerin quetscht der anderen den Finger – praxisnah zu lösen – allerdings wurde der Gerichtsstand gegen die Versicherung dem § 32 ZPO entnommen. Im Strafrecht beschimpft und verletzt ein Mieter den Vermieter mit der Harke. Im ÖR ging es um den Verkauf eines Kassenarztsitzes – Spezialisten ist dazu bekannt, dass offiziell die Praxis verkauft wird und die Übertragung des Sitzes bei der KV Nordrhein beantragt wird. Hier darf man mal getrost feststellen, dass das in der mündlichen Prüfung nichts zu suchen hat. Das Mohamed-Video und das durch den BMI ausgesprochene Einreiseverbot an den Koranverbrenner: § 11 AufenthG passt nur, wenn er schon mal ausgewiesen wurde. Ansonsten müsste man über die Zurückweisung nach § 15 gehen. Die SZ meint, nur der Staatsanwalt könne die Videoaufführung verhindern. Die CSU sagt, erst, wenn das Strafrecht verschärft worden sei – also gar nicht zur Zeit. Die FAZ eiert rum – man müsse das verbieten können, weiß aber selber nicht wonach. Kann einem Film das Prädikat Kunst abgesprochen werden, weil er gezielt beleidigen will? Fällt „Jud Süß“ von Veit Harlan überhaupt unter den Kunstbegriff? Leider ja, weil wir sonst eine Neuauflage der entarteten Kunst hätten. Die SZ berichtet, dass Straßenmusikanten sich in manchen Städten einem Casting unterwerfen müssen. Das ist eine unzulässige Unterteilung in gute oder schlechte Kunst. Oder liegt nur Lärm vor, wenn man die richtigen Töne nicht trifft? In der FAZ wird über Carl Schmitt und Forsthoff geschrieben. Fremdschämen für Juristen ist im Charakter meiner Berufsgruppe genetisch nicht enthalten. Für Prüfungen sollten Sie ein bisschen Bescheid wissen über Paul Laband (1871), Hugo Preuss (Weimar) und eben Carl Schmitt (sein Privatleben war sehr interessant) und meinetwegen noch Montequieu und John Locke. Das kostet eine halbe Stunde googlen. Die Vorträge in einer Prüfung am 14.9. waren dreieinhalb Minuten, 7, 8 und 12 Minuten lang. Vielleicht sollte man Zeitmanagement trainieren. Schaden tut das nicht.
BGH X ZR 154/11: Kann das Konstrukt des unternehmensbezogenen Rechtsgeschäfts (Anmietung eines Wohnmobils für eine Argentinienreise) auch einen Angestellten, der mit unterschrieben hat, mit verpflichten? Man lernt daraus, dass die Formulierung „wir“ plus Unterschrift durch einen Angestellten vermieden werden sollte, falls der Chef möglicherweise pleite geht. Hier noch die Fundstelle zum Vortrag vom 14.9.: BGH V ZR 399/99 = NJW 2000 S. 3127 – das misslungene Scheingeschäft. Unsere Kanzlerin meint zu dem Mohamed-Video, dass Meinungsfreiheit auch Schranken habe. Trifft sie damit das Rechtsproblem und ist die Aussage richtig? Schranken hat jedes Recht, mittlerweile sogar das Asylrecht. Die FAZ überlegt, ob man eine Kinovorführung mit dem Versammlungsgesetz bekämpfen könne. Eher weniger. Was aber dann? Oder muss man das aushalten? Wenn die Staatsanwaltschaft nichts gegen den Inhalt hat – § 166 StGB – wohl ja. Der Verein Deutscher Juristentag startet. Ein Vorschlag lautet, das Verbraucherrecht aus dem BGB herauszunehmen – zwecks Übersichtlichkeit. Da muss ich ganz despektierlich darauf hinweisen, dass die Nazis diese Rechtspolitik betrieben – alles in Einzelgesetze zu verteilen, denn dann verliert man erst recht den Überblick. Das Aktienrecht ist 1938 deshalb aus dem HGB genommen worden – anlässlich einer Reform sowie das Eherecht aus dem BGB. Das BGB bliebe zudem wie ein gefleddertes Huhn zurück. Der Stochastik-Professor Pukelsheim wird nach der SZ Erfinder des neuen Wahlrechts sein. Soweit zum Primat der Juristen in einer Kernmaterie. Die SZ lässt kein gutes Haar an dem geplanten EU-Kaufrecht als Alternative zu §§ 433 ff.. BGB. Der EuGH habe keine Rechtsvereinheitlichungskraft. Davon bin ich bisher allerdings ausgegangen – aber man lernt immer wieder dazu. Unser BMV hält einen Angriff Israels gegen den Iran für legitim. Dann müsste dieser aber vorab legal sein – preemptive strike – Carolina-Entscheidung?
Jeder amüsiert sich über die Sächsin, die einen Flug Bordeaux gebucht hat, obwohl sie nach Porto wollte – AG Stuttgart-Bad Cannstatt 12 C 3263/11. Die Mitarbeiterin des Reiseunternehmens habe Bordeaux „korrekt hochdeutsch“ ausgeprochen, was schon ein Widerspruch in sich ist. Muss ein Reisebüro nicht nachfragen? Palma, Las Palmas …. Das englische Königshaus klagt erstmalig gegen eine Presseveröffentlichung und zwar beim Erbfeind – in Frankreich, welches strenge Pressegesetze hat, die aber nichts nutzen. Zeitungen dürfen nach englischem Recht nachdrucken, was andere geschrieben haben. Die Gala hat im Fall Schröder-angeblich-getönte-Haare darauf gepocht, aber verloren. Kann der Bundesinnenminister oder der Ortssheriff in Berlin die Aufführung des Mohamed-Videos rechtlich verhindern? Unzulässiger Eingriff in die Kunst und staatliche Zensur? Ist diese Kunst polizeifest? Der Deutsche Richterbund hat nach der SZ etwas gegen die strafrechtliche Immunität der ESM-Verantwortlichen. Man denkt wohl an § 266 StGB. Richter selber sind perfekt geschützt – die Verurteilungen zu § 339 StGB sind rar – das Amtshaftungsprivileg häufig und außerdem entscheiden ja die Kollegen. Fällt ein Online-Lehrgang unter das Widerrufsrecht? LG Bielefeld 15 O 49/12 meint ja, auch wenn es um Freizeitaktivitäten geht. Das LG Köln 26 O 70/11 hält Haftungsbeschränkungen in Reinigungs-AGBs für unzulässig.
Die FAS stellt Prognosen zur angekündigten Entscheidung des BVerfG zur EZB an, siedelt den EuGH aber in Straßburg an. Herr Kirchhoff wendet die Prinz von Homburg-Problematik auf die Eurokrise an. Recht und Gesetz seien in jedem Fall einzuhalten. Hätte Helmut Schmidt in der Flutkatastrophe Hamburgs so gehandelt, sähe die Stadt heute wohl noch anders aus. Der Vortrag vom 14.9.: 2008 kauft K für 50.000 € ein Grundstück von V, es sollen nur 30.000 € beurkundet werden. 2012 will V die restlichen 20.000 € haben. Den Rest können Sie sich denken. In der Prüfung Pera/Roitzheim/Schmitz-Justen wurde im ÖR § 32 BVerfGG anlässlich des ESM, der nun in getrockneten Tüchern ist, geprüft sowie die Umbenennung des Hindenburgplatzes in Münster. Im Strafrecht eine Trunkenheitsfahrt. Im Zivilrecht ZPO-Frägelchen und der Jäger erlegt mit seinem Auto einen Hund, den er nicht leiden kann. Sowie ein bisschen IPR. In der Parallelprüfung Zieschang pp. wurden im Strafrecht ausschließlich Definitionen abgefragt. Ohne Möglichkeit der Selbstkorrektur – „das wird jetzt falsch“ – und Unterbrechen. Fein, da kann man zeigen, dass man ein guter Jurist ist. Im Zivilrecht wurde der BGH-Vertu-Handy-Fall geprüft, allerdings mit einer Hermes-Handtasche plus ZPO. Im ÖR wurden Klauseln des ESM-Vertrages vorgelegt und Fragen zu allem und jedem dazu gestellt. Wo die Urkunde dazu hinterlegt wird. Wann er beschlossen wurde. Judicial Self Restraint – Prüfungsrecht des Bundespräsidenten. Die Kandidaten waren da aber alle an Deck und richtig gut informiert. Und dann noch ob eine Abiturnote ein angreifbarer Verwaltungsakt sei.
In einer Prüfung am 7.9. setzte sich ein Kandidat zwecks Vortrages hin und wollte beginnen. Die Kommission fragte, wollen Sie nicht das Gesetz aufschlagen? Er, nein. Man sollte vielleicht überlegen, dass Empfehlungen der Kommission nicht erfolgen, um dem Kandidaten Schaden zuzufügen, auch wenn man nicht einsieht, am Gesetz arbeiten zu sollen. Was auf Arroganz und Dummheit schließen lässt – ich drück das so hart aus, weil ich durch regelmäßige tote Vögel ohne Kopf in der Wohnung völlig verroht bin. Die SZ meint, das BVerfG habe fest vor, zum ersten Mal, eine Angelegenheit dem EuGH vorzulegen – die Ankaufsankündigung der EZB. Allerdings wäre problematisch, welche Grundgesetzvorschrift betroffen sein könne. Europarecht für Anfänger, Teil I: die Vorlagefrage ist nicht justiziabel, das vorlegende Gericht entscheidet, ob es zweifelt oder nicht. Allerdings muss es richtig formulieren. Es darf also kein konkreter Fall zur Entscheidung vorgelegt werden und die Frage richtet sich nur auf das EU-Recht aber nicht auf das nationale. Es wird noch die Ultra-Vires-Lehre angesprochen. Die haben wir noch nicht mal im Kapitalgesellschaftsrecht – mit Einschränkungen nach den Holzmüller- und Gelatine-Urteilen des BGH. Im GG hat man keine Ultra-Vires-Lehre als per-se-Prinzip – Gewaltenteilung heißt nicht Gewaltentrennung. Das EU-Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung hat Flöhe. Im Staats- und Europarecht hat man so hübsche Dinge wie Schutzlückenschließungstheorie, ergänzende Auslegung, richtlinienkonforme Fortbildung, effet utile, welche ermöglichen, Grenzen zu überschreiten, ohne es zugeben zu müssen. Ansonsten will keine Zeitung mehr was zum 12.9. sagen. Ist ein Filmemacher für die Tötung eines US-Konsuls in Benghasi verantwortlich, weil er Mohammed thematisiert hat? Das Streikrecht der Vertragsärzte – Die Welt schreibt, dass das 1904 in Leipzig mal gut funktioniert habe. Die SZ teilt mit, dass seit 1932 durch eine Notverordnung – Art. 48 WRV – das Streikrecht verboten ist. Mit Streik im Arbeitskampfsinne hat das wenig zu tun. Vor allem, da Kassenärzte ja nach einem Strafsenat des BGH keine Beauftragten der Kassen sind und daher nicht unter § 299 StGB fallen.
Herr Gauweiler jubelt: noch nie habe das BVerfG einen völkerrechtlichen Vertrag von einem Vorbehalt abhängig gemacht. Ich bin auch noch nie trockenen Fußes vom Abschlag an der zwei über den Teich gekommen. Niemand interessiert das. Dass jedoch jeder Knochen des AEUV mehrfach gebrochen wurde und dass sein eigentliches Ziel war, hier Frau Merkel vorzuführen, sagt er nicht. Wenn das eine summarische Prüfung sein soll, wie sieht dann eine Hauptsachenentscheidung aus? Zahlen über Zahlen in der Begründung und Selbstzitate des Gerichts, der Vertragstext wird wörtlich wieder gegeben – man könnte ihn ja vergessen haben. Man schreibt für künftige Studentengenerationen. Das Begründungsniveau des Beschneidungsurteils – von einem Verfassungsgericht erwartet man andere Gedankengänge in einer mutmaßlichen Schicksalsfrage. Die Welt geht angeblich unter, als Bollwerk dagegen wird eine Verschwiegenheitsverpflichtung der ESM-Mitarbeiter gegenüber dem Bundestag verboten. Die SZ und Spiegel-online meinen, das Gericht sei überfordert gewesen. Ich verstehe nicht, wie dieses Ergebnis mit diesen schriftlichen Begründungen dieses Verfahren und diesen Hype rechtfertigen können soll. Was sind im übrigen die Sanktionen, wenn im ESM („Ausgabekurs“) nun doch die rote Linie überschritten werden sollte? Hiervon abgesehen, tut man so, als ob der deutsche Steuerzahler nur über den ESM Geld nach anderswo in der EU pumpen würde, und nun durch Karlsruhe gegen ein Fass ohne Boden abgesichert sei. Wobei wir ja offensichtlich prächtig dastehen, der Dax ist oben, die Arbeitslosigkeit ist unten. Herrn Draghi wird schon eine andere Katzenklappe einfallen. Unser Bundespräsident will nun ausführlich aber zügig prüfen, ob er unterschreiben soll. Hat ein Bundespräsident jetzt noch ein Prüfungsrecht? Was, wenn er nicht unterschreibt?
Nach der Pressemitteilung des BVerfG zu urteilen, sind 37.000 Verfassungsbeschwerden unzuässig – Kostenanträge dürften seitens der Anwälte keine Erfolgsaussicht haben. Im übrigen meint man, im puren Völkerrecht zu sein. Man will wohl nicht den Eindruck erwecken, über die Hecke zu fressen. Es findet weder eine bloße Folgenabwägung statt noch eine volle Hauptsacheprüfung – fraglich ist da natürlich, was hier summarisch gewesen sein soll. Der Sachverhalt steht fest, die Rechtslage muss immer gründlichst recherchiert werden. Dass der Bundestag zustimmen muss, wenn 190 Milliarden überschritten werden (geht also), ist nichts neues. Ist die Übergabe eines neuen, schleifengeschmückten Cabrios zum 60. Geburtstag inhaltlich eine Übereignung oder nur eine Nutzungsschenkung sprich Leihe? OLG Schleswig 3 U 69/11. Warnt ein Tor 5 Meter neben dem Fußballfeld vor sich selber? OLG KOblenz 5 U 423/12. Die Noten aus der Prüfung am 7.9. – Hauck/Wackerbarth/Schütze: 29 zu 60 (4+9), 29 zu 56 (6+7), 24 zu 54 (9+7), 27 zu 65 (8+10) und 36 zu 72 (9+9). Was sagt einem „Pukelsheim III mit Puffer“? Die Wahlrechtsänderung soll entweder auf eine Abstrafung der Überhangmandatgewinner – Anrechnung – hinauslaufen oder auf ein Schmerzensgeld an die anderen Parteien – Kompensation. So die SZ. Der Chefredakteur der SZ attestiert Herrn Gauweiler narzisstischen Überschwang. Man könnte es auch Naivität und Ahnungslosigkeit nennen und im Märchenreich an Des Kaisers neue Kleider anlehnen. Zum einen lässt kein Gericht sich von einem von 37.000 Antragstellern gerne sagen, was es wann zu tun oder nicht zu tun habe. Auf die Aufhebung des VT wäre das Gericht seit letztem Donnerstag auch schon von selber gekommen. Zum anderen würde die EZB das BVerfG dann hinter sich her schleifen und dem EuGH würde in der Irlandsache der Vortritt eingeräumt. Die Richter, der Berichterstatter, der Präsident werden mit Steckbrief in allen Zeitungen portraitiert. Die Fernsehnachrichten sprachen gestern alle von „Urteil“. Das wird sich noch erweisen. Wird der Inhalt in Bezug auf den „Beklagten“, den Bundespräsidenten, einen vollstreckbaren Inhalt haben?
Herrn Gauweilers Anliegen, Herr des Verfahrens durch einen Aufhebungsantrag zu werden, war kein Erfolg beschieden. Heute laufen die 160 Seiten allenfalls noch mal durch ein Rechtschreibprogramm. Da wird man den VT nicht absetzen. Die FAZ und SZ sehen die Entscheidung am 12.9. (eigentlich Urteil oder Beschluss? Wir sind ja formal doch noch im Eilverfahren) in der Tradition der Solange I, II, Maastricht- und Lissabon-Entscheidungen. Das sind Äpfel und Birnen. Bei Solange I und II ging es um unsere Grundrechte. Rückblickend ist das ein Witz. Der Wind aus Brüssel hat unsere Grundrechte nicht gefährdet sondern die kleinkarierten Zunftvorschriften der GewO, des Gaststättenrechts, des Baurechts u.a. in den Reformen 2005 weggeweht. Wir haben Grundfreiheiten dazu bekommen. Bei Maastricht ging es um die Gefahr, wohin die Reise nach Ende des Kalten Krieges hingeht – an den Euro hat man nicht im Traum gedacht. Die SZ schreibt, dass Europa vor Karlsruhe zittern würde – das wär mir aufgefallen. Man hat Karlsruhe ausgetrickst, passt eher. Am 11.9. – sic – will das Gericht den Folgeantrag vorab entscheiden. Ich würde da rein schreiben, wir sind für alles für oder gegen die EZB nicht zuständig. Geh nach Luxemburg. Die Welt berichtet, dass das LG Köln am 28.9. eine Entscheidung zu der Frage fällen wird, ob ein Auktionshaus, welches versichert, bei dem Gemälde handele es sich um ein echtes, haftet, wenn sich nachher herausstellt, es ist eine Beltracchi-Fälschung. Da nützen auch AGBs nichts.
In der Prüfung Esser pp. am 7.9. wurde im Zivilrecht GmbH-Recht und Erbrecht abgefragt. Vinkulierung – § 182 – sah nach einem ehemaligen Vortragsfall aus. Im Strafrecht kam die Brandstiftungsklausur aus dem Mai. Im ÖR wollte der Polizeipräsident, dass der 1. FC Köln ein Fangnetz hinter dem Tor aufbaut, welches aber das optische Erlebnis schmälert. Ein häufiges Problem der Praxis: die Mutter überträgt das Haus auf die Kinder, damit die Erbschaftssteuer sparen und erhält ein Wohnrecht, zieht dann aber in Pflegeheim um. Die Kinder vermieten. Wer erhält die Miete? BGH V ZR 206/11. Auch Herr Gauweiler hat gemerkt, dass die Entscheidung am 12.9. nur noch für hartgesottene Grundlagenjuristen interessant sein wird. Er versucht, die schon enteilte EZB durch einen neuen Eilantrag wieder einzufangen, der per se unzulässig sein dürfte. Die EZB hat ihren ausschließlichen Gerichtsstand in Luxemburg und Bürger sind da nicht satisfaktionsfähig. Haftet Google für einen selbst geschaffenen Automatismus, nach dem die am häufigsten eingegebenen Suchbegriffe automatisch auftauchen? Selbstverständlich. Das ist schon mehr als Zweckveranlasser. Täter hinter dem Täter kraft Organisationshoheit im Zivilrecht. Go for it Bettina! Der BGH verhandelt am 15.11., ob Eltern bei Internet-Tauschbörsen für ihre Kinder – minderjährig oder mehr – haften.
