Am Montag geht unter Aktuell 2019 II weiter.
28. Juni 2019
Der Vortrag vom 27.6. = OLG Hamm 9 U 78/13. Geprüft wurden BGH III ZR 35/18, § 82 BauO, die Neufassung der Normenkontrolle, der Vortrag zu Wohnmobil, § 248 b und Brandstiftung. Der Peterle-Fall reloaded = BGH 5 StR 132/18 am 3.7. in Leipzig.
Schützt eine Rückauflassungsvormerkung 100 Jahre lang? Das LG Koblenz 1 O 50/18 musste das nicht entscheiden.
Die SZ berichtet über den wieder angedachten Videobeweis im Strafverfahren. Warum kein Wortprotokoll? Die armen Richter müssen Filme anschauen?
Das BVerwG 3 C 14.17 beschäftigt sich nächste Woche mit dem Turban des Sikh. Letzte Woche wurden BAG 6 AZR 75/18 geprüft und Alexa mit § 100 a StPO.
Haben deutsche Urlauber übertriebene Vorstellungen von der Kindersicherheit der Balkontüren in Hotels auf Teneriffa? BGH X ZR 166/18 – morgen wissen wir mehr.
Hätten Sie wie das AG Riesa 9 Cs 926 Js 3044/19 entschieden?
Die Gorch Fock, das LG Bremen und § 647a BGB sind doch ganz spannend, oder? Sind die Vorschriften zur Absicherung des Werkunternehmers für solche Besteller gedacht? Darf es an Verteidigungsgerät Pfandrechte geben?
Der Aktenvortrag vom 14.6.: der Stalker wird zur MPU geladen. Die Kommission in der Pause: „Prüfer wollen etwas zum Sachverhalt, zur Zulässigkeit und Begründetheit hören. Aber vor allem zur letzteren. Notfalls ist eine unproblematische Zulässigkeit kurz zu präsentieren.“
Am 14.6. wurden geprüft: OLG Frankfurt 16 U 209/17, BGH VIII ZR 261/17, OLG Brandenburg 12 U 152/08 und VG Köln 20 K 7847/13. Der Vortrag vom 13.6.: §§ 12, 8 III PolG beim Stammtisch Rechtsextremer. Es wurde der Wahlomat geprüft.
Der Vortrag vom 14.6. lief schon mal: die verkaufte Kamera wird im Friseurgeschäft abgeliefert, da wird eingebrochen. Die FAS berichtet über eine Klage vor dem VG Berlin auf Einhaltung der in einem Kabinettsbeschluss 2007 gesetzten Klimaschutzziele.
Am 5.6. wurden geprüft: VG Düsseldorf 6 L 175/19 – LG Limburg 3 Js 5105/15 – 2 Ks, der EuGGH zum europäischen Haftbefehl, die Justizministerkonferenz zum Containern. Das – V ZR 254/17 – wird heute spannend, auch weil Wohnungseigentümer nicht immer wissen, wem die Wohnungstüren und Fenster gehören.
Das VG Köln – 6 K 1988/17 – wird heute vielleicht exkommuniziert werden.
Leider ist der Termin zu BGH VIII ZR 285/18 auf den 16.10.2019 verlegt worden. Verdammich.
Der Vortrag am 5.6.: Der Juraexamenskandidat lässt die Klausuren durch seinen eineiigen Zwilling schreiben und tauscht beim Einsichtstermin die Zwei Punkte Klausur aus. Aktuelles in der Prüfung: der BGH überträgt bei Eigenbedarfskündigungen alter Mieter die Entscheidungshoheit auf Sachverständige. Die wollen nicht in der Zeitung stehen, weil sich eien Mieter aus dem Fenster gestürzt hat. Meine Meinung.
Aus Prüfungen: OVG NRW 20 B 209(15 und BVerfG 1 BvQ 18/18. Sowie die Justizministerkonferenz und Containern.
Der Vortrag vom 5.6.: der angetrunkene Partygast nimmt die drängelnde Kollegin auf seinem Motorrad mit. Es kommt, wie es kommen muss. Einige Kandidaten haben den Bearbeitervermerk nicht richtig gelesen – keine Straßenverkehrsdelikte.
Im General-Anzeiger schaut man gespannt auf den 12. Juni. Wann wurde technischer Fortschritt schon mal effektiv juristisch verhindert? Eine rhetorische Frage. Kein legal tech durch Gerichte? Das haben wir doch schon längst, sehr schlecht, da nicht intuitiv zu bedienen, im Mahnverfahren, der Formularzwang in der Vollstreckung und und und.
