Aktuell 2019 II

 

23. Dezember 2019

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch! Das Jahr der spürbaren Veränderungen: der Einzelhandlung denkt, er hat die Pest. Trump wird weiter für steigende Kurse sorgen. Die Banken zwingen uns in Aktien, der BGH macht Anwälte zu Crowdworkern und Projektjuristen. Ach ja, noch das Klima,  wieder 40 Grad.

Der Vortrag vom 19.12.: Eilantrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, 0,85 BAK, Unfallflucht, § 315 d StGB, Weigerung, eine MPU abzulegen, VG Düsseldorf. Eine Frau. Die hat Nerven.

Der Vortrag vom 18.12. sieht nach dem OLG Stuttgart – 4 Rv 25 Ss 982/17 – aus.

Der Aktenvortrag vom 17.12.: Kollision des die Mittelgasse rückwärtsfahrenden Pkw’s mit dem rückwärts aus einer Parktasche ausparkenden auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums.

Am 16.12. wurde woanders Niels Högel geprüft. Zeitunglesen ist nicht verkehrt. Das Highlight heute, BGH XII ZR 13/19.

Am 12.12. wurde das BVerfG,, 2 BvQ 59/19, geprüft. Der Bund holt die Bundesautobahnen aus der Auftragsverwaltung zurück. Auch die SZ schreibt über Carl Schmitt. BGH V ZR 271/18 – eine Eisdiele geht in der WEG-Anlage nicht, kein „Laden“ – eine Kita schon als „Laden mit Lager“?

Der Vortrag vom 10.12.: die Nordic Walkerin bleibt in dem Stapel der auszuliefernden Gratiszeitungen hängen. Es wurde Containern geprüft. Am 13.12. kam BGH 4 StR 443/18 dran. Der Strafrechtsvortrag vom 13.12.: Der Fußgänger springt mit 1,54  Promille vor ein Motorrad, „nimm mich mit“.

Der Vortrag vom 12.12.: Kündigung eines Fitness-Studio-Vertrages wegen pflegebedürftiger Tante und dann wegen Krankheit. Am 11.12. wurde Containern geprüft.

Am 11.12. wurden LG Berlin 5332 Ks 7/16 und die Gaffer geprüft, im Zivilrecht ging es um  einen Elch-Tötungsreisevertrag. Und das Kindergeburtstagszelt flog aufs  Nachbarauto.

Der Vortrag vom 11.12.: unbefristete Maulkorb- und Leinenpflicht für den Goldendoodle (?) Orthello (mit R), der einen Radfahrer gebissen hat.

Gleich 2 Artikel in der FAZ vom 11.12. zu Carl Schmitt, den man kennen sollte, ohne etwas von ihm gelesen zu haben, gell?

Wie kann man 3 legale  Staatsangehörigkeiten haben, wenn man hier geboren wurde? Ich kann es Ihnen nicht sagen.

Augsburg und § 231 StGB. Greift dieser, wenn die Tatbeiträge klar sind?

Der Vortrag vom 5.12.: in der Disco greift der Breakdancer in eine Glasscherbe. Im Prüfungsgespräch wurde das beA thematisiert.

Für die Z 1 und 2 Klausuren waren OLG Düsseldorf MDR 2017, 1058 und BGH MDR 2016, 1391, sowie LG München I (25. Zivilkammer), Endurteil vom 21.10.2016 – 25 O 7241/15 – hilfreich.

BGH V ZR 33/19: wenn der Verkäufer sein Versprechen bricht, die Feuchtigkeit zu beseitigen, muss der Käufer doch nicht vorfinanzieren, oder?

VG Gießen, Urteil vom 09.08.2019 – 4 K 2279/19 geht durch die Medien. Kann man so einen Richter über Art. 98 II GG loswerden? Oder über den Geschäftsverteilungsplan ruhigstellen? Am 27.11. wurde OLG Düsseldorf I-9 U 35/17 geprüft.

Der Vortrag vom 27.11.: Grundstückskaufvertrag mit Vertragsstrafe über 10.000 €, falls die Nachbarin die Durchfahrt nicht gestatte.  Diese bietet überraschend den Verkauf des Teils für 3.000 € an. Hat außer mir noch keiner gemerkt, dass die SPD eine vereinsrechtlich unzulässige Blockwahl veranstalten will?