Die SZ meint ebenfalls, dass die nach dem BVerfG 15 zulässigen Überhangmandate eine willkürlich gefundene Zahl gewesen sei und dass die Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz außer seltsamen Formulierungen („katastrophische Auswirkung oder ….s Ausmaß“ whatever) wenig hilfreiches geboten habe und destohalben der Reputation des BVerfGs abträglich seien. Die FAS sieht die am 12.9. kommende Entscheidung als überholt an – die EZB hat schon abgeschlagen. Es wird gefragt, ob man vor dem EuGH gegen die EZB als Bürger vorgehen könne. Der letzte Donnerstag sei eine abstrakte Maßnahme gewesen, nein. Wenn das abstrakt ist, was ist dann konkret, anlassbezogen? Zudem gibt es die Plauman-Formel bei Nichtigkeitsklagen seit dem Vertrag von Lissabon nicht mehr. Eine Verfassungsbeschwerde sei problematisch, denn die Maßnahmen der EZB sind womöglich fremde Akte. Herr Draghi hat es jedenfalls sehr geschickt angestellt. Die Anleihen anbietenden Staaten müssen erst bei dem EFSF bzw. ESM klingeln, bevor sie zu ihm kommen. Wenn das BVerfG den ESM aber nun nicht haben will, darf man sofort zur EZB – oder sehen Sie das anders? Herr Gauweiler wird über den grünen Klee gelobt, wobei ich mich erinnere, dass er bei einem Vorgängerverfahren Kosten anmeldete, die auch unter Anwälten als unverschämt gelten dürften – das BVerfG hatte ihm wegen seiner hilfreichen Ausführungen gestattet, eine Kostenrechnung zu schicken. Die Prüfung Bönders/Kubink/Grimm am 7.9.: im Zivilrecht wird nicht abgeholter, bestellter Rotwein entkonkretisiert. Im Strafrecht ein Schlägereifall – Stichworte und Theorien waren gefragt. Im ÖR wurde nach der Enthindenburgisierung eines Platzes gefragt. Die Kenntnisse zu dem Namensträger waren leider nicht zufriedenstellend. Todesjahr z.B.. Manchmal möchte ich noch mal ins Examen und manchmal dann wieder nicht – wie bei Günther Jauch. Der Vortrag am 7.9. – Arbeitsrecht: Der Putzfrau, welche die Chefs – Anwaltssozietät – als Sklaventreiber bezeichnet und zwei Orangensaftflaschen für Mandanten mitgehen lässt, wird gekündigt. Sie wird noch wegen Hehlerei verurteilt und meint, der Hungerlohn zwinge sie dazu. In der Prüfung Hauck/Schütze/Wackerbarth kam im Zivilrecht die aktuelle BGH-Entscheidung zur Überzahlung der Abschleppkosten. Im Strafrecht ein nettes Einbruchsfällchen. Im ÖR völkerrechtliche Verträge.
Die Prüfung am 5.9. in Düsseldorf – Weigend pp..: im Strafrecht eine Zeitungsmeldung: warum ist es problematisch, wenn Eltern die Geldstrafe für ihren Sohn zahlen, damit er nicht die Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen muss? Im Zivilrecht Erbrecht, im ÖR Basics zur VwGO. Die Bundesbank sei tot, meint Die Welt. Ich meine, dass der 12. September nun mehr denn je nur noch theoretische Bedeutung hat. Die EZB hat gestern die Schulden vergemeinschaftet. Die Fed kauft bis zum Anschlag, die Bank of England ebenso. Da wird Karlsruhe nicht genug Gewicht für eine Bremswirkung haben können. Den deutschen Anwaltsverein treibt BGH IX ZR 125/10 um. § 8 II PartGG analog auf GbRs? Nein, jeder haftet für alles, auch wenn er die Akte nie anfassen durfte. Das VG Berlin will sich im September mit der Frage befassen, ob der Bundestag die dem ehemaligen BMV Guttenberg erarbeiteten Doktorarbeitsvorlagen einem Journalisten nach dem Informationsfreiheitsgesetzt herausgeben muss. Wie würden Sie entscheiden? Münster will den Kirmesplatz = Hindenburgplatz umbenennen, eine Bürgerinitiative möchte das verhindern. Geschichtsklitterung rückwärts. Jemand, der 1934 gestorben ist und 1871 und 1914 bejubelte militärische Erfolge errungen hat, darf weiter Straßennamenspatron sein. Angreifbarer finde ich, zu Lebzeiten eines Altkanzlers eine Briefmarke mit seinem Konterfei herauszugeben.
EuGH C-190/11: Frau Mühlleitner aus Wien fährt nach Hamburg, um einen Wagen zu kaufen und abzuholen. Wo kann sie wegen Mängeln klagen? In Hamburg oder auch in Wien? Würde das in der Begründetheit der Klage einen großen Unterschied machen? Die Prüfung am 5.9. Gusy/Staudinger/Blum: „Retten sie die Ehre der Juristen: wer ist Helmut Schmidt?“ In Anspielung auf Herrn Jauchs Hauptsendung und die unwissende Geschichtsstudentin. Der Hund des Gastrokritikers wird im Restaurant durch eine Explosion getötet, welche der Inhaber nicht zu vertreten hat. Schmerzensgeld? Stalking, wenn der Ex einen Monat lang jeden Tag eine rote Rose vor die Tür legt? Das Nichtraucherschutzgesetz und betroffene Gastwirte. Das koptische Kreuz auf dem Handrücken – der Tätowierer hat keine gute Arbeit geleistet. Der Vortrag vom 5.9.: VG Braunschweig 2007 und OVG NS 12 B 258/07: 39 Tauben auf dem Satteldach einer Garage – Sport/Gebot der Rücksichtnahme? Zu 60 Brieftauben: VG Neustadt 4 L 625/12.NW. In der Prüfung Ey/Hain/Scherf wurde im Zivilrecht eine ältere Examensklausur geprüft (die Werbetafel auf dem Golfplatz wird auf dem Anfängerplatz statt auf dem Proficourse angebracht) sowie BGH-IPR-Ärztinnen-Unfall-in-Südafrika. Im Strafrecht die angekauften Steuerflüchtlingsdaten-USB-Sticks. Wer ist Chef des Staatsanwaltes? Im ÖR Stichworte („Bingo“) zu §§ 48, 49 VwVfG und Baurecht. Der Stadtstaat Berlin stellt Beschneidungen straffrei – aha – Strafrecht ist also plötzlich Landesrecht geworden oder Beschneidungen gehören zu den Feld-, Forst- und Walddelikten. Haben wir jetzt interlokales Strafrecht bei Körperverletzungen wie Ohrenstechen oder Beschneidungen? Unterschied zum Eierdieberlass? Das dürfte Strafvereitelung im Amt sein, wenn Weisungen von oben kommen. Das Besondere in Berlin ist, dass der Generalstaatsanwalt vom Abgeordnetenhaus gewählt wird. Professor Fastenrath erklärt in der FAZ, mit welchem völkerrechtlichem (nicht EU-) Besteck am 12. September die Ermahnungen, Erklärungen und Einschränkungen auf den Teller kommen könnten. Wenn Karlsruhe sich negativ zu etwas äußert, was die vier Wände verlässt, also über den Tellerrand des Grundgesetzes hinaus, muss es vorlegen. Das Bundesverkehrsministerium hebt das Nachtflugverbot am KölnBonner Flughafen auf. Auftragsverwaltung? Klagemöglichkeit des Landes? Radfahrer sollen 15% mehr Radwege bekommen. Das würde für Bonn heißen, dass sie gefühlte 80% der Straßenfläche haben. Wir sind mit Radwegen, welche die Radler bekanntermaßen gar nicht benutzen müssen sondern nur dürfen (BVerwG), es sei denn, die Straße wäre zu gefährlich, in Bonn übersättigt. Haben die keine anderen Sorgen? Da die StVO weder Parkregeln noch sonstiges für Radler enthält, dürfen die sowieso schon alles – OVG Münster – bis auf räuberische Angriffe. Wie immer hier, etwas übertrieben ausgedrückt.
Niemand berichtet über die Verhandlung in Sachen Eweida u. Chaplin v. United Kingdom beim EGMR am 4.9.. – auch auf der site officiel steht noch nichts – abwarten – kommt noch. Die FAZ befragt die Glaskugel, was am 12. September in Sachen ESM und Fiskalpakt herauskommt. Dürfen sich die 25.000 Beschwerdeführer nach der mündlichen Verhandlung auf 37.000 vermehren? Richter mögen das gar nicht, wenn sie unter Druck gesetzt werden sollen. Der EuGH will im Oktober über den ähnlichen irischen Antrag entscheiden. Ich rate mal: es werden um die 160 Seiten – neue Stichwörter und Vokabeln sind zu lernen – ein paar erhobene Zeigefinger, das war es dann aber auch. Es wird ja über Dinge entschieden, die durch die Wirklichkeit schon überholt worden sind. Die zweite Klausur im September im Zweiten – haftet ein Mieter, welcher die Stromkosten nicht zahlt, wenn der Vermieter versehentlich die Nachbarwohnung abklemmt? Herausforderungsfall? Zur Haftung der Hausverwaltung – AG München 212 C 16694/09. Und haftet ein Mieter analog § 906 II 2, falls aus seiner Wohnung unverschuldet Wasser nach unten schwimmt?
12 Monate Aufenthaltsverbot an bestimmten Plätzen in Berlin-Mitte an einen notorischen Hütechenspieler? VG Berlin 12 196.12 – warum kein Verbot des Spiels an sich plus Zwangsgeld? Die SZ schreibt, dass der EGMR am 4.9. entscheidet, ob eine Flugbegleiterin bzw. eine Krankenschwester ein Goldkreuzchen an der Kette als Schmuck tragen darf. Unterschied? Ich würde mal sagen, die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers geht hier vor – sie kann sich in der Freizeit wie ein Weihnachtsbaum schmücken. Und es geht um die Frage, ob ein Mitarbeiter einer Sexberatungsstelle sich aus religiösen Gründen weigern darf, Homosexuelle zu beraten. Entbindet die Berufung auf den Glauben von allgemeinen Pflichten? Das BAG sieht das so – man erinnere sich an den Moslem, der sich weigerte, Alkoholflaschen ins Regal zu räumen oder den Arzt, der keine Abtreibungen durchführen will. Aber wo kommen wir da hin, wenn der Chef einer Anwaltskanzlei seinem Mitarbeiter nicht die Verteidigung eines Vergewaltigers übertragen kann, weil der nur Unschuldige verteidigen möchte? Man darf gespannt sein. Die Welt schreibt, dass die Bundesrepublik sich seit 2003 weigert, § 108 StGB – die Danke-Schön-Geschenke werden nicht erfasst – nachzubessern – man ratifiziert eine entsprechende UN-Konvention nicht und ist wahrscheinlich in guter Gesellschaft mit Nordkorea und Somalia. Die FAZ meint zu der NRW-CD-Rom-Einkaufspolitik, dass ein Staat nicht mit Dieben zusammen arbeiten dürfe. Der Staat arbeitet noch mit viel schlimmeren Leuten zusammen – V-Leute – Kronzeugen – und macht Deals mit Angeklagten. Darf ein Fußballverein eine Druckkündigung aussprechen, weil Fans besser Ultras einen Spieler nicht mehr haben wollen? In Köln hat der Spieler einen Auflösungsvertrag unterschrieben und das Problem umschifft.
Die letzte Augustklausur soll sich um § 107 GO gedreht haben. Die Kenntnis der Gelsengrün-Elektroarbeiten-Schilderpräger-Entscheidungen wäre da wohl hilfreich. Die nächste Vereinssitzung des Deutschen Juristentages steht an. Im Deutschen Anwaltsblatt wird das zivilrechtliche Thema angeschnitten: der BGH habe seit 30 Jahren keine M&A Entscheidung mehr gefällt – im Kaufrecht gehe es immer nur um kleine Fälle des Mittelstandes. Autos und Tiere. OVG Lüneburg 11 LB 372/10: muss der Einsatzleiter den Anwalt zu seinem angeketteten Mandanten beim Castortransport lassen? Mit Vollmacht oder ohne? Wer stellt den Antrag bei Gericht – der Anwalt im eigenen Namen? Darf eine Partei unmittelbare Demokratie praktizieren, obwohl Art. 28 und 21 GG die mittelbare favorisieren? Die Grünen wollen ihre Frontleute in der Bundestagswahl urwählen. Darf bzw. muss die Versammlungsbehörde die Route geheimhalten? Nach der FAZ praktiziert Regensburg das so, um der NPD das Publikum zu nehmen. Wo muss der sog. Mindermengenzuschlag in der Präsentation der Vergütung im Versandhandel präsentiert werden? Bei den Versandkosten oder weiter vorne? OLG Hamm I-4 U 69/12. Wird die Staatsanwaltschaft nach dem 70-Euro-Vergleich im Ohrstecker-Prozess der dreijährigen Klägerin das öffentliche Interesse für § 223 StGB bejahen? Eher weniger. Dürften die erlaubenden Eltern einen Strafantrag stellen, abgesehen von dem Fristablauf, oder muss da ein Verfahrenspfleger bestellt werden?
August: BGH 5 StR 88/12: Betrug am Komplizen, wenn der das Opfer festhält und der Kollege durchsucht die Wohnung, findet Geld, sagt es aber nicht? Und ändert sich etwas an der Strafbarkeit des „betrogenen“ Täters? Wie man im Fernsehen gut sehen konnte, wurde beim destruktiven Misstrauensvotum im klitzekleinen Mainzer Landtag offen abgestimmt. Das kann ja nicht funktionieren. Bayern München „kauft“ Martinez für 40 Millionen, von denen er – 23 Jahre alt – angeblich 10 Millionen noch selber dazu tut. IPR – Arbeitsrecht? Darf eine Ablösesumme so hoch sein, damit der Spieler von einem Wechsel abgehalten wird? Anders als bei Monsieur Bosman 1995 hat das hier aber geklappt. Die Kommunalaufsicht schlägt heute Die Welt auf und liest „LeihDeinerStadtGeld“. Darf eine Kommune via Internet ihre eigenen Bürger oder Einwohner um Geld anpumpen? Die „kontrollierte“ Sprengung eines Blindgängers in München hatte fast dieselbe Wirkung wie eine unkontrollierte. Wer bezahlt den Schaden an den Häusern? Die Deutsche Bischofskonferenz nimmt den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, welche sie erhalten hat, nach dem Widerspruch der Zeitschrift Titanic zurück – bei gleichem Sachverhalt und bei denselben Richtern. Da wär ich gerne Mäuschen gewesen. Den Stichworten nach zu urteilen, scheint die erste ÖR-Klausur OVG Koblenz 7 C 10711/08 gewesen zu sein plus BayerVGH 4 N 09.1300.
Die Stadt Bonn organisiert die Müllabfuhr von einem Amt um in eine nichtrechtsfähige öffentliche Anstalt. Warum wohl? Wieder 812 im Dreiecksverhältnis: von wem bekommt der zu Recht abgeschleppte aber mit zu hohen Abschleppkosten in Anspruch genommene Autohalter sein Geld zurück. Vom Abschlepper, der aus abgetretener GoA vorging oder vom Zugeparkten? BGH V ZR 268/11. Und zu § 311 b BGH V ZR 176/11 – die fehlende Form wird nicht geheilt, indem irgendjemand ins Grundbuch eingetragen wird – die Heilung muss ad personam geschehen. Das Landgericht Hamburg verhandelt am 31.8. die Klage der Deutschen Bischofskonferenz gegen die Zeitschrift Titanic wegen des Papsttitelbildes. Man ist gespannt auf die Unterschiede oder auch nicht zu Mohammedkarikaturen und Pussy Riot sowie auf die Klärung der Aktivlegitimation der Klägerin. Nach der SZ regen sich die Niedersachsen über ihre überwiegend kostenpflichtigen Strände auf. Gemeingebrauch, die Meere sind frei, deshalb der Strand natürlich auch, Hugo Grotius in Niedersachsen, oder 200 Meilenzone analog? Woran erkennt man Arbeitnehmer? Sind ehrenamtliche Telefonseelsorger solche? Das BAG – 10 AZR 499/11 – meint nein. Kein Weisungsrecht? Kommt es auf die Vergütung an? Was ist dann mit kostenlosen Praktika?
Die Prüfung am 15.8. im Zweiten. Der Vortrag: ist ein Wagen noch neu, wenn er 50 Kilometer gefahren ist? Im Zivilrecht hat das Reisebüro (bzw. das Passamt – OLG Hamm 11 U 62/08) den Eltern nicht gesagt, dass das Kind für die USA einen Kinderpass braucht – das war ein Urteil nach meiner dunklen Erinnerung. Im ÖR Überhangmandate und das negative Stimmgewicht. Man solle doch mal versuchen, das zu erklären. Im Strafrecht ein Raubüberfall auf eine alte Dame, die dann im Krankenhaus an was anderem verstirbt. Noch ein Prüfungsbericht vom 8./9. August im Zweiten. Im Strafrecht wurde ein Exhibitionist thematisiert. Im ÖR will die Bildzeitung Auskunft über eine Wohnungsdurchsuchung bei einem Prominenten haben. Im Zivilrecht wurden die Kenntnisse zum Eigentum von herabfallenden Äpfeln – §§ 953 ff.. BGB – gefragt. Im Strafrechtsvortrag hat ein Taxikunde sich hin- und zurück kutschieren lassen – die Verwandten würden bezahlen. Der Taxifahrer wird dann mit dem blanken Gewehr vertrieben. Das soll eine BGH-Entscheidung sein. Die Strafrechtsklausur im August: BGH 1 StR 20/11 (Machete und korrigierter Rücktrittshorizont) und BGH 4 StR 401/11 (Auto als Rammbock). Die FAZ spricht es im Fließtext offen aus. Die Zahl von 15 zulässigen Überhangmandaten durch das BVerfG ist willkürlich. Nahestehende Personen sollen entgegen § 9 II 2 StGB Sterbehilfe leisten bzw. unterstützen dürfen. Im Peterle/Dr. Wittig-Fall hatte der BGH gerade diese Personen wegen denkbarer schlimmer Motive ausgeschlossen. Bei Transplantationen will man zu mindest 6 neutralen Augen und hier sollen ausgerechnet die Angehörigen, die das Zimmer der Oma vielleicht für den neuen Freund der Tochter dringend benötigen, straflos sein. Fragen Sie mal Notare oder Rechtspfleger in Nachlassabteilungen, was da los ist. Die Leute beantragen den Erbschein schon, wenn der Erblasser noch am Tropf hängt. Ein Juraprofessor rät in der FAZ Abschleichern zur Selbstanzeige. Man sollte vielleicht in einem fachfremden, Höchstspezialgebiet keine Tipps geben, die sich als sehr schädlich erweisen können. Die Selbstanzeige könnte verspätet sein. Dann hilft ein ärztliches Attest zwecks Verhandlungsunfähigkeit mehr. Hier sollte ich mir an die eigene Nase packen. Der EGMR hat am 28.8. die Haftbedingungen sowie die vielleicht politisch motivierte Verurteilung von Frau Timoschenko verhandelt. Egon Krenz kam damals auch mit diesem Argument – allerdings erfolglos.