Ist die SPD nun ein nicht rechtsfähiger Verein in Liquidation, wenn niemand die Spitze übernehmen will?
EuGH C-508/18: besteht hier die rechtliche oder politische Gefahr, dass ein Justizminister die StA anweist? Habeas Corpus im EU-Recht? Richtig.
Mai: Am 29.5. wurde BGH 1 StR 172/18 geprüft. Und ein Kandidat nahm nach dem Vortrag einfach den Schönfelder mit, was die ÖR-Prüfung und die Strafrechtsprüfung befeuerte.
Der Vortrag vom 29.5. = BGH VIII ZR 39/17.
Am 28.5. geprüft: über Alexa hört ein Mitarbeiter eine Vergewaltigung, tut aber nichts – Zeitung. Der Vortrag: eine selbständige Friseuse kauft einen Pkw mit einem mangelhaften Saugrohr und Gewährleistungsausschluss und wird bei der Nacherfüllung angelogen.
Die DSGVO und Web Scrolling (?) wurde geprüft und ein scheindeutsches Kind (?).
Der Vortrag vom 24.5. = BGH 2 StR 73/14. Der Aktenvortrag vom 22.5.: PKH beim VG, Versagung der Gaststättenkonzession wegen GOA-Partys.
Der Aktenvortrag vom 15.5.: BGH, Hobbykatzenzüchterin, Dusty vom Zoo. Es wurden geprüft BGH 5 StR 98/16 am 17.5., OVG Hamburg 4 Bs 78/12 und BGH NJW 1993 S. 2611 und AG Köln 539 Ds 48/18 und VG Köln 20 K 7847/13. Der Hype um das Grundgesetz ist völlig hysterisch, oder?
Der Strafrechtsvortrag vom 22.5. erinnert an den BGH 1971 – 1 StR 175/70 – nach der Südkurve JuS 2011 S. 229: ein brennendes Haus, entweder wirft man das Kind ins Sprungtuch oder es gibt eine Rauchvergiftung. Der AKtenvortrag vom 21. Mai: Die Ehefrau des Nachbarn parkt mit seinem Wagen die Ausfahrt zu. Man verklagt ihn. Hat das VG Köln den Wahlomat falsch verstanden? Überprüfen Sie die Fakten mal selber.
Der Vortrag am 17.5.: Amtshaftung wegen Flächennutzungsplans auf Altlasten. Neulich der Vortrag im Zweiten: Die Mutter lässt ihren 4jährigen Sohn Ware im Kinderwagen verstecken – Strafbefehl. Eine Kandidatin soll „zu wenig Stoff“ am Körper gehabt haben.
Gilt § 201 a StGB auf Ibiza? Rechtfertigung für eine Falle? Der Wahlomat – VG Köln 6 L 1056/19 – wird geprüft.
Es wird die klare Sprache des Grundgesetzes gelobt. Wahrscheinlich sind das Sittengesetz und die verfassungsmäßige Ordnung in Art. 2 und 21 GG gemeint sowie der Rechtsstaat. Die Weimarer Verfassung funktioniert doch, in Österreich.
OLG Hamm 3 U 66/16 wurde geprüft. Der Vortrag vom 14.5.: planwidrig sticht ein Autoräuber dem Opfer in den Hals, der andere ist erst entsetzt, zieht die Tat dann aber mit durch. Es soll eine BGH-Entscheidung sein.
Man darf gespannt sein: BGH V ZR 255/17.
Der Vortrag vom 8.5.: T nimmt mit Gewalt das Handy weg, um seine Fotos zu löschen nach einer verbalen Auseiandersetzung in der Straßenbahn und beschließt dann, es zu behalten. Nach den Zeitungen ist die Anwaltschaft wegen Legal Tech panisch.
Der Vortrag vom 14.5. = VG Düsseldorf 6 K 1753/15, der Vortrag vom 13.5. VG Gelsenkirchen 16 L 1319/11 und 16 K 4995/11. Die SZ berichtet über die am 12.6. anstehende Verhandlung des BGH VIII ZR 285/15 und § 54 GenG von 1934. Zeiterfassung bei angestellten Anwälten gibt es in der übelsten Form. Nicht nur die billable hours, sondern absolut alles, jeder Toilettengang. Käfighaltung.