Der Strafrechtsvortrag vom 28.11: Der in U-Haft seiende Mandant wollte per Selbstjustiz und ungeladener Gaspistole durch eine einmalige Drohung vermeintlich gestohlenes Geld wiederbekommen. Welche Promille-Grenzen gelten für E –Scooter? Rad oder Auto? Recht auf Vergessen werden? Wieso können sich manche Körperschaften auf Grundrechte berufen?

November: Der Arbeitsrechtsvortrag vom 26.11.: wegen überzogener Pausen drängt die Arbeitgeberin auf einen Aufhebungsvertrag. Anfechtung, Klage. Deshalb macht Zeitunglesen Spaß: Karlsruher Urteil eine Magna Charta des Internets – FAZ vom 28.11. – auch im Netz.

Ist Jens Söring hier „noch mal“ anzuklagen? Ist die Strafvollstreckung anzurechnen? Fragen über Fragen. Wenn er nach Deutschland geflohen wäre, wäre er längst draußen. Oder?

Der Aktenvortrag vom 25.11.: A – 1,3 Promille – lockt den B an sein Auto, um ihm die Tür gegen den Kopf donnern zu können. Am 22.11.wurde VG Aachen 6 K 1526/19 geprüft.

Beim BGH stehen der Limburger Fall und mietright an.

Der Strafrechtsvortrag am 22.11.: Der Supermarktkassierer lässt sich von seinem Kumpel zum Schein überfallen. Auf der Flucht kommt es zum Beinahunfall mit einem Lkw wegen Verletzung eines Überholverbotes.

Der ör Vortrag am 20.11. war an Amtsgericht Lübeck: 61 OWI 751 Js 12336/15 (64/15) 17. Juni 2015 angelehnt. Es wurde der Chefarztmord geprüft, die AfD und die Beschlussfähigkeit des Bundestages nach Mitternacht, die verpfuschte Tätowierung.

Der Aktenvortrag vom 20.11. war an LAG Mainz 8 Sa 243/12 angelehnt. Im Strafrecht wurde der Münchner Raserfall geprüft. Heimtücke? Im ÖR VG Köln – 13 L 2217/19. Die PKH-Richtlinie im  Strafrecht wurde im Norden geprüft.

Der Aktenvortrag am 19.11: Demoverbot wegen Sicherheitskonzepts, zu wenige Ordner. Es wurde § 1004 gegen Spammails geprüft.

Der Strafrechtsvortrag am 13.11.: A und B wollen C umbringen. B besorgt die Waffe, sagt dann aber ab, weil sein niedriger Beweggrund entfleucht ist. A lockt C in einen Hinterhalt und tötet ihn aus Habgier. OVG NRW 7 A 1668/15 (VG Aachen 5 K 1344/13) wurde geprüft.

Am 13.11. ging der Aktenvortrag um § 771 ZPO zu einem sicherungsübereigneten Auto mit gefälschten Papieren, ohne Eintragung des Sicherungsgebers. Es wurde BVerwG  3 C 25.16 geprüft.

Der BGH VI ZR 495/18 will sich am 19.11. mit dem Wie eines Fitnessstudio-Bewertungsportals beschäftigen.

Diesen Hinweis auf einen Runderlass bekommt man – ich – vom Straßenverkehrsamt zu SU-HH 8800 zu lesen: Bei der Zuteilung von amtlichen Kennzeichen nach § 23 StVZO (Stand: 30.10.2019) des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr sind lediglich die Buchstabenkombinationen NS, KZ, SS, SA und HJ nicht mehr auszugeben.

Der Aktenrevisionsvortrag vom 12.11.: Angedrohter Selbstmord, damit die Ex zurückkommt? Anders rum OLG Karlsruhe  2 Ws 341/18. Es wurde die VG (?) -Entscheidung „go away, you are under arrest“ geprüft.

Ein Radfahrer zertrümmert um die 80 Autoseitenscheiben. Haftbefehl? Die Al Capone Methode gegen reine Männervereine, „no dogs, no ladies“?

Das LG Münster verhandelt am 13.11. den gepfändeten Prüfungsmops Edda kaufrechtlich. Den Kaufpreis zurück, den Hund behalten und OP-Kosten nebeneinander?

