22. April 2025
BGH VII ZR 39/24 war Prüfungsgespräch.
BGH 2 StR 211/24 wurde im Ersten gefragt.
Ein Vortrag im Ersten: ein Chanel Kleid wird zu preiswert an Minderjährige verkauft.
LAG Stuttgart 17 Sa 2/24, digital native!
BGH VI ZR 64/24 wurde geprüft.
Ein hessischer Vortrag: Widerrufsrecht bei der Anmietung von Examensprotokollen?
KG 10 W 13/20 kam dran.
Das entsperrte Handy des OLG Bremen kam vor.
Der Vortrag vom 2.4., Revision mit Verlobung.
BGH 5 StR 382/24 war zu kennen.
Ein Vortrag im Norden, Beweiswürdigung eines Streits am geparkten Auto.
BGH V ZR 153/23 wurde besprochen.
Der Vortrag vom 28.3., Linksabbiegerunfall.
Der Arbeitsrechtsvortrag vom 20.2., Scheinvertrag mit der Geliebten, Kündigung.
März: ein Vortrag am 20.2., § 271 StGB und Drängeln im Berufsverkehr.
LG Koblenz 13 S 45/24!
BVerwG 2 C 16.24!
Das kommunale Biberfütterungsverbot musste es sein.
Es war § 258 I StGB anlässlich der Einladung an Netanjahu zu untersuchen.
BAG 5 AZR 334/21 war im Norden Vortrag.
Der auf Norderney entführte Kater Aramis kam dran.
LG Ff.a.M. 2-23 O 701/23 wurde geprüft.
BVerwG 1 C 10.22 wurde besprochen.
Der Vortrag vom 11.3. ähnelt VG Münster 1 K 2949/13.
Ein Vortrag am 13.3., Nachbarrechtstreit wegen Taubenfütterung.
LG Arnsberg I-10 O 151/16 wurde wiederbelebt.
Der Vortrag vom 6.2., Deckungskauf bei Vertragsuntreue des Online-Rolex-Verkäufers.
VG Köln 21 L 2376/24!
OLG Karlsruhe 2 ORs 350 SRs 613/24!
BGH V ZR 153/23!
Es wurde § 112 FamFG besprochen.
BVerfG 1 BvR 1425/24!
Mit § 119 b GVG sollte man sich vertraut machen.
VG Osnabrück 1 B 61/71!
Die Berliner Räumung war zu kennen.
Februar: VG Düsseldorf 29 L 3128/24!
VG Düsseldorf 18 K 1220/22!
OLG Hamm 1 ORs 70/24!
Der Vortrag vom 12.2., Beleidigung auf Facebook und die Reflexfolie.
Der schlafende Schöffe musste herhalten.
Der schlafende Schöffe musste herhalten.
Das PostModG wurde am 12.2. geprüft.
Die Klimakleber waren zu prüfen.
OVG NRW 16 B 1234/24 kam dran.
Der Vortrag vom 14.2., Sturz über Podest im Sonnenstudio.
Es wurde § 188 StGB geprüft.
OVG NRW 4 B 976/24!
Die Abgrenzung Täter-Teilnehmer beim Enkeltrick war zu diskutieren.
VG Köln 6 L 81/25!
Ein Vortrag am 22.1., §§ 2333, 2337 BGB.
Das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz und das Leitentscheidungsverfahren kamen dran.
Der Vortrag vom 5.2., §§ 2366, 2367 BGB.
VG Köln 8 K 4679/19 wurde besprochen.
OLG Bremen 1 ORs 26/24 wurde gefragt.
Der Vortrag vom 29.1., Rückabwicklung Teslakauf mit oder ohne Erstattung der Umweltprämie?
BGH III ZR 54/17 war Vortrag im Ersten.
Januar: Die Resilienz war Prüfungsthema in Hessen.
LG Berlin II 66 S 178/22 wurde angetippt.
BGH 5 StR 382/24 war dran.
Ein Vortrag vom 23.1., OLG Celle 13 U 10/20.
Ein Vortrag vom 22.1., Falschbedienung der Duplexgarage.
BGH X ZR 70/22 Rdnr. 23 war zu kennen.
OLG Jena 4 U 858/18 wurde angesprochen.
Ein Vortrag: Kündigung des Tagesmuttervertrages über WhatsApp.
BVerwG 2 C 15.23 kam dran.
BGH VIII ZR 184/23 wurde gefragt!
VG Köln 20 L 49/25!
Ob ein Notar Rabatt geben dürfe, wurde gefragt.
Das kommunale Verbot von Ferienwohnungen wurde besprochen.
OVG NRW 15 A 205/24!
OLG Zweibrücken 1 ORs 3 SRs 72/24!
Die Pfandflaschenmanipulation – umetikettieren – kam dran.
OLG Celle 3 U 85/22 wurde besprochen.
Ein Vortrag im Ersten: § 1369.
Ein Vortrag im Norden: der Rentnerspazierstock verfängt sich im abgestellten E-Tretroller.
BVerfG 1 BvL 3/22!
Ein Wahlfachvortrag: Wiederaufnahme, Strafbefehl, Jugendlicher.
OLG Köln 15 U 33/16 kam dran.
Ein Strafrechtsvortrag: Strafbefehl, § 136a StPO, § 242 oder § 246?