Der Aktenvortrag am 9.5. = BAG 6 AZR 519/07 und ob die luxemburgische Konzermutter in § 23 KSchG zu berücksichtigen ist. Der Vortrag im Ersten am 10.5. war ähnlich BGH V ZR 256/16. Es wurde BGH 5 StR 397/17 geprüft und BVerfG 2000, die Herabstufung einer Bundesstraße.
Der Aktenvortrag vom 10.5. = BGH VII ZR 251/17. Der Rechtsstreit LG München viagogo wurde geprüft.
Die SZ vom 9.5.: „es gibt keine Arbeit des Anwalts, die eine Maschine nicht übernehmen kann“. Genau, wir haben ja perfekte Mandanten, Geschichten, Gesetze, Gerichte.
Hat ein Mönch – EuGH C-431/17 – die Unabhängigkeit im Geist, die ein Anwalt haben sollte? Ein Syndikusanwalt Gottes, der ins Versorgungswerk einzahlt? Darf der EuGH schon wieder an das Kernverständnis ran, ans Eingemachte wie die Bundeswehr, die Kirchen, die Feuerwehr?
Der Vortrag vom 30.4. schaut wie BGH VI ZR 396/16 aus.
Halten Sie die Entscheidung – OLG Braunschweig 8 U 45/18 – für richtig? § 425 wird bei Gesamthandsschuldnern stillschweigend abbedungen.
Der Vortrag vom 2.5. sieht nach BGH XII ZR 95/16 aus. Im Vortrag vom 3.5. verursacht der Campingbuskäufer, der zurücktreten will und darf, einen selbstverschuldeten Unfall. Die EU-Wahlen wurden intensivst geprüft.
Die FAZ berichtet zur Verfassungsbeschwerde in der Causa Vera Egenberger – BAG 8 AZR 501/14. Die Kirchen kämpfen bisher überwiegend erfolglos gegen das Schwert des Diskriminierungsverbotes und wohl nicht ganz geschickt. Oder, wenn man an den Chefarztfall denkt?
Der EuGH beschränkt für sich selber in manchen „Berufungs“sachen die Zulässigkeit. Nur 7 Seiten und bei Zulassung durch das EuG.
April: Am 26.4. wurde BGH VI ZR 467/15 geprüft und § 217 StGB. Dann übereignete der Dieb eines der 15 Leonardo da Vinci Gemälde, wahrscheinlich das letzte Abendmahl, einem Gutgläubigen (!) zur Sicherheit, stirbt und die Erbin will es nach Erstattung des Darlehens zurück. Im Vortrag bezeichnet die Kanzlerin über Twitter eine Partei als Wirrköpfe.
Der General-Anzeiger läutet den Countdown zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes ein. Starke Grundrechte (theoretisch wegen der Schranken), Föderalismus (naja) und eine parlamentarische Demokratie (in der Praxis eine Kanzlerindemokratie) sind die Geburtstagskerzen auf dem Kuchen.
AG Köln 539 Ds 48/18! Müll dürfen Privatleute nicht derenlinquieren.
Der BGH I ZR 149/18 verhandelt am 25.4. den modernen Straßenraub. Abmahnanwälte dürfen gespannt sein, § 8 IV UWG.
Der Vortrag am 17.4. zu § 160 StGB: die weegen § 316 Angeklagte überredet den vermeintlich gutgläubigen Bruder zu einer Falschaussage. Der ÖR-Prüfer war in der Bernd-Stelter-Veranstaltung mit der Doppelnamenproblematik und dem Hausverbot des WDR.
In einer Prüfung wurde die Neufassung des § 52 BHKG NRW thematisiert – die Topmeldung heute.
Ein Wiedergänger: OVG Münster 16 A 1499/09 i.V.m. BVerwG 10 C 4.15.
Darf eine Kanzlerin Hilfe für Notre Dame zusagen? Darf ein Ministerpräsident die Berichterstattung des „eigenen“ Fernsehsenders dazu kritisieren? Wird Karlsruhe mit seinem üblichen Minimalbesteck, Art. 103 GG, bei § 217 weiterkommen?
Am 12.4. wurde BGH VI ZR 114/11 geprüft und „Böhmermann verklagt Frau Merkel.“ Darf ein Bundesland eine Impfpflicht gegen Masern einführen? Wer hat die Deutungshoheit, ob Impfen sinnvoll oder schädlich ist?