Ich bin am Wochenende hinter „SU-HH 8800“ hergefahren. Die Meinung, das Grundgesetz könne krisenfest gemacht werden, indem das BVerfGG hineingehoben wird, ist ein bisschen naiv oder? Als wenn Art. 79 III GG Hitler verhindert hätte.

Art. 316 h EGStGB hilft bei der Rechtsfindung zu §§ 73 b, 2 V StGB. Ich hab den nicht gefunden.

Die FAZ erhellt, wie ein Feind des Grundgesetzes nach gewonnener Wahl den Staat umkrempeln will. Das Verfassungsgericht wird geflutet (EGMR – Russland), es wird ein dritter Senat gegründet und personell passend besetzt (letzteres Supreme Court), die Richter werden pensioniert (Polen), das BVerfGG wird geändert. Karlsruhe der Feind Nummer 1 und stärkstes Bollwerk der Demokratie. Wir haben einen Justizstaat, keinen Rechtsstaat. Das LAG München hat laut SZ zu klären, ob ein Crowdworker Arbeitnehmer ist. Spannend.

Für die Z 1 Klausur vom 4.11. war das Urteil vom 4.11.2004 des OLG Oldenburg – 1 U 73/04 –  hilfreich. Wer hat’s gefunden? Die Kaiserseminare.

VGH Mannheim 9 S 98/17 wurde letzte Woche geprüft und das geplante Transplantationsgesetz. Wenn Sie vorhaben, zuhause zu sterben, betrifft Sie das nicht. Die Freitagsbeilage der SZ vom 25.10. erzählt beeindruckend aus Sicht des Krankenhauspersonals.

Die SZ berichtet, dass die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OVGs Münster vom 12.04.2019 – 16 A 1499/09 – erfolgreich war. Die Lektüre des BVerwGs 10 C 4.15 wird dem geneigten Leser hiermit empfohlen.

Ein Fall aus dem Mündlichen: die Funkzellenauswertung – § 100 g III StPO – führt zum Handybesitzer. Darf zwecks Entsperrens dessen Finger mit sanfter Gewalt aufgedrückt werden? Nemo tenetur se ipsum entsperren? Ich hab nur Kleines Latinum.

Oktober: Der Vortrag vom 30.10.: Mann fährt vorsätzlich betrunken, um seiner Jugendliebe zu imponieren.  Mehr als 1,1, aber kein präziser BAK-Wert. Er imponiert dann noch einem Garagentor und begeht Unfallflucht.

Der Vortrag vom 29.10.: nach 5 Jahren fordert das Ministerium die verprasste Subvention zurück. Es wurde VG Köln 13 L 2217/19 geprüft.

Zum Rücktritt eines erfolglosen Lebensmittelerpressers von § 251, BGH 1 StR 34/19 – nicht mehr der Olli Kahn Senat?

Reicht für § 259 II BGB die Weigerung, die eidesstattliche Versicherung abzugeben? Das LG Düsseldorf hat in causa Middelhoff zu entscheiden. Im Pferderecht wird es beim BGGH III ZR 55/19 spannend.

Das Prinzip der ewigen Regierung in Berlin und Erfurt ist doch gar nicht so dumm, oder? Auf Arte „Unter Verdacht“ hing das Leben einer Polizistin davon ab, ob Anstiftung zum Mord verjährt oder nicht. Musste ich googeln.

Der Vortrag vom 25.10.: T suggeriert dem Opfer, es sei von Sprengfallen umgeben, und veranlasst die Lösegeldzahlung durch die Ehefrau, die ihn aus Angst nicht bei der Polizei identifiziert. Es wurde geprüft: das Hotelhausverbot BVerfG, der Stimmzettel im Internet, die twitternde Polizei – OVG NRW. Interagierende Hunde und Pferde.

Der Vortrag vom 23.10.19: die illegal unangeleinte süße Labradorwelpin Lea kläfft den angeleinten, kühl bleibenden Schäferhund Spy im Wald an, dessen Joggerin sich beim Verscheuchen sich den Arm bricht. Es wurde geprüft: LegalTech, Der Kühlschrank bestellt einen Zierkürbis für die Kürbiscremesuppe. § 177 StGB – der Täter verlangt, dass sie mit dem Dritten D schläft, sonst beende er die Beziehung. Eine verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage gegen das Atomgesetz vor der Verfassungsbeschwerde?

Die FAZ berichtet über die Folgeentscheidung zum OVG NRW 15 B 643/18.