Nach einmaligem Überschlafen erscheint das Plagiatsfelgenurteil grottenfalsch. Es muss doch für den Schaden reichen, dass ich Felgen geliefert bekommen habe, die ich nicht bestellt habe. Ganz abgesehen von dem Driss mit Porsches Markenrecht. Neulich fragte mich jemand, ob er etwas falsch machen könne, wenn er gefälschte Taylor Made Golfschläger weiter verkaufe und den Käufer aufkläre. Würde ich nicht tun und dazu raten schon mal gar nicht – ich bin ja nicht lebensuntüchtig. Der subjektive Fehlerbegriff des § 434 muss doch ins Strafrecht rüberschlagen. Jedenfalls kann man 2012 den Fall nicht mit Hinweis auf BGHSt 16 lösen. Die Ärzte versuchen verzweifelt, den Staatsfuchs vor dem Transplantationshühnerstall abzuwehren. Sechs-Augen-Kollegen-Prinzip. Aber weiter Selbstverwaltung. Und das bei diesem Thema. Die Welt schreibt, dass die Schweiz die USB-Stick-Steuer-Datendiebe jagt. Verrat von Geschäftsgeheimnissen. Könnten die sich bei uns als Whistleblower gerechtfertigt fühlen?
Beck.de online bespricht so nett die Plagiatsfelgen des BGH vom 27.6.2012 – 2 StR 79/12. Gilt der subjektive Fehlerbegriff im Strafrecht? Der BGH schreibt noch von „zugesicherter Eigenschaft“ – mit dem neuen Schuldrecht ist dieser strafrechtliche Senat wohl nicht ganz vertraut. Auch der Rest des Urteils ist für Zivilrechtler erstaunlich. BGH XII ZR 22/11: kann ein Mietshauskäufer vom Mieter Zahlung der Kaution verlangen, nachdem der alte Vermieter die gestellte Kaution freigegeben hat? Der Sachverhalt ist verwirrend geschildert. Haftet die Stadt Köln aus § 833, wenn eine Tierpflegerin aus eigener Unachtsamkeit von einem Tiger getötet wird? Die SZ meint, dass das Verbot der Altersdiskriminierung diskriminierend gehandhabt werde. Ein 73jähriger Jockey habe vor dem LG Berlin Recht bekommen. Eine Putzfrau in Hamburg nicht. Piloten dürften fliegen, bis sie vom Himmel fallen. Der EuGH habe im Juli einen schwedischen Postboten, der nach dem 67. Geburtstag weiter arbeiten wollte, weil er arbeiten müsse, abgewiesen. Der Flugreisefall in anderer Gestalt: eine Passagierin ist wieder von Paris nach Lahore zurückgeflogen werden, weil sie die Landezeit verschlafen hat. Muss sie den Rückflug bezahlen? Das VG Gießen wird am 25.10. die Fortsetzungsfeststellungsklage über eine Gegen-Tanzverbot-am-Karfreitag-2011-Demo verhandeln. Ist das Sondernutzung, wenn eine Parfümerie vor ihrem Geschäft Duftproben versprüht bzw. Umweltverschmutzung? Die SZ fragte das am Wochenende. Darf die Stadt Wiesbaden die Spielautomatensteuer on 13 auf 20% erhöhen, um die örtliche Spielbank zu schützen? Jedenfalls liegt dieses Motiv nahe.
Nach der FAZ beschäftigen sich das AG Lichtenberg 14 C 58/12 und Strafrechtler mit der Frage, ob Eltern einer Dreijährigen Ohrlöcher stechen lassen dürfen und ob es relevant ist, dass das Kind danach Einwendungen erhebt. Wir wurden damals gezwungen, Spinat zu essen, der sei gesund. Ein Mal die Woche war Lebertran angesagt. Ich bin heute noch traumatisiert und lehne es ab, Lebertran zu mir zu nehmen. Ich glaube, das ist auch strafrechtlich relevant. Die SZ regt sich über die falsche Todesanzeige zulasten einer 17jährigen auf. Für § 238 reicht das wohl nicht. Sonstige Strafbarkeit? In der NJW Heft 35 meint das OLG Frankfurt 19 W 2/12, ein Miterbe dürfe doch nicht gemäß § 2039 BGB Forderungen stellen, wenn die anderen Miterben das nicht wollten. Man überlege sich mal die Konsequenzen. Die dritte Zivilrechtsklausur im August hat eine schöne Vormerkungsproblematik. Greift eine Auflassungsvormerkung für einen zweiten Kaufvertrag, der zwecks Vertragsbruchs des ersten Kaufvertrages geschlossen wurde, wobei K2 gutgläubig ist? Mein DM-Markt hat Cleanmagic nicht – bestellen wollen die es auch nicht. Die erwartete intellektuelle Leistung des Vortrages am 22.8. soll nicht das Auffinden des § 8 TeilzeitBefrG gewesen sein sondern die Argumentation, warum man auch vormittags längere Spaziergänge mit Hunden machen und Männer mit vorgekochtem Essen versorgen kann. Nur damit Sie sehen, worauf es ankommt.
Gut, dass ich gut vernetzt bin. Cleanmagic soll die Staatsanwaltschaften umtreiben, da das Zeug schon mit ein paar Tropfen sehr angenehm wirken soll aber nicht vom BTMG erfasst wird. Die Prüfung im Zweiten am 22.8. – ein arbeitsrechtlicher Vortrag: eine Vormittagskraft in der Reinigung soll nun nachmittags arbeiten, will aber wegen ihrer Hunde und ihres Vaters nicht. Im Zivilrecht kam BGH-Hotelhausverbot an NPD-Funktionär – Beratung des Hoteliers. Im Strafrecht BGH 2 StR 295/11 Cleanmagic, besprochen in der aktuellen HRR – die Ex trinkt vor den Augen ihres Ex Ersatzdroge – er rettet sie letztendlich nicht. Im ÖR verbietet der Polizeipräsident in Hamburg St. Pauli den Verkauf von Karten an Rostockfans. Aha – wenn man einen Diplomaten verklagt, sollte man den Rechtsstreit solange offen halten, bis er seinen Posten verlässt – BAG 5 AZR 949/11. Es gibt also keine lebenslange Immunität für Handlungen während der Diplomatentätigkeit. Wieso ist da bisher kein anderer drauf gekommen? Das kann eigentlich nicht richtig sein. Die SZ berichtet, dass in Frankreich eine Bande mit Hilfe einer Kuchengabel 1 Million aus Bankautomaten geholt habe – wohl mit mehreren Kuchengabeln. Darf man so was berichten oder ist das Anstiftung oder Beihilfe für Nachahmungstäter? Für Online-Medikamentenbestellungen gilt das Herkunftslandprinzip nicht, meint der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe. Dieses Ergebnis müsste vorgelegt werden. Ein Professor erörtert in der FAZ, ob Ecuador Julian Assange Botschaftsasyl gewähren dürfe, und meint nein. Was ist aber die Folge? Darf die englische Polizei da jetzt rein oder muss der UN-Sicherheitsrat nach Kapitel VII angerufen werden? Russland ist jetzt endgültig faktisch in der EU, da es seit dem 22.8. das 156. Mitglied der WTO ist. Wir erhoffen uns eine Marktöffnung nach Russland. Ich glaube, das sieht Putin umgekehrt genauso.
BGH III ZR 252/11: der Makler gestattet die ratenweise Begleichung seiner Rechnung. Nach 3 Raten widerruft der Kunde. Wieviel bekommt der Makler nun noch nach §§ 357, 346? Nach der SZ steht beim Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe – aller außer BVerfG – am 22.8. die Preisbindung für ausländische Versandapotheken (Doc Morris?) als 30. Fall an. Gilt hier das Herkunftslandprinzip (Warenverkehrsfreiheit oder Dienstleistungsfreiheit – macht das einen Unterschied?) oder liefert die öffentliche Gesundheit eine taugliche Schranke? Der BGH X ZR 138/11 legt eine „Brüsseler Direktive“ nach der FAZ so aus, dass Fluggäste bei Streik keine Entschädigung erhalten. Ein Streik käme von außen und sei ein außergewöhnlicher Umstand wie das Wetter und politisch instabile Zustände. Das ist jetzt keine Satire. Autonome Auslegung? Streiks gehen bekanntlich Urabstimmungen, Warnstreiks, Schlichtungsverfahren voraus. Die FAZ meint, die Länder wollten keine Erhöhung der Anwaltsgebühren, da sie selber in Form von Fusionen von Gerichten sparen müssten. Auch das ist keine Satire, obwohl es so aussieht. Man sollte vielleicht bedenken, dass die neue Zuständigkeit der Rechtspfleger, die keiner effektiven Aufsicht unterliegen, in PKH-Angelegenheiten dazu führen wird, dass sich für Anwälte da einiges zu ihrem Nachteil ändern wird. Die FAZ berichtet über eine Gefühlsumfrage der Bürger zum BVerfG. Wer die Fragen stellt, hat die Macht. Wie wäre es denn mit diesen Fragen: beteiligt sich das Bundesverfassungsgericht konstruktiv und praktisch brauchbar an der Beseitigung der Eurokrise, der Bekämpfung von Terroristen, an der Schaffung eines neuen Wahlrechts?
Die erste Klausur im Ersten im August basiert wohl auf BGH VII ZR 51/05 und VIII ZR 271/09. Die SZ kennt den U-Haft-Verlängerungsantrag der Bundesanwaltschaft gegen Frau Zschäpe. Man will wohl tatsächlich sämtliche Straftaten ihrer toten Mitbewohner in einem einzigen Verfahren anklagen. Da könnte man sich überessen und alles hängt dann im Stillstand. Wäre nicht das erste Mal. Reicht Zusammenleben für Beihilfe aus? Dann würden die Familien in Der Pate I, II und III auch strafbar sein. Der englische Staat setzt Steuersünderfotos ins Internet. Angeblich will eine Abmahnkanzlei ihre Opfer auch prangermäßig ausstellen. Ich glaube, denen ist das egal. Die Strafbarkeit der Blasphemie – §§ 166, 167 StGB – könnte mit der negativen Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit unvereinbar sein. Allerdings muss man seine Meinung nicht im Hause der Gegner während einer wichtigen Begegnungsveranstaltung kundtun. Die FAZ schreibt erregt über einen neuen Down-Syndrom-Bluttest. Dürfte der verboten werden? Es gibt Dinge, die sollte man den Betroffenen überlassen.
Die FamRZ Heft 16 erzählt von der geplanten PKH/VKH-Änderung. Nicht der Richter sondern der Rechtspfleger überprüft die finanziellen Voraussetzungen und gibt erst dann den Antrag an den Richter weiter. Handelt es sich hier um eine klassische Rechtsprechungstätigkeit, die nicht ausgelagert werden darf? Diese Vorstufe dürfte einen erheblichen Zeitraum einnehmen. Der damit verbundene Abschreckungseffekt ist vielleicht beabsichtigt. In der wegweisenden Facharztentscheidung von 1972 meinte das BVerfG, dass eine Arztwerbung in der Buchklappe nur durch den staatlichen Gesetzgeber aber nicht durch die Kollegen in der Kammer verboten werden dürfe. Das OVG Münster 13 A 536/09 hatte sich mit einer Zahnarzwerbung auf Einkaufswagen im Supermarkt zu beschäftigen. Jedenfalls fast, da die Zahnarztkammer eine Frist versemmelt hatte. Das VG Minden meinte, das Verbot nach § 6 HeilBerufG sei unverhältnismäßig. Aggressivere Werbung kann ich mir in dem Bereich nur so vorstellen, dass der Zahnarzt sich in Strapsen ablichten lässt. Ist eine Frau, die mit zwei Männern und ihren Katzen zusammenlebt, während die 10 Morde und etliche Raubüberfälle über Jahre begehen, wegen Beihilfe zu belangen? Die Bundesanwaltschaft sieht das bei Frau Zschäpe wohl so. Wie will man ihr denn nachweisen, dass sie von den Taten wusste? Nur durch die Katzenhaare vor Ort? Die Vorschläge und Analysen der dritten Luftsicherheitsentscheidung zeigen, dass zwar eine grundsätzliche Staatsorganisationsfrage gelöst wurde, hilfreich in der Praxis ist sie aber überhaupt nicht. Wenn die Meldung kommt, hier fliegt jemand auf ein AKW zu und es gibt keinen Funkkontakt, wird der diensthabende Einsatzleiter die Entscheidung auf die eigene Kappe nehmen müssen. Bei Wahlrechts- und Eurorettungsentscheidungen ist das BVerfG sehr viel expliziter. Würde die Entscheidung nach 3.000 Toten anders ausfallen?
Das komplette BVerfG meint, es gäbe eine Schutzlücke, welche zu schließen sei, da die Polizei keine Abwehrjäger, Drohnen und Panzer habe, um terroristische Angriffe abzuwehren. Es wird hier ein Sachverhalt diskutiert, der in der Praxis jedenfalls in der Luft selten sein wird. Man weiß doch in dem zur Verfügung stehenden Zeitfenster von Minuten gar nicht, ob das Flugzeug nun wirklich entführt ist oder nicht. Die strafrechtliche Dimension des Falles ist nicht kleiner geworden. Die vielleicht beabsichtigte Ansagewirkung an Terroristen greift nur dann, wenn diese sich sehr gründlich über die bundesverfassungsgerichtliche Rechtssprechung und sonstige Rechtslage informieren, was ich weniger glaube. Die Ansage der Amerikaner, wir holen im New Yorker Luftraum alles runter, was da nicht rein gehört, selbst wenn ein Kennedy drin sitzt, dürfte effektiver sein.
Müssen Terroristen nach der heutigen BVerfG-Plenarentscheidung zum Luftsicherheitsgesetz nun davon ausgehen, dass sie von der Bundeswehr vom Himmel geholt werden? Jedenfalls wurde nicht mehr gesagt, das gehe überhaupt gar nicht. Darf ein Tarifvertrag mehr erlauben, als das Europarecht duldet – z.B. sachgrundlose Befristungen nacheinander? BAG 7 AZR 184/11. Obwohl der EuGH eigentlich keine Arbeitserlaubnis für das kollektive Arbeitsrecht hat, entscheidet er via Grundfreiheiten darüber. Das BAG müsste m.E. nach vorlegen. Wir Juristen sind doch Weltmeister in der Erfindung von Unwörtern – Überschleunigung – das soll verboten sein und in der Verfassung stehen – BGH VI ZR 120/11. Pass weg bei Steuerflucht fordern manche Politiker – das Elfes-Urteil oder ist das als Bewährungsauflage sowieso selbstverständlich? Als Haupt- oder Nebenstrafe ist diese Sanktion jedenfalls nicht geregelt. Laut Generalanzeiger will ein Krankenpfleger, der sich Viagra durch eine Bonner Apotheke an seinen Arbeitsplatz hat liefern lassen, Schmerzensgeld wegen der gut sichtbaren Beschriftung haben. Da könnte man viele Fragen stellen. England will Julian Assange notfalls mit Gewalt aus der ecuadorianischen Botschaft oder Konsulat rausholen. Wer bestimmt, welche Voraussetzungen ein Gebäude haben muss, um unter die Immunität nach den Wiener Konventionen zu fallen? Der Prime Minister beruft sich auf ein Landesgesetz aus 1987. Das dürfte nicht zulässig sein. Herr Altmaier hat wohl gemerkt, dass die Sonderabgabe der Ökostromumlage bei Gericht nicht halten und vom Wähler abgestraft werden wird, und überlegt auf offener Bühne die Alternativen. Der Vorsitzende Richter, der demnächst in seinem Büro im Flur von Herrn Blatter von dessen Besuchern ein freundliches Hallo zu hören bekommen wird – als compliance officer jedenfalls sinngemäß – sagt, MAN sei ein Saustall gewesen – es geht um § 299 StGB und schlappe zwei Millionen über mehrere Jahre als heimliche Provisionen an Käufer von LKWs und ähnlichem Gerät. Erfasst die Vorschrift den Geschäftsverkehr mit Slowenien und Belgien oder nur das Kleindeutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937? Otto der I. ist 1.100 Jahre alt geworden. Da aus seiner Zeit eine Urkunde „Heiliges Römisches Reich deutscher Nation“ gefunden wurde, meint man wohl, damit fing das Erste Reich an. Wir leben immer noch im Zweiten Reich – bitte nicht im Vierten oder im gar keinen. Das will man im Examen nicht hören. § 110 I JustizG – die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in den meisten Fällen – wird wohl bis zum 31.12.2013 verlängert.
Wie würden Sie entscheiden? Der Generalanzeiger berichtet, dass das Amtsgericht Bonn die Stadtwerke verurteilt hat, weil eine Busfahrgästin bei einer Vollbremsung gegen eine Stange geknallt ist – sie war in das Buch Shades of Grey focussiert. Letzteres nur aus pädagogischen Gründen. Das Landgericht sieht das anders. Sie sei selber schuld. Die Beförderungsbedingungen, die sicher jeder im Kopf hat, sagen, man solle sich um festen Halt bemühen. Deshalb gibt es im Bus Sitzgurte. Nehmen wir an, der Kläger verlangt von dem angerufenen Gericht, es möge bitte nicht § 985 prüfen, sondern nur vertragliche Herausgabeansprüche. Ist das Gericht daran gebunden? BGH V ZR 142/11 – Rdnr. 16. Welches Sachrecht ist IPR-mäßig auf eine Anscheinsvollmacht anzuwenden, wenn der Vertretene in Texas oder Brasilien sitzt – für den Fall braucht man eine Weltkarte – und der Erklärungsempfänger in der Schweiz/Deutschland oder England? Herkunftslandprinzip im IPR? Ebenfalls in diesem Urteil. Darf Chemnitz (FAZ) Neueinwohner mit 6 Monate-Mieterlass über die städtische Vermietungsgesellschaft anlocken? Das Babybegrüßungsgeld in Much war vor der Jahrtausendwende vom OVG Münster gekippt worden, da das Bundeskindergeld Platzhirsch sei. Allerdings dürfe man bei den Wasserkosten entgegen kommen, da die Gemeinde da nur an den Sparstrumpf gehe. Laut FAZ nützen Selbstanzeigen nach dem 11.7.2012 erst mal nichts, da NRW-Finanzämter diese als verspätet werten. Ich mein, jeder, der seit der Zumwinkel-Affäre sein Schweizer Schwarzgeld nicht abgeschmolzen hat, ist doch selber schuld. In der SZ – Herr Prantl darf wohl wieder über Nicht-BVerfG-Dinge schreiben – wird das Wahlverbot für einsitzende Straftäter diskutiert. Der EGMR hat Groß Britannien deswegen schon die Hölle heiß gemacht. Wenn Auslandsdeutsche wählen dürfen, dann Gefangene auch. Man muss noch nicht mal einen neuen Wahlbezirk in Kapstadt einrichten.