Der Vortrag vom 11.4.: die mehrheitlich in staatlicher Hand befindliche Flughafen-GmbH verlangt von Taxifahrern Gebühren. Der Vortrag vom 12.4.: der Ehemann verkauft das Schachbrett (§ 1369? Nach den Prüfern ja – genau, das Sozialamt muss wie bei der Bratpfanne einspringen). Der Vortrag im Zweiten: Revision ohne Sachrüge! Die Zeitungen schreiben sich für die am 16.4. anstehende Verhandlung zu § 217 StGB geschmeidig. Das BVerwG sitzt wegen seiner Entscheidung vom März unsichtbar im Saal.
Botschaftsasyl, ein südamerikanisches phänomen, gepaart mit den Schrecken des europäischen Haftbefehls! Nun zum EGMR?
Der Vortrag vom 9.4. = OLG Hamm 9 U 86/17. Es wurden OLG Köln III-1 RBs 316/16 und BVerwG 9 C 4.18 geprüft. Im Vortrag vom 10.4. hält der Wodkadieb dem Filialleiter die abgebrochene Wodkaflasche an den Hals. Der Ermittlungsrichter lehnt den Erlass eines Haftbefehls trotz Wohnsitzes in Russland und einschlägiger Vorstrafen ab.
Art. 15 GG in Berlin, § 176 BauGB in Tübingen, im Bund eine Gewerbesteuer C, in Wien vermietet die Stadt. Alles dominiert von der Debatte um die Verhältnismäßigkeit. Nur juristisch, aber wohl weniger im Sinn von „geht das Problem dadurch weg“?
Der Vortrag vom 4.4. = BGH 5 StR 397/17. BVerwG 1 C 14.16. eine Woche früher.
Das Leitmotiv am Wochenende, der reinregierende, starke Staat: Staatsmedizin, Sozialisierung Berliner Mietunternehmen, die BAFiN untersagt Leerverkäufe bei einem Daxunternehmen.
Der Vortrag vom 3.4.: der Eigentumsvorbehaltsver(!)käufer veräußert das Gemälde noch mal, er habe es nur verliehen. Der Vortrag vom 4.4.: K will dem O mit einem Faustschlag die linke Hand brechen – Wirtshausschlägerei – K geht – jemand bricht dem Klavierspieler O den kleinen Finger, der versteift. Die SZ schreibt zum „Büchsenöffner“ des § 129 StGB. Zu dem Thema fallen einem noch § 238 und § 130 ein. Die Folterinstrumente der StPO bzw. des VersGes sind in der Büchse oder ist das Gewehr damit gemeint? Es soll schon ermittelt werden können, bevor etwas passiert ist, als ob der Mord bereits geschehen sei.
Der Vortrag im Ersten am 29.3.: VG Köln 20 L 4269/17 – Fahrraddemo auf der Autobahn.
Am 29.3. wurden BGH ZR 26/17 und BVerwG 6 C 3.18 geprüft. § 90 IV BauO ist auch hilfreich.
Es werde heiß diskutiert, was man Bauherren raten soll, die nach der alten, ungünstigeren Bauordnung einen noch nicht beschiedenen Antrag gestellt haben, hieß es in einer Prüfung.
Der Vortrag vom 28.3.: ein Gülleabnahmevertrag, Untersagung durch die Landwirtschaftskammer, dann habe ich den Fall nicht mehr verstanden. Zivilrecht!
März: Der Vortrag vom 27.3. = der falsche Bankmitarbeiter und die 88jährige – Januarklausur in Hessen. EU-Recht, Geschichte, wurde ausführlich geprüft.
Fällt eine Matratze – EuGH C-681/17 – unter Hygieneartikel nach § 312 g II Nr. 3 BGB? Erotikspielzeug, OLGg Hamm 4 U 65/15? Autonome Auslegung! Ich habe den Eindruck, dass in NRW im Ersten die Klausurkorrektoren nur noch aus der Praxis kommen. Früher korrigierte fast immer ein Professor mit. Die fehlen jetzt. Die Sachverhalte sind so wie im Zweiten überfrachtet. Auf die Verwertung wird besonders Wert gelegt.
Eine unzulässige Altersdiskriminierung, wenn ein Café keine Gäste unter 6 Jahren haben will?
Auch am 15.3. wurde BGH 4 StR 591/17 geprüft und der Preußenschlag sowie wie AKK flott Bundeskanzlerin werden könne.
Der EuGH C-465/17 nimmt sich erstaunlicherweise zum Kernbereich staatlichen Handelns zurück, wobei angezweifelt werden darf, ob ein Vergabeverfahren zur Gefahrenabwehr gehört.