BGH IV ZR 99/18: entgegen § 332 BGB muss der Begünstigte einer Lebensversicherung seiner Auswechslung zustimmen!

Am 18.10. wurde „WAF-HH 1933“ geprüft. Der BGH beschäftigt sich am 22.10. mit der Betrugsstrafbarkeit des Mandanten gegenüber dem Gegner durch seinen Parteivortrag, Deutsche Bank – Leo Kirch.

Der Aktenvortrag am 18.10. = BAG 8 AZR 853/16. Der Vortrag im Ersten am 18.10. = BGH VI ZR 465/15. Es wurde das Hotelhausverbot – BVerfG/BGH – geprüft. Der BGH frisst in der Bäckereientscheidung über die Hecke.  Das UWG als Einfalltor ins Verwaltungsrecht. Wie in der Gelsengrünentscheidung 1998 – OLG Hamm, die 2001 in der Elektroarbeitenentscheidung revidiert  wurde.

Der Aktenvortrag vom 17.10.: Entzug der Diskothekenkonzession wegen Gewalttaten auf dem Parkplatz. Die Kangalfische und das am Flughafen Osnabrück brennende Parkhaus wurden geprüft sowie OLG Stuttgart zu § 164 II STGB.

Der Vortrag vom 16.10.: Eilantrag zu § 43 SchulG, um an Fridays for Future teilnehmen zu können. Dann wurde § 107 c StGB geprüft, ein Politiker stellt seinen Briefwahlzettel ins Netz.

Der Aktenvortrag vom 15.10.: Eilantrag des von der Schule verwiesenen Schülers. Im Strafrecht wurde der Referentenentwurf zum Unternehmensstrafrecht thematisiert. Gilt das auch für Gemeinden? Letzte Woche hat ein Kandidat den Vortrag mit Überschriften gehalten. Mietright-Lexfox schnuppert Morgenluft. Laut General-Anzeiger hat die Verbraucherschutzzentrale NRW aber ein günstigeres Angebot als die Rechtsdienstleister. Ist der BGH auch wegen der Entscheidung zur Kaltaquise anwaltsfeindlich? Ich meine, ja.

Der Aktenvortrag vom 14.10. lief schon im September im Norden: der verurteilte Mittäter entlastet den Angeklagten. § 258 I? Es wurde der Tatort vom 13.10. geprüft. Er präpariert für sie das Auto mit einem Sprengsatz, sie gibt den Schlüssel der Neuen ihres Ex.

Warum versuchter 9facher Mord in Halle? § 22, wenn er an der Tür scheitert? Aber hallo. Rücktritt durch Tötung anderer Opfer? Wohl kaum.

Der Strafrechtsvortrag vom 10.10.: der im Wald lebende, alte, ängstliche Eremit wird durch 2 Jungens, 9 und 12, mit Kinderstreichen geärgert – Farbeimer über der Tür, Farbe an der Klinke. Er setzt diese schwach unter Strom. Die Kinder kommen nicht mehr. Dann wurde Halle und die Strafbarkeit der Masernparty geprüft.

Der Vortrag vom 9.10.: Vertragsstrafe auf Kinoparkplatz durch Aushang, wenn die Parkscheibe nicht ausgelegt wird? Darf ein, da alle Stellplätze voll, seitlich geparkter Wagen abgeschleppt werden?

Ein Aktenvortrag aus Hessen. Der als Zeuge vernommene Mittäter entlastet den Angeklagten. § 258?

Der Aktenvortrag im Hunderecht am 7.10.: PKH gegen Zwangsgeld wegen Verstoßes gegen bestandskräftigen Leinenzwang.

Ist eine Notveräußerung, § 111 p StPO, eines beschlagnahmten Elefanten eine Entscheidung in einer Rechtssache i.S.v. § 339 StGB oder eher ein Verwaltungsakt? Das LG Lübeck – ups Kiel –  will es wissen.

Das OLG Braunschweig hebt Termine auf, VW verspricht bei Rücknahme der Registrierung Geld; wird die BGH-Verhandlung zu Mietright u.a. am 16.10. etwas ändern? Äpfel und Birnen?

Die Wiedervereinigung: nach dem Beitritt der Volkskammer als vollmachtlose Vertreterin der Länder über Art. 23 GG a.F. haben wir das westdeutsche Recht wie eine Käseglocke drübergestülpt. Es musste schnell gehen.