Im Fernsehen meint ein Professor, die Bachelorausbildung wäre zu verschult (wär das schön, wenn wir Juristen verschult wären) und zu kurz, man könne da nicht als Person reifen. Reifen tut man abends auf dem Golfplatz. In den 70ern reiften Jurastudenten, die wie Jesus aussahen, bis Mitte Dreissig. Sie müssen Ihre Altersversorgung aber 10 Jahre früher in Angriff nehmen, es sei denn, Ihre Eltern haben im Lotto gewonnen. Was meinen Sie, was mein Vater gesagt hätte, wenn ich meine Persönlichkeit noch 3 Jahre länger hätte reifen lassen wollen? Wir waren 4 Kinder zuhause. Drei Textilunternehmen halten die Ökostromumlage für einen neuen Kohlepfennig und klagen vor Landgerichten (?). 16 Milliarden werden umgelegt. Nun sollen die Offshorespargel auch noch dazu kommen. Da diese Pfennige (Wald-, Wasser-, Kunstpfennig) versteckte Beihilfen sein könnten, hat das Bundesverfassungsgericht dieses im GG nicht vorgesehene Unkraut aus Respekt vor Luxemburg ans Licht gezerrt und enge Spielregeln festgelegt. Der EuGH entscheidet, ob er die Vorlage des irischen Supreme Courts als Eilfall – dann ein Fast-Stuhlurteil in 6 Monaten – oder als normalen Fall – dann 16 Monate – behandeln will. Wie geht man mit Islamunterricht um? Nach der FAZ gibt es in NRW einen Beirat, in Hamburg wird ein Konkordat abgeschlossen, in anderen Bundesländern ist das dann nur Islamkunde wie Erdkunde. Art. 7 III GG hatte sich das 1949 nicht so vorgestellt. Ein wegen Korruption im Geschäftsverkehr Angeklagter beantragt beim VG, dass das Gericht der Presse nicht seine Anklageschrift zur Verfügung stellen darf. Das VG entscheidet einfach nicht, so dass er faktisch Recht bekommt. Das wird ihm noch leid tun. Demutshaltung in Strafsachen war noch nie verkehrt.
Jetzt wird es richtig spannend – die Iren legen den Fiskalpakt und den ESM am BVerfG vorbei dem EuGH in einem Eilverfahren vor. Entweder positioniert sich das BVerfG nun endlich mal gegen den EuGH oder es wird endgültig zum Kellner. BGH II ZR 256/11 – die UG sollte man richtig also gemäß § 5 a GmbhG schreiben können. Handelt man unter „GmbH u.G. (i.G.)“ oder „u.g.“ haftet man für gezahlte Vorschüsse aus § 179 I BGB analog auf Rückzahlung. Ist der Gegner denn schutzwürdig? Was hat er sich denn bei dieser verschwurbelten Bezeichnung gedacht? Die SZ berichtet m 13.8. über die Exzellenzinitiative von Frau Dr. Schavan. Im Juni wurden 2,4 Milliarden Fördermittel verteilt – z.B. 28 Millionen für ein Exzellenzcluster in Bonn – allerdings nicht in der juristischen Fakultät. Das Programm läuft 2017 aus. Darf der Bund Wissenschaft geldmäßig so fördern? Die Entscheidung über die Verteilung der Gelder trifft nicht das Ministerium. Polizeibeamte richten einen Mann mit einem Messer am Times Square durch 12 Schüsse hin – 4 Schüsse aus der Entfernung auf Arme und Beine hätten es auch getan. Totschlag im Amt. Der Vatikan hat seinen ersten Medienstrafprozess. Liegt ein Diebstahl vor, wenn ein Kammerdiener als Art Whistleblower den Medien Unterlagen zur Verfügung stellen will und sie deshalb mal mit nach Hause nimmt? Schecks scheinen da auch lose rumzuliegen und keinem fällt auf, dass ein Scheck über 100.000 € auf den Papst weg ist. Dürfte eine Bank den einlösen? Im Zweiten soll am 13.8. der Partybike-Fall als Klausur gelaufen sein. Der BGH stärkt die Abmahnanwälte – I ZB 80/11 – auch bei kleinen Uploadern – § 101 UrHG.
Herr Gabriel fordert ein Tätigwerden der Bundesanwaltschaft gegen Schweizer Banken, welche das Geld von Steuerflüchtlingen nach Singapur und Umgebung verschieben täten, da es sich um organisierte Kriminalität handele. Wieviele juristischen Fehler gibt es in diesem Satz? Davon abgesehen sollte man sich überlegen, sein Geld in einen Staat zu transferieren, in welchem Kaugummi an den Bordstein kleben eine Straftat ist. Herr Gabriel kennt sich auch noch bei Verfassungskonventen aus. Er meint sicherlich den in der Paulskirche. Hinsichtlich des Blitztodes von 4 Golferinnen in Hessen mangels Schutzhütte sollen die Ermittlungen eingestellt werden. Das könnte man durchaus anders sehen. Eine Schwimmerin verfängt sich im Bodensee in einem Fischernetz und ertrinkt. Eigenverantwortliche Selbstgefährdung? Darf ein Handyvertrag eine Nichtnutzungsgebühr vorsehen? OLG Schleswig-Holstein 2 U 12/11.
„Liebesschlösser-Dieb zu Haftstrafe verurteilt“ – wegen Diebstahls und Sachbeschädigung – 3 Monate (!) ohne Bewährung. Das könnte man mehrfach hinterfragen, auch zivilrechtlich – der Fall wird ja in der Jungbullenkonstellation enden, da die Schlösser zu einem Schrotthändler sollen. Kommt es darauf an, ob das Pärchen den Schlüssel noch hat bzw. überhaupt noch zusammen ist? Das sind ja keine gestohlenen Fahrräder. Der Vortragsfall des Ponytätowierers ist nun vom OVG Münster 20 A 1240/11 so entschieden worden, wie das untrainierte Rechtsgefühl es vorher gesagt hat. Gold Britain veranlasst bei uns zur Diskussion wie die dank des VG Berlin bekannt gewordene Zielvorgabe für die olympischen Spiele bei uns erreicht werden kann. Durch Geld oder durch die Verlagerung des Sports aus den Vereinen in die Schulen und Colleges wie in den USA mit Meisterschaften? Erlaubt Art. 7 GG das? Würde das gegen drei Sportler einer kleinen karibischen Insel helfen (einer knubbelig-klein, einer mit Maßen, an denen Arno Breker seine Freude gehabt hätte, jedoch mit unterschiedlich langen Beinen, und einer der den Eindruck macht, bis gestern Hemdenwart gewesen zu sein), die wundersamerweise den 200 Meter-Lauf unter sich ausgemacht haben? Gott, bin ich missgünstig. Das kommt davon, wenn man samstags ins Büro geht.
BGH V ZR 27/11: kann eine Vormerkung zugunsten eines Dritten bestellt werden, der erst bei der Eintragung aus dem Busch hervorspringt? Ein Mathematikprofessor macht in der SZ vom 9.8. klare Vorschläge zur notwendigen Wahlrechtsreform. Zunächst erklärt er das bisherige Wahlrecht: „Die Bundesländer sind eigenständige Wahlgebiete mit Sitzzahlen je nach Wahlbeteiligung, die Sitzzuweisungan an die Parteien erfolgt je Land nach Zweitstimmen, Rundungspech wird durch eine Reststimmenverwertung ausgeglichen. Alle Wahlkreissieger ziehen ins Parlament ein.“ Es darf nun wegen Karlsruhe nicht mehr auf die Wahlbeteiligung und das Rundungspech abgestellt werden und mehr als 15 Überhangmandate gehen nicht. Man solle daher für die Bemessung der Ländersitzkontingente die Bevölkerungszahl nehmen. Das Rundungspech solle mit Rundungsglück in einem anderen Land verrechnet werden (wenn es da aber keines gibt?). Ab dem 16. Überhangsmandat gibt es ein Ausgleichsmandat. Ok, aber was ist jetzt mit den Auslandsdeutschen? Richtet man einen Wahlbezirk in Palma ein wie die Franzosen das in London machen? Über das Urteil regt sich im übrigen keiner auf. Mehr Selbstkontrolle bei der Organspende durch z.B. ein Sechs-Augen-Prinzip ist ein Witz. Wenn es um Tod oder Leben geht und da ist auch noch Geld im Spiel, muss der Staat übernehmen. Was würden Sie denn von einer Selbstverwaltung der Füchse im Hühnerstall halten? Der September naht – Unternehmen regen sich nach der SZ über das Bundesamt für Justiz auf, das die in §§ 253 ff.. HGB (Bilanzrichtliniengesetz) vorgesehene Veröffentlichungspflicht mit Bußgeldern effektiv durchsetzen will. In Italien tritt der Staat Steuerforderung an die Equitalia, eine Steuereintreibungs-AG, ab. Wäre das bei uns zulässig? Effet utile?
NRW soll wieder eine Steuerflüchtlings-CD (wohl eher USB-Stick) gekauft haben. Die Schweiz will an die CD ran, um dem Whistleblower in der dortigen Bank Stress machen zu können. Die hiesigen Steuerfahnder überlegen, ob sie den Kaufpreis nicht den erwischten Steuerflüchtlinge aufbürden können. In der FAZ wird andiskutiert, wie man Twitter und Facebook staatlicherseits zwingen kann, die persönlichen Daten bei einem dort angekündigten Amoklauf nachher bzw. schon vorher herauszugeben. Wie bei der Beschlagnahme eines Briefkastens? Der befindet sich aber im Ausland. Sollte man ein gekauftes Wildschwein selber verladen? Das OLG München 20 U 1121/12 meint, der Verkäufer sei immer noch Halter, da die Gefahr noch nicht übergegangen sei. Die Vorinstanz hatte die Klage wegen Bissverletzungen abgewiesen. Eigenverantwortliche Selbstgefährdung? Vor langen Jahren hatte das OLG Düsseldorf zu entscheiden, ob ein spezialisierter Tiertransporteur den von einem russischen Staatszirkusschwein aufgefressenen Holzboden ersetzt bekam. Ich würde sagen, nein. In der FAZ versucht endlich jemand zu erklären, was bzw. wer die ominösen Märkte sind. Das seien im Finanzbereich nicht kleine Aktienprivatanleger sondern die sog. institutionellen Anleger wie Versicherungen und Fonds. Diese hätten durch die Privatisierung der Altersvorsorge – Grüße an Herrn Riester – noch mehr Geld in die Kassen gespült bekommen. Dürfen Lufthansa-Flugbegleiterinnen streiken, um den Einsatz von billigeren Leihstewardessen auf den defizitären Kurzstrecken zu verhindern? Darf das Ziel ein Tarifvertrag mit dem Verbot, Leiharbeitnehmer zu beschäftigen, sein? Die Welt spricht die Möglichkeiten an, Missstände bei Organspenden zu bekämpfen. Die Verstaatlichung wolle fast niemand – außer deren Chefredakteur und ich – wegen des Prinzips der ärztlichen Selbstverwaltung. Die Examen werden aber auch staatlicherseits abgenommen. Also nur staatliche Kontrolle – Vier-Augen-Prinzip. Die Lebendspende ist nachrangig, um den Organhandel zu vermeiden. Das könnte man auch hinterfragen.
Überträgt der Ehegatte im Rahmen der Scheidung seine Haushälfte auf sie, fällt keine Grunderwerbssteuer an – das gilt jetzt sogar rückwirkend ebenfalls für Homo-Ehen – der erste unterbeschäftigte Senat des Bundesverfassungsgerichts meint das heute – 1 BvL 16/11. Man kann wohl die Uhr danach stellen, wann das Ehegattensplitting im Einkommenssteuerrecht fällt. In der FAZ vom 7.8. möchte ein Kölner Nicht-Strafrechtsprofessor einen Wissenschaftsbetrugstatbestand ins StGB aufnehmen, der sinngemäß lautet: wer einem anderen eine Dissertation oder Examensarbeit schreibt, macht beide strafbar. Der Vorschlag greift mindestens zweifach zu kurz. Zum einen werden Naturwissenschaftler mit unrichtigen Versuchsreihen nicht erfasst. Zum anderen bleiben beteiligte Professoren, die zum Beispiel Doktorarbeiten nicht lesen, weil der Kandidat einen Dirigentenvater hat, außen vor. Und – drittens – was ist mit Iphone-Pfuschern? Von dem intransparenten Gewusel „Werden Sie mein Assistent, dann dürfen Sie eine Doktorarbeit schreiben“ gar nicht zu reden. Wie ist es im übrigen mit professoralen Gutachten und Aufsätzen – die gucken die Fußnoten bestimmt nicht selber nach und recherchieren alles eigenhändig. Hätte das aus Geldgründen von uns gegangene BayObLG nicht 1981 die Geistigkeitstheorie trotz Verbots in den JAGs auf Ghostwriter angewandt, hätten wir das Problem jetzt nicht. Wir Juristen schützen uns schon ziemlich effektiv selber. Die JPAs versuchten eine Zeitlang, über Ordnungsämter an die Ghostwriter, die klugerweise meist Assistenten in anderen Bundesländern waren, heranzukommen. Die sagten nur, macht das doch selber. Die Al-Capone-Methode, das Honorar wird selten versteuert, griff wohl auch nicht effektiv. Eine Examensklausur, in der geprüft werden sollte, ob das Ordnungsamt einen Anspruch gegen eine Zeitung hat, den Anzeigensteller zu outen, wollte völlig falsch ins OBG. § 1 LPresseG – die Presse ist polizeifest. Die SZ berichtet am 7.8. über eine Klage im Rahmen der sog. Verdachtsberichterstattung. Wann und in welcher Form darf eine StA die Presse miteinbeziehen? In Niedersachsen sollen die Zäune am Meer weg – analog England gehöre das zum Gemeingebrauch der Bürger. Wie ist es am Bodensee? Kann man da direkt am Wasser drumrumradeln? Nach der SZ ein erstmaliger Vorgang: der Bundesrat bittet die Bundesregierung um die Einführung des Ehegattensplittings bei Homo-Ehen, da in 14 Bundesländern die Finanzgerichten das einfordern und man nicht auf die BVerfG-Entscheidung ca. 2013 warten will. Die CSU kriegt natürlich die Krätze. Die FAZ berichtet über einen Fall der Straßenumbenennung in einem Essener Ortsteil durch die Bezirksvertretung, weil die Namensträger Reichswehroffiziere waren. Wir haben demnächst nur noch Straßen mit Heiligennamen wie Helmut-Schmidt. Man regt sich über Herrn Monti auf, der seine Forderung, Regierungen dürften in EU-Fragen nicht von Parlamenten an der kurzen Leine gehalten werden, wieder relativiert. Wir haben nun schon länger eine Kanzlerdemokratie. So what?
Wir haben zwar zur Zeit kein gültiges Wahlrecht aber seit heute sehr viel mehr Wähler – z.B. gefühlte 300.000 Menschen mit deutschem Pass in Südafrika oder 100.000 in Israel – BVerfG 2 BvC 1/11 – die Berechnung der zulässigen Überhangmandate dürfte noch schwieriger geworden sein. Das pampige Sondervotum hat völlig Recht – wegen einigen Grenzgängern bekommen alle Auslandsdeutschen ein Wahlrecht. Mit Briefwahl? Das darf doch nicht wahr sein. Nehmen wir mal an, der Gerichtsvollzieher soll eine Wohnung räumen und findet im leeren Wohnzimmer einen zurückgelassenen Schäferhund. BGH I ZB 19/11 hilft nun dabei. Ach ne, wie ärgerlich. Der VI. Senat meinte, ich könne eine 1,5 Geschäftsgebühr bei Autounfällen abrechnen – der VIII. Senat – VIII ZR 323/11 – sieht das anders und hat sich durchgesetzt. Die Welt berichtet, dass die Universität Wien 75% der Medizinstudienplätze Landeskindern vorbehält, 5% für Nicht-EU-Ausländer und der Rest geht an die Deutschen. Nun sollen insgesamt 56% Studienplätze an Frauen gehen. Verstößt das gegen Grundfreiheiten und Grundrechte? Nachdem der Familienzuschlag für homosexuelle Partnerschaften erreichbar ist, sollen die letzten Bastionen des Abstandsgebotes des Art. 6 I GG in Angriff genommen werden, das Ehegattensplitting und vielleicht auch das Adoptionsverbot. Elton John ist ja hoffentlich kein schlechterer Vater als ein Heterosexueller. Eine Pressemitteilung wie ein Beschluss – VG Frankfurt 5 L 2558/12. Eine Versammlung – Occupy – wird bis zum 9.8. beantragt. Am 6.8. wird entschieden, dass sofort zu räumen ist. Die drei Tage hätte man ja noch warten können. Allerdings ist zu befürchten, dass Folgeanträge gestellt werden. Es greifen Versammlungsrecht und Straßenrecht ineinander. Straßenrecht, StVO und Tierschutz verhaken sich in Berlin. Die Kutschpferde sollen Windeln tragen. Braucht man eine Sondernutzungsgenehmigung für Pferdekutschen oder fällt das unter Gemeingebrauch? Sondernutzung analog Partybike wie bei Radfahrern, die dürfen alles, da sie in der StVO vergessen wurden? Wechselwirkung StVO – LStrWG? Wenn wir schon bei dem Thema sind: 80 Jahre Autobahnen – analog Eisenbahnen. Ein Prüfer wollte mal aus den Kandidaten herauskitzeln, dass die Autobahnen dem Bund gehören, und fragte nach den Schildern an der Auffahrt. „A 555“ kam ungerührt zurück.
Eine Professorin klagt aus abgetretenem Recht einer Hausangestellten eines saudi-arabischen Botschaftsangehörigen auf Schmerzensgeld, da sie wie eine Sklavin gehalten worden sei. Darf ein Arbeitsgericht über die Frage der Immunität eine mündliche Verhandlung abhalten oder gerade nicht? Das BAG wollte am 22.8. verhandeln, hat den Termin aber nun aufgehoben. Ist die Immunität ein Abtretungsverbot? Wirkt sie sich also auch materiell-rechtlich aus? Die Prüfung im Zweiten am 3.8. Dylla-Krebs/Fömpe/Proyer – der Vortrag: ein Gastwirt handelt sich einen Untersagungsbescheid ein, weil er Internetterminals und Flachbildschirme aufstellt. Die neue Pächterin bekommt nun eine Zwangsgeldandrohung. Im ÖR wurde BVerwG – der Referendar wehrt sich gegen die Schleusenpflicht bei Gericht – geprüft. Im Strafrecht eine Erste Examensklausur: die Hooligans zweier Fußballclus verabreden sich zu einem Kampf im Wald vor dem Spiel mit allen Konsequenzen. Im Zivilrecht will ein Vermieter gegen einen Mieter vorgehen, der weder zahlt noch räumt. Der Generalanzeiger und die SZ überlegen, was das BVerfG am 12.9. entscheiden wird, nachdem die FAS meint, es würden akkuratest die Vorbehalte der Unterschrift vorgeben. Wird im Grunde gar nicht mehr über den ESM sondern die EZB entschieden? Der GA macht drei Möglichkeiten aus: der ESM ist Geschäftspartner und darf bei der EZB Geld leihen. Oder die EZB verleiht selber Geld an Staaten. Oder die EZB druckt Geld als „fiktive Ausgleichsposten“. Vielleicht ist es doch nicht so gut, dass die EZB wie die Bundesbank wegen der Erfahrungen in den 20er Jahren weisungsunabhängig ist. Die SZ meint, dass das BVerfG den Rettungsschirm nicht stoppen wird sondern blumige Begrenzungen setzen wird. Klar, denn sonst müssten sie an den EuGH vorlegen. Und das geht ja gar nicht. Mit oder ohne Dressing. Darf in einer Verfassungsbeschwerde nach der Verhandlung eine Klageerweiterung kommen? Herr Gauweiler hat jedenfalls eine eingereicht. Es weiß zur Zeit keiner belastbar, ob der ESM nun eine Bankenlizenz hat oder keine braucht und trotzdem Geschäftspartner der EZB sein darf. Wenn das keiner weiß, dann gibt es sie nicht – wir sind im Völkerrecht – die Verträge sind strengstens am Wortlaut auszulegen. Die Welt erörtert, ob der nach den Sommerferien in NRW beginnende Islamunterricht an Schulen mit Art. 7 III GG vereinbar ist. Da die islamischen Religionsströmungen mit einander über kreuz liegen, gäbe es keine einheitliche Religionsgesellschaft. VG Freiburg 5 K 751/12 – wieder mal die Altersgrenze für Beamte – hier einen Sonderschullehrer. Gilt die Möglichkeit, bis 68 weiter zu arbeiten (man hat ja kein Hobby) auch analog für Richter? Ist dieses Hausverbot für einen Studenten, der die Asta-Räume mit neuen Schlössern versehen hat, nicht unverhältnismäßig? VG Saarlouis 1 L 636/12.