Zum BGH und den Erste-Hilfe-Bemühungen einer Sportlererin eine Geschichte: die Ersthelferin eines Motorradunfalls – die Autofahrerin saß weinend am Straßenrand – rief die Feuerwehr an, die ihr laufend am Telefon Anweisungen gab, bis sie vor Ort war. Sollte man den Helm abnehmen oder eher nicht?
Im Vortrag im Ersten am 20.3. ging es um 2 Bagger. Der eine wurde durch einen eigenen Arbeitnehmer abgeholt, da er nicht gebracht wurde, und brannte aus. Das Schicksal des zweiten ist der Südkurve leider unklar geblieben. Im Zweiten wurde zu Lügde gefragt, ob Kreispolizeibehörden abgeschafft gehören.
Der Vortrag vom 20.3.: ein 87jähriger Rentner steigt beim Hundezüchter über den Zaun und mopst den verkehrten Zwergspitz Einstein, statt den verweigerten Wittgenstein. Als die Polizei erscheint, wirft er Einstein vom Balkon – der kleine Kerl überlebt in einem Busch. Im Zivilrecht kam der Mops aus Ahlen. Muss ein Lehrer Erste-Hilfe können? BGH III ZR 35/18. Das Problem im Vortrag vom 19.3.: §§ 258 I, 13, wenn ein Zeuge nicht aussagen will?
OLG Köln 7 U 176/16 wurde am 19.3. geprüft. Der Vortrag vom 19.3.: nach einer Einstellung gemäß § 153 a StPO gegen den Schmieresteher bei Graffiti weigert dieser sich, als Zeuge den Täter zu belasten. Plus ein paar Details. Die Fundstelle zum Vortrag vom 13.3.= BGH 2 StR 188/17. Dürfte der Bundestag zwei Mal über die selbe Gesetzesvorlage abstimmen? Warum denn nicht? Man muss doch seine Meinung ändern dürfen, Mr. Speaker!
Was ist der Sinn eines Kreuzes im Gerichtssaal? Die FAZ schrieb mal, damit den hier mächtigen Richtern das jüngste Gericcht vor Augen gehalten wird. Was ist der Sinn des Kopftuchverbotes für Richterinnen? Die Religion hat Privatsache zu bleiben. Oder?
Der Vortrag vom 15.3.: Die Kirschbaumplantage will beim VG durchsetzen, dass die Gemeinde den Schleichweg über den Feldweg dicht macht. Beim BVerwG wird es zu 9 C 4.18 und 4 C 5.18 spannend.
Der Vortrag vom 13.3. kam aus einer Jagdprüfung, zu googlen unter Notwehr im Jagdbetrieb. Aus einer Prüfung am 14.3.: BGH XII ZR 129/16 und VGH München 3 BV 16.2072. Die FAZ schrieb am 14.3. zum Leuchtturm des Verfassungsrechts, zum Lüth-Urteil. Leider im Examen häufig unbekannt.
Auch am nächsten Dienstag wird es beim BGH spannend: X ZR 107/16: Die Ex-„Schwiegereltern“ wollen ihr Geld zurück. Nicht der XII. Familiensenat verhandelt.
Die SZ berichtet über die Rückkehr von Moralklauseln. Brauchen wir die? Zerrüttungs- und Druckkündigungen gehen doch auch.
OVG Lüneburg 7 M 20/17 sieht sehr examensrelevant aus, oder?
BGH VI ZR 13/18: kann ein Sohn nach dem Tod seines Vaters sich mit Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderung gegen die jahrelange künstliche Ernährung wehren?
Will man jemanden töten, dem man Gift aufs Pausenbrot tut, oder nur gefährlich und schwer verletzen? In der Situation muss ein Verteidiger raten, zu schweigen.
Die SZ berichtet über ein Schwarzfahrerverfahren beim AG Starnberg. Der Rechtsbeistand ärgert das Gericht mit einem Antrag nach § 273 III StPO. § 265 a StGB bei einem größeren Protestschild in Brusthöhe?
Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft erwischt in Österreich Eigenblutdoper. Der Fall hat alles. 10 Jahre Winnenden. Ist es für einen Vater vorhersehbar, dass der Sohn den ersten Amoklauf hier begeht?
Auch in anderen Bundesländern werden die Kurzvorträge vom LJPA NRW gerne als Prüfungsfälle genommen.