Wieviele haben sich nach § 608 III ZPO abgemeldet? Man darf gespannt sein.

Die Teilnahme an der VW-Klage war wohl ein schwerer Fehler. Die Nutzungsentschädigung lässt den Anspruch wie Schnee in der Sonne schmelzen und die scheint noch bis zum BGH. Das OVG NRW verhandelt am 7.10. das Lehrerinnenkopftuchverbot.

September: Was sagt das OLG heute? 1. Kein § 826 des Vorstandes? 2. Keine Überkompensation, daher Nutzungsentschädigung? 3. Welche der 430.000 Fälle sollen wir lesen? Sonst vertagen wir auf 2119.

Am 25.9. kam das BAG 6 AZR 158/16 als Vortrag, in Hessen.

Alle scheinen im Limburger Fall Freispruch beantragt zu haben. Die SZ berichtet über einen Kaffeeunfall in einem Flugzeug, über den ein Generalanwalt des EuGHs am 26.9. sein Gutachten vorlegt. 1 BvR 2721/16 wurde am 25.9. geprüft.

Wenn schon 1215 no taxation without representation galt, dann 2019 erst recht no breit without parliament. Verzeihen Sie mein Englisch. Sind Referenden noch was wert? Falsche Frage.

Deutsche Thomas Cook Kunden sollten für den Rückflug eine Kopie des Urteils des BGH VII ZR 63/84 zu § 334 BGB bereit halten.

Der Aktenvortrag vom 20.9.: A und B locken C in den Park, um an dessen IPhone zu kommen. A kommt nicht und warnt das Opfer. Es passiert nichts. Die SZ schrieb am Samstag ausführlich zum Limburger Fall, der am 25.9. beim BGH verhandelt wird.

Der Aktenvortrag vom 18.9.: Räumungsklage, Anlass Kündigung wegen Mietenrückstands. Mindern Graffitis im Flur die Miete?  Auch die Kästen in der Akte sollte man lesen! Manno! Wohl eine Ex-Klausur.

Am 17.9. wurde der BMJV Referentenentwurf zur notwendigen Verteidigung vom 11.10.2018 geprüft. Das OVG NRW 15 A 4753/18 sucht im Versammlungsgesetz vergeblich nach der Erlaubnis der Polizei, zu twittern und facebooken. Machen Sie sich schon mal für den BGH V ZR 218/18 morgen geschmeidig.

Der Vortrag am 17.9.: Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Im Zivilrecht kam VW dran, im Strafrecht Europarecht. Im Norden wurde letzte Woche BGH 3 StR 391/18 geprüft.

Der unzumutbare Vortrag vom 13.9.: Er lässt seine 17jährige Freundin mit ihrem offenen Rechnungsteil im Restaurant trotz Einladung sitzen. Sie verpfändet die dann gestohlene Kette. Ihr Vater genehmigt alles. Sie gegen den Gastwirt und den Freund. Umweltaktivistenstraftaten sind angesagt, Maden ins Salatfeld am 13.9. und vorletzte Woche OLG Köln 1 RVs 227/18.

Letzte Woche prüfte ein Professor mit Homepage, der twittert, den JuS-Fall des Reichsbürgers, der einen Gerichtsvollzieher angeht. Im ÖR wurde OVG Sachsen 4 A 687/11 thematisiert.

Der Vortrag vom 11.9. = OLG Stuttgart 1 Ws 42/17.

Wem steht die Versicherungsleistung zu, wenn es gebrannt hat? Dem Inhaber des Grundpfandrechts oder dem neuen Eigentümer? BGH V ZR 132/18. Wer hat die Deutungshoheit über eine Kommentarstelle? Der Zitierende oder der Autor? Im Fall Walden/Böll hat Karlsruhe das 1980 geklärt. Thomas Fischer wehrt sich in diesem Sinn. Das ist jetzt kein Zitat.

Am 9.9. wurde im Norden VG Koblenz 2 L 802/19.KO geprüft. Ist die für Sonntag angekündigte Blockade der IAA strafbar?

Am 6.9. wurde die Eignung eines tätowierten Bewerbers – Goldhamster auf den Handrücken – für die Bundespolizei geprüft. Man bräuchte einen Sachverständigen. Für Hamster? Die SZ berichtet über den großzügigen Einsatz des § 64 StGB durch den BGH.