Wie wirkt sich das Dabeihaben eines Handys in der mündlichen Fachhochschulprüfung aus? VG Karlsruhe 7 K 3433/10. VG Berlin V 626 L 377.12 – darf eine Behörde vor rechtskräftiger Verurteilung des bestechlichen Beamten von dem die Bereicherung herausverlangen? Das Gericht meint ja, weil er sonst das Geld der Vollstreckung entziehen könne. Die StPO hat da aber einige Möglichkeiten, dies zu verhindern. In Hamm werden im August bei den Klausuren im Zweiten erstmalig Metalldetektoren an der Person und am Platz eingesetzt, die anderen Klausurstandorte sollen in den nächsten Monaten folgen. Man habe einen Hinweis erhalten. Was sagt einem das? Es könnten googlefähige Fälle dran kommen und die bisherigen Verlautbarungen, man wär abhörsicher, ist genauso fragwürdig wie die Mitteilung der SZ, unser Bundesverfassungsgerichtspräsident würde zuhause seinen Gästen bei Kaninchen beliebte Salate ohne Dressing servieren. Machen Sie es nicht, es wird mit der absoluten Höchststrafe geahndet. Die SZ berichtet über die schon wieder abgelegte Kölner Intention, Discos eine Sondernutzungsgebühr für Schlange stehende Gäste abzuverlangen. Man hatte das schon mal bei Tankstellen an der Autobahn überlegt, bei denen die Kunden bis zum Kamener Kreuz stehen. Die Welt erklärt die derzeitige Problematik der EZB. Die darf nach ihrem Vertrag keine Staaten finanzieren. Sie darf aber Geld ohne Auflagen verleihen. Signor Draghi wechselt das Vokabular, es läge keine Staatsfinanzierung vor sondern eine außergewöhnliche geldpolitische Maßnahme. Der EFSF ist fast leer. Der ESM könnte mit Auflagen bis 500 Milliarden, von denen wir teilschuldnerisch 190 zu stellen haben (bei einem Haushalt von 300 Milliarden), verleihen. In der FAZ erklärt ein BMF-Staatssekretär, dass der ESM keine Bankenlizenz habe (ist doch egal, wie das heißt, Geschäftspartner der EZB oder Bankenlizenz), dürfe aber wie eine Bank auftreten. Eine unbegrenzte Haftung Deutschlands sei nicht zu befürchten, da die Haftung auf das Stammkapital zum Ausgabekurs beschränkt sei. Das versteh sogar ich – zum Ausgabekurs!!! Also doch. Bei Herrn Mappus hatten 10 Cents mehr oder weniger pro Aktie im ENBW-Deal Auswirkungen über 10 Millionen. Auch in Regensburg gibt es einen Organspendeskandal – vielleicht erinnert man sich an einen dortigen Duodezlandesfürst, der zwei Herztransplantationen nacheinander bekommen hat. Die FAZ schreibt zu dem geplanten § 217 – was ist gewerblich? Was ist ein Quasi-Angehöriger? Die eigenverantwortliche Selbsttötung sei nach wie vor nicht strafbar. Aus naheliegenden Gründen war das noch nie der Fall. Höchstens die versuchte Selbsttötung könnte man ahnden. Schwangere und Bundeswehrangehörige dürfen schon jetzt keine Hand an sich legen.
Aus der Nürburgringaffäre lernt man, dass der Mainzer Landtag einen Antrag auf Entzug des Vertrauens mit einer daraus folgenden Rücktrittsverpflichtung des MP stellen kann. Hilft die Immunitätsregel Abgeordneten gegen ein Strafverfahren wegen § 266 StGB in Form des Verstoßes gegen EU-Beihilferecht? Der Landtagspräsident sieht das so. Der 1998 abgeschaffte § 217 StGB soll nun als Sterbehilfevorschrift reaktiviert werden. Also als privilegierte Tötung? Das Abstandsgebot des Art. 6 I ist endgültig gefallen. Obwohl der Familienzuschlag der Beamtenbesoldung eine ganz andere Zielsetzung hat, darf er homosexuellen Paaren nicht verweigert werden, BVerfG 2 BvR 1397/09. Das AG Bonn sieht § 189 StGB durch die Bezeichnung Bonhoeffers als Landesverräter durch einen rechten Burschenschaftler verletzt. Es würde mich wundern, wenn das BVerfG diese Bemerkung nicht mit der Meinungsfreiheit halten würde. Benötigt ein Museum, welches z.B. die dicke Bertha ausstellt, eine Waffenbesitzkarte? Die Welt berichtet über ein Museum in Münster. Signor Draghi meint mit Dicke Bertha meines Erachtens nach nicht die Kanone aus dem Ersten Weltkrieg sondern den nicht mehr modernen Golfschläger. Die EZB-Maßnahmen sollen ja keine Schneise der Verwüstung schlagen sondern weit und effektiv tragen – möglichst nicht ins Rough oder in den Teich. Puh, der BMF will Umsatzsteuer von Ballettschulen, Bildungseinrichtungen, die nicht auf den Beruf vorbereiten. Repetitorien haben schon immer ein ziemliches Privileg gehabt. Wir sind nicht reguliert. In der SZ wird diskutiert, ob Cyberattacken mit realen Waffen beantwortet werden dürfen. Zivile Ziele dürften jedenfalls nicht angegriffen werden. Das haben die Engländer im Zweiten Weltkrieg anders gesehen. Deutsche Munitionsfabriken zu bombardieren, brachte nichts, da dann woanders weiter produziert wurde. Kriegverkürzend war es, die Wohnungen der Zivilbevölkerung in Schutt und Asche zu legen. Das ist kein Vorwurf. An deren Stelle hätte ich das schon vor Dünkirchen gemacht.
Sind die neuen Absätze III und IV des § 312 g BGB, die ab heute gelten, sinnvoll? Fehlt der Button, ist alles über § 812 rückabzuwickeln? Kann der Verbraucher sich da auf Entreicherung berufen oder ist er bösgläubig? Ich muss mein Rechtsgefühl mal wieder justieren lassen. BGH XII ZR 47/09: ein alkohokranker Erbe von 10 Millionen DM schenkt seiner Frau ein paar Hunderttausend, und will das Geld nach der Scheidung zurück, als er erfährt, dass der Sohnemann nicht von ihm ist. Kinder als Rechtsgrund von ehelichen Zuwendungen? Warum nicht gleich die eheliche Treue? VG Aachen 1 L 277/12 – eine im Sommer gut sichtbare Tätowierung hindert nicht die Einstellung bei der Polizei bzw. die Einladung zum Testturnen. Gott, was hat man sich vor ein paar Jahren über Karl-Lagerfeld-Zöpfe aufgeregt. Nun wirken Tätowierungen aber wohl deeskalierend. Die SZ erklärt ganz gut, dass der ESM keine Banklizenz brauche, da er davon nach seinem eigenen Vertrag befreit ist. Fraglich sei aber, ob er tauglicher Geschäftspartner der EZB sei, dort also Geld gegen Sicherheiten (angekaufte Staatsanleihen) einkaufen bzw. ausleihen dürfe. Die EZB finanziert mittelbar dadurch Staaten. Das undemokratische Element sei mit Händen zu greifen, wenn nicht die Einstimmigkeit wäre und der deutsche Regierungsvertreter auch im Außenverhältnis an das Votum des Bundestages gebunden sei. Im übrigen sei das nichts neues. Der IWF sei Geschäftspartner der Bundesbank und die Bank of England sowie die Fed würden das regelmäßig tun. Das BVerwG weist die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des neuen Berliner Flughafens ab, obwohl die Klagebefugnis quasi abgeschafft wird und ganze Gemeinden keine ausgelegten Pläne hatten. Diese Fehler seien nicht kausal geworden. Das liest sich nicht sehr überzeugend. In der FAZ wird sich über das geplante Gesetz zum Verbot der gewerblichen Sterbehilfe aufgeregt, da die Teilnehmer, wie Verwandte, nicht strafbar seien. Aufregender finde ich die Höchststrafe von nur 3 Jahren. Wie bei § 218 III ist das die Einladung zum Verstoß. EU-Rechtsspezialisten meinen, dass Rheinland-Pfalz nicht gegen die Notifikationspflichten im AEUV bezüglich der Kreditgewährung an die Nürburg-Ring-Gesellschaft verstoßen haben, da der Kredit zu üblichen Konditionen vergeben worden sei. Mit dem Beihilfebegriff des EuGH hat das wenig zu tun. Zudem fragt man sich, warum die Gesellschaft dann bei keiner normalen Bank einen Kredit erhalten hat. In der FAZ wird über die Organspende geschrieben. Man will die nicht verstaatlichen. Auf manchen Augen sind Politiker und Gerichte blind. Man erinnere sich an das Jugendstrafvollzugsrecht. Für Erwachsene hat das Bundesverfassungsgericht in den 70er Jahren (Strafgefangenenentscheidung von 1972) eine Regelung eingefordert, woraufhin 1976 das entsprechende Gesetz gemacht wurde. Für Jugendliche erst vor ein paar Jahren. Der VGH München legt dem EuGH die Frage vor, ob Einäugige im Straßenverkehr diskriminiert werden – EU-Grundrechte gegen Sicherheitsvorschriften. Naja. Neulich – ich verfremde jetzt etwas – wurde in einer Prüfung ein Kandidat wegen seiner fehlenden Sprachkenntnisse so intensiv geprüft, dass der gesamte Rest fast nicht dran kam. Es wurde gesagt, diese erhielten als Art Wiedergutmachung eine Art von Sozialpunkten. Man will doch zeigen, was man kann. Die Kommission hätte das anders lösen müssen. Man brachte es dann nicht übers Herz, den Kandidaten durchfallen zu lassen, obwohl er nicht in der Lage war, im § 224 das gefährliche Werkzeug zu finden. Ich war nicht dabei, allerdings ist meine Quelle nicht von Belastungseifer geprägt und zuverlässig.
Juli: Apple verklagt Samsung in Kalifornien wegen geistigen Diebstahls. Die Richterin hält zwei Geräte hoch und fragt die Anwälte, ob sie die unterscheiden könnten. Kommt es auf den unterdurchschnittlichen oder erfahrenen Verbraucher im UWG an? Was man nicht klar sagen kann, versteht man selber nicht, meint ein 80 gewordener amerikanischer Philosoph. Wenn das Philosophie ist, habe ich das verkehrte Fach gewählt. ENBW will bei den Verfassungsbeschwerden nur Trittbrettfahrer sein – die 98% im Staatsbesitz würden die Beschwerdebefugnis entfallen lassen. Anders als im Fraportfall geht es hier nicht um die Grundrechtsadressateneigenschaft sondern die Inhaberschaft. Gibt es nicht Grundrechte, die auch für die öffentliche Hand gelten? Gabriele Pauli will in die CSU zurück – gibt es wie bei Gewerkschaften einen Aufnahmeanspruch? Das Fernsehen bringt einen Film über Adenauer – trotz seiner schlechten Examina ist er noch was geworden – die Vorschriften über die Bundesregierung im GG tragen seine Handschrift – viel Symbolkraft und Theaterdonner. Eine Hotelkette klagt gegen die rheinland-pfälzischen Unterstützungsmaßnahmen zugunsten des Nürburgrings – § 823 II – UwG – GWB – BGH I ZR 213/08. Liegt eine unzulässige Betriebsbeihilfe vor? EuGH C-459/10 und C-280/00. Augenzeugenberichten zufolge liegt die Vergnügungsstätte im nirgendwo – eine Halle für 3.500 Gäste passt weder für Superstars noch die Hitparade der Volksmusik. Die Privatfahrer bringen sich ihr Essen selber mit. Über die Woche und im Winter wär da nichts. Das sei alles mit bloßem Auge zu erkennen. Nach der FAZ soll ein renitenter Illegaler-Facebook-Party-Veranstalter, der zu einer Fete im Hörnlibad am Bodensee trotz Gefährderansprache aufgerufen hat, die Kosten von bis zu 200.000 € tragen. Gegen welche Vorschriften – öffentliche Sicherheit – hat er verstoßen? Das wüsste ich aus dem Stegreif nicht sogleich. Der Bundesinnenminister weigert sich hartnäckig, den Grund für die Versendung eines Behördenleiters in den einstweiligen Ruhestand zu nennen. Juristisch darf er das nicht, weil der Adressat sonst klagen könnte. Im Auswärtigen Amt gab es mal eine Versetzung mit der Begründung der schiefen Alterspyramide. Die Klage war erfolgreich. Kann ein Fraktionsmitglied gegen den beschlossenen Fraktionszwang bei der Abstimmung in der Beschneidungsproblematik klagen? Oder eben einfach anders abstimmen? Ab Januar kriegt man als Kunde bei unity media, Kabel Deutschland und Konsorten vielleicht kein ersten ÖR-Programme mehr. Die Verträge wurden durch die ARD wegen der Kabelgebühr gekündigt. Nun wird gegen die Kündigung vor dem LG Mainz geklagt. Anspruchsgrundlage? Die EZB grätscht in die Märkte und kündigt den eventuellen Ankauf von Staatsanleihen von Privaten an. Die SZ meint, dass der EFSF den Euro durch Anleihenkäufe der Spanier retten wolle. Man warte nur auf den Antrag per Email aus Madrid. Der ESM sitzt wie Kevin allein zuhaus. Möglicherweise soll dem BVerfG demonstriert werden, dass es lediglich dogmatische Turnübungen absolviert. Man arbeitet auf dem Traumschiff und erfährt, dass der Arbeitgeber ausflaggen will. Kann ein Arbeitnehmer sich dagegen wehren? Bedürfte es da einer Änderungskündigung? Ist das eine gerichtsfeste unternehmerische Entscheidung?
Nach maximal 4 Yorshireterriern, keinem Gepardengehege nebenan kommen nun baurechtlich 60 Brieftauben – gehören die ins reine Wohngebiet? Wohnt man nun bei seinen Tauben? VG Neustadt 4 L 625/12.Nw meint, das wäre eine Umnutzung. Darf die Kaution nur für konnexe vermietereigene Forderungen eingesetzt werden? BGH VIII ZR 36/12. Die Einstiegsfrage am 27.7. in Köln im ÖR: wo im GG findet sich ein Anspruch Privater gegen Private? Da wird man gleich schockgefroren bei 34 Grad Außentemperatur – gewünschte Antwort: Art. 48 GG. Neben dem Beschneidungsurteil wurde noch das NPD-Verbotsverfahren sowie die Wahl der Verfassungsrichter thematisiert. Die FDP fordert nach Die Welt die Bundesregierung auf, die EZB vor dem EuGH zu verklagen, weil sie nicht nur beunruhigende Staatsanleihen aufkauft sondern über die Targetkredite die elektronische Notenpresse anwirft. Man muss das nicht im einzelnen verstehen, sondern nur glauben. Das Bundesverfassungsgericht wird bis zum 12.9. lernen müssen, dass sich die europäische Politik nicht unterwerfen will sondern dann eben um den ESM drumrum den Euro hält. Soll und muss der Staat die Organtransplantation verstaatlichen? Mittelbare oder unmittelbare Staatsverwaltung? Man sollte das Verbot des gemeindlichen Unternehmertums in § 107 GO auf Landesregierungen ausdehnen. Die Sehnsucht, Rennstrecken zu schaffen, ist weder Brandenburg – Lausitzring – noch Rheinland-Pfalz gut bekommen.
Die Prüfung Zimmermann/Kubink/Weingarten 1m 7.7.: BGH – die fehlerhafte Ankaufuntersuchung des Tierarztes – im Strafrecht die sich später entzündende Tätowierung, im ÖR das Wahlrechtsurteil des BVerfG. Nach der FAS dementiert das Bundesverfassungsgericht, dass Herr Prantl bei dem Präsidenten gegessen habe. Er könne daher auch nicht wissen, ob und ggfs. mit welchem Dressing dieser den Salat zubereite. In der FAS rügt ein Professor sehr überzeugend die Ausschaltung der Entscheidungs- und Kontrollkompetenz des Bundestages in Haushaltsangelegenheiten durch den ESM. Das Begleitgesetz ist hier verfassungsmäßiger als der völkerrechtliche Vertrag – könne bei dessen Ratifizierung aber eben deswegen nichts verhindern. Aber auch dieser Artikel beantwortet die Frage nicht, wie man sonst und überhaupt den Euro und Griechenland retten soll und darf. Die EZB wird dann stellvertretend die Big Bertha einsetzen, wie gerade angekündigt. Was ist der rechtliche Unterschied zwischen Bier, Wein, Sekt auf der einen und Schnaps auf der anderen Seite? OVG Koblenz 7 B 10751/12.OVG – der Zusammenhang mit Rücksäcken und Volksfesten. Ist man da weniger oder anders betrunken oder schleppt nicht soviel mit??? Gehört Übernachten zur Demonstrationsfreiheit? Nach dem VG Düsseldorf – 18 L 1140/12 – muss sich jetzt das OVG Münster damit beschäftigen. Muss der Organisator eines Straßenfestivals – man denkt an die Love Parade – auch die An- und Abfahrtswege auf seine Kosten sichern? Das VG Osnabrück 6 B 55/12 meint ja. Dann müsste das für Fußballvereine auch gelten. Aber Herr Blatter wird das schon verhindern können. Der Vortrag vom 27.7.: ein Familienvater kauft von einem Computerhändler dessen alten Firmenwagen mit Gewährleistungsausschluss und tritt ohne Fristsetzung zurück, als der Motor aufschreit. In der Prüfung Prof. Sachs/Haferkamp/Kapischke wurde im ÖR eine Verfassungsbeschwerde gegen das Beschneidungsurteil geprüft. Im Strafrecht Rober-Hoyzer-Wettbetrug und StPO und im Zivilrecht eine § 828 II Problematik mit vielleicht gestörtem Gesamtschuldverhältnis – die Oma hat nicht richtig aufgepasst, so dass der Bub in ein geparktes Nachbarauto fuhr. Mit dem Fahrrad wohlgemerkt.