Warum es immer weniger Verfahren vor der KfH gäbe, wurde am 1.3. gefragt. Es gäbe kaum noch Handelsbräuche und Spezialkammern und Einzelrichterprinzip.
Das BVerwG rettet das Prüfungsrecht NRW durch eine verfassungskonforme Auslegung – mit Augenmaß für den Einzelfall. Allerdings dürften Null Punkte für ein Prüfungsgespräch in einem Rechtsgebiet Steine statt Brot sein.
Februar: Die Wahrnehmung, was im Examen zu spät ist, ist nicht nur im Mündlichen manchmal unterschiedlich – BVerwG 6 C 3.18. Was hat man in den Klausuren ab wann zu unterlassen?
Ein Vortrag im Norden: LAG Berlin-Brandenburg 5 Sa 347/16. Die EuGÜVO vom 29.1.2019 wurde thematisiert.
Ein Vortrag vom 22.2.: BGH VIII ZR 174/12.
Letzte Woche wurde der BGH 4 StR 536/04 geprüft.
Nasenringe, unangemessen hohe Schuhe, keine Begrüßung, keine Einleitung. „Wie ist das Wetter?“ „Das ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit.“ Auch auf der Prüferbank grassierte eine Seuche. Im ÖR wurde StPO geprüft, im Strafrecht die Verletzung von Dienstgeheimnissen unter Verletzung des Dienstgeheimnisses. Und die Prüfung am 21.2.: BVerwG 6 C 46/16, BGH 4 StR 591/17, BAG zum Urlaubsrecht, Insolvenzrecht, neue Bauordnung. Im Vortrag verstopfte das 3jährige Mieterkind nachts um 3 die Toilette.
Beim Aktenvortrag vom 20.2. war Lebenserfahrung als Hundehalter hilfreich. Der Ehemann veräußert nach der Trernnung über ebay den Chihuahua Welpen Gucci und legt den Impfausweis, in dem er alleine steht, vor, nicht aber den von tasso e.v., in dem das Ehepaar steht. Es kommt zu einer Herausgabeklage, Anwaltsberatung.
Der Fall hat alles: wieso Große Strafkammer LG Dresden? Ist ein Wahlprüfungsausschuss befugt, Eide abzunehmen? Muss die Angeklagte das wissen, wenn die StA es nicht weiß? Wann ist eine Aussage falsch? Keine Belehrung nach § 55 StPO?
Der Vortrag vom 14.2. : VG Braunschweig 4 A 383/16.
Erlaubt Art. 8 GG, Samstag für Samstag, seit 3 Monaten in der Hauptstadt zu demonstrieren? Welche Notstände kennt das GG? Art. 35 II, Art. 81, Art. 87 a IV – hab ich einen vergessen?
Der Vortrag vom 8.2.: BAG 9 AZR 162/18. Ein Kandidat hat den Sachbericht unter den Tisch fallen lassen.
Friedrich Ebert wurde vor 100 Jahren zum Reichspräsidenten gewählt. Fragen aus dem Mündlichen: wie hießen alle Reichs- und Bundespräsidenten? Welche Bundespräsidenten leben noch, wer hat 2 Amtszeiten absolviert, was haben sie beruflich vorher gemacht?
Der Aktenvortrag vom 12.2.: ein Autohaus verkauft einem Autohändler einen Neuwagen für 1,5 Mio Euro. Der hat 1.400 km drauf. In der SR I Klausur kam BGH 5 StR 267/97 und der Plagiatfelgenfall dran.
Wie würden Sie entscheiden? AG München 132 C 14338/17 und VG Münster 1 K 3306/17?
In der FAS, Seite 19, schreibt ein Rhetoriktrainer, dass Übung alles ist – für Politiker. Auch für Vorträge, ist hinzuzufügen. „Äußerlichkeiten sind (fast) alles.“
Ein Lokführer verklagt die private Haftpflichtversicherung des Selbstmörders wegen Schockschadens – OLG München. Nicht über § 115 VVG, man sollte aus dem Befreiungsanspruch aus dem Innenverhältnis als Surrrogat vorgehen. Ausschlussgrund Vorsatz des Versicherungsnehmers?
Der Vortrag vom 6.2.: die Altkleidercontainer öffentlich-rechtlich, der Staat will seine Konkurrenten wegbeissen. Die Love Parade kam dran. Klageerzwingungsanträge sind Hexenwerk. Noch stärker als in der Revision zählen Formalien, OLG Hamm 4 Ws 223/18. Einziger Vorteil der Abweisung als unzulässig, keine Kosten.