Der Vortrag vom 6.9. = BGH XII ZR 04/17. Geprüft wurde BVerwG 3 C.24.17. Der Aktenvortrag vom 5.9. wie der Güllevertrag vom 28.3.

Der Vortrag vom 4.9.: ist ein Gastwirt unzuverlässig, der ein einziges Mal und aus gutem Grund – während der letzten Fußball-WM – volltrunken war? Entscheiden Sie mit kaltem Herzen. Cum-Ex: gilt § 73 b StGB für Taten vor 2012? Passt § 2 V StGB?

Am 4.9. wurde VG Düsseldorf 18 K 16606/17 geprüft. Cum-Ex: wieso LG Bonn, StA Köln, eine extra geschaffene Strafkammer, Beteiligung der Banken mit Portemonnaie, Kronzeugen, Ausnutzen einer Gesetzeslücke – lex scripta, stricta, praevia, certa? Satzungsfragen sind Machtfragen, Prime Minister.

Letzte Woche kam im  Norden VG Hamburg 4 K 4670/15 als Vortrag, im Prüfungsgespräch BGH VIII ZR 26/17. § 167 VwGO i.V. m. § 888 ZPO über den effet utile durch den EuGH gegen einen Ministerpräsidenten? Ist ein Luftreinhalteplan eine vertretbare Handlung nach § 887 ZPO? Falsche Frage: die Umsetzung durch ein Fahrverbot? Und wieder der fehlende Respekt der Exekutiven gegenüber der Judikativen – Sami A., Wetzlar, Nichtanwendungserlasse, Müller Arnold – sind zu problematisieren.

Ludwig Erhard war nicht CDU-Mitglied? Ich fall um. Der Vortrag am 23.8. war eine Revision.

Der Vortrag vom 26.8. war an BGH VIII ZR 399/03 angelehnt, der vom 22.8. an BAG 10 AZR 825/06. Am 23.8. wurden VG Neustadt 5 K 491/14.NW geprüft sowie der Aufsatz von Mosbacher im Februarheft der JuS 2019 und AG Köln 539 Ds 48/18.

August: Darf eine Gemeinde 2017 einen Erschließungsbeitragsbescheid für Kosten in 1986 erlassen? Das VG Köln 17 K 10264/17 meint, nein. Großes Geheul über Boris Johnson’s Methode, das Parlament auszutricksen. Wir haben auch ein paar Pfeile im Köcher, At. 68 und 81 GG.

Gilt das Verbot der Altersdiskriminierung bei Stipendien? BGH I ZR 272/15. Ein Todesfall, 13 Kinder und das Verbot der Wiederverheiratung, was die gelbe Presse alles weiß. § 134 i.V. mit Art. 6 GG?

Aus einer Prüfung vom 26.8.: BGH VII 355/12 – Winterdienstvertrag – und BVerwG, Urteil vom 29.05.2019 – 6 C 8.18. Im Strafrecht leitete der Kaskoversicherungsnehmer die Zahlung nicht an die Sicherungseigentümerin, die Bank, weiter, sondern haute sie auf den Kopf.

Am 13.8. wurden OVG NRW 15 A 2503/18 und BGH 1 StR 402/16 geprüft.

Der Vortrag vom 13.8.: Die durch die Kfz-Werkstatt angebrachte Anhängerkupplung verursacht den schnellen Tod des angemieteten Hängers. Die SZ berichtet, dass Kommunen gegen Bettler mit dem Reisegewerberecht vorgehen. In der FAZ werden nach den Landtagswahlen Neuwahlen im Bund in den Raum gestellt. Unechte Vertrauensfrage oder Minderheitsregierung oder Wechsel in der Koalition oder Rücktritt oder weiter wie bisher?

Ein wegen Anstiftung zum versuchten Mord Angeklagter tritt in Räuberzivil vor Gericht auf, billigt die Straftat, und  sagt in einem Indizienprozess zur Sache aus. Das lässt tief blicken.

BVerwG 6 C 9.18 wurde neulich geprüft. Passt § 86a II StGB bei einem Karussell, das wie ein Hakenkreuz aussieht? Die SZ bespricht den geplanten § 175 StGB n.F. – absurd, oder?