Dürfte Bonn für das Rheinufer ein Glasverbot aussprechen, ohne eine Statistik über Schnittverletzungen vorzulegen? Der VGH Mannheim 1 S 2603/11 hat das Verbot aufgehoben. Warnen Berliner Gehsteige vor sich selber? BGH III ZR 240/11 meint zu diesem neuen geflügelten Wort, nein. Wahlrechtsdebakel – die Kanzlerin dürfe bis 2013 keine Vertrauensfrage stellen. Ob das ein Debakel ist, kommt auf den Standort an. Ein Verfassungsrechtler schlägt vor, lediglich 15 Überhangmandate zuzulassen. Wenn ich meinem Kater sage, er dürfe im Monat nur 15 tote Mäuse anschleppen, hält er sich auch ganz sicher daran. Wie kann man das Problem ohne Mathematiker/Statistiker u.ä. lösen wollen? Die Welt diskutiert die Verortungsmöglichkeiten einer Beschneidungsregelung, welche der Bundestag von der Regierung einfordert (geht das überhaupt, er hat doch selber ein Gesetzesinitiativrecht und viele Juristen sowie einen wissenschaftlichen Dienst zur Verfügung?). Eine Art Indikation als § 223 a wie bei § 218, eine Ergänzung des Gesetzes über religiöse Kindererziehung (von 1921!). Eine Patientenrechtsregelung (wo bitte?). Der Nürburgring, der nun wirklich ein Debakel ist. Ist das mal endlich ein Fall des Wahlbetruges? OVG Münster 5 A 2601/10 – wer darf im Wald Leinenzwang für Hunde anordnen?
Die Prüfung am 25.7. Brünger/Sauer/Lascho im Zweiten – der Vortrag: Fahrtenbuchauflage gegen GmbH, weil einer ihrer Fahrer im Tunnel 27 km/h zu schnell war. Bei einmaligem Verstoß? OVG Münster 8 B 453/11. Im Strafrecht das Beschneidungsurteil – mit Bundesärzteordnung. Im ÖR wehrt sich ein Nachbar gegen das Glockenspiel des Seniorenheims nebenan – VG Minden 9 K 108/06. Im Zivilrecht tiefstes Erbrecht. Sagen Sie mal selber: die zulässige Höchstzahl von Überhangmandaten soll bei „etwa“ 15 liegen („Darf es etwas mehr sein?“), weil in der Geschäftsordnung des Bundestages 30 MdBs für eine Fraktion erforderlich seien (was, wenn die geändert wird? – das GG wird an der Geschäftsordnung angebunden). Die Neuregelung habe Zeit bis in die heißeste Wahlkampfphase September 2013. Ist es zu warm? Ich würde reines Verhältniswahlrecht vorschlagen wie in Weimar, schon wegen der ganz anderen Parteienlandschaft gegenüber 1949 – Volksparteien gibt es in dem Sinn ja gar nicht mehr. Die SZ macht die Befangenheit der Parteien, die mit Taschenrechner ihre Vorschläge formulieren, als rechtliches Problem aus. Angelsächsisches Mehrheitswahlrecht könne dazu führen, dass 49% der Stimmen unter den Tisch fielen. Ne, da können sogar 83 % unter den Tisch fallen, wenn z.B. 19 Bewerber da sind und der Gewinner hat 17%. Die FAZ weist darauf hin, dass bei fehlender Regelung die Wahl 2013 ungültig sein könnte. Als FDP würde ich darauf hinarbeiten, dann bleibt alles erst mal so wie es ist. Herr Lammert möchte eine Neuregelung im Einvernehmen mit der Opposition, wohl um ein neues Verfahren zu vermeiden. Das strengt aber irgendein Wähler an. Es gibt den berühmten Flugreisefall nicht nur als Prüfungsfall – die SZ berichtet von einem 11jährigen, der von Manchester nach Rom geflogen ist. Im Grunde müsste man nicht Ansprüche der Airline gegen den Knirps auf Zahlung des Reisepreises prüfen sondern Schmerzensgeldansprüche der Eltern gegen die Airline. Die SZ schreibt, dass im Düsseldorfer Al Quaida Prozess darum gestritten wird, ob die Bundesanwaltschaft dem Gericht und den Verteidigern Audiodateien zur Verfügung stellen müsse. Oder ob man nur zum Hören da bei vorbeikommen kann. Das kann ja wohl nicht sein.
BGH V ZR 97/11: hat ein Grundstückseigentümer beim Abriss seiner Mauer nur die Sekundärpflicht, dem Nachbarn rechtzeitig Bescheid zu sagen, oder die Primärpflicht, irgendwelche Absenkungen bei diesem zu verhindern? Das könnte man so oder so sehen. Das nachbarschaftliche Gemeinschaftsverhältnis, von dessen Ableben man bisher ausging, kommt hier nun doch wieder ins Spiel. GbRs können heute alles, nur nicht WEG-Verwalterinnen sein – die UG darf das aber – BGH V ZR 190/11 – das könnte man hinterfragen. Der BGH 4 StR 144/12 wendet § 22 I über § 30 I auf das versuchte Einschleusen dem Lippenbekenntnis nach im Sinn der Pfeffertütenrechtsprechung an, lässt aber dann doch jegliche mittelbare Handlung als unmittelbares Ansetzen ausreichen. Wieder geht es um Dinge, die außer Physikern keiner versteht. Das BVerfG entscheidet über das negative Stimmgewicht und Überhangmandate, wobei das und hier falsch sein könnte. Der Bundestagspräsident will nach wie vor, dass Bundesverfassungsrichter vom gesamten Plenum gewählt werden. Dagegen hab ich nichts, aber nicht in öffentlicher Sitzung. Deutsche Bank-Mitarbeiter sollen durch Absprachen den Interbankzins (Libor und Euribor), der Anhaltspunkt für die Zinshöhe bei Unternehmenskrediten u.a. sein soll, also 500 Billionen beeinflusst, manipuliert haben. Strafbar wonach? § 266, § 263? Passt eigentlich nicht. Vattenfall klagt nach der FAZ vor einem internationalen Schiedsgericht in Washington wegen des Atomausstiegs gegen die BRD, während die Leidensgenossen Verfassungsbeschwerden bevorzugen. Ausschöpfung des Rechtsweges ohne vorher beim Schiedsgericht laut Vereinbarung gewesen zu sein? Die FAZ berichtet über die Wegzugrechtsprechung des EuGH (daily mail) und Hinzugrechtsprechung (centros, überseering, inspire art, cartesio) wegen C-378/10 – ein Hinzugfall. Das ungarische Handelsregister hat die italienische Gesellschaft einzutragen. Die Welt schreibt über die armen Landwirte in der Uckermark, denen regelmäßig Traktoren gestohlen werden, und welche Polen und Litauer etc. in Verdacht haben. Man will nun zur Selbstjustiz greifen und auf Diebe schießen.
Fallen Reiseportale, welche übers Internet Privatunterkünfte vermitteln, unter das EU-Reisevertragsrecht? Wenigstens analog § 651 a oder vermitteln sie eben nur, wie die alte Rechtslage vor 1986 generell war? Der Urkundenprozess ist trotz der vordergründigen Vorteile (Vorbehaltsurteil – Beweislastumkehr) ein dorniger Weg – vor allem, wenn man ins normale Verfahren zurück möchte bzw. muss – BGH VIII ZR 109/11. Die Noten vom 18.7. Gehle/Horst/Zieschang: 30 zu 65 (8+9), 25 zu 50 (4+7), 75 zu 123 (9+13), 8+8 zu befriedigend und 35 zu 75 (7+11). Der BGH meint, dass Banken beweisen müssen, dass der Kunde auch in Kenntnis der Kickback-Zahlungen das empfohlene Finanzprodukt gekauft hätte – XI ZR 262/10. Es wäre schön, wenn das auch im Arzthaftungsrecht gelten würde – bei mangelnder Aufklärung kommen die Haftpflichtversicherungen immer mit der Ausrede, der Patient hätte auch bei genügender Aufklärung dem Eingriff zugestimmt. Darf der Zoll, auch wenn das Land, in dem er operiert, ihm keine Eilkompetenz übertragen hat, einen LKW mit abgefahrenen Reifen anhalten oder einen mit Haftbefehl gesuchten festnehmen? Unser BMF meint in Erlassform, nein. Gibt es keine präventiven oder repressiven Ermächtigungsgrundlagen wie § 127 I und II StPO? Gilt der auch bei Ordnungswidrigkeiten? Das BMF will eine EU-Richtlinie bis Frühling 2013 so umsetzen, dass offene Immobilienfonds – nach der SZ soll es 35 mit 84 Milliarden geben – unzulässig werden. Unterschied zu geschlossenen? Wurde mal im Mündlichen gefragt! Die Welt zeigt die Optionen der Bundesregierung gegenüber Griechenland auf. Erstens ein drittes Hilfspaket, zweitens ein zweiter Schuldenschnitt und drittens die Staatspleite und der Euroaustritt plus Hilfspaket – wir können die Leute ja nicht verhungern lassen. Colorado hat eine eigene Definition der Schuldfähigkeit gemäß § 20 StGB erfunden. Nach der McNaghten-Regel weiß man nicht, was man tut und dass das verwerflich ist. Zudem muss man einem unwiderstehlichen Drang gefolgt sein. Wie bei Breivik stellt sich wieder die Frage, ob böse gleich schuldunfähig sein muss. In den USA sollen Ebooks so verbreitet sein wie Beschneidungen. Per AGB räumen die Verlage sich das Recht ein, die Lesernotizen an den überspielten Büchern auf dem heimischen PC verwerten zu dürfen. Dann doch lieber weiter in Papierform. E-Governement – IT in der Verwaltung. Bedenken wegen des Datenschutzes? Herr Gabriel wettert gegen die Banken, sagt aber nicht, was man tun soll, damit die das z.B. durch die EZB reingepumpte Geld auch in Unternehmenskredite umtopfen anstatt es an der Börse zu investieren sprich zu verwetten. Ein Expertenvorschlag: ein Gesetz über Bankeninsolvenzverfahren.
Die Welt schreibt am 23.7. wunderbar über das Besteck der EZB in der Krise: Leitzinsen, Zinsen für Übernachteinlagen, Markteingriffe in Form des Ankaufs von Staatsanleihen oder gesicherten sonstigen Anleihen, längere Kredite und Absehen von Sicherheiten. Die Welt berichtet auch über die Insolvenz von neckermann.de im Zusammenhang mit private equity – Heuschrecken und anderen Unternehmen. Fein. Die SZ problematisiert die strafrechtliche Haftung von Filmregisseuren für copycats. Wurde schon mal im Mündlichen gefragt.
Die Prüfung Köndgen/Gärditz/Faßbender am 20.7. – der Vortrag – der Hell’sAngelsFall des BGH 2 StR 375/11. Im Strafrecht kam die Maiklausur. Im ÖR keine Vokabelfragerunde (ein Kandidat: ich wusste besser als Frau Merkel über den Fiskalpakt und Konsorten Bescheid, alles umsonst gelernt) sondern schlimmer: das Beschneidungsurteil. Ob man eine Feststellungsklage gegen die StA (! – Verwaltungsgerichte können Staatsanwälten also sagen, wie sie ihre Arbeit zu tun haben?), sie solle einen nicht verfolgen, vor dem Verwaltungsgericht zum Erfolg bringen könne. Nach den mir bekannten Terminierungszeiten in Köln und Münster dürfte der Junge dann im 4. Semester sein. Im Zivilrecht wird der Karneval behördlicherseits wegen des Irakkriegs abgesagt. Bekommt die engagierte Band über § 645 (Frostertunnelfall, Schürmannbaufall) ihr Geld? Die Noten: 30 und 31 zu 65, 44 zu 80, 24 zu 52 und 34 zu 62. Es wurde auf der Köln Uni rumgerittet – als ob man die Noten hintergeworfen bekäme. Das BVerwG beschäftigt sich am 25.7. mit der Überstundenabgeltung von beamteten Feuerwehrleuten. Durch Freizeitausgleich oder Richterrecht auf Geld? Mr. Ecclestone hatte angeblich wichtigere Termine als das Hockenheimrennen am Wochenende und keine Zusage des freien Geleites der Staatsanwaltschaft München. Darf die StA das überhaupt? Dürfte ein Opernintendant den Vertrag mit seinem Hauptsänger der Wagneroper kündigen, weil er ein Hakenkreuztattoo auf der Brust hat bzw. hatte? § 626? Das Brett des Karneades in Göttingen: darf ein Patient, der eine Lebertransplantion benötigt, diese durch Geld beschleunigen? Ja, er darf sich notfalls sogar eine Niere schießen, wenn es gar nicht anders geht. Das ist Jura – BVerwG 10 C 2.12: wenn eine Deutsche den Sohn ihres indischen Ex-Ehemannes heiratet, haben wir gegen die Heirat von Verschwägerten nichts, Indien aber schon. Wir haben das indische Eherecht zu respektieren. Wenn aber die Ehe mit dem Ex ohnehin nichtig war – Doppelehe, so darf sie ihren Ex-Stiefsohn heiraten. Es sei denn, wir haben eine Scheinehe, was das OVG wohl nicht in Betracht gezogen hat. Wir haben nichts gegen Doppelehen, weil das unmoralisch wäre, sondern weil dann zwei Witwen Sozialhilfe beantragen.
Wird Mr. Ecclestone am Hockenheim beim Qualifying vorläufig festgenommen werden? Dringender Tatverdacht? Der EuGH C-154/11 beschäftigt sich mit der Kündigungsabwehrklage eines Fahrers der algerischen Botschaft in Berlin. §§ 18 ff. GVG regeln nur die Immunität des Herrn Botschafters selber aber nicht die des Staates. Der Fahrer könnte weder zum IGH noch zum EGMR oder sonst zu einem Gericht. Kann es da entscheidend sein, ob seine Chauffeurdienste hoheitlich sind oder nicht? Eher nicht, wobei die Abgrenzung schwierig sein dürfte. Bedenken wegen seiner Kompetenz – Algerien ist noch nicht EU-Mitglied – hat der EuGH keine – Territorialitätsprinzip. Otto Schily wird 80 – juristisch haben wir ihm § 138 a StPO zu verdanken. Eine Terroristenverteidigerkarriere war ihm wegen der alten Fassung des § 146 StPO verwehrt – das Wort „gleichzeitig“ fehlte und Terrorismus wurde als Dauerdelikt und eine prozessuale Tat gewertet. Helmut Kohl sollte ihm einen besonderen Glückwunsch schicken. Obwohl Schily sicherlich keinen Anlass hatte, nett zu ihm zu sein, hat er ihn gegen das Bestreben mächtiger SPD-Politiker, über die Stasi-Unterlagen-Behörde Stasi-Telefonmitschnitte an Spiegel und Konsorten weiterzugeben, in Schutz genommen. Eine bis zum Hals gelähmte Frau stirbt während des Widerspruchsverfahrens beim Bundesamt für Arzneimittel u.a.. – BVerfG 1 BvR 1832/07 – und EGMR am 19.7.. Der Europaratgerichtshof rügt Herzenskälte, weil die NRW-Verwaltungsgerichte weder eine Klagebefugnis noch ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse des Ehemannes gesehen haben. Das BVerfG hat mit Rechtsprechungsverweisungen anstelle von Begründungen nicht zur Entscheidung angenommen. Da hat der EGMR m.E. nach mal nicht recht. Gerade dieser Staat hat keine Menschen vor ihrem vorgegebenen Ende hinaus per Verwaltungsakt ins Jenseits zu befördern – hiervon zu unterscheiden ist die Frage, ob privat geleistete Sterbehilfe zu ahnden ist und unter welchen Voraussetzungen ein Behandlungsabbruch zu genehmigen ist oder nicht. Folglich macht er keine Rechtsverletzung gemäß § 42 II VwGO „geltend“. Die SZ berichtet, dass Ärzte Patienten zu Spenderlebern über Eurotransplant verholfen haben, indem sie diese kränker gemacht haben, als sie waren, so dass sie einen besseren Listenplatz bekamen. Zudem sei ein Organ in Jordanien verpflanzt worden, als Empfänger aber eine andere Person in Deutschland angegeben worden. Betrug? Körperverletzung durch Unterlassen an den richtigen Patienten? Kriminelle Vereinigung? Wie oft darf das Land NRW einer Mitarbeiterin des Kölner Amtsgerichts befristete Arbeitsverträge geben? 13 Mal? Sie kann fast noch froh sein, dass man sie nicht als Selbständige beschäftigt hat. Vor vielen vielen Jahren wurden die Ballettlehrer an der Bonner Uni in Werkverträge gedrängt. Da hat sich leider keiner getraut zu klagen. BAG 7 AZR 443/09 – zu Frau Kücük, die beim EuGH Erfolg hatte.