Meine Meinung auf Stammtischniveau zu BVerfG 1 BvR 142/15: wenn man personalisierte Werbung für ein Wochenende in Paris bekommt, nachdem man das in einem Telefonat gerade erwähnt hat, ist das erschreckend. Die Angst von Gangstern, durch Kennzeichenabgleiche erwischt zu werden, ist mehr als sinnvoll – tolles Deutsch.
Zum Start der Weimarer Verfassung (die Österreich heute hat) am 6.2.1919 fragen die Zeitungen nach dem Warum des Scheiterns. Reparationen, Hyperinflation, Arbeislosigkeit, Weltwirtschaftskrise, Kommunisten und Nazis kann man nicht stemmen.
Wenn Ihr Klausurenraum über der Kantine liegt und es ist Schnitzeltag, z.b. dienstags, sollten Sie sich auf laute Klopfgeräusche einrichten.
Das AG Lüdinghausen 4 C 76/18 ist examenstauglich oder? Stellen Sie sich, die Kandidaten monieren rudelweise Baulärm in der Klausur, die Anweisung lautet, sitzenbleiben, ich frage wegen Schreibverlängerung. Nein, gibt keine. Und jetzt: man habe zu spät abgegeben.
Januar: Die EU macht sich nun auch ans Strafrecht ran. Tätervermögen soll an die Opfer gehen. Wir können damit nicht gemeint sein. Haben wir alles schon.
In einer aktuellen Prüfung im Ersten war StPO terra incognita. Der Prüfer ein LOStA.
In einer aktuellen Prüfung dauerten die Vorträge 6, 8 und 10 Minuten. Ein Kandidat kratzte sich dauernd am Kopf, einer fläzte sich hin, eine Kandidatin setzte viele laute Ähms.
Der Vortrag im Ersten am 25.1.: der zum Firmenjubiläum bestellte Film gefällt nicht. Die Love Parade war Gesprächsthema. Im Zweiten drehte sich der Vortrag am 25.1. um die zivilrechtliche – besitzrechtliche – Seite von Altkleidercontainern. Es tummeln sich plötzlich 2 auf dem gastgebenden Grundstück.
Wer ist bei uns für die Anerkennung eines putschenden Siegers zuständig, außen und innen? Auf die Popularklage eines NRW-Jurastudenten wird beim VG München ein Vergleich über Frauenparkplatzschilder abgeschlossen. Das hat was. Die Prüfer wissen wohl noch nicht, dass ihre Namen der Südkurve nicht bekannt sind. „Haben Sie demnächst Prüfung bei mir?“ „Wer sind Sie?“
Der Vortrag vom 22.1.: Kündigung des einjährigen Nachhilfekurses in Französisch wegen Schulwechsels, kein Französisch mehr? Darf ein Oberbürgermeister den „Tatort“ kritisieren? Wo kommen wir denn da wieder hin? Die erforderliche Schöpfungshöhe, die das OLG Hamburg in Sachen Böhmermann nicht sieht, ist vorhanden, so dass es um Kunst geht.
Mir werden seltsame Dinge berichtet. Ein Prüfer wollte zum § 812 nicht „Leistungsbeziehungen“ hören, sondern „Leistungsverhältnisse“. Ein anderer zu § 112 StPO nicht „unverhältnismäßig“, sondern „außer Verhältnis“. Geht’s noch?
Die SZ berichtet über die am 23.1. anstehende Verhandlung beim VG München zu Frauenparkplätzen – Gefahrenabwehr, aber unzulässige Diskriminierung? Natürlich nicht.
Der Vortrag vom 18.1.: ein Mitglied der Höllenengel (du je) betrinkt sich, um den Rivalen zu schlagen, der fällt gegen einen Autoaußenspiegel, T entfleucht. Ob schuldunfähig oder vermindert schuldfähig, bleibt unklar. Letzte Woche wurde die „Liebeskammer“ geprüft. Befangenheit bei Beziehung zweier (oder mehr) Kammermitgliedern? LG Augsburg.
Der Vortrag vom 16.1.: ein Hund rennt auf eine Pferdeweide, es kommt, wie es kommen muss. Warum hieß der 1. Strafsenat des BGH früher der Olli-Kahn-Senat? Die StA stelle Steuerstraftaten nicht nach § 154 StPO ein, sondern klage mit an. Anderswo wurde OLG Koblenz 1 U 599/18 gefragt und die Hartz IV Verhandlung – Gustav Radbruch. Motto des Tages offensichtlich, alles wird gehalten.