Ein Aktenvortrag woanders: Oberlandesgericht Hamm 9 U 145/13.

Der Spiegel berichtet über einen CEO Fraud Fall vor dem BAG – die Buchhalterin überweist auf eine fakemail  um die 35.000 € ins Ausland. § 626?

Der Vortrag vom 16.8.: VG Düsseldorf, 11.05.2016, 6 K 1753 / 15. Der Vortrag vom 15.8.: Pferdeboxmiete, Aufrechnung mit § 833, Teilerledigung. Als ein Kandidat nach 7 Minuten fertig war, ließ der Vorsitzende die Uhr fürs Publikum weiterlaufen. Der Mops Edda und das VG Düsseldorf zu D-HH 1933 wurden geprüft. BGH XII ZB 425/18 und II ZR 170/17 sind examensrelevant, oder? Der Vortrag vom 16.8. woanders: OLG Hamm III-4 RVs 159/16.

Der Strafrechtsvortrag vom 14.8. lief schon in einem anderen Bundesland: der obdachlose Ladendieb hält dem Filialleiter den abgebrochenen Flaschenhals der Wodkaflasche vors Gesicht. Ablehnung des Haftbefehls.  Der Vortrag vom 12.8.: Pferdekutschenverbot in der Innenstadt. BVerwG 6 C 8.18 und BGH VI ZR 467/15 kamen dran.

BVerwG 3 C 26.17 und BVerwG 2 C 32.18 sind im September interessant. Die FAZ vom 14.8. zu den geplanten StPO-Reformen sowieso.

Unser Bundespräsident fühlt sich wohl durch die „Spinner“-Entscheidung in seiner Kritikkompetenz bestärkt, das zur heutigen Schlagzeile der FAZ.

In der FAZ vom 12.8. moniert ein englischer Richter die Verrechtlichung der Demokratie durch den Hüter der Verfassung, die Justiz. Ist ein sog. presserechtliches Informationsschreiben strafbar? Nötigungsversuch? Das treibt die Zeitungen um.

250 Jahre Napoleon ist die interessanteste Meldung im Sommerloch.

Wer bestimmt, ob per Hammelsprung abgestimmt wird? Ein Thema für Karlsruhe?

Das Kerngeschehen des angeblich gekauften Sommermärchens habe ich nicht verstanden. Das verfahrensrechtliche Drumrum ist mehrfach spannend, Tatort, Nebenklage, Inaktivität der hiesigen Staatsanwälte.

Darf die Polizei twittern? Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 16606/17. Oder muss der Staat aushalten, dass über ihn berichtet wird?

Die Zeitungen berichten über den Beschluss des VG Berlin, 10.07.2019, VG 34 L 245/19, und den pampigen Hinweis des OVG an das Auswärtige Amt, schon vor Eingang der Begründung der Beschwerde. Ein Befangenheitsgrund?

Der Limburger Fall steht beim BGH an: 2 StR 557/18.

LG Bochum, Stalking mit Todessfolge, wenn das Opfer Selbstmord begeht? Eine Mediation, § 173 VwGO i.V. mit § 278 V ZPO, beim VG Köln, in Sachen WCCB, Regress der Stadt Bonn gegen die Wahlbeamtin? Warum steht § 46 b StGB da, wo er steht? Fragen über Fragen.

VG Würzburg, Urteil v. 17.04.2019 – W 6 K 18.810, wurde im Juli geprüft.

Juli: VGH München, Beschluss v. 19.03.2019 – 9 CS 18.2340 – wurde am 22.7. woanders geprüft.

Hab ich’s mir doch gedacht, § 48 Sächsisches Wahlgesetz. Wie woanders auch soll die Wahl nur im nachhinein angreifbar sein. Kein Verstoß gegen Art. 19 IV. Klar. Aber gegen Art. 28, 38 GG in so einem Fall?

Der Aktenvortrag am 24.7.: Maulkorbpflicht für einen aggressiven Hund. Geprüft wurde BVerwG 6 C 8.18.

VGH Sachsen – Vf. 77-IV-19 (e.A.), Vf. 82-IV-19 (e.A.): ein Urteil in einer einstweiligen Verfügungssache?

Der Clou des Vortrages vom 23.7., den niemand konnte: an wen ist der KfB des LGs zuzustellen? An den Anwalt, der das Mandat niedergelegt hat oder seine Partei?