VG Trier 1 K 387/12.TR. Das Land Rheinland-Pfalz will von einem Ponyhalter Geld, weil ein Streifenwagen die Pferde vor sich her getrieben hat, um sie von der Autobahn in dessen Hänger zu bringen. Wie ist es mit Sowieso-Kosten? Wäre der Streifenwagen sonst keinen Meter gefahren? Der Steuerzahler muss vielleicht für den Nürburgring geschont werden. BGH VIII ZR 268/11: wie konkret muss ein Mieter das Gebell von 3 – 4 Hunden dokumentieren, um mit einer Mietminderung durchzukommen? Glücklicherweise sind Tagesprotokolle nicht mehr erforderlich. Der Vortrag vom 18.7.: der Patient erscheint trotz SMS am Vortag zu der aus Sicht des Arztes vereinbarten 1. von 8 Sitzungen einer Gesprächstherapie nicht. Der Arzt will 175 Euro haben. Sind Ärzte wie Friseure? AG Bremen in einem ähnlichen Fall – 9 C 0056/11. In der Prüfung Zieschang/Gehle/Horst wurde im Strafrecht (natürlich) das Beschneidungsurteil geprüft – über den objektiven Tatbestand kam man aber nicht hinaus. Im Zivilrecht drei uralte Protokollfälle, im ÖR Identitätsfeststellung im Vorfeld einer Versammlung. Das AG Arnsberg meint im Fall des zu schnell studierenden Private-Fachhochschul-Absolventen, er müsse zahlen, da keine Semestergebühren sondern ein Gesamtpreis vereinbar worden sei. Können Asylbewerber/Asylberechtigte/Flüchtlinge (Unterschied?) mit dem BVerfG-Urteil vom 18.7. als Anspruchsgrundlage in der Hand bei der Gemeinde erscheinen, und 111 Euro mehr verlangen, weil seit 1993 trotz 30%iger Preissteigerung keine Erhöhung erfolgte? Die Lektüre der FAZ zeigt Ideen zwecks rechtsstaatlicher Disziplinierung von Rumänien und Ungarn auf. Art. 7 EU, der anlässlich der Jörg-Haider-Regierungsbeteiligung in Österreich geschaffen wurde, hilft wenig. Wenn ein Staat ein Mal in der EU ist, kann man ihn schwerlich durch ein Vertragsverletzungsverfahren erziehen. Die besondere Beobachtung als politisches Druckmittel und „wenn ihr demnächst was wollt ….“ helfen da eher. Ungarn wollte Kredite, Rumänien in den engeren Schengenkreis. Herr Beck sucht nach der Methode „Haltet den Dieb“ die Schuld für das Nürburg-Ring-Desaster in Brüssel. Allerdings hat der Wettbewerbskommissar keine schlechten Karten, wenn er die Landesrettungshilfe ablehnt, weil sie schon vor der Notifizierung gewährt bzw. zugesagt wurde, was Herr Beck nicht so sehr in den Vordergrund stellt bei seiner inszenierten Empörung. Frankreich will PSA Peugeot Citroen retten, hat aber kein Geld für eine Beihilfe. Eine Luxusautosteuer soll es richten und die deutschen Nobelmarken treffen. Hilft das Keck-Urteil? Der NRW-Finanzminister meint, er sei nicht nur berechtigt, angebotene Steuerflüchtlings-CDs anzukaufen, er sei dazu sogar verpflichtet. Aus Art. 3 I GG sowie § 258 a StGB? Ein angesehener Münchner Richter wird Compliance Officer bei der Fifa – er wird jetzt viel Zeit für die Topfpflanzen in seinem tollen Büro haben. Bei Herrn Blatter und dem DFB ist wieder Friede, Freude, Eierkuchen – shame on you. Die Schleckerberichterstattung erweitert die Vermögensverschiebungsphantasien. Kindergesellschaften liefern zu teuer, Grundstücke werden zu billig an Kinder verkauft, angebliche Darlehen werden zurückbezahlt, die Ehefrau macht zwei Vermögensverwaltungen auf und ihr gehört die Villa. Bankrottstrafverfahren sind bei solchen Insolvenzen nicht ungewöhnlich – man fällt ja nicht von jetzt auf gleich in das Loch, sondern öffnet monatelang die unangenehme Post nicht mehr und kümmert sich nicht. Das Prinzip Hoffnung verhindert den Gang im schwarzen Anzug zum Insolvenzgericht. Nach der SZ will die Bundesregierung die bisherige 6 Jahresfrist im Insolvenzverfahren auf 3 Jahre verkürzen, wenn entweder 25% der Schulden oder wenigstens die Verfahrenskosten getragen werden. Der Verdacht, dass der Staat Schuldenmachen zwecks Wirtschaftsförderung protegiert, und die Vollstreckung von Gläubigern behindern will, verstärkt sich in einen dringenden. Die Prüfung im Zweiten am 12.7. Kassen/Rhode/Werner – der Vortrag: die Prostituierte hebt mit der Geldkarte mehr ab, als vereinbart, wie von vornherein geplant. Der Gemeinderat soll ein Burkaverbot beschließen. Die Ein-Mann-Fraktion soll statt des Büros nun Geld bekommen. Ein Wohnungsverweis nach § 34 a PolG an einen völlig Betrunkenen. Im Strafrecht Straßenverkehrsdelikte, im Zivilrecht Vollstreckungsrecht. Zu den Vorschlägen der gesetzlichen Regulierung der Beschneidungsproblematik merkt man, dass es wesentlich einfacher ist, wenn der BGH bzw. das BVerfG im Sinn der Religionen ein höchst richterliches Urteil fällen, als eine oder mehrere Vorschriften zu formulieren. Jeder Verstoß gegen diese Vorschrift schiebt das ganze wieder sofort ins Strafrecht, aus dem es ja thematisch raus soll. Also muss doch ein Arzt sich eine Untersagungsverfügung mit Sofortvollzug erteilen lassen.
Das Land Bayern hat unter Herrn Stoiber einen Finanzausgleich bis 2020 ausgehandelt und will da jetzt raus. Fehlt das Rechtschutzbedürfnis bei einer Klageart, die so was nicht kennt? Ärzte haben es zur Zeit nicht leicht – nach der Rechtsunsicherheit bei der Beschneidung entzieht der BGH XII ZB 99/12 nun die Rechtsgrundlage nach § 1904 für Zwangsbehandlungen Untergebrachter. Was machen Sie denn als Betreuer, wenn einer Ihrer Kunden seinen Leistenbruch nicht behandeln lassen will? Warten, bis der Leidensdruck groß genug ist? In der FAZ wird diskutiert, in welchem Gesetz, wie und durch wen in Zukunft Beschneidungen erfolgen sollen. Berlin kauft seine Wasserwerke zurück. Der Privatisierungswahn – nicht mein Ausdruck – hatte seinen Grund darin, dass der Staat der erste und oberste Tarifvertragsflüchtling ist. Ampeln nach dem damaligen BAT und jetzigen TvöD warten zu lassen, war erheblich teurer als durch 400 Euro Kräfte. Welche Gerichts- oder Behördenkantine wird durch den Staat betrieben? Keine. Das BVerfG entscheidet am 18.7., ob Flüchtlinge 40% weniger als ALG II = Hartz IV Bezieher im Monat erhalten dürfen. Die FAZ diskutiert die geplante Änderung der ZPO, Pflicht der Rechtsbehelfsbelehrung, wenn kein Anwalt in dem Verfahren drin ist. Gibt der Staat damit seine Neutralitätspflicht gegenüber den Parteien des Zivilprozesses auf? Man kannn doch heute googlen. Das AG Arnsberg entscheidet, ob Studenten, die ein Studium in 4 statt in 11 Semestern an einer privaten Fachhochschule absolvieren, voll bezahlen müssen. Ich würde sagen, es kommt auf den Vertrag an. Wenn pro Modul gezahlt wird, ja. Moral und Recht – die SZ berichtet, dass ein Richter, der Urteile nach dem 1994 abgeschafften § 175 ausgesprochen hat, diese bereut. Die Fifa will einen Verhaltenskodex mit einem Compliance Officer schaffen – der wahre Grund dürfte darin liegen, die staatlichen Gerichte außen vor zu halten. Es soll alles in der Familie bleiben. Der DFB will eine 10jährige Stadionsperre für Randalierer postulieren. Unverhältnismäßig?
Der BGH und die GoA im Bereich der öffentlichen Hand – III ZR 275/11: ein Bus verliert Kühlflüssigkeit, die Gemeinde beseitigt das im Wege der Ersatzvornahme – kann das beauftragte Unternehmen über GoA an den Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung ran? Hier werden plötzlich die Kreise des öffentlichen Rechts gestört. In anderen Fällen hatte der BGH keine Bedenken, dem Staat sowohl das Zivilrecht über § 7 StVG und § 823 (also auch gegen die Haftpflichtversicherung) sowie das Verwaltungsvollstreckungsrecht einzuräumen (z.B. beim Knalltrauma des Polizeibeamten, welcher die auf der Autobahn grasenden Rinder erschießen muss). Gibt es außerhalb der Bibel eine Wiederauferstehung? BGH V ZR 240/11 – jedenfalls nicht bei § 275 – wenn die Erfüllung eines Grundstückskaufvertrages zu Lebzeiten der DDR unmöglich war, lebt die Pflicht nicht durch deren Ableben auf, sogar dann nicht, wenn die Bundesrepublik Eigentümerin geworden ist. Die FAZ orakelt, dass am 12. September das BVerfG den Bundespräsidenten bitten wird, unter Vorbehalt zu ratifizieren – die SZ präzisiert den Vorbehalt – bis zu 190 Milliarden dürfen wir in die Rettungsschirme reinschießen. Ein brutaler Eingriff in aktuelle Krisenpolitik durch ein Gericht, wie wir es noch nie hatten – sag ich jetzt mal so. Herr Blatter argumentiert mit Kant, Recht und Moral seien zwei verschiedene Paar Schuhe – in der Schweiz sei Korruption damals nicht strafbar gewesen. Betrug aber schon und Untreue sowie Beihilfe auch – § 9 II 2 StGB – oder? Für Radfahrer sollen strengere als die nicht geschriebene Promillegrenze von 1,6 her – nämlich 1,1. Auch die ist unglaublich hoch. Als normaler Feierabendtrinker erreichen Sie die nicht – jedenfalls haben Sie ohne hartes Alkoholtraining keinerlei Bedürfnis, ein Gerät zu fahren. Der Bundestag, der am 19.7. sowieso zu einer Spanien-Krisen-Sondersitzung einfliegen muss, soll auch einen Entschließungsantrag zum Beschneidungsurteil erlassen. Er weiß offenkundig selber noch nicht, was da konkret drin stehen soll. In der SZ wird gefragt, ob die Kindstaufe und der Ramadan nach dem Urteil der Postbediensteten plus Berufsrichter nicht auch problematisch seien. Jedenfalls macht das Urteil klar, dass medizinisch unnötige Schmerzen das oberste Vermeidungsgebot im Strafrecht sind. Bayern hat es als einziges Bundesland geschafft, in den 80ern vom Nehmer- zum Geberland im Finanzausgleich – Art. 107 GG – zu werden. Nun will Herr Seehofer diesen Mini-Fiskalpakt, in dem er von 7,3 Millarden 3,7 Millarden tragen soll, so nicht mehr stehen lassen. Und jährlich grüßt das Murmeltier.
OLG Celle 20 U 38/11 – ein Tierarzt lässt sich nach der Narkose von dem Schäferhund beißen. § 833? Das OLG meint, ja. Wie ist es da mit dem Spruch aus Tierarzthelferkreisen, nur ein totes Tier sei ein gutes Tier? Berüchtigt sind Katzen – Hunde haben nur ihre Zähne und dafür gibt es einen Maulkorb – hätte das der Tierarzt nicht beachten müssen? Der Fall erinnert an den BGH vor einiger Zeit, in dem der Tierarzt von dem Pferd, dem er ein nicht angewärmtes Fieberthermometer applizieren wollte, getreten wurde. Auch da haftete die Halterin. Und noch ein Rechtfertigungsproblem: Die Welt schreibt, dass Gegenangriffe gegen Internetattacken in Mode kommen. Die Justiz hilft ja nicht, wenn der Angriff aus dem Ausland kommt. Bloße Verteidigung hilft für den Moment. Darf man den Angreifer also mit Schadsoftware infizieren oder Desinformationen schicken? Eine moderne Wilhelm-Tell-Problematik – durch diese dunkle und hohle Gasse muss der Landvogt Gessler kommen, der umzubringen ist, weil er ansonsten Tell nicht in Ruhe lassen wird. Die Welt berichtet über den Trick der Gebotsabschirmung bei Ebay-Verkäufen. Vor allem bei Autoverkäufen. § 263? BGH VII ZR 148/10 – ein Lehrbuch zu der Klaviatur der Rücktritte in § 323. Man stelle sich zum Beispiel vor, der neue Berliner Flughafen kann zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht eröffnet werden, was vorher schon bekannt wird. Wenn der Besteller nicht nach Absatz IV vorgeht, ist ihm Absatz I versagt. Es bleibt nur Absatz II, der aber grundsätzlich auch ohne Fristsetzung nicht geht. Ich muss mir jetzt erst mal einen Kaffee holen. Die Prüfung im Zweiten am 13.7. – Bönders/Lange/Lohmann: im Vortrag ging es um eine Baumschutzsatzung mit Ersatzbepflanzung. Im ÖR wurde das Bierbyke geprüft, im Strafrecht die BGH-Entscheidung zur Bestechlichkeit von Kassen- sprich Vertragsärzten, im Zivilrecht Erb- und Grundbuchrecht. NRW grätscht in die noch nicht in trockenen Tüchern befindliche Steuerflüchtlinge-Schweiz-Verhandlung und kauft eine CD an. Verstoß gegen Art. 18 Wiener Vertragsrechtskonvention? Fallen Steuerabkommen unter völkerrechtliche Verträge? In der SZ wird gemeint, dass das EU-Parlament (analog wie bei uns gegen den ESM?) gegen den Fiskalpakt klagen solle, weil dieser völkerrechtliche Vertrag ihm seine Kompetenzen nehme. Die zentrale Bankenaufsicht soll kommen, da große Banken kleine Sitzstaaten erpressen könnten. Aber sollen 8.000 Banken freiwillig in 17 Staaten oder unfreiwillig in 27 Staaten überwacht werden? Wenn Groß Britannien nicht mitmachen will, wird man es ohne Blitzkrieg kaum zwingen können. Die Beschneidung soll nach Politikermeinung nicht ins StGB sondern in Patientenvorschriften. Aha, an welches Gesetz hat man da so gedacht, wenn es eben gerade nicht um eine medizinische Behandlung geht? Wie würden Sie eine solche Vorschrift formulieren? Muss ein Staatsanwalt, der heute die Titelseite der SZ aufschlägt, eine Akte anlegen? Herr Blatter sagt mehr oder minder deutlich, dass die Fußball-WM 2006 aufgrund von Bestechung in Deutschland stattfand. Verjährung? § 299? § 331? Die Welt berichtet über den conseil constitutionel als Ersatz für ein Verfassungsgericht in Frankreich und den neuen Supreme Court in England, der sich als Abwehrinstrument gegen Straßburg etablieren soll. Der Generalanzeiger hat am Wochenende gegen unseren Bundespräsidenten geschrieben, der von der Regierung verlangt, dass die Europa besser erklären müsse. Er würde das nicht tun, da er keine Ersatzregierung sei. Soso, er könnte das also erklären? Ich nicht. Noch nicht mal Zeitungen halten die Basics Europarat, Europäischen Rat und die Gerichte auseinander.
Das Beschneidungsurteil einer Kleinen Strafkammer wird als das Maß aller Dinge gesehen, welchem man nur mit einer höchstrichterlichen Entscheidung oder einer Gesetzesänderung beikommen könne. Erlauben die Weimarer Kirchenvorschriften denn spezielle Religionsgesetze? Dürfte der Bund ein solches erlassen? Das ist jedenfalls auf den ersten Blick zweifelhaft. Unser Bundestagspräsident spricht sich für eine öffentliche Bundesverfassungsrichterwahl aus. Die Damen und Herren sollten sich dann auf einen Wahlkampf ausrichten und bei Präsident Obama lernen. Yes, I can, und, der Konkurrent transportiert seinen Hund auf dem Autodach. Die FAZ schreibt, dass das BVerfG kaum Urlaub machen könne. Die Gerichtsferien seien vor Jahren abgeschafft worden. Das stimmt so nicht – § 227 III ZPO. Im BVerfG und sonst gibt es ohnehin keine, das ist schon richtig.
Die Deutsche Bischofskonferenz soll die einstweilige Verfügung beim LG Hamburg gegen die Zeitschrift Titanic erwirkt haben. Ist das die zutreffende Antragstellerin? In Prozessstandschaft für den Papst? Was ist der Unterschied zu den Mohamedkarikaturen? Der BGH korrigiert mal wieder eine Vorschrift, auf der die Tinte noch nicht trocken ist – § 22 I a BImSchG strahle auch auf Tagesmütter in Eigentumswohnungen aus – V ZR 204/11. Wie ist es dann mit lauten Mieter- oder Nachbarskindern? Der EGMR würde uns wie in der Caroline-Entscheidung 2004 fehlenden Respekt der nicht gewählten Richter vor der Legislativen vorwerfen. Ein ähnliches Problem gab es bei § 828 II – der BGH ruderte da dogmatisch zurück. Fehlt einer Klage auf 20 Cents das Rechtschutzbedürfnis? Überall wohl ja, aber normalerweise nicht bei Sozialgerichten – da geht es oft um kleine Beträge. Hier hat aber auch das BSG nein gesagt B 14 AS 153/11. Die Welt und die FAZ werten das Triumphgeheul der Bauern anlässlich des EuGH-Urteils zum Saatgutrecht als Agrarromantik. Bauern sollten ertragsreiche Kartoffeln setzen und nicht wohlschmeckende. Im Agrarrecht ist wie im Steuerrecht alles anders – ich will es ehrlich gesagt nicht genauer wissen. Darf eine Ärztekammer religiöse Jungensbeschneidungen als berufsrechtlich zulässig ansehen, wenn ein Berufsrichter und zwei Schöffen beim LG Köln das für strafbar halten? Bindungswirkung eines Strafurteils über den Fall hinaus? Unsere Kanzlerin bestellt den rumänischen Botschafter ein, was eigentlich Sache des Außenministers ist. Spätestens jetzt weiß man, dass er nur Minister des Außerhalb der EU ist. Hat ein Schweizer Journalist Anspruch auf Einsicht in eine strafrechtliche Einstellungsverfügung gegen FIFA-Funktionäre? Das Bundesgericht in Lausanne hat dies nach langer Prüfung bejaht. Wie wäre das bei uns? Der Papst und die Titanic – ist die Grenze der Satire überschritten? Er scheint jedenfalls seinen Laden nicht im Griff zu haben – die Zeitungen berichten immer despektierlicher über das Benehmen der Vatikanmitarbeiter. Das LG Bonn entscheidet in einem Studentenverbindungsstreit über die Grenzen der Meinungsfreiheit. Da Diktaturen als erstes Privatschulen und Studentenverbindungen verbieten, haben diese eine privilegierte Stellung. Der BGH hat in den frühen fünfziger Jahren die Mensuren für straflos gehalten. Da ist die Beschneidung ja noch harmlos. Älteren Herren sieht man die Gesichtsverletzungen noch an.
Die NJW ist flott geworden – das Beschneidungsurteil ist in Heft 29 abgedruckt. Im Klappentextkommentar heißt es, die Frauenbeschneidung sei keine Steigerung sondern ein aliud (das wusste ich auch ohne Sexualkundeunterricht in der Schule schon vorher) wegen der schweren gesundheitlichen Folgen (dazu als Beleg ein Zitat aus einem juristischen Aufsatz!). Es wäre nicht klar, ob diese unter § 226 falle oder nicht – der Gesetzgeber solle das klar stellen. Die Welt berichtet über die Carglass-Marketing-Idee. Man macht den Autofahrern bei einem kleinen Loch in der Windschutzscheibe Angst und lockt mit einer Kleinreparatur auf Kosten der Kaskoversicherung. In der Werkstatt rät man dann aber doch zu einem teuren Austausch. Strafbarkeit zulasten der Versicherungen und des Kunden? Eine Zwangsanleihe bei Leute mit mehr als 250.000 Euro? Verstoß gegen Art. 14 und 3 GG? Hier sieht der BGH etwas diametral anders als die Vorinstanzen – V ZR 198/11: man gibt ein notarielles, befristetes, unwiderrufliches Grundstückskaufangebot ab, stellt Feuchtigkeit innerhalb der Frist fest und verlangt von dem Verkäufer Beseitigung der Schäden. Zu Recht – kein § 442. Noch unverständlicher sind mir die Ausführungen zum Schaden am Schluss der Entscheidung – trotz Weiterveräußerung mit 10.000 Euro Gewinn und ohne Sanierung können Sanierungskosten verlangt werden. Die Lizenz zum Gelddrucken. Die FAZ erklärt die Dogmatik des Krankenversicherungsurteils des Supreme Courts. Die commerce clause hätte systematisch dahingehend ausgelegt werden können, dass inactivity wie activity behandelt wird – in der Tradition des new deal. Eine strenge Wortlautauslegung zwingt aber zu dem Umweg über die Bundeskompetenz zum Steuerrecht. Nach der FAZ sind nicht nur Untersuchungsausschüsse Waffen der Opposition sondern auch Anhörungen in den Ausschüssen. Man sollte von Brüssel lernen – dort ist alles offiziell ritualisiert – Lobby und sonstige Fachleute müssen nicht durch die Tiefgarage nachts um 3 ins Ministerium. Das BVerwG 9 C N 1.11 sieht die Übernachtungssteuer sprich Bettensteuer nicht als Luxussteuer gemäß Art. 105 II a GG, wenn es um Geschäftsreisende geht. Ein Zusammenstoß mit gleichartigen anderen Steuern hätte man vielleicht bei der Gewerbesteuer sehen können. Das wurde schon mal bei der Besteuerung von leerstehenden Ferienwohnungen so gemacht. Die Haftung der Bankengläubiger – ein widersinniger Begriff – und bail-in wird diskutiert. Dann kaufen erheblich weniger Leute Bankaktien und Unternehmensanleihen, in welche Banken involviert sind. Herr Kirchhof schreibt in der FAZ über die höherwiegende Stabilität des Rechts im Vergleich zu der in den Finanzmärkten. Theodor Heuss wurde damals gebeten, sich einer dritten Amtszeit zu stellen; man bot ihm eine Grundgesetzänderung an. Er sagte, man dürfe nicht bei auftretenden Begehrlichkeiten aus dem Zeitgeist Gesetze ändern. Die Beliebigkeit führt zum Autoritätsverlust. Hier geht es aber um mehr. Um unser Geld. Nachdem die SZ am letzten Freitag den Regierungssprecher als Ursache für das falsche Bild in der Öffentlichkeit vom EU-Gipfel ausgemacht hat, zieht heute die FAZ nach. Kommunikation ist alles. Und nun zu Herrn Mappus. Wenn ein Beamter nur für grobe Fahrlässigkeit haftet und ein Manager die business judgement rule hat, darf dann ein Ministerpräsident statt auf 39,90 Euro pro Aktie zu bestehen, sich auf 40 Euro einigen, was 11,2 Millionen mehr an Kaufpreis ausmacht? Führt das in § 266 StGB? Keine Parlamentsbeteiligung? Keine Honorarvereinbarung mit der beratenden Buddybank? Kein due diligence Verfahren?