Ein Hammelsprung im englischen Unterhaus, Einstellungen nach § 153 a StPO, ein Deal nach § 257 c StPO oder wie im Daschnerverfahren gar eine Verwarnung mit Strafvorbehalt im Love-Parade-Prozess?
Der Vortrag vom 15.1.: dem Stalker wird die Fahrerlaubnis nach einer MPU entzogen. § 80 V. Interessant, die Prüfernamen muss das Publikum nun durch die Kandidaten raus bekommen. Erlaubt die extreme Ballung von unbestimmten Rechtsbegriffen in § 3 BVerschutzG die Beobachtung einer Oppositionspartei? Hoffentlich.
Am 9.1. wurde BVerfG 1 BvR 2083/15 geprüft. Unterliegt das Sozialgericht, das ALG II Karlsruhe vorgelegt hat, einem Denkfehler? Wenn Hartz IV das Existenzminimum sei, dürften Sanktionen keine Leistungskürzungen sein? Die Betroffenen haben Anspruch auf Sozialhilfe.
Der Vortrag am 10.1. in NRW = LG Bonn 15 O 332/16 und woanders VG Augsburg Au 4 K 12.1546.
Ein Politiker wird von Männern attackiert, seine Kollegen machen einen daraus einen Mordversuch aus politischen Gründen. § 164 I StGB bei Aufbauschen? Es kommt wie meist darauf an.
Der Vortrag im Ersten am 9.1., das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten. Der Strafrechtsvortrag im Zweiten: die Tante wird beim Diebstahlsversuch erwischt und setzt ein Messer ein. Viel Unklares im Tatsachenbereich. Nur Subsumieren reicht nicht. Was würde meine Oma dazu sagen?
Der Vortrag vom 8.1. = ein Tierschutzvertrag-Hund mit Vertragsstrafe – Kontrollrecht – alles unwirksam. Nach welchem Recht (Warschauer oder Montrealer Abkommen – IPR – Rechtswahl) ist der GermanWings Absturz zu beurteilen? Wer haftet? Die Flugschule in Arizona, die Airline, die Lufthansa? Wieviel kostet ein ungeborenes Kind? Das LG Essen ist am Zug.
Eigentlich wollte der BGH am 8.1. den Abgasskandal behandeln. § 323 V 2 „erheblich“ bzw. nicht, wenn die Nachrüstung maximal 100 € kostet, aber ein systematischer Betrug vorliegt? Die Revision wurde zurückgenommen. Warum, muss ich Ihnen nicht erläutern.
Womit wird der Hacker sich verteidigen? Good use ist in § 202 a nicht strafbar? Keine besondere Sicherung, sonst wäre ich nicht reingekommen? Antragsdelikt? Wonach ist die Veröffentlichung strafbar?
Leider muss man sich an die geänderten Vorschriften der BauO NW gewöhnen. Über den Jahreswechsel arbeiteten sich die FAZ und die SZ allgemein an Gesetzesformulierungen ab. Das PrAllR war konkret formuliert, jede Vorschrift hatte nur einen Satz, Analogieverbot. Das Problem kannte man nicht. Oder doch? Latein als Juristensprache?
3 Methoden, um ein Verfassungsgericht fertig zu machen. Erstens, der EGMR wird mit Verfahren geflutet und der Beitrag nicht mehr bezahlt. Zweitens, das BVerfG soll Abweisungen begründen müssen und dann flutet man es. Es wird als feige bezeichnet. Drittens, man führt eine eigene Verfassungsbeschwerde ein, Art. 4 LV NRW und Art. 93 Nr. 4 b GG, nachdem 2017 die Wahl der Richter zur Parteipersonalpolitik verschoben wurde. Es gab mal eine Klausur, in der über Art. 4 LV ein Landesasylrecht eingefordert wurde. WAS SOLL DAS?
Der Vortrag vom 19.12.: die Nachbarn erhalten im Rahmen einer Baugenehmigung die Erlaubnis, die Nordmanntanne der Mandanten zu fällen. Diese haben aber ein Versäumnisurteil auf Unterlassen der Fällmaßnahme. Sie stellen einen Eilantrag. Vielleicht bekomme ich dieses Jahr den Fuß vom herabschauenden Hund direkt nach vorne. Don’t give in, don’t give up!