Der Aktenvortrag vom 23.7.: nicht hitzegerecht – § 767 ZPO mit Reizüberflutung.

Schreiben Sie bitte nicht Nachlassaktivia, Portemonait, in dubio pro reu, meinem Onkel sein Koffer.

In Hessen war nun auch OLG Stuttgart 4 Rv 25 Ss 982/17 Vortrag. Die neuen Peterle-Fälle wurden anlässlich des ausführlichen FAZ-Artikels geprüft.

Das LJPA NRW scheint zu wenig Aktenvorträge zu haben. Am 18.7. kam die Architektenklausur aus dem Mai. Am 5.7. wurde VG Aachen, 6  L 1608/18 geprüft.

Der Strafrechtsvortrag vom 5.7.2019: der Provisionsvertreter P macht dem E-Tretroller-Käufer K weiß, dass er beim Kauf für eine Werbeaufschrift eine Vergütung erhalte.  

Die SZ erklärte am 18.7., dass Art. 17 EU nur Theorie ist.  Die FAZ befasste sich mit  Wetzlar und Sami A. und der Despektierlichkeit der Exekutive gegenüber den Gerichten. Der BGHG  V ZR 255/17 heute mit § 985.

Legt sie denn auch ihr Bundestagsmandat nieder? Art. 17 EU ist Pflichtlektüre.

Darf eine Kommissionspräsidentin to be über die Häupter „ihrer“ fiktiven Kommissare versprechen, Straßburger Initiativen umzusetzen? Darf Sie Mitgliedsstaaten zur Frauenquote zwingen? Nun aus dem Maschinenraum des Rechts: VGH Saarland, LV 7/17, fordern Sie die Rohmessdaten an.

Der Revisionsvortrag vom 11.7. war eine abgewandelte senegalesische Tänzerin, BGH 5 StR 435/07. Das  Opfer verliert durch den Sprung ein Bein. Am 10.7. wurde im Ersten intensiv von der Leyen geprüft. Die Kandidaten wussten nicht, worum es ging.

Der perfekte Examensfall: OLG Kölm 6 U 234/18.

Der Vortrag vom 10.7. = OVG NRW 15 B 875/18. Der FAZ-Artikel am 11.7. zur Strafunmündigkeit führt wegen Gustav Radbruch zu Schnappatmung.

Die Mutter eines Missbrauchsopfers soll vom Beschuldigten Schweigegeld „erpresst“ haben. Ist das eine geschickte Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruchs?

§ 72 JGG bei einem 14jährigen Vergewaltiger? Was macht man mit dem 12jährigen und den Eltern?

Im hohen Norden wurde letzte Woche die Berliner und Hamburger Räumung geprüft sowie der Widerruf der Waffenbesitzkarte eines EU-Parlamentariers. Im Vortrag fiel die Besucherin derr Mieterin über eine uralte Fußmatte.

Plötzliche  Empörung über das Spitzenkandidatenmodell bzw. über die Missachtung. Würde die EU dadurch ein Bundesstaat, Herr Schulz?

Worüber ist man mehr erstaunt?  Dass das OLG Frankfurt 1 Ss 15/19 nicht selbst entscheidet oder dass das Landgericht die Homepage nicht ins Urteil kopiert hat?  19. Jahrhundert.

Der Vortrag vom 3.7.: Annahmeverzug, wenn die bestellten Ziegelsteine auf dem Bau nicht eingesetzt werden können, weil eine Römersiedlung gefunden  wurde? Der Winkelschleiferfall des OLGs  Düsseldorf wurde geprüft. Stephan  E. wurde beim Geständnis nicht richterlich vernommen? Haben die keine Ahnung? Ein Haftbefehl muss errneuert werden, wenn die Bundesanwaltschaft übernimmt? Ich hab keine Ahnung. 2 Pflichtverteidiger in einer  Woche? § 143 StPO?

Seerecht, aber nicht vor dem teuren, unterbeschäftigten Gerichtshof in Hamburg. Der EGMR hilft im Eilverfahren nicht. Wir nehmen die Flüchtlinge nicht, oder?

Wann kommt der Schockschaden nach falscher anwaltlicher Beratung? BGH VI ZR 752/19.

Art. 18 GG in der SZ und im Mund der Kanzlerin? Grundrechte haben schon genug Einschränkungen oder?