Im Zweiten soll in mehren mündlichen Prüfungen thematisiert worden sein, dass die Abschaffung des Vorverfahrens am Jahresende ausläuft. Lebt das dann automatisch wieder auf? Unsere BMJ möchte die Beschneidungsurteilproblematik, welche entscheidend durch zwei Postbedienstete gelöst wurde, höchstrichterlich klären lassen. Wie bekommt man den Fall dahin? Noch nicht mal Professor Hackethal hatte das zur Frage der aktiven Sterbehilfe bei Patientin Daniela geschafft, indem er an das Ordnungsamt Frankfurt schrieb, er habe vor, am nächsten Tag das Gift mit Strohhalm in Reichweite zu stellen. Das BVerfG lehnte eine Eilentscheidung ab. Man wollte ja keine Lizenz zum Töten ausstellen. Gutachten darf das BVerfG nicht machen. Also Selbstanzeige eines Arztes? In Sachen Fiskalpakt und zweiter Rettungsschirm soll es eine gründlichere, summarische Prüfung geben, als 3 Wochen erlauben. Summarisch bezieht sich immer auf den Sachverhalt, nie auf die Rechtslage. Die bisher anerkannte Voraussetzung für § 32 BVerfG, keine offensichtliche Unbegründetheit, wird hier allerdings nicht praktiziert. Nicht Fisch, nicht Fleisch, eine Art Zwischenverfahren, das nicht im BVerfGG steht. Welches Ergebnis könnte rauskommen? Die FAZ meint, der Bundespräsident, welcher hier unsichtbar im Saal saß und um den es gestern angeblich nur ging nach Spiegel online, könne mit Vorbehalt oder Zusätzen nach der Wiener Vertragsrechtskonvention unterschreiben. Das Ausland könne eine Eilentscheidung möglicherweise nicht verstehen (naja), kann wohl nur dahingehend verstanden werden, dass im Eilverfahren die Antragsteller gute Karten haben. Das eigentliche Problem – hier spricht die rheinische Hausfrau – ist, dass auf beiden Ergebnisseiten schwarze Löcher sitzen. Wer weiß schon, was passiert, wenn der Rettungsschirm nicht kommt bzw. wenn er kommt? Jedenfalls hat das Gericht die politische Verantwortung an sich gezogen. So oder so. Russland wird Mitglied der WTO und sitzt damit dem Mitglied EU auf dem Schoß.
Eine schöne Schenkkreisvariante – BGH III ZR 291/11: haftet nicht nur der Beschenkte sondern auch der Übermittler auf Ersatz? Schlägt die Nichtigkeit des Schenkungsvertrages auf den Auftrag durch und ist der unwirksam Beauftragte bereichert? Wenigstens vorübergehend? Die Prüfung im Zweiten am 5.7. – der Vortrag: ist ein zerrissenes und wieder mit Tesastreifen zusammen geklebtes Testament gültig bei eidesstattlicher Versicherung der Putzfrau, sie hätte es aus Versehen zerrissen und der Erblasser es dann wieder zusammen geklebt? Im Strafrecht schießt T aus dem Gebüsch auf einen Autofahrer, der gerade jemanden überfahren wollte, was T aber gar nicht mitbekommen hat. Und der neuliche Vortragsfall mit § 261 Absatz 9 StGB. Im ÖR will die Behörde gegen eine Facebookparty am kommenden Abend vorgehen. Ein Nachbar will etwas gegen 8 Dobermänner samt Zwinger auf dem Nachbargrundstück tun. Im Zivilrecht verkauft eine Reitladenangestellte zu preiswert an die Konkurrenz. Die Noten aus der Prüfung vom 4.7.: 29 zu 56 (3+8), 28 zu 59 (4+9), 25 zu 52, 35 zu 65 und 60 zu 118. Die Welt meint, es sei noch nie so großer Druck auf das BVerfG ausgeübt werden (welcher bitte? Bei Unkündbarkeit und Nichtwiederwählbarkeit?) Die Märkte würden vor der Entscheidung zittern. Geht es nicht ein bisschen kleiner? Der alte Rettungsschirm hält noch bis Oktober. Und es hilft in Verhandlungen Frau Merkel sicherlich, wenn sie nicht wie die großzügige Erbtante auftreten darf. Die SZ schreibt einen ganzseitigen Artikel über Herrn Voßkuhle – Superstar. Die FAZ meint, das Problem sei der Schweinsgalopp und die Irreversibilität. Letztere nur rein theoretisch. Was die Politik vereinbart, kann die Politik auch wieder rückgängig machen. Ich seh das Problem eher im Verfassungsgericht selber. Bis zur Kruzifix-im-Schulzimmer-Entscheidung waren dessen Urteile wie die 10 Gebote praktisch nicht kritisierbar. Dann wurden sie angreifbar. Nun stoppt das Gericht ein laufendes Gesetzgebungsverfahren und einen politischen Krisenvorgang auf dem Scheitelpunkt der Welle. Vielleicht sind demnächst – heute kann ja keine Entscheidung verkündet werden, da es hier keine Stuhlentscheidungen gibt – die Entscheidungen nicht nur angreifbar sondern werden als weltfremd und wirtschaftsschädlich bekämpft und nicht mehr ernst genommen. Kommen wir zum nächsten Aufreger. 17 Regierungsabgeordnete und 10 Oppositionelle sind keine Fußballfans und beschließen daher am 28.6. in 2. und 3. Lesung die Widerspruchs- statt der Einwilligungslösung in der Melderechtsnovelle. Nun bittet die Bundesregierung den Bundesrat um Amtshilfe – so die FAZ. Passt hier Art. 35 GG?
Aha, bei allgemeiner Glätte muss gestreut werden – auch zugunsten von Leuten, die nur eine Weihnachtsgrußkarte einwerfen wollen – BGH VI ZR 138/11. Der Chefredakteur der SZ kritisiert unseren Bundespräsidenten, der – wahrscheinlich aus seinem früheren Beruf gewohnt ist, Menschen alles zu erklären, so dass sie nicht lediglich glauben müssen – sich in die aktuelle Politik einmischt. Wenn das so einfach wäre: erklärt es mir richtig, dann sage ich schon ja. In der Politik geht es wie im Leben oft nicht ums Rechthaben, sonst wird man ganz furchtbar einsam. Erklären wird wohl morgen das BVerfG so, dass sogar die 172 Professoren, die meinen, Frau Merkel habe alles falsch gemacht, es verstehen. Die SZ fragt, ob statt des Soldatenkinos mit 114 Plätzen nicht die Europahalle mit 9.000 Plätzen (die aber wegen Schulsports nicht zur Verfügung steht) oder wenigstens das örtliche Theater mit 300 Plätzen zur Verhandlung hätten gebucht werden müssen. Zu wenig Öffentlichkeit bei einer nach der FAZ völlig unüblichen Anhörung? Die Opposition hat bei der Verabschiedung des § 44 Meldegesetz am Fußballspieltagdesaster gegen Italien gepennt und will nun versuchen, das Gesetz noch zu verhindern. Besser spät als nie.
Wieviel muss Verena Becker von den vier Jahren noch absitzen? Wird der Rest zur Bewährung ausgesetzt? Wieso so wenig bei Beihilfe zu mehreren Morden, wenn es für die Täter Lebenslang gibt und damals noch mehrfach Lebenslang? Was ist mit dem Bekennerschreiben, auf welchem sie die Briefmarke angeleckt haben muss und der Tatwaffe, die bei ihr gefunden wurde? Postpendenz? Der Appell, etwas zu sagen, verhallte erfolglos. Da der Erfolg der dritten RAF-Generation der Akteneinsicht der Anwälte der ersten und zweiten Generation zugeschrieben wird, wäre ja mal interessant, ob diese Anwälte sich – die Straflosigkeit unterstellt – in der Pflicht sehen, aufzuklären. 170 Volkswirtschaftsprofessoren round about meinen, Frau Merkel habe alles falsch gemacht. Das BVerfG wird es am 10.7. sicher am besten wissen und erklären. Die Verhandlungsgliederung besagt jedenfalls, dass materiell-rechtlich die Antragsteller nicht so schlechte Karten haben. Die Folgenabwägung dürfte aber hoffentlich so ausfallen, dass Frau Merkel noch Lust hat, zu regieren.
Die SZ prüft die Beschneidungsurteilproblematik umfassend und bemerkt, dass die Kenntnisse der Professoren an der Schnittstelle zur Religionsfreiheit zu bemängeln seien. Entfällt der Tatbestand wegen Sozialadäquanz oder uralter Tradition? Der Rechtfertigungsgrund des Kindeswohls wegen des Gruppenzwanges? Religionsfreiheit der Eltern als Rechtfertigungsgrund? Der Vergleich mit dem Bluttransfusions-Zeugen-Jehova-Urteil aus 1971. Die Welt problematisiert für die am 10.7. anstehende Rettungsaktionenverhandlung, ob ein Verfassungsrichter, der Kuratoriumsmitglied des klagenden Vereins ist, befangen sei. Was ist ein Kuratorium? Die Hundesteuer, mit der sich nun der EGMR zu befassen hat, gäbe es nur in Namibia und Deutschland. Das ist natürlich ein Argument. Sollten 4.500 Gerichtsvollzieher von Berufs wegen eine Waffe tragen dürfen? Dann kann das jeder Berufsstand verlangen. Die FAZ macht die Schwerpunkte in der Verhandlung am 10.7. aus: die Unkündbarkeit und die uferlose Haftung und Nachschusspflicht, also weitaus mehr als eine gesamtschuldnerische Haftung bzw. etwas anderes, Pickfreiheit wird es ja nicht geben.
Der Vortrag am 4.7. – BGH – Fräsmaschinenfall – RG – Zuckerfall. Eine einzige Kandidatin kannte den und wurde mit 16 Punkten belohnt. In der Prüfung DoleischvDolsperg/Katzenmeier/Krämer kamen im Strafrecht der Beschneidungsfall – das Urteil ist jetzt im Original abrufbar – LG Köln 151 Ns 169/11 – im ÖR das Bierbyke und im Zivilrecht der Inlineskate-Vater mit seinem 9jährigen Sohn plus Unfall. Die SZ meint, das BVerfG habe das Hinterzimmer zum Verfassungsprinzip erhoben – man könnte hinzufügen, wenn es um das Gericht selber geht. Bei EU-Dingen ist das höchst unanständig. Das AG Arnsberg muss entscheiden, ob ein Fachhochschulmasterabsolvent, der sein Studium unter 4 Semestern schafft statt in 11, die vereinbarte Vergütung von ca. 400 Euro im Monat bis zum Ende zahlen muss. Der BGH VIII ZR 138/11 hat zu entscheiden, wie sich die im nachhinein unberechtigt festgestellte Schimmelmietminderung auf ein Kündigungsrecht des Vermieters auswirkt, wenn der Mieter die einbehaltenen Beträge nachzahlt.
BVerfG 2 BvC 2/10 – das Gericht hat erwartungsgemäß nicht den Ast abgesägt, auf dem es selber sitzt. In einer äußerst knappen Pressemitteilung wird die Kungelei vor dem Wahlausschuss gar nicht thematisiert – wundersamerweise stellen sich ja nur soviele Kandidaten wie es dann auch Richter werden – und im Wahlausschuss sei das alles in Ordnung. Ich weiß, ich mecker an allem rum, aber das kann man nicht gutheißen. Vier Golferinnen sterben in einem blitzableiterlosen Unterstand während eines Gewitters. Ist das eine Sache für die Haftpflichtversicherung des Betreibers oder Golferrisiko? Wie würden Sie entscheiden? Strafbarkeit von Düsseldorfer Bordellbetreibern, welche ihre Kunden so unter Alkohol bzw. Drogen setzen, dass deren Geldkarten bis zum Limit durch’s Kartenlesegerät gezogen werden? Damit keine Anzeige erstattet wird, werden kompromittierende Fotos gefertigt. Schwere räuberische Erpressung? Nach der Stadt Köln rehabilitiert nun auch die Voreifelmetropole Rheinbach ihre verstorbenen Hexen. Haben die keine wirklichen Probleme? Geschichtsklitterung mit Zeitverschwendung der ehrenamtlichen Ratsmitglieder. Der BGH muss nach dem OLG Bamberg entscheiden, ob die HUK die freie Anwaltswahl eines rechtschutzversicherten Kunden beschneiden darf. Darf eine Autohaftpflichtversicherung sagen, entweder Sie gehen zu unserer Vertragswerkstatt oder wir regulieren erst mal nicht? Den Fall hab ich zur Zeit. Die SZ erklärt die ESM-Problematik. Die Bankenunion, wenn sie denn überhaupt kommt, soll die Geiselnahme kleiner Staaten durch große Banken beenden. Die Eurobonds haben wir im Grunde schon, sie heißen nur nicht so. Meine Meinung. Steuererhöhungen habe bisher noch kein Staat angekündigt – zweckgebundene gebe es sowieso nicht. Naja. Das BMJ will kein automatisches gemeinsames Sorgerecht für ledige Väter. Mrs. Cruise soll nach NY gezogen sein, weil es dort auch kein solches für Ehepaare nach der Scheidung gibt. Die SZ berichtete am 3.7. über auditing – ein Scientology Verfahren im 6. Lebensjahr – und wir regen uns über Beschneidung von Jungens auf.
LG Coburg 21 O 402/11 – wie würden Sie entscheiden, wenn ein Pensionspferd in einem Reitstall dringend tierärztliche Behandlung braucht, die Halterin aber nicht erreichbar ist? Muss der Pensionsinhaber dann für ärztliche Hilfe sorgen? BGH VI ZR 166/11: haftet ein GmbH-Prokurist für die krummen Geschäfte des Geschäftsführers aus Delikt, speziell, wenn es sich um Vater und Sohn handelt? Der BGH gibt keine Beweiserleichterung und lehnt die Haftung ab. Man lernt noch etwas zur Vorsatztheorie im Zivilrecht und Schuldtheorie im Strafrecht und § 823 II. Am 10. Juli wird über die Eurorettung aus deutscher Verfassungssicht verhandelt. Ich mein, die Beschwerdebefugnis eines Vereins und einzelner Bürger dürften schwerlich vorliegen. Ein Anwalt und MdB in Personalunion ist Berufskläger in Karlsruhe und die Professorengruppe gehört zu den üblichen Verdächtigen. Hans-Martin-Schleyer hat 1977 keine mündliche Verhandlung bekommen. Wenn das BVerfG den Anträgen stattgeben wollte/würde/täte, müsste es vorlegen. Wenn es abweist, fragt man sich, was das sollte. Eine Scheidung bei Prominenten. Mrs. Cruise soll ihren ersten Wohnsitz aus rechtlichen Gründen nach New York verlegt haben und dann den Scheidungsantrag eingereicht haben. Schloß Gymnich wird versteigert. Bei Teilungsversteigerungen müssen beim ersten Termin nur 50% des geschätzten Verkehrswertes erreicht werden, wenn das Anwesen nicht in Abt. 3 belastet ist. Beim zweiten kann es für einen Appel und ein Ei weggehen. Es gibt nun drei Interessenten. Einer will eine Seniorenresidenz einrichten, ein zweiter ein Bordell und der Dritte will wohl selber drin wohnen. Wäre das baurechtlich zulässig?
Nun haben wir Güterichter, Mediatoren, Schiedsgerichte, Schlichtungsstellen und islamische Friedensrichter. Das Mediationsgesetz wurde im Vermittlungsausschuss entgegen dem Bundestagsbeschluss doch wieder mit dem Güterichter bestückt – ist das zulässig? Es soll am 6.7. in Kraft treten. Der Generalanzeiger berichtet, dass beim EGMR eine Individualbeschwerde gegen die Hundesteuer geplant ist. Die dürfte aussichtslos sein. Lässt sich jemand durch diese Steuer davon abhalten, sich einen Hund zuzulegen? Art. 105 II a GG i.V. mit § 1 KAG. Nun liegen 6 Anträge beim BVerfG gegen den Fiskalpakt und ESM. Darf ein Linker-Abgeordneter einen Organstreit und eine Verfassungsbeschwerde einlegen? Ein Argument gegen den Pakt: er sei unbefristet, unkündbar, also ewig, was einen nach dem letzten Wochenende verwundert. Die Haltbarkeitsdauer auf Joghurtbechern ist länger. Zudem dürfte die Wiener Vertragsrechtskonvention gelten. Die Bankenrettung soll mit Hilfe des Art. 127 AEUV möglich gemacht worden sein. Die FAZ vergleicht die EU mit der Fußball-Europameisteschaft. Die Völker seien die Grundlage der EU. Die Völker sind noch nicht mal Grundlage des Völkerrechts, der Ausdruck ist falsch. Die Völker seien identitätsstiftend – mein Zeitungshändler, absoluter FCKölnFan und Fußballexperte, hat sich wie ein Rumpelstilzchen über die nicht singenden deutschen Fußballer aufgeregt. Fremdzitat: die wollen in der Nationalmannschaft spielen aber nicht für Deutschland. Könnte man auf die EU übertragen. Die Begründung des Supreme Courts für die Krankenversicherungspflicht Obamas soll gewesen sein: keine Pflicht, eine solche zu kaufen (eben wie Brokkoli). Wenn man aber keine abschließe, falle eine Strafsteuer an, für welche der Bund zuständig sei. Das ist Jura. Die Änderung der französischen StVO – Alkoholtester im Handschuhfach – verpflichtet auch deutsche Urlauber. Verstößt das gegen die Freizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit? Ohne Übergangsfrist zudem?